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Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten – das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Seit Januar 2014 fördert der Staat den Abschluss einer BU mit Steuerfreibeträgen. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass eine staatlich geförderte Versicherung auch die preiswerteste Police ist. Denn die Versicherungen wurden zu strengen Kriterien verpflichtet, die sich auch bei der Höhe der Beiträge bemerkbar machen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, daran lassen auch Politik und Verbraucherschutz keinen Zweifel. Laut Prognosen der Deutschen Aktuarvereinigung werden 43 Prozent der heute 20jährigen Männer berufsunfähig, bevor sie das Rentenalter erreicht haben. Bei den Frauen ist das Risiko etwas geringer. Und doch müssen jedes Jahr mehr als 200.000 Erwerbstätige ihren Job vorzeitig aufgeben.

Deshalb hat die schwarz-gelbe Vorgängerregierung beschlossen, den Abschluss eines BU-Vertrages mit staatlichen Mitteln zu fördern. Seit dem Jahreswechsel sind Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar. Rein theoretisch zumindest, denn noch gibt es keinen entsprechenden Tarif. Die Beiträge sollen zukünftig als Sonderausgaben gewertet werden, die bis zu einem Betrag von 24.000 Euro einkommenssteuerfrei bleiben. Eigentlich ist das eine gute Sache – und doch wird es sich für manche Versicherungsnehmer kaum lohnen, einen staatlich geförderten Vertrag zu zeichnen.

Rentengarantie bis zum Lebensende statt bis zum Renteneintrittsalter

Die staatliche Förderung hat nämlich einen Haken. Es werden keineswegs alle BU-Verträge förderfähig, sondern nur solche, die strenge Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen. So muss der Vertrag bis zum Lebensende Schutz bieten und nicht -wie in der Branche üblich- bis zum 67. Lebensjahr, also zum Eintritt des Rentenalters. Die längere Leistungsdauer verteuert die Policen enorm, da die Anbieter im Schnitt bis zu 20 Jahre länger eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen müssen.

Modellrechnungen des Finanzdienstleisters MLP zeigen, dass die Beiträge der geförderten Tarife für manche Risikogruppen fast doppelt so hoch sein werden wie für eine „herkömmliche“ BU-Versicherung. Deshalb sind die Versicherungsunternehmen auch zurückhaltend und haben bisher noch keinen entsprechenden Tarif auf den Markt gebracht. Die Assekuranz fürchtet, dass sich die geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung als Ladenhüter entpuppen könnte.

Der Einzelfall entscheidet

Werden sich die staatlich geförderten Tarife also gar nicht lohnen? Hier kann zumindest Entwarnung gegeben werden: Laut einer Analyse des Branchendienstes Morgen und Morgen könnten die Beiträge für 145 untersuchte Berufe sinken, wenn die Steuerbegünstigungen eingerechnet werden. Aber auch diese Aussage beruht lediglich auf Schätzungen, denn Erfahrungen mit den Tarifen gibt es bisher nicht. Teurer werden die Policen wohl vor allem für Berufe mit einem hohen Berufsunfähigkeits-Risiko: etwa für Dachdecker, Handwerker oder Pflegekräfte.

Ob ein staatlich geförderter oder nicht geförderter Berufsunfähigkeitsschutz für den einzelnen Versicherungsnehmer günstiger sein wird, hängt vom jeweiligen Beruf und anderen Faktoren wie etwa dem Alter der Person bei Vertragsbeginn ab. Wer schon jetzt einen günstigen BU-Schutz erhält, sollte jedenfalls nicht zögern. Schließlich kann eine plötzlich auftretende Erkrankung schon dazu führen, dass einem Versicherungsnehmer der Schutz zukünftig verwehrt wird oder der Beruf aufgegeben werden muss.

Gute Nachricht für Kassenpatienten: Auch 2014 müssen die gesetzlich Krankenversicherten wohl keinen Zusatzbeitrag zahlen. Denn noch immer sitzen die Krankenkassen auf Milliardenüberschüssen.

