Riester-Rente: Die Deutsche Rentenversicherung wurde erstmals zu Schadenersatz verurteilt, weil sie einer Mutter zu Unrecht die Kinderzulage strich. Die Klägerin erhält jetzt 235 Euro für entgangene Kursgewinne einer Riester-Fondspolice ausgezahlt. Für Verbraucher ist das eine positive Nachricht – stärkt das Urteil doch die Rechte gegen Behördenwillkür (Landgericht Berlin, Az.: 28 O 229/14).

Im verhandelten Rechtsstreit war einer Mutter zu Unrecht von der Rentenversicherung (DRV Bund) die Kinderzulage aberkannt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung hatte die Zulagen für die Jahre 2006 bis 2010 wieder zurückgebucht – im „vollmaschinellen Verfahren“ und ohne vorherige Anhörung. Grund war ein Fehler der Behörde. Die zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hatte sich bei der falschen Kindergeldkasse erkundigt. Dabei erhielt sie irrtümlicherweise die Auskunft, dass die Frau gar nicht kindergeldberechtigt sei – Voraussetzung für die entsprechende Riesterförderung.

Die Riester-Sparerin konnte also gar nichts dafür, dass ihr die Förderzulage gestrichen wurde. Doch es dauerte eine halbe Ewigkeit, bis die Behörden ein Einsehen zeigten und den Fehler korrigierten. Erst im Jahr 2013 zahlte die Behörde die Zulagen wieder an die Mutter zurück, wie die Stiftung Warentest in einer Pressemeldung berichtet – insgesamt 831 Euro.

Rentenversicherung muss Schadenersatz zahlen

In dem langen Zeitraum hatte die Frau aber Verluste wegen des Missverständnisses, schließlich fehlte das Geld in ihrem Riester-Vermögen. Auch sollte sie Gebühren für die Wiedereinbuchung zahlen. Deshalb zog die Frau vor Gericht und machte dort ihren Schaden geltend. Die DRV Bund habe „schuldhaft einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erlassen“ und müsse dafür haften, so argumentierte Anwältin Grit Dietze in der Klageschrift. Auch sei die Klägerin „nicht ordnungsgemäß angehört“ und der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt“ worden.

Nach einer mündlichen Verhandlung kannte die Deutsche Rentenversicherung die Klageforderung schließlich an. Das Landgericht Berlin erließ daraufhin ein entsprechendes Anerkenntnis-Urteil und gab der Klage in vollem Umfang statt. Den Schaden von insgesamt 235 Euro plus Zinsen erhält die Riester-Sparerin nun ersetzt. Für Verbraucher ist das ein gutes Urteil, sind die staatlichen Zulagen doch ein wichtiger Grund, dass sich die Riester-Rente rentiert. Bei Fragen zur Riesterförderung schafft ein Beratungsgespräch Klarheit!

Die sogenannte „Abstrakte Verweisung“ ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie besagt, dass der Versicherungsnehmer auf andere Berufsfelder verwiesen werden kann, bevor er eine BU-Rente erhält. Doch auch wenn diese Klausel im Vertrag vereinbart ist, sind den Versicherungen enge Grenzen gesetzt, wie ein Gerichtsurteil des OLG Nürnberg bestätigt. Besser ist es hingegen, wenn diese Klausel gar nicht erst Bestandteil des Vertrages ist.

Im verhandelten Rechtsstreit musste eine geringfügig beschäftigte Arzthelferin ihren Beruf aufgeben. Sie hatte eine plötzliche Angst vor einer Ansteckung mit schweren Krankheiten entwickelt und zudem weitere psychische Probleme. Aber der Versicherer wollte nicht mit einer BU-Rente einspringen, obwohl ihr eine 50prozentige Berufsunfähigkeit bescheinigt wurde. Die Begründung: Sie könne als gelernte Arzthelferin ja immer noch in der Verwaltung einer Klinik oder Krankenkasse arbeiten, wie das Onlineportal haufe.de berichtet.

