Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten? Ja, auch das kann Sinn machen, ist sogar dringend zu empfehlen. Nicht nur halten die Versicherer entsprechende Angebote für fleißige Lerner bereit, ein solcher Schutz kann sogar existenzsichernd sein. Allerdings sollten in den Verträgen bestimmte Leistungseinschränkungen ausgeschlossen sein.

Zunächst klingt es erst einmal seltsam, dass man einen Berufsunfähigkeits-Schutz abschließen soll, obwohl man doch noch gar keinen Beruf ergriffen hat. Und folglich auch noch kein Einkommen daraus erzielt. Dennoch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Studenten zu empfehlen. Das sagen nicht nur die Versicherer, sondern zum Beispiel auch die Verbraucherzentralen.

Weshalb aber macht eine BU auch für Studenten Sinn? Zum einen schon deshalb, weil Studenten vor dem finanziellen Nichts stehen, wenn sie ihr Studium aufgeben müssen und auch keinen anderen Beruf ergreifen können. Denn sie haben ja noch nichts oder kaum etwas in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Folglich können sie auch nicht auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen, so wie dies langjährige Erwerbstätige können. Es droht ein Leben in Armut und auf Hartz-IV-Niveau.

Hier schafft eine private BU-Versicherung Abhilfe. Der Versicherer zahlt eine monatliche Rente aus, wenn ein Betroffener berufsunfähig wird und sein Studium aufgeben muss. Und natürlich sind die Versicherer darauf eingestellt, dass die Studenten noch keinen dicken Geldbeutel haben. Eine monatliche Rente von 1.000 Euro bis zum Rentenalter von 67 Jahren lässt sich schon für einen erschwinglichen zweistelligen Monatsbeitrag bekommen. Manche Versicherer bieten auch leistungsfähige Startertarife für Studenten an.

Auf Vertragsbedingungen achten!

Ganz wichtig: Wie bei anderen Versicherungsverträgen auch, sollten die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe genommen werden. Eine Leistung, auf die es sich zu achten lohnt, ist der “Verzicht auf abstrakte Verweisung”. Verzichtet der Versicherer nämlich nicht darauf, kann der Student auf einen anderen Beruf verwiesen werden, wenn er sein Studium aufgeben muss – unabhängig von Status und Einkommen. Dann zahlt ein Versicherer zum Beispiel keine Rente, wenn ein angehender Arzt noch als Pförtner arbeiten kann.

Darüber hinaus sollte der Vertrag nicht nur für die Studienzeit gelten, sondern auch für den angestrebten Beruf. Manche Versicherer verlangen zum Beispiel beim Übertritt in den Beruf eine neue Gesundheitsprüfung. Solche Stolpersteine sollte der Vertrag nicht beinhalten!

Studenten sollten auch nachlesen, ob der Vertrag im späteren Leben angepasst werden kann, etwa durch sogenannte Nachversicherungsgarantien. Dann erlaubt es der Versicherer zum Beispiel, bei Geburt eines Kindes oder bei einer Gehaltserhöhung die Rentenhöhe raufzusetzen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei derart komplexen Verträgen, einen Versicherungsexperten hinzuzuziehen. Der kennt nicht nur die Vertragsklauseln, sondern kann auch Tipps für die Erstellung des Antrages geben, etwa durch Hilfestellung bei den Gesundheitsfragen. Damit man auch als Student schon gut gegen existenzbedrohende Risiken abgesichert ist.

Am 01. März ist es wieder so weit: Dann brauchen die Freunde von Mopeds und Mofas neue Nummernschilder. Wer die Wechselfrist versäumt und sich dennoch auf die Straße traut, riskiert viel. Ohne gültiges Nummernschild ist nicht nur der Haftpflicht-Schutz futsch, der Fahrer begeht sogar eine Straftat.

Mopeds und Mofas tragen ab dem 01. März 2017 schwarz. Das ist nämlich die Farbe der neuen Nummernschilder, die dann auf die flotten Gefährte aufgeschraubt sein müssen. Die grünen Schilder verlieren dann ihre Gültigkeit.

