Aus einer kleinen Anfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen geht erneut hervor, dass die Riester-Sparer bares Geld verschenken. Demnach schöpfen nur 6,7 Millionen Altersvorsorge-Sparer den Zulagenanspruch voll oder nahezu voll aus. Mit anderen Worten: fast 10 Millionen Riester-Sparer nehmen nicht die staatlichen Zuschüsse in Anspruch, die ihnen laut Gesetz zustehen!

Bei ihrer Anfrage an die Bundesregierung stützt sich die Oppositionspartei auf ein Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Demnach nehmen von insgesamt 16,7 Millionen Riester-Sparern nur 6,7 Millionen die volle Zulage in Anspruch. Dass die Riester-Rente zu bürokratisch ist, wurde schon oft kritisiert. Dies führt dazu, dass viele Vorsorgesparer mit den Anträgen auf Förderung überfordert sind. Hier hilft es, sich beraten zu lassen!

Riester-Unterlagen einmal pro Jahr kontrollieren!

Zur Erinnerung: Wer in eine Riester-Rente einzahlt, der kann von Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Das ist den meisten Vorsorge-Sparern bekannt. Doch um die vollumfängliche staatliche Förderung zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. So ist es zum Beispiel vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Wenn man sich über eine Gehaltserhöhung freut, steht zugleich die Förderfähigkeit auf dem Spiel. Deshalb sollten die Riester-Unterlagen einmal pro Jahr kontrolliert werden, ob die Zahlen noch stimmen.

Viele Riester-Sparer vergessen auch schlicht und einfach, dass man die staatlichen Zulagen jedes Jahr neu beantragen muss, um davon zu profitieren. Hierfür empfiehlt es sich, einen sogenannten Dauerzulagenantrag einzurichten. Dann übernimmt die Beantragung der jeweilige Riester-Anbieter gemeinsam mit der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Das ist jene Behörde bei der Rentenversicherung, die für die Verwaltung der Förderung zuständig ist. Der Betrag wird dann automatisch dem Riester-Konto gutgeschrieben. Auch mit Dauerzulage sollte man freilich hin und wieder überprüfen, ob die Förderbedingungen noch erfüllt sind.

Jährliche Grundzulage: 154 Euro

Verschenken sollte man das Geld jedenfalls nicht. Die jährliche Grundzulage beträgt aktuell 154 Euro pro förderberechtigter Person. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, die zusätzlichen Steuervorteile bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Die Bundesregierung arbeitet gerade an einer Rentenreform, um die Abläufe auch bei Riester transparenter zu gestalten: noch in diesem Herbst sollen erste Ergebnisse vorliegen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich in dieser Woche zu Riester bekannt. Es lohne sich, die Riester-Rente weiter auszubauen, sagte er bei seiner Rede zum Bundeshaushalt 2017.

In Deutschland gibt es immer mehr Vorruheständler, die eine Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung beziehen. Das zeigen aktuelle Zahlen, von denen eine große Tageszeitung berichtet. Das vorzeitige Ausscheiden aus dem Beruf bedeutet dabei ein hohes Armutsrisiko.

Viele Menschen müssen ihren Beruf vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgeben. Dieser Trend setzte sich auch im Vorjahr fort. Laut einem Bericht von Welt Online zählte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) genau 174.328 Neuzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Das bedeutet ein Plus von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Teils hängt diese Steigerung mit der demographischen Entwicklung zusammen: die Erwerbstätigen werden einfach immer älter. Das Durchschnittsalter der Neurentner wegen Erwerbsunfähigkeit betrug 51,6 Jahre!

Ein Anrecht auf Bezüge wegen teilweiser Erwerbsminderung in der DRV haben Menschen, die einen Beruf weniger als sechs Stunden pro Tag ausüben können. Die volle Erwerbsminderung wird gar nur anerkannt, wenn die Betroffenen weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig sind.

Die meisten scheiden wegen psychischer Erkrankungen aus

Schaut man auf die Gründe, weshalb diese Neurentner ihre Arbeit vorzeitig aufgeben mussten, bestätigt sich der Trend der letzten Jahre. Stolze 43 Prozent aller Frührentner mussten wegen einer dauerhaften psychischen Erkrankung ausscheiden. Bei 12,9 Prozent war eine Erkrankung des Skeletts oder der Muskulatur die Ursache, bei 12,4 Prozent Krebs, bei 9,5 Prozent das Herz bzw. der Kreislauf.

