Stellen Elektro-Roller ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar? Das zeigen Unfallstatistiken für 2020. Wie viele Verkehrsunfälle mit Personenschaden sich ereigneten und welches Fehlverhalten am häufigsten war.

Seit Jahresbeginn 2019 dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen oder Radwegen fahren. Nun legte das Statistische Bundesamt (Destatis) erstmals Unfallzahlen für ein ganzes Jahr vor. So verzeichneten die Statistiker 2.155 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Dabei kamen insgesamt fünf Menschen ums Leben, 386 wurden schwer verletzt und 1.907 leicht.

Bei drei von vier Unfällen mit Personenschaden (72,1 Prozent, 1 553 Unfälle) war die Fahrerin oder der Fahrer des E-Scooters hauptverantwortlich. In 644 Fällen verloren die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug ohne dass Andere dazu beigetragen haben.

Auffällig: Fahren unter Alkoholeinfluss

Der mit Abstand häufigste Vorwurf an E-Scooter-Fahrende, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren: Fahren unter Alkoholeinfluss (431 Fehlverhalten oder 18,3 Prozent). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 7,1 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern 7,8 Prozent.

Zweithäufigstes Fehlverhalten ist die falsche Nutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Dies wurde bei 16,6 Prozent bzw. 392 Fällen von Fehlverhalten festgestellt. Nicht angepasste Geschwindigkeit war der dritthäufigste Vorwurf an E-Scooterfahrerinnen und -fahrer (199 Fehlverhalten oder 8,5 Prozent).

Das Statistische Bundesamt berichtet weiter, dass die Verunfallten vergleichsweise jung sind: mehr als ein Drittel (33,7 Prozent) der Beteiligten waren jünger als 25 Jahre. Ein deutliches Indiz, dass die Gefährte bei Teens und Twens besonders beliebt sind. Der Altersgruppe Ü65 gehörten hingegen nur 7,4 Prozent an.

Von den 2.155 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden waren 918 Alleinunfälle – das heißt, es gab keinen Unfallgegner. Drei der fünf getöteten E-Scooter-Fahrenden kamen bei Alleinunfällen ums Leben. Auch die Hälfte aller Verletzten ist auf Alleinunfälle zurückzuführen.

Ab Januar 2022 greift der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung auch bei Altverträgen, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden.

Betriebsrenten sollen als Säule zur Verhinderung von Altersarmut gestärkt werden. Eines der Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen, ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung.

Ab dem 01.01.2022 gilt diese Zuschuss-Pflicht auch für Altverträge. In der Entgeltumwandlung besteht dann Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent seiner ersparten Sozialversicherungsbeiträge zuschießt.
Arbeitgeber, die dieser Vorschrift nicht nachkommen, drohen empfindliche Haftungsvolumina:

  • für nicht gezahlte Beiträge
  • für entgangene Zinserträge
  • für möglicherweise reduzierte Versorgungsansprüche

Arbeitnehmer, die also dem 01.01.2019 eine Entgeltumwandlung vereinbart haben, können sich also auf Zuschüsse freuen. Arbeitgeber sollten sich unbedingt fachkundig beraten lassen. Denn nicht immer lassen sich bestehende bAV-Verträge ‚einfach so‘ anpassen. Zu klären sind beispielsweise solche Fragen: Ersetzen die pauschalen 15 Prozent die freiwilligen Leistungen oder müssen (können, sollen) sie zusätzlich gezahlt werden? Stehen innerbetriebliche oder tarifrechtliche Regelungen der Gesetzeslage entgegen?
Arbeitgeber sollten sich also unbedingt beraten lassen und die Rahmenbedingungen für ihr Unternehmen abklären.
Entgeltumwandlung kann in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds vorgenommen werden.

Bei der aktuellen Corona-Politik macht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aktuell wirklich keine gute Figur. Ein wichtiges Projekt will er aber noch in dieser Legislaturperiode umsetzen: eine Reform der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten soll. Sollte diese umgesetzt werden, ist das kein Grund, auf private Pflegevorsorge zu verzichten. Das Armutsrisiko wird hoch bleiben.

