Beiträge

In vielen Bankschließfächern sind Wertsachen nicht oder nur mit einer geringen Höchstsumme versichert. Grund genug, vorher genau in den AGB nachzulesen, wofür und in welchem Umfang Schutz besteht. Unter Umständen zahlt aber auch die eigene Hausratversicherung.

Wenn man Wertgegenstände in einem Bankschließfach wegschließt, sind sie dort doch sicher? Das kann ein gefährlicher Irrtum sein, wie erneut eine Stichprobe zeigt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat demnach die Geschäftsbedingungen von acht Schließfächern untersucht, alle kostenpflichtig. Im Schnitt mussten die Kunden dafür eine Jahresmiete von 60 Euro berappen.

Doch selbst wenn die Banken ordentlich Geld für das Schließfach verlangen – werden die Wertsachen geklaut oder kommen anderweitig zu Schaden, sind die Versicherungssummen mitunter absolut unzureichend. Bei zwei Geldhäusern fehlte eine Versicherung im Mietpreis komplett. Andere Banken boten standardmäßig eine Höchstversicherungssumme zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Schon wer etwa seinen wertvollen Schmuck oder eine Goldmünze im Schließfach aufbewahrt, kommt mit dieser Summe nicht aus.

Viele Institute bieten zusätzlich eine extra Schließfachversicherung an, die aber schnell den Preis für das Schließfach verdoppeln kann. Auch hier lohnt ein Blick ins Kleingedruckte der Geschäftsbedingungen. Sind auch Elementarschäden mitversichert? Nur dann zahlt der Versicherer, wenn eine Überschwemmung die wertvolle Briefmarkensammlung überflutet. Mitunter werden Kunden auch teuer zur Kasse gebeten, wenn sie den Schlüssel zum Schließfach verlieren und Schlösser ausgetauscht werden müssen.

Unter Umständen ist es aber gar nicht erforderlich, eine extra Versicherung bei der Bank abzuschließen. Viele Hausratversicherungen beinhalten einen gewissen Grundschutz über den Leistungspunkt “Außenversicherung”. Auch hier sind die Versicherungssummen in der Regel sehr begrenzt. Bei Schmucksachen, Briefmarken, Münzen und Medaillen erstatten die Versicherer oft zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Geringer sind die marktüblichen Summen für Sparbücher, Urkunden und Wertpapiere, wo oft zwischen 1.500 und 5.000 Euro versichert sind. Hier lohnt auch die Rücksprache mit dem Versicherer, ob und wie der Schutz erweitert werden kann.

Ein Bankschließfach ist doch einer der sichersten Orte der Welt? Denkste! Denn auch wer seine Wertsachen bei der Bank aufbewahrt, sollte sich vorher informieren, ob und in welchem Umfang mögliche Schäden versichert sind. Das zeigt ein aktuelles Beispiel aus der hessischen Provinz.

Viele Bürger wollen ihre Wertsachen, sei es geerbter Schmuck, eine teure Briefmarkensammlung, Bargeld oder ein Barren Gold, nicht in den eigenen vier Wänden aufbewahren. Sondern dort, wo sie vermeintlich sicher sind: in einem Bankschließfach hinter mehreren Türen, Überwachungskameras und den wachsamen Augen eines Wachdienstes. Dass dies ein gefährlicher Irrtum sein kann, mussten vor wenigen Wochen Bankkunden aus dem hessischen Landkreis Hildesheim erfahren.

Bankfächer waren nicht versichert

Die Kleinstadt Bad Salzdetfurth wurde von einer Überschwemmung heimgesucht, nachdem anhaltender Starkregen mehrere Flüsse über das Ufer treten ließ. Dabei wurde auch der Keller eines lokalen Geldinstitutes bis unter die Decke geflutet. Dumm nur, dass hier rund 280 Bankkunden ihre Wertsachen aufbewahrt hatten. Viele Bankkunden mussten hohe finanzielle Verluste durch den vollgelaufenen Keller verkraften. Doch von der Bank erhalten sie den Schaden nicht ersetzt, wie die “Hannoversche Allgemeine” und der NDR übereinstimmend berichten.

Die Schließfächer besaßen schlicht keine Elementarschadenversicherung. Eine solche springt ein, wenn bei Hochwasser Schäden entstehen. Ganze 50 Euro hat die Bank ihren Kunden nun als Schadensersatz angeboten, obwohl manche einen hohen Verlust im fünfstelligen Bereich beklagten, weil Bargeld oder andere Gegenstände durch das Wasser kaputtgingen.