Damit sind nicht mehr jene Fälle hauptverantwortlich für eine Erwerbsunfähigkeit, die aus schwerer körperlicher Arbeit resultieren. Auch wer im Büro oder viel im Sitzen arbeitet, ist gefährdet. Hier findet seit Jahren eine Verschiebung statt: noch im Jahr 1993 schieden nur 15,4 Prozent aller Erwerbsminderungs-Frührentner aufgrund psychischer Störungen aus. Stress, ein hoher Leistungsdruck und die zunehmende Vermischung von Berufs- und Freizeit fordern hier ihren Tribut!

Durchschnittliche Erwerbsminderungsrente: zwischen 640 und 702 Euro

Dass die gesetzliche Rente zur Absicherung der Arbeitskraft allein nicht ausreicht, zeigt die durchschnittlich ausgezahlte Rente im Falle verminderter Erwerbsunfähigkeit. Männer erhielten 2015 im Schnitt 702 Euro ausgezahlt, Frauen gar nur 640 Euro. Hier lohnt es sich, zusätzlich privat vorzusorgen, um das Armutsrisiko bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Beruf zu verringern! Insgesamt erhielten rund 1,8 Millionen Menschen eine Leistung der Rentenversicherung aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit. Wie man finanziell vorbeugen kann, klärt ein Beratungsgespräch.

Die Künstlersozialabgabe wird 2017 auf 4,8 Prozent sinken. Das teilte das Bundessozialministerium von Andrea Nahles (SPD) vor wenigen Wochen mit. Damit werden Unternehmen entlastet, wenn sie künstlerische oder kreative Arbeiten in Auftrag geben. Ursache sind gestiegene Einnahmen durch strengere Kontrollen.

Viele freischaffende Künstler und Kreative könnten kaum von ihrer Arbeit leben, wenn es nicht die Künstlersozialkasse (KSK) gäbe. Sie garantiert, dass besagte Berufsgruppen einen vollwertigen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung haben – und zwar zu reduzierten Beiträgen. Rund 185.000 Künstler, Musiker, Autoren und Journalisten sind derzeit in der Künstlersozialkasse organisiert.

Für diese Menschen gibt es gute Nachrichten: 2017 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse sinken, und zwar von derzeit 5,2 auf 4,8 Prozent. Das hatte Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) bereits im Juni angekündigt. Doch offiziell wurde diese Absenkung erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 15.08.2016, wie der Deutsche Kulturrat mitteilte.

Künstler, Staat und Unternehmen teilen sich die Kosten

Möglich wird die Künstlersozialkasse überhaupt erst dadurch, dass die Kosten auf mehreren Schultern verteilt werden. 30 Prozent der Kosten werden durch die Beiträge der darin organisierten Künstler und Journalisten gedeckt.

Weitere 20 Prozent schießt der Bund zu: hierfür kommt also der Steuerzahler auf. Und 50 Prozent müssen jene Firmen zahlen, die künstlerische oder kreative Arbeiten in Auftrag geben. So müssen zum Beispiel Verlage, Theater oder Unternehmen, die für ihre Produkte werben, den festgelegten Prozentsatz auf Honorare an Künstler, Texter oder Autoren zahlen.

Bruttowertschöpfung ähnlich der Autoindustrie

Wie hoch die Künstlersozialabgabe im Folgejahr sein wird, entscheiden gemeinsam das Bundeswirtschafts- und Sozialministerium anhand einer Bedarfsschätzung. Warum aber bezuschusst der Staat die Sozialversicherung der Kreativen? Ein wichtiger Grund: sie sind für die Volkswirtschaft durchaus relevant.

Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt über die Kultur- und Kreativwirtschaft: “Ihr Beitrag zur volkswirtschaftlichen Gesamtleistung (Bruttowertschöpfung) in Deutschland betrug im Jahr 2014 schätzungsweise über 67,5 Milliarden Euro (2,3 Prozent). Damit ist sie vergleichbar mit den großen Industriesektoren Automobil, Maschinenbau, Chemie, oder der Finanzdienstleistungsbranche und der Energieversorgung”.

