Beiträge

Am 18. Januar fegte Orkan “Friederike” über Deutschland hinweg, deckte Dächer ab, legte den Verkehr lahm und kostete sogar acht Menschen das Leben. In einer ersten Schätzung ging der Versicherungsdachverband GDV von einem Schaden in Höhe von 500 Millionen Euro aus. Doch diese Schadenssumme musste der Verband nun deutlich nach oben korrigieren: Friederike war der zweitteuerste Wintersturm aller Zeiten!

Vor einer Woche hatte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Dachverband der Versicherer, den Schaden durch Friederike für die Versicherer noch auf 500 Millionen Euro beziffert. Doch nun liegen dem Verband genauere Zahlen vor und er musste diese Summe deutlich nach oben korrigieren: 1 Milliarde Euro wird die Branche nun für die entstandenen Schäden zahlen müssen! Damit ist Friederike zweitteuerster Wintersturm aller Zeiten. Nur Kyrill war mit 2,06 Milliarden Euro noch teurer.

Orkan Friederike zeigte erneut, wie wichtig es ist, sein Hab- und Gut mit einer entsprechenden Versicherung abzusichern. Allein 900 Millionen Euro müssen die Versicherer demnach für Sachschäden zahlen – etwa Schäden am Haus. Hierfür ist es nicht nur sinnvoll, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die in der Regel für Sturmschäden ab Windstärke 8 zahlt. Ein zusätzlicher Elementarschaden-Baustein ist unerlässlich, wenn zum Beispiel infolge von Starkregen Wasser in den Keller dringt und das Gemäuer schädigt.

Schaden schnell melden!

Wer seinen Schaden bisher nicht gemeldet hat, sollte das schnellstens nachholen. In der Regel hat eine Schadensmeldung unverzüglich -also so schnell wie möglich!- zu erfolgen, damit der Versicherer den Schaden begutachten kann. Schon eine 14tägige Versäumnis führt dazu, dass die Gesellschaft ihre Leistung stark kürzen darf, wie unter anderem ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal zeigt (Az.: 39 C 557/06).

Wenn der Schaden gemeldet wurde, sollten Hausbesitzer konkret mit ihrem Versicherer absprechen, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind. Das ist manchmal ein schwieriges Unterfangen. Einerseits dürfen die Schäden nicht einfach beseitigt bzw. repariert werden, wenn der Versicherer auf Begutachtung besteht. Eine vorschnelle Reparatur kann also zu Problemen mit dem Versicherer führen. Anderseits gibt es eine Pflicht zur Schadensminderung: Versicherungsnehmer müssen verhindern, dass der Schaden noch größer wird und Folgeschäden auftreten.

Das ist derzeit schwierig, wenn das Dach repariert werden muss. Laut einem Bericht von MDR aktuell sind nach dem Orkan Friederike in einigen Regionen so viele Schäden aufgetreten, dass die Dachdecker schlicht ausgebucht sind und bei kleineren Arbeiten zunächst nur eine provisorische Abdeckung übernehmen. In solch einem Fall sollte der Versicherer darüber in Kenntnis gesetzt werden – hierbei kann es helfen, sich das Bemühen um Hilfe von der Dachdeckerfirma schriftlich bestätigen zu lassen. Wichtig: Hausbesitzer sind nicht dazu verpflichtet selbst auf das Dach zu steigen! Besser auf professionelle Hilfe warten, bevor man noch selbst verunglückt.

Am 22. September ist Herbstanfang. Das nimmt der Versicherungsdachverband zum Anlass, auf eine unterschätzte Gefahr hinzuweisen: Starkregen sorgt regelmäßig für Millionenschäden. Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Die kalte Jahreszeit hat uns nun wieder ganz offiziell im Griff. Denn auch, wenn der Sommer mehr als durchwachsen war: Am 22. September beginnt der kalendarische Herbst. Da passt es, dass in den vergangenen Nächten schon vielerorts Bodenfrost zu beklagen war und die Temperaturen sich tatsächlich herbstlich anfühlten.

Das wiederum nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Anlass, auf den abgelaufenen Sommer zurückzublicken. Und dieser hielt in vielen Regionen so manche unliebsame Überraschung bereit. Vor allem im Harz und der Region Berlin-Brandenburg sorgten anhaltende Niederschläge nicht nur für lange Gesichter, sondern auch für einen Millionenschaden.

Mehr als 60 Millionen Euro Schaden in Berlin und Brandenburg

Beispiel Berlin-Brandenburg: Die Region wurde vom nassesten Sommer überhaupt heimgesucht, seit der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Niederschlagsmengen misst. Mit 420 Litern pro Quadratkilometer fiel mehr als doppelt so viel Regen wie sonst zu dieser Jahreszeit üblich.

