Wer im Ausland eine Arbeit aufnimmt, steht auch dort unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist dieser Schutz an Vorbedingungen geknüpft. So darf der Aufenthalt außerhalb der eigenen Landesgrenzen nur vorübergehend sein und der Entsendete muss nach der Rückkehr weiterbeschäftigt werden.

Immer mehr Bundesbürger werden von ihrem Arbeitgeber ins Ausland gesandt – schließlich sind viele Firmen international vernetzt und der Auslands-Aufenthalt verspricht neue Kenntnisse und wertvolle Erfahrungen. Wie aber sieht es mit dem Unfallschutz aus, wenn man für die heimische Firma in Russland an einem Pipeline-Projekt arbeitet oder als Arzt in ein afrikanisches Land geht?

Tierpfleger verletzte sich schwer

Mit der Frage nach dem Auslandsschutz musste sich vor vier Jahren das Hessische Landessozialgericht befassen. Ein Tierpfleger wurde durch den Leipziger Zoo nach Vietnam gesandt, wo er in einem Nationalpark für ein Forschungsprojekt arbeiten sollte. Dabei verletzte sich der Mann derart, dass ihm ein Teil seines Fußes amputiert werden musste. Der 32jährige reichte die anfallenden Kosten in Deutschland bei seiner Berufsgenossenschaft ein und wollte das Unglück als Arbeitsunfall anerkannt wissen.

Die Berufsgenossenschaft aber wollte nicht zahlen und behauptete, die Kasse in Vietnam sei zuständig, weil der Mann im Ausland beschäftigt sei und demzufolge keinen gesetzlichen Versicherungsschutz in Deutschland habe. Erschwerend kam hinzu, dass der Mann auch seinen Lohn in Vietnam erhielt.

Das Landessozialgericht gab dem Geschädigten Recht. Die Begründung: Liegt eine Entsendung vor, gilt grundsätzlich die deutsche Sozialversicherungspflicht. Das galt auch in diesem Fall, obwohl der Pfleger vom Zoo vorübergehend freigestellt worden war. So hätte der Zoo Leipzig den Pfleger jederzeit zurückrufen und seine Weisungsbefugnis ausüben können. Auch hatte die Leitung des sächsischen Zoos den Pfleger extra für die Stelle ausgewählt, damit er vietnamesische Tierpfleger schulen kann. Dass der im Ausland ansässige Betrieb das Entgelt ausgezahlt habe, sei aufgrund der zweckgebundenen Finanzierung der Stelle durch den Leipziger Zoo unbeachtlich gewesen (Az.: L 3 U 167/11).

Inländisches Beschäftigungsverhältnis muss fortbestehen

Entscheidend dafür, dass die heimische Berufsgenossenschaft einspringt, ist also das Fortbestehen des inländischen Arbeitsverhältnisses: Der Beschäftigte muss nach seiner Rückkehr wieder bei der Firma angestellt sein. In diesem Sinne genießen Mitarbeiter im arbeits- und sozialrechtlichen Sinne auch dann Schutz durch die Berufsgenossenschaft, wenn sie sich auf einer Dienstreise befinden oder im Rahmen eines Projektes für ihren Arbeitgeber ins Ausland gesendet werden. Der Arbeitgeber ist auch für den Arbeitsschutz in Haftung, wenn er Mitarbeiter ins Ausland schickt.

Aber in der Freizeit springt der Arbeitgeber nicht ein. Auch wer sich aus einem privaten Anlass ins Ausland begibt und dort Arbeiten für einen deutschen Auftraggeber ausführt, genießt keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Hierfür muss ein eigener Vertrag mit einem privaten Unfallversicherer abgeschlossen werden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Babies, die in diesem Jahr hierzulande geboren werden, haben eine höhere Lebenserwartung als alle Generationen zuvor. Das geht aus aktuellen Zahlen hervor, die das Statistische Bundesamt am Freitag veröffentlicht hat. Auch die Altersvorsorge muss folglich auf ein langes Leben ausgerichtet sein!

Wer heute zur Welt kommt, hat rein statistisch eine sehr hohe Lebenserwartung. Für neugeborene Jungen beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung 78 Jahre und zwei Monate, für Mädchen sogar 83 Jahre und einen Monat. Das zeigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, für die Sterbefälle der Jahre 2012 bis 2014 ausgewertet wurden.

Bundesbürger werden immer älter

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag weiter mitteilt, hat sich die Lebenserwartung Neugeborener in den letzten zehn Jahren damit bei den Jungen um 27 Monate, bei den Mädchen um 17 Monate im Vergleich zur Sterbetafel 2002/2004 erhöht.

