Beiträge

Der Paritätische Gesamtverband hat im Juni seinen Armutsbericht 2022 vorgelegt. Hierfür wurden Daten des Mikrozensus ausgewertet – die größte repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland zur Einkommenssituation. Präsentiert wird der Mikrozensus vom Statistischen Bundesamt.

Und das Ergebnis des Berichts lässt den Leser erschrecken. Denn auch im zweiten Coronajahr 2021 ist die Zahl der Menschen, die von relativer Armut betroffen sind, erneut angestiegen. Dabei erfasst die Zeitspanne des Berichts noch nicht einmal die Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine mit enorm gestiegenen Energie- und Sprit-Preisen. Das lässt für den nächsten Paritätischen Armutsbericht in 2023 Schlimmes erwarten.

13,8 Millionen Menschen gelten aktuell als arm

Ende 2021 gelten laut Paritätischen Gesamtverband 13,8 Millionen Menschen als arm – das sind 16,6 Prozent der Bevölkerung. Betroffen sind alle Menschen, deren verfügbares Einkommen nicht über die Schwelle von 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung hinausreicht. Hierbei muss bedacht werden, dass es sich um Median-Einkommen handelt: Stark vereinfacht werden hierfür Gutverdiener mit besonders hohen Löhnen und auch sehr niedrigen Einkommen herausgerechnet, da sie den Wert verzerren würden.

Man spricht im Kontext dieser Kennzahl auch von “Armutsgefährdung” – ein Sprachgebrauch, dem sich aber der Paritätische Gesamtverband nicht anschließen will. Denn bei einem Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Median-Einkommens würde man schon arm sein, wie der Verband ausführt. Die Bezeichnung “Armutsgefährdung” beschönigt diese Tatsache und drückt die damit verbundene Problematik für Betroffene nicht hinreichend aus.

Fehlender Versicherungsschutz verstärkt Armutsfalle

Schon bei niedrigem Median-Einkommen können unvorhergesehene Ereignisse zum Ruin einer Person oder einer ganzen Familie werden. Leicht nachvollziehen lässt sich dies schon bei der Vorstellung, man müsste plötzlich und unerwartet ein teures Haushaltsgerät ersetzen – eine Waschmaschine etwa oder einen Kühlschrank. Schon solche Ausgaben werden für einen Geringverdiener-Haushalt schnell zum Problem.

Schlimmer sind Schäden durch Rohrbruch oder Feuer. Wenngleich die Vorstellung, sich mit wenig Geld dennoch gut zu versichern, zunächst paradox anmutet, ist die Aussage demnach dennoch richtig: Guter Versicherungsschutz ist insbesondere für Menschen mit kleinem Geldbeutel dringend geboten.

So lohnt eine Hausratversicherung, damit sich im Schadenfall das eigene Hab und Gut ersetzen lässt. Besitzer eines Eigenheims oder einer eigenen Immobilie sollten zudem dringend über den richtigen Wohngebäude-Schutz verfügen. Unverzichtbar ist in Zeiten, in denen Unwetterkatastrophen immer wahrscheinlicher werden, ein zusätzlicher Elementarschutz. Denn nur dieser deckt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und durch ähnliche Elementarschäden. Weder in Hausrat- noch Wohngebäude-Policen ist ein Elementarschutz enthalten – er muss als Extrabaustein abgeschlossen werden.

Haftpflicht stets geboten

Stets selbstverständlich sollte zudem eine Haftpflichtversicherung sein. Denn schon kleine Unachtsamkeiten können schlimme Folgen haben – das wird am Beispiel eines Personenschadens besonders deutlich. Angenommen, ein Radfahrer hat es eilig und benutzt deswegen mal schnell den Gehweg. Wenn er dann den Sturz eines Fußgängers mit bleibenden Schäden verursacht, können mitunter sechs- bis siebenstellige Summen fällig werden. Solche Risiken sind für einen großen Teil der Bevölkerung – sowohl Gering- als auch Besserverdiener – ein Armutsrisiko, der schnell in den privaten Ruin führt.

Rechtsschutz erfüllt auch soziale Funktion

Und auch eine Rechtsschutzversicherung kann lohnen, wenn man über nur wenig Geld verfügt – und zwar trotz möglicher Prozesskosten-Hilfe als Alternative. Denn schon kleine Rechtsstreitigkeiten – zum Beispiel eine gekündigte Wohnung – können schnell vier- oder gar fünfstellige Beträge verschlingen.

Die Rechtsschutzversicherung erfüllt eine wichtige soziale Funktion, da sie jedem Bürger die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen ohne Rücksicht auf das hiermit verbundene Kostenrisiko ermöglicht. Deswegen ist eine Rechtsschutzversicherung gerade bei kleinem Geldbeutel ein “must have”- Produkt. Wer sich über den richtigen Versicherungsschutz auch bei kleinem Geldbeutel informieren will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experte wenden.

Drei Viertel der deutschen Haushalte besitzt keine Risikolebensversicherung, so zeigt eine aktuelle Umfrage. Dabei kann sich eine solche Police als existentiell wichtig entpuppen, um die eigene Familie vor dem finanziellen Bankrott zu schützen. Denn im Ernstfall müssen alle Kosten und Kredite weiter bedient werden, auch wenn ein Mitglied aus der Familie auf tragische Weise zu Schaden kam.

