Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil die Rechte von privat Krankenversicherten gestärkt. Demnach muss der Krankenversicherer eine Lasik-Operation bezahlen, wenn der Patient so stark kurzsichtig ist, dass eine Augenkrankheit vorliegt – und dadurch sein Gesundheitszustand verbessert werden kann. Der Versicherer kann sich nicht darauf berufen, dass der Betroffene ja eine Brille tragen könne.

3.500 Euro – so viel kostet eine Lasik-OP, mit der optische Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Dabei wird mit einem Laser die Krümmung der Hornhaut derart korrigiert, dass der Betroffene in der Regel schnell besser sehen kann.

Zwar ist ein solcher Eingriff nicht immer die beste Lösung für einen Kurzsichtigen, sind Operationen doch immer auch mit einem Risiko und Nebenwirkungen verbunden. Doch wenn eine derart starke Kurzsichtigkeit vorliegt, dass die Lasik das Sehen deutlich verbessern kann, muss auch ein privater Krankenversicherer dafür zahlen (Urteil vom 29. März 2017, Az.: IV ZR 533/15).

Lasik-OP “medizinisch notwendige Heilbehandlung”?

Im verhandelten Rechtsstreit litt der klagende PKV-Kunde unter extremer Kurzsichtigkeit von -3,00 und -2,75 Dioptrien. Um diese zu korrigieren, wollte er vom Krankenversicherer eine Laser-OP bezahlt bekommen. Doch die Versicherung verwies den Kurzsichtigen darauf, dass er ja eine Brille tragen könne. Daraufhin zog der Mann vor Gericht.

Der Streit wurde durch alle Instanzen ausgefochten, bis er schließlich vor dem Bundesgerichtshof landete. Und dieses fällte ein Grundsatzurteil. Dabei mussten die Richter auch prüfen, ob es sich bei einer Lasik-Operation um eine “medizinisch notwendige Heilbehandlung” handelt. Der Versicherer bestritt dies, da der Patient ja eine Brille tragen könne.

Erstattungsfähigkeit nicht von Hilfsmittel als Alternative abhängig

Dass auch eine Lasik medizinisch notwendig sein kann, bejaht der BGH grundsätzlich. Begründung: Die Vertragsbedingungen würden dem Versicherungsnehmer “an keiner Stelle deutlich machen, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung grundsätzlich davon abhängen soll, ob er (dauerhaft) auf ein Hilfsmittel zurückgreifen kann”. Ein Privatpatient kann also nicht per se auf eine Brille als Hilfsmittel verwiesen werden. Nun wurde das Urteil noch einmal an das Landgericht Heidelberg zurückgegeben, damit die Vorinstanz nach den Vorgaben des BGH urteilen kann.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil die Rechte von privat Krankenversicherten gestärkt. Demnach muss der Krankenversicherer eine Lasik-Operation bezahlen, wenn der Patient so stark kurzsichtig ist, dass eine Augenkrankheit vorliegt – und dadurch sein Gesundheitszustand verbessert werden kann. Der Versicherer kann sich nicht darauf berufen, dass der Betroffene ja eine Brille tragen könne.

3.500 Euro – so viel kostet eine Lasik-OP, mit der optische Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Dabei wird mit einem Laser die Krümmung der Hornhaut derart korrigiert, dass der Betroffene in der Regel schnell besser sehen kann.

Zwar ist ein solcher Eingriff nicht immer die beste Lösung für einen Kurzsichtigen, sind Operationen doch immer auch mit einem Risiko und Nebenwirkungen verbunden. Doch wenn eine derart starke Kurzsichtigkeit vorliegt, dass die Lasik das Sehen deutlich verbessern kann, muss auch ein privater Krankenversicherer dafür zahlen (Urteil vom 29. März 2017, Az.: IV ZR 533/15).

Lasik-OP “medizinisch notwendige Heilbehandlung”?

