Aktuelle Zahlen der Bundesregierung zeigen erneut, wie stark Menschen von Altersarmut bedroht sind. Demnach erhält fast jeder dritte Rentner weniger als 1.000 Euro im Monat, obwohl er mindestens 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Von niedrigen Renten ist vor allem betroffen, wer lange in Teilzeit arbeitete oder arbeitslos war.

Wer auf ein langes Arbeitsleben zurückblickt und in den Ruhestand wechselt, der will die verbleibende Zeit noch genießen. Reisen, Sport, Restaurant-, Konzert- und Theaterbesuche: All das sind beliebte Aktivitäten von Rentnerinnen und Rentnern, zumal die Deutschen immer älter werden und immer länger fit bleiben. Mit 70 Jahren noch einen Halb-Marathon laufen? Für viele Freizeitsportler im Seniorenalter durchaus ein realistisches Ziel.

Das Problem ist: All diese Aktivitäten wollen und müssen finanziert werden. Neben Miete, steigenden Lebenshaltungskosten oder sogar Einkommenssteuer, die zunehmend auch Rentner zahlen müssen. Und so droht vielen Seniorinnen und Senioren ein böses Erwachen, wenn sie darauf blicken, was sie im Alter für finanzielle Möglichkeiten haben. Jeder zweite Deutsche ab 18 Jahren hat Angst vor Altersarmut, wie eine repräsentative Umfrage des Beratungshauses EY zeigt.

Die Renten sind nicht üppig

Dass die Sorge vor finanziellen Engpässen begründet ist, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung. Fast jeder dritte Rentner bzw. jede dritte Rentnerin, die mindestens 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, erhalten weniger als 1.000 Euro Altersrente. Das ergab eine Antwort des Bundessozialministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Besonders groß ist das Armutsrisiko hierbei in den neuen Bundesländern. Mit Ausnahme von Berlin (29,81 Prozent) erhalten in nahezu jedem ostdeutschen Bundesland rund 40 Prozent der Ruheständler weniger als 1.000 Euro Monatsrente. Der Grund ist, dass speziell in der Nachwendezeit viele Menschen von teilweiser Arbeitslosigkeit betroffen waren. Dem entgegen sind im Westen im Schnitt weniger als 30 Prozent Ruheständler betroffen.

Zugleich zeigen die Zahlen, dass für viele Seniorinnen und Senioren die gesetzliche Rente Haupteinnahme-Quelle ist. Viele haben weder eine betriebliche noch eine private Vorsorge, auch keine andere Einnahmen wie Erträge aus Aktienbesitz oder aus Mieten. Das bedeutet oft, dass diese Menschen den Lebensstandard nach unten korrigieren müssen – und im Alter knausern.

Erneut belegen die Daten der Rentenkasse, wie wichtig die zusätzliche betriebliche und private Altersvorsorge ist. Selbst Menschen mit mittleren Einkommen müssen Altersarmut fürchten, wenn sie sich ganz auf die gesetzliche Rente verlassen. Umso erschreckender ist, dass in der Coronakrise jeder Fünfte mit finanziellen Einbußen seine Altersvorsorge deutlich kürzt oder gar ganz auflöst, wie eine Umfrage des Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) zeigt. Hier hilft ein Beratungsgespräch, mögliche Alternativen zu finden.

Wie schließen Versicherungskunden eigentlich ihre Verträge ab? Das Klischee besagt: Immer mehr Versicherungen werden online abgeschlossen. Dass dies so nicht stimmt, zeigt eine aktuelle Studie des Branchenverbandes Bitkom. Demnach nutzen viele Verbraucher tatsächlich das Internet – um dann persönlich beim Vermittler ihrer Wahl abzuschließen.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom informieren sich die Verbraucher zunehmend über mehrere Kanäle, bevor sie eine Versicherung abschließen. Das Interessante ist: Der persönlich beratende Vermittler ist keineswegs Verlierer dieses Trends, im Gegenteil.

So geben knapp vier von zehn Personen (39 Prozent) zu Protokoll, dass sie zwar Versicherungen online vergleichen, dann aber doch zum Vermittler bzw. der Vermittlerin ihres Vertrauens gehen, um dort abzuschließen. Hierbei spricht man in der Versicherungsbranche vom “RoPo-Kunde”: Das steht für “Research online, Purchase offline”. Verbraucher also, die im Netz recherchieren, bevor sie im persönlichen Gespräch abschließen.

