Rentenversicherung – Mindestlohn – Zuverdienstgrenzen beachten!

Seit 1. Januar 2015 gilt ein flächendeckender Mindestlohn. Viele Arbeitgeber sahen sich deshalb gezwungen, ihre Löhne anzuheben. Das birgt auch für Frührentner und Minijobber Risiken: Sie müssen überprüfen, ob sie weiterhin ihre Zuverdienstgrenzen einhalten.

Die Deutsche Rentenversicherung rät auf ihrer Webseite allen Frührentnern und Minijobbern dazu, zu überprüfen, ob Zuverdienstgrenzen weiterhin eingehalten werden. Sonst drohen saftige Nachzahlungsforderungen oder im Fall der Frührentner sogar eine Kürzung der Rente.

Frührentner und Minijobber betroffen

Betroffen sind Frührentner, die eine Vollrente erhalten, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wenn sie im Vorjahr 450 Euro im Monat oder etwas weniger verdient haben, könnten sie im Januar über dieser Zuverdienstgrenze liegen. Schließlich sahen sich viele Arbeitgeber gezwungen, den Lohn infolge der neuen Mindestlohn-Regelungen anzuheben. Im schlimmsten Fall muss dann die Rente gekürzt werden.

Auch Minijobber müssen aufpassen, sofern sie von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind. Sie dürfen ebenfalls maximal 450 Euro verdienen. Wer somit seine Arbeitszeit nicht reduziert hat und früher deutlich weniger verdiente, sollte dringend prüfen, ob er durch den erhöhten Stundenlohn sozialversicherungspflichtig wird. Dann müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Im Einzelfall ist Überschreiten möglich

Aber keine Sorge: Wie die Minijob-Zentrale mitteilt, ist im Einzelfall die Überschreitung der Zuverdienstgrenze möglich. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro führt nicht zur Rentenversicherungs-Pflicht.

Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen. In der Regel wird eine Jahresentgeltgrenze von 5.400 Euro für Minijobber angenommen. Auch tarifvertragliches Weihnachts- und Urlaubsgeld sind hierin einzurechnen. Ein Beratungsgespräch hilft, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.