Schließfächer werden mit und ohne Versicherung angeboten

Der Vorfall macht auf ein Problem aufmerksam, das vielen Bankkunden nicht bewusst ist. Wenn sie ein Schließfach mieten, bedeutet dies nicht automatisch, dass die darin aufbewahrten Gegenstände auch versichert sind. Kommt es dann zu einem Schaden durch Naturgewalten wie Feuer und Wasser oder wird gar der Inhalt geraubt, muss die Bank keinen Ersatz leisten. Hier gilt es, sich vorher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Sachen auch tatsächlich versichert sind.

Die gute Nachricht: Rund zwei Drittel aller Banken bieten ihre Schließfächer inklusive einer Versicherung an, so hat eine Untersuchung von Verbraucherschützern vor einigen Jahren ergeben. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Oft beschränkt die Bank ihre Leistung auf einen bestimmten Höchstbetrag, der sehr unterschiedlich ausfallen kann. Üblich sind zum Beispiel 2.000 oder 5.000 Euro Versicherungssumme.

Wer seine Gegenstände in einem Schließfach unterbringen will, sollte also das Thema Versicherungsschutz nicht vernachlässigen. Unter Umständen kann es sich lohnen, eine extra Versicherung für die weggesperrten Sachen abzuschließen.

Da glaubt man sein Vermögen sicher bei der Bank verwahrt. Und dann wird das Schließfach bei dem Geldinstitut der Wahl ausgeraubt. Doch wer haftet für den Schaden? Es ist nicht so, dass alle Banken dann ohne Weiteres für den Verlust aufkommen müssen. Im schlimmsten Fall ist alles verloren.

Um diesen Extremfall auszuschließen, empfiehlt es sich, das Bankschließfach zu versichern. Aber es gibt auch Hausratsversicherungen, die für Raub aus Bankschließfächern bis zu einer bestimmten Summe einspringen.

Welche Hausratsversicherungen den Bankschließfachraub mit einschließen und welche nicht, hat die Stiftung Warentest 2015 untersucht und ihre Ergebnisse aufgelistet. Bei den meisten Versicherern wird nur bis zu einer Obergrenze zwischen zehn- und fünfzigtausend Euro geleistet. Hier empfiehlt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen – und notfalls eine Beratung.

Bank muss Haftung ablehnen

Die Voraussetzung dafür, dass die Versicherung den Schaden trägt, der dem Versicherten durch den Raub im Schließfach entstanden ist, gilt dann als gegeben, wenn die Bank für den Schaden nicht haften will. Die meisten Banken lehnen die Haftung ohnehin ab und fordern vom Kunden vielmehr den Abschluss einer extra Bankschließfachversicherung im Gleichklang mit der Anmietung des Faches.

Schließfachversicherung bei der Bank nicht immer beste Lösung

Wer diese Versicherung direkt bei der Bank abschließt, hat scheinbar zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. So ist die Bank der Vermieter und der Versicherer in einem.

Der Kunde sollte bei dieser automatischen Versicherung aber unbedingt Acht geben, dass die Leistung der abgeschlossenen Versicherung auch annähernd seinem eingelagerten Vermögen gleichkommt, sonst ist sie ja hinfällig. Bei den Banken gibt es da sehr diverse Angebote, was den Umfang der Leistung im Fall eines Raubes betrifft. Hier gilt es aufmerksam zu sondieren.

Beispielsweise bietet ein öffentliches Geldinstitut eine Schließfachversicherung mit einer Haftungsleistung bis zu einer Summe von 20.000 Euro an, bei einem jährlichen Mietzins von 25,60 Euro für ein kleines Fach. Andere Versicherungen sehen hingegen eine Leistung von 100.000 Euro und mehr vor und verlangen nur ungleich höhere Mietzinsen. Dies sollte bei der Wahl eines Schließfaches und der entsprechenden Versicherung berücksichtigt werden.

Ein weiterer Fallstrick in den Verträgen: Manche Versicherungen haften tatsächlich nur bei Raub – nicht aber, wenn das Vermögen im Schließfach durch Feuer oder Leitungswasser Schaden nimmt. Auch diesbezüglich gilt es, in den Vertragsbedingungen genau hinzusehen.