Viele Bundesbürger befürworten es, ihre Versicherung aus individuellen Bausteinen auf die eigene Situation zuschneiden zu können: Das zeigt eine aktuelle Umfrage. Aber dabei drohen auch Risiken.

Die Deutschen mögen beim Versicherungsschutz das Baukastensystem! So lässt sich vielleicht am besten eine Studie von YouGov zusammenfassen. Demnach befürworten 58 Prozent der Bürger die Möglichkeit, Versicherungstarife auf ihre individuellen Bedürfnisse zuschneiden zu können.

Das kann entweder mittels besagtem Baukastensystem erfolgen, bei dem Kunden einzelne Module dazu- oder abwählen können. Oder mittels sogenannter Fitness- und Telematik-Tarife. Zum Beispiel müssen dann die Versicherten in der Krankenversicherung einen gesunden Lebenswandel nachweisen und erhalten dafür Prämien. Oder ein Kfz-Versicherer misst die individuelle Fahrweise des Versicherten und belohnt vorausschauendes und vorsichtiges Fahren mit Rabatten.

Module – Beratungsbedarf steigt!

Immer mehr Versicherer bieten tatsächlich Tarife an, die es erlauben, individuelle Leistungen für den Versicherungsschutz hinzu- oder abzuwählen. Und diese Tarife werden auch gut nachgefragt. Schließlich erlauben sie, im Zweifel Leistungen abzuwählen, die man gar nicht braucht.

Traditionell war es so, dass die Versicherer verschiedene Tarifvarianten anboten, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten waren: In der Regel einen Tarif mit Grundschutz und teurere Tarife mit Zusatz- und Assistanceleistungen. Andere Sparten waren wiederum so komplex, dass sie eigentlich schon immer einen hohen Beratungsbedarf erforderten, etwa die private Krankenversicherung oder die Gewerbeversicherung. Doch mit den neuen Baukasten- und Modulsystemen erhöht sich der Beratungsbedarf selbst für vermeintlich standardisierte Produkte.

Für die Kunden kann sich das als heimtückisch entpuppen. Zum Beispiel dann, wenn sich eine wichtige Leistung in einem Baustein versteckt, den man abgewählt hat. Dann nämlich steht man plötzlich ohne Schutz da. Beispiel Hausratversicherung: Manche Tarife sehen für den Schlüsseldienst nur dann eine Leistung vor, wenn man ein bestimmtes Modul hinzuwählte. Auch andere wichtige Leistungen wie etwa Sanitär-Reparaturarbeiten, die Entfernung von Schädlingen oder ähnliches kann sich in einem Modul verstecken. Hier sollte man sich nicht scheuen, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, damit der Schutz tatsächlich auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Telematik-Tarife: Auf dem deutschen Markt noch wenig etabliert

Wer hingegen einen sogenannten Telematik- oder Pay-as-you-live-Tarif abschließen will, schaut in Deutschland noch oft in die Röhre. Immerhin haben sich Telematiktarife mittlerweile in der Kfz-Versicherung weitestgehend etabliert: Hier misst eine App in der Regel das individuelle Fahrverhalten, also wie der Fahrer bremst, ob er schnell fährt, wie er sich in die Kurven begibt. Wer vorsichtig fährt, darf auf Rabatte hoffen. Aber bei vielen Anbietern sind diese Policen Fahranfängern vorbehalten.

In der privaten Krankenversicherung hingegen zeigen sich die Versicherer weit zurückhaltender. Im angloamerikanischen Raum und sogar in Afrika gibt es mittlerweile Tarife, bei denen der Verbraucher sein Gesundheitsverhalten fast permanent überwachen lässt: Ob er regelmäßig Sport treibt und sich gesund ernährt, teils wird sogar der Schlafrhythmus gemessen. In Deutschland gibt es dagegen viele Vorbehalte, etwa mit Blick auf den Datenschutz. Dennoch bieten die privaten Krankenversicherer auch heute schon sehr individualisierte Tarife an: ohne permanent die Gesundheitsdaten zu messen. Etwa sehen einige Tarifvarianten eine Prämienrückerstattung vor, wenn man im Kalenderjahr keinen Arzt in Anspruch nehmen musste. Hier lohnt ebenfalls ein Beratungsgespräch!

