Auto und Co. – Kfz-Versicherung – Was Autofahrer nach einem Unfall beachten müssen

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert – über 2,4 Millionen mal krachte es laut Polizeistatistik 2013 auf deutschen Straßen. Doch auch wenn ein Unfall glimpflich ausging, kann es sehr ärgerlich sein, wenn die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigert. Deshalb sollten Autofahrer einige Fehler vermeiden, damit die Versicherung auch tatsächlich für den entstandenen Schaden einspringt.

Unverzügliche Schadensmeldung

Ganz wichtig: die Schadensmeldung muss nach einem Unfall möglichst schnell an die Kfz-Versicherung erfolgen. Falsche Angaben sind absolut Tabu, weil sonst der Versicherer die Leistung anteilig kürzen kann. Notieren Sie folgende Daten, um auf der sicheren Seite zu sein:

  • das amtliche Kennzeichen,
  • Namen und Anschrift der Unfallgegner (Ausweispapiere zeigen lassen!),
  • Namen der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer,
  • Ort, Datum und Zeitpunkt des Unfalls
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen

Auf jeden Fall vermeiden sollte man ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis, selbst wenn man den Unfall verursacht hat. Denn die Versicherung überprüft, ob und in welchem Umfang sie haften muss. Im schlimmsten Fall kann ein verfrühtes Schuldeingeständnis den Versicherungsschutz kosten!

Unfallstelle richtig sichern

Wer eine Unfallstelle nicht richtig sichert, riskiert Folgeunfälle. Kommt es dabei zu einem Personenschaden, droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung. Deshalb ist nach einem Unfall sofort die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn muss das Dreieck ungefähr 100 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Wer eine Warnweste trägt, ist für andere Autofahrer besser sichtbar.

Vorsicht ist geboten, wenn der in den Unfall verwickelte Wagen zu früh beiseite geschoben oder gefahren wird. Dadurch kann sich die Beweissituation verschlechtern. Zuvor sollte die Unfallstelle möglichst genau photographiert und -wenn möglich- mit Kreide markiert werden. Natürlich nur, wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht. Selbstverständlich sollte es jedoch sein, dass man zunächst erste Hilfe leistet und einen Notruf absendet, bevor der Unfall protokolliert wird.

Ein Unfallprotokoll, das von allen Beteiligten unterschrieben wird, erleichtert die Beweisaufnahme. Das vorgedruckte Dokument erhalten Autofahrer bei ihrer Versicherung. Wenn es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt, ist es auch nicht unbedingt erforderlich, die Polizei zu rufen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich aber, den Unfall von einem Polizeibeamten protokollieren zu lassen – das schafft eine größere Rechtssicherheit gegenüber der Versicherung.

Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen

Unfallgeschädigte müssen übrigens nicht warten, bis der Unfallgegner Kontakt zu seiner Versicherung aufnimmt. Sie können auch direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen. Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegner nicht kennen, hilft der Zentralruf für Autoversicherungen weiter. Er ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300.