Motorradfahrer verursachen mehr als die Hälfte aller Unfälle selbst. „Junge Fahrer“ und „sportliche Bauform des Motorrads“ sind dabei wesentliche Faktoren, so die Unfallforschung der Versicherer (UDV).

52 Prozent der Unfälle, in die Motorradfahrer 2012 verwickelt waren, wurden von Motorradfahrern selbst verursacht. Das Gros der selbst verursachten Unfälle machen sogenannte Alleinunfälle – also Unfälle ohne weitere Beteiligte – aus (58 Prozent).

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) wollte die Unfallursachen analysieren und hat dafür 194 schwere Motorradunfälle im Saarland genauer untersucht.
Den Ergebnisse zufolge sind „Junge Fahrer“ und „sportliche Bauform des Motorrads“ wesentliche Faktoren beim Alleinunfall. Die Häufigkeit der selbstverschuldeten Unfälle steigt mit der Motorleistung. Wer Touren-Maschinen oder Chopper fährt, ist demnach deutlich seltener in Unfälle verwickelt.

Unfälle an Kreuzungen und Einmündungen werden hingegen überwiegend vom Unfallgegner des Kraftrads verursacht.
Halten Motorradfahrer zu wenig Abstand oder lassen sie sich ablenken, kann es bei entsprechender Geschwindigkeit zu einem Auffahrunfall mit schwerem Personenschaden kommen. Beinahe jeder zweite Unfall, den ein Kradfahrer verursacht, sei typischerweise ein Auffahrunfall, so Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV).

Entscheidend, so Brockmann, seien Fahrweise und Risikobereitschaft des Fahrers. Dass Geschwindigkeitsverstöße von Motorradfahrern kaum zu kontrollieren sind, erschwert es, das Gefahrenbewußtsein zu schärfen.
Brockmann fordert zusätzliche technische Assistenzsysteme, um Motorradunfälle zu reduzieren. Zudem setzt sich Brockmann für vorgeschriebene, regelmäßige Fahrtrainings ein.
Auch bauliche Maßnahmen regte der Leiter der Unfallforschung der Versicherer an. So hätten sich Rüttelstreifen zur Temporeduzierung auf Kurvenstrecken mit vielen Motorradunfällen bewährt und Leitplanken mit Unterfahrschutz könnten helfen, schwere Verletzungen zu vermeiden, wenn es doch zu einem Unfall kommt.

Am 31.05. wird der Weltnichtrauchertag begangen. Damit will die Weltgesundheitsorganisation auf die gesundheitlichen Gefahren durch das Rauchen aufmerksam machen. Doch auch für Versicherungsnehmer hat der regelmäßige Griff zur Zigarette Konsequenzen: bei einer privaten Krankenversicherung oder Risikolebensversicherung müssen Raucher oft höhere Beiträge zahlen.

Popstar Robbie Williams tut es, auch Bundestrainer Jogi Löw und Altbundeskanzler Helmut Schmidt sowieso: all diese Prominenten wurden schon mit Zigarette gesichtet. Und tatsächlich erfreut sich der Griff zum Glimmstängel großer Beliebtheit. Allein in Deutschland konsumieren Raucherinnen und Raucher insgesamt 225 Millionen Zigaretten pro Tag, wie das Statistische Bundesamt errechnet hat (2012).

Dass damit auch gesundheitliche Gefahren verbunden sind, ist bekannt. Jedes Jahr sterben hierzulande an den direkten und indirekten Folgen des Rauchens zwischen 110.000 und 140.000 Menschen, warnt der Verband der Ersatzkassen (VDEK). Das seien mehr Menschen, als zusammengerechnet durch Verkehrsunfälle, Morde, Aids, Alkohol und illegale Drogen ihr Leben verlieren. Besonders bitter: rund 16.000 Frauen können nicht einmal in der Schwangerschaft auf das Rauchen verzichten, obwohl sie damit die Gesundheit ihres ungeborenen Kindes gefährden.

Raucher müssen höhere Prämien zahlen

Die Gesundheitsrisiken tragen dazu bei, dass Raucher in bestimmten Versicherungssparten höhere Beiträge zahlen müssen. Ein Raucher stirbt im Schnitt 10 Jahre früher als ein Nichtraucher: in der Lebensversicherung ein Grund, den Preis nach oben zu schrauben. Weil der blaue Dunst auch Krankheiten begünstigt, wird es in der privaten Krankenversicherung ebenfalls teurer.

Wer eine entsprechende Versicherung abschließen will, muss bei den Gesundheitsfragen im Antrag angeben, ob er raucht oder nicht. Und hier gilt: Ehrlichkeit ist Pflicht! Macht der Antragsteller falsche Angaben, kann die Versicherung den Vertrag später wegen arglistiger Täuschung anfechten und die Leistung verweigern.

Auch Gelegenheitsraucher sollten im Antrag keineswegs angeben, dass sie Nichtraucher sind, selbst wenn sie sich nur eine Zigarette im Monat gönnen. Bei einer Risikolebensversicherung gilt je nach Vertragstext als Nichtraucher, wer 1-2 Jahre komplett auf Zigaretten verzichtet hat. Wer das Rauchen später aufgibt, kann den Vertrag entsprechend ändern lassen.

Verzicht ist möglich!

Zwei prominente Politiker haben sich übrigens erfolgreich vom Rauchen losgesagt: sowohl Angela Merkel als auch Barack Obama verzichten mittlerweile auf den blauen Dunst. Der US-Präsident soll 2010 aufgehört haben, was für ihn eine persönliche Herausforderung gewesen sei, verriet Präsidentengattin Michelle Obama der englischen Zeitung The Telegraph. Grund für den Verzicht seien seine beiden Töchter gewesen. Angela Merkel hingegen rauchte nur zu Beginn ihrer parlamentarischen Karriere, weil sie sich davon Entspannung versprach.

Der Bewusstseinswandel beim Thema Rauchen kommt auch bei den Jüngeren an: immer seltener greifen Teenager zur Zigarette. Betrug der Raucheranteil unter den Zwölf- bis 17-Jährigen im Jahr 2001 noch 28 Prozent, so waren es 2012 noch zwölf Prozent, berichtet das Deutsche Krebsforschungszentrum. Ein Leben ohne Qualmerei ist also möglich!

Samba olé! In Deutschland herrscht bereits Vorfreude auf die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien. Ab dem 12. Juni rollt der Ball – dann wird es in deutschen Städten wieder heiß hergehen, wenn sich die Fans zum Public Viewing einfinden und so mancher Autokorso seine Runden dreht.

Nur die Hausratversicherer schauen dem Ereignis mit gemischten Gefühlen entgegen. Wie die Tageszeitung „Welt“ berichtet, steigen vor derartigen Turnieren auch die Schadensfälle zu Hause deutlich an. So mancher Flachbildfernseher fällt unerwartet von der Wand oder ein Wasserschaden sorgt dafür, dass ein neues TV-Gerät her muss. Auch bei Smartphones werden deutlich mehr Schäden gemeldet.

Mehr Versicherungsbetrug vor großen Turnieren

Diese Häufung an Schäden hat nicht etwa damit zu tun, dass Elektrogeräte sensibel auf die Vorfreude von Fußballfans reagieren: ein Zusammenhang zwischen WM-Euphorie und technischen Defekten konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Oft handelt es sich um Versicherungsbetrug, weil so mancher Fußballbegeisterte das Turnier lieber auf einem neuen Gerät verfolgt statt auf der alten Flimmerkiste.

Manche kommen da auf die Idee, das Budget mit der Schadenszahlung aus der Hausratversicherung aufzubessern. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kosten alle Fälle von Versicherungsbetrug zusammengerechnet die Branche rund vier Milliarden Euro im Jahr.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

Aber Vorsicht: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt! Und die Anbieter sind für das Problem sensibilisiert, können sie doch die Zunahme an Schadensmeldungen anhand eigener Statistiken beobachten. Viele Versicherungen verfolgen eine Null-Toleranz-Politik selbst bei Bagatellfällen und werden den Schaden von einem Sachverständigen überprüfen lassen.

Die Konsequenzen für Übeltäter können bitter sein. Nicht nur verweigert die Versicherung die Schadenszahlung, wenn sie einen Verdacht schöpft – sie wird den Betrug auch juristisch ahnden und eine Strafanzeige stellen. Versicherungsbetrug wird dabei ähnlich streng geahndet wie Schwarzfahren oder Steuerbetrug. Im schlimmsten Fall muss der Ertappte zusätzlich die Sachverständigenkosten erstatten, die in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro betragen. Hier gilt: Ehrlichkeit ist Pflicht!

Schadensfälle gut dokumentieren

Aber natürlich kann es passieren, dass tatsächlich der Fernseher vor der WM kaputtgeht. Um dann als ehrlicher Kunde nicht des Betruges verdächtigt zu werden, ist es wichtig den Schaden genau zu dokumentieren. Fotoaufnahmen und Zeugen können dabei sehr wertvoll sein.

Wenn der Sachbearbeiter bei der Versicherung misstrauisch erscheint, sollten Kunden, die sich im Recht wähnen, hartnäckig bleiben. Manchmal wird einfach probiert, ob eine Verweigerung klappt – doch vor Gericht müssen die Versicherungen einen Betrug nachweisen. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bietet Sicherheit für eventuelle Rechtsstreitigkeiten.

Auf geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten, müssen grundsätzlich Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Das Problem: Rund einem Drittel der Beschäftigten ist nicht einmal bewusst, dass sie geldwerte Vorteile beziehen.

Sogenannte „geldwerte Vorteile“ zählen in der Regel zum Arbeitslohn und müssen dementsprechend besteuert werden. Doch viele Bundesbürger wissen nicht einmal, dass sie solche Sachbezüge erhalten, wie eine aktuelle Emnid-Umfrage ergab. Nur 36,8 Prozent bejahten zunächst die Frage, ob sie von derartigen Leistungen profitieren. Als die Befragten jedoch von den Interviewern aufgeklärt wurden, was als „geldwerter Vorteil“ gewertet wird, stimmten plötzlich 68,4 Prozent zu.

Zu den geldwerten Vorteilen zählt mehr als nur der Dienstwagen oder das Diensthandy. Vielmehr müssen auch Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel, Benzingutscheine oder verbilligtes Kantinenessen hinzugerechnet werden. Sogar Kinogutscheine ohne Wertangabe, vergünstigter Wohnraum und bestimmte Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer gewährt werden, sind als Sachbezug zu besteuern. Wer das nicht weiß, macht sich schnell versehentlich eines Steuervergehens schuldig!

Wie aber werden geldwerte Vorteile steuerlich bewertet? Aktuell gibt es für Sachbezüge eine Freigrenze von 44 Euro monatlich (§8 II EStG). Bietet der Arbeitgeber seine Waren oder Dienstleistungen den eigenen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt an, dann ist ein Rabatt bis zu 4 Prozent stets steuerfrei (§ 8 III EStG). Für den darüber hinausgehenden Betrag gilt ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro. Bei der Überlassung eines Firmen-Pkw zu Privatzwecken gelten Sonderregelungen. Im Zweifel hilft es, einen Steuerberater bei der Bewertung von Sachleistungen hinzuzuziehen!

Flugzeuge gehören zu den sichersten Verkehrsmitteln der Welt, auch wenn Katastrophen wie das verschwundene Flugzeug MH370 der Malaysia Airlines weltweit für Entsetzen sorgen. An eine Gefahr denken Fluggäste jedoch ganz sicher nicht, wenn sie in den Flieger steigen: Darmkeime!

