Der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro soll im Mai 2021 einmalig ausgezahlt werden. Wer anspruchsberechtigt ist und wann die Auszahlung erfolgt.

Im Mai 2021 wird einmalig ein ‚Corona-Zuschlag‘ in Höhe von 150 Euro gezahlt. Voraussetzung dafür: Im Mai 2021 besteht ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld. Das Geld sollen Alleinstehende, Alleinerziehende oder Partner, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten. Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird, sollen den ‚Corona-Zuschlag‘ ebenfalls erhalten.

Wie die zuständige Bundesagentur für Arbeit mitteilt, erfolgt die automatische Auszahlung ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist laut Bundesagentur dafür nicht notwendig.

Kinderbonus: Kein Antrag notwendig

Dass kein zusätzlicher Antrag gestellt werden muss, gilt auch für den Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Dieser wird an Familien gezahlt, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und soll “einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung” erfolgen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilte. “Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt”, so die BA weiter.

Davon abzugrenzen ist der Kinderzuschlag. Dieser wurde zu Jahresbeginn 2021 erhöht (maximal 205 Euro je Kind) und soll Familien mit geringem Einkommen entlasten. Der Kinderzuschlag wird für jede Familie individuell berechnet. Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse im Internet geprüft werden.

Wie sorgen die Deutschen für ihren Ruhestand vor? Fühlen sie sich finanziell auf den Lebensabend vorbereitet und woran hakt die private Altersvorsorge? Diesen Fragen widmete sich eine aktuelle Studie.

Mehr als jeder zweite Bundesbürger (53 Prozent) sorgt nicht für das Alter vor. Das hat eine Studie des Geldanlage-Portals ‚WeltSparen‘ ermittelt. Bereits 2019 ließ das Unternehmen diese Fragen stellen. Der Vergleich mit der Vorgänger-Studie zeigt: Der Anteil derjenigen, die keine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, stieg um zwei Prozentpunkte.

Kleiner Lichtblick: Auch der Anteil derjenigen, die zusätzliche Altersvorsorge betreiben, wächst. Vier Prozent mehr Männer und drei Prozent mehr Frauen als noch 2019 geben an, heute zusätzlich für ihre Altersvorsorge zu sparen.

Den Studien-Ergebnissen zufolge, bilden 43 Prozent der Deutschen Rücklagen für den Ruhestand. Allerdings wird ein deutlicher Unterscheid zwischen den Geschlechtern aufgezeigt. Während fast jeder zweite Mann (47 Prozent) für das Alter Rücklagen bildet, sind es bei den Frauen trotz fast fünf Jahren höherer durchschnittlicher Lebenserwartung nur vier von zehn Frauen in Deutschland. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Frauen betreibt keine Vorsorge und riskiert Altersarmut.

Betrachtet man die Ergebnisse aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, fällt auf, dass sich die jüngsten Befragten am wenigsten Gedanken über ihre finanzielle Situation im Rentenalter machen. Weniger als ein Drittel (30 Prozent) der 18-24-Jährigen betreibt zusätzliche Altersvorsorge. In der nächsten Altersgruppe (bis 34 Jahre) sind es bereits 47 Prozent. Bei den älteren Umfrage-Teilnehmern (45 – 54 Jahre) sorgen 57 Prozent zusätzlich für das eigene Alter vor.
Gerade der jungen Generation geht damit Zeit verloren, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren.

Zur Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer von WeltSparen (Raisin GmbH) konzipierten sowie in Auftrag gegebenen und von YouGov durchgeführten Online-Umfrage an der 2.043 Befragte zwischen dem 01.02.2021 bis 03.02.2021 sowie 2.016 Befragte zwischen dem 25.02.2019 und 27.02.2019 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Wie wirkt sich die Corona-Krise auf das Empfinden der Menschen und ihr Absicherungsbedürfnis aus? Antwort darauf geben gleich zwei aktuelle Studien. Deren Ergebnis: Mit der Furcht vor Einkommensverlust steigt der Absicherungsbedarf.