Ganz Deutschland diskutiert über die gescheiterte Corona-Strategie der Bundesregierung: Da geraten andere Themen, die in den Ministerien vorangetrieben werden, schnell aus dem Blick. Auch dann, wenn sie wichtig sind: wie eine Reform der Pflegeversicherung, die derzeit im Kabinett von Jens Spahn ausgetüftelt wird. Spruch- und gesetzreif ist sie zwar noch nicht, das Papier muss noch mit den Ressorts abgestimmt und in die Gesetzgebung eingebracht werden. Sie zeigt aber, wo die Reise künftig hingehen soll – und wo die Risiken liegen.

Eigenanteil zu stationärer Pflege soll gedeckelt werden – ein bisschen

Laut einem Bericht des “Handelsblatts” kursiert aktuell ein Arbeitsentwurf für ein Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Menschen in Alten- und Pflegeheimen finanziell zu entlasten. So soll der Eigenanteil zur Pflege, die Menschen in vollstationärer Betreuung zahlen müssen, gedeckelt werden.

Hier sind die Kosten in den letzten Jahren regelrecht explodiert: 831 Euro für den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) müssen Patienten und ihre Angehörigen für die Unterbringung im Heim derzeit durchschnittlich zahlen. Zum Jahresanfang 2018 waren es noch 593 Euro. “Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil” heißt er, weil seit den Pflegestärkungsgesetzen alle Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims die gleichen Aufwendungen zahlen, unabhängig von ihrem Pflegegrad. Und die Heime diesen regional unterschiedlich festlegen können: je nach Pflegekosten und -bedürfnissen.

Diese stationären Pflegekosten will Jens Spahn deckeln. Doch anders, als ursprünglich angedacht, ist nun kein starrer Deckel von maximal 700 Euro pro Monat geplant. Stattdessen ist die Entlastung zeitlich gestaffelt. Im ersten Jahr des Pflegeheim-Aufenthalts sollen die Bedürftigen bzw. zahlpflichtige Angehörige die vollen Pflegekosten tragen. Im zweiten Jahr sollen die Eigenanteile dann um 25 Prozent sinken, nach mehr als 24 Monaten um die Hälfte. Bei Pflegebedürftigen, die 36 Monate und länger stationär betreut werden, soll sich der Eigenanteil gar um 75 Prozent reduzieren.

Viele Menschen werden folglich nicht oder wenig davon profitieren, denn laut einer wenig erbaulichen Statistik der DAK sterben viele Pflegeheim-Bewohner bereits im ersten Jahr ihres Aufenthaltes. Dennoch soll allein diese Maßnahme 2,5 Milliarden Euro kosten. Immerhin ein Schritt, um die Betroffenen finanziell zu entlasten.

Pflegekosten sind nicht der einzige Kostenfaktor

Aber es muss an dieser Stelle daran erinnert werden, dass die “reinen” Pflegekosten nicht die einzigen Aufwendungen sind, die für einen Heimplatz fällig werden. Hinzu gesellen sich Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie notwendige Investitionen des Heims: etwa wenn renoviert oder neues medizinisches Gerät eingekauft werden muss. Und so mussten vollstationär untergebrachte Heimbewohner zum Jahresanfang 2021 bereits 2.068 Euro monatlich aus dem eigenen Portemonnaie zahlen, wie aus Daten der Ersatzkassen hervorgeht. Das sind die Kosten, die übrig bleiben, nachdem die Krankenkassen oder privaten Krankenversicherer bereits ihre Aufwendungen für den jeweiligen Pflegegrad gezahlt haben!

Das zeigt: Auch künftig wird es für viele Menschen wichtig bleiben, mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorzusorgen. Denn Kosten und Armutsrisiko bleiben auch nach diesem Reformschritt hoch – sollte er überhaupt umgesetzt werden.

Denn Jens Spahn plant noch weitere Reformen. Es soll auch mehr Geld für die ambulante Pflege geben, wenn also Menschen zuhause von Angehörigen betreut werden. Nicht ohne Grund: Fast acht von zehn Pflegebedürftigen werden von Verwandten umsorgt und nicht im Heim. Auch will Jens Spahn die Bundesländer verpflichten, sich stärker an Investitionskosten zu beteiligen. Ob das Gesetz tatsächlich so umgesetzt wird, hängt auch von den Finanzen ab: Bund, Ländern und Pflegekassen sollen durch die Reform Mehrkosten von geschätzt 6,4 Milliarden Euro entstehen. Viele Interessengruppen werden das nicht gerne hören: und wahrscheinlich Änderungen einfordern.

