Erneut zeigt die Studie eines großen Versicherers, was Fachleute schon wissen: Kopfarbeit ist die wichtigste Ursache, weshalb Menschen ihren Beruf aufgeben müssen. Sie verdrängt damit körperliche Gebrechen wie etwa eine Schädigung der Gelenke oder ein Rückenleiden als Hauptursache. Das ist ein Fakt, den Menschen mit geistigen Berufen nicht ignorieren sollten.

Sollte man eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann besitzen, wenn man im Büro arbeitet, als Pädagoge, kaufmännischer Angestellter oder einem anderen geistigen Beruf nachgeht? Die Antwort muss ganz klar lauten: natürlich, und zwar gerade dann. Das zeigt ganz frisch der “Report Berufsunfähigkeit”, den der Versicherer Swiss Life anhand tausender Kundendaten ausgewertet hat. Demnach sind psychische Erkrankungen mittlerweile Hauptursache, wenn ein privater Versicherer eine Berufsunfähigkeits-Rente auszahlt. 37 Prozent aller neu bewilligten Leistungen resultieren aus der Psyche.

Weniger häufig sind Ursachen, die aus körperlich schwerer Arbeit resultieren

Dem entgegen nimmt die Bedeutung jener Berufsunfähigkeits-Gründe ab, die aus einer schweren körperlichen Tätigkeit resultieren. Zu unterschätzen sind freilich auch diese nicht. Etwa jeder vierte Leistungsfall (24 Prozent) betrifft Erkrankungen des Bewegungsapparates als zweithäufigste Ursache. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Fliesenleger aufgrund seiner dauerhaften Arbeit am Boden kaputte Knie und einen kaputten Rücken hat. Weitere 14 Prozent resultieren aus Unfällen als dritthäufigster Ursache. Es folgen Krebs (neun Prozent), Herz-, Kreislaufkrankheiten (acht Prozent) sowie innere Erkrankungen mit vier Prozent aller Neurenten.

In diesen Zahlen spiegelt sich auch der Wandel der Arbeitswelt wieder, ging doch der Anteil an “Malocherjobs” in den letzten Jahren stetig zurück. Hingegen steigt die Bedeutung von Dienstleistungs- und geistiger Arbeit in unserer Gesellschaft und damit einhergehende Ursachen für Berufsunfähigkeit. Das zeigt auch der langfristige Trend. Bei BU-Leistungen aufgrund psychischer Erkrankungen gab es in den vergangenen zehn Jahren einen Anstieg um satte 40 Prozent. Auch wenn andere Studien teils leicht abweichende Zahlen zeigen, ist diese Entwicklung in allen untersuchten Statistiken nachweisbar.

Frauen unter 30 besonders oft wegen Psyche berufsunfähig

Teils zeigen sich auch deutliche Unterschiede bei den Geschlechtern. Laut Report ist das Risiko für Frauen deutlich höher, aufgrund psychischer Ursachen ihren Beruf aufgeben zu müssen. Sind doch für 44 Prozent der Frauen BU-Leistungen durch eine psychische Erkrankung verursacht, jedoch nur für 28 Prozent der Männer.

Bei Frauen unter dreißig Jahren betrifft die Psyche sogar beinahe jeden zweiten Fall einer Berufsunfähigkeit. Dem entgegen sind Männer unter 30 weit stärker durch Unfälle bedroht: Sie betreffen 33 Prozent aller neuen BU-Fälle. Zum Vergleich: Bei jungen Frauen sind Unfälle nur für neun Prozent verantwortlich.

Wer einen geistigen Beruf ausübt, sollte sich folglich auch über den Schutz der Arbeitskraft informieren. Hier hilft ein Beratungsgespräch, den passenden Schutz bei den oft recht komplexen Tarifen zu finden.

Immer häufiger fehlen die Bundesbürger aufgrund psychischer Erkrankungen in ihrem Beruf. Das geht aus dem neuen Fehlzeitenreport einer großen Krankenkasse hervor. Fast jeder fünfte Fehltag ist mittlerweile dadurch bestimmt.

Warum fehlen Menschen in ihrem Beruf? Dieser Frage geht der TK-Gesundheitsreport nach. Und der Trend der letzten Jahre bestätigt sich: Immer häufiger müssen Menschen aufgrund psychischer Erkrankungen in ihrem Beruf passen. Bundesweit war im Jahr 2018 fast jeder fünfte Fehltag (18 Prozent) psychisch bedingt.

Besonders häufig betroffen sind dabei Frauen. Sie werden mit durchschnittlich 3,5 Fehltagen pro Jahr weit häufiger aufgrund psychischer Erkrankungen krankgeschrieben als Männer (durchschnittlich 2,2 Fehltage). Erschreckend ist der Langzeit-Trend. Demnach konnte im Zeitraum von 2006 bis 2018 ein Anstieg der Diagnosen von rund 92 Prozent nachgewiesen werden. Für den aktuellen Report wurden Gesundheitsdaten von rund 10,3 Millionen Erwerbspersonen ausgewertet. Im Schnitt fehlte jeder Arbeitnehmer pro Jahr krankheitsbedingt 15,5 Tage.

Psyche immer häufiger auch Grund für komplettes Aus im Beruf

Auch andere Studien belegen, dass die Gefahr einer psychischen Erkrankung im Beruf nicht unterschätzt werden sollte. Laut einer Studie des Analysehauses Morgen und Morgen ist die Psyche auch häufigster Grund, weshalb Personen komplett ihren Beruf aufgeben müssen. Fast ein Drittel bzw. 32 Prozent aller neu anerkannten Berufsunfähigkeits-Fälle in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung resultieren aus einer Nervenkrankheit.

Damit ist auch schon vorgegeben, womit man sich vor dem Aus im Beruf schützen kann: eben einer privaten Berufsunfähigkeits-Police. Ebenso wichtig ist aber auch die Prävention. So lässt eine Studie vom Wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) aufhorchen, wonach zufriedene Mitarbeiter seltener krankgeschrieben sind. 98,4 Prozent der Befragten sagten demnach aus, dass es ihnen wichtig ist, sich am Arbeitsplatz wohlzufühlen. Und das spiegelt sich auch am Krankenstand:

Sagen demnach Mitarbeiter, dass sie sich wohlfühlen und ihre Arbeit als sinnerfüllend empfinden, kommen sie im Schnitt auf 9,4 Krankheitsfehltage pro Jahr. Passte beides nur schlecht zusammen, waren es jedoch sogar durchschnittlich 19,6 Fehltage. Ein großer Unterschied!

Hier kann jeder Chef selbst dazu beitragen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz wohler fühlen. Betriebliches Gesundheitsmanagement kann zum Beispiel einen Beitrag leisten, Stressfaktoren im Unternehmen ausfindig zu machen und etwas für die Gesundheitsförderung in der Firma zu tun. Auch eine betriebliche Krankenzusatzversicherung schafft zusätzliche Gesundheitsanreize: sei es über Sport- und Massageangebote, einen Zuschuss für Zahnersatz oder finanzierte Vorsorgeuntersuchungen. Hier schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!

Im Mai 2019 treten auch wieder neue Regeln in Kraft. Eine wichtige News betrifft dabei die Steuererklärung. Bummelanten haben nun nämlich mehr Zeit, das Dokument beim Finanzamt vorzulegen.

Bisher galt: Wer seine Steuererklärung ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuervereins machen wollte, der musste bis Ende Mai seine vielen Papiere abliefern. Zwar was es möglich, formlos eine Verlängerung zu beantragen, was auch fast immer gestattet wurde. Aber speziell, wenn man bereits in den Vorjahren deutlich verspätet gewesen ist, konnten die Mitarbeiter in den Finanzämtern auch hart sein.

Hier hat der Gesetzgeber mit einer Neuregelung dafür gesorgt, dass zumindest in diesem Jahr die Betroffenen mehr Zeit haben — und nicht ihre Osterferien für die unliebsame Aufgabe opfern müssen. Denn für die Steuererklärung 2018 bleibt nun zwei Monate mehr Zeit. Sie muss nun nicht mehr bis Ende Mai, sondern spätestens bis Ende Juli eingereicht werden.

Mehr Zeit haben aber nun auch jene, die sich nicht auf ihre eigenen Fähigkeiten verlassen wollen, sondern einen Steuerberater hinzuziehen. Dann muss die Steuerklärung bis spätestens zum 29. Februar 2020 eingehen, um keinen Ärger mit dem Fiskus zu riskieren. Hier sei daran erinnert, dass der Fiskus bis zu 10 Prozent des festgesetzten Steuerbetrages und maximal 25.000 Euro als Verspätungszuschlag berechnen darf.

In der Regel gilt aber: Wer das Gespräch mit den Mitarbeitern des Finanzamtes sucht, kann auf viel Kulanz hoffen. Wer die Frist trotz dem längeren Zeitfenster versäumt, kann einen formlosen Antrag stellen und bitten, die Erklärung später einzureichen. Wichtig ist, dass der Antrag auch begründet wird. Hier reicht bereits etwas Phantasie. Sei es ein Umzug, ein Auslandsaufenthalt oder eine Krankheit: In der Regel lassen die Finanzämter mit sich reden.

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünfte-Gesetzes müssen übrigens auch Rentner unter bestimmten Umständen Steuern zahlen. Hier gilt es, sich rechtzeitig über die eigene Steuerpflicht bei einem Fachmann zu informieren, bevor der Fiskus Ansprüche anmeldet.

Das Osterfeuer gehört mittlerweile für viele Familien einfach zum Osterfest dazu. Wer aber einfach so ein Feuer entzündet, riskiert ein Ordnungsgeld und einen Feuerwehr-Einsatz. Deshalb gibt es im Vorfeld einiges zu beachten.