Zumutbarkeit muss auch bei „abstrakter Verweisung“ gegeben sein

Die Frau zog schließlich vor Gericht – und hatte dort Erfolg. Das Oberlandesgericht Nürnberg betonte: Auch wenn die sogenannte „abstrakte Verweisung“ im Versicherungsvertrag vereinbart ist, der Betroffene also auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, müsse dabei die Zumutbarkeit berücksichtigt werden. So könne der BU-Versicherer zwar verlangen, dass die Betroffene von ihrem Wohnort aus zur Arbeit pendelt – hierfür sei aber eine Entfernung von 40 Kilometern zum Arbeitsplatz das Maximum. Ein Wohnortwechsel sei der Versicherungsnehmerin hingegen nicht zumutbar.

Weil es im Umkreis von 40 Kilometern keine Stelle in der Verwaltung einer Klinik oder Krankenkasse gab, muss der Berufsunfähigkeitsversicherer nun eine Leistung auszahlen. Die Frau erhielt eine vierteljährliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.589 Euro zugesprochen (Urteil v. 26.02.2015, 8 U 266/13).

Besser gleich Verzicht auf abstrakte Verweisung vereinbaren!

Um derartige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Versicherungsnehmer bereits bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass der Vertrag einen „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ vorsieht. Mit einem Verweisungsverzicht sagt ein Versicherer seinem Kunden unabhängig von dessen Alter zu, dass er die Rentenzahlungen nicht mit der Begründung ablehnt, der Kunde könne trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch in einem anderen Beruf arbeiten. Die meisten Versicherungen haben im Sinne der Kundenfreundlichkeit die heimtückische Klausel gestrichen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Am 14. Mai ist Vatertag. Traditionell ziehen an diesem Tag viele Männer mit dem Böllerwagen los und kehren in so mancher Kneipe ein, so dass es nicht selten feucht-fröhlich zugeht. Allerdings sollte man dabei sein Auto stehen lassen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) warnt in einer heutigen Pressemitteilung, dass am Vatertag besonders viele Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss zu beklagen sind.

Nach vorläufigen Ergebnissen ereigneten sich im Jahr 2014 an Christi Himmelfahrt 232 Alkoholunfälle – mehr waren es nur an Neujahr (273 Unfälle). Im Durchschnitt zählte die Polizei 2014 rund 97 Alkoholunfälle pro Tag. Weit häufiger sind am Vatertag auch Unfälle mit Personenschaden zu beklagen, so die Auswertung der Unfallstatistik.

Auch auf das Fahrrad sollte man besser verzichten. Zwar gilt für Radfahrer eine stolze Grenze von 1,6 Promille. Manch einer kann da nicht einmal mehr geradeaus laufen. Aber wer fahrauffällig fährt oder einen Unfall verursacht, muss bereits ab 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Sollte der Radfahrer die Verkehrssicherheit gefährden, ist im Zweifel der Führerschein weg!

Private Unfallversicherung beinhaltet Alkoholklausel

Sogar der Unfallschutz ist gefährdet, wenn eine Person volltrunken einen Schaden erleidet. Viele private Unfallversicherungsverträge beinhalten eine sogenannte Alkoholklausel, in der geregelt ist, ab welcher Promillegrenze ein Versicherer die Schadenregulierung verweigern bzw. anteilig kürzen kann. Hier gilt es, in den Vertragsbedingungen nachzulesen.

Vor dem Oberlandesgericht Köln musste eine Versicherungsnehmerin eine bittere Niederlage erleiden, die mit 1,92 Promille von einem Auto angefahren wurde und einen bleibenden Schaden davontrug. Die Unfallversicherung muss in diesem Fall keine Leistung erbringen, da eine durch Alkoholeinfluss verursachte Bewusstseinsstörung Ursache gewesen sei, entschieden die Richter (Aktenzeichen 20 U 107/12). Und sogar die Kfz-Haftpflichtversicherung kann in Regress gehen und sich einen Teil der Schadenssumme zurückholen, wenn eine fremde Person aufgrund von Alkoholmissbrauch verletzt wird.