Bis zum April erhalten Arbeitnehmer die Jahresmeldungen der Sozialversicherung aus dem Vorjahr. Hier wird unter anderem aufgeführt, welche Rentenbeiträge man in die Rentenkasse eingezahlt hat. Es ist wichtig, diese Dokumente auf Fehler zu überprüfen: sonst drohen Einbußen bei der Rente.

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Bundesbürger noch immer die wichtigste Stütze der Altersvorsorge. Knapp 54 Millionen Menschen zahlen hier Beiträge ein, sogenannte Versicherte ohne Rentenbezug, um später abgesichert zu sein. Kein Wunder, sind doch grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Azubis und Eltern während der Kindererziehung pflichtversichert.

Damit Versicherte die Rente später in voller Höhe erhalten, sollten sie jedoch auch regelmäßig kontrollieren, ob alle Daten korrekt gemeldet wurden. Und hierfür bieten sich die jährlich versendeten Jahresmeldungen zur Sozialversicherung an. Diese Jahresmeldungen müssen bis spätestens Ende April an die Arbeitnehmer versendet werden. Und definitiv ist es ein Fehler, die Dokumente einfach wegzulegen oder abzuheften, ohne vorher einen Blick darauf geworfen zu haben.

Denn fehlerhafte Angaben können sich später negativ auf die Rentenhöhe auswirken, wie aktuell die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) auf ihrer Webseite informiert. Deshalb sollten mindestens folgende Angaben gecheckt werden: Name, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und diese Angaben berichtigen lassen.

Auch sollten die Jahresmeldungen gut aufgehoben werden: Sie dienen später als Nachweis für die gezahlten Rentenbeiträge. Darüber hinaus empfiehlt es sich, zusätzlich eine private und/oder betriebliche Altersvorsorge abzuschließen: Schon wer ein mittleres Bruttoeinkommen hat, muss später eine Rentenlücke und Altersarmut fürchten, so haben mehrere Studien gezeigt.

Der Gesetzgeber hat in diesem Jahr Reformen in Kraft gesetzt, um die zusätzliche Altersvorsorge attraktiver zu machen: So rentieren sich nun Riester-Rente und bAV auch für Geringverdiener mehr. Unter anderem wurde ein neuer Freibetrag eingeführt, wenn Ruheständler später auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Hier schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!

Am 18. Januar fegte Orkan “Friederike” über Deutschland hinweg, deckte Dächer ab, legte den Verkehr lahm und kostete sogar acht Menschen das Leben. In einer ersten Schätzung ging der Versicherungsdachverband GDV von einem Schaden in Höhe von 500 Millionen Euro aus. Doch diese Schadenssumme musste der Verband nun deutlich nach oben korrigieren: Friederike war der zweitteuerste Wintersturm aller Zeiten!

Vor einer Woche hatte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Dachverband der Versicherer, den Schaden durch Friederike für die Versicherer noch auf 500 Millionen Euro beziffert. Doch nun liegen dem Verband genauere Zahlen vor und er musste diese Summe deutlich nach oben korrigieren: 1 Milliarde Euro wird die Branche nun für die entstandenen Schäden zahlen müssen! Damit ist Friederike zweitteuerster Wintersturm aller Zeiten. Nur Kyrill war mit 2,06 Milliarden Euro noch teurer.

Orkan Friederike zeigte erneut, wie wichtig es ist, sein Hab- und Gut mit einer entsprechenden Versicherung abzusichern. Allein 900 Millionen Euro müssen die Versicherer demnach für Sachschäden zahlen – etwa Schäden am Haus. Hierfür ist es nicht nur sinnvoll, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die in der Regel für Sturmschäden ab Windstärke 8 zahlt. Ein zusätzlicher Elementarschaden-Baustein ist unerlässlich, wenn zum Beispiel infolge von Starkregen Wasser in den Keller dringt und das Gemäuer schädigt.

Schaden schnell melden!

Wer seinen Schaden bisher nicht gemeldet hat, sollte das schnellstens nachholen. In der Regel hat eine Schadensmeldung unverzüglich -also so schnell wie möglich!- zu erfolgen, damit der Versicherer den Schaden begutachten kann. Schon eine 14tägige Versäumnis führt dazu, dass die Gesellschaft ihre Leistung stark kürzen darf, wie unter anderem ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal zeigt (Az.: 39 C 557/06).