Im verhandelten Rechtsstreit litt der klagende PKV-Kunde unter extremer Kurzsichtigkeit von -3,00 und -2,75 Dioptrien. Um diese zu korrigieren, wollte er vom Krankenversicherer eine Laser-OP bezahlt bekommen. Doch die Versicherung verwies den Kurzsichtigen darauf, dass er ja eine Brille tragen könne. Daraufhin zog der Mann vor Gericht.

Der Streit wurde durch alle Instanzen ausgefochten, bis er schließlich vor dem Bundesgerichtshof landete. Und dieses fällte ein Grundsatzurteil. Dabei mussten die Richter auch prüfen, ob es sich bei einer Lasik-Operation um eine „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ handelt. Der Versicherer bestritt dies, da der Patient ja eine Brille tragen könne.

Erstattungsfähigkeit nicht von Hilfsmittel als Alternative abhängig

Dass auch eine Lasik medizinisch notwendig sein kann, bejaht der BGH grundsätzlich. Begründung: Die Vertragsbedingungen würden dem Versicherungsnehmer „an keiner Stelle deutlich machen, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung grundsätzlich davon abhängen soll, ob er (dauerhaft) auf ein Hilfsmittel zurückgreifen kann“. Ein Privatpatient kann also nicht per se auf eine Brille als Hilfsmittel verwiesen werden. Nun wurde das Urteil noch einmal an das Landgericht Heidelberg zurückgegeben, damit die Vorinstanz nach den Vorgaben des BGH urteilen kann.

Jeder vierte Inhaber eines mittelständischen Unternehmens ist bereits von Hacker-Angriffen betroffen gewesen. Eine Gefahr, deren finanzielle Folgen nicht unterschätzt werden sollten!

Vor einer großen Bedrohung für die deutsche Wirtschaft warnt aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn auch kleine und mittlere Unternehmen werden immer häufiger Ziel von Hacker-Attacken. Laut einer Forsa-Umfrage war jeder vierte Kleinbetrieb bzw. Mittelständler (28 Prozent) schon einmal von einer solchen Attacke betroffen und hat finanzielle Schäden erlitten. Tendenz steigend!

Die Konsequenzen für die Unternehmen können bitter sein. Ob Produktionsausfall, Datenverlust oder Industriespionage – im Zweifel steht die Existenz auf dem Spiel. Wenn zum Beispiel ein Produkt nicht rechtzeitig geliefert werden kann, sieht sich eine Firma schnell mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Und Löhne müssen auch dann weitergezahlt werden, wenn ein Virus die gesamte Technik mehrere Tage lahmlegt. Der Schaden durch Hacker-Angriffe für die deutsche Wirtschaft wird vom IT-Branchenverband Bitkom auf bis zu 50 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Gefahren durch Hacker-Angriffe werden unterschätzt

Doch noch immer glauben viele Firmen-Inhaber, dass sie selbst gegen solche Angriffe gefeit sind. Laut Forsa-Umfrage sieht lediglich ein gutes Drittel der Unternehmer (36 Prozent) eine direkte Gefahr für den eigenen Betrieb. Die Sorglosigkeit resultiert zum Beispiel daraus, dass sich die Firmen zu klein wähnen, um ein interessantes Ziel für Hacker zu sein. Und das ist ein gefährlicher Irrglaube, wie GDV-Präsident Alexander Erdland warnt.

“Die Kriminellen wissen, wie sie auch vermeintlich uninteressante Daten zu Geld machen – nämlich indem sie einfach die Daten sperren und Lösegeld kassieren. Und für einen solchen Angriff ist kein Unternehmen zu klein”, erklärt Erdland. Deshalb sei nicht nur ein Versicherungsschutz unbedingt zu empfehlen – auch präventive Maßnahmen zum Schutz vor Hacker-Angriffen sollten ergriffen werden.

Cyber-Versicherung für Unternehmen

Schützen können sich die Unternehmen mit einer sogenannten Cyber-Versicherung. Das ist eine recht junge Sparte, die – abhängig vom Vertrag – beispielsweise die Kosten für Datenverlust übernimmt, etwa wenn Kundendaten abhanden kommen. Oder die anfallenden Kosten, wenn beschädigte Software wieder hergestellt werden muss. Es gibt sogar Versicherer, die das Krisen-Management bezahlen, wenn zum Beispiel ein Imageschaden abzuwenden ist. Abhängig vom Vertrag sind auch die Kosten für einen Betriebsausfall versicherbar.

Die Vielfalt an Produktlösungen ist bei Cyber-Versicherungen groß. Und auch für kleinere Firmen, deren Kasse weniger gut gefüllt ist, findet sich ein passender Schutz. Weil aber Cyber-Policen auf die speziellen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten sein sollten, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch. Dabei kann auch geklärt werden, welche weiteren Versicherungen eine mittelständische Firma besitzen sollte – etwa eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Jeder vierte Inhaber eines mittelständischen Unternehmens ist bereits von Hacker-Angriffen betroffen gewesen. Eine Gefahr, deren finanzielle Folgen nicht unterschätzt werden sollten!

Vor einer großen Bedrohung für die deutsche Wirtschaft warnt aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn auch kleine und mittlere Unternehmen werden immer häufiger Ziel von Hacker-Attacken. Laut einer Forsa-Umfrage war jeder vierte Kleinbetrieb bzw. Mittelständler (28 Prozent) schon einmal von einer solchen Attacke betroffen und hat finanzielle Schäden erlitten. Tendenz steigend!

Die Konsequenzen für die Unternehmen können bitter sein. Ob Produktionsausfall, Datenverlust oder Industriespionage – im Zweifel steht die Existenz auf dem Spiel. Wenn zum Beispiel ein Produkt nicht rechtzeitig geliefert werden kann, sieht sich eine Firma schnell mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Und Löhne müssen auch dann weitergezahlt werden, wenn ein Virus die gesamte Technik mehrere Tage lahmlegt. Der Schaden durch Hacker-Angriffe für die deutsche Wirtschaft wird vom IT-Branchenverband Bitkom auf bis zu 50 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Gefahren durch Hacker-Angriffe werden unterschätzt

Doch noch immer glauben viele Firmen-Inhaber, dass sie selbst gegen solche Angriffe gefeit sind. Laut Forsa-Umfrage sieht lediglich ein gutes Drittel der Unternehmer (36 Prozent) eine direkte Gefahr für den eigenen Betrieb. Die Sorglosigkeit resultiert zum Beispiel daraus, dass sich die Firmen zu klein wähnen, um ein interessantes Ziel für Hacker zu sein. Und das ist ein gefährlicher Irrglaube, wie GDV-Präsident Alexander Erdland warnt.

„Die Kriminellen wissen, wie sie auch vermeintlich uninteressante Daten zu Geld machen – nämlich indem sie einfach die Daten sperren und Lösegeld kassieren. Und für einen solchen Angriff ist kein Unternehmen zu klein“, erklärt Erdland. Deshalb sei nicht nur ein Versicherungsschutz unbedingt zu empfehlen – auch präventive Maßnahmen zum Schutz vor Hacker-Angriffen sollten ergriffen werden.

Cyber-Versicherung für Unternehmen

Schützen können sich die Unternehmen mit einer sogenannten Cyber-Versicherung. Das ist eine recht junge Sparte, die – abhängig vom Vertrag – beispielsweise die Kosten für Datenverlust übernimmt, etwa wenn Kundendaten abhanden kommen. Oder die anfallenden Kosten, wenn beschädigte Software wieder hergestellt werden muss. Es gibt sogar Versicherer, die das Krisen-Management bezahlen, wenn zum Beispiel ein Imageschaden abzuwenden ist. Abhängig vom Vertrag sind auch die Kosten für einen Betriebsausfall versicherbar.