Obwohl die Deutschen Einbußen bei der gesetzlichen Rente durch Corona befürchten, wollen sie die “Soli-Ersparnis” lieber in Konsum statt Vorsorge investieren, zeigen aktuelle Umfrage-Ergebnisse.

Durch die Corona-Krise drohen Einbußen bei der Altersvorsorge, vor allem bei der gesetzlichen Rente – das fürchten einer Umfrage zufolge 31 Prozent der Deutschen. Dass viele Bereiche der deutschen Wirtschaft unter den Folgen des Lockdowns leiden, lässt die Deutschen über ihre finanzielle Absicherung im Alter nachdenken. So verspürt fast jeder dritte Deutsche durch die Pandemie eher ein gesteigertes Bedürfnis, fürs Alter vorzusorgen. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland im Auftrag der VGH und anderer öffentlicher Versicherer, an der 2.073 Personen teilnahmen.

Diese Umfrage-Ergebnisse aus dem Februar 2021 lassen sich gut mit anderen Erhebungen belegen. So befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag der R+V Versicherung ebenfalls im Februar bundesweit 1.042 Menschen, wie die durch den eingesparten Solidaritätszuschlag (“Soli”) zusätzlichen Gelder verwendet werden (Mehrfachantworten möglich).

Wie die “Soli-Ersparnis” verwendet werden soll

  • 24 Prozent plant, das Geld auf dem Konto zu belassen und nicht auszugeben
  • 21 Prozent wollen verstärkt in Hobby oder Konsumgüter investieren
  • 17 Prozent wollen den eingesparten Solidaritätszuschlag (“Soli”) für die Altersvorsorge zurücklegen
  • 16 Prozent planen ein Investment in Aktien
  • 6 Prozent wollen in die eigene Gesundheitsvorsorge investieren

Fast jeder fünfte Befragte (19%), der vom Soli-Wegfall weiß, ist dagegen noch unentschlossen, wofür er das zusätzliche Geld ausgeben wird. Jeder achte Befragte (12%) wusste dagegen gar nicht, dass der Soli überhaupt wegfällt. Diesen Personen wurden die Fragen nach der Verwendung des zusätzlichen Betrages nicht gestellt.

In den letzten 20 Jahren wurden rund 2,5 Millionen neue Wohngebäude in Deutschland errichtet. Doch bei der Bauplanung seien Erkenntnisse aus der Klimaforschung kaum eingeflossen, bemängeln Versicherer. 32.000 neue Wohngebäude wurden in Überschwemmungsgebieten gebaut.

Überschwemmung, Starkregen oder Hagel: In Deutschland nehmen Extremwetter-Ereignisse zu. Dennoch bleiben die Folgen solcher Ereignisse bei der Raum- und Bauplanung weitgehend unberücksichtigt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). “Die Krisen von heute sind Folgen der Entscheidungen von gestern. Wir müssen den Schäden durch extreme Wetterereignisse auch im Bausektor vorbeugen”, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. “Eine Anpassung des Baurechts an die Folgen des Klimawandels ist unabdingbar.” Ein Problem: Viele Bebauungspläne wurden zu einer Zeit beschlossen, als der Kenntnisstand bezüglich Klimaänderungen und Extremwetter-Ereignisse so noch nicht vorlagen.

Das müsse sich nun ändern, lautet eine Kernforderung der deutschen Versicherer, die ein “Positionspapier für eine nachhaltige Baugesetzgebung: Modernisierung des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht” vorgestellt haben. In der neuen Baugesetzgebung soll auch das Schutzziel “Klimaangepasstes Bauen” festgelegt werden.

Konkret drängt der GDV auf Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Geoinformationssystems. Das soll Grundlage dafür sein, bei allen Bauvorhaben eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung der Naturgefahren und Extremwetterereignisse durchzuführen.

Weitere Forderung der Versicherer: typische und wirksame Schutzmaßnahmen und deren Qualitätsmerkmale sollen technisch konkretisiert und standardisiert werden.

Bereits heute können Immobilienbesitzer und Mieter auf der Onlineplattform “Naturgefahren-Check” prüfen, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit in ihrem Wohnort verursacht haben. Der ebenfalls von der Versicherungswirtschaft initiierte “Hochwasser-Check” liefert Details über die Gefährdung durch Flusshochwasser.