Wer sein Auto stehen lässt und andere nicht gefährdet, darf am Vatertag gern ein Bierchen mehr trinken. Schließlich gehört die Herrentagspartie mit Kutschen und festlich geschmückten Wagen seit dem 19. Jahrhundert zum Brauchtum. Und auch Frauen ziehen immer öfter los, um gemeinsam einen draufzumachen – aber bitte mit der erforderlichen Vorsicht!

Ab Freitag werden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner für höhere Löhne streiken. Doch dürfen Eltern einfach zu Hause bleiben und auf Arbeit fehlen, wenn sie keine Betreuung für das Kind finden? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten.

Nun steht es fest: Ab Freitag werden die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten streiken. Denn nach dem Beamtenbund dbb hat auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi mit großer Mehrheit für einen Streik gestimmt. Immerhin 92,44 Prozent der Mitglieder votierten dafür, auf unbefristete Zeit die Arbeit niederzulegen. Ziel des Arbeitskampfes ist vor allem ein höherer Lohn für Pädagogen. Die Forderungen sind nicht unbegründet: Viele Erzieher verdienen nur 1.274 Euro Netto Monatsgehalt bei einer 30-Stunden-Woche, wie Verdi berichtet.

Eltern dürfen zu Hause bleiben – in Rücksprache mit dem Arbeitgeber

Eltern bringt der Streik aber in ernste Schwierigkeiten. Wo sollen denn die Kinder unterkommen, wenn man auf Arbeit muss? Nicht bei jeder Familie können Oma oder Opa einspringen und sich um den Nachwuchs kümmern. Und so stellt sich die Frage, ob man einfach gleich zu Hause bleiben kann.

Doch es gibt eine gute Nachricht. Wie Spiegel Online berichtet, dürfen Eltern bei der Arbeit notfalls fehlen, wenn die Kita aufgrund eines Streiks geschlossen bleibt. Laut Arbeitsrechtlern handelt es sich hierbei um einen „wichtigen Grund“, der es erlaubt, der Arbeit fernzubleiben – schließlich haben Eltern eine Fürsorgepflicht. Eine Abmahnung oder Kündigung müssten folglich Eltern nicht fürchten. Sie haben laut §616 BGB sogar einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Aber auch wenn man nicht auf Arbeit geht, sollte man so zeitig wie möglich den Arbeitgeber verständigen. Denn wer einfach unentschuldigt dem Arbeitsplatz fernbleibt, riskiert tatsächlich eine Abmahnung. Zeichnet sich ab, dass Verwandte und Bekannte nicht aufpassen können, sollte man die Gründe dem Arbeitgeber erklären, erklärt Arbeitsrechtler Andreas von Medem.

Rechtliche Grauzone: Was gilt als „kurzfristig“?

Zudem gibt es eine heimtückische rechtliche Grauzone: Nur wenn kurzfristig kein Betreuer für die Kinder gefunden werden kann, dürfen Eltern fehlen. Der Streik wurde aber zwei Tage vor Beginn angekündigt. Aktuell steht ein höchstrichterliches Urteil noch aus, ab wann eine Verhinderung als „kurzfristig“ gilt. Als Richtlinie werden oft 24 Stunden genannt. Sonst muss unter Umständen Urlaub beantragt werden – auf den Eltern freilich auch nicht automatisch Anspruch haben.

Es ist also gar nicht so leicht zu beantworten, ob und unter welchen Bedingungen Eltern zu Hause bleiben können. In der Regel gilt: Sie dürfen es, müssen aber rechtzeitig ihren Chef informieren. Und je länger der Streik dauert, umso schwieriger wird es zu begründen, warum man keine alternative Betreuung findet. Eventuellen Rechtsstreitigkeiten kann man mit einer Rechtsschutzversicherung vorbeugen, sofern diese den Baustein „Arbeitsrechtsschutz“ beinhaltet.

