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E-Scooter, die in Großstädten verliehen werden, sind deutlich häufiger in Unfälle verwickelt. Die deutschen Versicherer schlagen deshalb strengere Regeln vor.

E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

Doch das reicht den deutschen Versicherern nicht mehr. Sie fordern Fahrberechtigung und Reaktionstest. Aus guten Gründen: “Wir haben ein Sicherheitsproblem mit E-Scootern, und dieses Problem geht zuallererst von den Nutzerinnen und Nutzern von Leih-Flotten in Großstädten aus”, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auswertungen des Verbands zeigen, dass E-Scooter in Leih-Flotten deutlich mehr Unfälle als privat genutzte Scooter verursachen. Demnach kam es 2022 insgesamt mit rund 571.000 versicherten E-Scootern in privater Hand zu etwa 1.850 Schäden, während 193.000 Leih-Scooter rund 2.350 Schäden verursachten.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes kollidieren E-Scooter auch häufiger mit Fußgängern als dies Fahrradfahrer tun. “Hier zeigt sich, dass viele E-Scooter-Fahrer eben nicht den Radweg oder die Straße, sondern den Gehweg nutzen, obwohl genau das verboten ist”, so Asmussen.

Werden andere Menschen von E-Scootern verletzt, entstehen den GDV-Zahlen zufolge vergleichsweise hohe Schäden. “Im Schnitt entstehen bei Personenschäden Ausgaben in Höhe von über 13.000 Euro, etwa für Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld”, so Asmussen.

Darüber hinaus gehen die Versicherer von einer hohen Zahl von Unfällen aus, bei denen sich allein die E-Scooter-Fahrer verletzen. Da die Fahrer in solchen Fällen allerdings nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, liegen den Versicherern zu solchen Unfällen keine konkreten Zahlen vor.

Mit Blick auf diese Entwicklung schlagen die Versicherer vor, dass künftig mindestens die Fahrberechtigung für ein Mofa vorgewiesen werden muss, wenn man einen E-Scooter fahren will. Zudem sollten Verleiher von E-Scootern beispielsweise Reaktionstests einführen, um sicherzustellen, dass Betrunkene keine E-Scooter ausleihen können.

Seit Sommer 2019 sind Elektrokleinstfahrzeuge, besser als E-Scooter bekannt, auf Deutschlands Straßen zugelassen. Wie sich das Unfallgeschehen mit diesen Verkehrsteilnehmern entwickelt hat, zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes.

E-Scooter sind ein fester Bestandteil des Straßenbilds in deutschen Großstädten und leider finden auch die meisten Unfälle mit diesen Elektrokleinstfahrzeugen in urbanen Zentren statt. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) wurden im Jahr 2022 64,9 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern registriert. Im Vergleich dazu waren bei Unfällen mit Pedelecs der Anteil nur 28,8 % und bei Fahrrädern ohne Hilfsmotor 44,0 %.

Im Jahr 2022 verzeichnete die Polizei insgesamt 8.260 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Deutschland, was einer Steigerung von 49 % gegenüber dem Vorjahr (5.535 Unfälle) entspricht. Dabei kamen 11 Menschen ums Leben, während es im Jahr 2021 noch 5 Todesopfer gab. 1.234 Menschen wurden schwer verletzt und 7.651 leicht verletzt. Über 80 % der Unfallopfer waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, einschließlich 10 der 11 Todesopfer. Die meisten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (2.312) und Bayern (1.119), während es in Mecklenburg-Vorpommern (66) und Thüringen (42) die wenigsten Unfälle gab.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlen keine Unfälle umfassen, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht wurden. In einigen Städten ist das Abstellen der Scooter mittlerweile nur noch auf ausgewiesenen Sammelparkplätzen erlaubt.