Wenn der Schaden gemeldet wurde, sollten Hausbesitzer konkret mit ihrem Versicherer absprechen, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind. Das ist manchmal ein schwieriges Unterfangen. Einerseits dürfen die Schäden nicht einfach beseitigt bzw. repariert werden, wenn der Versicherer auf Begutachtung besteht. Eine vorschnelle Reparatur kann also zu Problemen mit dem Versicherer führen. Anderseits gibt es eine Pflicht zur Schadensminderung: Versicherungsnehmer müssen verhindern, dass der Schaden noch größer wird und Folgeschäden auftreten.

Das ist derzeit schwierig, wenn das Dach repariert werden muss. Laut einem Bericht von MDR aktuell sind nach dem Orkan Friederike in einigen Regionen so viele Schäden aufgetreten, dass die Dachdecker schlicht ausgebucht sind und bei kleineren Arbeiten zunächst nur eine provisorische Abdeckung übernehmen. In solch einem Fall sollte der Versicherer darüber in Kenntnis gesetzt werden – hierbei kann es helfen, sich das Bemühen um Hilfe von der Dachdeckerfirma schriftlich bestätigen zu lassen. Wichtig: Hausbesitzer sind nicht dazu verpflichtet selbst auf das Dach zu steigen! Besser auf professionelle Hilfe warten, bevor man noch selbst verunglückt.

Bei Frank Plasbergs Talkshow “Hart aber fair” wurde darüber diskutiert, ob den Lebensversicherern ein Crash droht. Dabei wacht die deutsche Finanzaufsicht BaFin sehr streng darüber, dass die Lebensversicherer alle Garantien und Zusagen an ihre Kunden bedienen können. Das gilt auch langfristig: Stolze eine Billion Euro haben die Versicherer als zusätzliche Reserve angespart.

Am Montag debattierte Frank Plasberg zur besten Sendezeit über das Thema “Crash der Lebensversicherungen – Panikmache oder echte Gefahr?” Anlass ist ein Buch des früheren Versicherungsmanagers Sven Enger. Er argumentiert, aufgrund des Nullzinses an den Kapitalmärkten und der Alterung der Gesellschaft könnten die Lebensversicherer Schiffbruch erleiden. Und diese Sendung lieferte nicht unbedingt mehr Klarheit im Sinne des Kunden. Mitunter wurden Fachbegriffe und vermeintliche Fakten wild durcheinander geworfen, so dass auch einige Medien im Rückblick bescheinigten, die Verbraucher seien nachher “verwirrter als zuvor” gewesen. So zumindest urteilte die Rheinische Post.

Versicherungsaufsicht wacht strenger als je zuvor

Fakt ist: Das aktuelle Niedrigzins-Umfeld bedeutet auch für die Lebensversicherer eine Herausforderung. Gerade bei Altverträgen mit Garantiezins sind sie verpflichtet, große Teile der Beiträge in festverzinsliche Anleihen zu stecken. Doch diese werfen aktuell nur noch wenig ab. Das haben sich die Versicherer nicht ausgesucht: Sie müssen auf die Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) reagieren.

Fakt ist aber ebenfalls: Noch nie wurde die Stabilität der Versicherer so streng beaufsichtigt wie derzeit. Hier hat die Finanzaufsicht auch aus den Erfahrungen der letzten Finanzkrisen gelernt und die Anforderungen an die Gesellschaften verschärft. So ist im Januar 2016 das neue europäische Aufsichtssystem Solvency II in Kraft getreten, das erweiterte Pflichten für die Versicherer vorsieht. Über die Einhaltung wacht unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Strenge Prüf- und Dokumentationspflichten

Unter anderem müssen die Versicherer einen jährlichen Prüfbericht vorlegen, in dem sie nachweisen, dass sie genug Eigenkapital haben, um auch langfristig alle Garantien und Zusagen an ihre Kunden zu erfüllen. Das beinhaltet auch, dass sie verschiedene Krisen-Szenarien in Modellrechnungen durchrechnen müssen. Auch extreme Szenarien: etwa, wenn Naturkatastrophen auf plötzlich fallende Aktienkurse und eine Inflation treffen. Die entsprechenden Prüfberichte müssen die Versicherer auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Und wenn die BaFin Zweifel an der Stabilität eines Versicherers hat, kann sie Maßnahmen verlangen, um dies zu korrigieren.

Darüber hinaus müssen die Versicherer weitere Regeln beachten und deren Einhaltung an die BaFin berichten. Unter anderem, dass sie Prinzipien des “Good Governance” befolgen: also zum Beispiel die Vorstände geeignet sind, ein solches Unternehmen auch zu führen. Und die Versicherer müssen nachweisen, dass sie ein gutes Risikomanagement betreiben, also keine unnötigen Risiken eingehen.