Im krassen Gegensatz dazu stehen die Verdienstmöglichkeiten in der Branche. Der Durchschnittsverdienst der Kreativen beziffert sich laut Statistiken der Rentenversicherung auf gerade einmal 14.000 Euro jährlich.

Die Regionalklassen sind ein wichtiges Merkmal für die Berechnung der Kfz-Versicherung: wie hoch oder niedrig die Prämie ist, hängt auch davon ab, wo man wohnt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am Mittwoch die Regionalklassen für 2017 bekanntgegeben. Viele Autofahrer können sich in der Kfz-Haftpflicht über eine günstigere Einstufung freuen.

Knapp 6,3 Millionen Autofahrer profitieren im neuen Jahr in der Kfz-Haftpflicht von einer besseren Regionalklasse. Das berichtet der Branchenverband GDV in einer heutigen Pressemeldung. Der Wermutstropfen: weitere 4,8 Millionen Versicherte müssen eine schlechtere Einstufung akzeptieren. Für die Mehrheit der Autofahrer, nämlich 28,5 Millionen, ändert sich hingegen nichts.

Regionalklasse: Wichtiges Merkmal zur Berechnung der Kfz-Versicherungsprämie

Die Regionalklasse ist ein Risikomerkmal für die Berechnung der jeweiligen Kfz-Versicherungsprämie, sowohl in der Haftpflicht- als auch Kaskoversicherung. Der Versicherungsverband gibt sie einmal im Jahr heraus, aufgeteilt in die 415 verschiedenen Zulassungsbezirke der Bundesrepublik. Eine niedrige Klasse bedeutet hierbei, dass in diesem Bezirk wenige Schäden zu beklagen sind. Entscheidend ist, in welcher Region der jeweilige Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat und nicht, wo ein Unfall passiert ist. Niedrige Einstufungen versprechen hierbei Ersparnisse bei den Versicherungsbeiträgen.

Besonders niedrige Einstufungen ergeben sich für Autofahrer in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In der Regel sind die Schadensfälle auf dem Land eher gering. Anders in den Großstädten: hier sind oft hohe Regionalklassen zu beklagen. Die schlechteste Schadensbilanz ergibt sich für Offenbach am Main.

Kaskoversicherung: Regionalklassen bleiben stabil

Für die Kaskoversicherungen werden eigene Regionalklassen berechnet. Hier ändert sich durch die aktuelle Regionalstatistik wenig: Von den über 33 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherten rutschen knapp zwei Millionen in niedrigere, knapp 2,4 Millionen in höhere Regionalklassen; für die anderen Versicherten bleibt alles beim Alten. Berücksichtigung in der Regionalklassenstatistik für Kaskoversicherungen findet die Häufigkeit von Diebstählen, Sturm- und Hagelschäden sowie die Anzahl der Wildunfälle.

Die beste Schadenbilanz in der Vollkaskoversicherung erzielt die Wesermarsch in Niedersachsen, in der Teilkaskoversicherung der bayerische Zulassungsbezirk Bamberg. Die schlechteste Schadenbilanz in der Voll- und Teilkaskoversicherung weist wie im Vorjahr der Landkreis Ostallgäu in Bayern auf.

Ob eine bessere Schadenklasse tatsächlich zu einer günstigeren Prämie führt, ist aber nicht gesagt. Zum einen fließen andere Werte in die Prämienberechnung ein: etwa die Unfallhäufigkeit des Autotyps, das Alter des Fahrers, die Zahl der berechtigten Fahrer etc. Zum anderen sind die Regionalklassen für die Versicherer unverbindlich: sie können an Kunden weitergegeben werden, müssen aber nicht. Viele Gesellschaften orientieren sich jedoch daran.

Der Gesetzgeber hat Ersatzleistungen für Brillen aus dem Angebot der gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend herausgenommen. Das finden die Bundesbürger überhaupt nicht in Ordnung, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Zusätzlich schützen kann man sich mit einer privaten Zusatzversicherung.

Das Magazin „Apotheken Umschau“ hat jüngst eine Umfrage durchführen lassen, ob die Bundesbürger die Meinung vertreten, dass Brillen und Gläser Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein sollten. Die Antwort fiel mehr als deutlich aus. Stolze 86,1 Prozent der Befragten gaben zu Protokoll, sie fänden es „absolut nicht fair“, dass sich die Kassen aus der Beteiligung für Brillen zurückgezogen haben. Schließlich sei Kurzsichtigkeit eine „augenscheinliche Beeinträchtigung“ der Gesundheit.