Wer dennoch mit dem alten Schild weiterfährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr und macht sich sogar strafbar. Darauf macht aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung aufmerksam. Verursacht der Fahrer einen Unfall, muss er alle entstehenden Kosten aus der eigenen Tasche zahlen!

Die gute Nachricht: Säumige Zweirad-Fans müssen nicht extra auf eine Zulassungsstelle gehen, um den Versicherungsschutz aufzufrischen. Die neuen Schilder können direkt beim eigenen Kraftfahrt-Versicherer bestellt werden. Dafür ist allerdings eine gültige Betriebserlaubnis für das Gefährt erforderlich.

Mopeds, Segways, Krankenfahrstühle

Welche Zweiräder aber brauchen ein Mofa-Kennzeichen? Zunächst Krads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder, die mit einer Tretunterstützung schneller als 25 km/h unterwegs sind, müssen entsprechend ausgestattet werden. Darüber hinaus Fahrräder ohne Tretunterstützung, die mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ausweisen.

Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht besteht auch für Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Auch motorisierte Krankenfahrstühle sowie Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren, benötigen ein Mofa-Schild.

Kaskoschutz lohnt

Zusätzlich lohnt es sich für Zweirad-Besitzer, den Haftpflicht-Schutz mit einer Kaskoversicherung aufzustocken. Sie zahlt, wenn das Moped von Langfingern gestohlen wird. Im Jahr 2015 wurden laut GDV rund 2.500 kaskoversicherte Mofas und Mopeds entwendet, Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Das bedeutet: Von 1.000 zugelassenen Zweirädern werden laut Statistik 11 geklaut! Damit ist das Diebstahl-Risiko für Mopeds weit höher als bei PKW. Hier liegt die Diebstahlquote „nur“ bei 0,5 von 1.000 Fahrzeugen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden.

Das Sparbuch bleibt eine der beliebtesten Altersvorsorge-Formen der Deutschen, so brachte eine aktuelle Umfrage zutage. Das verwundert, denn zugleich wissen die meisten, dass Sparbücher eine sehr unattraktive Geldanlage sind. Die Studie zeigt erneut: In Sachen Altersvorsorge mögen es die Bürger eher „klassisch“.

Wie legen die Deutschen ihr Geld an? Und welche Vorsorgeformen halten sie für besonders attraktiv? Dieser Frage ging eine aktuelle Studie des GfK-Vereins nach, für die repräsentativ 2.000 Bundesbürger befragt wurden. Das Ergebnis überrascht, weil es zeigt: Nach wie vor wird viel Geld in Finanzprodukte gesteckt, die die Sparer eher für unattraktiv halten. Hier klafft eine deutliche Lücke zwischen Meinung und Wirklichkeit.

40 Prozent der Deutschen besitzen ein Sparbuch

Am deutlichsten wird diese Diskrepanz beim Sparbuch. Immerhin 40 Prozent aller Befragten gaben zu Protokoll, dass sie eines besitzen. Aber nur 12 Prozent halten das Sparbuch tatsächlich für eine attraktive Geldanlage. Die Deutschen wissen im Grunde, dass die Inflation zu einer teilweisen Entwertung des dort deponierten Geldes führt. Und trotzdem ändern sie wenig am Anlageverhalten. So ist das Sparbuch auch weiterhin die zweithäufigste Form der Geldanlage hierzulande.

Am Attraktivsten schätzen die Bürger hingegen das Investment in ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung ein: Stolze 76 Prozent der Deutschen stimmen zu, dass dies eine attraktive Anlageform sei. Und tatsächlich haben auch 46 Prozent ihr Geld in eine Immobilie investiert. Damit erkämpft das Eigenheim Platz 1 sowohl hinsichtlich der Meinung als auch der tatsächlichen Häufigkeit der Verbreitung. Auf dem dritten Rang der verbreitetsten Sparprodukte landet der Bausparvertrag, den 29 Prozent der Bürger besitzen.