“Aktuell sehe ich keinen Grund zur Sorge”, hat folglich auch BaFin-Chefaufseher Frank Grund im Januar dem Deutschlandfunk gesagt. Derzeit könnten alle Lebensversicherer ihre Zusagen erfüllen. Und die Finanzaufsicht sei auch bereit, die regulatorischen Maßnahmen zu verschärfen, wenn sie den Eindruck hat, das sei erforderlich. Hier gilt es auch zu berücksichtigen, dass die Versicherer ein stolzes Polster für schlechtere Zeiten angespart haben: das sogenannte Solvenzkapital. Dieses summiert sich mittlerweile auf fast eine Billion Euro!

Kein Anlass zur Panik!

In Plasbergs Talkshow wurde immerhin noch einmal rausgestellt, dass kein Lebensversicherungs-Vertrag voreilig gekündigt werden sollte. Gerade Altverträge versprechen oft einen Zins, der mit ähnlichen Sicherheiten heute nicht mehr zu erzielen ist. Nicht umsonst haben die Deutschen 90 Millionen Verträge abgeschlossen: Das sind mehr, als es Einwohner gibt.

Kein Finanzprodukt ist ganz ohne Risiko. Aber dass die Lebensversicherung noch immer ein relativ sicheres Produkt ist, zeigt ein anderer Fakt: Kunden, die bei einem deutschen Lebensversicherer ihren Vertrag durchgehalten haben, haben bisher auch immer die garantierte Summe erhalten. Das gilt durch alle Krisen hinweg, wie auch Kritiker der Branche zugeben müssen.

Millionen Deutsche nutzen vermögenswirksame Leistungen nicht, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf hätten. In der Summe lassen sie sich so 1,6 Milliarden an staatlicher Förderung entgehen. Oft werden Verträge gar nicht oder falsch abgeschlossen.

Wer in Deutschland eine zusätzliche Vorsorge aufbauen will, kann dies auch mit Hilfe sogenannter vermögenswirksamer Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz tun. Ein entsprechender Anspruch ist oft im Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt. Und das kann durchaus attraktiv sein, weil der Staat den Vermögensaufbau fördert.

Pro Jahr 1,6 Milliarden Euro nicht abgerufen

Doch eine aktuelle Studie zeigt, dass rund ein Drittel aller Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen nicht in Anspruch nimmt, obwohl diese Beschäftigten eigentlich Anspruch darauf hätten. Aktuell sorgen demnach 13 Millionen Menschen mit einem entsprechenden Vertrag vor, während 7 Millionen Anspruchsberechtigte darauf verzichten. Darauf macht in einer aktuellen Pressemeldung die Zeitschrift “Finanztest” aufmerksam. Pro Jahr gehen den Abstinenzlern damit 1,6 Milliarden Euro an Förderung verloren.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer einen solchen Vertrag abschließen und somit von der staatlichen Förderung profitieren. Bedingung ist allerdings, dass sie in eine geeignete Anlageform fließen. Dazu gehören unter anderem Fondssparpläne und Bausparpläne. Wer in gute Fonds investiert, darf durchaus auch auf hohe Renditen hoffen. Um ein geeignetes Anlageprodukt zu finden, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch – hier kommt es auch darauf an, in welchem Verhältnis der Sparer Risiko und Sicherheit gewichtet und welche Sparziele er verfolgt.

VL lassen sich nach Arbeitgeberwechsel weiterführen

Attraktiv können vermögenswirksame Leistungen darüber hinaus sein, weil viele Firmen ganz oder teilweise die Beiträge übernehmen – mit Zuschüssen von bis zu 480 Euro im Jahr, abhängig vom Arbeits- und Tarifvertrag. Wer seinen Job wechselt, kann den Vertrag dennoch weiterführen: Selbst dann, wenn der neue Arbeitgeber keine Zuschüsse gewährt. Der neue Chef ist verpflichtet, die Prämien aus dem Gehalt des Beschäftigten weiter an den VL-Anbieter zu überweisen. Das ist vor allem interessant, wenn man sich die staatlichen Sparzulagen sichern will: Diese würden bei vorzeitiger Kündigung verfallen.

Bei der staatlichen Sparzulage gibt es allerdings Einkommensgrenzen zu beachten. Bei Aktienfonds liegt diese Einkommensgrenze für Alleinstehende derzeit bei 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete. Wer darunter liegt, kann sich eine 20prozentige Arbeitnehmersparzulage sichern. Von der Förderung ausgeschlossen sind jedoch Renten- und Immobilienfonds.

Auch beim Bausparen gibt es eine Obergrenze für die Förderung: Aktuell 17.900 Euro für Ledige und 25.800 Euro für Verheiratete. Hier schießt der Staat maximal jährlich neun Prozent von dem Höchstförderbetrag zu. Maßgeblich für die Förderung ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Sparers.

Auf der Kaffeefahrt mal eben eine Lebensversicherung oder ein anderes Finanzprodukt abschließen? Das mag zunächst absurd klingen, denn ein solches Anlageprodukt sollte nicht mal eben am Kaffeetisch erworben werden. Doch tatsächlich werden auf Kaffeefahrten Finanzdienstleistungen verkauft. Der Bundesrat will das nun verbieten – aus gutem Grund.

Fünf Millionen Menschen nehmen jährlich an sogenannten Kaffeefahrten teil, schätzt der Bundesrat mit Berufung auf Medienrecherchen. Und das sieht die Länderkammer mit großer Besorgnis. Denn in der Branche gibt es viele schwarze Schafe, die gutgläubigen Senioren überteuerte Produkte aufschwatzen. Nun hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schlicht ein Verkaufsverbot für bestimmte Produkte vorsieht. Das Dokument wurde unter der Federführung Bayerns als Drucksache 19/399 in den Bundestag eingebracht, der nun darüber abstimmen soll.

Kunden werden mit angeblichen kostenlosen Leistungen geködert

Weshalb der Bundesrat ein Verkaufsverbot anstrebt, schildert er im Text des Gesetzentwurfes. Denn dort ist beschrieben, wie Veranstalter von Kaffeefahrten vorgehen, um gutgläubige Kunden zu ködern. Zunächst inserieren sie ihren Ausflug in Anzeigenblättern oder Hauswurfsendungen. Darin versprechen sie einen sehr preisgünstigen oder gar kostenlosen Transport zum Veranstaltungsort, ein kostenloses Essen und tolle Gewinne.

“In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt wird”, heißt es im Gesetzentwurf. Mitunter verbieten die Veranstalter sogar, dass man den Ort verlässt, wenn man nichts kaufen will, oder sie verweigern die Rückfahrt. In diesem Fall gibt es nur eine Lösung: Die Polizei rufen!

Oft werden die Teilnehmer dann unter Druck gesetzt und so lange bearbeitet, bis sie tatsächlich etwas kaufen. Und das ist heikel, wenn es sich um ein Finanzprodukt handelt: Hier droht im Zweifel ein hoher finanzieller Verlust. Es sollte selbstverständlich sein, dass man seine Geldanlage nicht zufällig abschließt, weil man an einer Kaffeefahrt teilgenommen hat. Sondern dass man sich vorher umfassend informiert, beraten lässt und sein Geld mit Bedacht investiert.

Über Seriosität des Veranstalters informieren!

Deshalb will der Bundesrat nun schlichtweg den Veranstaltern verbieten, Finanzprodukte auf Kaffeefahrten zu verkaufen. Hier würden “erhebliche finanzielle Gefahren” für die Kunden lauern, heißt es zur Begründung. Darüber hinaus sollen noch andere Produkte vom Verkauf auf Kaffeefahrten ausgeschlossen sein: unter anderem Pauschalreisen, Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel. Gerade Medikamente, oft als Wundermittel beworben, bedeuten für die oft betagten Teilnehmer sogar ein gesundheitliches Risiko.

Natürlich ist nicht jeder Anbieter von Kaffeefahrten unseriös. Aber wer daran teilnehmen will, sollte sich bereits vor Antritt der Reise über die Seriosität des Veranstalters informieren – und notfalls auf die Fahrt verzichten. So ist es unter anderem gesetzlich vorgeschrieben, dass Kaffeefahrten behördlich angemeldet werden: Verzichtet der Veranstalter darauf, ist das kein gutes Zeichen. Wer doch etwas kauft, sollte den Vertrag genau prüfen, etwa auf die Unterschrift und das Datum. Das sollten tatsächlich nur Produkte sein, die für den Käufer selbst kein Risiko bergen: also keine Medikamente und keine Finanzprodukte!

