Die Inflation in Deutschland steigt. Für deutsche Sparer erhöht sich dadurch der Handlungsdruck. Aktien und Immobilien erscheinen den Deutschen als geeignete Kapitalanlagen.

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucher­preis­index (VPI) zum Vorjahresmonat – wird im August 2021 voraussichtlich +3,9 Prozent betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, bleiben die Verbraucherpreise gegenüber Juli 2021 voraussichtlich unverändert.

Bis zum Jahresende könnte die Inflationsrate allerdings sogar auf 5 Prozent steigen. Davon geht jedenfalls die Bundesbank in ihrem aktuellen Monatsbericht aus.

Doch welche Erwartungen hegen die Bundesbürger und wie reagieren sie darauf? Das zeigen nun Ergebnisse, die das Meinungsforschungsinstitut INSA Consulere im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) ermittelte.

Danach geht ein Drittel der Befragten davon aus, dass die Inflationsrate in der Höhe von drei bis vier Prozent, wie es derzeit der Fall ist, verharren wird. Fast ebenso viele (31 Prozent) rechnen sogar damit, dass die Inflation weiter wächst und Steigerungen von mehr als fünf Prozent möglich sind. Dabei nimmt die Inflationserwartung mit dem Alter zu. Unter den 50-Jährigen und Älteren gehen deutlich mehr von einer anhaltend hohen Geldentwertung aus als in den Altersgruppen bis 39 Jahre. “Die Ursachen für diese skeptischere Einschätzung wurden in der Umfrage zwar nicht ermittelt, aber es ist zu vermuten, dass Älteren Phasen mit hoher Inflation in früheren Jahrzehnten noch in Erinnerung sind und diese Erfahrungen auch den Blick auf künftige Entwicklungen beeinflussen”, versucht DIA-Sprecher Klaus Morgenstern eine Erklärung für diese Unterschiede.

Darüber hinaus hängen die Einschätzungen zur Inflationsentwicklung ganz klar von der Parteipräferenz ab. So nehmen AfD-Wähler (56 Prozent) und Wähler der Linkspartei (46 Prozent) mehrheitlich an, dass die Inflation sich noch weiter erhöhen wird. Die anderen Wählergruppen dagegen gaben relativ mehrheitlich an, die Inflationsrate werde in naher Zukunft bei drei bis vier Prozent bleiben.

Steigende Inflation: Deutsche setzen auf Immobilien und Aktien

Das DIA ließ auch ermitteln, welche Kapitalanlagen die Befragten angesichts der höheren Inflation für geeignet halten. Bei den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten wurden Immobilien am häufigsten genannt (39 Prozent). Es folgten Aktien (29 Prozent) vor Sparguthaben (8 Prozent) und Anleihen (5 Prozent). Jeweils 19 Prozent der Antworten entfielen auf ‚keine davon‘ und ‚weiß nicht‘ – genug Beratungspotenzial scheint also vorhanden.

Sollten Deutsche länger arbeiten, um die Rentenkasse nicht zu überlasten? Klares ‚Nein‘ der Bevölkerung zu dieser Frage. Doch wer Abschläge in Kauf nimmt, um eher in den Ruhestand zu gehen, kommt an privater Vorsorge nicht vorbei.

Versicherungsmathematiker und Wirtschaftsforscher sind sich einig: Will man Rentenniveau und Beiträge stabil halten, bleiben nicht viele Handlungsoptionen. Der massive Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wäre ebenso eine Möglichkeit wie eine Erhöhung der Steuerzuschüsse oder ein höheres Renteneintrittsalter.

Befürworter der Erhöhung des Renteneintrittsalters argumentieren, dass der medizinische Fortschritt und die Verbesserung der Lebensbedingungen zu einer höheren Lebenserwartung und damit zu einer gestiegenen Rentenbezugsdauer geführt hätten. Dieser Entwicklung müsse mit einer Anpassung des Renteneintritts Rechnung getragen werden.

Insbesondere Sozialverbände kritisierten solche Vorhaben. So schrieb der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dass es sich dabei um ein verstecktes Rentenkürzungsprogramm handeln würde. Denn gerade Menschen, die in ihrem Erwerbsleben hohen körperlichen oder/und psychischen Belastungen ausgesetzt waren, haben eine deutlich geringere Lebenserwartung.

Zu einer ganz ähnlichen Argumentation griff auch der Sozialverband VdK und stützte sich dabei auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW). “Eine Erhöhung auf 68, 69 oder gar 70 Jahre würde die soziale Spaltung in der älteren Bevölkerung weiter verschärfen und zu noch mehr Altersarmut führen”, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Damit trifft die VdK-Präsidentin im Kern die Mehrheitsmeinung der Deutschen, wie eine andere Studie zeigt. Dort wurde im Auftrag eines Versicherers gefragt, in welchem Alter die Deutschen in den Ruhestand gehen würden. Ergebnis der repräsentative Umfrage, an der sich im April 2021 genau 2.500 Personen beteiligten: 70 Prozent der Deutschen wollen nicht über das 60. Lebensjahr hinaus arbeiten.

Wer einen zu einem selbstgewählten Zeitpunkt in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Kauf nehmen und das in seine langfristige Planung einbeziehen. Die geschmälerten Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung sollten im Alter nicht die einzige Einkommensquelle darstellen.

Der Schulbeginn naht in vielen Bundesländern. Viele Kinder werden sich zum ersten Mal auf den neuen Schulweg. Welche Haftungsregeln dabei gelten.

‚Jedem Ende wohnt ein Anfang inne‘ – das gilt auch für die Sommerferien. Denn ihr Ende markiert gleichzeitig den Beginn des neuen Schuljahres. Zigtausende Kinder und Jugendliche machen sich wieder auf den Schulweg. Und damit steigt die Unfallgefahr. So zeigen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes, dass Kinder besonders am frühen Morgen, wenn die Schule beginnt und mittags, wenn sie endet, in Straßenverkehrsunfälle verwickelt werden.

Auf dem Schulweg ist also besondere Aufmerksamkeit gefragt. Damit Schulkinder den sichersten Weg zur Schule kennen, sollte die Route mehrfach mit den Kindern abgelaufen werden – und zwar zu den Zeiten, zu denen das Kind auch zur Schule muss. Nur so lässt sich das Verkehrsaufkommen realistisch einschätzen.

Vorsicht Schulkind!

Das richtige Einschätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten fällt insbesondere jüngeren Kindern oft schwer. Deshalb haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in einen Unfall mit einem deliktunfähigen Kind verwickelt, haften sie unabhängig von der Schuldfrage.

Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können. Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte.

Lautet die Antwort: ja, müssen aber auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind selbst Geld verdient, muss es zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in beiden Fällen eine private Haftpflichtversicherung.

Die Deutschen schließen immer mehr Betriebsrenten ab. Die Zahl der Verträge in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kletterten zum Jahresende 2020 auf ein Rekordhoch: trotz Coronakrise. Rund 16,38 Millionen Verträge halten die Bürgerinnen und Bürger aktuell.

In Deutschland ruht die Altersvorsorge auf mehreren Säulen: Neben der gesetzlichen Rente und privater Altersvorsorge ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein wichtiger Baustein, damit man im Ruhestand finanziell gut abgesichert ist. Hierzu präsentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in dieser Woche frische Zahlen. Und die sind durchaus erfreulich.

Trotz Coronakrise und Kurzarbeit konnte die Zahl der Verträge nämlich in 2020 auf ein Rekordhoch klettern. 130.000 Verträge kamen neu hinzu, sodass sich der Bestand nun auf 16,38 Millionen Verträge summiert. Damit ist aber noch nicht einmal jeder zweite Beschäftigte entsprechend abgesichert. Laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland 40,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig. Dennoch ist das ein deutlicher Trend nach oben. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es nur 13,21 Millionen bAV-Verträge.

Betriebliche Altersvorsorge wird besser gefördert

Ein Grund für den Aufwärtstrend ist, dass die betriebliche Altersvorsorge mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz besser gefördert wird. Unter anderem profitieren davon seit dem 1. Januar 2018 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleiner Lohntüte bzw. einem Brutto-Monatseinkommen von bis zu monatlich 2.575 Euro. Zahlt der Arbeitgeber hier 240 bis 480 Euro pro Jahr in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung ein, erhält er vom Staat einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent bzw. maximal 288 Euro. Seit der Einführung sei der staatliche Zuschuss von fast 82.100 Arbeitgebern in Deutschland für über eine Millionen Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt worden, berichtet der GDV.

Doch nicht nur für Beschäftigte kann sich eine Betriebsrente lohnen: Sie ist auch ein wirksames Instrument, Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und ihnen Wertschätzung zu erweisen, wenn sie vom Arbeitgeber unterstützt und bezuschusst wird. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben wird aber nur wenigen Beschäftigten eine solche angeboten: Viele Chefs und Chefinnen scheuen den bürokratischen Aufwand und fürchten, dass sie hohe Haftungsrisiken haben.

Doch nicht nur die Digitalisierung erleichtert die Verwaltung mittels Apps und anderer digitaler Tools. Auch ein Versicherungsexperte kann unterstützen, um den Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren. Immerhin geht es darum, den Angestellten ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen. Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Durchführungswege klärt ein Beratungsgespräch auf!

Mit der BKK24 ist erneut eine gesetzliche Krankenkasse in finanzielle Schieflage geraten: Experten erwarten, dass die Zahl der Kassen mit Problemen zunehmen könnte. Was aber tun, wenn meinem Krankenversicherer das Geld ausgeht? Muss ich dann sogar fürchten, nicht mehr beim Arzt behandelt zu werden?

Vor einigen Tagen ist bekannt geworden, dass die Betriebskrankenkasse BKK24 in einer finanziellen Schieflage steckt. Sie musste deshalb eine Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen, dem Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS). Es ist noch keine Insolvenz, wie der Kassenanbieter per Pressetext berichtet. Dennoch dürfte der Vorgang bei gesetzlich Versicherten die Frage aufgeworfen haben: Was tun, wenn meiner Krankenkasse ein finanzieller Engpass droht?

Zunächst einmal gilt es: Ruhe bewahren. Denn selbst nachdem eine Krankenkasse einen sogenannten Liquditätsengpass anzeigen musste, hat sich noch mehrere Handlungs-Optionen, um eine Insolvenz abzuwenden. Sie kann sich sanieren und wird hierbei von der Aufsichtsbehörde BAS beobachtet und begleitet. Und sie hat die Option, mit einer anderen Krankenkasse zu fusionieren. Erst, wenn keiner dieser Schritte erfolgsversprechend ist, wird sie abgewickelt.

Die Versicherten müssen aber keine Angst haben, dass sie nicht behandelt werden: weder im Falle einer finanziellen Schieflage noch der Insolvenz. Die Versicherten haben auch nach wie vor noch Anspruch auf die Leistungen. Dafür sorgt auch das Kassensystem: Wenn eine Krankenkasse Leistungserbringer wie Ärzte oder Kliniken nicht mehr bezahlen kann, müssen die anderen Kassen für die Fehlbeträge mit aufkommen, denn die Krankenkassen haften gemeinsam. Der GKV-Spitzenverband regelt, wie die Kosten verteilt werden.

Allerdings kann die Krankenkasse auch reagieren, indem sie Zusatzleistungen streicht oder deckelt, um finanziell wieder auf die Füße zu kommen. Auch, dass sie den Zusatzbeitrag anhebt, ist wahrscheinlich. In diesem Fall haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht und können sich einen neuen Anbieter suchen. Sie müssen über die Anhebung des Beitrages informiert werden.

Ebenfalls rechtzeitig angeschrieben werden müssen alle Versicherte, wenn die Kasse tatsächlich geschlossen wird. Bei der Schließung einer Krankenkasse haben Versicherungspflichtige sechs Wochen Zeit, um sich nach Zustellung des Schreibens einen anderen Anbieter zu suchen, so informiert das Bundesgesundheitsministerium. Auch in dieser Zeit ist die medizinische Versorgung gesichert.