Betriebliche Altersvorsorge wird als attraktiv bewertet – doch nur wenige haben sie

Eine deutliche Diskrepanz zeigt sich auch auf Rang Zwei und Drei der Finanzprodukte, die von den Bürgern als attraktiv bewertet werden. So halten 38 Prozent der Bundesbürger Gold für eine attraktive Anlageform, nur sechs Prozent aber haben Gold tatsächlich in ihrem Bankschließfach. Eine betriebliche Altersversorgung halten 42 Prozent für attraktiv, aber nur 18 Prozent besitzen tatsächlich eine Betriebsrente.

Hierzu ist anzumerken, dass jeder Arbeitnehmer tatsächlich ein Anrecht auf eine Betriebsrente hat – ganz egal, wie groß der Betrieb ist. Um den bürokratischen Aufwand für den Chef gering zu halten, sollte sich schon im Vorfeld umfangreich über die Möglichkeiten einer Betriebsrente informiert werden, auch über deren Vor- und mögliche Nachteile.

Zulegen konnten in den letzten Jahren ein wenig die Aktien und Aktienfonds, berichtet der GfK-Verein. Dem Klischee nach gelten die Deutschen als Wertpapier-Muffel: Aber hier zeigt sich langsam ein Umdenken. Immerhin jeder Fünfte (20 Prozent) wertet entsprechende Anlageformen mittlerweile als attraktiv. 12 Prozent aller Befragten besitzen tatsächlich Aktien, 15 Prozent Aktienfonds.

Auch bei diesen Investments ist es empfehlenswert, sich von einem Anlageexperten beraten zu lassen, wenn man nicht bereits umfangreiche Kenntnisse besitzt. Dabei kann man sich auch über weitere Möglichkeiten der Geldanlage informieren.

Die Riester-Rente kann sich lohnen: Das sagt nicht irgendwer, sondern die neue Chefin der Deutschen Rentenversicherung. Doch damit sich die staatlich geförderte Altersvorsorge tatsächlich lohnt, gilt es auf Details zu achten.

Seit Januar 2017 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine neue Chefin. Nachdem der bisherige DRV-Chef Axel Reimann ausgeschieden ist, leitet jetzt die 52jährige Diplom-Volkswirtin Gundula Roßbach die Geschicke von Deutschlands Rentenkasse. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat Roßbach nun die Riester-Rente gegen Kritiker verteidigt.

“Wer richtig spart, den Vertrag nicht vorzeitig stilllegt, die Produkte genau miteinander vergleicht und einen kostengünstigen Anbieter findet, kann von der Riester-Rente profitieren”, sagt Roßbach dem Münchener Blatt. Und weiter: “Von der Förderung profitieren zu einem großen Teil Menschen mit unterdurchschnittlichen Einkommen. Über 60 Prozent der Zulagenempfänger haben ein Einkommen von unter 30.000 Euro brutto“. Das fände sie gar nicht schlecht.

Keine Panikmache vor Altersarmut

Roßbach verweist darauf, dass immer mehr Menschen brüchige Arbeitsbiographien haben. Das heißt sie müssen auch einmal Zeiten durchleben, in denen sie nur einen Niedriglohn bekommen oder gar keine Arbeit haben. Und das ist eine Gefahr für die späteren Rentenansprüche, wenn nicht genügend Entgeltpunkte in der Rentenversicherung angesammelt werden.

Umso wichtiger sei die zusätzliche Privatvorsorge. “Wir können fehlende oder nur geringe Beiträge nicht komplett ausgleichen”, sagt Roßbach. Auch ein höheres Rentenniveau sei für die Probleme dieser Risikogruppen “kein Allheilmittel”. Dennoch warnt Roßbach auch vor Panikmache bezüglich der gesetzlichen Rente. „Ich halte nichts von pauschalen Horrorszenarien”, so die Ökonomin. Auch zukünftig werde die gesetzliche Rente leistungsfähig sein.

Keine Riester-Förderung verschenken!

Damit sich die Riester-Rente aber tatsächlich lohnt, müssen alle Räder gut ineinandergreifen. Und das heißt auch: Keine Riester-Förderung verschenken!