Die Betriebsunterbrechung ist eine Gefahr, die von vielen Firmen noch immer unterschätzt wird. Dabei gehen die Schäden für die deutsche Wirtschaft in die Milliarden. Mit den richtigen Versicherungen kann man sich schützen.

Eine aktuelle Umfrage unter den Risikomanagern deutscher Firmen zeigt: Die Betriebsunterbrechung ist jenes Risiko, welches die deutsche Wirtschaft am meisten fürchtet. Demnach nennt mehr als jeder zweite deutsche Manager (55 Prozent) auf die Frage, was die wichtigsten Geschäftsrisiken in Deutschland seien. Schon an zweiter Stelle folgen Cyber-Risiken, die ebenfalls von mehr als jedem zweiten Manager (51 Prozent) genannt werden.

Wer jetzt fragt: “Betriebsunterbrechung? Was genau verbirgt sich dahinter?”, steht möglicherweise nicht alleine da. Denn noch immer ist dies ein Risiko, dem gerade kleine Firmen wenig Beachtung schenken. Gemeint ist hiermit, dass die Produktion oder der Verkauf eines Produktes auf unbestimmte Zeit stillsteht. Ursache können etwa Unterbrechungen der Lieferkette sein, aber auch andere Ursachen wie schwere Unwetter, Feuer, technische Defekte – oder eben Cyber-Angriffe.

Hohe Folgekosten

Die Kosten einer Betriebsunterbrechung können immens sein. Denn nicht nur die direkten Folgen müssen eingeplant werden, nämlich dass die Produkte nicht hergestellt werden können. Auch die Folgekosten sind immens. Wenn Waren nicht rechtzeitig geliefert werden, geht das oft mit Schadensersatz-Forderungen der Kunden einher.

Auch muss unter Umständen eine Art Krisenkommando eingerichtet werden, dass die Kommunikation mit den Kunden übernimmt und verhindert, dass der Ruf der Firma leidet. Zu bedenken ist darüber hinaus, dass die Mitarbeiter weiter bezahlt werden müssen – und auch die laufenden Kosten weiter zu bedienen sind. Wenn technische Mängel die Ursache für den Stopp sind, kann es auch teuer werden, sollten Experten überhaupt erst einmal mit der Suche nach der Ursache und der Reparatur beauftragt werden müssen.

In Zeiten der Digitalisierung drohen aber sogar hohe Schadenssummen, ohne dass etwas kaputt gehen muss. Fällt zum Beispiel eine Cloud aus und die Firmenserver stürzen ab, kann das den Geschäftsbetrieb auf lange Zeit lahmlegen. Experten des Risikomodellierers Cyence schätzen, dass die durchschnittlichen Kosten eines zwölfstündigen Cloudausfalls im Schnitt den Firmen aus der Finanz- und Einzelhandelsbranche einen Schaden von 600 Millionen erzeugen.

Betriebsunterbrechungsversicherung – Für den Ernstfall, wenn nichts mehr geht

Schützen können sich Firmen mit einer sogenannten Betriebsunterbrechungsversicherung. Je nach Ausgestaltung des Vertrages kommt eine solche Police für den Schaden auf, wenn aufgrund von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Elementargefahren die Produktion unterbrochen werden muss.

Die Verträge sind jedoch recht komplex und sollten genau auf die Ansprüche des Unternehmens abgestimmt sein, weshalb sich ein Beratungsgespräch empfiehlt. So sind zum Beispiel nicht in jedem Vertrag die Folgekosten für den entgangenen Betriebsgewinn enthalten. Auch Miete und Mitarbeiter-Löhne müssen oft gesondert vereinbart werden. Für kleine Firmen haben sich auf dem Markt Kombi-Lösungen etabliert, die verschiedene Versicherungs-Sparten für Gewerbetreibende miteinander koppeln. Hier sollten Unternehmer sich informieren, ob auch Leistungen für die Betriebsunterbrechung enthalten sind.

Wenn sich Trickbetrüger Zugang zur Wohnung verschaffen, zahlt die Hausratversicherung oft nicht für den entstandenen Schaden. Dabei sind häufig ältere Menschen Opfer derartige Übeltäter. Die Kriminellen geben sich als Handwerker, Elektriker oder Stromzähler-Kontrolleure aus: Und schon sind Wertsachen oder Bargeld verschwunden.

Wer die Regionalzeitungen liest, wird schnell mit den üblen Maschen von Trickbetrügern konfrontiert. Aktuellstes Beispiel: Die Braunschweiger Zeitung berichtet am Montag von einer Rentnerin, die auf die Machenschaften zweier angeblicher Handwerker reingefallen ist.

