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Kfz-Versicherung in Deutschland: Sind Wechselgedanken auf dem Vormarsch? Eine Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Autofahrer bleibt ihrer Kfz-Versicherung treu, aber diejenigen, die wechseln wollen, setzen ihren Wechselentschluss oft in die Tat um.

Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC denken in Deutschland derzeit fast die Hälfte der Autofahrer über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach. Konkret sind es derzeit 46 Prozent aller Autofahrer, die offen für einen Wechsel sind, während 51 Prozent angeben, dies nicht in Erwägung zu ziehen. Im Vorjahr waren noch 55 Prozent fest davon überzeugt, ihrer Versicherung treu zu bleiben.

Die Überprüfung und der Wechsel von Autoversicherungen sind besonders in den letzten Monaten des Jahres häufig. Dies liegt daran, dass das Versicherungsjahr für die meisten Autofahrer am 31. Dezember endet, und Kündigungen bis spätestens zum Stichtag am 30. November eingereicht werden müssen.

In der Umfrage des ADAC denken 38 Prozent der Autofahrer darüber nach, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, während bereits 8 Prozent diesen Schritt unternommen haben. Die Bereitschaft, die Versicherung zu wechseln, hängt auch stark vom Alter der Autofahrer ab. Besonders in der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen ist die Wechselbereitschaft ausgeprägt. Hier sind fast zwei von drei Befragten offen für einen Wechsel, wobei 50 Prozent darüber nachdenken und 12 Prozent sich bereits entschieden haben. Bei den Autofahrern über 60 Jahren hingegen bleiben 67 Prozent ihrer bestehenden Versicherung treu.

Die Umfrage liefert auch Einblicke in die tatsächlichen Wechselgewohnheiten der Autofahrer in der Vergangenheit. Ein Drittel der Befragten hat bereits mehrfach (29 Prozent) oder sogar sehr oft (5 Prozent) ihre Kfz-Versicherung gewechselt. Allerdings geben die meisten Autofahrer (44 Prozent) an, selten zu wechseln. 21 Prozent haben bisher noch nie eine andere Versicherung gewählt.

Die Umfrage enthüllt auch die Präferenzen der Autofahrer bezüglich ihrer Kfz-Versicherung. Für die Hälfte (50 Prozent) sind Leistungen und Service wichtiger, während 27 Prozent den Preis in den Vordergrund stellen. 22 Prozent konnten sich in dieser Frage nicht entscheiden.

Besonders preisbewusst sind junge Autofahrer, obwohl auch in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen 40 Prozent den Leistungen und dem Service den Vorzug geben, während 30 Prozent den Preis als wichtiger erachten.

Obwohl die Wechselbereitschaft vergleichsweise hoch ist, möchten die meisten Befragten ihrer Kfz-Versicherung treu bleiben, wahrscheinlich aufgrund der insgesamt positiven Bewertungen der Kfz-Versicherer durch ihre Kunden. 90 Prozent sind mit dem Leistungsumfang ihrer Versicherung zufrieden oder sehr zufrieden, 83 Prozent mit dem Kundenservice und immerhin noch 75 Prozent mit dem Preis. Besonders zufrieden sind die Kfz-Versicherer bei Autofahrern zwischen 50 und 59 Jahren. In dieser Altersgruppe sind 94 Prozent mit dem Leistungsumfang, 86 Prozent mit dem Kundenservice und 85 Prozent mit dem Preis zufrieden oder sehr zufrieden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Typklassen für etwa 32.000 verschiedene Pkw-Modelle neu bewertet. Dabei sind größere Umstufungen in den neuen Typklassen eher selten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung bleiben etwa 70 Prozent der Pkw in den Typklassen des Vorjahres.

Das betrifft etwa 29,4 Millionen Autofahrer. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, erklärt: “Große Veränderungen sind die Ausnahme, nur wenige Modelle werden um mehr als eine Klasse nach oben oder unten verschoben.”

Einige Beispiele zeigen, dass nur wenige Modelle um mehr als eine Klasse gestiegen oder gefallen sind. Zum Beispiel hat sich der Suzuki Ignis Allrad (Typ MF, seit 2016) und der Dacia Jogger (Typ DJF, seit 2022) in der Haftpflichtversicherung um drei bzw. zwei Klassen verbessert. Auf der anderen Seite sind der Ford Focus 1.0/ 74 kW (Typ DEH, seit 2018) und der Audi Q5 50 TDI Quattro (Typ FY, seit 2017) um drei Typklassen schlechter eingestuft worden.