Der Staat fördert die Riester-Altersvorsorge mit einer jährlichen Grundzulage von 154 Euro bzw. 308 Euro für verheiratete Paare. Eltern erhalten weitere 185 Euro je Kind. Für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro vom Staat für die Altersvorsorge obendrauf. Laut Zulagenstelle nutzen nur 60 Prozent der Bundesbürger die volle Förderung, teils aus Unwissenheit.

Darüber hinaus lohnt es sich auf die Kosten eines Vertrages zu achten, denn auch hier gibt es teils große Unterschiede zwischen den Anbietern. Mittlerweile kann man sich aus einer breiten Palette staatlich geförderter Altersvorsorge-Produkte entscheiden, von Fondssparplänen und Rentenversicherungen über Wohn-Riester bis hin zu Banksparplänen. Ein Beratungsgespräch klärt über die Vor- und Nachteile der einzelnen Vertragsarten auf.

Darf ein Versicherer die Kaskosumme nur zur Hälfte zahlen, wenn ein Autofahrer ohne Winterreifen unterwegs gewesen ist und einen Unfall baute? Mit einem solchen Fall musste sich aktuell das Amtsgericht Papenburg auseinandersetzen. Die Sache ging für den Autofahrer noch einmal gut aus: Er bekommt den vollen Schaden ersetzt (Az.: 20 C 322/15).

Im verhandelten Rechtsstreit war ein Fahrer im Winter von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Zum Glück blieb der Mann nahezu unverletzt. Doch der Kasko-Versicherer weigerte sich, für den Schaden einzuspringen: Über 5.000 Euro kostete die Reparatur des Fahrzeuges. Hiervon wollte die Versicherung nur die Hälfte bezahlen. Über den Fall berichtet das Fachmagazin Procontra Online.

Winter, aber trockene Straße

Der Mann sei im Winter mit Sommerreifen unterwegs gewesen und trage so eine Mitschuld am Unfall, argumentierte die Versicherung. Die Leistungskürzung wollte sich der Mann nicht bieten lassen und zog vor Gericht. Die Begründung: Am Unfalltag hätten überhaupt keine winterlichen Verhältnisse geherrscht, die Straßen seien frei gewesen. Deshalb könnten die Sommerreifen auch nicht für das Zustandekommen des Unfalles verantwortlich gemacht werden.

Das Gericht gab dem Autofahrer recht. Die Versicherung hätte ihre Leistung gemäß Vertrag bzw. § 81 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nur bei grober Fahrlässigkeit kürzen dürfen. Diese lag in diesem Fall aber nicht vor. Von grober Fahrlässigkeit sei auszugehen, „wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige nicht beachtet wird, was im konkreten jedem Verkehrsteilnehmer hätte einleuchten dürfen“.

Kein Glatteis und keine generelle Winterreifenpflicht

Damit der Versicherer seine Leistung beschneiden darf, müsse dem Unfallverursacher auch ein „subjektiv erheblich gesteigertes Verschulden“ nachgewiesen werden, erklärten die Richter. In diesem Fall liege dieses aber nicht vor, weil der Gesetzgeber ja keine generelle Winterreifenpflicht festschreibt und es auf der Straße nicht glatt gewesen sei.

Zwar sei die Nutzung von Winterreifen aufgrund der Witterungsbedingungen (-1,8 Grad) geboten gewesen. Ein subjektiv gesteigertes Verschulden des Mannes hätte jedoch vorausgesetzt, dass er bereits vor dem Unfall mit Glatteis auf der Straße gerechnet hätte. Das sei nicht der Fall gewesen. Die Versicherung muss den kompletten Schaden zahlen.

Eine heute veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin beweist erneut, dass Frauen ein ungleich höheres Altersarmut-Risiko haben als Männer. Die Forscher haben sich angeschaut, wie weit die Renten von Frauen und Männern auseinanderliegen, und dafür Daten zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2014 ausgewertet.