Der Wunsch, sich vor den Folgen von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder schwerer Erkrankung abzusichern, hat in Deutschland zugenommen. Zu diesem Ergebnis kommt die Erhebung “Protect & Project Oneself in Times of Crisis”. Für die wurden 21.000 Menschen in mehreren Ländern (siehe unten) befragt.

In Deutschland wünschen sich demnach 26 Prozent der Befragten eine bessere Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit (+ 7 Prozentpunkte gegenüber 2019), ebenfalls 26 Prozent gegen eine schwere Erkrankung (+ 6 Prozentpunkte) und 19 Prozent möchten besser vor Arbeitslosigkeit geschützt sein (+ 6 Prozentpunkte).

Größte Sorge ist hierzulande, selbst schwer zu erkranken. 65 Prozent der Befragten gaben das an. Auch mögliche Einkommensverluste durch die Corona-Krise werden sehr häufig genannt: 57 Prozent der Teilnehmer befürchtet das. Für 38 Prozent der Befragten sind Einkommensverluste durch die Corona-Krise bereits Realität.

Zu noch erschreckenderen Ergebnissen kommt die GfK-Studie zum Thema “Altersvorsorge: Gefährdete Generation”. Für diese Erhebung wurden nur Teilnehmer in der Altersgruppe von 18 bis 32 Jahren befragt. Ergebnis: 64,5 Prozent der Befragten verzeichnen bereits erste finanzielle Einbußen durch die Corona-Krise. 36,6 Prozent geben an, dass sie bereits angespartes Geld nutzen mussten, das ursprünglich für Urlaube, Eigenheim oder die Altersvorsorge vorgesehen war.

Dementsprechend hoch ist die Zahl derjenigen, die meinen, dass die gesetzliche Rente für ihr Auskommen im Alter nicht ausreichen wird: 67,6 Prozent befürchten das.

Um der drohenden Altersarmut zu entkommen, würden 27,4 Prozent der Befragten schlichtweg das Land verlassen und ihren Ruhestand im Ausland verbringen. Als Rentner einfach weiterzuarbeiten, kann sich nur einer von 100 Befragten vorstellen.

Zu den Studien:

Online-Studie “Protect & Project Oneself in Times of Crisis” des Versicherers BNP Paribas Cardif. Das Marktforschungsunternehmen Ipsos wurde beauftragt, die Befragung im Januar 2021 mit 21.000 Menschen in 21 Ländern auf drei Kontinenten (Europa, Lateinamerika und Asien) durchzuführen.
Die GfK-Studie zum Thema “Altersvorsorge: Gefährdete Generation” wurde in den Jahren 2017, 2018 und 2020 im Auftrag der Generali Lebensversicherung AG unter 1.012 Befragten im Alter von 18 bis 32 Jahren erhoben.

Eine aktuelle Studie zeigt, welche Art von Zusatzversicherungen die gesetzlich Versicherten am liebsten abschließen. Bedenklich: die Pflegezusatzversicherung spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Das kann für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige große Probleme mit sich bringen, wenn der Ernstfall eingetreten ist.

Welche Krankenzusatzversicherungen schließen die gesetzlich Versicherten am häufigsten ab? Die Gothaer hat hierzu eine bevölkerungsrepräsentative forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. Es zeigt sich: Die Zahnzusatzversicherung ist hier der absolute Favorit der Deutschen. 77 Prozent der Befragten sagen aus, dass sie eine solche Police besitzen. Nicht von ungefähr: Müssen Zähne ersetzt werden, drohen Kosten im hohen vier- oder gar fünfstelligen Bereich. Und Zahnlücken beeinflussen nicht nur das eigene Wohlbefinden: Mehrere Umfragen zeigen, dass sie auch Vorurteile gegenüber Menschen mit sich bringen können.