In der Vollkasko ändern sich die Typklassen für etwa 39 Prozent der Fahrzeughalter. Davon profitieren etwa ein Drittel der Versicherten (34 Prozent) mit niedrigeren Einstufungen, was rund elf Millionen Fahrzeuge betrifft. Nur fünf Prozent der Vollkaskoversicherten werden in eine höhere Klasse eingestuft, was etwa 1,65 Millionen PKW betrifft.

Bei der Teilkasko bleiben die Einstufungen für etwa zwei Drittel der Autofahrer (66 Prozent) unverändert. Etwa drei von zehn der Versicherten mit Teilkaskoschutz (29 Prozent) erhalten eine niedrigere Typklasse, was etwa 6,0 Millionen Fahrzeughalter betrifft. Gleichzeitig müssen fünf Prozent der Autofahrer eine höhere Einstufung hinnehmen, was etwa 1,0 Millionen Fahrzeuge betrifft.

Besonders hoch eingestufte Typklassen betreffen oft leistungsstarke Oberklasse-Modelle und SUVs wie den Audi RS6 Avant 4.0 (Typ F2, seit 2019) und den BMW X6 M50D (Typ X6, seit 2014). Im Gegensatz dazu werden ältere Modelle und Kleinwagen wie der Fiat 500 1.2 (Typ 312, seit 2011) oder der Citroen C3 1.2 (Typ S, seit 2018) eher niedrig eingestuft.

Im Frühling werden nicht nur die Menschen aktiv und halten sich mehr im Freien auf. Auch Fuchs, Reh und Wildschwein sind unterwegs – auf der Suche nach Nahrung oder Paarungsmöglichkeiten. Ein Grund, warum die Versicherungswirtschaft jetzt vor Wildunfällen warnt. Denn diese sind im Frühjahr besonders häufig.

Am 26. März wird die Uhr von Winter- auf Sommerzeit umgestellt, dann rückt der Berufsverkehr wieder mehr in die Zeit der Dämmerung. Zugleich werden die Bewohner des Waldes aktiv und begeben sich auf Nahrungs- und Partnersuche. Dies sind auch die Gründe, weshalb im Straßenverkehr besondere Vorsicht geboten ist. Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in dieser Woche mitteilt, ist im April und Mai die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit.

Demnach ist das Risiko eines versicherten Wildunfalls im April um 16 Prozent, im Mai sogar um 22 Prozent höher als im Jahresdurchschnitt. Für diese Daten wurden die Unfallstatistiken der Autoversicherer aus mehreren Jahren ausgewertet. Speziell in Waldabschnitten und an Feldrändern sollten Autofahrer folglich besonders wachsam sein und das Tempo drosseln. Befindet sich ein Tier bereits auf der Straße, sollte der Fahrer zusätzlich abbremsen und abblenden, da Wildtiere oft verunsichert stehen bleiben, wenn sie von Fernlicht geblendet werden.

Riskante Ausweichmanöver nicht ratsam

Ist ein Aufprall nicht vermeidbar, sollte eine Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad erfolgen. “Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier”, sagt Anja Käfer-Rohrbach, Hauptgeschäftsführerin des GDV, laut Pressetext.

Leider kommt es im Straßenverkehr sehr häufig zu Unfällen mit Tieren. Mehr als 280.000 Wildunfälle zählen die Versicherer pro Jahr, der durchschnittliche Schaden beziffert sich auf 3.300 Euro. Wenn es kracht und ein Tier involviert ist, zahlt in der Regel die Teil- und Vollkaskoversicherung. Hierbei ist auf das Kleingedruckte im Vertrag zu achten. Manche Versicherer zahlen nur für Zusammenstöße mit Haarwild, zum Beispiel Rehe oder Hirsche, nicht aber, wenn es zu einer Kollision mit einer entlaufenen Kuh, einem Pferd oder einem anderen Haus- und Nutztier kommt. Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

