Archiv für das Monat: Februar, 2014
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung werden Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Antragsaufnahme bestehen oder schon vorher bestanden, berücksichtigt. Für diese müssen Versicherte zusätzlich einen sogenannten Risikozuschlag zur Versicherungsprämie zahlen. Allerdings müssen sie diesen zusätzlichen Betrag nicht ein Leben lang zahlen, wenn die Krankheit ausgeheilt ist. Das gilt vor allem auch für mögliche Fehldiagnosen.
Grundsätzlich sind Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung dazu gedacht, auch jenen Versicherten, die bereits eine Krankheit haben, einen allumfänglichen Versicherungsschutz bieten zu können. Meist wird ein Risikozuschlag bei Krankheiten erhoben, die dauerhaft behandlungsbedürftig sind, z.B. chronische Erkrankungen, oder bei denen die Gefahr besteht, dass diese wiederkehren könnten. Solche typischen Erkrankungen sind z.B. Allergien, Bluthochdruck und Stoffwechselerkrankungen, aber auch Übergewicht oder Verdauungsstörungen.
Risikozuschläge überprüfen lassen
Nicht immer – und vor allem nicht dauerhaft – ist ein zunächst erhobener Risikozuschlag auch gerechtfertigt. In einigen Fällen ist eine Krankheit längst ausgeheilt oder fehlerhaft diagnostiziert wurden. Ist die Erkrankung damit letztlich bedeutungslos für den Versicherungsvertrag geworden, haben Versicherungsnehmer laut § 41 VVG das Recht, dass ihr Krankenversicherer den Risikozuschlag überprüft und herabsetzt. Erforderlich ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis.
Übrigens: Auch wenn man den Tarif in der eigenen Krankenversicherung wechseln will, etwa wegen zu hoher Beiträge, wandern Risikozuschläge mit. Daher sollte man die Zuschläge bereits vor einem Wechsel dahingehend überprüfen, ob sie reduziert werden können oder gar ganz entfallen würden. Bleiben Risikozuschläge bestehen, muss man insbesondere beim Tarifwechsel darauf achten, welche Leistung man für welche Versicherungsleistung bekommt, um nicht schließlich benachteiligt zu sein. Es ist grundsätzlich besser, einen Risikozuschlag anzunehmen und dann vollständig versichert zu sein.
Die Bundesbürger lassen Geld liegen! Wie aus aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, nutzen nur etwas mehr als 70 Prozent der Riestersparer die staatliche Förderung. Oftmals ist es Unwissenheit, die zu Einbußen führt, denn staatliche Zuschüsse müssen regelmäßig beantragt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung hat neue Zahlen zur Riester-Zulagenförderung vorgelegt, und die Ergebnisse lassen aufhorchen. Zwar hatten im Jahr 2010 weit über 14.3 Millionen Menschen einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Aber nur knapp 10.238 Millionen Sparer ließen sich die staatliche Förderung auszahlen. Das verwundert, verschenken doch viele Menschen bares Geld. Aktuellere Zahlen liegen der Rentenversicherung noch nicht vor, da der Zeitraum für die Beantragung zwei Jahre beträgt.
Vertrag ruhend stellen statt kündigen
Warum aber verzichten die Sparer darauf, die ihnen zustehende Förderung mitzunehmen? Darüber gibt die Statistik leider keine Auskunft. Dennoch lassen sich anhand anderer Daten Gründe ableiten. Rund 18,6 Prozent der Riesterer haben laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihren Vertrag ruhend gestellt – entweder weil sie mit den Konditionen des Anbieters unzufrieden sind oder sich ihre Lebenssituation geändert hat.
Mitunter empfiehlt sich dann der Wechsel zu einem neuen Altersvorsorge-Anbieter. Dafür müssen aber zusätzliche Kosten eingerechnet werden. Im schlimmsten Fall will der Staat sämtliche Zulagen zurück, warnen die Verbraucherzentralen. Das betrifft sowohl die Gelder, die bereits auf das Riester-Konto geflossen sind, als auch die steuerliche Förderung.
Deshalb kann es sinnvoll sein, den Vertrag nicht zu kündigen und stattdessen beitragsfrei zu stellen. Der Vorteil: alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Eine Beitragsfreistellung funktioniert recht unkompliziert über einen Antrag beim Versicherungsanbieter: bis zur Fälligkeit muss der Sparer dann keine Beiträge mehr zahlen. Und trotzdem ist es erlaubt einen zweiten Riester-Vertrag abzuschließen, der bessere Konditionen bietet: Jedem Riester-Berechtigten sind zwei Verträge gestattet.
Alternativ lässt sich die Riester-Versicherung in einen geförderten Bank- oder Fondssparplan umwandeln. Auch dann bleiben alle Zulagen erhalten, die der Sparer bisher erhalten hat. Wichtig ist jedoch sich durchzurechnen, ob der Wechsel tatsächlich lohnt. Hier kann ein Beratungsgespräch helfen!
Viele Riester-Sparer vergessen Antrag
Aber es gibt noch einen anderen Grund, warum Riester-Sparer nicht die staatliche Förderung erhalten. Sie vergessen schlicht und einfach, dass man die staatlichen Zulagen jedes Mal neu beantragen muss. Wer den Antrag vergisst, verschenkt ebenfalls Geld und Steuervorteile!
Auch hier gibt es für vergessliche Seelen eine Lösung. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich dann Jahr für Jahr selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Auch mit solch einem Dauerantrag sollten freilich die Zahlen hin und wieder überprüft werden, ob die Fördervoraussetzungen noch vorliegen. Schon eine Gehaltserhöhung kann dies ändern. In diesem Jahr hat nur Anrecht auf die volle Förderung, wer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommens aus dem Vorjahr einzahlt (abzüglich aller Zulagen).