Auf Rang zwei platzieren sich stationäre Zusatzversicherungen: solche Angebote also, mit denen man sich ein Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Chefartzbehandlung sichern kann, wenn man in die Klinik muss. Immerhin 37 Prozent besitzen laut Umfrage einen solchen Schutz. Die Krankentagegeldversicherung und die Brillenversicherung teilen sich mit je 30 Prozent Zustimmung den dritten Platz der beliebtesten Zusatz-Angebote. Erstgenannte ist gerade wichtig, wenn man nicht mit einem Krankentagegeld über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert ist, zum Beispiel für Unternehmer. Sie zahlt täglich einen vorher vereinbarten Betrag, um fehlendes Einkommen aufzufangen, wenn man länger im Job ausfällt.

Aber die Umfrage brachte auch Bedenkliches zutage. Denn ausgerechnet die so wichtige Pflegezusatzversicherung besitzen nur 15 Prozent der Umfrageteilnehmer. Sie ist und bleibt somit eine Nische. Hier sei daran erinnert, dass enorm hohe Pflegekosten drohen, wenn eine Person vollstationär betreut werden muss. Nach Berechnungen der Ersatzkassen ist der Eigenanteil, der für einen Pflegeheimplatz gezahlt werden muss, im Bundesschnitt von 1.772 Euro zum Jahresanfang 2018 auf 2.068 Euro zu Beginn 2021 angestiegen. Das sind die Kosten, die gezahlt werden müssen, nachdem bereits die Krankenkasse ihren Anteil gezahlt hat.

Doch auch, wenn eine Person von Angehörigen zuhause gepflegt wird, drohen hohe Aufwendungen. Unter Umständen müssen die pflegenden Angehörigen ihre Arbeitszeit im Job reduzieren und die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, wie man sich vor der “Armutsfalle Pflege” schützen kann: Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der anfallenden Kosten.

Fast ein Jahr lag er wegen Formfehlern und Streit um die Höhe von Bußgeldern für Geschwindigkeitsübertretung auf Eis: Der Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nun brachte die Verkehrsministerkonferenz den neuen Bußgeldkatalog auf den Weg.

Autofahrer sollten beim Überholen von Radfahrern 1,50 Meter Sicherheitsabstand einhalten, das Zuparken von Radwegen mit bis zu 100,- Euro sanktioniert werden; das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Treuer wurde es auch für Autofahrer, die ohne Schulterblick abbiegen oder die Fahrzeugtüren öffnen. Für diese und weitere Schutzmaßnahmen für Radfahrer kämpfte der Fahrradclub ADFC teilweise jahrelang.

Im April 2020 – also vor genau einem Jahr – war es soweit: Die neue Straßenverkehrs-Ordnung (“Fahrradnovelle”) trat in Kraft – nebst neuem Bußgeldkatalog. Der sorgte für enormes Aufsehen und heftigen Widerstand. Schließlich enthielt er verschärfte Regelungen: Wer innerorts 21 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit fuhr, sollte mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen (26 km/h außerorts). Der Streit über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsübertretungen sowie ein Formfehler sorgten dafür, dass der Bußgeldkatalog nicht in Kraft treten konnte.

“Die völlig unnötige Debatte über vermeintlich zu hohe Strafen für Auto-Raser hat ein ganzes Jahr lang die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Radwege wurden weiter sanktionslos zugeparkt, Radfahrerinnen und Radfahrer durch ohne Schulterblick abbiegende Autofahrende weiter gefährdet. Gut, dass das unwürdige Gezerre jetzt endlich beendet ist. Nicht auszudenken, wenn die Verkehrsministerien den Prozess bis in die nächste Legislatur verschleppt hätten”, so ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters.

Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitteilt, sind nun folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder beabsichtigt:

  • Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben.
  • Die Sanktion für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.
  • Es wird ein neuer Tatbestand eingeführt: unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge. Dieser Tatbestand wird mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.
  • Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.
  • Die Sanktion für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird auf bis zu 55 Euro angehoben.
  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
  • Die Sanktion für rechtswidriges Parken im Schienenraum wird auf bis zu 70 Euro angehoben, ein Tatbestand “Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt” wird eingeführt und ein Verstoß hiergegen mit 80 Euro geahndet.
  • Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet.
  • Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
  • Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt und im Falle einer Gefährdung durch Abbiegevorgänge zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat eingefügt.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auto-Posing: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro wird auf bis zu 100 Euro angehoben.
  • Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Jetzt, so das Verkehrsministerium, gelte es, zügig einen entsprechenden Verordnungsvorschlag auf den Weg zu bringen, damit das Verfahren bis spätestens zum Ende der aktuellen Legislatur abgeschlossen werden kann und die erhöhten Geldbußen noch in dieser Legislatur in Kraft treten können.