Osterfeuer sind ein langer Brauch, der sich zuerst auf Dörfern und im ländlichen Raum durchsetzte. Bereits um 1600 sind die ersten Feuer um die Osterzeit in Mitteleuropa bezeugt. Doch längst hat das gesellige Zusammensein auch die Städte erreicht. Für viele Menschen gehört es einfach zum Osterfest dazu, sich irgendwo mit Freunden zu treffen, ein Bierchen zu trinken und am wärmenden Holzscheit zu plaudern oder gar zu musizieren.

Doch einfach so ein Feuer anzünden, kann riskant sein. Denn für das Brauchtum gibt es klare Regeln. Sie dürfen meist nur von Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften organisiert werden, so informieren auch in diesem Jahr die örtlichen Feuerwehren. Und: Es ist empfehlenswert, sie vorab bei den Städten und Gemeinden anzumelden. So erspart man sich einen teuren Feuerwehr-Einsatz, der so richtig ins Geld gehen kann. Wer dies bisher versäumte, sollte schnell den Kontakt zu den Behörden suchen, häufig ist das lokale Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner. Letzter Termin fürs Anmelden ist in der Regel der Gründonnerstag.

Natürlich gibt es auch für das Abbrennen des Feuers Vorgaben. Die feierfreudigen Oster-Fans sollten sie schon deshalb einhalten, weil ein Missachten Gefahr für Körper und Sachen bedeuten kann. Das Abbrennen der Feuer in Waldnähe ist ebenso tabu wie in der Nähe von Autobahnen. Die Gründe sind logisch: Weder soll das gesellige Zusammensein in einen Waldbrand münden, noch Autofahrern bei hoher Geschwindigkeit die Sicht nehmen. 100 Meter Sicherheitsabstand sind Pflicht, der Abstand zu Gebäuden und Bäumen sollte wenigstens 50 Meter betragen.

Was aber darf überhaupt verbrannt werden? Auch dafür existieren strenge Vorgaben. Trockenes und unbearbeitetes Holz ist demnach der ideale Brennstoff, nachdem es von Blättern befreit wurde. Absolutes No-Go sind hingegen Abfälle, Paletten, Teerpappe und Sperrmüll: Wer diese in Brand setzt, muss ein hohes Bußgeld fürchten, schließlich bedeuten sie ein ernstes Risiko für die Gesundheit. Und auch Holz, das mit Lack und Farbe bepinselt wurde, ist aufgrund giftiger Dämpfe verboten.

Selbstverständlich sollte kein Osterfeuer unbeaufsichtigt bleiben. Auch Tiere und Kinder haben in der direkten Nähe des Feuers nichts zu suchen, so schön es auch brutzeln und knistern mag. Nach der Party sollte der Scheit mit ausreichend Wasser gelöscht werden. Und wer seinen Holzscheit schon ein paar Tage aufgeschichtet hat, sollte vor dem Entzünden noch einmal schauen, ob nicht Igel, Kaninchen oder andere Tiere darunter Unterschlupf suchen. Sonst wird das Holz für die Tiere schnell zur tödlichen Falle.

Auch an den Versicherungsschutz sollten die Feiernden denken. Wird auf dem eigenen Grundstück ein Feuer entzündet, ist das Haus durch eine Wohngebäudeversicherung oder Grundeigentümer-Versicherung geschützt.

Doch gerade bei der Haftpflicht kann es Probleme geben. Der Grund: Die gesetzmäßig vorgeschriebene Vereins-Haftpflicht greift oft nur dann, wenn die Veranstaltung dem “satzungsgemäßen Zweck dient”. Da aber in der Regel Vereine und Organisationen die Osterfeuer veranstalten, muss oft eine spezielle Veranstaltungshaftpflicht oder Feuerversicherung unterzeichnet werden. Hier empfiehlt es sich, vorab Rücksprache mit dem Versicherer des Vereins zu halten, was in welchem Umfang versichert ist. Auch ein Versicherungsexperte kann beratend helfen.

Eine Studie des Bundeskartellamts kommt zu dem Ergebnis, dass Vergleichsportale im Internet durchaus Probleme mit der Transparenz haben. Das gilt auch für jene untersuchten 17 Anbieter, die den Versicherungsvergleich anbieten. Auf eine ganze Reihe von Fallstricken gilt es zu achten.

Am Donnerstag hat das Bundeskartellamt einen Abschlussbericht präsentiert, der eine sogenannte Sektoruntersuchung von Vergleichsportalen zusammenfasst. Mehr als zwei Jahre lang haben Deutschlands oberste Wettbewerbshüter Daten und Informationen zusammengetragen. Anlass der Untersuchung war der Verdacht, dass die Anbieter nicht immer sauber arbeiten, etwa was Produkt- und Tarifrankings angehen. Wie bestimmte Empfehlungen entstehen, sei intransparent, so die Ausgangsthese der Studie. Und zum Teil bestätigten sich die Vermutungen.

Die meisten “Versicherungsvergleichsportale” sind Makler

Tatsächlich konnte die Behörde Punkte ausfindig machen, bei denen es mit der Transparenz der Portale hapert. Dafür wurden die Vergleichsanbieter mit umfangreichen Fragenkatalogen konfrontiert, die sie wahrheitsgemäß beantworten mussten.

Speziell beim Versicherungsvergleich war ein Interessenkonflikt schnell gefunden. Fast alle Anbieter sind als Versicherungsmakler registriert. Das muss nichts Schlechtes bedeuten, im Gegenteil: daraus resultieren auch zahlreiche Rechte des Kunden. So ist das Portal auch verpflichtet, sich um die eigene Kundschaft zu kümmern. Aber das heißt: In der Regel kooperieren die Portale nur mit Versicherern, die eine Provision zahlen. Mehr als neunzig Prozent aller Einnahmen erzielen die Online-Anbieter im Schnitt mit Provisionen.

Eine weitere Erkenntnis: Wichtige Versicherer meiden den Vertriebsweg über Vergleichsportale, weil hier die Abschlussprovisionen besonders hoch sind. Das sollten Verbraucher bedenken, wenn sie dort Tarife vergleichen. Und nicht alle Assekuranzen bieten ihre Verträge überhaupt für den Online-Abschluss an. Manche Angebote sind an persönliche Beratung gebunden. Die Konsequenz: Keineswegs findet man im Netz einen vollständigen Marktvergleich.

“Eine vergleichsweise niedrige Marktabdeckung ergab sich insbesondere bei Vergleichsportalen in den Bereichen Versicherungen, Hotels und Kredite”, so lautet ein wichtiges Fazit der Studie. Zwei Beispiele: In der privaten Haftpflichtversicherung beträgt die Marktabdeckung im Schnitt 55 Prozent, bei der Hausratversicherung 56 Prozent. Das ist etwas mehr als die Hälfte der Tarife.

Kooperationen schwer zu durchschauen

Noch ein Ergebnis der Untersuchung: Viele Vergleichsportale kooperieren nicht direkt mit den Versicherern, sondern haben einen Kooperationspartner zwischengeschaltet. Dieser ist es, der oft auch die Software für den Vergleich bereithält. Auch auf die Tarifdaten der Versicherer können die Webanbieter in der Regel nicht direkt zugreifen, sondern mittels Kooperationen. Hier bemängelt das Bundeskartellamt, für den Kunden sei kaum zu durchschauen, welches Vergleichsportal mit welchem Partner kooperiere.

Warum aber sollte das für die Kunden überhaupt wichtig sein? Ganz einfach: Weil die Wahl des Partners auch das Produktranking und damit Empfehlungen beeinflussen kann. Um das am konkreten Fall zu verdeutlichen: Viele Versicherungskunden greifen auf mehrere Vergleichsportale zurück, um sich auch aus einer zweiten oder dritten Quelle zu überzeugen, ob der empfohlene Tarif tatsächlich spitze ist. Was aber, wenn im Hintergrund das gleiche Vergleichsprogramm auf der Basis ähnlicher Parameter das Ranking erstellt? Dann erhält man eben keine “Zweitmeinung”, sondern das Portal rechnet ja mit der gleichen Technik und Vorauswahl wie das andere. Nur zum Schein hat man also auf mehrere unabhängige Empfehlungen zugegriffen. Tatsächlich gibt es bei den Kooperationspartnern eine auffällige Konzentration, warnt die Kartellbehörde.

Position 0 — Wer steht eigentlich ganz oben?

Nicht immer sei folglich nachzuvollziehen, warum ein bestimmter Tarif empfohlen werde und ein anderer nicht, so das Ergebnis der Studie. Es besteht der Verdacht, dass auch die Höhe der gezahlten Provision einen Einfluss haben könnte, dass ein Anbieter im Ranking ganz oben gelistet wird. Zwar spricht das nicht grundsätzlich dagegen, sich über Versicherungen auch über Vergleichsportale zu informieren. Aber die Verbraucher sollten ausreichend skeptisch sein.

Ein Beispiel für intransparente Listenplätze ist die sogenannte “Position 0”. Das heißt, ganz oben bei den Produktempfehlungen eines Vergleichsportals findet ein Verbraucher nicht den besten oder günstigsten Tarif. Sondern ein Angebot, für das die Gesellschaft extra zahlt. In der Regel müssten solche Angebote als “Werbung” gekennzeichnet sein. Oft ist das aber kaum erkennbar. Wie wichtig “Position 0” ist, zeigt die ausgewertete Statistik: Nahezu jeder vierte Vertragsabschluss entfiel auf diesen Listenplatz.

Etwas für die Umwelt tun und Selbstversorger werden? Viele Häuslebauer bauen sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach. Dabei gilt es aber zu bedenken, dass eine solche Anlage in der Regel extra versichert werden muss. Denn die Technik ist ja sehr teuer — und kann schnell Schaden nehmen.

Knapp 1,8 Millionen Photovoltaikanlagen gibt es derzeit in Deutschland, davon rund 930.000 auf privaten Dächern. Kein Wunder, gilt doch die Technik als umweltfreundlich, weil quasi emissionsfrei. Aber mit Einschränkungen: Bei der Herstellung der Solarzellen wird immens viel Energie gebraucht, auch die Entsorgung ist aufwendig. In Europa dauere es ungefähr zweieinhalb Jahre, bis die Anlage die Energie erzeugt hat, die in ihre Herstellung gesteckt wurde, erklärt die niederländische Forscherin Mariska de Wild-Scholten dem Online-Portal heise.de.

Dennoch ist die Ökobilanz der Solartechnik besser als jene vieler anderer Stromerzeuger. Die Unabhängigkeit der Stromgewinnung ist ein weiterer Grund, weshalb sich viele Hausbauer die Sonne aufs Dach holen. Aber Vorsicht: im Umfang einer herkömmlichen Wohngebäudeversicherung ist die Photovoltaik nicht geschützt. Diese muss entweder mit einem extra Baustein oder gar einer eigenständigen Versicherung geschützt werden.

Im Vertrag enthalten sein sollten wichtige Ursachen für einen Defekt. Liebestolle Marder zum Beispiel beißen nicht nur Autokabel durch, sondern schädigen gern auch Solaranlagen. Hier ist auf der sicheren Seite, wer auch einen Baustein für Tierbiss und Folgeschäden vereinbart hat. Doch die häufigsten Ursachen für Schäden sind andere. Brände sind zwar selten, aber können schnell auf das ganze Haus übergreifen und die Anlage komplett zerstören, da die Solarzellen schlecht zu löschen sind. Folglich sind hier die Kosten besonders hoch.

Blitz, Überspannung, Hagel, Schneedruck und Sturm sind ebenfalls keine Freunde solcher Anlagen. Hierbei gilt es auch darauf zu achten, wie Folgeschäden abgesichert sind — selbst die Folgen von Konstruktions- und Materialfehlern lassen sich in den Schutz integrieren. Versichert sein sollten alle Teile der Anlage. Und auch der Ertragsausfall ist ein wichtiger Baustein für eine Solardeckung — schließlich kann es richtig teuer werden, wenn die Anlage mal nicht funktioniert und keine Energie spendet. Mitunter verschlingt schon die Suche nach der Ursache viel Zeit und Geld. Schäden durch fahrlässiges Handeln sind ebenfalls versicherbar.

Die Versicherer haben verschiedenste Arten von Policen im Angebot, um Photovoltaik zu schützen. Das reicht von einer Allgefahrendeckung bis zu extra Bausteinen in Wohngebäude-Verträgen. Wer sich unsicher ist, sollte ein Beratungsgespräch nicht scheuen, um den richtigen Schutz zu finden. Schäden gegenüber Dritten sollten auch bedacht werden, etwa wenn ein Teil vom Dach fällt und einen Passanten verletzt. Unter Umständen bietet bereits eine moderne Privathaftpflicht Schutz, aber auch eine Betreiber-Haftpflicht wird angeboten.

Das Fahrrad-Geschäft boomt! Nie zuvor wurde in Deutschland so viel Geld mit Fahrrädern umgesetzt, längst ist daraus ein Milliardengeschäft geworden. Das liegt auch an den E-Bikes, die speziell von Senioren gern nachgefragt werden. Aber die Fahrt ins Grüne hat auch Tücken, wie die Unfallzahlen zeigen. Ein Grund, vorsichtig zu sein und vorzusorgen.

Wer auf die aktuellen Zahlen des Deutschen Fahrradmarktes schaut, kann nur staunen. 3,16 Milliarden Euro setzten die Händler 2018 mit Fahrrädern und E-Bikes um, so berichtete der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) vor wenigen Wochen. Das bedeutet ein Plus von 16,3 Prozent binnen Jahresfrist. Andere Branchen können da nur neidisch auf das Wachstum blicken. Insgesamt wurden 4,18 Millionen Räder verkauft. Der Fahrrad-Bestand in Deutschland ist nach Schätzungen des Verbandes auf 75,5 Millionen Räder angewachsen.

Keine Frage: In Deutschland gibt es einen kleinen Fahrrad-Boom. Das liegt vor allem auch an der steigenden Nachfrage nach E-Bikes. Mit 980.000 verkauften Rädern verfehlte der Absatz nur knapp die Millionenmarke. Kein Wunder: In einer alternden Gesellschaft ist es eine große Unterstützung, wenn man frei entscheiden kann, den Berg mit Muskelkraft hochzustrampeln oder den kleinen Hilfsmotor zuzuschalten. Und gerade in Großstädten sind Räder ein Mittel gegen Stau und fehlende Parkplätze.

Nicht ohne Versicherung!

Der Fahrspaß hat aber auch seine Schattenseiten, wie die aktuelle Unfallstatistik zeigt. Die Zahl der getöteten oder schwerverletzten Radfahrer steigt seit Jahren besonders in den Innenstädten. 2018 verloren 455 Radfahrer in Deutschland ihr Leben, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht: davon 89 auf E-Bikes. Zehntausende Radfahrer trugen schwerste Verletzungen davon, auch wenn die Unfallstatistik hier keine genaue Auskunft gibt: Als Schwerverletzter gilt schon, wer stationär behandelt werden muss.

Deshalb sollte man sich zunächst selbst schützen, vorausschauend fahren und immer einen Helm tragen. Aber auch der richtige Versicherungsschutz ist wichtig. Eine private Unfallversicherung kann die finanziellen Folgen auffangen, wenn man selbst einen Unfall verursacht oder ohne Fremdeinwirken zu Fall kommt, etwa weil man einer streunenden Katze ausweichen muss. Der Versicherer zahlt dann eine vorher vereinbarte Kapitalleistung und/oder Unfallrente, wenn eine laut Vertrag vereinbarte Beeinträchtigung infolge des Unfallereignisses eintritt. Schädigt man dritte Personen, leistet eine private Haftpflichtversicherung Abhilfe. Die sollte ohnehin jeder haben.

Schwieriger ist die Situation bei E-Bikes. Bis 25 km/h bzw. einem maximal 250 Watt starken Motor werden sie als Fahrräder eingestuft: hier ist keine extra Versicherung vonnöten. Anders sieht es hingegen aus, wenn es sich um leistungsstärkere S-Pedelecs handelt. Diese Zweiräder erreichen Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern, weshalb sie rechtlich als Mofas gelten. Hier muss auch eine Mopedversicherung abgeschlossen werden, um die schnellen Flitzer zu nutzen.

Radfahrer oft nicht Hauptverursacher des Unfalls

Wichtig ist aber mit Blick auf Radfahrer für alle Verkehrsteilnehmer: gegenseitige Rücksichtnahme! Hierbei sollte man bedenken, dass man auf dem Rad nahezu ungeschützt ist. Umso schwerer wiegen die Folgen eines Zusammenstoßes. Es ist übrigens ein häufig gehörtes Klischee, dass die Radfahrer durch Fehlverhalten selbst die Hauptschuld an den Unfällen tragen. Im Gegenteil: Das Gros fährt durchaus vorsichtig.

Die meisten Verletzungen sind zu beklagen, wenn Radfahrer mit PKW oder gar LKW kollidieren. Bei Unfällen mit Autos sind Radler nur zu 25 Prozent Hauptverursacher eines Unfalls, bei Unfällen mit LKW gar nur zu 20 Prozent, so geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. Rechnet man die Unfälle hinzu, bei denen auch Fußgänger verwickelt sind oder ein Radfahrer ohne Fremdeinwirken zu Schaden kommt, sind Radler etwa für vier von zehn Unfällen hauptverantwortlich, bei denen sie einen Personenschaden erleiden.

Das zeigt: Appelle an Radfahrer allein helfen nicht weiter. Alle Verkehrsteilnehmer müssen mehr Rücksicht nehmen, vor allem aber müsste die Radinfrastruktur in den Städten deutlich verbessert werden. So zeigt die Unfallforschung der Versicherer (UDV), dass viele Unfälle an unübersichtlichen und schlecht einsehbaren Straßenkreuzungen passieren. Auch zu wenig Sicherheitsabstand zum Radfahrer sind oft Grund für Zusammenstöße. Eine weitere häufige Unfallursache sind unachtsam geöffnete Fahrertüren, wenn ein Auto am Straßenrand parkt. Hier kann ein kleiner Tipp helfen: Autofahrer sollten die Türe mit der rechten Hand öffnen: und dabei den Kopf nach hinten drehen, ob nicht doch ein Radler kommt.

Auch im Jahr 2018 ist die Zahl der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, erneut gestiegen. Das belegen jüngst veröffentlichte Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Auch wenn grundsätzlich keine Panik angebracht ist, zeigen sie erneut: Man sollte zusätzliche private Vorsorge nicht vernachlässigen.

Wer in Deutschland nicht genug Geld zum Leben hat, bekommt unter Umständen sogenannte Grundsicherung. Seit ihrer Einführung im Jahr 2003 kennt die Zahl der Betroffenen beinahe nur eine Richtung: Sie steigt, und zwar deutlich. So erhöhte sich auch im Jahresverlauf 2018 die Zahl der Menschen, die auf diese Stütze angewiesen sind, um 1,9 Prozent. Zum Jahresende waren bereits 1,079 Millionen Menschen betroffen, so berichtete das Statistische Bundesamt in der letzten Woche.

Viele Altersrentner — mit hoher Dunkelziffer

Wer Anrecht auf Grundsicherung hat, ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Der bekannteste Fall sind jene Menschen in Altersarmut. Etwas mehr als die Hälfte der Grundsicherungs-Empfänger (559.419 Personen) sind Altersrentner, das heißt, sie haben die Regelaltersgrenze bereits erreicht oder überschritten. Hier reicht die gesetzliche Rente schlicht nicht, um ein auskömmliches Leben zu sichern. Viele der Betroffenen sind sogar Freiberufler, die überhaupt nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Zwar sollte man die Zahl nicht überdramatisieren: Aktuell sind nur rund drei Prozent der Altersrentner Sozialleistungs-Empfänger. Dennoch wäre es auch falsch, die Tendenz steigender Armut zu verharmlosen. Zum einen werden aufgrund zunehmend brüchiger Erwerbsbiographien und des sinkenden Rentenniveaus künftig deutlich mehr Menschen keine auskömmliche Altersrente haben. Zum anderen ist die Dunkelziffer hoch, warnen Sozialforscher. Soll heißen, viele Senioren erhalten nur deshalb keine Grundsicherung, weil sie den Gang zum Sozialamt scheuen oder ihre Rechte gar nicht kennen. Man muss diese Leistung aktiv beantragen.

Deshalb sollte man die Altersvorsorge nicht vernachlässigen. Das gilt vor allem auch für Frauen, die weit stärker bedroht sind. Von den Ruheständlern, die Grundsicherung im Alter erhielten, waren gut 323.000 Frauen und 236.000 Männer betroffen. Altersarmut ist leider immer noch mehrheitlich weiblich. Über die drohende Vorsorgelücke im Alter kann ein Beratungsgespräch aufklären.

Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit — auch hier steigende Zahlen

Ebenfalls ein deutliches Plus ist bei jenen Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung zu beobachten, die dieses Geld aufgrund einer Erwerbsminderung erhalten. Sie sind mindestens 18 Jahre alt, haben die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht. 519.102 Personen waren hier betroffen.

Auch diese Statistik zeigt sich die Wichtigkeit zusätzlicher Privatvorsorge. Anrecht auf eine Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung haben nur Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können. Und das heißt: Sie können in jeden Beruf verwiesen werden, bevor sie diese soziale Stütze erhalten. Auch, wenn der neue Job das bisherige Einkommen und den bisherigen Status deutlich unterbietet. So kann ein Arzt etwa auch auf einen Job als Pförtner oder Putzkraft verwiesen werden.

Den konkreten Beruf bei der Absicherung der Arbeitskraft berücksichtigt aber allein eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Das gilt umso mehr, seit die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente infolge einer Rentenreform im Jahr 2001 de facto abgeschafft wurde. Für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 auf die Welt kamen, erbringt die Rentenkasse seitdem nur noch eine Leistung für Erwerbsminderung. Private Berufsunfähigkeits-Policen aber orientieren sich an Status und Gehalt des zuletzt ausgeübten Berufes. Auch hier kann ein Beratungsgespräch Aufklärung schaffen!

Man will ja gern mehr für die Gesundheit tun und müsste es auch — aber der innere Schweinehund streikt? So geht es vielen Menschen, wie die aktuelle Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers zeigt. Fast jeder zweite Deutsche schätzt demnach seine Gesundheit als verbesserungsbedürftig ein.

Eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag eines Versicherers zeigt aktuell, dass Klischees eben manchmal doch zutreffen. In der bevölkerungsrepräsentativen Studie schätzte nämlich beinahe jeder zweite Deutsche (48 Prozent) seinen eigenen Gesundheitszustand als “mittelmäßig bis schlecht” ein. Und sogar deutlich mehr als jeder Zweite sagt, er müsse eigentlich mehr für seine Gesundheit tun (58 Prozent). Ein Ergebnis, das aufhorchen lässt.

Allein: Wo ein Wille ist, da fehlt mitunter die Motivation. Denn der innere Schweinehund ist ein faules Tier und lümmelt gern auf dem heimischen Sofa rum. So sagen 63 Prozent aller Befragten, ihnen fehle die Motivation, mehr für das eigene Wohlbefinden zu machen. In der Gruppe der Unter-30-Jährigen ist der Anteil sogar besonders hoch: Hier sehen sich 76 Prozent nicht motiviert genug.

Hier sei daran erinnert, dass auch Krankenkassen und private Krankenversicherer unter Umständen gesundheitsbewusstes Verhalten fördern. So haben einige Kassen Kooperationen mit Fitnessstudios abgeschlossen und zahlen Zuschüsse für Bauch-Beine-Po- oder Rückenkurse. Über Bonusprogramme zahlen manche Anbieter sogar eine Prämie, wenn die Mitglieder gesundheitsbewusstes Verhalten nachweisen.

Auch Ernährungsberatung und andere Gesundheitsprävention wird unter Umständen gefördert und bezuschusst. Es empfiehlt sich, bei der eigenen Kasse anzufragen, von welchen Extras man profitieren kann — und auch Anbieter zu vergleichen, da nicht jede die gleichen Zuschüsse erbringt. Unter Umständen empfiehlt sich dann ein Wechsel.