Trotz Internet: Persönliche Beratung gewinnt an Bedeutung

Den umgedrehten Weg gehen hingegen weit weniger Verbraucher: nur 22 Prozent geben an, dass sie sich erst persönlich beraten lassen, um dann online abzuschließen. Zwar nennt die Bitkom-Studie selbst keine Begründung für diese Situation. Aber aufschlussreich ist diesbezüglich eine andere Umfrage des forsa-Institutes. Diese stellte nämlich fest, dass trotz des Trends zu immer mehr Online-Angeboten die Bedeutung der persönlichen Beratung zugenommen hat.

Die Gründe, stark vereinfacht: ein Rundum-Service ist vielen Verbrauchern wichtig. Sie wollen nicht nur während des Vertragsabschlusses beraten werden, sondern auch Unterstützung erhalten, wenn sie nach einem Schadensfall Rat brauchen. Oder über ihren sich ändernden Bedarf aufgeklärt, wenn sich die eigene Lebenssituation ändert: etwa durch einen Hausbau oder den Wechsel in die Selbstständigkeit.

Das Internet hat viele Verbraucher mündiger werden lassen: Dass die persönliche Beratung darunter nicht leidet, ist vielleicht keine überraschende Erkenntnis. Es ist eben immer noch ein Trumpf, einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort zu haben, statt in der Warteschlange eines Call-Centers zu landen. Stark vereinfacht gilt die Faustregel: Je komplexer ein Versicherungsvertrag und je mehr Fragen im Vorfeld beantwortet werden müssen, desto schwieriger ist es, ihn mit wenigen Mausklicks im Netz abzuschließen. Denn falsche Angaben im Antrag können dazu führen, dass man aufgrund einer Anzeigenpflichtverletzung später seinen Versicherungsschutz verliert.

Es ist ein Klassiker in der Hausratversicherung: Blitzschäden, die aufgrund von direktem Blitzeinschlag und Überspannung entstehen. Die Versicherungswirtschaft hat nun aktuelle Zahlen dazu veröffentlicht. Und obwohl der Schutz vor solchen Schäden immer besser wird, sind die Schadenkosten noch immer enorm.

Rund 200 Millionen Euro mussten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2019 für Blitz- und Überspannungsschäden zahlen. Das berichtet der Versicherer-Dachverband GDV in einem aktuellen Pressetext.

Dabei zeigt sich im Schadengesehen eine sehr gegensätzliche Entwicklung. Die Zahl der Blitzschäden ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen, auch die Schadensumme in Gänze. Ein Grund ist, dass die Bürger auch besser vorsorgen und zum Beispiel einen Überspannungsschutz-Adapter für ihre Geräte verwenden. Noch ein Jahr zuvor haben die Versicherer 40 Millionen Euro mehr für Blitzschäden zahlen müssen.

Deutlich teurer wurden jedoch die Kosten je einzelnem Vorfall. Im Schnitt mussten die Versicherer 970 Euro ersetzen, wenn irgendwo ein Blitz einschlug. Der Grund ist schnell gefunden. Die Haushalte sind immer besser technisch ausgestattet und haben immer teurere Elektronik, die auch immer mehr Aufgaben in den eigenen vier Wänden übernimmt. So ist nicht nur der Fernseher oder der eigene Home-PC bedroht. Überwachungstechnik sowie Smarthome-Anwendungen, mit denen sich Heizung und Jalousien steuern lassen, gehören längst zum Standard. Die eigene Wohnung verwandelt sich in einen High-Tech-Palast.

Das alles will entsprechend abgesichert sein. Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel, wenn am Dach, an dem Gemäuer oder an fest eingebauten Installationen wie Heizungs-Steuerungen Schaden entsteht. Bewegliche Einrichtungs-Gegenstände, Fernseher und Hausrat werden hingegen von der Hausratversicherung ersetzt.

Im Vertrag sollte unbedingt geschaut werden, ob und in welchem Umfang Überspannungsschäden im Schutz inbegriffen sind. Denn besonders die Anbieter von sehr billigen Tarifen erkaufen sich diesen Preisvorteil noch immer, indem sie Überspannung vom Schutz ausschließen. Und auch in Altverträgen ist dieses Risiko oft noch nicht versichert.

Besser etwas mehr ausgeben, als im Schadenfall ohne Leistungsanspruch dazustehen. Denn immerhin verzeichneten die Versicherer auch im Vorjahr insgesamt 210.000 Blitz-Einschläge, für die sie einspringen mussten. Auch sehr gute und umfassende Angebote sind bereits sehr günstig zu haben. Hier schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!

