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Wenn Marder in den Frühlingsmonaten zu ungebetenen Gästen unter der Motorhaube werden, steigen die Schadensfälle sprunghaft an. Erfahren Sie, wie man Fahrzeuge effektiv schützen und welche Versicherungsoptionen vor den finanziellen Folgen dieser tierischen Attacken bewahren.

Zwischen April und Juni erleiden kaskoversicherte Autos durchschnittlich häufiger Schäden durch Marderbisse an Kabeln und Schläuchen als in anderen Monaten, mit bis zu 1.000 Vorfällen pro Tag. Dies liegt daran, dass Marder im Frühjahr aggressiv auf die Duftmarken anderer Tiere in Motorräumen reagieren, die sie gerne für die Markierung ihres Reviers und als Unterschlupf nutzen. Autos, die in mehreren Territorien parken, locken oft weitere Marder an, die markierte Kabel dann vollständig durchtrennen.

Solche Schäden können, falls zu spät erkannt, zu gefährlichen Fahrzeugausfällen führen. Bei Elektrofahrzeugen sind die Folgen von Marderbissen besonders schwerwiegend, da oft der ganze Kabelsatz ausgewechselt werden muss.

Um Fahrzeuge vor Mardern zu schützen, hilft es, regelmäßig den Motorraum zu kontrollieren. Spezielle Sprays können Mardersekret neutralisieren, doch eine professionelle Reinigung wird bevorzugt. Die Installation eines feinmaschigen Drahtgitters oder zusätzlicher Kabelummantelungen kann den Zugang blockieren. Auch kleine, stromführende Metallplättchen oder Ultraschallgeräte, die für Menschen unhörbar sind, können Marder effektiv vertreiben.

Hinsichtlich der Versicherung decken Teil- und Vollkaskoversicherungen Schäden durch Marderbisse ab. Während manche Tarife nur direkte Schäden ersetzen, umfassen andere auch kostspielige Folgeschäden. Im Jahr 2022 zahlten Versicherungen über 100 Millionen Euro für Reparaturen nach Marderbissen, wobei jeder Schaden durchschnittlich fast 500 Euro kostete. Ohne eine Kaskoversicherung müssen Autofahrer die Reparaturkosten selbst tragen, was 2022 für etwa 11 Prozent der Fahrzeughalter zutraf.

2022 verzeichneten deutsche Haushalte Rekordausgaben für Versicherungen. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte seine Prognose für das Jahr 2024. Daraus werden auch Beitragssteigerungen ersichtlich.

Deutsche Haushalte haben im Jahr 2022 durchschnittlich 1.596 Euro für Versicherungen ausgegeben, was einen Anstieg um fast 39 Prozent im Vergleich zu 2012 bedeutet. Dieser Zuwachs ist hauptsächlich auf gestiegene Versicherungsprämien zurückzuführen, nicht unbedingt auf eine vermehrte Anzahl von Versicherungsabschlüssen. Kapitalbildende Policen wie Lebensversicherungen sind in dieser Berechnung nicht enthalten.

Die durchschnittlichen Ausgaben für Versicherungen haben somit einen Höchststand erreicht. Im Jahr 2012 betrugen die Ausgaben noch 1.152 Euro. Diese Informationen basieren auf der Laufenden Wirtschaftsrechnung (LWR), einer freiwilligen Haushaltsumfrage, wobei Selbstständige und Einkommen über 18.000 Euro monatlich nicht einbezogen werden.

Das Statistische Bundesamt gibt konkrete Zahlen für die Kfz-Versicherung und die betriebliche Altersvorsorge an. Haushalte zahlten durchschnittlich 468 Euro (29 Prozent) für die Versicherung ihrer Kraftfahrzeuge und rund 288 Euro (18 Prozent) für freiwillige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Zusätzliche private Kranken- und Pflegeversicherungen, wie beispielsweise Krankenhaustagegeld, machten im Durchschnitt 240 Euro (15 Prozent) der Gesamtausgaben aus.

