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Freibäder haben im Sommer Hochkonjunktur. Doch dort sollte Vorsicht gewahrt werden. Denn Diebstähle im Freibad sind nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert, warnt der Bund der Versicherten (BdV).

In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, sind bereits Sommerferien. Das bedeutet Hochsaison für Freibäder. Dort sollte aber besondere Vorsicht gelten. Denn die Hausratversicherung zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen für Diebstahl im Freibad.

Grundsätzlich deckt eine Hausratversicherung den Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die sich in der versicherten Wohnung oder im versicherten Haus befinden. Viele modernere Tarife bieten eine sogenannte Außenversicherung, die auch Wertgegenstände gegen Diebstahl versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.

Doch lassen Badegäste ihre Wertsachen unbeaufsichtigt auf der Liegewiese oder einem anderen Ort im Freibad liegen und werden bestohlen, fällt dies unter den sogenannten ‚einfachen Diebstahl‘ – und der ist auch bei der Außenversicherung nicht gedeckt. Steht der Spind, in den die Sachen eingeschlossen wurden, im Freien, gehen versicherte Badegäste, die bestohlen wurden, ebenfalls leer aus, warnt die Verbraucherschutz-Organisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV).

“Sind die Wertsachen jedoch in einem Spind eingeschlossen, der sich in einem Gebäude des Schwimmbads befindet, stehen die Chancen besser: Bricht eine Person den Spind auf, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt”, so Bianca Boss, Vorständin beim BdV.

Von ‚räuberischer Erpressung‘ ist hingegen die Rede, wenn Badegäste mit Drohungen zur Herausgabe ihrer Wertsachen gebracht werden. In solchen Fällen erstattet die Hausratversicherung den Neuwert der gestohlenen Gegenstände.

Die großen Ferien haben in vielen Bundesländern begonnen! Und nicht wenige Familien starten nun in den wohlverdienten Urlaub. Ob mit Flugzeug, Auto oder Bahn: Längst haben die Deutschen weit mehr in ihrem Gepäck als nur frische Unterwäsche zum Wechseln. Mit Laptops, Smartphones und teuren Systemkameras ausgestattet, summiert sich der Wert des mitgenommenen Haushalts schnell mal auf mehrere tausend Euro.

Damit stellt sich auch die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz. Der eigene Haushalt ist in der Zeit der Abwesenheit in der Regel über eine Hausratversicherung abgedeckt. Diese bieten einen erweiterten Schutz, wenn eine sogenannte Außenversicherung inkludiert ist. Dann zahlt der Versicherer auch bis zu einem bestimmten Betrag, zum Beispiel zehn Prozent der Versicherungssumme, wenn aus einem verschlossenen Hotelzimmer und einer verschlossenen Ferienwohnung Gegenstände entwendet werden. Das Zauberwort heißt aber: verschlossen! Wer vergisst die Tür zu schließen, verliert seinen Schutz.

Ein besonderes Augenmerk gilt Wertgegenständen wie Schmuck, Bargeld oder anderen Wertsachen. Ohnehin sind die Leistungen hierfür oft sehr stark begrenzt. Viele Verträge sehen zudem nur einen Ersatz vor, wenn die Wertsachen in einem Hotelsafe verstaut waren: Hier gilt es, genau in den Vertragsbedingungen nachzulesen.

Erstattet werden von der Außenversicherung in der Regel auch Wertgegenstände, die in einem Schließfach oder bei der Kreuzfahrt in einer Kabine weggeschlossen waren. Wird das Smartphone hingegen am Strand unter einer Decke versteckt oder einfach im Rucksack gelassen, zahlen Versicherer nicht: Hierbei handelt es sich um einfachen Diebstahl. Besser also, derartige Dinge entweder sicher zu verschließen oder gleich zu Hause zu lassen, wenn sie nicht unbedingt gebraucht werden.

Reisegepäckversicherung: lückenhafter Schutz für unterwegs

Darüber hinaus bieten die Versicherer auch spezielle Reisegepäckversicherungen an. Diese leisten, wenn der Koffer unterwegs abhanden kommt — zumindest theoretisch. Denn die Verträge sind oft sehr lückenhaft und die Ausschlüsse geradezu tückisch. Viele Dinge sind auch hier vom Schutz gänzlich ausgeschlossen, abhängig vom Anbieter: zum Beispiel der Verlust von Kreditkarten, Flugtickets, sogar mitunter das Smartphone. Auch grob fahrlässiges Verhalten kann einen Ausschluss nach sich ziehen, wenn zum Beispiel der Koffer am Flughafen unbeaufsichtigt bleibt und deshalb abhanden kommt. Apropos: Wenn die Fluggesellschaft das Gepäckstück verbummelt oder falsch verschickt, haftet sie übrigens auch dafür, wie unter anderem ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt (Az. X ZR 99/10).