Hauptursache für Unfälle mit Todesfolge ist eine zu hohe und nicht an die Straßenverkehrsverhältnisse angepasste Geschwindigkeit. Diese sogenannten Geschwindigkeitsunfälle haben einen Anteil von 32 Prozent in der Verkehrsunfallstatistik. Das bedeutet, dass fast jeder dritte Unfalltote im Jahr 2019 durch einen Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist, bei dem mindestens ein in den Unfall involviertes Fahrzeug die vorgegebene Geschwindigkeit überschritten oder nicht den Straßenverhältnissen entsprechend agiert hat.

Statistik 2019: Unfalltote bei Geschwindigkeitsunfällen und Unfällen mit Personenschaden

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kamen im Jahr 2019 bei Geschwindigkeitsunfällen 963 Menschen ums Leben. Insgesamt wurden 53.687 Menschen verletzt, von denen 13.769 Personen schwere Verletzungen erlitten. Um ein genaueres Bild zu erhalten, ist eine Differenzierung in Geschwindigkeitsunfälle, in Unfälle mit Personenschaden sowie die Zahl der Schwerverletzten sinnvoll:

  • – Geschwindigkeitsunfälle: 24 Verkehrstote je 1.000 Unfälle
  • – Unfälle mit Personenschaden: 10 Verkehrstote je 1.000 Unfälle
  • – Schwerverletzte bei Geschwindigkeitsunfällen: 345 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle
  • – Unfälle mit Personenschaden: 217 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle

Nicht angepasste Geschwindigkeit als Hauptursache für Verkehrsunfälle

Eine nicht angepasste Geschwindigkeit ist die Hauptursache für Verkehrsunfälle. Das bedeutet nicht zwangsläufig eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Auch besondere Wetterverhältnisse wie Nebel, Schnee, Glatteis oder Nässe erfordern ein Absenken der Geschwindigkeit.

Die Polizei registrierte im Jahr 2019 insgesamt 41.173 Fälle, in denen eine nicht an die Wetterbedingungen angepasste Geschwindigkeit die Ursache eines Unfalls mit Personenschaden war. In lediglich 2.130 der genannten Fälle war das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ursächlich für den Unfall.

Vergleicht man die Zahl der Verkehrstoten aus dem Jahr 2019 mit denen von 2010, fällt auf, dass die Zahl um 16,5 Prozent auf 3.046 gesunken ist. Diese sinkende Tendenz lässt sich auch bei Geschwindigkeitsunfällen feststellen. Waren es im Jahr 2010 noch 1.441 Menschen, die bei Geschwindigkeitsunfällen ums Leben gekommen sind, hat sich diese Zahl deutlich reduziert, nämlich um 33,2 Prozent. Das bedeutet, dass in Deutschland im Jahr 2019 alle 9 Stunden ein Mensch bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam, der auf eine überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen war beziehungsweise bei dem es sich um einen Geschwindigkeitsunfall handelte.

Zu schnelles und nichtangepasstes Fahren kann auch den Versicherungsschutz gefährden. Zwar zahlt die Kfz-Haftpflicht, wenn ein Dritter durch einen Unfall zu Schaden kommt, bei dem das Tempolimit überschritten wurde. Aber der Versicherer kann den Unfallverursacher -abhängig vom jeweiligen Fall- in Regress nehmen, wenn zu schnelles Fahren Unfallursache war.

Wer hat im Dieselgate-Skandal Anspruch auf Entschädigung? Hier gilt es, genau hinzuschauen. So ließ aktuell der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe durchblicken, dass ein Fahrer mit sehr hoher Fahrleistung möglicherweise keinen Anspruch hat. Schützen kann man sich gegen die Kosten eines solchen Rechtsstreites mit einer Rechtsschutzversicherung.

Der Autobauer VW und Tochterfirmen haben Kundinnen und Kunden mit gefälschten Abgaswerten getäuscht – so viel dürfte aktuell bestätigt sein. Dass dies jedoch nicht in jedem Fall ein Anrecht auf Schadensersatz nach sich zieht, deutet sich aktuell vor dem Bundesgerichtshof Karlsruhe an (BGH).

255.000 Kilometer gefahren: Ansprüche aufgezehrt

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, könnte demnach eine intensive Nutzung des Diesel dazu führen, dass Ansprüche gegen VW aufgezehrt seien. Dies deutete laut der Nachrichtenagentur der Senatsvorsitzende Stephan Seiters an, der dem VI. Zivilsenat des BGH vorsteht. Im konkreten Fall geht es um einen VW Passat, der aktuell mehr als 255.000 Kilometer auf dem Tacho hat.

Rechtskräftig verkündet wurde das Urteil aber noch nicht: Wann genau es verhandelt wird, stehe noch nicht fest (Az. VI ZR 354/19). Das Auto hatte der Kläger bereits 2014 gekauft – gebraucht und mit damals 55.000 gefahrenen Kilometern. Ursprünglich war der Prozeß am Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt wurden – wo VW sein ältestes Werk mit rund 6.600 Mitarbeitern hat.

Gefahrene Kilometer anrechenbar

Die Kunden müssen sich pro gefahrenen Kilometer einen bestimmten Cent-Betrag anrechnen lassen, so hatte der BGH schon in einem vorherigen Urteil im Mai hervorgehoben – der Anspruch auf Schadenersatz wird entsprechend gekürzt.

Dass es sich dennoch lohnen kann, wenn getäuschte Kundinnen und Kunden den Klageweg wählen, zeigt auch dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19). So erhielt ein Kläger gegen VW zwar nicht die vollen knapp 31.500 Euro für seinen 2014 erworbenen Passat – aber immerhin etwas mehr als 25.600 Euro. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, hob der Bundesgerichtshof hervor: und muss entsprechend den Fahrer entschädigen, der sich aber ebenfalls eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen musste.

Die Dimensionen des VW-Skandals zeigt eine andere Zahl. 667 Millionen Euro haben Rechtsschutzversicherer bisher allein für Rechtsstreite bezahlt, die sich auf Dieselgate beziehen. Rund 247.000 Diesel-Fahrer haben bislang ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen, um gegen einen Autohersteller zu klagen, berichtet der GDV. Dies zeigt, wie wichtig ein solcher Schutz sein kann: Im Zweifel können die Kosten eines solchen Rechtsstreites einen fünfstelligen Betrag verschlingen.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten seit dem 17.07.2020 neue Regeln, wenn ein Gespann mit Anhänger unterwegs ist und dieser Anhänger in einen Unfall verwickelt wurde. Künftig kommt der Versicherer der Zugmaschine für den Schaden auf, sofern der Hänger nicht gefahrerhöhend wirksam wird. Zuvor mussten sich Kfz- und Anhängerversicherer die Kosten hälftig teilen. Experten rechnen mit sinkenden Kosten für Anhänger-Versicherungen.

Es war ein Urteil, das viele Speditionen und Fahrbetriebe, aber auch private Nutzer eines Anhängers belastete: 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass bei einem Unfall mit einem Anhänger sowohl der Kfz-Versicherer der Zugmaschine als auch der Anhänger-Versicherer zur Hälfte zahlen muss. Und das, obwohl Auto und Anhänger separat versichert werden.

Infolge des Urteils stiegen die Kosten für Anhänger-Policen stark an, ohne dass die Kosten für die Kfz-Versicherung der Zugmaschinen im Gegenzug sanken. Denn die hälftige Teilung der Kosten trug dazu bei, dass beide Versicherer sich untereinander abstimmen, separate Gutachten erstellen und sich schlimmstenfalls sogar vor Gericht streiten mussten. Der bürokratische Mehraufwand stieg enorm.

Vor diesem Urteil war es üblich, dass schwerpunktmäßig der Kfz-Versicherer der Zugmaschine für den gesamten Schaden aufkam. Und dahin geht es nun wieder zurück. Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag eine Änderung im “Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr” beschlossen. Diese Änderung ist seit dem 17.07.2020 in Kraft, nachdem sie im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Und das Gesetz stellt den Status Quo, der vor 2010 galt, weitestgehend wieder her.

In der Regel haftet nun Fahrer der Zugmaschine

Stark vereinfacht besagt das neue Gesetz, dass künftig wieder die Halter der Zugmaschinen haften, folglich die Kfz-Haftpflicht des PKW oder LKW für den Schaden aufkommt, wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht hat. Der Anhängerversicherer muss hingegen nur noch (anteilig) aufkommen, wenn der Anhänger gefahrerhöhend wirkte. Zu Letzterem reiche das bloße Ziehen des Anhängers im Allgemeinen nicht aus, heißt es.

Die Haftung des Führers des Anhängers und des Gespanns sind nun gesondert im neuen § 19a der Straßenverkehrsordnung (StVG) geregelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dies speziell die Prämien für gewerbliche Anhänger-Versicherungen deutlich senken dürfte, da den Versicherern weniger Aufwand entsteht.

Worin eine solche Gefahrerhöhung des Anhängers bestehen kann, zeigen mehrere Urteile. So wertete etwa das Landgericht Bonn als gefahrerhöhend, dass ein Anhänger keinen gültigen TÜV mehr hatte und der Schlauch, welcher das Bremsen des Hängers mit Druckluft gewährleisten sollte, unsachgemäß angebracht war. Eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes regelt, dass in einem solchen Fall die Versicherer anteilig haften, wenn Kfz-Haftpflicht der Zugmaschine und Anhänger bei zwei verschiedenen Versicherern abgesichert sind.

Wichtig: Viele Autofahrer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein Anhänger automatisch über die Kfz-Haftpflicht mitversichert ist. Doch das ist seit eines Gesetzesreform 2002 nicht mehr der Fall, seitdem muss ein separater Schutz abgeschlossen werden. Denn auch wer privat einen Anhänger nutzt, muss hierfür in der Regel eine Anhängerversicherung abschließen. Wie auch in der Kfz-Versicherung gibt es diese als pure Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Ein Mindestschutz ist schon für einen zweistelligen Jahresbetrag zu haben.

Geschädigte Kundinnen und Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook können sich freuen. Der Bund will nun beginnen, sie zu entschädigen, wenn sie bereits Ansprüche angemeldet haben. Wer dies noch nicht tat, sollte nicht zu lange zögern: Noch bis Mitte November können entsprechende Anträge online eingereicht werden.

Im September 2019 musste der britische Reiseveranstalter Thomas Cook Insolvenz anmelden – und mit ihm auch populäre deutsche Firmentöchter wie Neckermann Reisen. Zu diesem Zeitpunkt existierten allein in Deutschland rund 660.000 Euro Buchungen. Viele Urlauber hatten eine Pauschalreise gebucht und sie vorab teils oder ganz bezahlt – und drohten nun, auf großen Teilen ihrer Kosten sitzenzubleiben. Denn gegen Insolvenz versichert war Thomas Cook in Deutschland nur mit einem Höchst-Betrag von 110 Millionen Euro, während allein die Buchungen einen Wert von mehr als 550 Millionen Euro hatten.

Für die Geschädigten gab es zum Jahresende 2019 aber eine positive Nachricht: Die Bundesregierung gab bekannt, dass der Bund für den Fehlbetrag einspringen will. Die Auszahlung dieses Geldes soll nun nach und nach beginnen, wie die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP im Bundestag einräumt. Darüber berichtet am Mittwoch das “Handelsblatt”.

“Die ersten Anmeldungen werden aktuell abschließend geprüft, so dass die ersten Auszahlungen unmittelbar bevorstehen”, zitiert das Handelsblatt die Bundesregierung. Und nennt Zahlen: 57.000 Anträge seien bisher eingereicht worden, die Entschädigung beziffere sich bisher auf rund 76 Millionen Euro.

Viele sind noch nicht tätig geworden

Die Zahlen zeigen aber auch, dass viele geschädigte Urlauberinnen und Urlauber bisher noch keine Ansprüche angemeldet haben. Denn insgesamt rechnet das Bundesverbraucherministerium damit, dass rund 200.000 Thomas-Cook-Kundinnen und Kunden Anspruch auf die staatliche Entschädigung haben. Mehr als 225 Millionen Euro soll das den Steuerzahler letztendlich kosten.

Wer also noch keinen Antrag stellte, sollte dies dringend nachholen. Gelegenheit bleibt hierzu nur noch bis zum 15. November. Hierfür ist es notwendig, sich unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/login einen Account zuzulegen und die entsprechenden Formulare auszufüllen. Das Problem: Anspruch auf diese Hilfe haben nur Geschädigte, die eine Pauschalreise buchten und einen entsprechenden Versicherungsschein haben. Deshalb werden leider nicht alle Thomas-Cook-Reisende entschädigt.

Damit zukünftig nicht wieder der Steuerzahler haften muss, plant die Bundesregierung nun eine Gesetzreform. Künftig soll ein Fonds geschaffen werden, in den Reiseanbieter zur Insolvenzsicherung einzahlen müssen, wenn sie Pauschalreisen anbieten wollen.

Noch immer werben Finanzdienstleister mit höchst riskanten Geldanlagen. Doch Risiken verheimlichen, ist untersagt. Wenn die Anlage ein Totalverlustrisiko birgt, muss darüber deutlich informiert werden, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Wer sein Geld für das Alter anlegen will, der will auch gewisse Sicherheiten: Das Geld soll möglichst sicher sein und sich am besten mehren. Doch viele Finanzdienstleister locken unerfahrene Kundinnen und Kunden noch immer mit hohen Renditen, die zu einem sehr hohen Preis erkauft werden. Stichwort Totalverlustrisiko: Wenn sich die Geldanlage nicht wie gewünscht entwickelt, ist im Zweifel das gesamte investierte Geld weg.

Ein solches Totalverlustrisiko müssen die Anbieter aber deutlich gegenüber ihren Kundinnen und Kunden offenlegen, so hat das Landgericht Hamburg mit einem rechtskräftigen Urteil bestätigt. Demnach müssen Anbieter sogar in Online-Werbevideos deutlich auf ein Totalverlustrisiko hinweisen, falls ein solches besteht. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, bedeutet dies einen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz und dieser ist abmahnfähig (LG Hamburg vom 28.11.2019, Az. 312 O 279/18).

Verlustrisiko muss deutlich hervorgehoben werden

Im konkreten Rechtsstreit hatte ein Online-Anbieter auf Youtube für das Investment in Immobilien geworben. Er versprach eine jährliche Rendite von bis zu sechs Prozent. Das Geld sollte in Darlehen für Immobilien-Projektentwickler gesteckt werden. Da die Darlehen im Grundbuch nur nachrangig besichert waren, drohte den Anlegern im Fall einer Insolvenz der Verlust ihres kompletten Geldes. Denn wenn das Unternehmen in existentielle Probleme gekommen wäre, hätten stark vereinfacht zunächst alle anderen Gläubiger ausgezahlt werden müssen, bevor auch die Kleinanleger Anrecht auf Entschädigung gehabt hätten – im Zweifel ist dann schon das ganze Geld weg.

So geht es nicht, befanden die Hamburger Richter: Privatanleger müssen deutlich auf dieses Ausfallrisiko hingewiesen werden. Zwar wies der Anlagevermittler in seinem Video durchaus auf das Verlustrisiko hin. Aber nur für wenige Sekunden und in sehr kleiner Schrift. Das war unzureichend: Der Warnhinweis sei im Video nicht deutlich hervorgehoben, so betonten die Richter. Dafür müsse der Hinweis während der gesamten Dauer des Videos für den Zuschauer erkennbar sein.

Sicher fürs Alter investieren!

Wer sein Geld sicher für das Alter anlegen will, sollte deshalb ein paar einfache Grundsätze beachten. Grundsätzlich gilt: Es sollte in keine Geldanlage investiert werden, deren Funktionsweise man nicht verstanden hat. Speziell ist hierbei auf Risiken der Geldanlage zu achten. Wer seine Anlagen streut und nicht alles Geld in eine einzige Vorsorge steckt, kann Ausfall-Risiken deutlich minimieren. Hier sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Vorsorgeformen auch Garantien beinhalten, die gesetzlich gewährleistet sind: zum Beispiel bei der Riester-Rente, dass zum Ablaufzeitpunkt die eingezahlten Beiträge plus staatliche Förderung dem Sparer zustehen.

Darüber hinaus sollten sich Privatanleger intensiv und umfassend über die gewünschte Geldanlage informieren. Mittlerweile sind gerade im Internet viele Anbieter aufgetaucht, die den einfachen Abschluss der Altersvorsorge per Mausklick versprechen, aber eben nicht ausreichend beraten: siehe Urteil. Wer sich nicht mit den Bedingungen einer Vorsorge beschäftigt, kann dann eine negative Überraschung erleben. Hier gilt: Sicherheit first!

Ab 2021 soll es Krankenversicherten möglich sein, die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Ein entsprechendes Gesetz für die Grundlagen hat der Bundestag letzten Freitag verabschiedet. Was die Akte kann, wo Vorteile und Gefahren liegen, zeigt der kurze Überblick.

Nach langem Hin und Her ist es nun soweit: Ab dem 1. Januar 2021 sollen die Bürgerinnen und Bürger die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen können. Am Freitag hat der Bundestag das “Patientendaten-Schutz-Gesetz” verabschiedet, in dem die rechtlichen Grundlagen hierfür formuliert sind. Das berichtet aktuell das Bundesgesundheitsministerium

Was ist die elektronische Patientenakte?

Was aber genau ist die elektronische Patientenakte? Es handelt sich um eine Smartphone-App, die den Datenaustausch zwischen Ärzten, Kliniken, Apotheken und Patienten erleichtern soll. Jeder Patient bzw. jede Patientin hat über die Krankenkassen ein Recht darauf, dass die Ärzte diese App mit persönlichen Gesundheitsdaten füttern. Aber keine Sorge: Gezwungen wird hierzu niemand. Die Nutzung der App ist freiwillig.

Was ist der Nutzen der elektronischen Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte soll es ermöglichen, alle relevanten Gesundheits-Daten digital verfügbar zu haben, damit auch Ärztinnen und Ärzte darauf zugreifen können. Denn bisher regiert auch in Arztpraxen die Papierwirtschaft bzw. der klassische Aktenordner. Mit bitteren Auswirkungen: oft sind zum Beispiel Fachärzte nicht über Vorerkrankungen oder Medikamente im Bilde, die Patientinnen und Patienten erhalten. Es bleibt nur der Griff zum Telefon, um beim Hausarzt entsprechende Befunde zu erhalten.

Das soll sich ab mit der App ändern. Informationen zu Vorerkrankungen, ärztlichen Diagnosen, Therapien und Medikationspläne sollen mittels der App jederzeit schnell und einfach abgerufen werden können – aber auch der Impfausweis, das Bonusheft für den Zahnarzt, Blutwerte oder der Mutterpass bei Schwangerschaften.

Das kann zum Beispiel verhindern, dass es in Krankenhäusern zu Übermedikamentierung kommt, weil die Klinik nicht im Bilde ist, welche Medizin ein frisch Eingelieferter erhält. Kein kleines Problem bisher: allein durch falsche Medikamente sterben nach Experten-Schätzungen 10.000 bis 30.000 Menschen pro Jahr in deutschen Kliniken. Aber auch Röntgenbilder, Blutgruppe etc. sind bei Bedarf griffbereit. Und es soll möglich sein, sich Rezepte digital ausstellen zu lassen und sie auch digital einzulösen.

Gibt es auch datenschutzrechtliche Bedenken?

Datenschutz ist gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten enorm wichtig – schließlich soll der Nachbar oder ein potentieller Arbeitgeber nicht wissen, ob man sich erst neulich in psychologischer Behandlung befand etc. Entsprechend sichert das Bundesgesundheits-Ministerium auch strenge Datenschutz-Standards zu. Alles Mögliche werde getan, um die App sicher zu machen.

Einspruch kommt von den Aktivistinnen und Aktivisten des Chaos Computer Clubs. Die Hacker haben die App in ihrer Vorversion unter die Lupe genommen – und auch Sicherheitslücken festgestellt. Besonders die IT-Infrastruktur zwischen Arztpraxen, Telekommunikationsanbietern und Krankenkassen sei anfällig für Hacker-Angriffe, haben die Aktivisten bemängelt. Hier sei noch einmal darauf verwiesen, dass die Nutzung der App freiwillig ist.

Weil die Bundesregierung aber die Bedenken der Datenschützer ernst nimmt, werden viele Funktionen erst ab Januar 2022 nutzbar sein: unter anderem das digitale Bonusheft für den Zahnarzt und der Mutterschafts-Pass. Versicherte sollen nämlich die Möglichkeit erhalten, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Patienten können also zum Beispiel festlegen, dass eine Ärztin oder ein Arzt zwar auf die ePA zugreifen darf, dass aber bestimmte Befunde nicht angezeigt werden.

Ist die App kostenfrei?

Ein weiteres Manko gibt es aus Sicht der Versicherten: Ganz umsonst kann die App nicht genutzt werden. Denn jedes Mal, wenn ein Arzt erstmalig diese mit Daten füttert, wird eine Gebühr von zehn Euro fällig. Mit diesen Geldern soll der enorme Mehraufwand bezahlt werden, der Arztpraxen durch die App und die Technik entsteht. Denn Schnittstellen müssen kompatibel sein, die IT muss angepasst werden. Ob der Start ohne technische Probleme verlaufen wird, bleibt folglich abzuwarten.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die Deutschen durchaus auch in Sachen Altersvorsorge auf Nachhaltigkeit setzen würden. Erschwert wird dies allerdings oft durch die fehlende Transparenz der Produkte. Dabei setzt auch bei den Anbietern ein Umdenken ein.

