Um sich vor extremen Naturereignissen wie Starkregen oder Hochwasser zu schützen, ist eine Wohngebäudeversicherung allein nicht ausreichend. Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Ein Bundesland startet nun eine Informationskampagne, um Bürger besser aufzuklären.

In den letzten Jahren ereigneten sich immer wieder schwere Unwetter in Deutschland, die Millionenschäden an Häusern hinterließen. Keller wurden überflutet und Mauern so schwer geschädigt, so dass manche Gebäude gar abgerissen werden mussten. Traurige Berühmtheit erlangte im Mai diesen Jahres die Kommune Braunsbach in Süddeutschland, die bei einem Hochwasser so schwer geschädigt wurde, dass nahezu die gesamte Innenstadt zerstört war.

Bundesland wirbt für Elementarschadenversicherung

Diese Ausgangssituation nimmt das Bundesland Nordrhein-Westfalen nun zum Anlass, für den Abschluss einer privaten Elementarschadenversicherung zu werben. Und die Bürger davor zu warnen, sich beim Thema Hochwasser-Vorsorge auf den Staat zu verlassen. Denn dieser springt immer häufiger für die Schäden der Bürger nicht mehr ein, wenn es heißt: „Landunter!“. Eine Elementar-Police zahlt hingegen, wenn das Haus durch Naturgefahren beschädigt wird.

„Bei der Vielzahl an Ereignissen kann das die öffentliche Hand nicht schultern“, begründete Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) am Montag die Zurückhaltung von Vater Staat bei Naturkatastrophen. Aufgrund des Klimawandels sei mit solchen Ereignissen aber häufiger zu rechnen.

Dass ausgerechnet Nordrhein-Westfalen eine Kampagne für die Elementarschadenversicherung startet, ist kein Zufall. Denn dort ist das Absicherungsniveau niedrig. Ganze 36 Prozent der Hausbesitzer haben einen entsprechenden Vertrag. Die Bürger seien „total unterversichert“, gibt Minister Remmel zu bedenken. Noch schlimmer sieht es in anderen Bundesländern aus. Speziell der Norden hat Defizite: in Niedersachsen haben nur 16 Prozent der Hausbesitzer einen Schutz gegen Naturgewalten, in Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils 17 Prozent.

In vielen Bundesländern keine Staatshilfen ohne Versicherungsschutz

Wie wichtig das Bemühen um eine Elementar-Police ist, zeigt ein Beschluss der Justizminister aus den Bundesländern von 2015. In vielen Bundesländern erhalten die Hausbesitzer nach Naturkatastrophen nämlich keine Staatshilfen mehr, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie sich um eine private Versicherung bemüht haben – etwa durch das Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers. Entsprechende Richtlinien wurden von mehreren Landesregierungen verabschiedet, zum Beispiel in Sachsen.

Versicherer zahlen in der Regel ohne Probleme

Dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt, müssen die Hausbesitzer nicht fürchten: in der Regel wird problemlos der Schaden ersetzt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale handle es sich um „Einzelfälle“, in denen die Versicherung nicht einspringen will, wie Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW dem Westdeutschen Rundfunk berichtet.

Allerdings müssen die Verbraucher bestimmte Obliegenheiten beachten, um den Schaden vollumfänglich ersetzt zu bekommen. Ganz wichtig: bei der Beantragung gegenüber der Versicherung korrekte und vollständige Angaben machen, etwa zur Beschaffenheit des Hauses. Hierbei kann ein Versicherungsvermittler helfen. Auch müssen Vereinbarungen eingehalten werden. Sieht der Vertrag etwa den Einbau einer Rückstauklappe in der Abwasserleitung vor, muss diese auch wirklich vorhanden sein.

Professor Günter Hirsch ist der Ombudsmann für Versicherungen: eine Schlichtungsstelle, die von der Versicherungswirtschaft finanziert wird, aber unabhängig arbeitet. An ihn können sich Verbraucher wenden, wenn sie Ärger mit Versicherungen haben. Und das lohnt sich: rund 40 Prozent aller Beschwerden sind erfolgreich, wie Hirsch berichtet.

Wer Ärger mit einer Versicherung hat, etwa weil diese für einen Schaden nicht zahlen will, der muss nicht gleich den Weg vor ein Gericht wählen. Verbraucher können auch zunächst ein Schlichtungs-Verfahren beim Ombudsmann für Versicherungen in Anspruch nehmen. Das ist eine Schlichtungsstelle, die schnell und unbürokratisch die Ansprüche des Kunden prüft. In der Regel dauert es drei Monate, bis ein Fall abgeschlossen werden kann.

Diese Schlichtung hat für Verbraucher mehrere Vorteile. Sie ist nicht nämlich zum einen kostenlos. Zum anderen verjähren die Ansprüche während des Verfahrens nicht: die Verjährungsfrist ist ausgesetzt. Der Kunde kann also später immer noch klagen, wenn er mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist.

40 Prozent Erfolgsquote

Aktuell ist Professor Günter Hirsch Ombudsmann für Versicherungen, der frühere Präsident des Bundesgerichtshofes. Und dieser kann durchaus auf eine beachtliche Zahl von Schlichtungen blicken. „Die Erfolgsquote ist über 40 Prozent“, sagte Hirsch im Interview mit dem Deutschlandfunk (Donnerstag). „Erfolgsquote ist immer dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer besser aus der Beschwerde herausgeht wie er reingekommen ist. Das heißt nicht unbedingt, dass er in vollem Umfang Recht bekommt“.

Dennoch ist die Zahl erfolgreicher Schlichtungen beachtlich. Müssen auch die ansonsten sehr kritischen Verbraucherzentralen eingestehen. Der Versicherungs-Ombudsmann „bietet den Verbrauchern ein schnelles und effizientes Verfahren, um zu prüfen, ob Ansprüche bestehen oder nicht“, kommentiert Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband im Deutschlandfunk.

Erreichen können Verbraucher die Schlichtungsstelle über die Webseite ombudsmann.de. Ein Beschwerdeverfahren tritt in Kraft, sobald die Beschwerde beim Ombudsmann eingegangen ist. Sie kann per Telefon, Brief oder im Internet eingereicht werden. Auch über die Telefonnummer 0800 369 6000 können Versicherungskunden weitere Details erfragen.

Private Krankenversicherung hat eigene Schlichtungsstelle

Allerdings ist zu beachten, dass Günter Hirsch nicht für die private Kranken- und Pflegeversicherung schlichtet. Für diese Sparten hat die Versicherungswirtschaft eine eigene Schlichtungsstelle eingerichtet, die seit 2014 von Heinz Lanfermann geleitet wird (pkv-ombudsmann.de). Beide Schlichtungsstellen haben ihren Sitz in Berlin.

Für viele Autofahrer gehört ein Kaskoschutz einfach dazu – schließlich will man auch den eigenen Wagen absichern, wenn bei einem Unfall etwas passiert oder der Wagen geklaut wird, ist doch das Auto eine kostspielige Anschaffung. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat nun öffentlich gemacht, welche Teilkasko-Schäden im Jahr 2015 am häufigsten aufgetreten sind. Auf Platz 1 landet ein Klassiker.

Glasbruch ist der häufigste Grund, weshalb Kaskoversicherer im Jahr 2015 eine Leistung erbringen mussten. Und zwar mit überwältigender Mehrheit: drei Viertel aller Schäden in der Teilkasko sind Bruchschäden an Autoscheiben, Rückspiegeln und Scheinwerfern. Das geht aus der PKW-Schadenbilanz des GDV für 2015 hervor.

Da verwundert es kaum, dass der Glasbruch für die Versicherer richtig ins Geld geht. Insgesamt 1,1 Milliarden Euro mussten sie allein für Schäden bezahlen, bei denen Glas zersprang und zersplitterte. Schon die schiere Zahl an der Schäden lässt staunen: immerhin 2.156.000mal mussten Versicherer für Glas-Reparaturen einspringen.

Platz 2 und 3: Schäden durch Naturgewalten und Wildunfälle

Auf dem zweiten Platz der häufigsten Schadensereignisse landen mit 296.000 Schadenfällen jene, die durch Naturgewalten wie Stürme, Hagelschauer und Blitze ausgelöst wurden: schließlich häufen sich derartige Unwetter in den letzten Jahren auffällig. Und wenn ein Baum infolge eines Sturms auf das geparkte Auto fällt, ist schnell ein Totalschaden zu beklagen. Stolze 570 Millionen Euro mussten die Versicherer für derartige Schäden aufbringen.

Rang 3 und 4 nehmen Ereignisse ein, die durch Tiere verursacht wurden: der Wildunfall und der Marderbiss. Wildunfälle kamen die Versicherer sogar noch teurer zu stehen als die Naturgewalten, auch wenn die Zahl der Fälle insgesamt geringer war: 653 Millionen Euro mussten sie hierfür aufwenden bei insgesamt 263.000 Ereignissen. Schäden durch Marderbiss war in 207.000 Fällen zu beklagen.

Hohe Schadenssummen durch Diebstahl

Weiteren wirtschaftlichen Schaden in Höhe von fast 520 Millionen Euro richteten Kriminelle an Pkws an. In 117.000 Fällen wurden Autoteile gestohlen, in weiteren fast 19.000 Fällen gleich das ganze Fahrzeug. Damit landet „Diebstahl von Autoteilen“ sowie „Autodiebstahl“ auf Rang 5 und 6 der häufigsten Schadensfälle in der Teilkasko-Versicherung.

Bald ist 1. Advent, und die Weihnachtsmarkt-Saison beginnt wieder. Schon in dieser Woche können die Bundesbürger sich vielerorts an Lichterketten, Buden mit Handwerkskunst, Glühwein und Gebäck erfreuen. Leider zieht das vorweihnachtliche Treiben auch Diebe an. Da heißt es doppelt: „Vorsicht!“ – auch deshalb, weil eine Hausratversicherung für einfachen Diebstahl in der Regel nicht aufkommt.

Man kann sich in der Vorweihnachtszeit wohl kaum etwas schöneres vorstellen, als sich beim Bummel über den Weihnachtsmarkt gebrannte Mandeln und Glühwein zu gönnen. Leider haben auch Diebe auf den Märkten Hochkonjunktur. Das Gedränge in der Dunkelheit verspricht ihnen ein einträgliches Geschäft – schnell sind Handtasche oder Geldbörse geklaut! Die Polizei berichtet, dass die Zahl der Taschendiebstähle seit Jahren hoch ist, und reagiert mit erhöhter Präsenz auf den Weihnachtsmärkten.

Geldbörsen nicht in offener Tasche tragen!

Aber jeder Einzelne kann selbst dazu beitragen, dass er kein Opfer von Langfingern wird. Regel Nummer Eins: die Geldbörse sollte nicht einfach in die Gesäßtasche gesteckt werden, möglichst noch so, dass sie einen Spalt breit herausschaut. Dann nämlich haben die Diebe leichtes Spiel. Auch eine offene Handtasche führt schnell zum Verlust.

Besser ist es, die Geldbörse in einer verschlossenen Innentasche zu transportieren, möglichst nah am Körper. Ideal sind in dieser Hinsicht Anoraks und Jacken mit Reißverschluss oder Knöpfen. Auch Rucksäcke sollten geschlossen mit sich geführt und im Auge behalten werden. Selbst das verspricht keine absolute Sicherheit: es kommt manchmal vor, dass Diebe Taschen von unten mit einem Messer aufschneiden und die Beute entwenden.

Vorsicht bei auffälligem Verhalten!

Regel Nummer Zwei: Vorsicht vor seltsamen Verhalten anderer Menschen! Taschendiebe agieren oft in kleinen Grüppchen. Ein Übeltäter lenkt das Opfer ab, zum Beispiel, indem er nach dem Weg fragt und einen Stadtplan ausbreitet. Ein anderer schleicht sich dann von hinten an und entwendet mit geschickten Griffen die Geldbörse. Oder die Täter schütten ihrem Opfer absichtlich etwas über die Kleidung und stehlen, während sie vorgeben, bei der Reinigung behilflich zu sein. „Es gibt unzählige Tricks – in der Regel ist aber immer ein Moment der Ablenkung integriert“, erklärt ein Polizeisprecher.

Weil aber alle Vorsicht nicht immer hilft – oft handelt es sich um geschulte Banden – empfiehlt sich, erst gar keine Wertsachen oder allzu viel Geld mit zum Weihnachtsmarkt zu nehmen. Sondern nur das, was man ungefähr brauchen wird und auch ausgeben will. EC-Karten und andere wichtige Dokumente sollten ebenfalls besser zu Hause aufbewahrt werden, sofern man sie nicht braucht. Wenn sie doch dabei sind, dann Geldkarten und Bargeld getrennt voneinander verstauen!

Die Hausratversicherung zahlt übrigens in der Regel nicht, wenn die Geldbörse im Getümmel des Weihnachtsmarktes entwendet wird. Hausratversicherer erstatten Bargeld in der Regel nur dann, wenn es aus einer versicherten Wohnung gestohlen oder unter Androhung von Gewalt geraubt wurde. Viele Anbieter erstatten immerhin das Diebesgut bis zu einer bestimmten Summe, wenn es aus dem PKW, einer Schlafkabine der Bahn oder einem Krankenhauszimmer entwendet wurde.

Inhaber einer Wohngebäudeversicherung müssen ihre Wohnung im Winter ausreichend beheizen, um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden. Entsprechende Klauseln sind oft in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgeschrieben.

Die Kälte hatte Deutschland seit einigen Tagen wieder fest im Griff. Vielerorts wurden Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes gemessen und der erste Schnee sorgte für Chaos auf den Straßen. Zwar wird es vorerst wieder etwas milder – dennoch sollten Hausbesitzer ihre Heizpflichten im Blick behalten.

Wohngebäude-Police sieht in der Regel Heizpflicht vor!

Das gilt besonders, wenn die stolzen Eigenheimbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Dann sind sie nämlich laut Vertrag dazu verpflichtet, ihre Heizung regelmäßig zu kontrollieren und deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. In welchen Abständen eine Anlage zu kontrollieren ist, hängt von deren Alter, Bauart, Zuverlässigkeit und Störanfälligkeit ab.

Entsprechende Klauseln finden die Hausbesitzer für gewöhnlich in den Allgemeinen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung. Dort ist festgeschrieben, dass das versicherte Gebäude ausreichend zu beheizen ist, Zustand und Funktionsweise der Heizung kontrolliert werden muss und notfalls alle wasserführenden Einrichtungen entleert werden müssen, damit das Wasser nicht gefrieren und die Rohre zum Platzen bringen kann.

Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Versicherungsschutzes, wenn diese Obliegenheiten nicht erfüllt werden. Aber keine Sorge: keineswegs ist es so, dass Versicherte ständig ihre Heizungen begutachten müssen, um den Schutz aufrecht zu erhalten.

Die Heizung muss nicht permanent kontrolliert werden

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist es bereits ausreichend, ein störungsfreies Funktionieren der Heizung „nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge“ zu garantieren. Und so erhielt ein Hausbesitzer gegenüber seinem Versicherer Recht, der seine Heizanlage seit 11 Tagen nicht kontrolliert hatte (BGH, 25.06.2008, IV ZR 233/06).

Wichtig ist die Kontrolle jedoch gerade dann, wenn auch unbewohnte Neben- oder Zweitwohnungen mitversichert sind. Wer weiß, dass er seinen Pflichten nicht nachkommen kann (häufige Abwesenheit, Urlaub), sollte sich mit seinem Versicherer in Verbindung setzen.

Die Bundesbürger gehen dem Thema Pflegevorsorge noch immer zu oft aus dem Weg, wie eine aktuelle Studie zeigt. Und das kann im Zweifel teuer werden.

Die Deutschen sind Pflegemuffel – zumindest, wenn es um das Thema Vorsorge geht. Dies belegt erneut eine repräsentative Umfrage des Forsa-Institutes im Auftrag einer großen Krankenkasse. Vier von zehn Befragten ab 18 Jahren gaben demnach zu Protokoll, sie hätten sich noch nie mit dem Thema Pflegeversicherung beschäftigt. Besonders hoch ist der Anteil der Abstinenzler erwartungsgemäß unter den jungen Leuten. So hatten 61 Prozent der 18-39jährigen Umfrageteilnehmer das Thema Pflege bisher vermieden.

Verwunderlich ist das Ergebnis durchaus. Denn: die meisten Befragten wissen zugleich, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teilschutz bietet. Immerhin 96 Prozent aller Befragten ist dies bekannt! Zugleich ist aber das Wissen über die tatsächlichen Pflegekosten gering, zum Beispiel, wenn eine Person im Pflegeheim untergebracht werden muss. Nur knapp jeder Dritte schätzt diese Kosten korrekt ein.

Es droht eine vierstellige Pflegelücke

Die harten Zahlen: in Deutschland kostet ein Pflegeheimplatz durchschnittlich 3.600 Euro im Monat, wenn die Person rundum betreut werden muss. In der höchsten Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse davon 1.612 Euro. Zwar wird sich dieser Beitrag erhöhen, wenn mit der Pflegereform zum Jahreswechsel 2017 die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Aber selbst dann bleibt eine Vorsorgelücke im vierstelligen Bereich: die gesetzliche Pflegekasse wird maximal 2.005 Euro erstatten.

Kann der Betroffene den Fehlbetrag nicht aufbringen, werden der Ehegatte oder die Kinder des Pflegebedürftigen zur Kasse gebeten. Geschützt vor dem Zugriff des Sozialamtes ist nur ein begrenztes Schonvermögen. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nachzudenken. Je zeitiger, desto besser: Junge und gesunde Versicherungsnehmer müssen oft deutlich weniger zahlen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Die Kaskoversicherer müssen immer höhere Summen für geklaute Autoteile zahlen. Das geht aus der aktuellen Schadenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Doch welche Versicherung zahlt überhaupt, wenn ein Dieb die Stereoanlage oder ein anderes Autoteil entwendet?

Es ist ein Fakt: die Kfz-Versicherer müssen immer höhere Summen für geklautes Autozubehör aufbringen. Bezifferten sich die Schäden im Jahr 2014 noch auf 195 Millionen Euro, so stiegen sie 2015 bereits auf 227 Millionen Euro an. Das bedeutet ein sattes Plus von 16 Prozent binnen Jahresfrist, wie der GDV in einer Pressemeldung berichtet.

Ursache für die Kostenexplosion ist nicht etwa, dass mehr Autoteile geklaut werden. Sondern die Bundesbürger haben schlicht teurere Technik in ihren PKW verbaut. Das zeigt sich besonders an den elektronischen Komponenten, also etwa Navigationsgeräten oder Bordcomputern. Pro Diebstahl kletterte die durchschnittliche Summe für ein entwendetes Elektronik-Teil auf 3.700 Euro, was einen Anstieg um 600 Euro je Diebstahl bedeutet.

Kaskoversicherung schützt – Wenn das Gerät fest verbaut ist

Wird Autozubehör entwendet, springt die Teilkasko-Versicherung ein. Allerdings gibt es hierbei eine wichtige Einschränkung. Sie zahlt nämlich in der Regel nur dann, wenn das entwendete Zubehör fest mit dem Auto verbaut ist, also zum Beispiel für die Stereoanlage oder der Dachgepäckträger. Auch die eingeschlagene Scheibe wird im Falle eines Diebstahls ersetzt.

Anders sieht es jedoch aus, wenn das Zubehör lose im Innenraum des Fahrzeuges liegt, etwa ein Laptop oder Smartphone. Für solche Fälle leistet die Kaskoversicherung in der Regel nicht. Und das aus guten Gründen: die Versicherer wollen nicht den Leichtsinn der Kunden belohnen, wenn zum Beispiel die teure Elektronik von außen gut sichtbar auf dem Beifahrersitz liegt. Schon der Volksmund weiß: „Gelegenheit macht Diebe!“

Hausratversicherung zahlt für lose Teile im PKW – aber nur eingeschränkt

Für lose Teile in Fahrzeugen erbringt mitunter die Hausratversicherung eine Leistung – abhängig vom Vertrag. Doch auch diese zahlt nur eingeschränkt. Ist zum Beispiel der Baustein “Außenversicherung” vereinbart, zahlt der Versicherer für Gegenstände im verschlossenen Auto, wenn dieses in einem Gebäude steht – etwa in einer Tiefgarage mit verschlossenem Tor.

Manche Versicherer zahlen auch für das Diebstahl des mobilen Navi, wenn das Auto am Bordstein abgestellt ist. Die Ersatzleistung ist dann in der Regel auf eine niedrige Summe begrenzt. Auch muss der Versicherte nachweisen, dass sein Auto tatsächlich aufgebrochen wurde. Manche Versicherer fordern zudem, Wertsachen im geschlossenen Kofferraum zu lagern, um eben Diebe nicht einzuladen.

Soll der wertvolle Oldtimer im Winter stillgelegt und in der Garage geparkt werden? Dann sollten Autobesitzer sich erkundigen, ob und in welchem Umfang der Kaskoschutz einer Ruheversicherung nutzbar ist. Dann besteht auch für die Zeit Versicherungsschutz, in der das Fahrzeug geschont wird.

Der Winter hat Deutschland nun erreicht: Schnee und Matsch sind auf vielen Straßen allgegenwärtig. Das bereitet auch vielen Oldtimer-Besitzern Kopfzerbrechen. Um ihre Schmuckstücke zu schonen, haben sie oft ein Saisonkennzeichen abgeschlossen. Das heißt, sie fahren ihren wertvollen Wagen üblicherweise von April bis Oktober, um ihn dann in einer Garage unterzustellen.

Damit das Fahrzeug auch im ungenutzten Zustand gut abgesichert ist, empfiehlt es sich beim Kfz-Versicherer nachzufragen, ob eine Ruheversicherung inkludiert ist. Denn auch wenn das Fahrzeug im Winter nicht genutzt werden darf, so besteht doch die Gefahr, dass Langfinger es aus der Garage entwenden. Oder das Auto auf andere Weise Schaden nimmt – etwa durch einen Brand oder ein Unwetter. Für solche Fälle bietet eine Ruheversicherung Schutz. In der Regel bestehen die Versicherer darauf, dass das versicherte Auto im entsprechenden Zeitraum bei der Zulassungsbehörde stillgelegt wird.

Fahrzeugbesitzer sollten sich jedoch in jedem Fall erkundigen, ob die Ruheversicherung auch tatsächlich einen Kaskoschutz beinhaltet. Denn es ist auch möglich, diese nur als Kfz-Haftpflicht zu vereinbaren. Das Tolle daran: eine Ruheversicherung, die automatisch an eine bestehende Kfz-Versicherung anschließt, ist für den Versicherungsnehmer in der Regel beitragsfrei mitversichert.

Natürlich lässt sich eine Ruheversicherung auch für andere Fahrzeuge vereinbaren, die in der Regel bei schlechter Witterung nicht genutzt werden, etwa ein Cabrio oder Motorrad. Was es darüber hinaus zu beachten gibt, klärt ein Beratungsgespräch!

Es wird kalt in Deutschland: der Wetterbericht kündigt für diese Woche in vielen Teilen Deutschlands frostige Temperaturen und den ersten Schnee an. Das bedeutet auch für Autofahrer besondere Vorsicht. So haben zum Beispiel am Montagmorgen Fahrzeuge im Schwarzwald die Straßen blockiert, weil sie vom Wintereinbruch überrascht wurden. Wer es noch nicht getan hat, sollte deshalb seine Winterreifen aufziehen.

Der Herbst hat uns in diesem Jahr lange mit warmen Temperaturen verwöhnt. Doch nun klopft tatsächlich der Winter an die Tür, im Schwarzwald und Südbayern fiel bereits der erste Schnee. Und diese widrige Witterung könnte sich im Laufe der Woche über weite Teile Deutschlands ausbreiten. Deshalb heißt es nun für Autofahrer: umrüsten! Wer es noch nicht getan hat, sollte seine Winterreifen aufziehen lassen.

Bei falscher Bereifung droht ein Bußgeld

Zwar gibt es in Deutschland keine allgemeine Winterreifen-Pflicht. Das heißt, der Gesetzgeber kann kein genaues Datum vorschreiben, ab wann Autofahrer ihre Bereifung wechseln müssen. Doch die Straßenverkehrsordnung besagt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die eine M+S-Markierung („Schnee und Matsch“) aufweisen. Es ist also auch möglich mit Ganzjahresreifen zu fahren, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind.

Wer sich ohne entsprechende M+S-Markierung auf die Straßen traut, riskiert bei entsprechender Witterung ein Bußgeld von 60 Euro und einen Strafpunkt in Flensburg. Diese Strafzahlung kann sich sogar auf 80 Euro erhöhen, wenn das Auto aufgrund der Sommerbereifung den Verkehr blockiert.

Haftpflicht zahlt, Kasko-Versicherer darf kürzen

Wie aber wirkt es sich auf den Versicherungsschutz aus, wenn Autofahrer im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind – und einen Unfall bauen? Die gute Nachricht: verursacht man dritten Personen einen Schaden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf jeden Fall. Dies bestätigt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Webseite.

Anders sieht es beim Vollkasko-Schutz aus, also wenn etwa aufgrund von Glätte das eigene Auto einen Totalschaden erleidet. Zwar erhält der Versicherte auch hier Ersatz – aber nicht in vollem Umfang. Auf der Webseite des GDV heißt es: „Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden“. Um welchen Betrag der Kaskoversicherer die Leistung kürzt, ist abhängig vom Einzelfall.

Es gibt aber einen weiteren Grund, warum man schon zeitig auf Winterbereifung umsteigen sollte: im Zweifel steht die Gesundheit der Mitmenschen auf dem Spiel. Und natürlich auch die eigene.

Die Deutschen schließen Versicherungen im Internet ab? Denkste! Zwar haben ein Drittel aller Bundesbürger tatsächlich schon einmal eine Versicherung im Netz abgeschlossen, so zeigt eine repräsentative Umfrage der GFK Marktforschung vom September 2016. Die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger bevorzugt aber das persönliche Beratungsgespräch bei einem Vermittler. Und dafür gibt es gute Gründe.

Es ist ein Fakt: „nur“ jeder dritte Bundesbürger hat schon einmal eine Versicherung im Internet abgeschlossen, die überwiegende Mehrheit bevorzugt hingegen das persönliche Gespräch. Und keineswegs sind die Senioren in der Mehrheit bei den Online-Abstinenzlern. Auch bei der Altersklasse der Unter-30-Jährigen wählten nur 30 Prozent den Weg über ein Online- und Vergleichsportal, wenn sie eine Versicherung brauchten. Das ergab eine Studie der GfK-Marktforschung im Auftrag des Versicherer-Dachverbandes GDV.

Vor allem komplexe Verträge werden fast ausschließlich offline abgeschlossen

Dass die Mehrheit der Bundesbürger den persönlichen Kontakt mit einem Vermittler bevorzugt, hat konkrete Gründe. So werden vor allem komplexere Versicherungen wie Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Wohngebäude-Policen fast ausschließlich offline gezeichnet. Beispiel Wohngebäude-Versicherung: 94 Prozent aller Versicherungskunden gehen lieber zu einem Vermittler, statt den Vertrag per App oder Mausklick abzuschließen.

Warum aber bevorzugen Versicherungskunden den persönlichen Kontakt? Ganz einfach. Derart komplexe Verträge erfordern eine individuelle Bedarfsprüfung. Wer zum Beispiel sein Haus versichern will, muss genau wissen, was dieses wert ist und welche Gefahren lauern. Das umfasst Aussagen zur Bauart, Wohnfläche, Lage oder der Finanzierung des Hauses – um nur einige Beispiele zu nennen. All das hat Auswirkungen, welchen Vertrag der Kunde braucht und welche Leistungen inkludiert sein müssen.

Doch die wenigsten Verbraucher (14 Prozent) gehen davon aus, dass sie diese individuelle Bedarfsprüfung auch im Netz erhalten, zum Beispiel bei einem Vergleichsportal. Und nicht jedes Online-Formular erfasst auch alle Gegebenheiten, die individuell berücksichtigt werden müssten.

Erklärungsbedarf bei Klauseln

Zudem ist gerade bei komplexen Verträgen sehr wahrscheinlich, dass der Kunde Fragen zum Vertrag hat und Klauseln erklärt haben will. Um beim Beispiel Wohngebäude-Versicherung zu bleiben: in einigen Verträgen sind Seng- und Schmorschäden versichert, Schäden durch Rauch und Ruß aber ausgeschlossen. Was bedeutet dies? Ein Versicherungsfachmann weiß darauf eine Antwort.

Hier geht die Mehrheit der GfK-Studienteilnehmer davon aus, dass derartige Fragen im persönlichen Gespräch besser beantwortet werden können. Nur eine Minderheit erwartet hingegen von Online-Portalen Antworten bei konkreten Fragen (43 Prozent).

Immer mehr Kunden wählen aber einen Doppelweg: sie informieren sich erst im Netz und gehen dann zu einem Versicherungsfachmann, um dort persönlich einen Vertrag abzuschließen. Hierbei spricht man von dem sogenannten RoPo-Kunden: Research Online, Purchase Offline. Oder ins Deutsche übertragen: Online recherchieren, offline kaufen oder abschließen. Für Versicherungs-Vermittler ist das eine gute Nachricht: sie werden auch zukünftig gebraucht.