Auch für ältere Menschen ist die Lebenserwartung weiter angestiegen. Laut der Sterbetafel 2012/14 beläuft sich die durchschnittliche noch verbleibende Lebenserwartung von 65jährigen Männern auf 17 Jahre und 8 Monate, von 65jährigen Frauen gar auf weitere 21 Lebensjahre. Die Bundesbürger werden immer älter!

Herausforderung für die Altersvorsorge

So positiv das steigende Lebensalter auch zu bewerten ist, so bedeutet es zugleich finanzielle Herausforderungen. Um den Lebensabend auskömmlich zu gestalten, müssen die Bürger länger von ihrer Altersrente leben – und dem Geld, das sie zusätzlich privat angelegt haben. 2014 lag die durchschnittliche Rentenbezugsdauer laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) bei 17,3 Jahren für Männer und sogar 20,8 Jahren für Frauen.

Deshalb empfiehlt es sich, möglichst zeitig mit der Altersvorsorge anzufangen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, abhängig von Vorlieben und Risikobereitschaft: Sei es eine private Rentenversicherung, das Investment in Aktienfonds, der Erwerb einer Immobilie oder eine andere Vorsorgeform. Wer seine Altersvorsorge aus verschiedenen Quellen speist, mindert auch sein Risiko.

Immer mehr bedürftige Rentner

Abzuraten ist aber davon, gänzlich auf Altersvorsorge zu verzichten. Aktuell sind über 500.000 Senioren auf zusätzliche Grundsicherung angewiesen, weil die Rente zum Leben nicht reicht. Die Zahl der bedürftigen Ruheständler ist in den letzten zehn Jahren stark angestiegen, wie das Statistische Bundesamt zu berichten weiß. Wer zeitig mit der Altersvorsorge anfängt, muss weniger zurücklegen!

Eine Grippe-Welle ist in Deutschland nichts Außergewöhnliches und erst recht kein Grund zur Panik. Trotzdem fragen sich viele Bundesbürger, wie man sich vor einer Erkrankung schützen kann und woran die Grippe zu erkennen ist. Ein Risiko bedeutet die Grippe vor allem für Hochbetagte und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Wie jedes Jahr, so rollt auch 2016 wieder eine Grippe-Welle durch die Bundesrepublik. Im Vergleich zum Vorjahr verlief diese eher glimpflich, so berichtet das Robert-Koch-Institut (RKI), bei dem viele Fälle gemeldet werden. Eine Meldepflicht besteht in Deutschland jedoch nicht. Diesmal greift die Grippe-Saison recht spät um sich. Sie beginnt häufig im Januar und hält dann 3-4 Monate an.

„Echte“ Grippe vs. Erkältung

Unterschätzt werden sollte die Gefahr durch eine Grippe nicht. Seit der 40. Meldewoche 2015 wurden insgesamt 13.290 Influenza-Fälle bestätigt, für 37 Menschen endete die Erkrankung tödlich. Allerdings verwechseln immer noch viele Bundesbürger eine „echte“ Grippe mit einer Erkältung bzw. grippalem Infekt, die in der Regel deutlich harmloser verlaufen.

Woran aber erkennt man eine „echte“ Grippe bzw. Influenza? Im Gegensatz zu einer Erkältung, die sich langsam ankündigt, zum Beispiel durch einen kratzenden Hals, tritt die Grippe-Erkrankung sehr plötzlich auf. Der Betroffene kann sich morgens noch gesund fühlen, aber abends hat er bereits 39 bis 40 Grad Fieber. Hohes Fieber ist grundsätzlich ein Symptom, das auf eine Grippe hindeutet. Hinzu gesellen sich Kopf- und Gliederschmerzen, die sogar auf die Knochen ausstrahlen können. Der Betroffene fühlt sich in der Regel sehr krank, auch Schwindelgefühle und Atemnot treten vereinzelt auf.

Wer derartige Symptome bei sich beobachtet, sollte schnell einen Arzt aufsuchen, rät das RKI. Das gilt vor allem für ältere Menschen und Patienten, die bereits an einer Herz- oder Lungenkrankheit leiden. Auch Kinder sind besonders bedroht, weshalb Eltern nicht zu lange mit einem Arztbesuch warten sollten. Wichtig ist außerdem, viel zu trinken, weil der Körper durch das Fieber Flüssigkeit verliert. Doch auch wer nur eine Erkältung hat, sollte zum Arzt, wenn sich die Situation nach wenigen Tagen nicht bessert oder ein neuer Schub zu beklagen ist. Dahinter könnte eine Lungenentzündung stecken!