Die Betrüger riefen die Dame mehrmals an, gaben sich als Mitarbeiter der lokalen Wasserwerke aus und behaupteten, dass in ihrer Wohnung ein defektes Rohr repariert werden müsse. Die Frau glaubte ihnen – und sah sich letztendlich um Bargeld und Wertsachen im Wert von fast 15.000 Euro erleichtert, nachdem sie die Männer in ihre Wohnung gelassen hatte.

Oft treten die Täter zu zweit oder in kleinen Gruppen auf. So auch in diesem Fall: Während ein Täter das Opfer ablenkt, zum Beispiel in ein Gespräch verwickelt, schaut der Komplize, was es in der Wohnung zu holen gibt. Und schon ist der teure Schmuck oder Geld verschwunden.

Viele Hausrat-Tarife sehen für Trickdiebstahl keine Leistung vor

Solche Geschichten werden aus dem gesamten Bundesgebiet berichtet. Oft sind es gutgläubige Senioren, auf die es die Kriminellen abgesehen haben, so weiß die Polizei. Doch sobald die Betroffenen beklaut wurden, müssen sie oft eine weitere Enttäuschung erleben.

Denn in vielen Hausratversicherungen ist für Trickdiebstahl keine Leistung vorgesehen. Grund ist, dass es sich bei derartigem Diebstahl nicht um einen Einbruch oder Raub handelt, bei dem sich die Diebe gewaltsam Zugang zur Wohnung verschaffen. Sie werden von ihren Opfern in der Regel nett in die Wohnung gelassen.

Allerdings gibt es immer mehr Versicherer, die für Trickdiebstahl dennoch eine Zahlung erbringen, auch wenn die Ersatzsumme oft begrenzt ist. Deshalb lohnt es sich gerade für ältere Menschen, im Vertrag nachzulesen, ob hierfür Schutz besteht. Häufig ist Trickdiebstahl in den etwas teureren Premium- oder Komforttarifen abgesichert. Hier lohnt ein Beratungsgespräch!

Vorsicht ist geboten!

Doch man kann auch selbst etwas tun, um sich vor Trickdiebstahl zu schützen. Handwerker oder Ableseservice melden sich in der Regel an und kommen nicht einfach unangekündigt. Wenn also jemand ohne Ankündigungsschreiben Zugang zur Wohnung fordert, sollte man ihn nicht hereinlassen. Und wer Zweifel hegt, ob die Wohnungsgenossenschaft oder die Energiewerke tatsächlich einen Handwerker schickten, sollte dort beim Unternehmen nachfragen, ob es tatsächlich einen derartigen Auftrag gibt.

Zudem sollten teure Wertsachen in einem Tresor oder Bankschließfach aufbewahrt werden, wo sie nicht jeder findet. Das ist auch besser, wenn doch mal in die Wohnung eingebrochen werden sollte: Viele Hausrat-Policen sehen nur dann einen vollen Ersatz für Wertsachen bis zur vereinbarten Summe vor, wenn sie entsprechend sicher verstaut und weggeschlossen wurden.

Versicherungsbetrug wird nicht nur von Privatpersonen begangen, sondern im großen Stil auch von kriminellen Banden. Das lässt arglose Versicherungskunden schnell zum Opfer krimineller Machenschaften werden. Ein Beispiel: Autobumser, die Fahrer mit Absicht in Unfälle verwickeln.

Nicht nur Privatpersonen betrügen ihre Versicherung – etwa, wenn das teure Smartphone selbstverschuldet zu Bruch geht und ein Freund sich bereit erklärt, dafür seine Privathaftpflicht zur Kasse zu bitten. Versicherungsbetrug findet oft auch in ganz großem Stil statt.

Von einem dieser Fälle berichtet aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Webseite. Demnach hat es bei einer Razzia gegen die italienische Mafia in Italien 170 Festnahmen gegeben. Die Mafiosi hatten auch den Versicherungsbetrug als Einnahmequelle entdeckt – unter anderem in Deutschland.

Im konkreten Fall hatten die Übeltäter vorsätzlich eine Pizzeria niedergebrannt, um Geld von ihrem Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zu prellen: So zumindest lautet der Vorwurf. Doch es geht auch kleiner. Eine häufige Straftat, die gerade organisierte Banden begehen, ist das sogenannte Autobumsen. Dabei provozieren fremde Personen bewusst Unfälle, um die Versicherung des Unfallgegners zur Kasse zu bitten. Und diese Fälle sind so raffiniert wie schwer nachweisbar.