Das Ergebnis der Studie lässt aufhorchen. Denn speziell in Westdeutschland erwerben männliche Ruheständler teils deutlich höhere Rentenansprüche. Männer erhielten im Schnitt eine Monatsrente von 994 Euro ausgezahlt und damit rund 42 Prozent mehr als Frauen, die stolze 418 Euro weniger bekamen.

Weit besser gestaltet sich die Situation für Frauen in den neuen Bundesländern, waren doch zu DDR-Zeiten auch weitaus mehr weibliche Personen erwerbstätig. Hier erzielten Männer eine Monatsrente von 1.057 Euro was eine Differenz gegenüber den Frauen von 239 Euro bedeutet. Die Differenz beträgt hier nur 23 Prozent.

Erwerbsunterbrechung für Kindererziehung und Pflege

Warum aber haben Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche? Die Antwort ist schnell gefunden. Im Schnitt verdienen Arbeitnehmerinnen nicht nur weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie in schlechter bezahlten Berufen tätig sind und oft auch nur in Teilzeit. Sie unterbrechen ihr Erwerbsleben auch nach wie vor häufiger, um Kinder großzuziehen und Angehörige zu pflegen.

Beispiel Pflege: Rund drei Viertel aller 2,6 Millionen pflegebedürftigen Bundesbürger werden zu Hause von Angehörigen betreut. Laut dem Pflegereport einer großen Krankenkasse nehmen zu 90 Prozent Frauen diese Belastung auf sich. Oft müssen sie hierfür ihre Arbeitszeiten reduzieren oder die Arbeit vorübergehend ganz aufgeben.

Differenz geht leicht zurück

Immerhin: die Differenz zwischen Männern und Frauen nimmt in den letzten Jahren bei den Neurentnern etwas ab. Denn immer mehr Frauen sind erwerbstätig, erwerben hohe Qualifikationen und nehmen auch Führungspositionen ein. Das zeigt sich speziell in Westdeutschland. Beispiel Neurentner: 1995 lag der Abstand zwischen westdeutschen Männern und Frauen, die erstmals eine Rente der GRV bezogen, noch bei 48 Prozent. 2014 waren es 39 Prozent. In Ostdeutschland sank die Differenz gar auf zehn Prozent.

Dennoch: Wenn Frauen nicht in die Altersarmut abrutschen wollen, sollten sie zusätzlich privat vorsorgen. Denn die gesetzliche Rente allein verspricht kaum ein auskömmliches Altersgehalt. Und dass die Differenz zwischen Frauen und Männern zurückgeht, liegt auch daran, dass Männer immer niedrigere Rentenansprüche erwerben, berichten die Forscher. Hier hilft ein Beratungsgespräch, den passenden Altersvorsorge-Schutz zu finden.

Die Bundesbürger fehlen auf Arbeit immer länger, weil sie eine psychische Erkrankung aus der Bahn wirft. Dies ist das Ergebnis des DAK-Gesundheitsreportes 2017, für den die Daten von 2,6 Millionen deutschen Arbeitnehmern ausgewertet wurden. Demnach registrierte die Krankenkasse im vergangenen Jahr rund 246 Ausfalltage je hundert Versicherten aufgrund seelischer Leiden. Das waren 2,5 Tage mehr als im Vorjahr.

Wie sehr die Fehlzeiten aufgrund psychischer Symptome angewachsen sind, zeigt ein Blick auf die längeren Entwicklungen. Innerhalb der letzten zwanzig Jahre hat sich ihre Zahl mehr als verdreifacht!

Frauen besonders betroffen

Ob die Bürger tatsächlich stärker unter derartigen Krankheiten leiden, ist umstritten. Eine Umfrage der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung hat zwar ergeben, dass viele Beschäftigte über steigenden Stress auf Arbeit und Termindruck klagen. Andere Forscher geben zu bedenken, dass auch die Sensibilität für psychische Erkrankungen angewachsen sei. Mit anderen Worten: Statt solche Erkrankungen vor den Kollegen und der Familie zu verstecken, ist die Bereitschaft gestiegen einen Arzt aufzusuchen – und sich notfalls krankschreiben zu lassen.

