Unfallversicherung – Auch Kinder können Schuld an Verkehrsunfall zugesprochen bekommen

Unfallversicherung: Auch Kindern kann die Schuld an einem Verkehrsunfall zugesprochen werden, wenn sich die beteiligte erwachsene Person richtig verhält. Dies zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Naumburg.

Keine Frage: Sind Kinder im Spiel, müssen erwachsene Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig und vorausschauend sein. Laut Paragraf 3 Absatz 2a StVO (Straßenverkehrsordnung) sind Fahrzeugführer dazu verpflichtet, gegenüber Kindern insbesondere durch die Verminderung ihrer Fahrgeschwindigkeit sowie durch erhöhte Bremsbereitschaft ein Verhalten an den Tag zu legen, welches eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausschließt. Und fast immer sind Kinder im Recht, wenn sie bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen.

OLG Naumburg: Kind selbst für Unfall verantwortlich

Dass es jedoch auch anders kommen kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg. Ein elfjähriges Mädchen ist im Dunklen zwischen zwei parkenden Autos durchgerannt und wurde von einem Fahrzeug erfasst, wobei es schwere gesundheitliche Schäden davontrug. Als die Eltern jedoch Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Autofahrerin verlangten, mussten sie eine bittere Niederlage hinnehmen.

Der Grund: Die Fahrerin des Unfallautos hatte sich richtig verhalten, wie die Richter bestätigten. Als sie die Gruppe mit Kindern sah, der auch das geschädigte Mädchen angehörte, drosselte sie ihr Tempo auf 20 bis 30 km/h. Dass ein Kind plötzlich zwischen den parkenden Autos durchläuft, damit konnte die Frau nicht rechnen. Stattdessen betonten die Richter das grob verkehrswidrige Verhalten des Kindes.

In seinem Alter sei das Mädchen grundsätzlich in der Lage, zu wissen, was es tue. Es hätte einschätzen können, dass es gefährlich und unvernünftig ist, zwischen zwei parkenden Autos vor einem herannahenden Fahrzeug die Fahrbahn zu überqueren. Auch wurde im Zuge der Beweisaufnahme ermittelt, dass Erzieherinnen noch durch Zurufe vor dem Betreten der Fahrbahn gewarnt hatten. Folglich muss die Autofahrerin kein Schmerzensgeld zahlen (Az. : 10 U 22/12).

Unfall- oder Invaliditätsversicherung schützt Kinder

Um die finanziellen Folgen derartiger Unfälle aufzufangen, empfiehlt sich der Abschluss einer Unfall- oder Invaliditätsversicherung für das Kind. Bei einer Unfallpolice kann die Höhe einer Einmalzahlung und/oder einer Rente in der Regel frei vereinbart werden. Wenn das Kind einen dauerhaften Schaden erleidet, kommt der Versicherer dafür auf.

Auch die Invaliditätsversicherung ist ein sinnvoller Schutz. Versicherungsexperten schätzen sie mitunter sogar wichtiger ein als die Unfallpolice. Der Grund: Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro. Rein statistisch resultieren die meisten Beeinträchtigungen bei Kindern nicht aus einem Unfall, sondern aus einer schweren Krankheit.