Schadenregulierung – Kfz-Versicherung: Autofahrer profitieren von Verbesserungen bei Massenkarambolagen

Kfz-Versicherung: Die Versicherer haben sich darauf geeinigt, die Schadenregulierung nach Massenunfällen deutlich zu erleichtern. So erhalten Beteiligte nun auch den Kaskoschaden am eigenen Auto zu 100 Prozent von der Haftpflichtversicherung ersetzt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine Anrechnung auf den Schadensfreiheitsrabatt des Halters findet nicht statt.

Als im November 2011 auf der A19 bei Rostock 83 Fahrzeuge miteinander kollidierten, war der Schaden groß. Nicht nur wurden 8 Menschen getötet und 100 Personen verletzt, auch der Sachschaden ging in die Millionen. Immer wieder kommt es auf deutschen Straßen zu derartigen Massenkarambolagen – Ursache hierfür sind oft Nebel, Glatteis oder Schneetreiben.

Schadenregulierung bei Massenunfällen verbessert

Die Kfz-Versicherer, welche im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisiert sind, haben nun mit einer Vereinbarung die Bedingungen für Unfallbeteiligte deutlich verbessert. Das teilte der Branchenverband auf seiner Webseite mit.

„Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge können sich bei einer Massenkarambolage ab sofort direkt an den jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden“, heißt es in der Mitteilung. „Dieser übernimmt die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto – auch wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.“ Der Clou dabei: Auch der Schadensfreiheitsrabatt steht nicht auf dem Spiel.

Bedingung hierfür ist allerdings, dass mindestens 40 Autos in Mitleidenschaft gezogen wurden und die Polizei keinen Verursacher feststellen konnte. Wenn der Unfallhergang schwer nachvollziehbar ist, reichen auch bereits 20 Fahrzeuge zur Erfüllung der Voraussetzungen. Ob ein Massenunfall im Sinne der Vereinbarung vorliegt, klärt jeweils ein Gremium des Versicherungs-Dachverbandes. Seit Beginn der freiwilligen Regulierungsaktion im Jahr 1983 wurden bereits 17 Massenereignisse auf diese Weise reguliert.

Umfassendere Schadenregulierung

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass der Kfz-Versicherer nun für 100 Prozent des Schadens am eigenen Auto aufkommt. Bisher erhielten Autofahrer maximal zwei Drittel der Kosten ersetzt, wenn auch die Frontpartie beschädigt war oder ein Totalschaden vorlag. Auch hier also eine Verbesserung im Sinne der Kunden! Ob der eigene Versicherer die freiwilligen Regeln akzeptiert, kann auf der Webseite des GDV geprüft werden. Insgesamt dürfte die Marktabdeckung bei über 98 Prozent des deutschen Kfz-Versicherungsmarktes liegen.