Eine Übersicht aller Neuerungen und Maßnahmen hat das BMVI auf seiner Webseite zusammengestellt.

Wer oder was nervt auf deutschen Straßen am meisten? Das wollte eine aktuelle Umfrage herausfinden und hat die fünf größten Stressfaktoren im Straßenverkehr ermittelt.

Kaum zugelassen und schon Störfaktor: E-Scooter, die erst seit 2019 auf deutschen Straßen zugelassen sind, zählen bereits zu den 5 größten Störfaktoren. Zu diesem Ergebnis kommt die bevölkerungsrepräsentative Umfrage “Neue Mobilität” des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt, für die im Oktober 2020 in Deutschland 1.510 Personen, darunter 1.393 Autofahrer bzw. 1.320 Autobesitzer, befragt wurden.

Demnach fühlen sich 28 Prozent – also etwa jeder vierte Autofahrer – durch die Fahrer von E-Scootern gestört. Kleiner Trost für jene Scooter-Fahrer, die sich nun schlecht fühlen: Andere Straßenverkehrsteilnehmer werden als noch störender empfunden: So wurden unvorsichtige bzw. rücksichtslose Fußgänger von gut einem Drittel der Befragten (34 Prozent) genannt. Das Mittelfeld der Störfaktoren teilen sich unvorsichtige bzw. rücksichtslose Fahrradfahrer (55 Prozent), Gafferstaus (50 Prozent) und notorische Mittelspur- oder Linksfahrer (48 Prozent).

Deutlich am häufigsten werden aber unvorsichtige bzw. rücksichtslose Autofahrer (von 84 Prozent der Befragten angegeben) genannt.

Der kleine Unterschied zwischen Frauen und Männern

Unterschiede gibt es allerdings Frauen und Männern. So fühlen sich Frauen häufiger durch unvorsichtige bzw. rücksichtslose Autofahrer (85 Prozent vs. 76 Prozent) und Fahrradfahrer (60 Prozent vs. 51 Prozent) gestört als Männer. Diese stören sich hingegen häufiger an notorischen Mittelspur- und Linksfahrern (53 Prozent vs. 44 Prozent).

Ebenfalls auffällig: Ältere Verkehrsteilnehmer fühlen sich stärker gestört als jüngere: 84 Prozent der Gruppe 60 plus stört sich an anderen Autofahrern, die nur 77 Prozent der 18- bis 29-Jährigen aus der Ruhe bringen. Unvorsichtige bzw. rücksichtslose Fahrradfahrer finden 60 Prozent der Senioren störend, während nur jeder zweite 18- bis 29-Jährige (50 Prozent) so empfindet.

Mit welchen Themen werden die Parteien um die Gunst der Wähler ringen? Einer Umfrage zufolge erwartet die Mehrheit der Deutschen keinen Rentenwahlkampf. Gleichwohl wird genau dort der höchste Reformbedarf gesehen.

Bei der gesetzlichen Rente sehen Deutsche derzeit den höchsten Reformbedarf. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Befragung von INSA Consulere im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), für die 1.501 Personen aus Deutschland ab 18 Jahren befragt wurden. Demnach sehen 66 Prozent der Befragten den stärksten Handlungsdruck bei der gesetzlichen Rente. Acht Prozent sehen den größten Reformbedarf in der privaten Altersvorsorge, fünf Prozent in der betrieblichen Altersversorgung. Fünf Prozent der Umfrageteilnehmer finden, dass es in keiner der drei Sparten Anlass zu Reformen gibt.

Einen Rentenwahlkampf erwarten dennoch ‚nur‘ 34 Prozent. 44 Prozent der Deutschen gehen nicht davon aus, dass die Rente zu einem dominierenden Wahlkampfthema wird. Doch woran könnte das liegen? Einerseits wird enormer Handlungsdruck festgestellt – andererseits glauben die Wähler nicht an einen Rentenwahlkampf?

