Krankheiten – Gesundheitsbehörde rät zur Grippeimpfung

Herbstzeit ist Grippezeit! Deshalb raten Gesundheitsexperten zu einer Impfung. Zwar kann damit nicht jede Grippe verhindert werden – aber der Krankheitsverlauf lässt sich durch den Grippeschutz stark abmildern.

Der Vordermann schnieft, der Hintermann hustet – wer in diesen Tagen mit Bus oder Bahn unterwegs ist, der wird bestätigen können, dass der Herbst so manches Gesundheitsrisiko bereit hält. Erkältungen, Infekte und andere Leiden werden von Mensch zu Mensch weitergetragen, wirklich sicher ist selbst der größte Gesundheitsfanatiker nicht. Und so empfehlen Gesundheitsexperten: Wer sich impfen lässt, der kann schweren Erkrankungen vorbeugen!

Für eine Grippeimpfung sei jetzt genau die richtige Zeit, betont die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) in Köln. Der Körper benötige zwei Wochen, bis der Schutz aufgebaut sei. Besonders Risikogruppen wie Schwangere, chronisch Kranke, medizinisches Personal und Menschen über 60 sollen sich nach Ansicht der Behörde impfen lassen.

Laut einer repräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstitutes forsa im Auftrag der Bundeszentrale hat nur etwa jeder zweite Bundesbürger eine Schutzimpfung. Viele Bürger zweifeln schlichtweg an der Wirkung der Impfung. Besonders heikel: Von den Menschen in Gesundheitsberufen, die ein sehr hohes Ansteckungsrisiko haben, sorgt sogar nur ein Viertel mit einer Schutzimpfung vor!

Risikogruppen sollten vorsorgen

Doch die Mediziner raten trotz der Bedenken zu einer Impfung. Selbst wenn sich damit die Ansteckung mit einer Grippe nicht zu hundert Prozent verhindern lasse, mildere die Schutzimpfung doch den Krankheitsverlauf in vielen Fällen ab. Besonders Schwangere seien anfällig und sollten sich bereits ab dem vierten Monat impfen lassen, weil bei ihnen das Immunsystem geschwächt sei und die Grippe sogar das ungeborene Kind bedrohe. Eine Grippeinfektion könne bei Schwangeren auch eine schwere Lungenentzündung auslösen.

Kleinkinder und Kinder stecken sich besonders häufig in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten mit der Influenza an. Hier rät das Robert-Koch-Institut (RKI), die Kinder ab dem 06. Lebensmonat regelmäßig impfen zu lassen. Denn der Grippeschutz muss jedes Jahr aufgefrischt werden, wenn er nicht seine Wirkung verlieren soll.

Unfallversicherung bietet Schutz

Gegen Impfschäden bietet eine gute private Unfallversicherung Schutz. Dies gilt allerdings nur, wenn die Leistung explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Viele Anbieter verlangen für die Leistung einen Aufpreis im Vergleich zu „herkömmlichen“ Unfalltarifen. Ein Beratungsgespräch kann helfen, die passende Police zu finden.

Hat der Arbeitgeber aus Berufsgründen eine Impfung empfohlen, so zahlt auch die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente, wenn danach der Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichtes Mainz hervor (Az.: S 10 U 48/11). Das Gericht sprach einer Kinderkrankenschwester Leistungen zu, deren Arbeitgeber zu einer Impfung vor dem Schweinegrippen-Virus geraten hatte. Da aber die Absicherung durch den gesetzlichen Unfallschutz sehr niedrig ist, kann für den Fall der Fälle auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt werden.