Der Versichererverband gibt auch Tipps, wie man sich nach einem Wildunfall verhalten sollte. Zunächst gilt es natürlich, die Unfallstelle zu sichern: Warnblinklicht, ein Warndreieck und eine reflektierende Warnweste sind hierbei Pflicht. Dann sollte die Polizei benachrichtigt werden. Verletzte Tiere nicht anfassen – sie können aggressiv reagieren, wenn sie an Schmerzen leiden. Das ist Sache des Försters. Damit es keine Konflikte mit dem Kfz-Versicherer gibt, sollten sich die Betroffenen zudem eine Wildunfallbescheinigung von der Polizei, dem Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen. Und der Versicherer sollte informiert werden, bevor ein Auto repariert oder verschrottet wird.

Ablenkung im Straßenverkehr zählt zu den häufigsten Unfallursachen. Doch das größte Unfallrisiko sehen Verkehrsteilnehmer nicht bei sich selbst.

In den vergangenen drei Jahren erlebte jeder vierte Autofahrer in Deutschland eine gefährliche Situation im Straßenverkehr oder einen sogar einen Unfall.

Das ermittelte eine repräsentative Studie von infas quo im Auftrag eines Direktversicherers. Auch nach den Ursachen für die gefährlichen Situationen oder Unfälle wurde gefragt. Die häufigsten Antworten:

  • schlechtes Wetter (29 Prozent)
  • schnelles Fahren (22 Prozent)
  • Ablenkung (22 Prozent)

Allerdings sehen 58 Prozent der Befragten das größte Unfallrisiko in anderen Verkehrsteilnehmern. Vor allem Fahrradfahrer (38%), andere Autofahrer (33%), Fußgänger (17%) und der öffentliche Nahverkehr (8%) werden als ablenkend wahrgenommen.

Die Teilnehmer wurden aber auch gefragt, ob sie eine als ablenkend eingestufte Tätigkeit häufig am Steuer ausüben. Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise:

  • Radiohören (38%)
  • Telefonate (10%),
  • Bedienung von Bordcomputer (11%) und Smartphone

17 Prozent der Befragten geben an, ihr Smartphone bei fast jeder Fahrt zu benutzen, weitere 18 Prozent tun dies gelegentlich.

Über die Studie:
Das infas quo Meinungsforschungsinstitut hat im Auftrag der Direktversicherung DA Direkt eine bundesweite, repräsentative Studie unter 2.030 deutschen Autofahrern ab 18 Jahren im Zeitraum vom 21.10. bis 01.11.2022 durchgeführt.

Eine Autofahrerin begehrte Schadenersatz, weil ihr parkendes Fahrzeug von einem herabstürzenden Ast beschädigt wurde. Wie das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied.

Starkregen und Sturm prägen den Herbstbeginn vielerorts in Deutschland. Dabei wird sich auch kaum vermeiden lassen, dass Autos, die unter Bäumen geparkt wurden, mitunter auch von herabstürzenden Ästen beschädigt werden.

So erging es auch einer Frau, die ihr Auto in Ludwigshafen unter einem Japanischen Schnurbaum abstellte. Die Frau verklagte die Stadt Ludwigshafen auf Schadenersatz, da es sich um einen Straßenbaum handelte.

Nun musste im Rahmen einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden, ob der Stadt eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen ist. Die Beweisaufnahme ergab, dass eine Baumkontrolleurin der Stadt den fraglichen Baum nur wenige Wochen vor dem Astabbruch inspizierte. Dabei festgestelltes Totholz sei kurze Zeit später entfernt wurden. Damit kam die Stadt Ludwigshafen ihren Verkehrssicherungspflichten nach, so das Landgericht Frankenthal (Az.: 3 O 307/21). Häufigere Inspektionen mit erhöhter Gründlichkeit sind nur vorgegeben, wenn Anzeichen für eine veränderte Gefahrenlage vorliegen (z.B. Frostrisse). Das war vorliegend nicht der Fall. Die Stadt führte in den Baum in der höchsten Gesundheitsstufe (“Vitalitätsstufe 1”).

In ihrem Urteil wiesen die Richter darauf hin, dass jeder Baum im öffentlichen Raum eine Gefahr darstellen könne. Witterungseinflüsse könnten auch einen völlig gesunden Baum entwurzeln oder Teile von ihm abbrechen. Den Verkehr völlig risikolos zu gestalten, sei unmöglich.

Das Landgericht Frankenthal lehnte die Schadenersatz-Klage ab; das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Verbandskasten, um Erste Hilfe leisten zu können, gehört in jedes Auto. Was genau im Verbandskasten enthalten sein muss, wurde allerdings geändert.

Ein Verbandskasten im Auto ist Pflicht. Und DIN 13164 legt sogar Art und Menge des Inhalts von Verbandskästen fest. Seit 01.02.2022 gilt eine neue Fassung dieser Vorschrift. Demnach sind nun auch zwei medizinische Gesichtsmasken (Mund- und Nasenschutz) mitzuführen.

Allerdings: Im Handel befindliche Verbandskästen dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt genutzt werden. Die jeweils gültige Norm ist Bestandteil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); solange sie nicht geändert beziehungsweise eine neue Fassung der Norm aufgenommen wird, gilt eine Übergangsregelung – und es besteht keine Verpflichtung zum sofortigen Austausch oder zur Nachrüstung des Verbandskastens im Fahrzeug.

Weitere Änderungen, die den Verbandskasten im Auto betreffen: Die Anzahl der erforderlichen Dreieckstücher wurde von zwei auf eins reduziert. Es entfällt außerdem das Verbandtuch nach DIN 13152 BR, sodass nur noch das größere Verbandtuch mitgeführt werden muss.

Wer ein Fahrzeug least oder mit einem Kredit finanziert, sollte unbedingt über eine sogenannte GAP-Deckung in seinem Kfz-Kaskovertrag verfügen.

Laut Statista lag 2019 der Anteil von Leasingfahrzeugen an den Neuzulassungen in Deutschland bei 42,1 Prozent. Wer sich auf diese Weise ein Auto zulegt, sollte unbedingt seinen Kfz-Kaskoschutz überprüfen, ob dort der Zusatzbaustein ‚GAP-Deckung‘ enthalten ist.

Das englische Wörtchen ‚GAP‘ bezeichnet eine Lücke. Doch um welche Lücke geht es? Die Kaskoleistung der Versicherung übernimmt nach einem Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Tag des Schadens. Dieser Wert ist i.d.R. deutlich unter der Summe, die sich aus Leasing- bzw. Kreditvertrag ergibt. Die Differenz zwischen beiden Werten ist mit GAP gemeint. Diesen Differenzbetrag müsste der Leasingnehmer aus eigener Tasche zahlen, wenn er nicht über eine solche GAP-Deckung verfügt.

Ebenfalls sinnvoll: Wenn im Kaskovertrag grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr kann beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel sein. Ist grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, kann der Versicherer die Schadenzahlung je nach Schwere des Verschuldens anteilig kürzen oder in schwerwiegenden Fällen sogar ablehnen.

Schlaglöcher, Dellen und Risse in der Fahrbahn sind gerade keine Seltenheit. Doch wer haftet, wenn durch ein Schlagloch ein Schaden entsteht?

In Deutschland sind die Straßenbaulastträger für den verkehrssicheren Zustand von Straßen und Wegen zuständig. Das sind Bund, Länder, Städte oder Gemeinden. Zu ihren Aufgaben zählt die regelmäßige Kontrolle und Reparatur von Straßen. Doch gerade nach strengem Frost können nicht überall gleichzeitig alle Schäden behoben werden. Um vor Gefahrensituationen zu warnen, werden deshalb mancherorts nur Verkehrsschilder aufgestellt, statt den Schaden gleich zu beheben.

Schlagloch-Schaden: Teilkasko reicht nicht aus

Autofahrer, die nur eine Teilkaskoversicherung für ihr Fahrzeug haben, müssen einen Schaden, der durch ein Schlagloch entstanden ist, selbst zahlen. Eine Vollkaskoversicherung zahlt die Reparatur in der Regel vollständig, informiert der Auto Club Europa (ACE), Deutschlands zweitgrößter Autoclub. Über eine separate Fahrradversicherung können auch Radfahrer Schäden regulieren lassen, die am Fahrrad durch Schlaglöcher entstanden sind.

Verhalten im Schadensfall

Grundlage für die Schadensmeldung bei der Vollkaskoversicherung ist die Schadendokumentation. Es sollten Fotos gemacht und bei schweren Schäden auch Zeugenaussagen eingeholt und Schadenprotokolle erstellt werden, rät der ACE.

Will ein Geschädigter Schadenersatz vom zuständigen Straßenbaulastträger muss er nachweisen, dass entweder

  • die Kontrollpflicht verletzt wurde,
  • Schlaglöcher schuldhaft übersehen wurden,
  • die Beseitigung von Schlaglöchern unterlassen wurde.

Laut ACE schwinden die Erfolgsaussichten solcher Schadenersatzbegehren, wenn die Fahrzeuge mit unangemessener Geschwindigkeit unterwegs waren. Denn die Straßenverkehrsordnung (StVo) schreibt vor, dass man das Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen anpasst.

Für welche Schadenart leistet die Kfz-Versicherung besonders häufig? Und wie hoch ist der Anteil dieser Schäden an allen Aufwendungen, die ein Versicherer leistet? Unter anderem diese Frage beantwortet der “Karambolage-Atlas 2020”, eine Studie der Generali Deutschland.

Welche Kfz-Schäden besonders häufig sind

Demnach waren in 2019 insgesamt 34,8 Prozent aller Schäden, für die der Versicherer leisten musste, Sachschäden aus der Haftpflicht. 34,2 Prozent aller Schadenkosten wurden hierdurch verursacht. Auf Rang zwei häufiger Schäden waren Glasschäden – zum Beispiel an der Windschutzscheibe oder an Scheinwerfern. Weil – anders als noch vor Jahren – Frontscheiben bei Glasschäden meist komplett ausgebaut werden und Assistenzsysteme neu ausgerichtet werden müssen, steigen die Kosten für solche Schäden. Der Anteil der Glasschäden an den Gesamtkosten liegt bei 6,1 Prozent.

Marderbisse: eine reale Gefahr

Auf Brand, Explosion, Kurzschluss, Kollision oder Vandalismus sind 18,8 Prozent aller Schäden zurückzuführen. Hier liegt der Anteil an allen Schadenkosten bei 20,0 Prozent. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr sind auch Wildunfälle oder Marderbisse: Sie verursachen 9,0 Prozent aller Schäden und 4,9 Prozent aller Kosten. Auf Diebstahl (Voll- und Teilentwendung) entfallen 0,9 Prozent aller Schäden. Die Kosten liegen bei einem Anteil von 1,4 Prozent.

Personenschäden: Immer seltener, aber teuer

Ein teurer Posten für die Versicherungswirtschaft sind stets Personenschäden, die durch die Haftpflicht zu leisten sind. Dank verbesserter Technik und vieler Sicherheitssysteme sinkt zwar die Zahl: bei nur 3,3 Prozent aller Schäden werden Personen verletzt. Kommt es aber zu Personenschäden, können Folgen für Betroffene dramatisch und bleibend sein. Die Folgen erklären auch die anteilig hohen Kosten an allen Schadenkosten eines Versicherers: 30,2 Prozent aller Schadenkosten werden durch Personenschäden verursacht trotz der geringen Häufigkeit.

Die meisten Unfälle passieren in den warmen Monaten

Ist der Winter besonders unsicher? Mit Blick auf die Statistik stimmt dies nicht. Im Gegenteil: im kalten Dezember ist der Anteil an allen Unfällen im Jahr sogar am niedrigsten und beträgt nur 5,2 Prozent. Dies könnte auf eine vorsichtige Fahrweise im Winter zurückzuführen sein.

Anders hingegen der Sommer: In den Unfallstatistiken der Versicherer wirkt sich besonders die umtriebige Ferienzeit aus. Die anteilig meisten Unfälle im Jahr geschehen im Juni: 10,7 Prozent aller Schäden eines Jahres fallen für diesen warmen Sommermonat an.

Montagskater auch im Verkehr

Bei den Wochentagen hingegen bestätigt der ungeliebte Montag seinen schlechten Ruf: 17,9 Prozent beträgt das Schadenrisiko am ersten Tag der Woche. Am ruhigsten hingegen geht es, wie zu erwarten, an den Sonntagen zu. Denn für den Ruhetag der Woche liegt das Schadenrisiko bei geringen 8,5 Prozent.

Über 60 Prozent aller Kosten entfallen auf Kasko-Schäden

Der Versicherer weist bei Präsentation der Daten auch darauf hin, dass über 60 Prozent aller Kosten auf Kasko-Schäden entfallen. Diese Kosten wären vom Halter selbst zu bezahlen, wenn Kaskoschäden nicht durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt sind. Ein wichtiger Grund, bei einer Expertin oder einem Experten des Vertrauens den Versicherungsschutz auf Vollständigkeit überprüfen zu lassen. Zumal mehr als jeder zehnte Schaden mehr als 5.000 Euro in der Reparatur kosten würde, wie der Versicherer erwähnt.

November ist der Wechselmonat in der Kfz-Versicherung. Nicht von ungefähr, denn wer sich einen neuen Versicherer suchen will, muss seinen Altvertrag vorerst kündigen. Und hierfür gibt es einen Kündigungsstichtag: in der Regel der 30.11.

Wer den Fernseher einschaltet oder im Netz Kanäle streamt, wird es bereits gemerkt haben: Es ist wieder Wechselsaison in der Autoversicherung. Die Schlagzahl der Werbeclips erhöht sich im Herbst immens, und neben Versicherern buhlen auch zahlreiche Vergleichsplattformen um Kundinnen und Kunden.

Das ist auch kein Wunder, denn in der Kfz-Versicherung fällt das Versicherungsjahr häufig mit dem Kalenderjahr zusammen: wobei es in Verträgen vereinzelt auch abweichende Regelungen gibt. Das heißt, wer aus seinem Altvertrag aussteigen will, muss bis zum 30. November kündigen, um sich dann einem neuen Versicherer anzuschließen. Entsprechend haben sich auch die Anbieter von Kfz-Policen auf den Herbst als heiße Wechsel-Phase eingestellt: und werben dann umso aggressiver.

Wer sich von seinem alten Versicherer trennen will, muss zudem beachten, dass die Kündigung am 30. November eingegangen sein muss: der Datum des Poststempels gilt hier nicht. Entsprechend sollte man sie zeitiger wegschicken, am besten per Einschreiben. Immer mehr Versicherer bieten aber auch an, sie online zu kündigen. Hier sollte man sich rechtzeitig informieren. Man sollte auch darum bitten, dass der Erhalt der Kündigung – und ihre Wirksamkeit – bestätigt wird. So geht man auf Nummer sicher.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, auch außerhalb der Frist zu kündigen, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Ab Erhalt des entsprechenden Schreibens bleibt dann eine Frist von vier Wochen.

Prämie ist nicht alles

Viele Versicherer – und speziell die Vergleichsportale – werben vor allem mit einem niedrigen Preis für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Das hat aber seine Tücken, wenn der Leistungskatalog vernachlässigt wird. Denn im harten Preiskampf erkaufen manche Anbieter eine günstige Prämie, indem sie bei den Leistungen sparen – oft zum Nachteil des Versicherungsnehmers. So erhielten mehrere Angebote in einem Produktrating des Analysehauses Franke und Bornberg nur die Note “mangelhaft”.

Das Heimtückische ist, dass man manch ungünstige Leistung nicht beim ersten Blick bemerkt. Manche Versicherer haben sehr ungünstige Rückstufungstabellen: Baut der Fahrer ein Unfall, kann er gleich mehrere Stufen des Schadensfreiheitsrabattes verlieren. Konkret bedeutet dies, dass es dann umso länger dauert, um wieder die “alte” Schadenfreiheitsklasse zu erreichen. Damit kann bei einem Unfall das Vier- bis Fünffache des aktuellen Jahresbeitrages an Prämie erreicht werden, mahnte “Finanztest” bei einem Tarifvergleich vor zwei Jahren.

Andere Beispiele für ungünstige Leistungen: Bei manchen Versicherern sind zwar die Schäden durch Marderbiss versichert, nicht aber die Folgeschäden. Wenn dann die Kühlung versagt und der Motor Schaden nimmt, weil der Marder ein Kabel beschädigte und Flüssigkeit ausläuft, muss der Versicherer nicht hierfür aufkommen. Das sind nur zwei Beispiele für ungünstige Leistungen. Deshalb gilt: Im Zweifel beraten lassen! Damit sich das Schnäppchen-Angebot im Nachhinein nicht als Preisfalle entpuppt.