Eventuell wäre bei einem Campingurlaub ein solcher Vertrag bedenkenswert, sichert doch die Außenversicherung Gegenstände im Zelt oft nicht ab bzw. nur aus verschlossenen Wohnmobilen. Aber auch für den Campingplatz sind die Leistungen der Gepäck-Policen oft lückenhaft. Gerade für Wohnmobil-Fans kann alternativ eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder spezielle Campingversicherung bedenkenswert sein.

Auch gilt die Außenversicherung nur für vorübergehende Aufenthalte: Üblich sind zwischen 90 und 360 Tage. Das eigene Ferienhaus muss folglich gesondert versichert werden. Hierfür bietet sich eine Ferienhausversicherung an, die oft eine Art Kombi-Police aus Wohngebäude- und Hausratvertrag ist. Ist die eigene Ferienimmobilie im Ausland, sollten die Interessierten darauf achten, dass der Vertrag nach nach deutscher Rechtsprechung und in deutscher Sprache abgeschlossen wird. In diesem Fall können sich die Besitzer bei der Schadenabwicklung auf gewohnte Versicherungsstandards verlassen. Wer ins Ausland fährt, sollte auch eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben, damit eine Krankheit keine hohen Kosten nach sich zieht. Weitere Optionen, sich und die Familie auf Reisen abzusichern, klärt ein Beratungsgespräch!

Wer zahlt den Schaden, wenn im Urlaub in ein Hotelzimmer oder in die Ferienwohnung eingebrochen wurde? Versicherungs-Experten wissen: Mit dem richtigen Baustein in der Hausratversicherung ist man auch vor solchen Malheuren geschützt. Wichtig ist hierfür die sogenannte Außenversicherung.

Seit mehreren Tagen schon zeigt sich der Sommer in Deutschland von seiner tristen Seite. Nachts fällt das Thermometer mancherorts auf elf Grad und dicke Regenwolken verhängen den Himmel. Zwar hat der Wetterbericht für diese Woche Besserung versprochen und kündigt wieder sommerliche Temperaturen an. Aber so mancher Urlauber ist jetzt lieber anderswo – zum Beispiel im sonnigen Süden.

Beliebte Urlaubsregionen oft von Dieben heimgesucht

Dass selbst im schönsten Urlaubsidyll die Touristen nicht vor bösen Überraschungen sicher sind, zeigt die Diebstahlstatistik der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Italien ist das beliebteste Urlaubsland für deutsche Urlauber – mit jährlich 240.000 Einbrüchen in Häuser und Wohnungen. Frankreich, ebenfalls sehr beliebt, steht mit 135.000 Einbrüchen immerhin etwas besser da. Dennoch: Auf solche Fälle sollte man vorbereitet sein!

Hier kommt die Hausratversicherung ins Spiel. Beinhaltet der Vertrag eine “Außenversicherung”, dann sind Einbrüche in Hotelzimmer und Ferienwohnungen abgesichert. Vorausgesetzt, das Zimmer war auch tatsächlich verschlossen und die Langfinger mussten sich gewaltsam Zugang verschaffen. In der Regel leisten die Verträge maximal zehn bis zwanzig Prozent der Versicherungssumme.

In den Verträgen sollte darauf geachtet werden, wie lange die Außenversicherung greift. Denn “Außenversicherung” bedeutet, dass nur vorübergehende Aufenthalte in einer fremden Wohnung abgesichert sind. Üblich sind 90 Tage, manch ein Versicherer bietet auch länger Schutz an. Achtung!: Wertsachen, Bargeld und Schmuck werden oft nur ersetzt, wenn sie in einem Safe eingeschlossen waren.

Diebstahl unmittelbar der Polizei melden!

Damit der Versicherer den Schaden reibungslos ersetzt, ist es erforderlich, den Diebstahl so schnell wie möglich bei der Polizei anzuzeigen. Sonst kann es Probleme geben, muss der Einbruch doch gegenüber dem Versicherer bewiesen werden.

Auch mit Blick auf die eigene Wohnung muss ein längerer Aufenthalt im Ausland abgeklärt werden. Sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werten dies viele Anbieter als Gefahrerhöhung: Dann steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Langzeitreisende sollten besser mit dem Versicherer Rücksprache halten! Oft lässt sich gegen einen Zuschlag auch eine längere Abwesenheit vereinbaren.