Welchen Einfluss hat Kurzarbeit Null auf den Urlaubsanspruch? Diese Frage beschäftigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 6 Sa 824/20).

Eine Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Laut Arbeitsvertrag stehen ihr pro Jahr 28 Werktage Urlaub zu – in ihrem Fall sind das umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub.

Die Frau war während der Corona-Pandemie mehrfach in Kurzarbeit Null. Im Juni, Juli und Oktober 2020 bestand die Kurzarbeit Null durchgängig; im August und September war die Frau insgesamt 11,5 Tage im Urlaub. Der Arbeitgeber sah damit den Urlaubsanspruch der Frau für 2020 als vollständig erfüllt an. Dagegen richtete sich die Klage der Frau. Sie wollte die noch fehlenden 2,5 Urlaubstage gewährt bekommen. Schließlich erfolge die Kurzarbeit nicht auf ihren Wunsch hin, sondern im Interesse des Arbeitgebers. Die Kurzarbeit sei auch keine Freizeit, weil sie weiterhin Meldepflichten unterliegen würde, so die Klägerin. Es fehle zudem an Planbarkeit der ‚freien Zeit‘, weil der Arbeitgeber die Kurzarbeit kurzfristig vorzeitig beenden könne.

Dieser Auffassung konnte sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf – wie bereits die Vorinstanz – nicht anschließen. Gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz hat die Klägerin aufgrund der Kurzarbeit in den Monaten Juni, Juli und Oktober keine Urlaubsansprüche für diesen Zeitraum erworben. Ihr steht deshalb nur Urlaub im anteilig gekürzten Umfang zu, so die Richter. Die Kürzung des Urlaubsanspruchs wird vorgenommen, indem für jeden vollen Monat Kurzarbeit Null der Urlaub um 1/12 gekürzt wird. Rechnerisch ergibt sich daraus sogar eine Kürzung um 3,5 Tage.

Die Richter verwiesen zudem darauf, dass Erholungsurlaub eine Verpflichtung zur Tätigkeit voraussetzt. Doch Kurzarbeit hebt die beiderseitigen Leistungspflichten auf.

Das Gericht argumentierte auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der zufolge entsteht während Kurzarbeit Null kein Mindesturlaubsanspruch aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG.

Allerdings haben die Düsseldorfer Richter Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Geht es nach der Generation der 18- bis 32-Jährigen, bekommt Deutschland im ‚Superwahljahr 2020’ einen Rentenwahlkampf. Denn die Millennials vermissen, dass ihre Perspektive in der Rentendebatte ernst genommen wird.

“Die demografische Entwicklung hat den Rentenexperten bereits vor den Corona-Schulden große Sorgen bereitet. Beide zusammen, Corona und demografische Entwicklung, gehen eine unheilvolle Allianz gegen die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Rente ist alles andere als sicher”, sagt Prof. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA).

Worte, die vor allem bei den 18- bis 32-Jährigen auf Gehör stoßen. Mehr als drei Viertel aus dieser Altersgruppe empfinden es als ungerecht, dass die Rentenbeiträge steigen, doch die eigene zu erwartende Rente sinkt. Die Millennials werden sowohl für die heutigen als auch für die kommenden Rentenjahrgänge die Rente schultern müssen. Doch wirklich ernst genommen fühlen sie sich offenbar nicht. 70 Prozent der jungen Menschen vertritt die Ansicht, dass politische Parteien dem Anliegen ihrer Generation nicht genug Aufmerksamkeit widmet. Etwa zwei Drittel der 18- bis 32-Jährigen werden ihre Entscheidung bei der kommenden Bundestagswahl im September deshalb von der Rentenpolitik der Parteien abhängig machen, so eine repräsentative GfK-Studie im Auftrag der Generali Deutschland AG unter rund 1.000 Mitgliedern dieser Altersgruppe.

Weiteres Ergebnis: Etwas weniger als die Hälfte der jungen Menschen (43,9 Prozent) wäre bereit, für eine verlässliche Rente länger zu arbeiten. Über die Hälfte der Befragten fordert allerdings konkrete Lösungen über die gesetzliche Rente hinaus von der Politik.

Ändert sich an den derzeitigen Aussichten für die jungen Menschen nichts, wären 27 Prozent der Millennials sogar bereit, Deutschland zu verlassen. Der Gedanke an Auswanderung, um drohender Altersarmut zu entgehen, ist besonders bei den 30- bis 32-Jährigen verbreitet. Bevorzugt werden dann Länder, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger als in Deutschland sind.