Zum Beispiel bremsen die Übeltäter vor einer grünen Ampel plötzlich und unerwartet ab, um den Hintermann zum Auffahren zu zwingen. Denn wer einem anderen Auto hinten drauffährt, ist in der Regel Schuld am Unfall – dann muss die Kfz-Haftpflicht zahlen. Ein anderer Fall ist, dass der “Autobumser” eigentlich Vorfahrt hätte, aber den anderen Autofahrer durchwinkt, etwa in eine Parklücke hinein. Dann fährt er, obwohl er scheinbar freiwillig auf sein Vorfahrtsrecht verzichtete – und beharrt darauf, im Recht zu sein.

Laut einem Bericht des MDR erzeugen die Autobumser so geschätzt einen Schaden von zwei Milliarden Euro. Jeder zehnte Unfall sei bereits auf eine solche Betrügerei zurückzuführen, schätzt der GDV. Hier gilt für Autofahrer: Wachsam sein! Bei Auffälligkeiten sollten Betroffene die Polizei rufen und den Schaden gut dokumentieren, etwa mit Fotos, Kennzeichen, Name und Adresse der Person.

Auch ist es wichtig, im Falle eines solchen Unfalls kein Schuldeingeständnis zu unterschreiben. Denn genau das haben die gewieften Betrüger oft bei sich. Im schlimmsten Fall kann sogar die Versicherung Ärger machen, wenn man ein Geständnis unterschreibt, ohne dass der Versicherer einen Gutachter einschalten konnte. Denn diese achten mittlerweile auch sehr genau auf Indizien für Betrug.

Riester-Verträge lassen sich problemlos beitragsfrei stellen, wenn man Probleme hat die Prämien zu bedienen, hat das einige Vorteile. Dabei sollte man aber darauf achten, wie sich der Vertrag mit dem Garantiezins bzw. Höchstrechnungszins verhält.

Wer seine Riester-Beiträge nicht bedienen kann oder mit seinem Vertrag hadert, der muss seine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht gleich kündigen. Stattdessen empfiehlt es sich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann nämlich kann man mit den Beitragszahlungen pausieren, aber Steuervorteile und Zulagen bleiben erhalten. Das geht recht unkompliziert über einen Antrag beim Versicherer.

Dabei sollte man aber auch beachten, wie sich der Riester-Vertrag mit Blick auf den Höchstrechnungszins verhält. Denn gerade Verträge, die in Zeiten vor der Niedrigzins-Ära abgeschlossen wurden, versprechen oft einen höheren Zins als aktuelle Neuverträge. Wer seine Riester-Rente beispielsweise im Jahr 2006 abgeschlossen hat, erhält in der Regel bei “klassischen” Verträgen einen Garantiezins von 2,75 Prozent. Bei aktuellen Neuverträgen sind es “nur” 0,9 Prozent.

Bedingungen für Wiederinkraftsetzung des Vertrages sind verschieden

Deshalb sollten Versicherungsnehmer prüfen, ob sie ihren Vertrag wieder in Kraft setzen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist aktuell darauf hin, dass es abhängig vom Vertrag ist, mit welchem Höchstrechnungszins die Verträge weiterhin verzinst werden, wenn man sie wieder “reanimiert”.

Mitunter kommt es darauf an, wie lange ein Vertrag beitragsfrei gestellt war. Bei einer kürzeren Unterbrechung von bis zu zwei Jahren beispielsweise kann es beim ursprünglichen Rechnungszins bleiben, während nach Ablauf dieser Frist der dann aktuelle Rechnungszins gilt. Hier drohen Vorsorgesparer, Geld zu verschenken!

Weil es um die Altersvorsorge geht, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, wenn man seinen Riester-Vertrag wieder in Kraft setzt. Auch mit Blick auf die staatliche Förderung: Nach Informationen der zuständigen Zulagenstelle schöpft nur ein Bruchteil der Riester-Sparer die volle Zulage aus, nämlich 6,7 Millionen von 16,5 Millionen Sparern. Grund sind unter anderem die hohen bürokratischen Hürden beim Antrag auf die Zulagen. Hier sollte man sich nicht scheuen, den Rat eines Fachmannes einzuholen.