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Auch in Zukunft werden Unternehmen mit Zahlungsverzögerungen und -ausfällen zu kämpfen haben, wie eine aktuelle Untersuchung zeigt. Demnach können 35 Prozent der Außenstände, die nach 90 Tagen noch nicht bezahlt sind, Liquiditätsengpässe bei Unternehmen bewirken. Eine Forderungsausfallversicherung hilft, das Risiko von Außenständen zu mindern.

Dass Unternehmen auf ihren Forderungen sitzen bleiben, ist leider keine Seltenheit. Dies zeigt auch die aktuelle Umfrage eines Kreditversicherers, der die Zahlungsmoral in Westeuropa untersucht hat. Das Ergebnis: stolze 37,6 Prozent des Gesamtvolumens an Forderungen von Unternehmen sind derzeit überfällig. 4,9 Prozent der Außenstände werden auch nach drei Monaten nicht bezahlt. Am häufigsten sind Unternehmen in der Türkei, Spanien, Großbritannien und Italien von Ausfällen betroffen. Doch auch hierzulande klagt rund ein Drittel der Firmeninhaber über offene Rechnungen.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen können solche Ausfälle schnell existenzbedrohend werden. Schließlich geht es nicht nur um das fertige Produkt – viele Firmen schießen auch die Materialkosten und Mitarbeiterlöhne vor. Wenn dann keine ausreichenden Sparrücklagen vorhanden sind und mehrere Kunden gleichzeitig die Zahlung verweigern, droht im schlimmsten Fall der Konkurs.

Doch mit einer sogenannten Forderungsausfallversicherung können sich Firmeninhaber gegen die Folgen schlechter Zahlungsmoral absichern. Der Vorteil einer solchen Police: Schon bevor ein möglicher Schaden eingetreten ist, wird der Versicherer aktiv und überprüft die Bonität des Kunden. Denn die meisten Anbieter gehen bei der Absicherung nach einem Drei-Säulen-Modell vor, das Schadensprävention, Schadensminderung und Schadensvergütung umfasst. Wenn dann der Kunde trotzdem nicht zahlt, leistet die Versicherung eine Ersatzzahlung bis zur vereinbarten Schadenssumme.

Eine Forderungsausfallversicherung bietet sich auch für kleine Unternehmen an, denn die Tarife sind auf den jeweiligen Betrieb abstimmbar. Auch das Risiko einer kostenintensiven Auseinandersetzung vor Gericht wird reduziert, da der Versicherer sich um rechtliche Angelegenheiten kümmert. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie senken.