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Das Reiseverhalten wird immer noch durch Corona beeinflußt. Reiseplanung muss flexibler werden. Doch was, wenn der Urlaub storniert werden muss? Eine Übersicht.

Lässt sich eine Reise stornieren?

Auch von einer gebuchten Reise kann man zurücktreten. Wichtig ist aber der Zeitpunkt. Kann man eine gebuchte Reise nicht antreten, ist es ratsam, frühzeitig den Kontakt zum Anbieter zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Vielleicht lässt sich der Reisezeitraum noch ändern oder man bucht auf eine andere Person um. Dann fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr an.

Pauschalreise

Findet sich keine Alternative und die Reise muss storniert werden, werden Gebühren für den Buchenden fällig. Wie hoch diese sind, ist abhängig von Art der Reise und Zeitpunkt des Stornos. Und sie sind von Anbieter zu Anbieter verschieden, weshalb ein Blick in die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) lohnt. Darin sind die gestaffelten Sätze aufgeführt. Je kurzfristiger man die Reise storniert, desto höher werden die Gebühren. Alles unter den besagten 30 Tagen Storno vor Reiseantritt wird dann teuer und endet kurz vor Beginn sogar beim kompletten Reisepreis.

Individualreise

Bucht man Hotel und Flug einzeln, sollte man sich die jeweiligen Vertragsbedingungen ansehen. Hotelbetreiber legen fest, ob kostenlos storniert, Stornogebühren fällig oder der komplette Betrag bezahlt werden muss. Manche Airlines bieten günstige Flugtickets an, die nicht stornierbar sind. Man verzichtet vertraglich auf das Kündigungsrecht. Die Kosten für Steuern und Gebühren kann man aber dennoch zurückfordern.

Wer übernimmt die Stornogebühren?

Eigentlich bleibt derjenige auf den Kosten sitzen, der die Reise gebucht hat. Mit einer Versicherung für Reiserücktritt sieht das allerdings schon ganz anders aus. Diese übernimmt die Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Arbeitsplatzwechsel, plötzlicher Arbeitslosigkeit, Komplikationen in der Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum (z. B. Hausbrand). Manche Versicherer bieten Pakete an, in denen zudem Reiseabbruch und Gepäck mitversichert sind.

“Höhere Gewalt”

Wird die Reise unzumutbar, weil “höhere Gewalt” im Spiel ist, ist ein Storno ohne Gebühren möglich. Zur “höheren Gewalt” zählen beispielsweise politische Unruhen, Naturkatastrophen oder der Preis der Reise schnellt plötzlich in die Höhe. Terrorgefahr rechtfertigt übrigens die kostenlose Stornierung einer Reise nicht. Erst wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, könnte das ein Indiz sein und man sollte sich an den Reiseveranstalter wenden.

Reisen in Zeiten von Corona

Gestern noch problemlos, morgen schon Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet – Corona bleibt nach wie vor unberechenbar. Oder man selbst oder ein Mitreisender ist in Quarantäne. Wer dabei auf Nummer sicher gehen will, sollte die Reiserücktrittsversicherung um einen Coronaschutz erweitern.

‚Wer krank ist, bleibt zuhause‘ – dieser Grundsatz findet nicht überall Beachtung. Und das kann Folgen haben. So musste ein Geschäftsführer die Kosten einer abgesagten Hochzeit übernehmen. Wie es dazu kam.

August 2020: Der Geschäftsführer einer Firma kam aus seinem Italien-Urlaub zurück und ging trotz deutlicher Erkältungssymptome ins Büro. Für auswärtige Termine nutze er gemeinsam mit einer Angestellten ein Auto – ohne einen Mund-Nasen-Schutz.