Nicht jede Krankenkasse zahlt eine Impfung

Eine Schutzimpfung gegen die Grippe kann auch im März noch sinnvoll sein. Als Faustregel gilt: Man kann sich impfen lassen, solange man selbst noch keine Grippe-Symptome aufweist. Die besten Monate für eine Impfung sind aber der Oktober bis November, da es 10-14 Tage dauert, bis der Schutz wirkt. Nur circa 50 Prozent der Krankenkassen zahlen die Grippeimpfung ohne Auflagen. Bei den anderen Anbietern ist sie an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel, dass man zu einer Risikogruppe gehört.

Laut Robert-Koch-Institut lassen sich pro Jahr etwa ein Viertel der Bundesbürger gegen Grippe impfen. Um mögliche Nebenwirkungen abzusprechen, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Hausarzt. Zusätzliche Hygienemaßnahmen können die Ansteckungsgefahr reduzieren. Viele Viren werden mittels der Hände übertragen. Deshalb: Regelmäßig die Hände waschen, mindestens 30 Sekunden lang, sowie die Hände vom Gesicht fernhalten! Dann klappt es auch mit der Gesundheit.

Auch Kinder verfügen bereits über Geld, dass sie anlegen und mehren wollen. Dabei sind die Vermittler und Anlageberater in der Pflicht, eine möglichst risikoarme Geldanlage zu empfehlen. Sonst können sich die Kinder das Geld zurückholen, wie ein Urteil des Landgerichtes Hamburg zeigt.

Wenn Eltern für ihre Kinder Geld anlegen, so muss dies laut Bürgerlichem Gesetzbuch mündelsicher erfolgen. Das heißt, das Sparguthaben muss so angelegt werden, dass Wertverluste nahezu ausgeschlossen sind. Typisch hierfür sind etwa Tages- und Festgeldkonten bei Banken, die dem Einlagensicherungsfonds angehören.

Das hat auch Auswirkungen auf die Sorgfaltspflichten von Anlageberatern und -vermittlern. Ein Urteil des Landgerichtes Hamburg bestätigt, dass die Finanzberater auch dann die Interessen des Kindes beachten müssen, wenn dies den Anlagezielen der Eltern zuwider läuft. Mit anderen Worten: Selbst wenn die Eltern eine riskante Geldanlage für ihr Kind bevorzugen, haftet der Vermittler, wenn das Geld durch die Insolvenz des Unternehmens verloren geht. Auf das Urteil macht aktuell die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg aufmerksam.

Kind erleidet Totalverlust – Vermittler haftet

Im verhandelten Rechtsstreit legten die Eltern für ihr minderjähriges Kind ein Depot bei der Bank an. Alsdann sollte das Kapital des Minderjährigen gewinnbringend investiert werden. Der Vermittler befragte die Mutter zu den Anlagezielen für ihren Nachwuchs. Die Frau entschied sich hierbei für ein hohes Risiko. Sie nannte als Anlageziel die Kategorie: „Risikobewusst: Höheren Vertragserwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber“.

Der Finanzvermittler empfahl daraufhin ein sogenanntes Basket-Zertifikat für das Kind, ein spekulatives Finanzprodukt, das die Dynamik einer bestimmten Branche oder Region anhand eines Vergleichsindex abbildet. Das Problem hierbei: Auch der Totalverlust des investierten Geldes ist bei dieser Geldanlage nicht ausgeschlossen, sofern der Emittent zahlungsunfähig wird. Das ist zwar äußerst selten, trat in diesem Fall aber ein. Daraufhin machte der Minderjährige Schadensersatzansprüche beim Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend.

Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Vermittler tatsächlich seine Aufklärungspflicht verletzt hatte. Entscheidend sei hierbei nicht nur die Frage, ob der Berater über die Risiken der Geldanlage im Beratungsgespräch aufgeklärt habe. Darüber hinaus müsse berücksichtigt werden, dass der Anleger ein Kind gewesen sei und für Kinder eben keine Anlagen empfohlen werden dürfen, die ein Verlustrisiko bergen. Dies gilt sogar dann, wenn die Eltern des Kindes über ausreichend Anlageerfahrung verfügen (Az.: 334 O 95/09).

Kind ist Partei des Rechtsstreites

Hierbei gelte es zu Bedenken, dass im Haftungsprozess nicht der Elternteil, sondern das Kind selbst Partei des Rechtsstreites sei und als Kläger auftrete, betonte die Hamburger Anwaltskanzlei. Die Eltern, welche am Beratungsgespräch mit dem Vermittler teilnahmen oder es gar geführt haben, kämen hingegen als Zeugen in Betracht. Folglich sind Vermittler zu einer besonderen Sorgfalt angehalten, wenn es um eine Anlageempfehlung für Kinder geht. Hier gilt: Sicherheit vor Rendite!