Helfer in der Not – Was ist neu im Verbandskasten im Auto?

Ein Verbandskasten, um Erste Hilfe leisten zu können, gehört in jedes Auto. Was genau im Verbandskasten enthalten sein muss, wurde allerdings geändert.

Ein Verbandskasten im Auto ist Pflicht. Und DIN 13164 legt sogar Art und Menge des Inhalts von Verbandskästen fest. Seit 01.02.2022 gilt eine neue Fassung dieser Vorschrift. Demnach sind nun auch zwei medizinische Gesichtsmasken (Mund- und Nasenschutz) mitzuführen.

Allerdings: Im Handel befindliche Verbandskästen dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt genutzt werden. Die jeweils gültige Norm ist Bestandteil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); solange sie nicht geändert beziehungsweise eine neue Fassung der Norm aufgenommen wird, gilt eine Übergangsregelung – und es besteht keine Verpflichtung zum sofortigen Austausch oder zur Nachrüstung des Verbandskastens im Fahrzeug.

Weitere Änderungen, die den Verbandskasten im Auto betreffen: Die Anzahl der erforderlichen Dreieckstücher wurde von zwei auf eins reduziert. Es entfällt außerdem das Verbandtuch nach DIN 13152 BR, sodass nur noch das größere Verbandtuch mitgeführt werden muss.