Die Umfrage-Ergebnisse zeigen, dass es enorm wichtig ist, jungen Menschen Perspektiven zur Altersvorsorge vorzustellen und ihnen konkrete Lösungswege aufzuzeigen, die zu ihrer Situation passen.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt Unternehmen strenge Regeln vor, wie die Daten von Kundinnen und Kunden vor dem Zugriff Dritter geschützt werden müssen. Wichtig: Diese Regeln gelten auch im Homeoffice. Doch hier zeigen sich viele Mitarbeiter eher nachlässig.

Die Coronakrise dauert nun etwa ein Jahr: mit Konsequenzen auch für viele Beschäftigte. Rund 30 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitet derzeit im Homeoffice, so zeigte jüngst eine Studie des ifo-Institutes. Vor allem größere Firmen bieten den Wechsel des Arbeitsplatzes in die eigenen vier Wände an.

Doch Homeoffice birgt auch Gefahren: vor allem mit Blick auf den Datenschutz. Fest steht: Wer zuhause arbeitet, muss sensible Kundendaten mit der gleichen Sorgfalt schützen wie im Büro auch. Der heimische Arbeitsplatz birgt hier zahlreiche Risiken.

Zunächst gilt es, Arbeit und Privates nicht zu mischen – auch, weil dies das Abgreifen sensibler Daten erleichtert. Es sollte für Berufliches ausschließlich Hard- und Software genutzt werden, die der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat. Wichtig ist hierbei, auf einen VPN-Zugang zu achten. Das steht für “Virtual Private Network” und bedeutet stark vereinfacht, dass die Netzverbindung für Unbefugte nicht einsehbar ist. Tabu ist es jedenfalls, sensible Kundendaten auf privaten Festplatten und Sticks zu sichern.

Ab und zu ist man darauf angewiesen, Dokumente und Formulare auszudrucken. Auch hier gibt es No-Gos. Wer diese Papiere einfach im Hausmüll entsorgt, riskiert, dass sie in die falschen Hände geraten. Ein Aktenvernichter kann hier Abhilfe schaffen – oder die Unterlagen später mit auf Arbeit nehmen. Natürlich sollten wichtige Informationen und Dokumente in einem verschließbaren Schrank aufbewahrt werden.

Videokonferenzen oder berufliche Online-Meetings sollten darüber hinaus nicht auf dem Balkon oder der Terrasse stattfinden. Auch hier riskiert man, dass dritte Personen mitlauschen.

Als selbstverständlich sollte gelten, dass man nicht jeden Mailanhang einfach so öffnet: selbst, wenn die Mail scheinbar ein berufliches Anliegen hat. IT-Sicherheitsdienstleister berichten, dass Mailanhänge – und die darin versteckte Schadsoftware – noch immer häufigstes Einfallstor für Datendiebstahl und Hackerangriffe sind. Die Angreifer gehen dabei raffiniert vor: Sie verwenden sogar Adressen, die jenen des Arbeitgebers ähneln. Entsprechende Infos finden die Hacker leicht auf der Firmenwebseite. Oft seien Mitarbeiter in den Spam-Mails vermeintlich aufgefordert worden, Familien- und Krankenurlaub einzutragen. Die Kriminellen spielen hier bewusst mit der Angst und Unwissenheit der Menschen im Zuge der Corona-Krise.

Wer bereits Opfer eines erfolgreichen Hackerangriffes wurde, sollte sich von den Übeltätern nicht erpressen lassen. Sind Zugänge gesperrt oder ist der Rechner verseucht, verlangen Hacker häufig, dass Geld überwiesen wird – etwa in Form von Bitcoins. Und sie versprechen, die Daten wieder freizugeben, wenn die Geldzahlung einging. Das stimmt natürlich in der Regel nicht. Deshalb: auf keinen Fall auf die Forderungen eingehen, etwa aus falscher Scham! Sondern den Arbeitgeber umgehend informieren. Dann können gemeinsam Maßnahmen ergriffen werden, um den Schaden zu beseitigen. Vor den finanziellen Folgen von Hacker-Attacken können sich Firmen mit einer Cyberversicherung schützen.

Welche Versicherungen sind in Deutschland – abgesehen von der Krankenversicherung – am häufigsten? Diese Frage beantwortet der Statista Global Consumer Survey 2020.