Wenn der Koffer unterwegs abhanden kommen, kann eine extra Gepäckversicherung Abhilfe leisten. Aber Vorsicht: Oft sehen die Verträge zahlreiche Ausschlüsse vor, so dass so mancher Verbraucherschützer sogar komplett abrät. Hohe Selbstbeteiligungen sind zum Beispiel nicht unüblich. Hier kann es empfehlenswert sein, noch einmal einen Versicherungsexperten draufschauen zu lassen, welche Bedingungen und Ausschlüsse laut Vertrag vereinbart sind.

Hausratsversicherung: ein deutscher Haushalt, der einen Einbruch erleidet, ist mit einer Wahrscheinlichkeit von achtzig Prozent gegen den entstandenen Schaden versichert. Dass diese Versicherung gegen die Schäden eines Einbruchsdiebstahls auch im Urlaub gelten kann, wissen die wenigsten. Doch ist es tatsächlich so, dass „Hausrat auf Reisen“ über eine sogenannte Außenversicherung in Sicherheit ist.

Wer auf Reisen geht, kann nachher was erzählen. Zunächst einmal muss er aber ganz schön viel tragen. Viele nehmen neben ihrer Bekleidung auch noch mobile Endgeräte mit, ihre Kameraausrüstung und anderen High Tech, im Prinzip gehen viele Reisende heute mit großen Teilen ihres Hausrats auf Tour.

Außenversicherung: Hausratsversicherung für den Urlaub

Nun ist der Reisende sicher mit seiner Habe im Hotelzimmer oder seinem Ferienhaus angekommen. Doch nicht nur während der Reise gibt es Gefahren, auch im Hotel oder der Ferienwohnung können dem Hausrat Schäden zuteilwerden. Es kann zu einem Brand kommen oder Einbrecher haben beobachtet, wie man größere Geldbeträge am offenen Fenster gezählt hat. Das weckt Begehrlichkeiten.

Doch auch Urlaubsgepäck, das bei einem Brand oder einem Einbruchdiebstahl in das verschlossene Hotelzimmer oder die verschlossene Ferienwohnung zu Schaden kommt, ist über die heimische Hausratsversicherung versichert, sofern der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ vereinbart wurde. Dass die Versicherungssumme für den mobilen Schutz begrenzt ist, ist naheliegend, wobei die Details von der jeweiligen Hausratsversicherung abhängen. Üblicherweise ist der Schaden auf zehn Prozent der Versicherungssumme beschränkt.

Der Schutz ist insofern eingeschränkt, dass die Außenversicherung nur greift, wenn der Hausrat in einer sicheren Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer untergebracht ist – und die Tür tatsächlich abgeschlossen wurde. Auch gilt die Außenversicherung nur für vorübergehende Aufenthalte: Üblich sind zwischen 90 und 360 Tage.

Auf der See und auf dem Feld

Nicht jeder kann bei Techno und Daueranimationsshow am Pool entspannen. Mancher mag seinen Jahresurlaub in alternativen Unterkünften verbringen. Wenn dies der Fall ist, sollte der Versicherte vorher noch einmal abklären, ob auch an diesen ungewöhnlichen Orten die Außenversicherung seiner Hausratsversicherung greift. Bekanntermaßen sind nämlich Sachen, die beispielsweise aus einem Zelt heraus gestohlen werden, nicht versichert.

Das Wohnmobil hingegen ist in seiner Beschaffenheit schon etwas sicherer als ein Zelt und so besteht hier die Option, Diebstähle aus dem verschlossenen Mobil in die Hausratsversicherung einzuschließen. Wer am liebsten auf einer Kreuzfahrt entspannt, sollte wissen, dass ein Einbruch in seine Kabine mit dem Einbruch in ein Gebäude gleichgesetzt wird.

Und für all jene, die ein eigenes Ferienhaus besitzen und dort ihren Urlaub verbringen, gilt: hier muss einen separate Hausratsversicherung her, die den Hausrat vor Ort dauerhaft absichert. Von der eingangs erwähnten Bedingung des „Vorübergehenden“ kann ja in diesem Fall nicht mehr die Rede sein und so ist eine dauerhafte Versicherung für das Feriendomizil ratsam.

Die Leistung der Außenversicherung ist in den meisten Verträgen auf einen Höchstbetrag beschränkt. Für Wertsachen, Schmuck und Bargeld sehen viele Policen nur eine Leistung vor, wenn sie im Hotelsafe weggeschlossen werden.