Mit dem Einzug des meteorologischen Frühlings beginnt auch die Zeit für Mopedfahrer. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn diese kleinen Fahrzeuge sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Die Risiken lauern jedoch nicht nur auf den Straßen.

Mopeds erweisen sich als beliebte Beute für Diebe, wie aus Schadenauswertungen einer renommierten Versicherung hervorgeht: Im Jahr 2023 war jeder zweite Fall, der durch Moped-Teilkasko abgedeckt wurde, ein Diebstahl des Fahrzeugs. Der Anteil der Diebstähle von Mopeds ist im Vergleich der letzten fünf Jahre sogar leicht gestiegen, von 44 Prozent im Jahr 2018 auf den aktuellen Stand. Zusätzlich zu kompletten Diebstählen werden auch einzelne Teile entwendet, was den zweiten Platz in der Schadenauswertung des Versicherers 2023 einnimmt. Beschädigungen durch Naturgewalten wie Hagel, Blitz oder andere Ereignisse folgen erst mit deutlichem Abstand.

Jeder zehnte Unfall mit Verletzten betrifft Fahrerinnen oder Fahrer von Mopeds. Diese Unfälle haben teilweise gravierende Folgen, da Mopeds immerhin eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde erreichen. Die kompakten Zweiräder bieten keinerlei Knautschzone, und die Fahrerinnen und Fahrer sind oft nicht ausreichend geschützt. Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht: Im vergangenen Jahr verliefen neun von zehn Moped-Unfällen für die Beteiligten glimpflich. Trotzdem steigen die Kosten für Blechschäden in der Moped-Haftpflicht stetig an. Im Jahr 2023 beliefen sie sich im Durchschnitt auf 3.222 Euro, während sie 2018 noch bei durchschnittlich 2.444 Euro lagen.

Welche finanziellen Herausforderungen bewältigen Millennials? Was verstehen sie unter “finanzielle Freiheit”? Wie und wofür sparen sie? Diese Fragen beantwortet eine Studie.

Eine aktuelle YouGov-Studie hat sich eingehend mit dem finanziellen Verhalten der sogenannten Millennials beschäftigt – also der Altersgruppe von 25 bis 40 Jahren. Die Studie namens “Millennial Money Matters” beleuchtet, wie diese Generation Geld spart und investiert, wo sie ihre finanziellen Informationen bezieht und welchen Stellenwert sie der nachhaltigen Geldanlage beimisst.

Positiv ist zu vermerken, dass das regelmäßige Sparen und Investieren für Millennials höchste Priorität hat. Acht von zehn Millennials legen regelmäßig Geld zurück. Interessanterweise spart trotz steigender Zinsen und hoher Inflation immer noch ein Großteil der Befragten ihr Geld unverzinst – 40 Prozent auf Girokonten und 30 Prozent in Bargeld. Im Vergleich dazu investieren nur 30 Prozent der befragten Millennials ihr Geld.

Die Sparziele der Millennials variieren, wobei das Ansparen eines Notgroschens für unvorhergesehene Ausgaben mit 49 Prozent an erster Stelle steht. Die Altersvorsorge (37 Prozent) rangiert erst an dritter Stelle, nach Urlaubsreisen (41 Prozent).

Die Auswirkungen aktueller Krisen wie Krieg, Inflation und Rezessionsängste sind auch unter Millennials zu spüren. Die Hälfte gibt an, nun stärker auf ihre Ausgaben zu achten. Einige haben Schwierigkeiten, ihre Fixkosten mit ihrem Einkommen zu decken (14 Prozent) und mussten bereits auf ihre Ersparnisse zurückgreifen (20 Prozent).

Nicht zuletzt wird “finanzielle Freiheit” von den Befragten am meisten damit in Verbindung gebracht, dass sie sich keine Sorgen um Geld machen müssen, gefolgt von der Abwesenheit von Schulden und dem Vorhandensein eines finanziellen Polsters.