Riester-Anbieter, die in Waffentechnik oder Kohlekraftwerke investieren? Lebensversicherer, die Landraub und Kinderarbeit unterstützen? All das wollen viele Deutsche nicht, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Start-ups Vantik zeigt.

Die Umfrage unter 8.604 Bürgerinnen und Bürgern ab 18 Jahren belegt eher, dass die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz auch in der Altersvorsorge gefragt sind. Auf die Frage: “Wie wichtig wären Ihnen soziale, umweltbezogene und ethische Kriterien, wenn Sie aktuell ihre Altersvorsorge wählen würden?”, antwortete fast jeder zweite Befragte (47,5 Prozent) auf einer Skala mit “sehr wichtig” oder “eher wichtig”. Dass Nachhaltigkeit für sie keine Bedeutung hat, gab hingegen etwa jeder Dritte zu Protokoll (32,2 Prozent). Die restlichen Befragten hatten hierzu keine genaue Meinung bzw. äußerten sich neutral.

ESG-Kriterien erleichtern Orientierung

Die Studie zeigt folglich, dass Nachhaltigkeit auch in der Altersvorsorge kein Nischenthema ist und ein Markt da wäre: auch wenn die Anbieter mit der Bereitstellung entsprechender Produkte noch hinterherhinken. Aber auch hier setzt bereits seit Jahren ein Umdenken ein. So können sich interessierte Kundinnen und Kunden etwa informieren, ob und in welchem Umfang der Versicherer beim Anlegen der Kundengelder sogenannte “ESG-Kriterien” berücksichtigt. “ESG” steht für “Environment, Social and Governance”. Das bedeutet, dass die Unternehmen sehr gute Ergebnisse im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zeigen müssen. Sozial unverträgliche Branchen wie Rüstung oder Glücksspiel werden zugleich ausgeschlossen.

Nachhaltige Anlagen bedeuten nicht, dass man Abstriche beim Ertrag machen muss. Viele nachhaltige Investments stehen klassischen Anlagen in puncto Rendite nicht nach. Trotzdem kann es passieren, dass eine solche zu Lasten von Rendite sowie Sicherheit und Liquidität geht. Wer auf eigene Faust in grüne und soziale Unternehmen investieren will, sollte sich deshalb zuvor genau informieren, erst einmal langsam erste Erfahrungen sammeln und den Anteil nachhaltiger Investments schrittweise erhöhen. Auch sollte bei solchen Anlagen darauf geachtet werden, dass die Risiken gestreut sind und die Investments zur Anlagestrategie passen. Die Pleite von so manchem Windkraft-Anbieter, bei denen Kleinanleger ihre Altersvorsorge verloren, sollte hier ein mahnendes Beispiel sein: Gute Absichten bedeuten noch kein gutes Investment!

Positiv: Ein Bewußtseinswandel setzt auch bei den Versicherern ein. So hat eine Stichprobe von “Finanztest” 2017 gezeigt, dass sich immerhin 15 von untersuchten 24 Versicherern verpflichten, nicht in Waffentechnik zu investieren. Auch beginnen zunehmend die Gesellschaften, ihr Portfolio auf grüne Technik umzustellen: zum Beispiel, indem sie Investitionen in klimaschädliche Kohle begrenzen oder mittelfristig ganz aussetzen. Hierbei gilt es zu bedenken, dass die Versicherer viele lang laufende und festverzinsliche Papiere haben, die sie nur mit großen Verlusten im Niedrigzins-Umfeld abstoßen könnten, oft zum Schaden der Kunden. Mit anderen Worten: Der Wandel braucht Zeit.

Menschenrechte auf Rang 1

Doch welche Themen sind den Kundinnen und Kunden besonders wichtig? Bei jenen, die auf Nachhaltigkeit achten, landet das Thema Umweltschutz mit 47 Prozent Zustimmung nur auf Rang zwei, Klimaschutz mit 46,2 Prozent gar auf Rang vier. Noch wichtiger ist den Befragten das Wahren der Menschenrechte (60 Prozent). Auch, dass die Versicherer und andere Anbieter keine Kinderarbeit fördern, ist den Befragten sehr wichtig: 47,3 Prozent stimmten dem zu.

Wer nachhaltig vorsorgen will, kann eine Expertin bzw. einen Experten ansprechen, welche Möglichkeiten es dazu gibt und wie sich der eigene Versicherer hier positioniert. Es gibt zum Beispiel fondsgebundene Riester-Policen mit ethischen Ausschlusskriterien oder Nachhaltigkeitsfonds.