Die häufigsten Ursachen für E-Scooter-Unfälle im Jahr 2022 waren die falsche Nutzung der Fahrbahn und Alkohol. Insgesamt wurden der Polizei 8.497 Fälle von Fehlverhalten bei E-Scooter-Fahrern gemeldet, die in Unfälle mit Personenschaden verwickelt waren. Der häufigste Vorwurf betraf mit einem Anteil von 18,6 % die falsche Nutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. E-Scooter-Fahrer müssen, sofern vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollten sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, da die Nutzung von Gehwegen verboten ist.

Vergleichsweise häufig wurde E-Scooter-Fahrern auch Alkoholkonsum zur Last gelegt (18,0 %). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum lag der Anteil alkoholisierter Fahrradfahrer bei 8,2 % und bei zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern bei 7,8 %. Der dritthäufigste Vorwurf an E-Scooter-Fahrer war eine nicht angepasste Geschwindigkeit (7,2 %).

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) sieht steigende Zahlen bei den Fahrradunfälle mit der Beteiligung von Senioren. Die Forscher haben auch deshalb Vorschläge entwickelt, die den Radverkehr sicherer machen könnten.

Zweiradfahrer haben ein deutlich höheres Risiko, im Straßenverkehr zu sterben oder schwer verletzt zu werden. Das zeigt eine Allianz-Studie. 983 getötete und 28.460 schwerverletzte Fahrradfahrer und Nutzer motorisierter Räder und E-Scooter habe es 2020 auf deutschen Straßen gegeben. Mit Fahrrädern sind laut Studie insbesondere die Älteren bedroht. 59 Prozent der getöteten Radfahrer sind bereits über 64 Jahre alt. Der deutliche Anstieg der Unfallzahlen sei auch dem Trend zu Elektrozweirädern geschuldet. Bei den Fahrradopfern sei jeder dritte Getötete der Nutzer eines Elektrofahrzeugs, so zeige die Allianz-Studie. Das Risiko, mit einem E-Bike getötet zu werden, sei nach Berechnung des Allianz Zentrum für Technik (AZT) beim E-Fahrrad gegenüber dem herkömmlichen Rad im langjährigen Mittel dreimal höher.

Auch bei E-Scootern zeichne sich ein deutlicher Anstieg der Geschädigten ab: In den ersten zehn Monaten 2021 habe sich die Zahl der mit E-Scooter Verunglückten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 153 Prozent erhöht (von 1584 auf 4001), die der Schwerverletzten um 113 Prozent (von 306 auf 652).

Dieser Entwicklung hat sich die Unfallforschung der Versicherer auf dem Verkehrsgerichtstag 2022 gewidmet und eine Vorschlagsliste zusammengestellt, die den Radverkehr in Zukunft sicherer gestalten soll. Das Problem in vielen Städten ist bekannt und wohl auch nicht in Kürze zu ändern. Fehlender Platz und eine primär auf den motorisierten Verkehr ausgerichtete Infrastruktur machen es den Stadtplanern schwer den schnellen Turnaround zu schaffen. So bemängelt der Radverband ADFC wiederholt enge und schlecht gewartete Radwege, die teils von Autofahrern mitgenutzt und zugeparkt werden.

Die Unfallforscher sehen konkret vier Punkte, die den Radverkehr sicherer machen könnten:

  • Grundstückszufahrten sicherer gestalten
  • Assistenzsysteme zur Verhinderung sogenannter “Dooring”-Unfälle nutzen
  • Maximalmaße und -gewicht für Pedelecs festlegen
  • Pedelecs an die Leistungsfähigkeit der Fahrer anpassen

Welche Kosten mit den Unfällen von E-Scootern verbunden sind, zeigt eine Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Im Juni 2019 wurden E-Scooter für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Damit einher ging die Versicherungspflicht für die Fahrzeuge. Und bereits Anfang 2020 senkten einige Anbieter die Prämien für Scooterversicherungen.

Nun hat auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine erste, eigene Schadenbilanz für diese Fahrzeuge aufgestellt. Demnach verzeichneten die deutschen Versicherer 2020 1.150 Scooter-Unfälle, bei denen Dritte zu Schaden kamen. “Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro”, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Laut Verband würden E-Scooter eine ähnliche Schadenbilanz aufweisen wie Mofas und Mopeds.

“Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen”, sagte Asmussen. “Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger.” Asmussen appellierte an Ordnungsämter und Polizei, die geltenden Regeln konsequent durchzusetzen: “E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.”

Der Hinweis von Asmussen kommt nicht von ungefähr. Denn Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zeigten bereits, dass E-Scooter-Fahrer häufig Verursacher des Unfalls sind: In 72 Prozent der Fälle mit Personenschaden war der E-Scooter-Fahrer der Hauptverantwortliche.

Insgesamt registrierte die Polizei bei E-Scooter- Fahrern, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, 2.355mal Fehlverhalten. Der mit Abstand häufigste Vorwurf war das Fahren unter Alkoholeinfluss (431 Fehlverhalten oder 18,3 Prozent). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrern 7,1 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern 7,8 Prozent.

Die falsche Nutzung der Fahrbahn oder Gehwege war das zweithäufigste Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrern.

Mit der Einführung der Versicherungspflicht ging auch die Versicherungsplakette am Fahrzeug einher. Sie dient als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Ebenso wie bei anderen Kleinkrafträdern wechselt das Versicherungskennzeichen zum 1. März 2022.

Kaum jemand denkt bei den aktuellen Witterungsbedingungen ans Mopedfahren. Doch deshalb risikieren Zweirad-Fans, ein wichtiges Datum zu verpassen. Am 1. März müssen die neuen, blauen Kennzeichen montiert sein!

Aktuell beherrscht Tief “Tristan” große Teile der Republik: Es bringt nicht nur zweistellige Minustemperaturen mit sich, sondern vielerorts auch Schneeverwehungen. Da denken sicher die wenigsten ans Mopedfahren: Schließlich stecken schon die Autos im Schnee fest, sogar der Nahverkehr musste in manchen Regionen eingestellt werden. Und doch sollten die Fans der motorisierten Flitzer in diesem Monat noch tätig werden, wenn sie bei besseren Temperaturen bald wieder fahren wollen.

Grund ist, dass am 1. März die neue Mopedsaison startet. Und dann müssen, wie in jedem Jahr, neue Nummernschilder angebracht werden. Diesmal heißt es: aus Schwarz wird Blau. Denn wer weiterhin mit schwarzem Nummernschild fährt, riskiert viel. Ohne gültiges Kennzeichen fahren ist mehr als nur ein Kavaliersdelikt. Nicht nur begehen die Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen.

Wer dann eine dritte Person schädigt, sodass sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist, sieht sich schnell hohen Schulden gegenüber. Die Gerichte verhängten zuletzt hohe Strafen, die im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen können. Schließlich muss bei einer dauerhaften Behinderung nicht nur Schmerzensgeld an den Geschädigten gezahlt werden – obendrein kommen noch Kosten für Lohnausfall, Medikamente, Reha, eine Rente etc. Zur Erinnerung: Der Verursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen!

Deshalb ist es wichtig, das Datum nicht zu verschlafen. Wenn dann doch die erste Frühlingssonne zum Ausflug lockt, sollte man besagtes blaues Nummernschild bereits angebracht haben. Die Versicherungspflicht mit einem Mofa-Kennzeichen gilt unter anderem für folgende Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.

E-Scooter

Um das neue Schild zu erhalten, ist in der Regel nur ein Schreiben oder eine anderweitige Kontaktaufnahme bei dem Versicherer notwendig, der dann das Kennzeichen ausstellt. Denn eine Pflicht zur amtlichen Zulassung besteht nicht. Man muss folglich nicht extra eine Zulassungsstelle ansteuern: eine gute Nachricht in Corona-Zeiten. Vielfach bieten die Versicherer die Gelegenheit, das neue Schild für das flinke Gefährt einfach online zu beantragen.

Es empfiehlt sich, die Betriebserlaubnis mit sich zu führen, um sich gegenüber der Polizei als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen. Hingegen ist es keine gute Idee, diese im Helmfach aufzubewahren: Wird das Moped geklaut, hat die Erlaubnis dann auch der Dieb quasi mitgeliefert bekommen. Das kann sogar Ärger geben, wenn man den Diebstahl gegenüber dem Versicherer anzeigen will. Damit auch der Diebstahl mit versichert ist, benötigt man übrigens einen Teilkasko-Schutz. Und das ist ratsam: im Verhältnis zur Zahl der zugelassenen Fahrzeuge werden Mopeds und Mofas noch öfter entwendet als Autos.

Auch wenn noch keine absoluten Zahlen vorliegen, scheinen sich in Deutschland weniger Unfälle mit E-Rollern zu ereignen als Experten erwartet haben.

Seit Juni 2019 dürfen in Deutschland E-Scooter gefahren werden. Dafür brauchen Fahrzeughalter eine spezielle Versicherung. Schließlich werden die flotten Flitzer bis zu 20 km/h schnell und als motorisierte Fahrzeuge eingestuft. Die Versicherer haben spezielle E-Scooter-Tarife dafür im Angebot. Statt eines Nummernschildes wird einfach eine Plakette in Nähe des Rücklichtes angebracht.

In der Regel gilt der Versicherungsschutz für ein Jahr. Und nun hat tatsächlich ein großer Versicherer angekündigt, die Prämien für den Rollerschutz nach unten korrigieren zu wollen. Der Grund ist ein positiver: Es treten weit weniger Unfälle auf als ursprünglich angenommen. Hier sei an die Debatten vor der Einführung der Roller erinnert, wonach viele schwere Unfälle vorausgesagt wurden.

Ob andere Versicherer ebenfalls diesen Schritt gehen werden bzw. dies öffentlich kommunizieren, bleibt abzuwarten. Die Gesellschaften haben ursprünglich ihre Tarife nach den Erfahrungen mit Mopeds und Mofas kalkuliert. Auch aus der Not heraus, weil es bisher ja keine Daten zu Unfällen mit E-Rollern gab: Folglich auch keine Werte, welche Schadenskosten sie verursachen.

Die Unfallgefahr sollte aber dennoch nicht verharmlost werden. So lässt eine aktuelle Studie aus den USA aufhorchen. Für das Fachblatt «Jama Surgery» haben Wissenschaftler die Daten von 100 Kliniken mit Notfallzentrum ausgewertet. Und festgestellt, dass die Zahl der Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen mit der zunehmenden Nutzung dieser Roller stark angestiegen ist: von 2014 bis 2018 um 222 Prozent auf mehr als 39.000. Hierzu muss ergänzt werden, dass die Roller in den USA schon weit etablierter sind.

Besonders erschreckende Erkenntnis der US-Studie: Ein Drittel der eingewiesenen Scooter-Fahrer hatte bei den Stürzen schwere Kopfverletzungen erlitten. Oft gehen diese mit bleibenden Schäden einher. Ein Grund, weshalb man auf einen Helm nicht verzichten sollte, auch wenn er in Deutschland nicht vorgeschrieben ist.

Auch sonst gilt es, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Alkohol ist auf den Rollern ohnehin Tabu: Hier gelten dieselben Grenzwerte, als würde man sich hinter das Steuer eines Autos setzen. Auch auf gewagte Stunts und Sprünge sollte man in jedem Fall verzichten, weil die Scooter alles andere als stabil sind: unzählige Internetvideos mit Stürzen künden von der Gefahr.