Über die Studie:
Methodik Die Erhebung für die Millennial Money Matters wurde in Deutschland durch das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov im März 2023 durchgeführt. In der repräsentativen Studie wurden 1.013 Personen zwischen 25 und 40 Jahren befragt.

Die Versicherungsbranche drängt auf klare Vorschriften für den Umgang mit Cannabis am Steuer, insbesondere in Bezug auf den gefährlichen Mischkonsum mit Alkohol.

Die Versicherer drängen die Bundesregierung, im Rahmen der Cannabis-Legalisierung rasch klare Regeln für den Straßenverkehr zu etablieren. Insbesondere fordern sie ein Verbot des gefährlichen Mischkonsums von Alkohol und Cannabis. Auch wenn am 1. April 2024 der Besitz und Anbau kleiner Mengen Cannabis zum Eigenkonsum legalisiert werden sollen, bleiben wichtige Vorgaben für den Straßenverkehr wie THC-Grenzwerte vorerst aus. “Daher bleiben die aktuellen Regeln auch nach der Legalisierung vorerst bestehen, was bedeutet: Kiffen mag legal sein, aber bekifftes Autofahren nicht”, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Die Versicherer befürchten besondere Probleme durch den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. “Die Kombination von Alkohol und Cannabis ist unberechenbar”, betont Asmussen. Daher sollte beim Vorhandensein von Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabis gelten. Das Ausmaß des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis in Deutschland wird derzeit in einem Forschungsprojekt der Unfallforschung der Versicherer untersucht.

Für Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis gelten weiterhin die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, die sie als Drogenfahrten klassifizieren. Sobald Cannabis im Blut nachgewiesen werden kann, begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet wird. Im Falle eines Unfalls während einer Drogenfahrt begeht der Fahrer eine Straftat und riskiert seinen Versicherungsschutz. Zwar deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallopfers vollständig ab, jedoch kann sie den Unfallverursacher in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung kann ihre Leistungen kürzen oder sogar vollständig verweigern.

Keine neuen Versicherungsauflagen für langsam fahrende Fahrzeuge: Der Vermittlungsausschuss hat die geplante Kfz-Haftpflicht für Gabelstapler und Co. gestoppt.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat erfolgreich eine geplante Versicherungspflicht für langsam fahrende Fahrzeuge wie Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen abgewendet.

Diese Entscheidung wurde auf der Webseite des Vermittlungsausschusses bekannt gegeben. Ursprünglich war vorgesehen, dass bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler ab dem 1. Januar 2025 eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen würden, sofern ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Diese Fahrzeuge waren bisher über Privathaftpflicht-Policen mitversichert.

Jedoch stieß dieser Plan auf Widerstand, insbesondere seitens der Versicherungswirtschaft, die vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand warnte. Millionen von Versicherungsverträgen hätten geändert und neu formuliert werden müssen. Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht beizubehalten. Der Bundestag wird als nächstes über diesen Vorschlag abstimmen, gefolgt von einer Entscheidung des Bundesrates in seiner Sitzung am 22. März 2024.

Eine Umfrage des NDR zeigt: Zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger fürchten im Alter von Armut betroffen zu sein. Die Gründe dafür liegen vor allem im instabilen Rentensystem und der befürchteten Inflation.

Die Sorgen vor Altersarmut nehmen in Norddeutschland zu, wie eine Umfrage des NDR zum Thema “Reicht die Rente?” zeigt. Trotz der regionalen Begrenzung auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen beteiligten sich rekordverdächtige 20.609 Personen an der Umfrage.

Zwei Drittel der Befragten äußerten die Befürchtung, im Rentenalter arm zu sein, wobei Frauen (72 %) etwas besorgter sind als Männer (61 %). Hauptgründe hierfür sind das instabile Rentensystem und die Inflation. Das Vertrauen in die gesetzliche Rente ist erschüttert, da viele befürchten, dass das System nicht mehr finanzierbar sein könnte und die Preise stärker steigen als die Renten.

Besonders die 30- bis 39-Jährigen sehen ein Problem mit Altersarmut auf sich zukommen (93 %). Etwa ein Fünftel derjenigen, die kurz vor der Rente stehen, gibt an, nicht genügend für das Alter vorgesorgt zu haben, während jeder fünfte Rentner sich für arm hält. Um die gesetzliche Rente zu sichern, plädiert ein Drittel der Befragten für mehr staatliche Investitionen und die Einführung gemeinsamer Rentenkassen für alle Berufsgruppen.

2022 verzeichneten deutsche Haushalte Rekordausgaben für Versicherungen. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte seine Prognose für das Jahr 2024. Daraus werden auch Beitragssteigerungen ersichtlich.

Deutsche Haushalte haben im Jahr 2022 durchschnittlich 1.596 Euro für Versicherungen ausgegeben, was einen Anstieg um fast 39 Prozent im Vergleich zu 2012 bedeutet. Dieser Zuwachs ist hauptsächlich auf gestiegene Versicherungsprämien zurückzuführen, nicht unbedingt auf eine vermehrte Anzahl von Versicherungsabschlüssen. Kapitalbildende Policen wie Lebensversicherungen sind in dieser Berechnung nicht enthalten.

Die durchschnittlichen Ausgaben für Versicherungen haben somit einen Höchststand erreicht. Im Jahr 2012 betrugen die Ausgaben noch 1.152 Euro. Diese Informationen basieren auf der Laufenden Wirtschaftsrechnung (LWR), einer freiwilligen Haushaltsumfrage, wobei Selbstständige und Einkommen über 18.000 Euro monatlich nicht einbezogen werden.

Das Statistische Bundesamt gibt konkrete Zahlen für die Kfz-Versicherung und die betriebliche Altersvorsorge an. Haushalte zahlten durchschnittlich 468 Euro (29 Prozent) für die Versicherung ihrer Kraftfahrzeuge und rund 288 Euro (18 Prozent) für freiwillige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Zusätzliche private Kranken- und Pflegeversicherungen, wie beispielsweise Krankenhaustagegeld, machten im Durchschnitt 240 Euro (15 Prozent) der Gesamtausgaben aus.

Für dieses Jahr prognostiziert der GDV in der Schaden- und Unfallversicherung Beitragszuwächse von 7,7 Prozent. “Vor allem die Entwicklung in der Kfz-Versicherung wird voraussichtlich von Nachholeffekten geprägt sein”, sagte GDV-Präsident Norbert Rollinger. “Auch steht zu befürchten, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden. Daher rechnen wir hier mit einem Beitragszuwachs von zehn Prozent für 2024.” Wie sich die aktuelle Situation konkret auf die Prämien auswirken wird, liegt in der Verantwortung der einzelnen Versicherer.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen für die Cyberversicherung überarbeitet. Welche Themen klargestellt wurden.

Im April 2017 stellte die Versicherungswirtschaft erstmals unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberversicherungspolice vor. Damit reagierte der Versicherer-Verband auf die zunehmende Anzahl der Cyber-Angriffe und der daraus resultierenden finanziellen Schäden. Ein Grund für die Anfälligkeit von vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen sei im mangelnden Risikobewusstsein für die Gefahren im Netz zu finden. Das unterstrich eine damalige Forsa-Studie, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben hatte.

Die Bedingungen sollten auch als Vergleichsmaßstab dienen, um Versicherungsangebote bewerten zu können, so der Verband seinerzeit.

Sieben Jahre später haben sich die Gefahren und die Absicherung deutlich gewandelt. Die Risiken und die entsprechende Risiko-Abwehr muten einem Katz- und Mausspiel an. Einhergehend damit hat sich der Lobby-Verband erneut den Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung gewidmet und diese auf den Stand 2024 gehoben.

Viele Risiko-Aspekte, die heutzutage eine Rolle spielen, gab es damals noch nicht. So arbeiten mehr Beschäftigte mobil, Cloud Computing wird stärker genutzt und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat neue Schadenersatzansprüche bei Datenlecks geschaffen.

Folgende Punkte listet der GDV bezüglich der Änderungen auf:

  • Mobiles Arbeiten: Die neuen Musterbedingungen stellen klar, dass auch der Fernzugriff auf die Unternehmens-IT versichert ist.
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen: Seit 2018 räumt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Betroffenen eines Datenlecks ein Recht auf Schadenersatz ein. Da von einem solchen Datenleck oft viele Menschen betroffen sind, können diese Zahlungen sehr hoch ausfallen. Dieses Risiko wird in der Neufassung der Musterbedingungen mitversichert.
  • Krieg und staatliche Angriffe: Die Neufassung stellt klar, dass ein Krieg im Sinne der Bedingungen nicht den Einsatz physischer Waffengewalt voraussetzt. Schäden durch Kriegshandlungen sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Krieg mit digitalen Mitteln geführt wird. Darüber hinaus formulieren die neuen Musterbedingungen einen Ausschluss für staatliche Cyberangriffe. Demnach sind Schäden ausgeschlossen, die eine direkte oder indirekte Folge eines erfolgreichen staatlichen Angriffs auf kritische Infrastrukturen sind.
  • Externe Dienstleister: Schäden infolge einer Störung bei externen Dienstleistern wie Cloud-Anbietern, Rechenzentren oder Software-as-a-Service-Lösungen waren vom Versicherungsschutz bislang ausgeschlossen. Diese Einschränkung wird in den neuen Musterbedingungen größtenteils aufgehoben: Werden beim Dienstleister gespeicherte Daten manipuliert, mit Schadsoftware infiziert oder für unberechtigte Personen zugänglich, besteht Versicherungsschutz. Weiterhin ausgeschlossen bleibt hingegen der Ausfall des Dienstleisters, also die fehlende Verfügbarkeit der Daten.
  • IT-Sicherheitsniveau: Die vom versicherten Unternehmen zu erfüllenden Obliegenheiten wurden neu formuliert, um den aktuellen technischen Stand abzubilden und das Verständnis beim Leser zu verbessern. Die Basis für ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau bilden weiterhin die bekannten, einfach umzusetzenden Maßnahmen wie regelmäßige Datensicherungen, starke Passwörter, individuelle Zugänge, Virenscanner, Firewalls und schnell installierte Sicherheitsupdates.
  • Die vollständigen neuen Musterbedingungen für Cyberschutz hat der Verband als PDF online gestellt.

    Mit dem Verbot von Zahn-Amalgam ab 2025 könnten Zahnarztbesuche teurer werden. Doch viele suchen bereits nach Alternativen, wie eine private Zahnzusatzversicherung.

    Die Europäische Union hat die Quecksilberverordnung überarbeitet und will die Verwendung von Zahn-Amalgam vollständig verbieten. Vor den möglichen Folgen warnen Zahnärzte.

    Für Zahnfüllungen aus Amalgam werden derzeit 40 Tonnen Quecksilber jährlich allein in Europa verbraucht. Zuviel findet die Europäische Union und hat eine Überarbeitung der Quecksilberverordnung auf den Weg gebracht. Die sieht folgendes vor:

    • keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 1. Januar 2025.
    • Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1. Januar 2025

    Zahnärzte kritisieren die Entscheidung und weisen darauf hin, dass Alternativen deutlich teurer sind. Und das ist nicht der einzige Aspekt, der befürchten lässt, dass Zahnarztbesuche künftig teurer werden. So kritisierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erst im Januar, dass die “Folgen der Mittelbegrenzung durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in der Patientenversorgung voll angekommen sind”. Davon seien vor allem Parodontitis-Patienten betroffen. Die Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitisversorgung seien “fatal”, so die KZBV. Eine unbehandelte Parodontitis verursache zudem hohe Folgekosten: Allein im zahnärztlichen Bereich summieren sich diese auf rund 200 Mio. Euro jährlich. Hinzukommen indirekte Krankheitskosten durch Parodontitis, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Mrd. Euro angibt.