Die Zinsen am Kapitalmarkt sind auf einem historischen Tiefstand. Soll nun der Staat dem Sparer unter die Arme greifen und die Zinsen für Altersvorsorge-Produkte aus Steuergeldern aufstocken? Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag von Deutschlands größter Boulevardzeitung befürworten 70 Prozent der Bundesbürger diesen Vorschlag.

Wenn die Zinsen für Lebensversicherungen oder andere Altersvorsorge-Produkte niedrig sind, dann kann doch Vater Staat mit Steuergeldern aushelfen? Dieser Vorschlag mag zunächst absurd klingen, wird aber aktuell von Finanzexperten diskutiert. Anlass für die BILD-Zeitung, eine entsprechende Studie bei dem unabhängigen Meinungsforschungsinstitut INSA in Auftrag zu geben. Und das Ergebnis ist durchaus überraschend!

70 Prozent der Bundesbürger würden staatliche Sparprämie begrüßen

Immerhin 70 Prozent der Bundesbürger würde eine staatliche Zulage auf Sparguthaben befürworten, wie die repräsentative Umfrage unter 1.468 Teilnehmern ergab. Lediglich 17 Prozent lehnen diese Zulage explizit ab, der Rest der Befragten hat hierzu keine eindeutige Meinung. „Die niedrigen Zinsen und der demografische Wandel erfordern staatliches Handeln zugunsten der privaten Altersvorsorge“, erklärt Hermann Binkert, Chef des INSA-Institutes. So würde es zumindest die Mehrheit der Bevölkerung sehen.

Hintergrund der Forderungen: Nach offiziellen Angaben hat der Bund zwischen 2008 und 2014 rund 94 Milliarden Euro Zinsen gespart. Deutsche Staatsanleihen gelten aufgrund der Wirtschaftskraft des Landes als sichere Anlage, weshalb sich der Staat quasi Geld zum Nulltarif leihen kann. Die deutschen Sparer haben aber allein seit 2010 rund 112 Milliarden Euro verloren, weil infolge der Niedrigzins-Politik der EZB auch private Altersvorsorgeprodukte niedrigere Renditen abwerfen. Warum also nicht die Ersparnisse an die Bürger weitergeben?

Schon jetzt wird private Altersvorsorge vom Staat gefördert

Doch es gibt auch Kritiker einer möglichen staatlichen Sparprämie. Wenn die Zinszulagen aus Steuergeldern finanziert werden – ist das dann für die Sparer ein Nullsummenspiel? Schließlich sind sie es auch, die Steuern zahlen müssen. Zudem werden damit auch jene zur Kasse gebeten, die andere Formen der Geldanlage bevorzugen, etwa Aktien oder Investmentfonds. Ein Grundrecht auf hohe Zinsen besteht in der Bundesrepublik jedenfalls nicht. So könnte sich die Idee letztendlich als heiße Luft erweisen. Die Zukunft wird es zeigen!

Aber es gibt auch eine gute Nachricht. Denn schon jetzt fördert der Staat viele Altersvorsorge-Produkte mit Steuergeldern. Sei es die private Riester-Rente, die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung oder weitere Vorsorgeformen, die zumindest indirekt über Steuerbegünstigungen unterstützt werden. Auch der Staat hat erkannt, dass private Altersvorsorge wichtig ist, weil vielen Menschen ohne zusätzliche Absicherung die Altersarmut droht. Und diese Sparmöglichkeiten sollte man nutzen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Am 1. Mai wird der „Tag der Arbeit“ begangen. Dies soll ein Anlass sein, den Schutz der Arbeitskraft in den Mittelpunkt zu stellen, und das geht am besten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Fünf Fakten, warum der Schutz wichtig ist – und wer eine solche BU abschließen sollte.

1. Wie viele Menschen müssen ihren Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben?

Wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, zeigt sich an der hohen Zahl der Menschen, die vor Erreichen des Rentenalters ihren Job aufgeben müssen. Jeder vierte Bundesbürger schafft es nicht bis zur Rente, wie aus Daten der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Die Absicherung der Bundesbürger ist aber noch immer gering. Nicht einmal jeder zweite Erwerbstätige besitzt einen BU-Vertrag!

