Beiträge

Autoversicherer variieren die Preise für ihre Produkte vor allem in der Wechselsaison mitunter häufig. Das sei nicht auf eine Anpassung an sich ändernde Risiken zurückzuführen, so das Ergebnis einer Finanztip-Untersuchung.

Ist Kfz-Wechselsaison, ändern Kfz-Versicherer den Preis für denselben Ver­si­che­rungsvertrag teils mehrfach binnen weniger Tage. Und das mit teilweise deutlichen Beitragsunterschieden.
“Dabei geht es zunehmend zu wie an der Tankstelle”, sagt Kathrin Gotthold, Ver­si­che­rungsexpertin beim Geldratgeber Finanztip. “Die Preissprünge in unserer Untersuchung zeigen ganz deutlich, dass es neben den – adäquaten – Risikopreisen auch einen Verkaufspreis gibt, der stark schwanken kann.”
So stellte Finanztip beispielsweise Beitragssprünge um bis zu 160 Euro fest. Bei einem Musterkunden verteuerte sich der Jahresbeitrag für die Absicherung von Haftpflicht und Vollkasko von einem Tag auf den anderen von 496 Euro auf 661 Euro – also um rund ein Drittel.

“Bei Flügen, Elektronikartikeln oder auch Benzin wissen wir, dass sich die Preise täglich ändern können und halten die Augen offen”, sagt Gotthold. Bei Ver­si­che­rungen gingen die meisten bisher wohl davon aus, dass sich der Beitrag im Wesentlichen aus dem Risiko ergibt, einen Schaden zu verursachen. Zu Unrecht, wie die aktuelle Finanztip-Untersuchung zeigt.
“Das Risiko in der Autoversicherung hängt von vielen unterschiedlichen Merkmalen ab”, sagt Gotthold. “Dass sich dieses Risiko täglich ändert – und damit auch schlagartig der Preis für die angebotene Ver­si­che­rungsleistung – ist recht unplausibel.”

Das Auf und Ab der Beiträge mache es für Kunden, die ihre Ver­si­che­rung wechseln und einen günstigen Anbieter finden wollen, noch wichtiger, Tarife richtig und regelmäßig zu vergleichen, so Finanztip.

Zusätzlich sollten Versicherte ihren Vertrag optimieren, um zu sparen. Denn einige preisrelevante Merkmale können Verbraucher selbst beeinflussen – vor allem, indem sie den Beitrag jährlich zahlen, ihre Fahrleistung realistisch aber defensiv angeben und sinnvoll eingrenzen, wer hinters Steuer darf.

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum Jahreswechsel auf einen Rekordwert steigen. Er wird um 0,3 Prozentpunkte angehoben und beträgt dann im Schnitt 16,2 Prozent des Bruttolohnes. Für viele Menschen ist das eine schlechte Nachricht, fressen doch Inflation und explodierende Energiepreise ohnehin Sparvermögen auf.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss 2023 deutlich mehr Geld für die Krankenkasse zahlen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen 2023 um 0,3 Prozentpunkte, sodass dann durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohnes für den Krankenschutz gezahlt werden müssen. Das zeigen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Spargesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Über sie berichtet aktuell das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Für die gesetzlich Versicherten ist das -natürlich- keine gute Nachricht. Aber steigende Beiträge kündigten sich bereits an. Die Krankenkassen plagt ein riesiges Finanzloch, nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums beziffert es sich allein 2023 auf 17 Milliarden Euro. Doch Experten warnen, das sei noch viel zu optimistisch geschätzt. Denn Inflation und eine mögliche Schwäche der deutschen Wirtschaft sind hier noch gar nicht eingerechnet. So könnte sich das Defizit gar auf 22 Milliarden Euro summieren.

Die Gründe für das Finanzloch sind vielfältig. Teure Gesundheitsreformen -teils bereits von der Vorgänger-Regierung unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen- führen zu zusätzlichen Kosten. Zugleich aber handelt es sich um einen Langzeit-Trend: Medikamente verteuern sich, auch infolge des medizinischen Fortschritts. Und mehr ältere Menschen leben in Deutschland, die ohnehin statistisch höhere Krankheitskosten haben. Hinzu gesellt sich die Rekord-Inflation infolge des Ukraine-Krieges. Sie verteuert die Energie in den Kliniken, aber auch die Essensversorgung, die Herstellung von Medizinprodukten etc.

Was aber tun, wenn sich die Krankenversicherung verteuert? Lohnen kann ein Vergleich der Krankenkassen, denn nicht jede berechnet gleich viel. Hier sei auf den individuellen Zusatzbeitrag verwiesen, der von jedem Anbieter -je nach Finanzlage- festgelegt werden kann. Darüber hinaus können Menschen mit entsprechendem Einkommen überlegen, ob sie in die private Krankenvollversicherung wechseln. Hier sind nicht nur die Leistungen, auf die Anspruch besteht, genau laut Vertrag definiert. Da zusätzlich auch Alterungsrückstellungen angespart werden, somit ein kapitalgedeckter Finanzpuffer, können Teuerungen im Alter auch stärker aufgefangen werden. Der Wechsel sollte nicht ohne umfassende Beratung durch einen Fachmann erfolgen, da die Verträge komplex sind und Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet werden müssen.

Darüber hinaus ist es für gesetzlich Versicherte derzeit überlegenswert, mit einer Krankenzusatz-Police und einer Pflegezusatzversicherung den Krankenkassen-Schutz zu ergänzen. Zwar hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aktuell Leistungskürzungen im Kassen-System ausgeschlossen. Nach Ansicht von Gesundheitsökonomen könnten diese Kürzungen aber notwendig werden, wenn die Teuerungsspirale längere Zeit fortschreitet. Gesetzlich Versicherte müssen sich folglich darauf einstellen, dass sie mehr aus eigener Tasche werden zahlen müssen.

Mit Zusatzverträgen lässt sich der Schutz der Krankenkassen aufstocken – die Leistungen sind auch hier vertraglich garantiert. Weil auch die Eigenbeiträge bei einer Pflege im Heim aktuell explodieren, ist es beinahe schon ein Muss, mit einer Pflegezusatzversicherung finanziell vorzusorgen. Immer mehr Pflegebedürftige rutschen derzeit in Armut ab, wie Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen. Hier lautet das Credo: Wer selbst vorsorgt, hat im Ernstfall mehr zum Leben.

Der Betrieb oder das Geschäft ruht oder läuft auf sprichwörtlicher “Sparflamme”. Menschen sind in Kurzarbeit, viele müssen mit Einbußen beim Einkommen leben – die Corona-Pandemie macht sich auch im Geldbeutel vieler Menschen schmerzlich bemerkbar. Vielfach bedeutet dies auch eine Notlage durch laufende Kosten – Mieten, Kredite, Rechnungen müssen dennoch weiter bedient werden. Und auch für Versicherungsverträge fallen laufende Kosten an. Was aber tun, wenn aufgrund des derzeitigen “Shutdowns” auch Prämien und Beiträge für Versicherungen nicht länger bedient werden können? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klärt aktuell auf seiner Verbraucherseite über diese Frage auf.

So würden, laut GDV, zwei Prämissen gelten. Als ersten Grundsatz formuliert der GDV: Beitrag (des Kunden) gibt es gegen Leistung (der Versicherung). Da aber stets finanzielle Notlagen den Versicherungsschutz bedrohen können, gäbe es stets auch verschiedene Möglichkeiten, mit den Beiträgen auszusetzen oder Prämien und Leistungen der neuen Lage anzupassen. Dies gelte nicht nur für die Zeit der Corona-Krise, wie der GDV außerdem formuliert. Sondern stets gibt es auch die Möglichkeit des Nachbesserns bei finanziellen Engpässen.

Retten des Versicherungsschutzes auch im Interesse der Anbieter

Zwar bedeutet ein Aussetzen der Prämien mitunter weniger Leistung durch den Versicherer. Wichtig aber ist: Dennoch wird der Versicherungsschutz aufrecht erhalten. Allerdings muss auch hierfür zunächst etwas vorausgeschickt werden: Zu welchen Bedingungen Beiträge ausgesetzt werden können, hängt stets auch von den einzelnen Verträgen ab. Ebenso von guter Kommunikation: Denn ein Aufrechterhalten des Versicherungsschutzes und damit der Verträge liegt gerade in Zeiten wie der Corona-Krise auch im Interesse der Anbieter. Wäre es doch fatal, wenn mit lang laufenden Verträgen auch treue Kunden verloren gehen, weil die Krise kurzfristig Einkommen kostet. Hier kann auch ein Experte bei der Vermittlung helfen.

Zu welchen Bedingungen aber können die Beiträge ausgesetzt werden? Der aktuelle Beitrag des GDV informiert zu drei Produkten: zur Berufsunfähigkeitsversicherung, der Risikolebenversicherung sowie der Lebens- und Rentenversicherung als wichtiger Bestandteil privater Altersvorsorge.

Stundung führt oft zu Ratenzahlung

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung würden zum Beispiel viele Versicherer die Möglichkeit anbieten, die Beiträge zu stunden. Üblich hierfür wären Zeiträume von bis zu sechs Monaten. Freilich: Die gestundeten Beiträge müssen später nachgezahlt werden. Nicht wenige Versicherer eröffnen hierfür auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

BU-Schutz: lieber weniger Rente als neuer Vertrag

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei zu stellen. Diese Möglichkeit steht auch für länger andauernde finanzielle Engpässe zur Verfügung – genannt wird ein Zeitraum von bis zu drei Jahren. Zu bedenken ist für einen solchen Schritt freilich, dass mit den ausbleibenden Beiträgen auch die Berufsunfähigkeitsrente kleiner wird. Denn die Versicherer kalkulieren mit dem eingezahlten Kapital die Rentenhöhe. Fließt weniger Kapital in die Police, gibt es im Falle der Berufsunfähigkeit auch weniger Rente.

Und dennoch: Zum einen kann der Versicherungsnehmer – trotz reduzierter Rente – dennoch auch seinen von Verbraucherschützern empfohlenen BU-Schutz aufrechterhalten. Zum anderen sichert er sich zu bestehenden Bedingungen diesen Schutz. Kann doch der Abschluss eines neuen Vertrags aufgrund neu zu beantwortender Gesundheitsfragen eine wesentliche Verteuerung des Versicherungsschutzes bedeuten oder gar Ausschlüsse. Wer also die Beiträge für eine bestimmte Zeit nicht mehr bedienen kann, für den ist das “Beitragsfrei-Stellen” trotz der geringeren Rentenhöhe oft der günstigste Weg, den BU-Schutz zu behalten.

Risikolebensversicherung: Aussetzen der Beiträge nicht vorteilhaft

Auch für die Risikolebensversicherung ist eine Freistellung von den Beiträgen möglich. Jedoch: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt diese Lösung nicht. Denn da durch eine Freistellung von den Beiträgen kaum Deckungskapital gebildet würde, dürfte die verbleibende beitragsfreie Leistung nur sehr gering sein. Deswegen würde sich, aus Sicht des GDV, eher eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit mit Herabsetzung des Versicherungsbeitrags sowie eine daran angelehnte Herabsetzung der Leistung lohnen. Denn Einbußen eines solchen Schrittes bei der Versicherungsleistung wären weniger schmerzlich als das gänzliche Freistellen vom Versicherungsbeitrag.

Private Altersvorsorge: Kündigung der Verträge die schlechteste Lösung

Wie aber sieht es mit der privaten Lebens- und Rentenversicherung aus? Laut GDV zeigen bestehende Verträge hier bereits, aufgrund der zu kalkulierenden langen Laufzeit, größere Flexibilität. Deswegen würden die Anbieter seit je her unterschiedliche Möglichkeiten zur Wahl stellen, monatlichen Beiträge für langlaufende Altersvorsorge-Verträge anzupassen.

Zur Wahl stehen unter anderem ein Ruhen-Lassen des Vertrags, eine Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung sowie die Herabsetzung der Versicherungssumme bei Anpassung des Beitrags. Wichtig ist den Versicherern: Ein Kündigen des Versicherungsschutzes ist immer die schlechteste Lösung. Denn alle bisher bezahlten Ansprüche und bei Riester-Verträgen auch Zulagen und Steuervorteile würden dadurch verloren gehen.

Für ein Ruhen-Lassen der Verträge müssen in der Regel bestimmte Bedingungen erfüllt sein – zum Beispiel müssen für einen Vertrag (je nach Vertragsbedingungen) mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt worden sein. Eine Beitragsfreistellung hingegen könnte – zum Beispiel – zu der Bedingung geschehen, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt, jedoch die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Freilich: Durch diesen Schritt würden sich auch Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich verringern.

Auch die Stundung der Beiträge ist deswegen denkbar. Das lässt sich dann meist ohne Einbußen bei der Versicherungsleistung realisieren, wenn nach der Stundung (üblicherweise für den Zeitraum eines halben Jahres) die Beiträge wieder zurückgezahlt werden. Doch auch die Anpassung der Versicherungssumme ist denkbar.

Policendarlehen: Das Darlehen auf den Vorsorgevertrag

Eine weitere Möglichkeit für finanzielle Engpässe in Krisen wie der Corona-Krise besteht in einem Policendarlehen – hierbei wird eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung durch den Versicherer gezahlt. Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf ein solches Darlehen. Zudem müssen bei Gewähr des Darlehens auf die Summe auch Zinsen gezahlt werden – Darlehen und Zinsen werden später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Gerade in Zeiten einer zeitlich begrenzten Not wie der Corona-Krise kann aber auch ein solches Darlehen ein Ausweg und der rettende Strohhalm aus finanziellen Engpässen sein. Wer hierzu Beratung sucht, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Für gesetzliche Rentenversicherte kann es sich lohnen, freiwillig Rentenbeitrag zu zahlen. Denn mit freiwilligen Beiträgen kann man seinen Rentenanspruch erhöhen oder überhaupt erstmal Ansprüche erwerben, sofern man noch keine ausreichenden Versicherungszeiten hat. Auch mit Blick auf die Erwerbsminderung lohnt das unter Umständen.

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung aktuell nicht pflichtversichert ist, kann noch bis zum 31. März 2020 freiwillig Beiträge für das zurückliegende Jahr 2019 nachzahlen. Darauf weist aktuell die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in einem Pressetext hin.

Lücken bei der Rente durch freiwillige Beiträge schließbar

Freiwillige Beitragszahlungen können in mehrerer Hinsicht nützlich sein. So lassen sich dadurch spätere Rentenansprüche erhöhen sowie Lücken im Versicherungskonto schließen: etwa um Wartezeiten für die Altersrente oder Anrecht auf Rehaleistungen der Rentenkasse zu sichern. Auch wer Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kindes angerechnet bekam, aber die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt hat, kann sich damit Rentenansprüche sichern.

Positiv ist, dass die angehenden Ruheständler relativ flexibel selbst festlegen können, wie viel sie an freiwilligem Beitrag zahlen. 83,70 Euro im Monat beträgt hierbei der monatliche Mindestbeitrag, der Höchstbetrag aktuell 1.283,40 Euro. Frei wählbar ist auch die Zahl der Monate, für die das Beitrags-Extra entrichtet wird.

Flexirentengesetz: Ausgleichszahlungen bei früherer Rente ab 50 möglich

Wer früher in Rente will, ohne die Regelaltersrente zu erreichen, kann seit dem Inkrafttreten des Flexirenten-Gesetzes im Sommer 2017 bereits ab dem 50. Lebensjahr eventuelle Abschläge ausgleichen, indem er Sonderzahlungen leistet. Hier gilt es zu bedenken: Wird eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen, ergeben sich gesetzliche Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat.

Doch die sogenannte Ausgleichszahlung einer Rentenminderung (nach § 187a SGB VI) erlaubt es, die Abschläge ganz oder teilweise zu korrigieren: dadurch entstehen zusätzliche Anwartschaften. Auf Antrag stellt der Rentenversicherungs-Träger eine Auskunft aus (Vordruck V0210), welcher Beitrag notwendig ist, um ein früheres Renteneintrittsalter auszugleichen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, aber mitunter auch recht teuer: gerade für Risikoberufe. Damit Versicherte keine böse Überraschung erleben, sollte sie bei Neuabschluss eines Vertrages nicht nur die Nettoprämie im Blick haben, sondern auch die Bruttoprämie. Denn auf diesen Bruttobetrag können die Prämien ansteigen, wenn sich die Überschüsse der Versicherer ungünstig entwickeln.

Es gibt wohl wenige Versicherungen, bei denen sich Branche und Verbraucherschutz so einig sind: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte, wenn möglich, jeder haben. Schließlich muss jeder vierte Beschäftigte in Deutschland seinen Beruf vorzeitig aufgeben: im Schnitt mit 47 Jahren, wie aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Dann hätte man rund ein Drittel seines Berufslebens noch vor sich – im schlimmsten Fall droht der soziale Abstieg.

Weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung aber in der Regel zu den etwas teureren Versicherungen gehört, schauen viele potentielle Neukunden auch auf die Höhe der Prämie. Und das kann böse ins Auge gehen, wenn man dabei nur den aktuellen Zahlbeitrag im Blick hat, auch Nettoprämie genannt. Bei Vertragsabschluss sollten Versicherungsnehmer ebenfalls darauf schauen, welche Bruttoprämie der Versicherer für den Tarif vorsieht.