Es ist ein schöner Trend: Viele Familien investieren in bleibende Werte, indem sie zum Beispiel ein Eigenheim bauen oder ein Grundstück erwerben, das einmal die eigenen Kinder nutzen können. Das zeigen zum Beispiel Statistiken der Bauwirtschaft. Wurden im Jahr 2016 noch 278.000 neue Wohnungen errichtet, so könnten es in diesem Jahr schon 320.000 sein. Die Tendenz ist auch dank niedriger Zinsen steigend.

Wer ein solches Projekt umsetzt, sollte seine Familie aber auch finanziell für den Fall absichern, dass man einmal vorzeitig aus dem Leben scheidet. Auch, wenn viele jetzt laut aufstöhnen mögen: Ja, es ist ein äußerst unpopuläres Thema, dass ein Familienmitglied oder dessen Lebenspartner aus dem Leben scheidet. Und doch sollte man das Thema nicht verdrängen. Es bedeutet für die Hinterbliebenen oft ein Armutsrisiko, wenn größere finanzielle Anschaffungen und laufende Kosten weiter bezahlt werden müssen, nachdem ein Mensch verstarb. Damit ist nicht nur das Eigenheim gemeint, sondern auch der Kredit für ein neues Auto oder die Ausbildungskosten für die Kinder.

Drei Viertel ohne Hinterbliebenenschutz

Vor diesem Hintergrund ist es erschreckend, dass drei Viertel der deutschen Haushalte bzw. 74 Prozent auf einen Hinterbliebenenschutz verzichten. So zumindest lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers. Zugleich geben 83 Prozent der Verbraucher an, dass sie aktiv Verantwortung für ihre Familie tragen, auch in finanziellen Dingen. Im Einzelnen fühlten sich 64 Prozent für den Partner verantwortlich, 61 Prozent für ihre Kinder. Der Ausfall dieser Menschen, so sehr er bereits die Seele belastet, kann auch finanziell oft nicht gestemmt werden. Jede(r) dritte Alleinerziehende ist auf Sozialleistungen angewiesen.

Deshalb empfiehlt es sich, die Hinterbliebenen mit einer entsprechenden Vorsorge abzusichern. Mittel der Wahl kann beispielsweise besagte Risikolebensversicherung sein. Viele Verbraucher wissen nicht, dass damit keineswegs eine kapitalbildende Lebensversicherung gemeint sein muss, mit der sich Hinterbliebenenabsicherung und eigene Altersvorsorge koppeln lässt. Wer Versicherung und Geldanlage lieber trennt und hierfür separate Verträge abschließt, muss für seinen Hinterbliebenenschutz weit geringere Beiträge zahlen.

Attraktiv ist eine solche Police auch für Paare und Patchwork-Familien, die ohne Trauschein zusammenleben. Denn in der Regel kann der Versicherte selbst im Vertrag bestimmen, wer das Geld im Ernstfall erhalten soll. Diesbezüglich sind die Verträge weit besser für alternative Lebensmodelle geeignet als etwa der Hinterbliebenen-Schutz der gesetzlichen Rente, bei dem ein Trauschein oft Muss ist. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Vertrag zu finden!

Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass es zunehmend ein Armutsrisiko bedeutet, wenn ein Mensch zum Pflegefall wird. Demnach war im Jahr 2016 schon jeder sechste Pflegebedürftige auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen. Die Zahl der Bedürftigen steigt seit Jahren.

Armutsrisiko Pflege? Das ist leider für immer mehr Menschen bittere Realität. Wie die Saarbrücker Zeitung am Freitag berichtete, waren im Jahr 2016 bereits 440.000 Patienten auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen, weil ihr Einkommen sowie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, alle Pflegekosten zu decken. Die Tendenz ist steigend, denn vor zehn Jahren waren es noch rund 22 Prozent weniger. Die Zeitung beruft sich auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis).

Konkret geht es um eine Sozialleistung, die sich “Hilfe zur Pflege” nennt. Der Anspruch darauf ist im Zwölften Sozialgesetzbuch geregelt. Und hier muss an ein grundsätzliches Manko der gesetzlichen Pflegeversicherung erinnert werden. Sie ist nur eine Art Teilkasko-Versicherung, was bedeutet, dass sie nicht alle drohenden Pflegekosten abdeckt. Die Pflegebedürftigen müssen einen Eigenanteil aufbringen. In dem höchsten Pflegegrad Fünf kann sich die Pflegelücke schnell auf mehr als 1.500 Euro im Monat summieren, wenn eine Person vollstationär betreut werden muss.

Wenn das eigene Einkommen hierfür nicht reicht, erhalten die Pflegebedürftigen jedoch nicht automatisch die Sozialhilfe. Denn die Ämter ermitteln erst die unterhaltspflichtigen Angehörigen. In der Regel sind das die Angehörigen ersten Grades: zum Beispiel der Ehepartner oder die leiblichen Kinder. Von ihnen kann sich das Sozialamt die ausgezahlte Hilfe später zurückholen, wenn das Einkommen der Verwandten entsprechend hoch ist.

Doch jeder kann selbst etwas tun, damit er im Pflegefall nicht zum Sozialfall wird. Zum Beispiel durch den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Diese ist immer noch ein Nischenprodukt: Knapp 2,7 Millionen Bundesbürger haben laut Branchenzahlen einen entsprechenden Schutz abgeschlossen. Und diese Verträge können doch sehr wertvoll sein. So empfiehlt auch der Verbraucherschutz den Abschluss einer entsprechenden Vorsorge, damit man selbst im Pflegefall nicht darben muss. Um die komplexen Verträge besser zu verstehen, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch!