Gestern wurde der Internationale Frauentag begangen. Ein willkommener Anlass, sich mit der Altersvorsorge der Frauen zu beschäftigen – sind sie doch weit häufiger als Männer von Altersarmut bedroht.

In Sachen Gesundheit haben Frauen den Männern einiges voraus – sie leben gesünder und gehen eher zu Vorsorgeuntersuchungen. Das schlägt sich auch in einer höheren Lebenserwartung wieder. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) werden Frauen derzeit im Durchschnitt 81,4 Jahre alt, Männer „nur“ 74,5 Jahre.

Die höhere Lebenserwartung von Frauen führt auch dazu, dass sie länger auf Rentenzahlungen angewiesen sind. Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren erhalten Frauen statistisch etwa doppelt so lange Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Männer. Gleichzeitig bedeutet dies, dass sie Versorgungslücken länger ausgleichen müssen.

Deshalb dürfen Frauen das Thema „private Altersvorsorge“ nicht vernachlässigen. Insbesondere Geringverdiener und Menschen mit einem gebrochenen beruflichen Werdegang werden künftig nur mit Mühe ein Alterseinkommen oberhalb des Existenzminimums erzielen, wie statistische Daten zeigen. Für Frauen, die Aufgrund von Babypausen, Teilzeitphasen und immer mehr Jobpausen zur Pflege von Angehörigen ihre Karriere unterbrechen, wird die Situation daher zunehmend prekärer. Schließlich hinterlassen Jobpausen und Teilzeitphasen deutliche Lücken bei der gesetzlichen Rente.

Viele Frauen misstrauen der Rente

Da verwundert es kaum, dass viele Frauen der gesetzlichen Rente misstrauen. 41 Prozent glauben, ihre gesamte finanzielle Vorsorge wird langfristig nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Dies ergab eine Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers.

Negativ wirkt sich zusätzlich aus, dass Frauen im Job weniger verdienen als Männer. Dem Statistischen Bundesamt zufolge beträgt die Differenz stolze 22 Prozent. Noch extremer sieht es bei der Rente aus. Laut einer Erhebung im Auftrag der Bundesregierung erhalten Frauen mit durchschnittlich 645 Euro fast 60 Prozent weniger Altersgeld als Männer, die knapp 1.600 Euro beziehen. Kein Wunder also, dass Frauen überproportional auf Sozialleistungen im Alter angewiesen sind.

Rechtzeitig vorbeugen!

Doch zum Schwarzmalen besteht kein Grund – schließlich können Frauen selbst etwas tun, um rechtzeitig vorzusorgen. Wichtig ist es, dass Frauen möglichst zeitig mit der Altersvorsorge anfangen. Wer bereits zu Beginn des Berufslebens regelmäßig Beiträge einzahlt, muss für eine auskömmliche Rente weniger zurücklegen als jemand, der spät mit dem Sparen beginnt.

Zudem sollten sich Frauen informieren, welche Möglichkeiten es gibt, sich Kinder- und Pflegezeiten bei der Rente anrechnen zu lassen. Eine höhere Rente gibt es etwa für die Pflege von Angehörigen – allerdings müssen die Pflegezeiten gut dokumentiert werden. Und in der Riester-Förderung gibt es Zulagen für Kinder. Zum Glück ist es heute keine Seltenheit mehr, dass sich Mann und Frau die Kindererziehung und Pflegezeiten untereinander aufteilen. Das wird sich langfristig auch in einer gerechteren Rentenverteilung zwischen den Geschlechtern auswirken.

Gestern wurde der Internationale Frauentag begangen. Ein willkommener Anlass, sich mit der Altersvorsorge der Frauen zu beschäftigen – sind sie doch weit häufiger als Männer von Altersarmut bedroht.

In Sachen Gesundheit haben Frauen den Männern einiges voraus – sie leben gesünder und gehen eher zu Vorsorgeuntersuchungen. Das schlägt sich auch in einer höheren Lebenserwartung wieder. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) werden Frauen derzeit im Durchschnitt 81,4 Jahre alt, Männer „nur“ 74,5 Jahre.

Die höhere Lebenserwartung von Frauen führt auch dazu, dass sie länger auf Rentenzahlungen angewiesen sind. Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren erhalten Frauen statistisch etwa doppelt so lange Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Männer. Gleichzeitig bedeutet dies, dass sie Versorgungslücken länger ausgleichen müssen.

Deshalb dürfen Frauen das Thema „private Altersvorsorge“ nicht vernachlässigen. Insbesondere Geringverdiener und Menschen mit einem gebrochenen beruflichen Werdegang werden künftig nur mit Mühe ein Alterseinkommen oberhalb des Existenzminimums erzielen, wie statistische Daten zeigen. Für Frauen, die Aufgrund von Babypausen, Teilzeitphasen und immer mehr Jobpausen zur Pflege von Angehörigen ihre Karriere unterbrechen, wird die Situation daher zunehmend prekärer. Schließlich hinterlassen Jobpausen und Teilzeitphasen deutliche Lücken bei der gesetzlichen Rente.

Viele Frauen misstrauen der Rente

Da verwundert es kaum, dass viele Frauen der gesetzlichen Rente misstrauen. 41 Prozent glauben, ihre gesamte finanzielle Vorsorge wird langfristig nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Dies ergab eine Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers.

Negativ wirkt sich zusätzlich aus, dass Frauen im Job weniger verdienen als Männer. Dem Statistischen Bundesamt zufolge beträgt die Differenz stolze 22 Prozent. Noch extremer sieht es bei der Rente aus. Laut einer Erhebung im Auftrag der Bundesregierung erhalten Frauen mit durchschnittlich 645 Euro fast 60 Prozent weniger Altersgeld als Männer, die knapp 1.600 Euro beziehen. Kein Wunder also, dass Frauen überproportional auf Sozialleistungen im Alter angewiesen sind.

Rechtzeitig vorbeugen!

Doch zum Schwarzmalen besteht kein Grund – schließlich können Frauen selbst etwas tun, um rechtzeitig vorzusorgen. Wichtig ist es, dass Frauen möglichst zeitig mit der Altersvorsorge anfangen. Wer bereits zu Beginn des Berufslebens regelmäßig Beiträge einzahlt, muss für eine auskömmliche Rente weniger zurücklegen als jemand, der spät mit dem Sparen beginnt.

Zudem sollten sich Frauen informieren, welche Möglichkeiten es gibt, sich Kinder- und Pflegezeiten bei der Rente anrechnen zu lassen. Eine höhere Rente gibt es etwa für die Pflege von Angehörigen – allerdings müssen die Pflegezeiten gut dokumentiert werden. Und in der Riester-Förderung gibt es Zulagen für Kinder. Zum Glück ist es heute keine Seltenheit mehr, dass sich Mann und Frau die Kindererziehung und Pflegezeiten untereinander aufteilen. Das wird sich langfristig auch in einer gerechteren Rentenverteilung zwischen den Geschlechtern auswirken.

Wer eine Lebens-, Unfall- oder Rentenversicherung abschließt, sollte im Versicherungsschein deutlich regeln, welche Person nach dem Ableben als Erbe das Bezugsrecht für die Versicherungssumme hat. Sonst können diesbezüglich Unklarheiten entstehen, die sogar vor Gericht geklärt werden müssen, wie ein aktueller Rechtsstreit vor dem Landgericht Coburg zeigt.

Im verhandelten Rechtsstreit hatte eine ältere Frau zwei Rentenversicherungen per Einmalbeitrag abgeschlossen, die ebenfalls einen Lebensversicherungs-Baustein beinhalteten. Die Versicherung verpflichtete sich, die eingezahlten Einmalbeiträge abzüglich der bisher geleisteten Rente an die Erben der Kundin auszuzahlen.

Im Dezember 2012 ist die Frau schließlich verstorben. Als Alleinerben hatte sie in einem handschriftlichen Testament ihren Neffen bestimmt. Als der Erbe von der Versicherung die Restsumme aus beiden Lebensversicherungen verlangte -immerhin 59.000 Euro-, wollte die Versicherungsgesellschaft nicht zahlen.

Die Begründung des Anbieters: Ein Begleitschreiben zu der Versicherung, welches der Tante zugeschickt worden sei, habe explizit die Regelung enthalten, dass nur gesetzliche Erben eine Auszahlung der Restbeträge verlangen können, nicht aber solche, die per Testament eingesetzt wurden.

Im Versicherungsschein steht, wer als Erbe bezugsberechtigt ist

Der Neffe wollte sich das nicht bieten lassen und zog mit Erfolg vor Gericht. Die Richter des Landgerichtes Coburg betonten, dass allein der Versicherungsschein als Urkunde darüber entscheide, wer als Erbe bezugsberechtigt ist, nicht jedoch ein Begleitschreiben der Versicherung. Der Versicherungsschein trage nämlich „die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit in sich. Der gesamte Inhalt des Versicherungsvertrages muss sich aus dem Versicherungsschein ergeben“.

Im Versicherungsschein selbst war aber überhaupt keine Aussage enthalten, wer als Erbe einzusetzen ist. Es sei jedoch anzunehmen, dass die Tante niemand anderen als ihren testamentarisch eingesetzten Alleinerben das Geld aus dem Versicherungsvertrag vermachen wollte, argumentierten die Richter. Folglich muss die Versicherung den Neffen auszahlen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 22 O 598/13).

Wer derartige Rechtsstreitigkeiten zwischen Hinterbliebenen und der Versicherung vermeiden will, sollte deshalb im Versicherungsschein von Lebens-, Renten- und Unfallversicherungen eindeutig festlegen, wer als Erbe die Hinterbliebenensumme erhalten soll. Dann ist genau jene Person bezugsberechtigt und Konflikte können vermieden werden.

Jeder vierte Arbeitnehmer muss aufgrund einer Berufsunfähigkeit früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das betrifft doch sicher mehrheitlich Risikoberufe wie Dachdecker, Polizist und Feuerwehrmann? Nein – auch wer im Büro arbeitet, ist gefährdet!

Wer sich die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit anschaut, könnte überrascht sein. Keineswegs sind schwere Arbeitsunfälle der wichtigste Grund für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf. Sondern psychische Leiden und Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie aus Erhebungen der Rentenversicherung hervorgeht. Wer an einem Schreibtisch sitzt und am Computer arbeitet, muss derartige Beschwerden ebenfalls fürchten!

Der Anteil psychischer Erkrankungen an allen neu erteilten Erwerbsminderungsrenten stieg von 15,4 Prozent im Jahr 1993 auf 42,7 Prozent im Jahr 2012. Auch Zivilisationskrankheiten tragen dazu bei, dass „Büroarbeiter“ ihre Tätigkeit vorzeitig aufgeben müssen. Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems, Kreislauf-Erkrankungen sowie eine schwere Diabetes tauchen häufig in den Statistiken auf. Hier fordern Bewegungsmangel und eine ungesunde Ernährung ihren Tribut.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet nur Grundschutz

Deshalb ist es wichtig, dass sich auch Büroangestellte mit dem Thema Berufsunfähigkeit auseinander setzen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard aufrecht zu halten. Wie hoch die staatliche Rente ist, hängt dabei auch von der Zeit ab, die man noch arbeiten kann. Sind es weniger als drei Stunden, wird eine volle Erwerbsminderung anerkannt. Bei drei bis sechs Stunden findet eine teilweise Anerkennung statt. Kann der Betroffene noch länger als sechs Stunden am Tag arbeiten, erhält er leider nichts.

Die staatliche Rente entspricht in der Regel einem Drittel des bisherigen Bruttogehalts, davon sind noch Steuern und Krankenkassenbeiträge abzuziehen. Dies gilt zumindest für Arbeitnehmer, die nach dem 2. Januar 1961 auf die Welt gekommen sind – Ältere Beschäftigte erhalten etwas mehr. Jeder kann sich ausrechnen, ob die gesetzliche Leistung ausreichen würde. Gänzlich leer geht sogar aus, wer noch keine fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.

BU-Versicherung bietet Schutz

Hier kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Abhilfe schaffen. Bei der BU gilt die Faustregel: Je zeitiger abgeschlossen, desto besser. Denn Vorerkrankungen führen häufig dazu, dass höhere Prämien gezahlt werden müssen oder der Schutz gar verweigert wird. Es gibt sogar Tarife für Auszubildende und Studenten, die eine bestimmte Summe absichern. Wichtig ist allerdings, dass die vereinbarte Rente über der Grundsicherung von 700 Euro liegt – BU-Renten können auf die Sozialleistung angerechnet werden! Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung.