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In den letzten 20 Jahren wurden rund 2,5 Millionen neue Wohngebäude in Deutschland errichtet. Doch bei der Bauplanung seien Erkenntnisse aus der Klimaforschung kaum eingeflossen, bemängeln Versicherer. 32.000 neue Wohngebäude wurden in Überschwemmungsgebieten gebaut.

Überschwemmung, Starkregen oder Hagel: In Deutschland nehmen Extremwetter-Ereignisse zu. Dennoch bleiben die Folgen solcher Ereignisse bei der Raum- und Bauplanung weitgehend unberücksichtigt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). “Die Krisen von heute sind Folgen der Entscheidungen von gestern. Wir müssen den Schäden durch extreme Wetterereignisse auch im Bausektor vorbeugen”, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. “Eine Anpassung des Baurechts an die Folgen des Klimawandels ist unabdingbar.” Ein Problem: Viele Bebauungspläne wurden zu einer Zeit beschlossen, als der Kenntnisstand bezüglich Klimaänderungen und Extremwetter-Ereignisse so noch nicht vorlagen.

Das müsse sich nun ändern, lautet eine Kernforderung der deutschen Versicherer, die ein “Positionspapier für eine nachhaltige Baugesetzgebung: Modernisierung des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht” vorgestellt haben. In der neuen Baugesetzgebung soll auch das Schutzziel “Klimaangepasstes Bauen” festgelegt werden.

Konkret drängt der GDV auf Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Geoinformationssystems. Das soll Grundlage dafür sein, bei allen Bauvorhaben eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung der Naturgefahren und Extremwetterereignisse durchzuführen.

Weitere Forderung der Versicherer: typische und wirksame Schutzmaßnahmen und deren Qualitätsmerkmale sollen technisch konkretisiert und standardisiert werden.

Bereits heute können Immobilienbesitzer und Mieter auf der Onlineplattform “Naturgefahren-Check” prüfen, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit in ihrem Wohnort verursacht haben. Der ebenfalls von der Versicherungswirtschaft initiierte “Hochwasser-Check” liefert Details über die Gefährdung durch Flusshochwasser.

Bauboom in Deutschland: Im vergangenen Jahr sind erneut deutlich mehr Wohnungen genehmigt worden als im Jahr zuvor. Bauherren sollten sich allerdings auch über den richtigen Versicherungsschutz Gedanken machen.

In vielen Städten explodieren die Mieten, die Menschen fürchten die Verdrängung aus ihrem geliebten Wohnumfeld. Kein Wunder also, dass immer mehr Bundesbürger den Bauhelm aufsetzen und ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen: der Bauboom auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist seit Jahren ungebrochen.

Im vergangenen Jahr wurden 12,9 Prozent mehr Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt als im Jahr zuvor, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag in Wiesbaden mit. Insgesamt wurden 270.400 neue Wohnungen genehmigt, was der höchste Stand seit 10 Jahren ist. Doch nicht nur die Wohnungsknappheit in vielen Städten lässt die Menschen zu Bauherren werden. Begünstigt wird der Bauboom auch durch die historisch niedrigen Zinsen. Am deutlichsten legten 2013 die Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser zu mit einem Plus von 22,3 Prozent.

Doch wer zu Maurerkelle und Mörtel greift, trägt auch viel Verantwortung. Kommt ein Dritter auf der Baustelle zu Schaden, haftet in der Regel der Häuslebauer. Dies gilt auch dann, sollten fremde Firmen wie Architektenbüros oder Bauhandwerker mit Arbeiten beauftragt werden. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt notwendig. Werden Menschen verletzt, etwa weil ein Gerüst falsch gesichert ist, können die Schadensersatzansprüche in die Millionen gehen.

Der Beitrag für die Versicherung richtet sich in der Regel nach der Höhe der Bausumme. Doch die Leistungen bei solch einer Bauherren-Haftpflicht sind von Versicherer zu Versicherer sehr verschieden. Nicht jeder Tarif bietet auch Schutz für Sachschäden wie Erdrutsch oder der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit.

Kleinere Bauarbeiten wie der Ausbau des Dachstuhls sind mitunter durch eine gute Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Je nach Police greift der Schutz bis zu einer Bausumme von 25.000 Euro, 100.000 Euro oder sogar unbegrenzt, so dass in diesem Fall keine extra Bauherren-Haftpflicht nötig ist. In welchem Umfang das Bauherren-Risiko abgedeckt ist, muss aber im jeweiligen Versicherungsvertrag nachgelesen werden.

Zusätzlich zu einer Haftpflicht bietet sich eine Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung an. Diese Policen leisten bei Schäden am Bau, die dem Bauherren selbst entstehen: etwa wenn eine Wand einfällt oder ein Blitzeinschlag die Elektrik beschädigt. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!