Wichtig: Gesetzliche Krankenkassen sind unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen zur Aufnahme neuer Mitglieder verpflichtet. Manchmal machen die Krankenkassen trotzdem Probleme, weil sie verhindern wollen, dass viele Ältere mit Vorerkrankungen sich ihnen anschließen. Dann gibt es verschiedene Anlaufstellen, um sich zu beschweren: etwa die Verbraucherzentralen, die Unabhängige Patientenberatung oder das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums.

Natürlich können Betroffene mit ausreichend hohem Einkommen auch überlegen, ob sie zu einem privaten Anbieter wechseln. Denn mehrere Kassenfunktionäre haben bereits gewarnt, dass sich der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung in den kommenden Jahren verteuern könnte. Hierfür gibt es mehrere Ursachen: neben der Corona-Pandemie zum Beispiel auch mehrere teure Gesetzreformen der Bundesregierung sowie die Alterung der Gesellschaft, die mit höheren Gesundheitskosten einher geht.

Aufgrund steigender Lebenserwartung werden private Pflegerentenversicherungen immer wichtiger. Droht doch bei Pflege im Heim die Altersarmut, da immer mehr für Plätze im Pflegeheim zugezahlt werden muss. Doch der Markt mit privaten Pflegerentenversicherungen ist noch klein, wie eine aktuelle Studie zeigt: Nur sechs Lebensversicherer haben Tarife überhaupt im Angebot. Wichtig ist, sich zu informieren.

Langlebigkeit erhöht Risiko

Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Demnach hat sich auch die Zahl der Hochbetagten ab 85 Jahre zwischen 1991 und 2019 verdoppelt – von 1,2 Millionen Menschen auf 2,4 Millionen Menschen. Laut Statistischem Bundesamt könnten im Jahr 2055 sogar 6,5 Millionen Hochbetagte in Deutschland leben.

Was erfreulich ist, schafft aber zumindest für den Geldbeutel auch Risiken: Je älter die Menschen werden, desto mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen. Und hierfür drohen hohe Kosten: Denn Plätze im Pflegeheim sind keineswegs umsonst zu haben. Im Gegenteil!

Als die staatliche Pflegeversicherung 1995 durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) eingeführt wurde, sollte es nämlich keineswegs alle Kosten der Pflegebedürftigen decken. Stattdessen diente es der zusätzlichen Unterstützung und war als “Teilkasko” angelegt. Ein großer Teil der Kosten aber lag noch immer bei den Menschen, die auf Pflege angewiesen sind.

Die Eigenbeteiligung für Heimplätze steigt und steigt

Bleibt man beim Bild der “Teilkaskoversicherung”, dann gibt es mittlerweile ein großes Missverhältnis zwischen Eigenbeteiligung und staatlicher Leistung. Denn in 1995 lagen die Zuzahlungen, die von den Pflegebedürftigen für die Heimunterbringung erwartet wurden, noch unter hundert Euro. Solch geringen Beträge muten in Zeiten des demografischen Wandels nahezu utopisch an.

Mit Stichtag zum 01.07.2021 nämlich zahlen die Deutschen bundesweit durchschnittlich 873 Euro an sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen (EEE) für die stationäre Unterbringung. Hinzu kommen 791 Euro für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sowie 461 Euro anteilige Investitionskosten, die ebenfalls bei Heimunterbringung zu tragen sind. Das macht deutschlandweit im Schnitt 2.125 Euro für einen Heimplatz, den die Pflegeheimbewohner selber leisten müssen. Im für die Pflege “teuersten” Bundesland Nordrhein-Westfalen werden im Schnitt sogar 2.496 Euro fällig.

Doch damit nicht genug – ab einem Einkommen von 100.000 Euro brutto jährlich können für diese Kosten sogar die leiblichen Kinder – durch den sogenannten “Elternunterhalt” – herangezogen werden. Auch Kinder haften somit für die Pflegekosten.

Private Absicherung kann vor Armut schützen

Sozialverbände wie der VdK warnen schon seit Jahren vor der Armutsfalle Pflegebedürftigkeit – Vermögen wird aufgezehrt und viele ältere Menschen geraten in Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen. Da ist beruhigend, dass private Pflegerenten dieses Armutsrisiko abfedern können.Sie dienen nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch dem finanziellen Schutz der Nachkommen.

Auf dem Markt sind Tarife in verschiedenen Preisklassen – Basis, Komfort und Premium. Während Basis-Produkte erst ab Pflegestufe vier oder fünf leisten, greifen einige Premium-Produkte schon ab Pflegestufe eins, bieten zudem mehrere Zusatzleistungen im Pflegefall an. Es lohnt also, sich mit dem verschieden großen Leistungsumfang der Produkte vertraut zu machen.

Das Marktsegment ist noch klein, Beratung daher empfohlen

Jedoch: Trotz der Wichtigkeit ist das Marktsegment noch klein. Für einen aktuellen Produkttest einer traditionsreichen Rating-Agentur konnten überhaupt nur sechs Lebensversicherer gefunden werden, die Pflegerentenversicherungen in ihrer Produktpalette haben. 33 selbstständige Pflegerenten-Tarife gab der Markt her. Über verschiedene Varianten ergaben sich letztendlich 246 Tarifvarianten mit unterschiedlichem Leistungsvolumen.

Die Produktqualität unterscheidet sich durch fehlende Standards noch sehr. So erhielten zwar 18 Tarife die Note “gut”. Sieben Tarife aber mussten ein “ausreichend” in der Produktbewertung in Kauf nehmen. Auch ist der Markt noch relativ jung, was die Vergleichbarkeit der Produkte erschwert. Wer demnach auf der sicheren Seite stehen will bei Absicherung des drohenden Risikos “Pflegebedürftigkeit”, der sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

So selten wie nie seit Einführung der Statistik wurden den Versicherungen in 2020 Schäden durch Blitzeinschlag gemeldet. Doch ach: Grund zum Jubeln gibt es dennoch nicht. Denn die Gesamt-Schadensumme, die zur Behebung der Schäden aufgebracht werden musste, hat eine Rekordhöhe erreicht. Besonders Schutz vor Überspannungsschäden ist wichtig.

Blitzschäden: Die Fallzahl ist auf dem Rekordtief

Zu den Unwettergefahren gehören auch Blitzeinschläge. Diese können nicht nur für Mensch und Tier gefährlich werden – vier Personen im Jahr sterben durchschnittlich durch Blitzunfälle in Deutschland, 110 werden verletzt (laut Zahlen des VDE Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.). Sondern Blitzeinschläge rufen immer wieder auch immense Schäden hervor. Neben direkten Schäden durch Blitzeinschlag (zum Beispiel am Haus) gehören auch Überspannungsschäden zu den kostspieligen Ereignissen mit hohem Schadenpotenzial. Da beruhigt es, dass der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermelden kann: Die Fallzahl ist auf dem Rekordtief.

Denn in 2020 wurden der Versicherungswirtschaft 200.000 Blitz- und Überspannungsschäden gemeldet – so wenige wie nie zuvor seit Einführung der Blitzschaden-Statistik in 1998. Grund also zum Jubeln, könnte man meinen. Jedoch: Trotz dieses positiven Befunds hat die Versicherungswirtschaft einen bitteren Wermutstropfen zu schlucken.

Die Wohnung als High-Tech-Palast: Die Schäden sind teuer wie nie zuvor

Denn trotz der geringeren Zahl der Blitzschäden ist die Schadensumme, die durch die Versicherungswirtschaft in 2020 aufgebracht werden musste, hoch wie nie. Steigen und steigen doch die Kosten, die für jeden einzelnen Schadensfall aufgebracht werden müssen. “Der Schadendurchschnitt liegt mit 1.300 Euro so hoch wie nie”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Grund ist die immer komplexere und modernere Technik, die in den Häusern verbaut wird – teure Heizungs- und Jalousien-Steuerungen, teure Überwachungstechnik oder Smarthome-Anwendungen. Die eigene Wohnung verwandelt sich in einen High-Tech-Palast – und nimmt die Ausrüstung Schaden, kostet dies entsprechend Geld.

So hat auch die Gesamtschaden-Summe, die durch die Versicherungswirtschaft aufgebracht werden muss, einen Rekordwert erreicht. Mussten in 2020 doch 260 Mio. Euro durch die Branche aufgebracht werden, um Schäden durch Blitze zu begleichen.

Versicherungsschutz: Nicht immer sind Überspannungsschäden inbegriffen

Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel, wenn am Dach, an dem Gemäuer oder an fest eingebauten Installationen wie Heizungs-Steuerungen Schaden entsteht. Bewegliche Einrichtungs-Gegenstände, Fernseher und Hausrat werden hingegen von der Hausratversicherung ersetzt.

Im Vertrag sollte aber unbedingt geschaut werden, ob und in welchem Umfang Überspannungsschäden im Schutz inbegriffen sind. Denn besonders die Anbieter von sehr billigen Tarifen erkaufen sich diesen Preisvorteil noch immer, indem sie Überspannung vom Schutz ausschließen. Und auch in Altverträgen ist dieses Risiko oft noch nicht versichert. Wer sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes nicht sicher ist, sollte sich also dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Die Deutschen befürworten mehrheitlich eine ‚Aktienrente‘ als Ergänzung zur gesetzlichen Rente, ermittelte eine aktuelle Studie. Die zeigt auch: Das Vertrauen in die gesetzliche Rente schwindet.

Die Deutschen sind in Sachen Altersvorsorge und Rente reformbereit. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative forsa-Umfrage. 86 Prozent der Befragten gaben an, dass kein Vertrauen in die Stabilität und Sicherheit der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrer aktuellen Form hätten.

Kommt es nach der Bundestagswahl zu einer Rentenreform, würden 58 Prozent der Befragten eine Aktienrente als deren Kernstück befürworten, so die Studie. Überdurchschnittlich hoch ist die Befürwortung eines solchen Bürgerfonds bei Männern (63%) und Befragten, die bereits Aktien besitzen (72%).

Auffällig ist an den Ergebnissen, dass jüngere Befragte den Chancen des Kapitalmarktes größeres Vertrauen entgegenbringen. So halten 61 Prozent der 18- bis 29-Jährigen Aktien, Aktienfonds bzw. ETFs zur Absicherung im Alter für geeignet. Für die Gesamtheit der Befragten liegt dieser Wert bei 51 Prozent.

Wie Aktienkultur in Deutschland gestärkt werden könnte

Wie könnten Anreize geschaffen werden, um die Aktienkultur in Deutschland zu stärken? – Auch das wollte die Studie ermitteln. Ergebnis: Die Mehrheit der Befragten (58 Prozent) würden verstärkt in Aktien, Fonds, ETFs oder Anleihen investieren, wenn die Auszahlungen nach einer Haltedauer von mindestens 5 Jahren steuerfrei wären. Auch hier sind die jüngeren Umfrage-Teilnehmer positiver gestimmt 18- bis 29-Jährigen (75 Prozent). Überproportional groß ist die Gruppe der Befürworter dieser Steuerfreiheit bei den (18- bis 29-Jährigen; 75%).

Über die Studie:
Die Initiative Minderheitsaktionäre, die sich für eine Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland einsetzt, hat in Zusammenarbeit mit der forsa Politik- und Sozialforschung GmbH eine repräsentative Umfrage zur Zukunft der gesetzlichen Rente unter dem Titel “Altersvorsorge und Aktienrente” durchgeführt. Die repräsentative Umfrage wurde unter 1.002, nach einem Zufallsverfahren ausgewählten Bundesbürgern zwischen 18 und 70 Jahren, durchgeführt.