Laut aktuellen Umfragen haben rund 20 Prozent der Bundesbürger große Angst vor dem Fliegen. Sie quälen sich mit Gedanken wie „Was, wenn das Flugzeug abstürzt?“ oder „Wenn sich die Tür schließt, bin ich gefangen!“ Das alles muss nicht sein, gilt doch das Flugzeug als das sicherste Verkehrsmittel überhaupt. 2012 ereigneten sich auf der ganzen Welt 100 Vorfälle mit einem Flugzeug, während über 2,3 Milliarden sichere Landungen gezählt wurden. Dem stehen allein in Deutschland über 2.300.000 Unfälle mit dem PKW gegenüber.

Und doch gibt es eine Gefahr, der sich Fluggäste bewusst sein sollten. Diese hat allerdings nichts mit der Flughöhe zu tun, und auch strenge technische Sicherheitsvorkehrungen schaffen keine Abhilfe. Es ist sogar eine Bedrohung, die mit bloßem Auge nicht zu sehen ist. Denn wie Forscher der Universität Auburn im US-Bundesstaat Alabama berichten, bieten Flugzeuge einen hervorragenden Nährboden für Darmkeime und Bakterien.

Gesundheitsrisiken durch Keime und Bakterien

Die Möglichkeiten, sich im Flugzeug mit Krankheitserregern anzustecken, sind vielfältig. Ob Armlehne, Flugzeugtoilette oder Metallknöpfe: Keime lauern überall. So konnten die Forscher nachweisen, dass E.Coli-Bakterien bis zu vier Tage auf einer Flugzeuglehne nachzuweisen sind. Hierzu zählen auch EHEC-Bakterien, die Durchfall, Übelkeit und Erbrechen auslösen und sogar schon Todesopfer forderten.

Doch auch sogenannte MRSA-Erreger fühlen sich auf Flugzeugsitzen tagelang wohl und können schwere Haut- und Infektionskrankheiten bewirken. Das Problem: Der Bakterienstamm ist gegen viele Antibiotika-Produkte resistent, so dass manche Infektionen tödlich enden. Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sind also gerade im Flugzeug wichtig!

Wer für den Urlaub oder geschäftlich ins Ausland fliegt, der sollte mit einer Auslandsreisekrankenversicherung vorbeugen. Sie erstattet die Behandlungskosten, wenn man wegen einer schweren Infektion in der Fremde das Krankenhaus aufsuchen muss. Und auch die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat sind je nach Tarif mitversichert. Vielleicht nimmt so eine Police sogar ein wenig die Flugangst – weiß man doch, im Gastland gut medizinisch umsorgt zu sein!

Auswertungen von Verträgen haben ergeben, dass der Großteil der Schäden in der Hausratversicherung auf Vandalismus und Diebstahl zurückzuführen ist. Die steigenden Schadensummen sind auch auf die fortschreitende Technisierung der Lebenswelt zurückzuführen.

2012 erreichten die Kosten für Einbruchschäden einen neuen Rekord: Durchschnittlich 3.300 Euro Schaden verursachte ein Einbruch. Die hohen Schäden sind dabei auch die fortschreitende Technisierung der Lebenswelt mit Smartphones, Tablet-PCs und Laptops zurückzuführen.
Diese seien leichter wiederzuverkaufen und deshalb für Einbrecher neben Schmuck und Bargeld besonders attraktiv.
Der Auswertung zufolge sind Menschen in den Ballungsgebieten – genannt werden Hamburg und Berlin – besonders gefährdet, einem Einbruch zum Opfer zu fallen.

Am stärksten betroffen ist die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen (29,7 Prozent) sowie die 40- bis 49-Jährigen (25,1 Prozent). Auf Personen, die über 70 Jahre alt sind, entfallen lediglich 6,3 Prozent der Schadensmeldungen.