Besonders betroffen sind Frauen. Bei weiblichen Erwerbstätigen wurden im vergangenen Jahr stolze 60 Prozent mehr Fehltage wegen psychischer Erkrankungen diagnostiziert als bei Männern (311 Ausfalltage je hundert Versicherte gegenüber 191 Ausfalltagen). Auch hierfür nennt die Studie keine Gründe. Männer werden häufiger durch Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems aus der Bahn geworfen.

Privates Krankentagegeld sichert gegen Lohnausfall ab

Die Zahlen des Reports zeigen einen deutlichen Trend: im Falle einer Erkrankung scheiden die Arbeitnehmer immer länger im Beruf aus. Und das bedeutet ein erhebliches finanzielles Risiko. Wird man als gesetzlich Versicherter krankgeschrieben, zahlt der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen das Gehalt weiter. Dann springt die Krankenkasse ein: mit deutlich niedrigeren Zahlungen. Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Doch viele Versicherte fallen durch das Raster. So haben beispielsweise mitversicherte Ehepartner und Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung keinen Anspruch darauf, ebensowenig Praktikanten und Studenten. Und sogar Unternehmer, die freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung untergekommen sind, müssen sich selbst kümmern. Für Unternehmer bedeutet eine längere Krankheit das höchste finanzielle Risiko. Schließlich können sie auch in den ersten Wochen nicht auf eine Lohnfortzahlung eines Arbeitgebers hoffen!

Hier kann eine private Krankentagegeldversicherung die Lücke schließen. Sie ist gerade für Selbstständige sehr zu empfehlen. Sie zahlt einen vorher vereinbarten Tagessatz, wenn der Lohn aufgrund einer Erkrankung wegfällt.

Auf Leistungen achten!

Bei der Auswahl einer Krankentagegeldversicherung sollte auf Vertragsdetails geachtet werden: So sollte der Versicherungsschutz aufgestockt werden können, wenn sich das eigene Einkommen steigert – vor allem ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten. Der Vertrag sollte nicht in den ersten drei Jahren seitens des Versicherers kündbar sein. 
Auch bei Rückfallerkrankungen und demnach wiederholter Arbeitsunfähigkeit sollte der Versicherer zahlen. Nochmals die Karenzzeit abzuwarten, bis die Krankentagegeld-Versicherung zahlt, sollte ausgeschlossen werden. Zudem leistet nicht jeder Versicherer im Fall von Kur-Aufenthalten und Reha-Maßnahmen: Auch hierauf gilt es, in den Verträgen zu achten!

Wer beim Autofahren mit dem Handy telefoniert, riskiert, dass er bei einem Haftpflicht-Schaden bis zu 5.000 Euro selbst zahlen muss. Doch es gibt weitere gute Gründe, auf ein Telefonat am Steuer zu verzichten.

Schnell mal ans Handy greifen, wenn man im Auto einen Anruf empfängt? Das ist keine gute Idee, wie eine neue Studie aus den USA zeigt. Demnach steigt das Unfallrisiko um das zehnfache, wenn man statt auf die Straße auf das Smartphone schaut, wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet. Und das nicht von ungefähr. Fünf Sekunden auf das Handy schauen, bedeutet bei Tempo 50 km/h, dass der Fahrer 70 Meter quasi im Blindflug zurücklegt!

Dass dieses Verhalten gegen das Gesetz verstößt, sollte allen Autofahrern klar sein. Laut Handygesetz dürfen Menschen hinterm Steuer nur auf zweierlei Art telefonieren: per Freisprechanlage oder Bluetooth. Man dürfe aber nichts auf dem Handy tippen oder es ans Ohr nehmen, erklärt Professor Dr. Mark Vollrath, Unfallforscher von der TU Braunschweig, im Interview mit MDR Info.

Autofahrer dürfen sich nicht zu stark vom Gerät ablenken lassen. Und so ist es besser, für das Telefonieren kurz am Straßenrand zu halten, wenn dies erlaubt ist, oder auf einen Parkplatz zu fahren. Denn im Stillstand ist das Telefonieren ohne Probleme auch im Auto zulässig. Bedingung: Der Motor muss abgestellt sein!