Als wichtige Unfallursache wurden zudem die kleinen Räder ausgemacht. Die Unfallforschung der Versicherer (UdV) fordert deshalb aktuell, dass diese einen Mindestdurchmesser von zehn Zoll (25,4 cm) aufweisen sollen. Hier sollte schon beim Kauf darauf geachtet werden, dass die Räder ausreichend groß und stabil sind. Wo vorhanden, müssen Radwege für die Gefährte genutzt werden: ansonsten die Straße.

Wer Alkohol getrunken hat, sollte sich nicht hinter den Lenker eines Autos setzen: so viel ist bekannt. Aber alternativ kann man sich doch nach einer Feier oder einem abendlichen Barbesuch auf den E-Scooter schwingen, um zumindest mit Tempo 20 nach Hause zu kommen? Ein gefährlicher Irrglaube, wie bisher schon mehrere Nutzer der flinken Roller erfahren mussten.

Kaum hat man einmal Durst, kommt auch noch Pech dazu. Diese Erfahrung in München musste jüngst ein junger E-Scooter-Fahrer machen, der mit seinem Roller gegen ein Polizeiauto prallte. Der Mann aus dem Starnberger Land war dabei stark alkoholisiert und musste seinen Führerschein abgeben.

Leider kein Einzelfall: Allein in der bayerischen Landeshauptstadt wurden seit Inkrafttreten der E-Scooter-Verordnung am 15. Juni 38 Fahrer unter Alkoholeinfluss angehalten, sechs weitere unter Drogen, wie das Polizeipräsidium München berichtet. Auch in Städten wie Köln und Erfurt berichtet die örtliche Polizei von mehreren Alkoholfahrten.

Ein E-Scooter ist kein Auto, aber…

Da E-Scooter erst seit drei Wochen überhaupt zugelassen sind, weisen die Polizeiberichte auf einen gefährlichen Irrglauben hin. Die bereits hohe Zahl der Alkoholsünder lässt vermuten, dass viele Besitzer von Rollern die Annahme vertreten, sie dürften sich auch nach ein paar Bierchen noch auf den Roller schwingen: quasi als Alternative zu dem Auto. Das ist aber schlicht Mumpitz. Denn für Elektroroller gelten dieselben Werte wie für Autofahrer. Wer 0,5 bis 1,09 Promille im Blut hat, muss mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in der Strafsünder-Kartei rechnen. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor.

Folglich weist auch die Polizei Köln in einem Pressetext darauf hin, “dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge, zum Beispiel Autos, geahndet wird. Je nach Grad der Alkoholisierung (Promillewert) beziehungsweise dem Umfang alkoholbedingter Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines E-Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach § 315 c StGB”. Vor allem Letzteres lässt aufhorchen, droht Alkoholsündern doch eine fünfjährige Gefängnisstrafe, wenn sie durch ihr Verhalten Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.

Die strengen Vorschriften kommen nicht von ungefähr, geht von den flinken E-Scootern doch ein erhebliches Unfallrisiko aus. Das zeigt eine detaillierte Studie aus dem US-Bundesstaat Oregon, von der “Welt Online” berichtet. Die Verkehrsbehörde Portland hat in einer viermonatigen Testphase 2018 insgesamt 176 Fahrer gezählt, die nach schweren Unfällen in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gebracht werden mussten. Das klingt zunächst nach einer überschaubaren Zahl. Allerdings muss bedacht werden, dass nur 2.000 E-Scooter überhaupt an dem Test teilnahmen: Rein statistisch ist also jeder elfte Fahrer verunglückt! Leichtere Unfälle wurden da gar nicht mit eingerechnet.

Wesentliches Unfallrisiko sind hierbei die kleinen Räder, die mit so manchem Schlagloch oder anderen Unebenheiten der Straße überfordert sind. Auch die hohe Geschwindigkeit trägt zur Gefahr bei. Zu bedenken gilt es darüber hinaus, dass es den Deutschen an Erfahrung mit den flotten Flitzern mangelt. “Wie schon beim Pedelec zu beobachten, sind die Benutzer völlig ungeübt mit dem neuen Gefährt und seinen fahrdynamischen Eigenschaften”, schreibt ein großer deutscher Versicherer — und fordert eine eigene Unfallstatistik für Scooter. Die strengen Alkoholgrenzwerte gelten auch für alle anderen Elektrokleinstfahrzeuge, etwa Segways, Elektro-Longboards und Hoverboards.

Versicherungspflicht — aber Helm ist nicht obligatorisch

Aufgrund der hohen Unfallgefahr müssen die E-Scooter auch haftpflichtversichert werden, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Spezielle Policen für die Elektroroller haben mittlerweile schon viele Versicherer im Angebot. Wichtig ist, dass Fahrer auch eine Plakette brauchen, die in der Nähe des Rücklichtes befestigt wird. Für Kinder unter 14 Jahren sind die schnellen Gefährte tabu.

Eine Helmpflicht besteht für die Roller hingegen nicht: auch wenn im Vorfeld der Einführung rege über eine solche diskutiert wurde. Trotzdem sollte dennoch ein Schutzhelm getragen werden. Gerade schwere Kopfverletzungen nach Stürzen sind im Straßenverkehr immer wieder Ursache für bleibende Schäden oder sogar eine dauerhafte Behinderung.

E-Scooter könnten das neue Trendgefährt in Deutschland werden: Der Bundesrat hat vor rund einer Woche zugestimmt, dass die flinken Roller auf die Straße dürfen. Wann genau steht noch nicht fest. Aber sicher ist: Wer einen solchen Flitzer sich anschaffen will, braucht eine Versicherung.

Was in Paris, Wien und Los Angeles schon zum alltäglichen Straßenbild gehört, könnte sich auch bald in Deutschland durchsetzen. Freitag vor einer Woche hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums abgenickt, wonach auch in Deutschland E-Scooter benutzt werden dürfen. Die flinken Flitzer dürfen von Kindern ab 14 Jahren bereits gefahren werden. Gehwege allerdings sind und bleiben eine No-Roll-Area: Die E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen und — falls nicht vorhanden — der Straße gelenkt werden.

Fest steht auch, dass jeder eine eigene Versicherung braucht, wenn er sich einen solchen Roller zulegen will. Denn für E-Scooter wurde wegen des hohen Gefährdungspotentials eine “Pflicht zur Haftpflicht” vorgeschrieben. Dabei ist vorgesehen, dass für jeden Roller eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Zuvor muss auch eine Betriebserlaubnis beantragt werden. Kinder können eine solche Police mit Einwilligung der Eltern bekommen.

Als Beleg für den Versicherungsschutz soll eine Plakette dienen. Das ist ein Aufkleber, der ähnlich einem Nummernschild am Schutzblech in der Nähe des Rücklichtes befestigt wird. Nach und nach geben die Versicherer auch bekannt, dass sie eine entsprechende Scooter-Police in ihre Produktpalette aufnehmen wollen.

Über die Preise und konkrete Ausgestaltung ist aktuell noch wenig bekannt. Erwartet wird aber, dass die Tarife ähnlich teuer sind wie eine Mofa-Versicherung, also ca. 35-50 Euro im Jahr kosten sollen. Das hängt aber auf weitere Sicht auch davon ab, wie sich Schäden und Kosten bei den Rollern entwickeln. Auf die Leistungen des Vertrages gilt es zu achten: Gerade, weil es sich um eine recht neue Versicherung handelt, sind anfangs große Unterschiede bei Preis und Leistung zu erwarten.

Eine Helmpflicht ist für Scooter aktuell nicht vorgesehen — wird aber empfohlen, um Verletzungen zu vermeiden. Schließlich sind die Roller ziemlich schnell. Bis zu 20 km/h sollen sie fahren dürfen. Es wird auch erwartet, dass Kaskotarife angeboten werden. Schließlich sichert eine bloße Haftpflicht keine Eigenschäden ab: etwa, wenn der Roller geklaut wird oder aufgrund eines großen Schlagloches zu Bruch geht.