Für dieses Jahr prognostiziert der GDV in der Schaden- und Unfallversicherung Beitragszuwächse von 7,7 Prozent. “Vor allem die Entwicklung in der Kfz-Versicherung wird voraussichtlich von Nachholeffekten geprägt sein”, sagte GDV-Präsident Norbert Rollinger. “Auch steht zu befürchten, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden. Daher rechnen wir hier mit einem Beitragszuwachs von zehn Prozent für 2024.” Wie sich die aktuelle Situation konkret auf die Prämien auswirken wird, liegt in der Verantwortung der einzelnen Versicherer.

Zum Jahreswechsel wird die Berechnungsgrundlage für Erwerbsminderungsrenten angepasst.

Für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, sieht die staatliche Absicherung eine Erwerbsminderungsrente vor. Der eigentliche Job, sowohl Status als auch Höhe des Einkommens, sind nicht abgesichert. Die Bedingungen für Erwerbsminderung sind streng, die Ansprüche eher gering. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, wer:

  • wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann (jede Tätigkeit)
  • vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre sozialversichert beschäftigt war (allgemeine Wartezeit)
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet hat (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung)

Tatsächlich lag die Höhe neu bewilligter Erwerbsminderungsrenten 2021 in Westdeutschland bei 972 Euro pro Monat für Männer und 859 Euro für Frauen (Zahlbeträge), wie Daten der Rentenversicherung zeigen. In Ostdeutschland wurden durchschnittlich 891 Euro für Männer und 984 Euro für Frauen ausgezahlt.

Zum Jahreswechsel 2023/24 wird nun die Berechnungsgrundlage für Erwerbsminderungsrenten angepasst. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu:
“Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Dieses steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren mit 66 Jahren und 1 Monat.”

Bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes haben Eltern Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sobald das Kind erkrankt. Zudem besteht für gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld: bisher je Elternteil für zehn Tage im Jahr, die das kranke Kind daheim betreut wird (bei Alleinerziehenden beträgt der Anspruch 20 Tage). Bei mehreren Kindern ist der Anspruch für ein Elternteil bei 25 Tagen gedeckelt (für Alleinerziehende bei 50 Tagen). Dies soll sich nun ändern.

Nun 15 statt 10 Arbeitstage ab 2024

Denn der Bundestag hat am 19.10.2023 für ein Gesetz gestimmt, nach dem es nun 15 statt zehn Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld geben soll. Sollte auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, gilt das Gesetz ab dem 01.01. 2024.

Aktuell profitieren Eltern noch von einer Übergangsregel

Aktuell allerdings profitieren Eltern noch von einer Sonderregel aufgrund der Corona-Pandemie. Demnach hat jedes Elternteil für ein Kind Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld. Zum Ende 2023 läuft jedoch diese Regel aus, so dass es dann wieder nur zehn Tage Kinderkrankengeld gegeben hätte. Der “normale” Anspruch ohne Sonderregel soll nun also erhöht werden.

Arztbesuch soll erst ab dem vierten Krankheitstag nötig sein

Auch eine weitere Änderung ist geplant: Ein Arztbesuch mit Kind für den Bezug des Kinderkrankengelds soll erst ab dem vierten Tag nötig sein: Drei Tage kann man dann ohne Bescheinigung Kinderkrankengeld beziehen. Bisher müssen Eltern sofort bzw. schon am ersten Tag zum Kinderarzt, um sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.

Bundesrat muss noch zustimmen

Damit die Neuerungen in Kraft treten, muss aber noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Bisher hat das Gesetz mit dem Bundestag erst die erste Hürde genommen.

Den Deutschen fehlt Finanzwissen. Aber bei welchen Themen genau? Eine aktuelle Studie zeigt es.

Selbstvertrauen in das eigene Finanzwissen teilt sich in Deutschland ungleich auf, wobei nur jeder dritte Deutsche angibt, ein hohes Finanzwissen zu besitzen. Insbesondere Frauen, junge Menschen und solche mit geringer formaler Bildung fühlen sich weniger versiert im Finanzbereich. Persönliche Empfehlungen sind entscheidend, da rund die Hälfte der Deutschen den Ratschlägen von Finanzinfluencern folgt.

Das Resultat zeigt, dass das geringste Wissen in großen Finanzfragen rund um das Bauen (z. B. Bausparverträge; Durchschnittswert 2,5 von 5 Punkten), die Geldanlage (z. B. Aktien, Anleihen, ETFs; 2,4 Punkte) und Versicherungen (z. B. Kranken- und Kfz-Versicherungen; 2,4 Punkte) vorhanden ist. Im Gegensatz dazu verfügt die Bevölkerung über das höchste Wissen in alltäglichen Finanzthemen wie Kontoführung (z. B. EC-Karte, Tagesgeld; 3,4 Punkte), Verträgen (z. B. Handy, Strom, Abos; 3,4 Punkte) und Miete (z. B. Mietverträge; 3,1 Punkte).

In Bezug auf Informationsquellen bevorzugen die Deutschen Freunde und Bekannte (87 Prozent), gefolgt von Nachrichtenwebsites (81 Prozent), Fernsehen und Radio (80 Prozent) sowie unabhängigen Verbraucherorganisationen wie der Stiftung Warentest (78 Prozent). Coaching wird dagegen von nur einem Teil der Bevölkerung genutzt (38 Prozent). Überraschenderweise verlassen sich immer mehr Menschen auf Tipps von Finfluencern auf Plattformen wie YouTube und Instagram (52 Prozent) sowie auf Finanzberater und -dienstleister (z. B. Banken, Versicherungen; 71 Prozent).

Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Informationsquellen je nach Altersgruppe. Menschen unter 40 Jahren verlassen sich nicht nur stärker auf Ratschläge von Freunden (93 Prozent) und Familie (90 Prozent), sondern schenken auch Finfluencern (76 Prozent) und Coachings (53 Prozent) mehr Aufmerksamkeit.

Über Studie:
Für die repräsentative Studie wurden im September 2023 mehr als 1.000 Menschen von der Innofact AG im Auftrag von Finanztip befragt.

Die Grenzwerte in der Sozialversicherung werden ab dem 1. Januar 2024 voraussichtlich angehoben. Dies geht aus dem aktuellen Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 hervor. Die geplanten Änderungen sollen zu einer Erhöhung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze führen, und zwar von 66.000 Euro in diesem Jahr auf zukünftig 69.300 Euro.

Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2024 wurden bereits veröffentlicht. Der Entwurf wird voraussichtlich im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet, wobei in der Regel keine weiteren Änderungen zu erwarten sind.

Beitragsbemessungsgrenzen und Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) zum 1. Januar 2024 hat Auswirkungen auf Gutverdiener, da sie höhere Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Einkommenshöhe fest, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Einkommen oberhalb dieser Grenze sind von Beiträgen befreit.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 4.987,50 Euro auf 5.175,00 Euro im Monat angehoben. Dies gilt auch für die gesetzliche Pflegeversicherung, wodurch die BBG in beiden Versicherungszweigen bundeseinheitlich bei umgerechnet 62.100 Euro pro Jahr liegt.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze im Versicherungsrecht erhöht sich von 66.600 Euro auf 69.300 Euro pro Jahr. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen zukünftig mindestens dieses Einkommen erzielen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung variiert zwischen den neuen und alten Bundesländern. In Westdeutschland wird sie auf 7.550 Euro pro Monat (bisher 7.300 Euro/Monat) festgesetzt, was jährlich 90.600 Euro entspricht. In Ostdeutschland beträgt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2024 monatlich 7.450 Euro (bisher 7.100 Euro/Monat) bzw. jährlich 89.400 Euro.

Die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen erfolgt auf der Grundlage der Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, werden auch die Rechengrößen entsprechend nach oben korrigiert.

Diese Änderungen in den Beitragsbemessungsgrenzen haben Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Es ist ratsam, diese Entwicklungen im Blick zu behalten, um finanzielle Planungen entsprechend anzupassen.

Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften machte sich diese Woche für eine Pflegevollversicherung stark. Was sich dahinter verbirgt und welche Kritik an dem Konzept geübt wird.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten.

Ein Bündnis aus Gewerkschaften und Sozialverbänden fordert angesichts der Umfrage-Ergebnisse einen Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Dieser Gedanke wird laut Umfrage von einer großen, parteiübergreifenden Mehrheit der Bevölkerung geteilt. So sprechen sich 81 Prozent der Befragten für eine solche Vollversicherung aus. Darunter sowohl Anhänger der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). 


Konkret setzt sich das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege dürfe nicht aus dem Blick geraten, heißt es seitens der Gewerkschaften und Sozialverbände.

Kritik an den Plänen kam vom Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband). Der Verband befürchtet, dass mit einer solchen Versicherung der Anreiz zur Eigenvorsorge verloren gehen würde. Zudem warnt der Verband davor, dass der Begriff ‘Pflegevollversicherung’ falsche Erwartungen schüren würde. Dabei sollen lediglich die pflegebedingten Eigenanteile übernommen werden. Kosten für Unterkunft und Pflege müssten weiterhin selbst getragen werden. Ein weiteres Argument der Versicherer: Eine von der Solidargemeinschaft finanzierte Vollversicherung würde eher die Erben wohlhabender Menschen schützen, statt Bedürftige gezielt zu unterstützen.

Über die Studie:

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Waldbrände auf Rhodos verdeutlichen derzeit eindrücklich die Gefahr von Naturrisiken während einer Reise. Tausende Urlauber sind betroffen und mussten in Sicherheit gebracht werden. Reiseanbieter wie TUI haben vorerst keine neuen Gäste auf die griechische Insel gebracht.

In solchen Situationen kann eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung für Individualreisende besonders wichtig sein, um sich vor den Kosten einer Stornierung zu schützen. Die Reiserücktrittsversicherung deckt Stornokosten, wenn ein Reisender vor Reiseantritt die gebuchte Reise nicht antreten kann. Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten für die vorzeitige Rückreise, wenn ein Reisender die begonnene Reise vorzeitig abbrechen muss. Jedoch muss man sich dringend informieren. Denn nicht immer ist die Versicherung bei Naturkatastrophen in der Leistungspflicht.

Welche Rechte Pauschalreisende bei Naturkatastrophen haben

Pauschalurlauber haben das Recht, ihren Urlaub kostenfrei zu stornieren, wenn Naturkatastrophen die eigene Urlaubsregion betreffen. Das gilt immer dann, wenn die Reise unzumutbar ist – auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sobald die Urlaubsregion unmittelbar betroffen ist. Beispiele für den kostenfreien Rücktritt definiert Erwägungsgrund 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie.

Demnach kann dann kostenfrei von der Reise zurückgetreten werden, wenn die Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dies können zum Beispiel Kriegshandlungen oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit sein – wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit (Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse).

Ist man bereits vor Ort und es kommt zu Beeinträchtigungen durch Waldbrände, kann man die Reise vorzeitig beim Veranstalter kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann die Kosten der veränderten Abreise. Allerdings besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Welche Rechte Individualreisende haben

Für Individualreisende hängt eine kostenlose Stornierung davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort geregelt sind.
Zumindest bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Airlines im Falle einer Naturkatastrophe, Terrorgefahr oder einer Pandemie das Ticket komplett rückerstatten oder einen alternativen Flug anbieten. Dabei reicht es aus, wenn nur Start oder Landung innerhalb der EU liegen und es sich um eine europäische Airline handelt. Bei Flugreisen jenseits der Europäischen Union aber sollte man sich über die Bedingungen der Reise informieren.

Unterkunftskosten für Individualreisende

Anders als für den Flug trägt der Individualreisende aber ein höheres Risiko, auf den Kosten für die Unterkunft sitzenzubleiben. Denn kostenfrei kann der Reisende nur stornieren, wenn entweder eine Unterkunft nicht bewohnbar ist oder nur mit Gefahr für die Gesundheit bewohnbar ist. Ansonsten ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen – zum Beispiel auch, wenn die Reisequalität sehr eingeschränkt, die Unterkunft aber zugänglich ist. Hier kann eine Reiserücktrittsversicherung (vor Antritt der Reise) oder Reiseabbruchversicherung (nach Antritt der Reise) helfen.

Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen

Allerdings leistet die Versicherung nicht in jedem Fall bei Naturkatastrophen, sondern nur dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Denn außergewöhnliche Umstände nach Art einer “höheren Gewalt” bringen wiederum den Anbieter in die Rückerstattungspflicht. Eine wichtige Maßgabe für außergewöhnliche Umstände ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts – dann muss der Anbieter statt der Versicherung die Kosten übernehmen.
Die Definition dieser Umstände in Form von höherer Gewalt kann in einigen Fällen jedoch unklar sein – und muss möglicherweise sogar gerichtlich entschieden werden.
Zudem haben sich einige Anbieter von Miet- und Ferienwohnungen eine Klausel in die Geschäftsbedingungen geschrieben, dass sie nicht bei Waldbrand rückerstatten, wenn dieser in der Region häufig ist. Wer sich also gegen finanziellen Risiken einer Stornierung oder eines Reiseabbruchs wegen Naturkatastrophen wie der Waldbrandgefahr absichern will, sollte unbedingt Versicherungsbedingungen und Klauseln der Anbieter vergleichen – und sich notfalls den Rat einer Expertin oder eines Experten suchen.

Langjährig Rentenversicherte, die mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können, erhielten zuletzt im Durchschnitt eine monatliche Rente von rund 1.370 Euro.

Diese Informationen stammen aus den Zahlen des Bundesarbeitsministeriums, die auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zurückgehen.

Die Rente für langjährig Versicherte betrug zum Ende des Jahres 2021 durchschnittlich 1.370 Euro. Dies geht aus einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hervor, basierend auf den Daten des Bundesarbeitsministeriums, die von der Linken im Bundestag angefragt wurden. Im Osten Deutschlands erhielten Altersruheständler demnach durchschnittlich nur 1.255 Euro, während es im Westen 1.423 Euro monatlich waren.

Erstmals kann die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Wer diese Altersrente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt, muss für jeden Monat, den er früher in Rente geht, einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent akzeptieren, maximal bis zu 14,4 Prozent.

Laut dem Bundesarbeitsministerium war der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für langjährig Versicherte im Saarland am höchsten. Dort wurde im Durchschnitt eine Altersrente von 1.488 Euro ausgezahlt. Es folgen Nordrhein-Westfalen mit 1.482 Euro und Hamburg mit 1.458 Euro. Die niedrigsten Beträge wurden in drei ostdeutschen Bundesländern verzeichnet: In Sachsen betrug der durchschnittliche Zahlbetrag 1.242 Euro, in Sachsen-Anhalt 1.237 Euro und in Thüringen 1.226 Euro.

Ob Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung: Die Beiträge werden steigen. In welchem Ausmaß, veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die deutschen Versicherer haben erstmals ihre ausführliche Prognose für die Branche im Jahr 2023 veröffentlicht. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Baupreise erwarten sie auch in diesem Jahr Anpassungen der Beiträge in der Wohngebäudeversicherung. Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des GDV, gibt an, dass die Gesamtbeiträge in der Wohngebäudeversicherung in diesem Jahr voraussichtlich um 16 Prozent steigen werden.

Der vom Verband veröffentlichte Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung ist im Vergleich zum Vorjahr um fast 15 Prozent gestiegen. Dadurch wird nicht nur die Prämie, sondern auch die Versicherungssumme erhöht, um Versicherte vor Unterversicherung zu schützen. Der Anpassungsfaktor basiert auf Daten des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung von Bau- und Lohnkosten. Der Anstieg in diesem Bereich sowie Nachholeffekte wegen zuvor nicht realisierter Bauprojekte dürften zu spürbaren Beitragserhöhungen führen.

In der Hausratversicherung rechnen die Versicherer mit einem Beitragsplus von sechs Prozent aufgrund von Summenanpassungen, da die Inflation auch den Wert des eigenen Hausrats steigen lässt. In der Kfz-Versicherung prognostizieren sie ein geringeres Wachstum von nur drei Prozent aufgrund von rückläufigen Zahlen von Neuzulassungen und Besitzumschreibungen. Die Schäden in der Kfz-Versicherung verteuern sich weiter stark, was die nur leicht steigenden Beitragseinnahmen voraussichtlich nicht ausgleichen wird.

Insgesamt erwarten die deutschen Versicherer in der Schaden- und Unfallversicherung ein Beitragswachstum von 5,7 Prozent für 2023. Im Gegensatz dazu wird bei Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds ein Rückgang von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Für die Private Krankenversicherung prognostiziert der GDV ein Beitragswachstum von 3,5 Prozent. Insgesamt geht die spartenübergreifende Prognose für das laufende Jahr von einem Beitragsplus von 0,4 Prozent aus.