Geburt und Finanzen – Elterngeld wird zukünftig flexibler

Ab dem 1. Juli 2015 können junge Eltern das neue Elterngeld Plus beantragen. Es soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, können sie die Bezugszeit der Unterstützungsleistung nun bis maximal 28 Monate ausdehnen.

Wenn junge Eltern ein Kind bekamen, erhielten sie bislang mindestens zwei bis maximal zwölf Monate Elterngeld. Dieser Zeitraum ließ sich auf maximal 14 Monate ausweiten, wenn auch der Partner für zwei Monate zu Hause blieb. Dieses bisherige Modell wird zwar nicht abgeschafft, erhält aber eine Art kleinere Schwester. Denn für Kinder, die nach dem 1. Juli geboren werden, können Eltern zwischen den alten Bezugszeiten und dem neuen „Elterngeld Plus“ wählen!

Längere Bezugszeit und Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld Plus liegt zwar nur bei der Hälfte des bisherigen, hat aber einen entscheidenden Vorteil: Es kann auch doppelt so lange bezogen werden, nämlich 24 Monate. Das Modell soll es ermöglichen, dass beide Eltern in Teilzeit arbeiten und sich in die Erziehung des Kindes hineinteilen.

Außerdem sieht das „Elterngeld Plus“ einen sogenannten Partnerschaftsbonus vor. Damit erhalten Väter und Mütter die Möglichkeit, vier weitere Monate Elterngeld Plus zu beziehen, also insgesamt 28 Monate. Voraussetzung: Mutter und Vater müssen in den vier Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich wie bisher nach dem Einkommen. Der Haken: Beide Eltern dürfen in diesen vier Monaten keine Fehltage haben, sonst müssen die Bezüge aus diesen zusätzlichen Partnermonaten zurückgezahlt werden.

Neue Kombinationsmöglichkeiten

Zukünftig kann man das neue Elterngeld mit dem alten „Basiselterngeld“ kombinieren, erklärt Kristin Engers, die Teamleiterin der Elterngeldstelle in Halle, gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk. “Ich kann auch sagen, ich möchte die ersten sechs Monate das volle Basiselterngeld haben und ab dem siebten Lebensmonat möchte ich gerne “Elterngeld Plus” in Anspruch nehmen“, so die Expertin. „Das heißt, aus meinen verbleibenden sechs Basis-Elterngeldmonaten werden noch mal zwölf “Elterngeld-Plus”-Monate.” Das erlaubt eine flexiblere Planung der Elternzeit.

Wie hoch aber ist das Elterngeld? Beim klassischen Modell gibt es 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, wenigstens aber 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Die Plus-Variante beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen zusteht – mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Welche Versicherungen für das Baby sinnvoll sind, klärt ein Beratungsgespräch.