Der Hintergrund: Die Nettoprämie einer Berufsunfähigkeits-Police bezeichnet den aktuell zu zahlenden Beitrag. Hierbei nutzt der Versicherer auch die erwirtschafteten Überschüsse am Kapitalmarkt sowie einige andere Stellschrauben, um die Prämien im Sinne des Versicherten stabil zu halten. Allerdings ist der Nettobeitrag dem Kunden keineswegs garantiert. Entwickeln sich die Überschüsse ungünstig oder hat der Versicherer schlecht kalkuliert, kann der zu zahlende Beitrag bis maximal zur Bruttoprämie anwachsen und sich der Schutz entsprechend verteuern.

Zwar passiert eine solche Teuerung bisher nur selten, weil die meisten Tarife solide kalkuliert sind – aber gerade im aktuellen Niedrigzins-Umfeld ist die Gefahr durchaus gegeben. Und manche Versicherer weisen extra eine niedrige Nettoprämie aus, um Neukunden anzulocken. Laut dem Ratinghaus Franke und Bornberg können die Unterschiede zwischen netto und brutto bei 100 Prozent liegen. Also besser gleich beide Werte im Blick behalten!

Grundsätzlich gilt: Für einen BU-Schutz sollte nicht allein der Preis ausschlaggebend sein, sondern die Qualität der zugesicherten Leistungen. So sollte der Versicherer zum Beispiel auf die “abstrakte Verweisung” verzichten – sonst kann der Verbraucher auch auf einen anderen Beruf verwiesen werden, wenn er seinen bisherigen nicht mehr ausüben kann. Wegen der Komplexität der Verträge empfiehlt es sich, den Rat eines Versicherungsexperten einzuholen!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, aber mitunter auch recht teuer: gerade für Risikoberufe. Damit Versicherte keine böse Überraschung erleben, sollte sie bei Neuabschluss eines Vertrages nicht nur die Nettoprämie im Blick haben, sondern auch die Bruttoprämie. Denn auf diesen Bruttobetrag können die Prämien ansteigen, wenn sich die Überschüsse der Versicherer ungünstig entwickeln.

Es gibt wohl wenige Versicherungen, bei denen sich Branche und Verbraucherschutz so einig sind: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte, wenn möglich, jeder haben. Schließlich muss jeder vierte Beschäftigte in Deutschland seinen Beruf vorzeitig aufgeben: im Schnitt mit 47 Jahren, wie aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Dann hätte man rund ein Drittel seines Berufslebens noch vor sich – im schlimmsten Fall droht der soziale Abstieg.

Weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung aber in der Regel zu den etwas teureren Versicherungen gehört, schauen viele potentielle Neukunden auch auf die Höhe der Prämie. Und das kann böse ins Auge gehen, wenn man dabei nur den aktuellen Zahlbeitrag im Blick hat, auch Nettoprämie genannt. Bei Vertragsabschluss sollten Versicherungsnehmer ebenfalls darauf schauen, welche Bruttoprämie der Versicherer für den Tarif vorsieht.

Der Hintergrund: Die Nettoprämie einer Berufsunfähigkeits-Police bezeichnet den aktuell zu zahlenden Beitrag. Hierbei nutzt der Versicherer auch die erwirtschafteten Überschüsse am Kapitalmarkt sowie einige andere Stellschrauben, um die Prämien im Sinne des Versicherten stabil zu halten. Allerdings ist der Nettobeitrag dem Kunden keineswegs garantiert. Entwickeln sich die Überschüsse ungünstig oder hat der Versicherer schlecht kalkuliert, kann der zu zahlende Beitrag bis maximal zur Bruttoprämie anwachsen und sich der Schutz entsprechend verteuern.

Zwar passiert eine solche Teuerung bisher nur selten, weil die meisten Tarife solide kalkuliert sind – aber gerade im aktuellen Niedrigzins-Umfeld ist die Gefahr durchaus gegeben. Und manche Versicherer weisen extra eine niedrige Nettoprämie aus, um Neukunden anzulocken. Laut dem Ratinghaus Franke und Bornberg können die Unterschiede zwischen netto und brutto bei 100 Prozent liegen. Also besser gleich beide Werte im Blick behalten!

Grundsätzlich gilt: Für einen BU-Schutz sollte nicht allein der Preis ausschlaggebend sein, sondern die Qualität der zugesicherten Leistungen. So sollte der Versicherer zum Beispiel auf die “abstrakte Verweisung” verzichten – sonst kann der Verbraucher auch auf einen anderen Beruf verwiesen werden, wenn er seinen bisherigen nicht mehr ausüben kann. Wegen der Komplexität der Verträge empfiehlt es sich, den Rat eines Versicherungsexperten einzuholen!