Darüber hinaus können auch Fitnesstracker und Gesundheits-Apps einen Beitrag leisten, endlich den inneren Schweinehund zu bekämpfen. Auch hier gehen Krankenversicherer verstärkt dazu über, mit Gesundheitsdienstleistern und App-Entwicklern zu kooperieren. Dann werden per Smartphone oder Tracker Schritte gezählt, der Schlaf überwacht, die Regelmäßigkeit des Sports überprüft: Vor allem auch Erfolge dokumentiert. Das alles passiert natürlich auf freiwilliger Basis und unter strengen Datenschutz-Bestimmungen. Fest steht aber: die eigene Gesundheit vernachlässigen ist keine Option! Denn man riskiert dauerhafte Krankheiten — und einen Verlust an Lebensqualität.

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auch 2018 wieder gesunken, zum dritten Mal in Folge: so die gute Nachricht. Die schlechte: Noch immer ist die Zahl immens hoch. Rund 110.000mal verschafften sich Kriminelle unerlaubt Zugang in fremde Wohnungen, so zeigen aktuelle Zahlen der Versicherungswirtschaft.

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist 2018 erneut gesunken, zum dritten Mal in Folge. Rund 110.000 versicherte Einbrüche mussten die Hausratversicherer im abgelaufenen Jahr bezahlen, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag. 2017 sind es noch 130.000 Delikte gewesen und 2015 gar 180.000.

Der Trend ist also eindeutig positiv. Und doch ist die Zahl der Einbrüche noch erschreckend hoch. Alle viereinhalb Minuten werden irgendwo in Deutschland erfolgreich Türen aufgehebelt, Schlösser geknackt oder unbefugt Fenster geöffnet. Die Langfinger gehen dabei sehr professionell vor. Oft agieren sie in Banden und haben den Tatort sehr genau ausspioniert und beobachtet, bevor sie zur Tat gehen.

Doch besser ist es, man lässt es erst gar nicht so weit kommen. So betont auch der Geschäftsführer des Versicherer-Verbandes, Wolfgang Weiler, dass keineswegs weniger Einbrecher unterwegs seien und so die sinkende Einbruchzahl zu erklären ist. Aber die Menschen sorgen schlicht besser vor. “An den sinkenden Einbruchzahlen wird deutlich: Vorsorge wirkt! Viele Hausbesitzer haben in den vergangenen Jahren in bessere Sicherheitstechnik investiert, das zahlt sich aus”, so der Versicherungsexperte.

Schon kleine Korrekturen helfen

Helfen können schon kleine Maßnahmen, wie der GDV betont. Der Dachverband der Versicherer fordert, dass für Neubauten in Deutschland künftig einbruchhemmende Fenster und Türen Pflicht werden. Hier verschaffen sich Kriminelle besonders oft Zugang, wie die Statistik zeigt. Einen verpflichtenden Sicherheits-Standard gibt es aber bisher nicht.

Konkret sollen Fenster doppelt verglast und die Griffe gesondert abschließbar sein. Diese dann gewaltsam zu öffnen, kostet extra Zeit — und schreckt ab. “Nahezu jeder zweite Einbruchsversuch wird abgebrochen, weil Täter nicht schnell genug ins Haus kommen”, so Weiler.

Auch müssen Haus- und Wohnungsbesitzer nicht unbedingt eine Überwachungskamera am Haus anbringen, um sich sicherer zu fühlen. Schon eine Lichtschaltanlage, die bei Bewegung automatisch für Helligkeit sorgt, lässt Einbrecher oft von ihrem Plan abrücken: Diese agieren lieber unbeobachtet im Dunkeln.

Vorsicht bei längerer Abwesenheit!

Zusätzliche Vorsorge sollte getroffen werden, wenn man länger von der Wohnung abwesend ist, etwa aufgrund einer Urlaubs- oder Dienstreise. Verwandte oder Freunde können beauftragt werden, regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Denn quillt er über, wissen die Diebe, hier ist gerade für längere Zeit niemand zu Hause. Über automatische Zeitschaltuhren lassen sich auch Rollos zu bestimmten Zeiten hoch- und runterfahren sowie das Licht an- und ausschalten. Denn ständig dunkle Wohnungen mit heruntergelassenen Rollos senden ebenfalls eine deutliche Botschaft: Hier ist gerade niemand da.

Wenn es doch einmal passiert ist, dass ein Einbrecher Erfolg hatte, zahlt die Hausratversicherung für gestohlene Dinge. Hier sollte bedacht werden, dass der Wert des Hausrates in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, dank teurer Geräte wie Flachbildfernseher, Thermomixer und Smartphones. Im Schnitt 2.850 Euro mussten die Versicherer 2018 pro Einbruch zahlen, 100 Euro mehr als noch im Jahr davor. Für viele wertvolle Sachen ist der Ersatz oft gedeckelt, werden sie in der Wohnung aufbewahrt, etwa für Bargeld, Schmuck oder Dokumente. Hier sollte man sich beraten lassen, um den passenden Schutz zu finden.