Sicherheitstipps, um Einbrechern ihr Handwerk zu erschweren

Experten von Polizei und Versicherungen stellen immer wieder Tipps zusammen, die helfen sollen, Einbrüche zu vermeiden:

  1. Außenbereiche bei Dunkelheit beleuchten, beispielsweise durch Lampen mit Bewegungsmeldern.
  2. Anwesenheit signalisieren: Rollläden tagsüber hochziehen und nachts schließen.
  3. Keine Experimente: Türen immer abschließen; einfaches Zuziehen reicht nicht. Schlüssel nie an Außenverstecken deponieren.
  4. In Sicherungstechnik investieren, wie spezielle Schlösser für Fenster und Türen.
  5. Geprüfte und zertifizierte Alarmanlagen bieten zusätzliche Sicherheit.
  6. Bei Abwesenheit vorsorgen: Den Briefkasten leeren lassen, Licht und Rollläden durch Zeitschaltuhren steuern.

Weitere Schadensursachen

Mit 22 Prozent der Schadensmeldungen ist Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) die zweitgrößte Gefahr für den persönlichen Hausrat. Schäden durch Leitungswasser folgen mit 21,6 Prozent. An vierter Stelle stehen Sturm und Hagel stehen mit 8,1 Prozent. Eher selten: Elementarschäden – etwa in Folge von Hochwasser – mit 0,3 Prozent.

Auch in Zukunft werden Unternehmen mit Zahlungsverzögerungen und -ausfällen zu kämpfen haben, wie eine aktuelle Untersuchung zeigt. Demnach können 35 Prozent der Außenstände, die nach 90 Tagen noch nicht bezahlt sind, Liquiditätsengpässe bei Unternehmen bewirken. Eine Forderungsausfallversicherung hilft, das Risiko von Außenständen zu mindern.

Dass Unternehmen auf ihren Forderungen sitzen bleiben, ist leider keine Seltenheit. Dies zeigt auch die aktuelle Umfrage eines Kreditversicherers, der die Zahlungsmoral in Westeuropa untersucht hat. Das Ergebnis: stolze 37,6 Prozent des Gesamtvolumens an Forderungen von Unternehmen sind derzeit überfällig. 4,9 Prozent der Außenstände werden auch nach drei Monaten nicht bezahlt. Am häufigsten sind Unternehmen in der Türkei, Spanien, Großbritannien und Italien von Ausfällen betroffen. Doch auch hierzulande klagt rund ein Drittel der Firmeninhaber über offene Rechnungen.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen können solche Ausfälle schnell existenzbedrohend werden. Schließlich geht es nicht nur um das fertige Produkt – viele Firmen schießen auch die Materialkosten und Mitarbeiterlöhne vor. Wenn dann keine ausreichenden Sparrücklagen vorhanden sind und mehrere Kunden gleichzeitig die Zahlung verweigern, droht im schlimmsten Fall der Konkurs.

Doch mit einer sogenannten Forderungsausfallversicherung können sich Firmeninhaber gegen die Folgen schlechter Zahlungsmoral absichern. Der Vorteil einer solchen Police: Schon bevor ein möglicher Schaden eingetreten ist, wird der Versicherer aktiv und überprüft die Bonität des Kunden. Denn die meisten Anbieter gehen bei der Absicherung nach einem Drei-Säulen-Modell vor, das Schadensprävention, Schadensminderung und Schadensvergütung umfasst. Wenn dann der Kunde trotzdem nicht zahlt, leistet die Versicherung eine Ersatzzahlung bis zur vereinbarten Schadenssumme.

Eine Forderungsausfallversicherung bietet sich auch für kleine Unternehmen an, denn die Tarife sind auf den jeweiligen Betrieb abstimmbar. Auch das Risiko einer kostenintensiven Auseinandersetzung vor Gericht wird reduziert, da der Versicherer sich um rechtliche Angelegenheiten kümmert. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie senken.

Deutschlands Städte und Gemeinden langen den Hausbesitzern immer tiefer ins Portemonnaie. Seit Anfang 2010 haben 60 Prozent aller Kommunen die Grundsteuer B angehoben – also jene Abgaben, die Haus- und Wohnungseigentümer entrichten müssen. Das geht aus der „EY Kommunenstudie 2014“ des Wirtschaftsdienstleisters Ernst & Young hervor. Doch es gibt Möglichkeiten, sich die Grundsteuer teilweise erstatten zu lassen!