Vielleicht kann man sich einer Antwort nähern, wenn man ein weiteres Umfrage-Ergebnis zu Hilfe nimmt. Die Umfrage-Teilnehmer sollten auch die Rentenkompetenz der aktuell im Bundestag vertretenen Parteien einschätzen. Das Ergebnis ist nicht sonderlich schmeichelhaft.

28 Prozent der Umfrageteilnehmer gestehen keiner der sechs aktuell im Bundestag vertretenen Parteien eine besonders große Kompetenz auf dem Gebiet der Rentenpolitik zu. Das war bei dieser Frage immerhin eine klare relative Mehrheit. Nennenswerte Kompetenzwerte erhalten lediglich zwei Parteien. Knapp ein Fünftel (18 Prozent) der Befragten bescheinigte der Union die größte Rentenkompetenz, 14 Prozent der SPD. Die anderen vier Parteien bewegen sich im unteren einstelligen Bereich: AfD (4 Prozent), FDP (5 Prozent), Die Linke (5 Prozent), Bündnis 90/Die Grünen (2 Prozent). Ein Viertel der Befragten (kumuliert) weiß es nicht oder möchte dazu keine Angaben machen.

Wertet man die Kompetenzzuschreibungen nach Wählern aus, zeigt sich dann aber doch eine Überraschung. Während aktuelle Wähler von SPD (67 %), Union (59 %), Linke (45 %), AfD (40 %) und FDP (39 %) jeweils mehrheitlich angegeben, dass die von ihnen favorisierte Partei auch über die größte Kompetenz in der Rentenpolitik verfügt, ist es bei den Wählern von Bündnis 90 / Die Grünen anders. Nur 11 Prozent der Grünen-Wähler geben an, dass ihre Partei die größte Rentenkompetenz habe. Das ist deutlich weniger als bei anderen Wählergruppen. Zum anderen sprechen 15 Prozent der aktuellen Grünen-Wähler der SPD die größte Renten-Kompetenz zu.

Bereits ein einziger erfolgreicher Hackerangriff kann ein mittelständisches Unternehmen in den Ruin treiben. Doch beim produzierenden Gewerbe in Deutschland sei die Bedrohung noch nicht angekommen, zeigt eine forsa-Umfrage unter kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Kundenkontakte, E-Mail-Adressen, Termine sowie Daten für Maschinen und Produkte: An all das kam im Mai 2019 beim Schweizer Fensterhersteller Swisswindows niemand mehr heran. Alle 120 Server des Unternehmens waren mit dem Erpresser-Trojaner Ryuk infiziert; die Daten komplett verschlüsselt.

Nachdem der Betrieb über einen Monat stillstand, kamen Vertragsstrafen hinzu und Neuaufträge blieben aus. Sieben Monate nach der Hackerattacke musste die Firma Konkurs anmelden. “Der Cyberangriff hat uns die Existenz genommen”, konstatierte Nesa Meta, Geschäftsführer des Unternehmens.

Doch Beispiele wie dieses haben das Risikobewusstsein im produzierenden Gewerbe nicht entscheidend genug verändert. Zumindest nicht, was die Risikoeinschätzung für den eigenen Betrieb betrifft. Zu diesem Ergebnis kommt eine forsa-Umfrage, für die 500 Entscheider aus der aus Maschinen­bau, Elektro-, Chemie-, Lebensmittelindustrie sowie der Kunststoffverarbeitung befragt wurden.

So stimmten zwar 56 Prozent der Befragten folgender Aussage zu: “Ich halte das Risiko von Cyberkriminalität für meine Branche für hoch oder sehr hoch.” Doch nur 42 Prozent stufen das Risiko einer Cyberattacke für den eigenen Betrieb als hoch oder sehr hoch ein.

Warum das so ist? 77 Prozent der befragten KMU geben an, dass ihre Systeme “umfassend geschützt” seien. Die Unternehmen wiegen sich also in vermeintlicher Sicherheit. Das zeigen auch diese Antworten:

  • “Unser Unternehmen ist zu klein, um in den Fokus von Cyberkriminellen zu geraten” (62 Prozent)
  • “Unsere Daten sind für Cyberkriminelle nicht interessant” (55 Prozent)
  • “Unser Unternehmen war noch nie Opfer von Cyberangriffen” (54 Prozent)

Ansichten, die sich bitter rächen können, wie das eingangs erwähnte Beispiel zeigt. Notfallkonzepte und entsprechende Vereinbarungen mit IT-Dienstleistern sollten zum Standard gehören. Auch Folgekosten für die Wiederherstellung der Daten, Rechtsberatung und Krisenkommunikation sollten berücksichtigt werden. Denn mittlerweile beziffern Bundeskriminalamt (BKA) und der IT-Branchenverband Bitkom die Schäden durch Hacker in der gesamten deutschen Wirtschaft auf hochgerechnet 103 Milliarden Euro (2019).

Umfragen zeigen, dass die Corona-Krise das Gesundheitsbewusstsein gestärkt haben soll. Doch wie wirkt sich die Krise auf den Umgang mit Geld und vor allem das Sparverhalten aus?

“Die Möglichkeiten des Geldausgebens sind limitiert und reale oder befürchtete Job-/Einnahmeverluste steigern die Unsicherheit der Sparer”, fasst der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Christian König, die Ergebnisse zusammen. Sein Verband hat vom Meinungsforschungsinstitut Kantar untersuchen lassen, wie sich das Sparverhalten der Menschen in Deutschland entwickelt.
Weil die Studie jährlich durchgeführt wird, lassen sich Trends besser ablesen und der Vorjahresvergleich zeigt auch, wie sich die Corona-Pandemie auf die Geldanlagen der Deutschen auswirkt.
Für die Erhebung wurden mehr als 2.000 Personen im Alter von über 14 Jahren befragt; dabei waren Mehrfachnennungen zulässig.

  • Platz 10: Festverzinsliche Wertpapiere
    Anleihen, Obligationen, Schuldverschreibungen oder Rentenpapiere… das Spektrum dieser Anlageklasse zeichnet sich durch garantierte Zinsen und geringe Wertschwankungen aus. Sieben Prozent der Befragten setzen vor allem auf diese Form der Geldanlage. Im Vorjahr waren es noch fünf Prozent.
  • Platz 9: Aktien
    Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen Aktien als Geldanlage zwar einen Zuwachs. Doch mit einem Prozentpunkt fällt dieser sehr gering aus. Mehr als der vorletzte Platz ist mit 17 Prozent nicht gewonnen.
  • Platz 7 und 8: Kurzfristige Geldanlagen und Riester-Rente
    Der ‚schleichende Tod‘ der Riester-Rente macht sich in der Umfrage des Bausparkassen Verbands noch nicht bemerkbar. Sie kann wie im Vorjahr 21 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen. Diesen Wert erreichen auch kurzfristige Geldanlagen (Tages-, Fest-, Termingeld) – einen Prozentpunkt weniger als 2020.
  • Platz 6: Investmentfonds
    Diese Anlageklasse kann im Vergleich zum Vorjahr zwei Prozentpunkte Zuwachs verzeichnen und erreicht mit 23 Prozent der Nennungen Rang 6.
  • Platz 5: Immobilien
    Leichter Aufwärtstrend bei Immobilien. Sie verzeichnen mit 26 Prozent einen Zugewinn um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr.
  • Platz 4: Bausparvertrag
    Diese Geldanlage-Form verpasst mit 28 Prozent der Nennungen nur knapp den Sprung aufs Podium. Im Vergleich zum Vorjahr wurde ein Prozentpunkt hinzugewonnen.
  • Platz 3: Renten- und Kapitallebensversicherungen
    … konnten im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von zwei Prozentpunkten verzeichnen. 30 Prozent der Befragten setzten auf diese Geldanlageform.
  • Platz 2: Sparbuch / Spareinlage Die Debatte um Verwahrentgelte schreckt die Deutschen nicht ab. Das Sparbuch bleibt auf dem Podium und kann im Vergleich zum Vorjahr sogar Zugewinne vermelden (von 37 auf 43 Prozent).
  • Platz 1: Sparen auf dem Girokonto
    Das Girokonto erreicht 2021 wieder die Spitzenposition. 47 Prozent der Befragten sparen damit Geld – nach 40 Prozent im Vorjahr. Der Zuwachs von 7 Prozentpunkten bedeutet einen neuen Höchststand.