Private Haushalten gaben 2019 laut Statischem Bundesamt 1.500 Euro für Versicherungen aus. Wie die Statistiker weiter mitteilten, entspricht das in etwa 3,4 Prozent des ausgabefähigen Einkommens der Haushalte.

Doch wie verteilt sich das auf die einzelnen Sparten und welche Versicherung ist am weitesten verbreitet? Das erfragte der Statista Clobal Consumer Survey 2020 für den im Sommer 2020 2.094 Deutsche im Alter zwischen 18 und 64 Jahren befragt wurden.

Die Ergebnisse:

  • Laut Statista Global Consumer Survey 2020 haben 29 Prozent der Befragten eine Lebensversicherung abgeschlossen.
  • 38 Prozent der Befragten sichern sich mit einer Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab.
  • Rechtsschutzversicherungen gibt es für viele Lebensbereiche wie beispielsweise Verkehr, Arbeits- oder Strafrecht. Laut Statistik verfügen 41 Prozent der Deutschen über eine solche Versicherung.
  • Das persönliche Inventar von Haus oder Wohnung haben 58 Prozent der Deutschen über eine Hausratversicherung abgesichert.
  • Im ‘Autoland’ Deutschland sind Kfz-Versicherungen weit verbreitet: 65 der Deutschen besitzen eine. Abgesehen von der Krankenversicherung hat nur eine Versicherung höhere Verbreitungsgrade.
  • 66 Prozent der Befragten gaben an, über eine private Haftpflichtversicherung (PHV) zu verfügen.

Jahr 2020 haben sich weniger Arbeitsunfälle ereignet. Grund ist -natürlich- auch die Coronakrise. Doch noch immer ist die Zahl hoch: Es ereignen sich mehr als 2.083 Unfälle pro Tag.

Zwei Lockdowns bremsten das Arbeitsleben im Jahr 2020 aus: viele Menschen arbeiteten im Homeoffice, mussten Kurzarbeit beantragen oder gar ganz im Erwerbsleben aussetzen. Entsprechend sank auch die Zahl der Arbeitsunfälle. Insgesamt 760.369 Unfälle zählte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Krisenjahr, wie sie am Mittwoch berichtet. Die Zahlen sind vorläufig.

Das bedeutet, dass insgesamt 12,8 Prozent weniger Arbeitsunfälle gezählt wurden. Noch deutlicher ging die Zahl der Wegeunfälle zurück: wenn also Beschäftigte auf dem Weg zur Arbeit und zurück verunglücken. Es wurden 152.773 Wegeunfälle gemeldet, das sind 18,2 Prozent weniger als im Jahr 2019.

Rückgängig war auch die Zahl der tödlichen Unfälle: 397 Menschen starben durch einen Arbeitsunfall, das sind 100 weniger als im Vorjahr. 234 Beschäftigte verunglückten bei einem Wegeunfall tödlich, das sind 75 weniger als 2019.

Warum der gesetzliche Unfallschutz nicht ausreicht

Wenn bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin etwas passiert, zahlt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings sehr eingeschränkt. Und schon ein kleiner Schritt kann ausreichen, diesen Schutz zu verlieren.

So bestätigte das Landessozialgericht Darmstadt: Schon wer zum Telefonieren den Arbeitsplatz kurzzeitig verlässt, hat kein Anrecht auf gesetzliche Leistungen, wenn sich dabei ein Unfall ereignet (AZ: L 3 U 33/13). Und auch, wer auf dem Arbeitsweg kurz eine Tankstelle ansteuert, um aufzutanken, ist nicht mehr gesetzlich unfallversichert. Der Grund: Das Betanken des privaten PKW steht nicht im direkten Zusammenhang mit der beruflich verrichteten Tätigkeit, wie das Bundessozialgericht bestätigt.

Hier hilft es, mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich vorzusorgen. Sie zahlt unabhängig davon, wo sich ein Unfall ereignet hat. Und auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unbedingt empfehlenswert, um Einkommenseinbußen durch Unfälle und bleibende Schäden aufzufangen.

Die drohenden Lücken werden auch anhand der Zahl der bewilligten Renten deutlich, die von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Ganze 13.289 Fälle wurden 2020 von der DGUV positiv beschieden. Das ist nur ein Bruchteil der Renten, die tatsächlich beantragt wurden.