2. Was sind die wichtigsten Gründe, warum Menschen vorzeitig aus ihrem Job ausscheiden?

Bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit haben viele Menschen noch Vorurteile. Sie glauben nämlich, dass nur solche Berufe abgesichert werden müssten, in denen schwere Arbeiten verrichtet werden oder eine hohe Unfallgefahr besteht. Aber nicht nur in Malocher-Jobs sind die Beschäftigten bedroht!

So sind psychische Erkrankungen die wichtigste Ursache für die Berufsunfähigkeit. 2012 bekamen 75.000 Personen erstmals wegen psychischer Störungen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zugesprochen, wie die Rentenversicherung berichtet. Das betraf mit 42,7 Prozent fast jeden zweiten Frührentner. An zweiter Stelle folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates. Diese Fakten zeigen: Auch wer im Büro am Computer arbeitet, sollte vorsorgen! Stress, Burn Out oder Rückenleiden können Ursache für ein vorzeitiges Aus im Beruf sein.

3. Wie hoch sollte die vereinbarte Rente bei einer BU sein?

Auch wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sein Eigen nennt, ist nicht automatisch geschützt. Wichtig ist nämlich, dass eine ausreichend hohe BU-Rente vereinbart wurde. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schlug im Februar Alarm: Eine Stichprobe habe ergeben, dass die versicherte Monatsrente im Schnitt nur 400 Euro beträgt. Damit bleibt die Summe weit unter der staatlichen Grundsicherung in Höhe von rund 700 Euro.

Hier sollte bedacht werden, dass die Bezüge aus einer privaten BU-Rente mit der Grundsicherung verrechnet werden. Und deshalb müssen Versicherungsnehmer eine monatliche Rente vereinbaren, die deutlich über dem Grundsicherungsniveau von 700 Euro liegt, sonst haben sie jahrelang umsonst Beiträge gezahlt. Als Faustregel gilt: Der festgelegte Rentenbeitrag sollte mindestens zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens betragen.

4. Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Bei der BU gilt: Je zeitiger abgeschlossen, desto besser! Denn der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch abhängig von Vorerkrankungen und vom Alter der entsprechenden Person. Deshalb raten Versicherungsexperten dazu, so frühzeitig wie möglich eine entsprechende Police zu zeichnen. Bei den Gesundheitsfragen ist Ehrlichkeit unbedingte Pflicht. Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass ein Kunde falsche Angaben im Antrag gemacht hat, darf sie den Vertrag anfechten und die Versicherungsleistung verweigern.

5. Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus, um bei einem Ausscheiden aus dem Beruf abgesichert zu sein?

Viele könnten nun einwenden: Warum soll ich eine private BU abschließen? Es gibt doch auch den Schutz durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dieses Argument stimmt – und stimmt auch wiederum nicht. Denn der gesetzliche Schutz bietet nur einen Grundschutz, der nicht selten in den sozialen Abstieg mündet.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung betrug 2013 im Schnitt nur 634 Euro im Monat, wie eine Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin ergab. Deshalb empfehlen auch Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen den zusätzlichen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Es sind erschreckende Zahlen: Alle zwei bis drei Minuten wird in Deutschland eingebrochen, wie aktuell ein großer Versicherer berichtet. Doch die Verbraucher können selbst etwas tun, um nicht Opfer von Kriminellen zu werden. Viele Einbrüche scheitern an vorausschauendem Verhalten und Sicherheitstechnik.

Besonders gern nutzen Diebe Fenster oder Balkon- und Terrassentüren, um sich Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen. Entsprechend sollten diese stabil sein und nicht einfach mit einem Schraubenzieher aufgebrochen werden können. Auch die Türen bei warmem Wetter offenzulassen, wenn man sich in einen anderen Raum entfernt, ist nicht empfehlenswert. Es gibt Kriminelle, die Häuser und ihre Bewohner lange beobachten, bevor sie zur Tat schreiten – und in Sekundenbruchteilen zuschlagen können! Wer Mülltonnen oder Gartenmöbel unter dem Fenster stehen hat, erleichtert den Übeltätern ihr Handwerk.