Auch Rentnerinnen und Rentner können in finanzielle Not geraten und Schulden haben. Hier stellt sich die Frage, ob und wie viel von der Rente verpfändet werden darf. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) klärt aktuell mit einem Informationstext auf. Und es ist wichtig zu wissen, dass zumindest Teile der Rente vor dem Zugriff nicht sicher sind.

Zunächst die schlechte Nachricht: Ja, auch die gesetzliche Rente darf gepfändet werden, wenn Ruheständler Schulden gemacht haben. Doch die gute Nachricht folgt zugleich: Keineswegs müssen Rentnerinnen und Rentner fürchten, dass ihnen dann nichts mehr zum Leben bleibt. Renten werden nämlich nach deutschem Recht wie Arbeitseinkommen behandelt. Pfändbar ist demnach nur jener Teil der Altersrente, der über der aktuellen Pfändungsfreigrenze liegt.

Die Pfändungsfreigrenze markiert den Teil des Einkommens, der jeder Person zugestanden werden muss, damit sie nicht unter das Existenzminimum abrutscht. Auch soll sie gewährleisten, dass unterhaltspflichtige Personen weiterhin den Unterhalt bedienen können. Entsprechend richtet sich der relevante Freibetrag nach der Höhe des Einkommens sowie der Zahl unterhaltsberechtigter Verwandter.

Üppig sind die Beträge, die vor Pfändungen geschützt sind, freilich nicht. Aktuell liegt der Betrag, der von einer nicht unterhaltspflichtigen Person behalten werden darf, bei einem Nettoeinkommen von 1.179,99 Euro im Monat. Von einer monatlichen Rente von rund 1.250 Euro können folglich nur rund 50 Euro gepfändet werden. Muss für eine Person Unterhalt gezahlt werden, erhöht sich der Freibetrag auf 1.629 Euro. Relevant für die Höhe der Freigrenze ist die sogenannte Pfändungstabelle gemäß Zivilprozessordnung (§ 850c Abs. 2a ZPO). Sie wird regelmäßig an die Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten angepasst.

Wenn Altersrentnerinnen und -rentner von einer Pfändung bedroht sind, prüft der zuständige gesetzliche Rentenversicherungs-Träger, welcher Betrag gepfändet werden darf. Aber Vorsicht: auch Konten können gepfändet werden, selbst dann, wenn darauf die Rente eingeht. Hier empfiehlt es sich, Girokonten notfalls in sogenannte P-Konten umzuwandeln, auf denen der Grundfreibetrag automatisch geschützt ist. Wegen der hohen Kosten und eingeschränkten Leistungen solcher Kontomodelle sollte das aber nur geschehen, wenn tatsächlich eine Pfändung kurz bevor steht oder angekündigt wurde. Die Umwandlung in ein P-Konto geht auch vier Wochen rückwirkend, nachdem eine Pfändung zugestellt wurde. Sie muss aber aktiv bei der Bank beantragt werden.

Besser ist es aber natürlich, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen: und für das Alter vorzusorgen. Reicht die gesetzliche Rente nicht aus, empfehlen sich hier als zusätzliche Säulen die betriebliche und private Altersvorsorge. Je zeitiger man damit anfängt, desto besser, weil dann mehr Geld angespart werden kann. Denn tatsächlich ist das Risiko groß, im Lebensherbst den gewohnten Standard nicht aufrecht erhalten zu können. Mehr als jeder sechste Rentner ist bereits von relativer Armut bedroht, so geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor: Tendenz steigend. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, um die passende Vorsorge zu finden.