Die gute Nachricht: Verursacht man aufgrund eines Telefonates einen Unfall, wird die Kfz-Haftpflicht den Schaden zahlen. Ist im Vertrag hingegen eine Leistungskürzung wegen „grober Fahrlässigkeit“ vorgesehen, kann der Versicherer den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen, dieses Geld also zurückfordern. Und der Kaskoschutz steht -abhängig vom Einzelfall- sogar komplett auf dem Spiel, wenn am eigenen Auto ein selbstverschuldeter Schaden entsteht. Also lieber auf das Telefonieren am Steuer verzichten!

Wer im Internet eine Reise buchte, musste bisher aufpassen: Auf das falsche Kästchen geklickt und schon hatten sich die angeblichen Kosten deutlich erhöht. Dass diese Praxis unzulässig ist, bestätigte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in höchster Instanz. Ein Online-Reiseanbieter darf demnach seinen Kunden keine Reiseversicherung unterjubeln, sondern muss die Zusatzkosten transparent ausweisen.

Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte der Verbraucher gestärkt. Wenn sie bei einem Online-Portal eine Reise abschließen, darf ihnen der Anbieter nicht auf intransparente Weise eine Zusatzleistung unterjubeln. Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine Reiseversicherung, die Kunden vermeintlich abschlossen, ohne dies tatsächlich zu wünschen.

Intransparente Menüführung bei Buchung eines Fluges

Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen einen Reisevermittler aus London, der auch in Deutschland sehr erfolgreich ist. Auf dem Portal konnten die Kunden Flüge buchen. Doch die Verbraucher wurden durch eine unfaire Masche zum zusätzlichen Abschluss einer Reiseversicherung gedrängt.

Und diese unfaire Masche funktionierte so: Wenn die Online-Kunden einen Flug buchen wollten, mussten sie erst ein Fenster wegklicken, mit dem eine Reiseversicherung beworben wurde. Der Text lautete: „Ich verzichte ausdrücklich auf den angebotenen Versicherungsschutz und zahle im Notfall alle Kosten selbst“.

Der Kunde hatte damit also deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er keine Reiseversicherung wünscht. Doch nun ploppte ein neues Fenster auf. Darin hieß es: „Sie haben sich entschieden, ohne Versicherungsschutz zu verreisen“. Ein großes orangefarbenes Feld war mit „WEITER!“ gekennzeichnet, vermittelte also den Eindruck, man könne durch Betätigung den Buchungsvorgang einfach fortsetzen. Mitnichten! Denn wer das Feld anklickte – hatte die Reiseversicherung dazu gekauft. Das war aber nur einem sehr unscheinbaren Text zu entnehmen, der sich neben dem „Weiter“-Button verbarg. Es liegt also der Verdacht nahe, dass vielen Verbrauchern diese Versicherung regelrecht untergeschoben wurde.

Zusatzkosten einer Reise müssen deutlich ausgewiesen werden

Doch solche Praktiken sind Verbrauchertäuschung, wie nun der Bundesgerichtshof bestätigte. Die Zusatzkosten einer Reise müssen auch bei einer Online-Buchung transparent ausgewiesen werden, so betonten die Karlsruher Richter. Die Gestaltung des Buchungsvorgangs entspräche nicht den Voraussetzungen einer “klaren, transparenten sowie eindeutigen Mitteilung über Zusatzkosten” und sei “ein Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung”, heißt es in der Urteilsbegründung (Urteil vom 29. September 2016, I ZR 160/15). Und das nicht ohne Grund. Denn auch bei Reiseversicherungen gibt es teils große Unterschiede in Preis und Qualität – es lohnt also, mehrere Angebote zu vergleichen!

Was sind die beliebtesten Versicherungen in Deutschland? Das zeigt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Ranking. Auf den ersten beiden Plätzen können sich dabei Versicherungen platzieren, die vor Haftpflichtrisiken schützen. Die Bronzemedaille erkämpft ein sehr beliebtes Altersvorsorge-Produkt.

Die am weitesten verbreitete Versicherung der Deutschen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung mit rund 62 Millionen Verträgen. Und das ist natürlich kein Zufall. Jeder Bundesbürger, der sich mit seinem Auto auf eine öffentliche Straße begibt, braucht einen entsprechenden Schutz, das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall die Kosten des Unfallgegners, etwa für Reparaturen und Behandlungskosten nach einer Verletzung.

Die Allgemeine Haftpflichtversicherung landet mit 45,3 Millionen Verträgen auf Rang 2 der Versicherungs-Hitliste. Dass diese Verträge weit verbreitet sind, ist eine gute Nachricht. Auch Verbraucherschützer betonen, dass die Haftpflicht ein Muss ist! Und das nicht ohne Grund. Wer anderen Personen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem gesamten Vermögen und im Zweifel ein Leben lang. Beispiel Fahrrad-Unfall: Rempelt man auf dem Gehweg fahrend eine fremde Person an, so dass sie stürzt und sich schwer verletzt, bezahlt man für die Folgekosten. Also Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten et cetera. Schnell haben sich die Schadensforderungen auf einen Millionen-Betrag summiert. Deshalb sollte kein Bundesbürger auf den Schutz verzichten!

Auf dem dritten Platz der häufigsten Versicherungen kann sich die klassische Kapitallebensversicherung behaupten. Denn die Lebensversicherung zählt nach wie vor zu den beliebtesten Altersvorsorge-Produkten hierzulande: 27,8 Millionen Verträge haben die Versicherer in ihrem Bestand. Die kapitalbildende Lebensversicherung ist aber mehr als nur ein Altersvorsorge-Instrument. Sie verbindet eine Rentenversicherung mit einem Hinterbliebenen-Schutz, so dass im Todesfall der versicherten Person auch die Familie finanziell abgesichert wird. Gerade diese Doppel-Funktion ist es, die viele Bundesbürger besonders schätzen.

Nur knapp das Treppchen der beliebtesten Versicherungen verfehlt die Kfz-Vollkaskoversicherung mit 27,5 Millionen Verträgen, so dass sie auf dem vierten Rang landet. Das ist genau die richtige Versicherung für Autofahrer, die ihrem „Liebling auf vier Rädern“ einen Extraschutz gönnen wollen. Auch wenn man selbst einen Unfall verursacht, werden die Schäden am eigenen Auto ersetzt – sofern der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Vandalismus ist darüber hinaus ebenfalls abgesichert. Und weil die Vollkasko-Police auch einen Teilkaskoschutz beinhaltet, muss man sich bei Diebstahl des Autos oder Beschädigung durch Naturgefahren wie Hagel ebenfalls keine Sorgen machen.

Auf Rang 5 der beliebtesten Versicherungen landet der Kfz-Schutzbrief mit 26,4 Millionen Verträgen. Er sorgt dafür, dass der Versicherer nach einer Panne oder einem Unfall sofort den Abschleppdienst schickt – und auch dafür bezahlt. Rang 6 erkämpft sich die Auslandsreisekrankenversicherung mit 26,1 Millionen Verträgen. Sie bezahlt die medizinische Behandlung im Ausland, etwa im Urlaub – ohne diesen Schutz könnten im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit hohe Kosten entstehen. Auch der Rücktransport aus dem Ausland wird mitunter finanziert, wenn eine Behandlung in heimischen Gefilden bevorzugt wird.

Die klassische Rentenversicherung (25,8 Millionen Verträge) erkämpft Platz 7 der beliebtesten Versicherungs-Produkte. Sie sichert aus Beiträgen, Zinsen und Überschüssen eine lebenslange Rente. Platz 8 belegt die Hausratversicherung (ebenfalls 25,8 Millionen Verträge): sie sichert Möbel, Schmuck, Kleidung und Elektrogeräte in einer Wohnung. Platz 9 wird von der Unfallversicherung eingenommen (25,7 Millionen Verträge). Sie sichert nach einem Unfall und der damit verbundenen Verletzung eine Einmalzahlung oder eine Rente.