Tatsächlich wurde der Mann nur wenige Tage später positiv auf Corona getestet. Das Gesundheitsamt ordnete deshalb für ihn und seine Angestellte – als Kontaktperson – Quarantäne an. Für die Frau kam das besonders ungelegen: Sie musste die geplante kirchliche Trauung und die anschließende Hochzeitsfeier absagen. Mit der Absage der Feierlichkeiten waren dennoch Kosten verbunden: Für Raummiete, Band, Catering usw. wurden etwas mehr als 5.000 Euro fällig.

Zwar sprach das Arbeitsgericht Regensburg der Frau in erster Instanz Schadenersatz zu. Doch der Geschäftsführer legte Revision gegen dieses Urteil ein. Er argumentierte u.a. dass die Quarantäne auch verhängt worden wäre, wenn er und die Angestellte Mund-Nasen-Schutz im Fahrzeug getragen hätten. Zudem wollte er eine Mitschuld der Angestellten festgestellt wissen: Die Frau hätte nicht mit ihm gemeinsam im Auto fahren müssen.

Doch auch das Landesarbeitsgericht München (Az.: 4 Sa 457/21) konnte sich dieser Argumentation – wie die Vorinstanz – nicht anschließen. Die Münchener Richter schreiben dazu im Urteil: “Es konnte von der Klägerin nicht erwartet werden, dass sie gegenüber ihrem Vorgesetzten verlangte, ein zweites Auto zu nutzen. Dies wäre einem Hinweis der Angestellten gegenüber dem Geschäftsführer gleichgekommen, dass dieser seinen eigenen Gesundheitszustand nicht ausreichend beachte und nicht adäquat darauf reagiere.” Ein solches Verhalten sei schwer vorstellbar und nicht von der Mitarbeiterin zu verlangen.

Die Richter sahen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Angestellten verletzt. Trotz Erkältungssymptomen sei der Geschäftsführer nach seiner Rückkehr aus Italien ins Büro gekommen und hat längere Autofahrten mit der Mitarbeiterin unternommen. Damit verstieß er gegen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (in der Fassung vom 10.08.2020), nach deren Ziffer 4.2.1. die Arbeitsumgebung so zu gestalten war, dass Sicherheitsabstände von 1,5m eingehalten werden konnten, und jede Person bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben sollte.

Die Richter bestätigten das Urteil der Vorinstanz und ließen keine Revision zu. Der Frau steht demnach Ersatz ihres Schadens zu.

Weiterer Gegenstand der Verhandlung waren auch Formulierungen im Arbeitszeugnis der Frau. Denn das Arbeitsverhältnis wurde nicht fortgesetzt.

Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Altersvorsorge aus? Diese Frage lässt sich zwar noch nicht seriös beantworten. Aber bereits jetzt steht fest: Vor allem jüngere Arbeitnehmer befürchten Einschnitte bei ihrer Rente.

Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Altersversorgung befürchten zwar Arbeitnehmer aller Generationen, doch besonders skeptisch sind die 18-29-Jährigen. So rechnen 72 Prozent der Arbeitnehmer mit negativen Folgen der Corona-Pandemie für die Rente. In der Altersgruppe der bis 29-Jährigen liegt dieser Wert mit 81 Prozent deutlich höher. Bei Arbeitnehmern, die 60 Jahre oder älter sind, liegt dieser Wert immer noch bei 60 Prozent. Ermittelt wurden diese Werte innerhalb der Studie “Generationengerechtigkeit und Altersversorgung” des Dienstleistungsunternehmens Aon.

Arbeitgeber sind deutlich entspannter

In den Ergebnissen zeigt sich auch, dass Arbeitgeber weniger skeptisch sind. 40 Prozent der befragten Arbeitgeber erwartet überhaupt keine negativen Folgen für die Altersversorgung. Einschnitte, die nur die ältere Generation betreffen könnten, sehen sie gar nicht. Aber immerhin rechnen noch über die Hälfte der Arbeitgeber (53 %) mit Auswirkungen, die entweder nur die jüngeren oder alle Altersgruppen gleichermaßen betreffen.