Die Vielfalt an Produktlösungen ist bei Cyber-Versicherungen groß. Und auch für kleinere Firmen, deren Kasse weniger gut gefüllt ist, findet sich ein passender Schutz. Weil aber Cyber-Policen auf die speziellen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten sein sollten, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch. Dabei kann auch geklärt werden, welche weiteren Versicherungen eine mittelständische Firma besitzen sollte – etwa eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Die Lebensversicherung ist out? Mitnichten! Nie zuvor haben Lebensversicherer so viel an ihre Kunden ausgezahlt wie heute, wie jüngste Branchenzahlen zeigen. Die Sparte bleibt ein wichtiger Baustein der deutschen Altersvorsorge.

Rekord bei den deutschen Lebensversicherern! Noch nie haben sie so hohe Summen an ihre Kunden ausgezahlt. Auf immerhin 88,9 Milliarden Euro bezifferten sich die Leistungen im Jahr 2016, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung berichtet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 7,1 Prozent.

Die Rekord-Auszahlungen lassen sich zum Teil auf einen Sondereffekt zurückführen. 2016 liefen viele Verträge aus, die 2004 kurz vor dem Ende der Steuerfreiheit für Aufbauleistungen abgeschlossen wurden. Diese sahen eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren vor: Viele Kunden schlossen damals noch einen Vertrag ab, um von der Steuerbefreiung zu profitieren.

Und dennoch: Die hohe Summe zeigt, dass die Lebensversicherung nach wie vor ein wichtiger Baustein der deutschen Altersvorsorge ist und noch immer oft nachgefragt wird. Immerhin gibt es in Deutschland circa 90 Millionen LV-Verträge! Das sind mehr Verträge, als Deutschland Einwohner hat.

Angestiegen sind auch die Zahlungen in einer besonders wichtigen LV-Sparte. Um 4,5 Prozent erhöhten sich die Renten- und anderen Kapitalleistungen in der Invaliditätsabsicherung, so dass die Versicherer hierfür 3,6 Milliarden Euro auszahlten. Zu diesen Versicherungen zählen Verträge wie die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Neue Klassik: Lebensversicherung setzt verstärkt auf Kapitalmarkt

Grundsätzlich lässt sich in der Lebensversicherungs-Sparte hin ein Trend zu Produkten der sogenannten Neuen Klassik erkennen. Schon fast jeder zweite Neuvertrag (46 Prozent) entfällt auf diese Tarife. “Neue Klassik” heißen diese Verträge, weil sie Elemente einer “traditionellen” Lebensversicherung mit neuen Bausteinen und Ideen verknüpfen.

Was verbirgt sich dahinter? Diese Lebensversicherungen bieten höhere Renditechancen durch abgespeckte Garantien: Die Versicherer können mehr Geld in Aktien und Fonds investieren statt in festverzinsliche Anleihen, was die Renditechancen erhöht. Zugleich aber sind diese Verträge auch stärker von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängig, was ein etwas höheres Risiko bedeutet. Alle diese Policen garantieren eine lebenslange Mindestrente. Über Vorteile und Nachteile der Neuen Klassik klärt ein Beratungsgespräch auf!

Die Lebensversicherung ist out? Mitnichten! Nie zuvor haben Lebensversicherer so viel an ihre Kunden ausgezahlt wie heute, wie jüngste Branchenzahlen zeigen. Die Sparte bleibt ein wichtiger Baustein der deutschen Altersvorsorge.

Rekord bei den deutschen Lebensversicherern! Noch nie haben sie so hohe Summen an ihre Kunden ausgezahlt. Auf immerhin 88,9 Milliarden Euro bezifferten sich die Leistungen im Jahr 2016, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung berichtet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 7,1 Prozent.

Die Rekord-Auszahlungen lassen sich zum Teil auf einen Sondereffekt zurückführen. 2016 liefen viele Verträge aus, die 2004 kurz vor dem Ende der Steuerfreiheit für Aufbauleistungen abgeschlossen wurden. Diese sahen eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren vor: Viele Kunden schlossen damals noch einen Vertrag ab, um von der Steuerbefreiung zu profitieren.

Und dennoch: Die hohe Summe zeigt, dass die Lebensversicherung nach wie vor ein wichtiger Baustein der deutschen Altersvorsorge ist und noch immer oft nachgefragt wird. Immerhin gibt es in Deutschland circa 90 Millionen LV-Verträge! Das sind mehr Verträge, als Deutschland Einwohner hat.

Angestiegen sind auch die Zahlungen in einer besonders wichtigen LV-Sparte. Um 4,5 Prozent erhöhten sich die Renten- und anderen Kapitalleistungen in der Invaliditätsabsicherung, so dass die Versicherer hierfür 3,6 Milliarden Euro auszahlten. Zu diesen Versicherungen zählen Verträge wie die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Neue Klassik: Lebensversicherung setzt verstärkt auf Kapitalmarkt

Grundsätzlich lässt sich in der Lebensversicherungs-Sparte hin ein Trend zu Produkten der sogenannten Neuen Klassik erkennen. Schon fast jeder zweite Neuvertrag (46 Prozent) entfällt auf diese Tarife. “Neue Klassik” heißen diese Verträge, weil sie Elemente einer “traditionellen” Lebensversicherung mit neuen Bausteinen und Ideen verknüpfen.

Was verbirgt sich dahinter? Diese Lebensversicherungen bieten höhere Renditechancen durch abgespeckte Garantien: Die Versicherer können mehr Geld in Aktien und Fonds investieren statt in festverzinsliche Anleihen, was die Renditechancen erhöht. Zugleich aber sind diese Verträge auch stärker von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängig, was ein etwas höheres Risiko bedeutet. Alle diese Policen garantieren eine lebenslange Mindestrente. Über Vorteile und Nachteile der Neuen Klassik klärt ein Beratungsgespräch auf!

Im Ausland ohne Auslandsreise-Krankenversicherung? Das ist riskant. Denn wer im Urlaub ins Krankenhaus muss oder sich eine schwere Infektion einfängt, bleibt im Zweifel auf mehreren tausend Euro an Kosten sitzen.

Wer ins Ausland in den Urlaub fährt, der sollte über eine Auslandsreise-Krankenversicherung verfügen. Sonst wird es schnell teuer, wenn man sich eine schwere Krankheit einfängt statt am Strand Erholung zu tanken. Für viele Touristen hat sich der fehlende Schutz schon als Kostenfalle erwiesen.

Beispiel USA: Ein einziger Tag im Krankenhaus kann in den Vereinigten Staaten schnell mehrere tausend Euro kosten, abhängig von der Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung hat zwar Sozialversicherungs-Abkommen mit vielen Staaten vereinbart, so dass kein Reisender ganz ohne Schutz dasteht. Aber oft zahlt sie nur anteilig für Krankheitskosten – nämlich genau so viel, wie sie auch in Deutschland erstatten müsste. Auf dem Rest der Kosten bleiben die Betroffenen sitzen.

Neue Verträge oft besser

Der Auslandsreise-Krankenversicherung hat sich nun auch die Zeitschrift „Finanztest“ in der aktuellen Ausgabe gewidmet. Und bestätigt, was viele Versicherungsexperten auch wissen. Denn die Qualität der Vertragswerke hat sich in den letzten Jahren teils erheblich verbessert. Insgesamt 39 Tarife erhielten das Testurteil „sehr gut“, viele andere schnitten noch mit „gut“ ab. Dass man sich den Schutz nicht leisten kann, davor muss keiner Angst haben. Ein sehr gute Absicherung ist schon ab einem sehr niedrigen zweistelligen Jahresbeitrag zu haben.

Wichtig: Wer eine chronische Krankheit hat, sollte dies im Antrag auf Auslands-Schutz keineswegs verschweigen. Sonst kann der Versicherer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen und den Vertrag anfechten, so dass der Betroffene im Leistungsfall kein Geld erhält. Ratsam ist es, schon vorab anonym Anfragen bei mehreren Versicherern einzuholen. So kann man herausfinden, bei welchen Versicherern die Krankheit zu welchen Konditionen versicherbar ist. Versicherungsvermittler leisten hierbei gern Unterstützung.

Fristen und Klauseln

Auch ein Blick in das Vertragswerk lohnt. Hier lauern einige Stolpersteine. So leistet mancher Versicherer nur für die stationäre Behandlung, wenn der Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland länger als zwei Wochen dauerte. Solche Klauseln sollten natürlich nicht im Vertrag enthalten sein. Auch für den Rücktransport in die Heimat sind mitunter strengere Regeln festgeschrieben – etwa, dass ein Versicherer nur dafür zahlt, wenn er medizinisch notwendig ist. Hier hilft ein klärendes Beratungsgespräch.

Im Ausland ohne Auslandsreise-Krankenversicherung? Das ist riskant. Denn wer im Urlaub ins Krankenhaus muss oder sich eine schwere Infektion einfängt, bleibt im Zweifel auf mehreren tausend Euro an Kosten sitzen.

Wer ins Ausland in den Urlaub fährt, der sollte über eine Auslandsreise-Krankenversicherung verfügen. Sonst wird es schnell teuer, wenn man sich eine schwere Krankheit einfängt statt am Strand Erholung zu tanken. Für viele Touristen hat sich der fehlende Schutz schon als Kostenfalle erwiesen.

Beispiel USA: Ein einziger Tag im Krankenhaus kann in den Vereinigten Staaten schnell mehrere tausend Euro kosten, abhängig von der Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung hat zwar Sozialversicherungs-Abkommen mit vielen Staaten vereinbart, so dass kein Reisender ganz ohne Schutz dasteht. Aber oft zahlt sie nur anteilig für Krankheitskosten – nämlich genau so viel, wie sie auch in Deutschland erstatten müsste. Auf dem Rest der Kosten bleiben die Betroffenen sitzen.

Neue Verträge oft besser

Der Auslandsreise-Krankenversicherung hat sich nun auch die Zeitschrift “Finanztest” in der aktuellen Ausgabe gewidmet. Und bestätigt, was viele Versicherungsexperten auch wissen. Denn die Qualität der Vertragswerke hat sich in den letzten Jahren teils erheblich verbessert. Insgesamt 39 Tarife erhielten das Testurteil “sehr gut”, viele andere schnitten noch mit “gut” ab. Dass man sich den Schutz nicht leisten kann, davor muss keiner Angst haben. Ein sehr gute Absicherung ist schon ab einem sehr niedrigen zweistelligen Jahresbeitrag zu haben.

Wichtig: Wer eine chronische Krankheit hat, sollte dies im Antrag auf Auslands-Schutz keineswegs verschweigen. Sonst kann der Versicherer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen und den Vertrag anfechten, so dass der Betroffene im Leistungsfall kein Geld erhält. Ratsam ist es, schon vorab anonym Anfragen bei mehreren Versicherern einzuholen. So kann man herausfinden, bei welchen Versicherern die Krankheit zu welchen Konditionen versicherbar ist. Versicherungsvermittler leisten hierbei gern Unterstützung.

Fristen und Klauseln

Auch ein Blick in das Vertragswerk lohnt. Hier lauern einige Stolpersteine. So leistet mancher Versicherer nur für die stationäre Behandlung, wenn der Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland länger als zwei Wochen dauerte. Solche Klauseln sollten natürlich nicht im Vertrag enthalten sein. Auch für den Rücktransport in die Heimat sind mitunter strengere Regeln festgeschrieben – etwa, dass ein Versicherer nur dafür zahlt, wenn er medizinisch notwendig ist. Hier hilft ein klärendes Beratungsgespräch.

Die Renten werden zum 01. Juli 2017 erneut angehoben. Das berichtet heute das Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles (SPD). Auf ein besonders großes Plus können dabei die Ruheständler in Ostdeutschland hoffen.

Ab 1. Juli 2017 erhalten die knapp 21 Millionen Rentner ein höheres Alterssalär. Das geht aus einer heutigen Pressemeldung des Bundesarbeitsministeriums hervor. In Westdeutschland steigt die Rente um 1,90 Prozent, in den neuen Ländern um 3,59 Prozent.

Die höhere Rentenanpassung im Osten beruht auf der dort höheren Lohnentwicklung, so berichtet das Ministerium. Denn wie sich die Löhne entwickeln, ist auch wichtigste Messgröße für die Höhe der Renten: steigen die Löhne, werden in der Regel auch die Altersbezüge raufgesetzt. Darüber hinaus sollen die Ost-Renten ab 2018 in mehreren Schritten vollständig auf Westniveau angehoben werden. Aktuell ist ein Entgeltpunkt Ost noch circa 94 Prozent des Entgeltpunktes West wert.

Auch Privatvorsorge nicht vergessen!

Trotz dieser Rentenerhöhung sollte man die Gefahr der Altersarmut nicht unterschätzen. Für immer mehr Menschen wird die gesetzliche Rente allein zur Sicherung des Lebensniveaus im Alter nicht reichen. Sogar die Bundesregierung hat ein einem Bericht vor wenigen Monaten gewarnt, dass die private und betriebliche Altersvorsorge für viele Bürger wichtig ist, um ein auskömmliches Einkommen im Alter zu haben.

Bis zum Jahr 2030 soll das Rentenniveau auf 43 Prozent sinken, so sieht es das RV-Nachhaltigkeitsgesetz von 2004 vor. Und auch, wenn die Stabilität des Rentenniveaus zum Wahlkampfthema in der Bundestagswahl 2017 werden sollte: eine Anhebung auf das frühere Niveau befürwortet kaum eine der antretenden Parteien. Das hat Gründe, denn die Gesellschaft altert. Immer mehr Rentnern stehen immer weniger Beitragszahler gegenüber, und das setzt die Sozialversicherung unter Druck. Eine Beratungsgespräch kann klären, wie groß die Rentenlücke im Alter sein könnte.

Die Renten werden zum 01. Juli 2017 erneut angehoben. Das berichtet heute das Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles (SPD). Auf ein besonders großes Plus können dabei die Ruheständler in Ostdeutschland hoffen.

Ab 1. Juli 2017 erhalten die knapp 21 Millionen Rentner ein höheres Alterssalär. Das geht aus einer heutigen Pressemeldung des Bundesarbeitsministeriums hervor. In Westdeutschland steigt die Rente um 1,90 Prozent, in den neuen Ländern um 3,59 Prozent.

Die höhere Rentenanpassung im Osten beruht auf der dort höheren Lohnentwicklung, so berichtet das Ministerium. Denn wie sich die Löhne entwickeln, ist auch wichtigste Messgröße für die Höhe der Renten: steigen die Löhne, werden in der Regel auch die Altersbezüge raufgesetzt. Darüber hinaus sollen die Ost-Renten ab 2018 in mehreren Schritten vollständig auf Westniveau angehoben werden. Aktuell ist ein Entgeltpunkt Ost noch circa 94 Prozent des Entgeltpunktes West wert.

Auch Privatvorsorge nicht vergessen!

Trotz dieser Rentenerhöhung sollte man die Gefahr der Altersarmut nicht unterschätzen. Für immer mehr Menschen wird die gesetzliche Rente allein zur Sicherung des Lebensniveaus im Alter nicht reichen. Sogar die Bundesregierung hat ein einem Bericht vor wenigen Monaten gewarnt, dass die private und betriebliche Altersvorsorge für viele Bürger wichtig ist, um ein auskömmliches Einkommen im Alter zu haben.

Bis zum Jahr 2030 soll das Rentenniveau auf 43 Prozent sinken, so sieht es das RV-Nachhaltigkeitsgesetz von 2004 vor. Und auch, wenn die Stabilität des Rentenniveaus zum Wahlkampfthema in der Bundestagswahl 2017 werden sollte: eine Anhebung auf das frühere Niveau befürwortet kaum eine der antretenden Parteien. Das hat Gründe, denn die Gesellschaft altert. Immer mehr Rentnern stehen immer weniger Beitragszahler gegenüber, und das setzt die Sozialversicherung unter Druck. Eine Beratungsgespräch kann klären, wie groß die Rentenlücke im Alter sein könnte.