Besonders häufig waren die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen von der Anhebung der Grundsteuer betroffen. Zwischen Anfang 2010 und Mitte 2013 haben hier neun von zehn Kommunen die Steuerlast erhöht. Doch auch bundesweit ist ein eindeutiger Trend zu höheren Belastungen zu erkennen. Der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz stieg im Betrachtungszeitraum um 26 Punkte auf 351 – ein Anstieg um satte 8 Prozent!

Mietausfälle – und es gibt Grundsteuer zurück!

Doch nicht immer müssen Vermieter eine hohe Grundsteuer akzeptieren. Wenn erhoffte Mieteinnahmen ausbleiben oder das Haus sogar leer steht, haben Hausbesitzer die Möglichkeit, sich die bereits gezahlte Grundsteuer vom Finanzamt teilweise erstatten zu lassen. Je nach Fall sind bis zu 50 Prozent Rückzahlung möglich.

Hierfür müssen die Betroffenen selbst aktiv werden: bei der zuständigen Gemeinde ist bis zum 31. März des Folgejahres ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer zu stellen. Ausreichend ist bereits, wenn die Ertragseinbußen an der tatsächlich vereinbarten oder üblichen Miete 50 Prozent betragen. Die Mietausfälle sind auch anrechenbar, wenn sie aus Naturereignissen wie etwa Überschwemmungen resultieren.

Allerdings wird eine Rückzahlung nur gewährt, wenn der Vermieter nicht selbst Schuld an der Minderung der Einnahmen ist. Ein Nachweis über ausbleibende Mieten ist anhand von Mietverträgen und Zahlungseingängen zu erbringen, unter Umständen auch anhand des ortsüblichen Mietspiegels. Der Anspruch auf einen Grundsteuererlass ist im Paragraph 33 des Grundsteuergesetzes festgeschrieben.

Kein Anrecht auf Steuerminderung bei Renovierungsarbeiten

Wenn der Leerstand einer Wohnung hingegen aus Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen resultiert, hat der Vermieter kein Anrecht auf einen Erlass der Steuer. Auch dann nicht, wenn man eine Immobilie selbst bewohnt. Ein Beratungsgespräch beim Steuerexperten kann helfen, weitere Sparmöglichkeiten ausfindig zu machen. Gegen Zahlungsausfälle von Mietern bietet eine Mietausfallversicherung Schutz.

Am 12. Mai wird alljährlich der Internationale Tag der Pflege begangen. Und tatsächlich ist dies ein Thema, welches jede Aufmerksamkeit verdient hat. Denn in einer alternden Gesellschaft stellt sich die Frage, wie hilfsbedürftige Menschen auch in Zukunft würdevoll betreut werden können.

Laut Statistischem Bundesamt sind aktuell mehr als 2,34 Millionen Bundesbürger auf Pflegeleistungen angewiesen, Tendenz steigend. Tritt in der Familie ein Pflegefall auf, bedeutet das nicht nur für den Betroffenen eine enorme Einschränkung, sondern auch für die Angehörigen. Rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden betreut, wie das Bundesministerium für Gesundheit berichtet. Oft bedeutet das Einbußen bei Job und Karriere.

Auch die finanzielle Belastung ist für die Betroffenen hoch. Muss der Pflegebedürftige stationär betreut werden, reicht das Geld oftmals nicht aus. Wie der Barmer GEK Pflegereport errechnete, kostete ein Heimplatz im Jahr 2012 zwischen 1.622 Euro im Monat (Sachsen-Anhalt in Pflegestufe I) und stolzen 3.263 Euro (Nordrhein-Westfalen in Stufe III). Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt maximal die Hälfte davon. Was viele nicht wissen: Kinder sind laut Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Unterhalt verpflichtet, wenn die Eltern zum Pflegefall werden.

Private Pflegevorsorge kann sich auszahlen!

Doch was kann man tun, um das finanzielle Pflegerisiko abzusichern? Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Pflegevorsorge:

Bei einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag, an dem er pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe ausgezahlt. Das Geld kann dann an Angehörige ausgezahlt werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Oder man verwendet es für die Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes. Der Vorteil: wofür der Patient das ausgezahlte Geld letztendlich ausgibt, bleibt ihm selbst überlassen. Die Höhe des Pflegetagegeldes ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.

Bei einer Pflegekostenversicherung erstatten die Versicherer die verbleibenden Kosten im Pflegefall, die nicht durch den gesetzlichen Pflegeschutz gedeckt sind. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe. Entscheidend für die Auszahlung sind die jeweiligen Rechnungsbeträge für Pflegeleistungen, die der Versicherung vorzulegen sind, sowie das Urteil des Arztes. Nachteil dieser Versicherungssparte: Gerade wenn Angehörige eine Person pflegen und keine Betreuung im Heim stattfindet, ist der Nachweis über die Pflegekosten schwer zu führen.

Die Pflegerentenversicherung deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab. Je nach Hilfebedürftigkeit und Pflegestufe wird dabei eine laut Vertrag zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, für welche Pflegeleistung das Geld genutzt wird. Die Leistung kann oft auch als Todesfallleistung oder Altersrente ab dem 80. und 85. Lebensjahr erbracht werden.

Pflegepolicen staatlich förderbar

Auch der Gesetzgeber weiß um die Wichtigkeit der Pflegevorsorge. Deshalb werden bestimmte Formen der Pflegetagegeldversicherung seit dem 01. Januar 2013 staatlich gefördert, mit bis zu 5 Euro monatlich. Der Clou: bei den sogenannten Pflege-Bahr-Policen dürfen keine Menschen aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ausgeschlossen werden. Der Schutz bleibt nur jenen Menschen verwehrt, die bereits eine Pflegestufe haben.

Die breite Absicherung ist zugleich ein Nachteil dieser Policen. Weil die Versicherer jeden Bundesbürger ohne Risikoaufschlag versichern müssen, sind die Tarife teils teurer als eine „herkömmliche“ Pflegeversicherung. Aber welche Police ist nun die richtige für mich? Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung – schließlich geht es beim Thema „Pflege“ auch immer um die Würde des Menschen!

Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Bundesbürger von ihrem Unternehmen ins Ausland entsendet werden. Weltoffene Menschen nehmen ein solches Angebot dankbar an, verspricht doch der Aufenthalt neue Erfahrungen und Begegnungen. Wie sieht es aber mit dem Unfallschutz aus, wenn man in Südamerika ein Staudammprojekt betreut oder in China Hochgeschwindigkeitszüge auf die Strecke schickt?

Wie die gesetzliche Unfallversicherung VBG mitteilt, sind Beschäftigte, die von der eigenen Firma ins Ausland entsendet werden, bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert. Ist der Angestellte sogar in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet eingesetzt und kann sich den besonderen Gefahren nicht entziehen, besteht darüber hinaus auch außerhalb der Arbeitszeit Schutz.

Voraussetzung für eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist allerdings, dass ein inländisches Arbeitsverhältnis besteht und der Aufenthalt von vorn herein befristet ist, in der Regel auf 24 Monate. Für längere Aufenthalte und Mitarbeiter, die ausschließlich für Arbeiten im Ausland eingestellt werden, muss eine spezielle Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden.

Der Abschluss einer privaten Unfallpolice empfiehlt sich grundsätzlich für Arbeiten im Ausland, bietet doch die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit typischerweise keinen Schutz. Der Versicherer übernimmt dann z.B. auch die Kosten für den Rücktransport, wenn eine besonders schwere Verletzung die Behandlung in Deutschland erfordert. Wichtig ist jedoch, im Versicherungsvertrag auf den Geltungsbereich des Tarifes zu achten. Manche Verträge sehen nur eine Leistung in europäischen Ländern vor, andere wiederum gelten weltweit.