Ohne Kfz-Haftpflicht sollte jedenfalls keiner auf die Straße. Nicht nur macht man sich strafbar, wenn ein Fahrzeug ohne die hierfür vorgeschriebene Versicherung gefahren wird. Wer Dritten einen Schaden verursacht, muss diesen dann auch selbst zahlen. Wird ein Mensch schwer verletzt, kann man sich schnell mit sechs- oder siebenstelligen Forderungen konfrontiert sehen.

E-Scooter und Elektroroller erfreuen sich in vielen Metropolen der Welt steigender Beliebtheit: In Städten wie San Francisco oder Wien gehören sie längst zum Stadtbild. Auch in Deutschland sind bereits erste Fahrer mit den flotten Flitzern unterwegs. Das Problem: Die Haftpflicht zahlt nicht, wenn mit diesen Geräten in Deutschland ein Unfall passiert. Denn die Roller sind hierzulande noch gar nicht zugelassen.

Es ist ein neuer Hype für viele junge und technikbegeisterte Menschen: E-Scooter treten weltweit ihren Siegeszug an. In Städten wie Paris, Wien oder Malmö sind sie schon recht häufig zu sehen. Und es gibt ja auch Gründe dafür: Gerade in Metropolen, die aufgrund des Autoverkehrs aus allen Nähten platzen, könnten sich die Elektroroller als sinnvolle Alternative für schnelles Vorwärtskommen etablieren. Sie sind umweltfreundlich, nehmen vergleichsweise wenig Platz weg und erlauben Höchstgeschwindigkeiten von 20-25 Stundenkilometern.

Nur in Deutschland sind E-Scooter bisher kaum zu sehen. Kein Wunder, denn anders als Mofas sind E-Roller bisher nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Damit bedeutet es aktuell ein enormes Risiko, sich mit den schnellen Flitzern auf die Straße zu wagen. Christian Siemens vom “Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft” (GDV) warnt aktuell im Berliner “Tagesspiegel”, dass die Nutzer keinerlei Haftpflichtschutz haben, sollten sie jemand anfahren und verletzen.

Der Grund: E-Roller sind so schnell, dass sie zu den motorisierten Fahrzeugen zählen, und diese sind in den Privathaftpflicht-Verträgen in der Regel nicht mitversichert. Beziehungsweise nur dann, wenn sie explizit im Vertrag erwähnt sind. Und eine Kfz-Haftpflicht für die Gefährte gibt es aktuell noch nicht. Hinzu kommt, dass die Roller ja noch im Straßenverkehr verboten sind. Hier gilt es zu bedenken, dass die Scooter durchaus großen gesundheitlichen Schaden verursachen können. “Bei einer Kollision mit 20 km/h kann es Schwerverletzte geben”, warnt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), ebenfalls im “Tagesspiegel”.

Wenn dann ein Rollerfahrer einen Fußgänger umfährt und bleibende Verletzungen zu beklagen sind, kann das den finanziellen Ruin bedeuten: Schnell sieht sich der Fahrer mit Beträgen konfrontiert, die sechs- oder gar siebenstellig sein können. Im Zweifel müssen Reha, Medikamente, Verdienstausfall und Schmerzensgeld an den Verunfallten bezahlt werden. Deshalb empfiehlt es sich, vorerst auf die kleinen Flitzer im Straßenverkehr zu verzichten. Aktuell diskutiert das Bundesverkehrsministerium einen Gesetzentwurf, unter welchen Voraussetzungen die E-Scooter künftig auch auf deutschen Straßen, Rad- oder Gehwegen genutzt werden dürfen: mit einer Umsetzung ist zeitnah zu rechnen.