Einbrecher scheuen hohen Zeitaufwand

Als Faustregel gilt: Alles, was den Zeitaufwand beim Einbruch erhöht, verhindert, dass sich Kriminelle Zugang zur Wohnung verschaffen können. Wie Erfahrungen aus der Schadensregulierung zeigen, brechen viele Übeltäter ihren Einbruchsversuch ab, wenn sie nicht innerhalb von zwei bis vier Minuten in der Wohnung sind. Im Handel sind spezielle Türen und Fenster erhältlich, die besonders schwer zu knacken sind. Und viele Hersteller lassen ihre Produkte auf Einbruchsicherheit überprüfen. Wer eine elektrische Warnanlage einbauen lassen will, kann auf die sogenannte VdS-Zertifizierung der Anlage schauen. VdS ist eine unabhängige Prüfstelle für Sicherheitstechnik jeder Art.

Auch die Installation einer automatisch reagierenden Lichtanlage für Garten und Haus schützt vor Einbrechern. Denn Kriminelle gehen ihrem verderblichen Handwerk lieber im Dunklen nach. Wer sein Haus verlässt, sollte immer richtig abschließen und nicht einfach die Tür ins Schloss fallen lassen. Sonst reicht eine einfache Geldkarte aus, um den Schließmechanismus zu knacken!

Hausratversicherung zahlt den Schaden – unter bestimmten Bedingungen!

Für Schäden, die bei einem Einbruch entstehen, kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Dafür ist es aber erforderlich, dass ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. So ist zum Beispiel der sogenannte Trickdiebstahl nicht in jedem Hausrat-Vertrag abgedeckt und bei vielen nur in sehr begrenztem Umfang.

Beim Trickdiebstahl handelt es sich um Diebstähle, bei denen das Opfer dem Übeltäter selbst die Wohnung öffnet und die Tür nicht aufgebrochen werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich jemand als Staubsauger-Vertreter ausgibt und den Wohnungsbesitzer in ein Gespräch verwickelt, während sich ein Komplize unbemerkt durch die Tür schleicht. Besonders ältere Menschen werden Opfer solcher Verbrechen, wie die Polizei berichtet.

Auch muss Diebesgut von der Hausratversicherung nur ersetzt werden, wenn der Betroffene glaubhaft nachweisen kann, dass Sachen tatsächlich gestohlen wurden. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg zu Ungunsten eines Versicherten, der behauptete, man habe von seinem Küchentisch einen Brief mit fast 5.000 Euro Bargeld entwendet. Damit wollte der Mann angeblich eine Reise in einem Reisebüro zahlen. Das fanden die Richter wenig glaubhaft, da das Reisebüro auch eine Bezahlung per Überweisung anbot. Warum also sollte der Mann den hohen Bargeldbetrag mit sich rumschleppen? Das konnte er nicht plausibel erklären und ging leer aus (Az. 4 U 99/11). Damit derartige Fälle vermieden werden, kann bei der Schadensmeldung auch ein Versicherungsvermittler hinzugezogen werden – er weiß in der Regel, worauf zu achten ist!

Wohngebäudeversicherung: Experten rechnen damit, dass die Prämien für Wohngebäudeversicherungen in diesem Jahr weiter ansteigen werden. Grund sind die Schadenhäufungen durch Naturkatastrophen, die in letzter Zeit zu beklagen waren.

Vor wenigen Wochen fegte Sturm Niklas über Deutschland hinweg. Er deckte Dächer ab, warf Bäume um, ließ Flüsse über die Ufer treten. „Mit Schäden in Höhe von 750 Millionen Euro war Niklas einer der schwersten Orkane der vergangenen Jahre“, sagt Dr. Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Am meisten Geld musste für Gebäudeschäden aufgebracht werden.