Die Auswirkungen von Corona dürften vor allem bei jüngeren Arbeitnehmern den generell vorhandenen Unmut über die künftige Altersversorgung verstärken. 72 Prozent der Arbeitnehmer erkennen Ungerechtigkeiten zwischen Jung und Alt im deutschen Rentensystem. Für Arbeitgeber ist das eine klare Aufforderung zum Handeln, denn die betriebliche Altersversorgung könnte die Situation entschärfen: 61 Prozent der Arbeitnehmer sehen das so, bei den Arbeitgebern sind es sogar 71 Prozent.

Über die Studie:
Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon führte die repräsentative Umfrage im Frühjahr 2021 durch. Befragt wurden rund 1.000 Arbeitnehmer zwischen 18 und 65 Jahren aus Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Ergänzend dazu fand eine Befragung von 119 Verantwortlichen in Unternehmen zum Thema statt.

Die Corona-Maßnahmen sorgten dafür, dass Deutsche mehr Zeit in den eigenen vier Wänden verbracht haben. Doch auf die Absicherung von Hab & Gut verzichten dennoch viele. Aus welchen Gründen, ermittelte eine Studie.

Die Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse, kurz AWA genannt, ermittelt auf breiter statistischer Basis Einstellungen, Konsumgewohnheiten und Mediennutzung der Bevölkerung in Deutschland. Dieser Auswertung zufolge gab es 2021 in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 50,62 Millionen Personen, die selber eine Hausratversicherung besaßen oder in deren Haushalt jemand anderes über eine solche Versicherung verfügte.

Zu den Gefahren, die über eine Hausratversicherung versichert sind, zählen: Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Blitz, Hagel und Sturm. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) leisteten die Versicherer 2019 in 870.000 Schadenfällen und erbrachten Versicherungsleistungen in Höhe von 1,24 Mrd. Euro.

Dennoch verzichtet etwa jeder Sechste auf einen Schutz von Hab & Gut. Das ermittelte eine Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, die im Auftrag von ‘Cherrisk by UNIQA’ durchgeführt wurde und an der 2.093 Personen zwischen dem 30.06. und 02.07.2021 teilnahmen.

Die Umfrage zeigt auch, welche Argumente von jenen genannt werden, die auf Versicherungsschutz verzichten:

  • Der Wert meines Hausrates ist nicht hoch genug, damit es sich lohnen würde (19 Prozent).
  • Ich halte es nicht für nötig, eine Versicherung für meinen Hausrat abzuschließen (15 Prozent).
  • Ich kann mir keine Hausratversicherung leisten (15 Prozent).
  • Ich halte Hausratversicherungen generell für überwertet (12 Prozent).
  • Ich vertraue den Versicherungsanbietern nicht (zehn Prozent).

Covid-19 verursacht in der Bevölkerung viel Unsicherheit. Das betrifft auch die Frage, ob man bei einer anderen Erkrankung auf Reisen einen Arzt aufsuchen soll oder für eine Diagnose lieber zum Telefonhörer greift. Das aber kann ein Fehler sein, zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts (AG) München (Az. 174 C 6951/20).

Insbesondere in Zeiten mit vielen Neuinfektionen sind die Praxen stark ausgelastet. Zudem fürchten viele Menschen eine Ansteckung im Wartezimmer. So erscheint es insbesondere in Risikogebieten vernünftig, zunächst einmal mit dem Hausarzt zu telefonieren. Das aber kann ein Fehler sein.

Bei einer schweren Krankheit, die zum Abbruch der Reise führt, sollte man nämlich dennoch einen Arzt vor Ort aufsuchen. Droht doch ansonsten der Verlust von Ansprüchen aus der Reiserücktrittsversicherung. Das musste auch ein Ehepaar erfahren, das in der ersten Hochphase der Corona-Pandemie ausgerechnet im schwer betroffenen Südtirol eine Skitour machte.

Das Paar hatte hierfür verschiedene Hotels gebucht, wollte über mehrere Tage eine weite Route abfahren. Der Mann allerdings stürzte schon kurz nach Antritt der Reise auf einer Loipe, erlitt schmerzhafte Verletzungen am Rücken, kontaktierte aus Südtirol seinen deutschen Hausarzt per Telefon.

Hausarzt riet telefonisch von Arztbesuch in Südtirol ab

Zu dieser Zeit war gerade eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Region ausgesprochen worden. Aus diesem Grund riet der Arzt davon ab, eine Klinik oder eine Arztpraxis vor Ort in Südtirol aufzusuchen – sicher ist bekanntlich sicher. Stattdessen empfahl er, gegen die Schmerzen zunächst Schmerzmittel zu nehmen.

Das Ehepaar befolgte den Rat und entschied sich zur schnellen Heimreise. Bestand doch die zusätzliche Gefahr, dass aufgrund der Pandemie Grenzen geschlossen werden. Das Paar flog also zurück und begab sich in Deutschland in Quarantäne. Ein Arzt wurde auch hier nicht aufgesucht.

Nun meinte das Ehepaar aber, es könne die bezahlten, aber nicht genutzten Teilleistungen der Pauschalreise in Höhe von 835,00 Euro sowie die geleistete Anzahlung für das stornierte Hotelzimmer in Höhe von 850,00 Euro von der Reiserücktrittsversicherung zurückfordern. Die Versicherung aber verneinte eine Einstandspflicht. Denn zwar regelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) tatsächlich einen Anspruch auf anteilige Kosten für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Das trifft aber nur zu bei einer schwere Erkrankung – diese muss dazu führen, dass die weitere Durchführung der Reise nicht mehr zumutbar ist.

Und es gehört zu den Obliegenheiten für die Reiserücktrittsversicherung, eine solche Krankheit durch Besuch eines Arztes zu beweisen. Weil dies unterblieb, verweigerte die Versicherung die Zahlung.

Das Ehepaar ging also vor Gericht – und verlor. Urteilte doch das Gericht: Eine Ferndiagnose, die einzig auf einer telefonischen Erörterung der Sachlage beruht, reiche auch in Corona-Zeiten als Beweis einer schweren Krankheit nicht aus. Stattdessen hätte der Mann tatsächlich vor Ort eine Praxis oder ein Krankenhaus aufsuchen müssen. Für eine Telefondiagnose muss eine Versicherung nicht zahlen.

Reisen in Corona-Zeiten: Guter Versicherungsschutz ist wichtig

Das Urteil zeigt: Gerade in Corona-Zeiten sollte man mit dem Versicherungsschutz auf Reisen nicht zu fahrlässig umgehen. Birgt die neue Situation doch Fallstricke, die bisher unbekannt waren. Zumal es viele weitere Situationen gibt, die Rat erfordern. Was ist zum Beispiel, wenn man im Urlaubsland in Quarantäne muss oder tatsächlich an Corona erkrankt? Welche Kosten drohen und wie kann man sich absichern? Die Pandemie-Zeit sollte also Anlass sein, sich vor Antritt einer Reise von einer Versicherungsexpertin oder einem Experten beraten zu lassen.

Bereits vor der Pandemie war es um die Bereitschaft von Selbstständigen zur Altersvorsorge eher schlecht bestellt. Mit Einkommensverlusten durch die Pandemie hat sich das Vorsorge-Problem vieler Selbstständiger verschärft, zeigt eine Umfrage.

Über ein Drittel der Selbstständigen (37 Prozent) legte bereits vor der Pandemie kein Geld für den eigenen Ruhestand zurück. Dieses Problem verschärfte sich im Zusammenhang mit der Pandemie und den Bekämpfungsmaßnahmen. Das zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage, die im Auftrag eines großen Versicherers im Juni 2021 durchgeführt wurde. So geben 49 Prozent der Befragten an, derzeit weniger als vor der Pandemie zu verdienen und drei Prozent können aktuell gar keinen Verdienst ausweisen. Und das hat natürlich Folgen für die Altersvorsorge. So gibt knapp die Hälfte (46 Prozent) der befragten Selbstständigen an, als Konsequenz der Pandemie kein bzw. weniger Geld für das Alter zurücklegen zu können. Rund jeder Zehnte (9 Prozent) muss derzeit sogar die eigenen Rücklagen anzapfen, die eigentlich für das Alter gedacht waren.

Damit greift auch die Angst vor Altersarmut um sich: 49 Prozent der Befragten sorgen sich darum, ob ihr Geld auch im Alter reichen wird. Ein Großteil (43 %) geht bereits heute davon aus, dass die Einkünfte im Alter nicht ausreichen werden.

Eine verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige befürwortet ein großer Teil der Befragten (46 Prozent), um zusätzliche Sicherheit für das Alter zu haben.

Die Studie liefert aber auch Erkenntnisse darüber, wie Altersvorsorge für Selbstständige aus deren Sicht ausgestaltet sein sollte:

  • ‚Sicherheit‘ steht für zwei Drittel (64 Prozent) der befragten Selbstständigen an erster Stelle
  • 44 Prozent wünschen sich Flexibilität in der Auszahlphase,
  • 38 Prozent in der Sparphase.
  • Für 31 Prozent der Befragten sollte die optimale Altersvorsorge höhere Renditen bieten, indem bei der Anlage z. B. verstärkt die Chancen am Kapitalmarkt genutzt werden.

Danach gefragt, welche Wünsche sie an eine verpflichtende Altersvorsorge richten, antwortete mehr als die Hälfte (58 Prozent) der befragten Selbstständigen, dass das angesparte Kapital im Fall von Arbeitslosigkeit pfändungssicher sein soll. Ebenfalls auf dem ‚Wunschzettel Altersvorsorge‘ der Selbstständigen: Flexibilität bei der Beitragszahlung (52 Prozent), leicht verständliche Produkte (42 Prozent) und Sicherheit bei der Kapitalanlage (42 Prozent).

Über die Studie:
YouGov befragte im Zeitraum 1. Juni bis 7. Juni 2021 im Auftrag von ERGO 511 Selbstständige in Deutschland zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und zur Altersvorsorge.

2020 stieg die Sparquote von rund 11 auf 16 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt mit. Doch das betrifft längst nicht alle Deutschen. Wie der Lockdown Deutschland spaltet und wofür die Sparer Geld zurücklegen.

Das Ansteigen der Sparquote im Corona-Jahr 2020 ist eben nur ein statistischer Wert. Wer genauer hinschaut, erkennt ein zweigeteiltes Deutschland. Genauer hingeschaut hat der Verband der Privaten Bausparkassen und ließ via Umfrage herausfinden, wieviele Deutsche denn überhaupt Geld zurücklegen konnten.

Den Umfrage-Ergebnissen zufolge konnten immerhin 44 Prozent der Bundesbürger 2020 mehr sparen als vorher. Die gegenteilige Erfahrung machten 43 Prozent. Und sieben Prozent der Befragten mussten gar ihr Erspartes antasten.

Doch wofür wollen diejenigen, die sparen konnten, ihr Geld ausgeben? Laut Erhebung (Mehrfachnennungen möglich) wollen 23 Prozent der Befragten ihr Geld für den nächsten Urlaub verwenden. Ebenfalls 23 Prozent verplanen das Ersparte für Freizeitaktivitäten. 16 Prozent wählten die Antwort-Option ‚etwas Schönes kaufen‘. 8 Prozent der Deutschen würden eine Immobilie kaufen und 6 Prozent würden in Aktien oder/und Wertpapiere investieren.

21 Prozent wollen das Geld unangetastet lassen und weiter sparen. Bei den Sparformen dominieren weiterhin Girokonto und Sparbuch.