Hohe Kosten: Viele tragen ihre Brille, so lange es geht

Die hohen Kosten wirken sich auch auf die Bereitschaft der Bundesbürger aus, Sehhilfen anzupassen. Schließlich verschlingt eine neue Gleitsichtbrille schnell mal 1.000 Euro. Und so sagten 17,5 Prozent der Befragten, sie hätten sich aus Kostengründen schon lange keine neue Brille mehr gekauft. Und drei Viertel aller Brillenträger nutzen ihr Modell, so lange es eben geht, selbst wenn das Modell schon kleine Fehler zeigt. Übrigens auch dann, wenn die Brillenstärke eigentlich angepasst werden müsste, weil die Sehkraft weiter nachgelassen hat. Hier zeigt sich: viele Bürger verzichten auf gutes Sehen, weil Brillen schlicht und einfach teuer sind. Befragt wurden für die repräsentative Umfrage über 2.000 Personen.

Doch zum jetzigen Zeitpunkt ist es unwahrscheinlich, dass die Kassen Leistungen für Brillen wieder stärker integrieren. Aufgrund der steigenden Kosten ist eher damit zu rechen, dass weitere Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgestrichen werden – auch, wenn viele Bürger dies unfair finden.

Breites Angebot an Krankenzusatzversicherungen

Zusätzlich vorsorgen können gesetzlich Versicherte durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung, die auch für Brillenersatzleistungen angeboten wird. Teilweise beinhalten diese Tarife auch weitere Leistungen zur Verbesserung der Sehschärfe – etwa Laserbehandlungen zur Korrektur eines Sehfehlers.

In der Regel leisten diese Versicherungen bis zu einer bestimmten Höchstsumme bzw. einem Prozentsatz der Behandlungskosten. Hierbei ist ein Vergleich des Tarifwerkes unbedingt zu empfehlen, ebenso ein Blick auf die Ausschlussklauseln.

Natürlich werden Krankenzusatzversicherungen nicht nur für Brillenleistungen angeboten. Äußerst beliebt sind zum Beispiel auch Zusatzversicherungen für Zahnersatz oder Heilpraktiker-Leistungen. Und wer sich mehr Komfort bei der Krankenhausbehandlung wünscht, etwa ein Ein- oder Zweibettzimmer, kann mit einer Krankenhauszusatzversicherung für mehr Behandlungskomfort sorgen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstehen: etwa wenn der Versicherungsnehmer jemand die Vorfahrt nimmt und so ein hoher Sachschaden am anderen Auto entsteht. So weit, so bekannt. Aber muss der Kfz-Versicherer auch zahlen, wenn andere Insassen des PKW einen Schaden anrichten? Mit dieser Frage musste sich jüngst das Landgericht Saarbrücken beschäftigen.

Im verhandelten Rechtsstreit hatte der Bruder des Versicherungsnehmers beim Öffnen der Beifahrertüre ein anderes Fahrzeug beschädigt und Kratzer im Lack hinterlassen. Natürlich bestand der Besitzer des so verunstalteten Fahrzeugs darauf, dass er seinen Schaden in Höhe von 820 Euro ersetzt bekommt. Der Haftpflichtversicherer aber wollte nicht zahlen: mit der Begründung, er müsse für Schäden, die Beifahrer verursachen, nicht einspringen.

Diese Begründung der Versicherungsgesellschaft aber fanden die Richter des Landgerichtes wenig plausibel. Die Kfz-Haftpflicht decke den durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Schaden gegenüber Dritten ab, so führten die Richter aus. Hierin sei auch der Betrieb des Autos eingeschlossen, der sehr wohl das Öffnen der Fahrertüre beinhalte. Auch für die Schäden durch Insassen müsse folglich der Kfz-Versicherer zahlen (Az. 13 S 115/17).

Was aber, wenn der Fahrer einem Insassen seines Fahrzeuges schadet, etwa der Beifahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt wird? Auch in diesem Fall kommt in die Kfz-Haftpflicht in der Regel für den entstandenen Schaden auf. Eine extra Insassenversicherung ist folglich auch nur in Ausnahmefällen empfehlenswert – zum Beispiel, wenn man oft Personen mitnimmt und befürchtet, dass die vereinbarte Versicherungssumme aus dem Kfz-Haftpflichtvertrag zur Deckung aller Schäden nicht ausreicht. Ein Beratungsgespräch hilft, alle Eventualitäten zu klären!

Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer haben im vergangenen Jahr 220 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden gezahlt. Das teilt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung mit. Positiv: die Zahl der Schadensmeldungen war im Vorjahr rückläufig: sie sank um 70.000 auf 340.000 Meldungen.

Die Bundesbürger haben immer teurere Elektrogeräte in ihrem Haushalt. Sei es ein Kühlschrank, Laptop, Beamer oder Thermomix: Laut einer Studie geben rund 25 Prozent der Bundesbürger bis zu 1.500 Euro für neues Elektro-Inventar aus, und das pro Jahr! Umso ärgerlicher ist es, wenn die teuren Helferlein bei einem Gewitter zu Schaden kommen. Doch mit der richtigen Versicherung kann man die finanziellen Folgen eines solchen Verlustes absichern.

Wie der Branchenverband GDV berichtet, gaben die Versicherer im Jahr 2015 rund 220 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden aus. Das ist insgesamt ein positiver Trend, denn ein Jahr zuvor waren die Aufwendungen mit 340 Millionen Euro noch deutlich höher. Es sind schlicht weniger Blitze eingeschlagen. Der steigende Wert des Hausrates zeigt sich aber an den anwachsenden Kosten pro Schadensfall. Im Schnitt kostete ein einzelner Schaden nämlich 660 Euro – und damit 10 Euro mehr als noch 2014.

Wichtige Klausel: Überspannungsschäden abgesichert?

Computer, Fernseher und andere technische Geräte können Verbraucher in der Regel mit einer Hausratversicherung gegen Blitzschäden absichern. Hierbei lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Nur wenn laut Vertrag explizit „Entspannungsschäden“ versichert sind, zahlt die Versicherung auch dann, wenn der Blitz nicht direkt ins Endgerät einschlägt. Sondern sich die Energie des Blitzes über Strom- und Telefonleitungen ausbreitet und einen Defekt verursacht. Überspannungsschäden sind mit Abstand die häufigste Ursache für kaputte Geräte bei Gewitter! Also sollte die Klausel fester Bestandteil der Hausratversicherung sein.

Treten hingegen Blitzschäden nicht am Hausrat auf, sondern an der eigenen Wohnung oder dem Haus, dann springt die Wohngebäudeversicherung ein. Sie ist folglich für Immobilienbesitzer zu empfehlen. Dies können Brand- oder Überspannungsschäden durch Blitze sein, aber auch Schäden durch Stürme oder Hagelschlag.

Am besten ist es natürlich, erst gar keinen Schaden entstehen zu lassen. Denken sich auch die Versicherer und schreiben den Hausbesitzern vor, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. So ersetzt eine Versicherung in der Regel nur dann den Schaden, wenn zum Zeitpunkt des Einschlages auch ein Blitzableiter am Haus angebracht war. Dieser muss auch voll funktionsfähig sein, folglich regelmäßig gewartet werden.

Berlin ist die bundesweite Hauptstadt der Autodiebe. Das zeigt die Auswertung eines Webportals anhand der Kriminalitätsstatistik. Grundsätzlich gibt es ein starkes Gefälle zwischen Ost- und Süddeutschland: Während der Süden vergleichsweise sicher ist, müssen die Bürger im Osten weit häufiger den Verlust ihres Fahrzeuges beklagen. Insgesamt kamen im Vorjahr 36.476 Autos abhanden.

In welchen Städten werden bundesweit die meisten Autos geklaut? Das wollte ein Webanbieter wissen und nahm sich die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2015 zur Hand. Das Ergebnis: die Hauptstadt Berlin liegt bei geklauten Fahrzeugen mit Abstand an der Spitze. Hier kamen im letzten Jahr 528 PKW je 100.000 zugelassener Fahrzeuge abhanden. Daraus leitet sich ein 497prozentiger „Vorsprung“ gegenüber dem Durchschnitt aller Städte in der Bundesrepublik ab (88,3 Fälle auf 100.000 zugelassene PKW).

Ost-Süd-Gefälle bei Autodiebstählen

Doch auch andere ostdeutsche Städte liegen bei Auto-Diebstählen weit vorne. Auf dem zweiten Rang: Frankfurt an der Oder mit 420 geklauten Fahrzeugen je 100.000 Zulassungen. Den dritten Platz belegt Potsdam mit 330 Diebstählen vor Magdeburg (292). Erst auf dem fünften Rang gesellt sich eine Metropole aus den alten Bundesländern hinzu: Hamburg mit 282 Diebstählen je 100.000 Autozulassungen.

Weit besser sieht es hingegen in Süddeutschland aus. Speziell in Bayern und Württemberg sind weit weniger Langfinger aktiv als im Osten. So ist Passau auch die Stadt, wo nur 14 Diebstähle auf 100.000 Zulassungen zu beklagen sind. Sehr niedrig ist das Diebstahlrisiko auch im bayrischen Kempten (16 Fahrzeuge je 100.000 Zulassungen), Memmingen (19 Diebstähle), Ansbach (20) und Pforzheim in Baden-Württemberg (21 Fälle).

Pro Tag werden beinahe 100 Autos gestohlen

Insgesamt wurden im Jahr 2015 den Bundesbürgern 36.476 Fahrzeuge entwendet, so berichtet die Polizei. Und das ist keine kleine Zahl. Jeden Tag werden in Deutschland beinahe 100 Autos gestohlen! Wer für diesen Fall vorbeugen will, muss eine Kaskoversicherung abschließen, eine Kfz-Haftpflicht allein reicht nicht aus. Allerdings ist eine Teilkaskoversicherung bereits ausreichend, um das Diebstahl-Risiko abzusichern.

Wenn das Auto gestohlen wurde, ist die Versicherung schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen. Sie verlangt dann in der Regel weitere Nachweise, um den Schaden regulieren zu können: eine Bestätigung der Stilllegung, die Zulassungsbescheinigung und sogar den Autoschlüssel. Auch eine Polizeianzeige ist unbedingte Pflicht, wenn die Versicherung das Auto ersetzen soll, die Strafanzeige muss entsprechend protokolliert werden.

Der Assekuradeur wird in der Regel den Zeitwert des Autos erstatten: also was es kostet, einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen, abhängig von den marktüblichen Preisen für das Modell. Es gibt aber in vielen Verträgen eine Neuwertentschädigungs-Klausel. Wer soeben einen brandneuen PKW gekauft hat, kann damit die Frist verlängern, in der eine Versicherung tatsächlich den Anschaffungspreis des Neuwagens erstattet.

Viele Vereine haben eine Vereinshaftpflichtversicherung für ihre Organe abgeschlossen. Doch darüber hinaus lohnt es sich, auch über eine Vermögensschaden- und D&O-Haftpflicht nachzudenken oder über ein entsprechendes Kombi-Produkt, das alle drei Sparten miteinander verbindet. Denn die Vereinshaftpflicht hat Lücken, die für die Betroffenen teuer werden können.

Vereine sind aus dem Leben vieler Bundesbürger nicht mehr wegzudenken. Sei es der Sportverein, Kulturverein oder ein Verein zu karitativen Zwecken: sie sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Miteinanders. Sie bringen Menschen zusammen und ermöglichen einen Austausch zwischen Gleichgesinnten. Nicht umsonst ist das Substantiv aus dem Verb „vereinen“ hervorgegangen, was bekanntlich ein Synonym für „zusammenbringen“ ist.

Dass viele Vereine eine Vereinshaftpflicht für ihre Mitglieder abschließen, ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Schließlich muss jede für einen Verein tätige Person, ob ehrenamtlich oder fest angestellt, Schäden ersetzen, die sie Dritten zufügt (§ 823 BGB). Darüber hinaus empfiehlt es sich, über zwei weitere Arten von Haftpflicht-Policen nachzudenken, die ebenfalls hohe Schadenforderungen abwenden können: sowohl für den Verein als auch die betroffene Privatperson.

Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung

Eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich deshalb, weil eine „reine“ Vereinshaftpflicht oft keine Vermögensschäden absichert, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen. Sondern nur Personen- oder Sachschäden. Aber auch Vermögensschäden können einen Verein an den Rand des Ruins bringen. Hierfür zwei Beispiele: eine Mitarbeiterin gerät privat in die Schuldenfalle und veruntreut Vermögen des Vereins. Oder ein Mitglied vergisst, Fördermittel rechtzeitig zu beantragen, so dass bestimmte Projekte vor dem Aus stehen. In beiden Fällen würde eine Vermögensschaden-Police, abhängig vom Vertrag, für den entstandenen Schaden aufkommen.

Allerdings sichert die Vermögensschaden-Haftpflicht nur das Vermögens des Vereins und nicht das Privatvermögen der beteiligten Personen. Hierfür ist eine eigene Versicherung notwendig: die sogenannte D&O-Haftpflichtversicherung. „D&O“ steht für „Directors and Officers“, handelt es sich doch um Verträge, die ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum stammen. Eine weitere geläufige Bezeichnung ist „Managerversicherung“, wobei sich auch andere Organe eines Vereins mit einer solchen Police versichern können. Hierbei gilt es zu bedenken, dass Vereinsorgane gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit ihrem vollen Privatvermögen für Schäden haften, die sie während ihrer Vereinsarbeit verursachen.

Am fehlenden Versicherungsschutz soll es jedenfalls nicht liegen, dass sich Menschen im Verein engagieren können. Auch für Vereine mit kleinem Geldbeutel gibt es den passenden Schutz. Auf dem Markt sind überdies „Kombi-Produkte“ erhältlich, die Elemente aus der Vereins-, Vermögens- und D&O-Versicherung miteinander verknüpfen und im Paket oft etwas billiger sind. Ein Beratungsgespräch klärt, welche weiteren Policen für Vereine infrage kommen!

Wer eine Lebensversicherung abschließt, sollte im Versicherungsschein vermerken, wer im Falle des Ablebens der versicherten Person die bezugsberechtigte Person ist. Sonst nämlich drohen Streitigkeiten unter Erben. Im schlimmsten Falle kann die Versicherungssumme dann erst nach langem juristischen Hickhack ausgezahlt werden – an einen Erben, der gar nicht vorgesehen war.

Das sogenannte Bezugsrecht sollte in einer Lebensversicherung genau geregelt werden. Darauf macht aktuell Versicherungsexperte Mathias Zunk vom Versicherungsdachverband GDV aufmerksam. Das Bezugsrecht bezeichnet die Person, die die Lebensversicherung bei Eintreten des Versicherungsfalles, also beispielsweise dem Ableben des Versicherten, erhalten soll. Dem Versicherten ist es möglich, das Bezugsrecht für den Fall der Fälle selbst festzulegen.

Es drohen Erbstreitigkeiten

Ist die empfangsberechtige Person nicht genau benannt, drohen speziell nach dem Ableben des Versicherungsnehmers lange Streitigkeiten unter den Erben. Wie schnell das geschehen kann, weiß Zunk aus der eigenen Erfahrung. “Es reicht schon eine ungenaue Formulierung wie zum Beispiel „die gesetzlichen Erben“ oder der Verweis auf ein Testament. Das kann dann den Versicherer dazu veranlassen, auf eine Entscheidung eines Nachlassgerichtes zu warten, ehe er die Leistung auszahlt.”

Ist nicht eindeutig geklärt, wem die Leistung aus der Lebensversicherung zusteht, wird sie Teil der Erbmasse. Und damit kann sich die Auszahlung der Versicherungssumme deutlich nach hinten verschieben. Im schlimmsten Fall erhält das Geld dann eine Person, die hierfür gar nicht vorgesehen war. Eben, weil die bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein nicht genau benannt wurde.

Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht

Bei der Festlegung des Bezugsrechtes gibt es eine wichtige Unterscheidung. Es wird nämlich ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht unterschieden. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn Paare gemeinsam einen Lebensversicherungsvertrag abschließen. Kommt es später zu einer Trennung, kann das unwiderrufliche Bezugsrecht nur mit der Zustimmung beider Partner abgeändert werden, zum Beispiel wenn eine Versicherungsnehmerin ihren neuen Lebensgefährten in den Schein eintragen und ihren Ex-Mann austragen will. Stimmt der frühere Partner hingegen einer Änderung nicht zu, hat er nach wie vor Anrecht auf die Versicherungsleistung. Ein Beratungsgespräch klärt, was es darüber hinaus beim Bezugsrecht zu beachten gilt!