Eine im Jahr 2010 veröffentlichte Studie von Versicherern und Klimaforschern prognostiziert, dass Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen könnten. Doch der Anstieg der schadhaften Naturereignisse hat bereits bittere Konsequenzen. Denn schon jetzt ist der durchschnittliche Versicherungsschaden durch Sturm und Hagel um 58 Prozent angestiegen, wie aus Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes hervorgeht – innerhalb von nur zwei Jahren!

Wohngebäudeversicherung könnte insgesamt teurer werden

Infolge der hohen Schäden könnten auch die Preise für die Elementarschaden- und Wohngebäudeversicherung demnächst steigen. Laut einem Zeitungsbericht des Weser-Kuriers gehen Experten davon aus, dass stolze 80 Prozent der Versicherer ihre Prämien anheben werden. Viele Kunden haben bereits unliebsame Post im Briefkasten entdeckt. Sie sollen Preisaufschläge akzeptieren, damit sie weiterhin den Schutz ihrer Versicherung genießen.

Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert binnen einer bestimmten Frist seinen Versicherungsschutz. Gerade wenn die eigene Region erst kürzlich von einem Unwetter heimgesucht wurde, kann es aber schwer werden, eine neue Versicherung für Naturgefahren zu finden. Im Zweifel müssen hohe Preisaufschläge akzeptiert werden oder das eigene Gebäude ist nicht mehr ohne weiteres versicherbar. Die Versicherer schauen nämlich sehr genau hin, ob ein Haus bedroht ist!

Deshalb kann es klüger sein, eine moderate Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist. Denn es gilt: Ein etwas teurerer Schutz für die eigenen vier Wände ist besser als gar keiner.

Wohngebäudeversicherung: Experten rechnen damit, dass die Prämien für Wohngebäudeversicherungen in diesem Jahr weiter ansteigen werden. Grund sind die Schadenhäufungen durch Naturkatastrophen, die in letzter Zeit zu beklagen waren.

Vor wenigen Wochen fegte Sturm Niklas über Deutschland hinweg. Er deckte Dächer ab, warf Bäume um, ließ Flüsse über die Ufer treten. „Mit Schäden in Höhe von 750 Millionen Euro war Niklas einer der schwersten Orkane der vergangenen Jahre“, sagt Dr. Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Am meisten Geld musste für Gebäudeschäden aufgebracht werden.

Eine im Jahr 2010 veröffentlichte Studie von Versicherern und Klimaforschern prognostiziert, dass Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen könnten. Doch der Anstieg der schadhaften Naturereignisse hat bereits bittere Konsequenzen. Denn schon jetzt ist der durchschnittliche Versicherungsschaden durch Sturm und Hagel um 58 Prozent angestiegen, wie aus Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes hervorgeht – innerhalb von nur zwei Jahren!

Wohngebäudeversicherung könnte insgesamt teurer werden

Infolge der hohen Schäden könnten auch die Preise für die Elementarschaden- und Wohngebäudeversicherung demnächst steigen. Laut einem Zeitungsbericht des Weser-Kuriers gehen Experten davon aus, dass stolze 80 Prozent der Versicherer ihre Prämien anheben werden. Viele Kunden haben bereits unliebsame Post im Briefkasten entdeckt. Sie sollen Preisaufschläge akzeptieren, damit sie weiterhin den Schutz ihrer Versicherung genießen.

Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert binnen einer bestimmten Frist seinen Versicherungsschutz. Gerade wenn die eigene Region erst kürzlich von einem Unwetter heimgesucht wurde, kann es aber schwer werden, eine neue Versicherung für Naturgefahren zu finden. Im Zweifel müssen hohe Preisaufschläge akzeptiert werden oder das eigene Gebäude ist nicht mehr ohne weiteres versicherbar. Die Versicherer schauen nämlich sehr genau hin, ob ein Haus bedroht ist!

Deshalb kann es klüger sein, eine moderate Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist. Denn es gilt: Ein etwas teurerer Schutz für die eigenen vier Wände ist besser als gar keiner.

Im Frühjahr beginnt auch die Oldtimer-Saison. Viele Freunde alter Autos holen ihre Schmuckstücke aus der Garage, um zu einer Spritztour aufzubrechen oder sich auf Festivals mit Gleichgesinnten zu treffen. Weil Oldtimer aber keine gewöhnlichen Autos sind, gibt es dafür auch eine besondere Kfz-Versicherung.

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens dreißig Jahren gebaut und erstzugelassen wurden. Damit gelten nicht nur Edelkarossen mit Chrom, Gold und Leder als Oldtimer, sondern zum Beispiel auch ein Opel Kadett E oder ein Golf II GTD, die 1984 erstmals vom Förderband liefen. Kein Wunder, finden doch auch diese Fahrzeuge in ihrer schlichten Ästhetik immer mehr Liebhaber – Wenn sie denn der Schrottpresse entkommen sind!

Oldtimerversicherung ist auf Wagen zugeschnitten

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl von speziellen Oldtimer-Versicherungen. Diese Angebote sind oft abhängig vom Alter des Wagens, Modell, Alter des Fahrzeugführers und der Nutzungshäufigkeit. Die Versicherungen für Oldtimer gliedern sich wie „normale“ Kfz-Tarife in eine Haftpflicht-, Teilkasko- oder Kaskoversicherung. Manche Anbieter gestatten es sogar, für ein 20 Jahre altes Fahrzeug eine Oldtimerversicherung abzuschließen.

Freunde des blitzenden Chroms sollten bei der Wahl des Versicherungsschutzes einiges beachten. So sollte der „tatsächliche“ Wert des Fahrzeuges versichert werden – also jene Summe, die aufgebracht werden muss, um einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Auch ist zu bedenken, dass unter Umständen bei der Reparatur des geliebten Autos Ersatzteile nur schwer und teuer zu beschaffen sind. Die Summe für die Wiederherstellung des Fahrzeuges sollte also entsprechend hoch liegen – auch über dem derzeitigen Marktwert.

Viele Oldtimer-Fans lassen ihr Edelstück im Winter über in der Garage stehen, damit es bei schlechter Witterung keinen Schaden nimmt. Hierfür kann ein Saisonkennzeichen erworben werden. Mit dem Saisonkennzeichen ist das Gefährt jedes Jahr automatisch für mindestens zwei bis maximal elf volle Monate zugelassen. Aber Obacht: Auch wenn der Wagen nicht benutzt wird, kann er gestohlen werden oder anderweitig Schaden nehmen! Deshalb sollte eine sogenannte Ruheversicherung im Schutz inbegriffen sein – dann besteht das ganze Jahr über Kaskoschutz.

H-Kennzeichen verspricht Ersparnisse

Ein H-Kennzeichen (mit H rechts neben dem Ziffernblock) nach § 9 Zulassungsverordnung erhalten nur „echte“ Oldtimer, die hauptsächlich zum Erhalt des historischen Kulturguts dienen. Mit diesem Kennzeichen kann man das ganze Jahr über Fahrvergnügen genießen, allerdings erst nach einer gesonderten Begutachtung. Neben dem günstigeren Steuersatz sind auch die Versicherungskosten geringer. Hierbei wird aber von den Versicherern oftmals davon ausgegangen, dass neben einem weiteren Alltagsfahrzeug der Oldtimer als Zweitwagen – nur zum Vergnügen – gehalten wird.

Auch die Nutzung eines roten 07er-Kennzeichens ist für Oldtimerfreunde eine Option. Dieses kann für bis zu zehn Fahrzeuge verwendet werden, ist aber an strenge Regeln gebunden. Damit gestattet sind lediglich die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Der Steuersatz beträgt pauschal wie beim H-Kennzeichen jährlich 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad). Was noch beim Versicherungsschutz für Oldtimer zu beachten ist, klärt ein Beratungsgespräch!