Für die Erhebung wurden mehr als 2.000 Personen im Alter von über 14 Jahren befragt; dabei waren Mehrfachnennungen zulässig.

In welchen Fällen greift die Reiserücktritts- oder abbruchversicherung? Und worauf sollte geachtet werden, wenn man den Reiseschutz bei einem ausländischen Versicherer bucht? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Hinweise.

“Unser Corona-Reiseschutz – perfekte Sicherheit für Ihre Reise” – solche Werbesprüche sind geeignet, bei Verbrauchern den Eindruck zu erwecken, dass die gebuchte Reise problemlos storniert werden kann. Doch das ist oft nicht der Fall, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Demnach handelt es sich bei den Corona-Reiseschutz-Angeboten zumeist um Erweiterungen des Reiserücktritts- bzw. abbruchversicherung, die hauptsächlich folgende drei Ereignisse absichern:

  • Anordnung einer Isolation:
    Wenn der Verbraucher vor Antritt der Reise aufgrund einer COVID-Erkrankung in häusliche Quarantäne muss.
  • Verweigerung der Aus- oder Rückreise:
    Wenn z. B. das Flughafenpersonal beim Passagier eine erhöhte Temperatur feststellt und ihn nicht mitnimmt.
  • Vorzeitiger Reiseabbruch:
    Der Reisende erkrankt während des Urlaubs an Corona. Durch die vor Ort angeordnete Quarantäne oder frühzeitige Rückreise entstehen zusätzliche Unterkunfts- und Transportkosten.

Persönliche Verhinderungsgründe (schwere Erkrankung, Unfall, betriebsbedingte Kündigung oder der Tod eines nahen Angehörigen) sind weiterhin Leistungsauslöser für die Versicherung.

Wichtig: Eine Corona-Reisewarnung oder die Befürchtung, sich auf der Reise oder im Zielland mit COVID-19 zu infizieren, reichen als Gründe nicht aus, um Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung zu erhalten. Urlauber, die ihre Reiseversicherung bei einer ausländischen Versicherung abschließen (beispielsweise über die Fluggesellschaft), sollten sich einiger Besonderheiten bewusst sein, raten die Verbraucherschützer. Im Versicherungsfall ist die Versicherung umgehend zu informieren. Das ist aber nicht die Airline oder der Reiseveranstalter. Reise- und Versicherungsleistungen sind zwei verschiedene Verträge. Es muss genau darauf geachtet werden, wer eigentlich der Vertragspartner ist. Zudem nehmen nicht alle ausländischen Versicherer an Streitschlichtungsverfahren teil.

Wie wirkt sich die Corona-Krise auf das Empfinden der Menschen und ihr Absicherungsbedürfnis aus? Antwort darauf geben gleich zwei aktuelle Studien. Deren Ergebnis: Mit der Furcht vor Einkommensverlust steigt der Absicherungsbedarf.

Der Wunsch, sich vor den Folgen von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder schwerer Erkrankung abzusichern, hat in Deutschland zugenommen. Zu diesem Ergebnis kommt die Erhebung “Protect & Project Oneself in Times of Crisis”. Für die wurden 21.000 Menschen in mehreren Ländern (siehe unten) befragt.

In Deutschland wünschen sich demnach 26 Prozent der Befragten eine bessere Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit (+ 7 Prozentpunkte gegenüber 2019), ebenfalls 26 Prozent gegen eine schwere Erkrankung (+ 6 Prozentpunkte) und 19 Prozent möchten besser vor Arbeitslosigkeit geschützt sein (+ 6 Prozentpunkte).

Größte Sorge ist hierzulande, selbst schwer zu erkranken. 65 Prozent der Befragten gaben das an. Auch mögliche Einkommensverluste durch die Corona-Krise werden sehr häufig genannt: 57 Prozent der Teilnehmer befürchtet das. Für 38 Prozent der Befragten sind Einkommensverluste durch die Corona-Krise bereits Realität.

Zu noch erschreckenderen Ergebnissen kommt die GfK-Studie zum Thema “Altersvorsorge: Gefährdete Generation”. Für diese Erhebung wurden nur Teilnehmer in der Altersgruppe von 18 bis 32 Jahren befragt. Ergebnis: 64,5 Prozent der Befragten verzeichnen bereits erste finanzielle Einbußen durch die Corona-Krise. 36,6 Prozent geben an, dass sie bereits angespartes Geld nutzen mussten, das ursprünglich für Urlaube, Eigenheim oder die Altersvorsorge vorgesehen war.

Dementsprechend hoch ist die Zahl derjenigen, die meinen, dass die gesetzliche Rente für ihr Auskommen im Alter nicht ausreichen wird: 67,6 Prozent befürchten das.

Um der drohenden Altersarmut zu entkommen, würden 27,4 Prozent der Befragten schlichtweg das Land verlassen und ihren Ruhestand im Ausland verbringen. Als Rentner einfach weiterzuarbeiten, kann sich nur einer von 100 Befragten vorstellen.

Zu den Studien:

Online-Studie “Protect & Project Oneself in Times of Crisis” des Versicherers BNP Paribas Cardif. Das Marktforschungsunternehmen Ipsos wurde beauftragt, die Befragung im Januar 2021 mit 21.000 Menschen in 21 Ländern auf drei Kontinenten (Europa, Lateinamerika und Asien) durchzuführen.
Die GfK-Studie zum Thema “Altersvorsorge: Gefährdete Generation” wurde in den Jahren 2017, 2018 und 2020 im Auftrag der Generali Lebensversicherung AG unter 1.012 Befragten im Alter von 18 bis 32 Jahren erhoben.

Obwohl die Deutschen Einbußen bei der gesetzlichen Rente durch Corona befürchten, wollen sie die “Soli-Ersparnis” lieber in Konsum statt Vorsorge investieren, zeigen aktuelle Umfrage-Ergebnisse.

Durch die Corona-Krise drohen Einbußen bei der Altersvorsorge, vor allem bei der gesetzlichen Rente – das fürchten einer Umfrage zufolge 31 Prozent der Deutschen. Dass viele Bereiche der deutschen Wirtschaft unter den Folgen des Lockdowns leiden, lässt die Deutschen über ihre finanzielle Absicherung im Alter nachdenken. So verspürt fast jeder dritte Deutsche durch die Pandemie eher ein gesteigertes Bedürfnis, fürs Alter vorzusorgen. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland im Auftrag der VGH und anderer öffentlicher Versicherer, an der 2.073 Personen teilnahmen.

Diese Umfrage-Ergebnisse aus dem Februar 2021 lassen sich gut mit anderen Erhebungen belegen. So befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag der R+V Versicherung ebenfalls im Februar bundesweit 1.042 Menschen, wie die durch den eingesparten Solidaritätszuschlag (“Soli”) zusätzlichen Gelder verwendet werden (Mehrfachantworten möglich).

Wie die “Soli-Ersparnis” verwendet werden soll

  • 24 Prozent plant, das Geld auf dem Konto zu belassen und nicht auszugeben
  • 21 Prozent wollen verstärkt in Hobby oder Konsumgüter investieren
  • 17 Prozent wollen den eingesparten Solidaritätszuschlag (“Soli”) für die Altersvorsorge zurücklegen
  • 16 Prozent planen ein Investment in Aktien
  • 6 Prozent wollen in die eigene Gesundheitsvorsorge investieren

Fast jeder fünfte Befragte (19%), der vom Soli-Wegfall weiß, ist dagegen noch unentschlossen, wofür er das zusätzliche Geld ausgeben wird. Jeder achte Befragte (12%) wusste dagegen gar nicht, dass der Soli überhaupt wegfällt. Diesen Personen wurden die Fragen nach der Verwendung des zusätzlichen Betrages nicht gestellt.