Als zum Jahresbeginn die Praxisgebühr abgeschafft wurde, da spekulierten Gesundheitsexperten: Schon bald müssen die Krankenkassen wieder Zusatzbeiträge erheben. Es wurde befürchtet, dass infolge der Abschaffung vor allem Fachärzte einen Patientenansturm verzeichnen, weshalb die Kosten im Gesundheitssystem steigen. Doch es kann Entwarnung gegeben werden. Voraussichtlich werden die Kassenpatienten auch im kommenden Jahr ohne Zusatzbeitrag auskommen.

So zumindest nach Interpretation des derzeit geschäftsführenden Bundesministeriums für Gesundheit. Das BMG gab im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium bekannt, der Durchschnitts-Zusatzbeitrag werde auch 2014 bei null Euro liegen. Grund hierfür sei die gute Konjunktur und die daraus resultierenden Mehreinnahmen an Beiträgen, so dass die Kassen insgesamt Überschüsse von 30 Milliarden Euro angehäuft haben.

Lohnt es sich also gar nicht, Krankenkassen zu vergleichen? War doch gerade der Zusatzbeitrag zuvor ein wichtiges Kriterium, sich für oder gegen einen Kassenanbieter zu entscheiden. Hier sei darauf verwiesen, dass es gerade bei den Zusatzleistungen große Unterschiede zwischen den Versicherungen gibt. Seien es Vorsorgeuntersuchungen, die Erstattung für homöopathische Heilbehandlungen oder Wahltarife, bei denen man bei gesunder Lebensführung Geld zurückbekommt: Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse!

Zusätzlich können Kassenpatienten eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Hiermit lassen sich die Lücken füllen, die daraus resultieren, dass in den letzten Jahren immer mehr Leistungen für Kassenpatienten gestrichen wurden. Sei es die Erstattung von Zahnersatz, ein Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus oder die Bezuschussung von Sehhilfen: Es lohnt sich, über ein Upgrade des Versicherungsschutzes nachzudenken.

Gute Nachricht für Kassenpatienten: Auch 2014 müssen die gesetzlich Krankenversicherten wohl keinen Zusatzbeitrag zahlen. Denn noch immer sitzen die Krankenkassen auf Milliardenüberschüssen.

Als zum Jahresbeginn die Praxisgebühr abgeschafft wurde, da spekulierten Gesundheitsexperten: Schon bald müssen die Krankenkassen wieder Zusatzbeiträge erheben. Es wurde befürchtet, dass infolge der Abschaffung vor allem Fachärzte einen Patientenansturm verzeichnen, weshalb die Kosten im Gesundheitssystem steigen. Doch es kann Entwarnung gegeben werden. Voraussichtlich werden die Kassenpatienten auch im kommenden Jahr ohne Zusatzbeitrag auskommen.

So zumindest nach Interpretation des derzeit geschäftsführenden Bundesministeriums für Gesundheit. Das BMG gab im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium bekannt, der Durchschnitts-Zusatzbeitrag werde auch 2014 bei null Euro liegen. Grund hierfür sei die gute Konjunktur und die daraus resultierenden Mehreinnahmen an Beiträgen, so dass die Kassen insgesamt Überschüsse von 30 Milliarden Euro angehäuft haben.

Lohnt es sich also gar nicht, Krankenkassen zu vergleichen? War doch gerade der Zusatzbeitrag zuvor ein wichtiges Kriterium, sich für oder gegen einen Kassenanbieter zu entscheiden. Hier sei darauf verwiesen, dass es gerade bei den Zusatzleistungen große Unterschiede zwischen den Versicherungen gibt. Seien es Vorsorgeuntersuchungen, die Erstattung für homöopathische Heilbehandlungen oder Wahltarife, bei denen man bei gesunder Lebensführung Geld zurückbekommt: Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse!

Zusätzlich können Kassenpatienten eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Hiermit lassen sich die Lücken füllen, die daraus resultieren, dass in den letzten Jahren immer mehr Leistungen für Kassenpatienten gestrichen wurden. Sei es die Erstattung von Zahnersatz, ein Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus oder die Bezuschussung von Sehhilfen: Es lohnt sich, über ein Upgrade des Versicherungsschutzes nachzudenken.