    Beide vorgenannte Aspekte lassen befürchten, dass der Zahnarztbesuch in Zukunft noch teurer werden könnte. Viele gesetzlich Versicherte entscheiden sich deshalb für eine Zahnzusatzversicherung. Welche Leistungen den Menschen dabei wichtig sind, zeigte die Erhebung eines Versicherers. Demnach gaben zwei Drittel der Befragten (jeweils rund 65 Prozent) an, dass es ihnen wichtig ist, dass eine private Zahnzusatzversicherung Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen umfasst. Gefolgt von Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen (jeweils 64 Prozent). Unbegrenzter Zahnersatz einschließlich Inlays und Implantate seien für 56 Prozent der Befragten eine bedeutende Leistung, während kieferorthopädische Maßnahmen mit 39 Prozent etwas abgeschlagen folgen.

    Bei welchen Gelegenheiten greifen Deutsche auf ihre Rechtsschutzversicherung zurück? Das zeigt die Auswertung eines Rechtsschutzversicherers.

    • Vertrags-Rechtsschutz:
      Auseinandersetzungen wegen eines Kfz-Kaufvertrags, wegen des Vertrags mit dem Telefonanbieter oder wegen einer Urlaubsreise: Um sie ging es in mehr als jedem vierten Fall (26 Prozent).
    • Schadenersatz-Forderungen:
      18 Prozent der Fälle betreffen Schadenersatzansprüche – der zweithäufigste Grund. Dabei kann es beispielsweise um Streitigkeiten über die Höhe der Reparaturkosten nach einem Unfall gehen. Oder um die Höhe des Schmerzengeldes.
    • Arbeitsrecht:
      Auf dem dritten Platz folgt mit 13 Prozent aller Streitfälle das Arbeitsrecht. Abmahnung, betriebsbedingte Kündigungen oder Differenzen wegen Formulierungen im Arbeitszeugnis sind typische Themen.
    • Verkehrs-Rechtsschutz:
      Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen im Straßenverkehr machen 13 Prozent der Fälle aus. Die Bandbreite der Streitfälle ist hier besonders groß: von Geschwindigkeitsübertretungen über Vorfahrtverstöße bis hin zu Ermittlungen nach einem schweren Verkehrsunfall.
    • Immobilien:
      Die Streitfälle bilden das gesamte Spektrum ab, das sich im Spannungsfeld zwischen Eigentümer, Mieter und Vermieter ereignen kann: Mieterhöhung, die Nebenkostenabrechnung, den Schimmel im Badezimmer oder die hohe Hecke auf dem Nachbargrundstück. Jede zehnte juristische Auseinandersetzung spielte sich in diesem Rechtsgebiet ab.

    Während des Schulbesuchs genießen Schüler normalerweise den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Ausnahme bildet jedoch das Sporttraining in einem externen Kooperationsverein, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg feststellte.

    Ein Schüler eines Eishockey-Sportinternats erlitt beim abendlichen Training in einem externen Verein, mit dem eine Kooperation bestand, einen Oberschenkelhalsbruch. Das Internat berücksichtigte die Trainingszeiten des Vereins bei der Planung von Lernzeiten, Mahlzeiten und anderen schulischen Betreuungsangeboten. Zudem erhielt der Schüler für die Schulgebühren des Internats ein monatliches Stipendium des Vereins.

    Trotz dieser Verbindung fällt der Trainingsunfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 10 U 2662/21). Ein entscheidender Faktor war, dass das Training nicht in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fiel.