Allein die Dauerniederschläge vom 20. Juni bis 20. Juli verursachten einen Versicherungsschaden von 60 Millionen Euro: Keller wurden überflutet, Straßen überspült, Gewerbebetriebe mussten teils ihre Produktion für mehrere Tage unterbrechen. Auch im Harz war an der Eckertalsperre ein Millionenschaden zu beklagen.

Elementarschadenversicherung schützt!

Das Heimtückische an Starkregen: Er kann überall und zu jeder Jahreszeit auftreten, wie die oben genannten Beispiele zeigen. Und auch in Häusern für Wasserschäden sorgen, die nicht in Nähe eines Gewässers gebaut sind. Deshalb sollten Hausbesitzer über den Abschluss einer Elementarschaden-Police nachdenken. Denn nur sie schützt vor den Folgen, wenn dauerhafter Regen das Gebäude schädigt. Um die Einrichtung und technische Geräte ersetzt zu bekommen, sollte zusätzlich auch die Hausratversicherung darauf überprüft werden, ob und in welchem Umfang sie bei Elementargefahren greift.

Der GDV warnt aber zugleich vor Panikmache. “Solche extremen Wetterlagen mit stärksten, aber lokal eingeschränkten Regenfällen sind in Deutschland nichts Außergewöhnliches”, betont Olaf Burghoff, Leiter Sachstatistik beim GDV. Im Juli 2014 setzte beispielsweise ein Starkregen Münster fast komplett unter Wasser. In Erinnerung sind auch noch die Sommerunwetter von 2016, die Schäden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro anrichteten – vor allem in Bayern und Rheinland-Pfalz.

Am 22. September ist offiziell Herbstanfang. Für viele Bundesbürger fühlt sich aber auch der Spätsommer schon herbstlich an: So manche kühle Brise und nasskalter Regen verdirbt derzeit die Stimmung, nachdem der Sommer mehr als durchwachsen war. Da empfiehlt es sich, frühzeitig zu schauen, ob das eigene Haus wetterfest versichert ist: Welche Versicherung kommt auf, wenn Schäden am Eigenheim oder der eigenen Wohnung entstehen?

Als erster Baustein gegen allzu heftige Wetterereignisse empfiehlt sich die Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel Schäden am Haus, wenn es der Herbstwind gar zu dolle treibt: Erreichte er mindestens Windstärke 8 beziehungsweise fegte mit 62 Stundenkilometern ums Haus, dann steht den Betroffenen in der Regel eine Zahlung zu, zum Beispiel, wenn das Dach oder Gemäuer kaputtgeht. Ob die notwendige Windstärke erreicht wurde, lässt sich schnell mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) abklären, der entsprechende Wetterereignisse misst.

Baustein Numero 2 ist eine Elementarschadenversicherung. Zur Erinnerung: Eine solche ist notwendig, damit ein Hausbesitzer auch dann Anrecht auf eine Schadenszahlung hat, wenn Naturereignisse wie Hochwasser, Erdsenkung oder Starkregen wüten. Läuft also der Keller voll Wasser, weil anhaltender Regen die Straße in einen Fluss verwandelt, springt nur eine Elementar-Police ein. Oft ist sie als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abschließbar und kostet dann einen Aufpreis. Unbedingt prüfen, ob und in welchem Umfang auch für die Photovoltaikanlage Schutz besteht!

Als Baustein Numero 3 für einen wetterfesten Versicherungsschutz empfiehlt sich die Hausratversicherung. Schließlich kann es bei heftigen Unwettern auch passieren, dass es durch das Dach oder Fenster reinregnet, nachdem Schäden am Haus auftraten. Schnell ist der teure Teppich hinüber oder gar der Flachbildfernseher. Auch mit Blick auf eine andere Schadensursache ist eine Hausratpolice zu empfehlen: Je kürzer der Tag, desto aktiver werden Einbrecher, wie der Versicherungsdachverband GDV berichtet. Der Grund: Aufgrund der frühen Dunkelheit im Herbst wird in den Wohnungen oftmals bereits ab 16 oder 17 Uhr das Licht angeschaltet. Einbrecher erkennen daran, ob jemand zu Hause ist oder nicht.

Baustein Numero 4 ist eine Haftpflichtversicherung. Dies mag einige verwundern, ist aber schnell erklärt. Die Städte übertragen die Räumpflicht gern auf Hausbesitzer. Und im Herbst verwandelt das herabfallende Laub so manchen Bürgersteig in eine Rutschbahn. Kommt dann ein Fußgänger zu Fall und verletzt sich, kann unter Umständen der Hausbesitzer haftbar gemacht werden, wenn er das Laub nicht entfernt hat. Eine Privathaftpflichtversicherung leistet in der Regel, wenn Mieter, Besitzer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen die Sicherung des Bürgersteigs vernachlässigt haben. Eigentümer eines Mehrfamilienhauses hingegen müssen eine extra Haus- oder Grundbesitzer-Haftpflicht abschließen.

Eine Elementarschadenversicherung zahlt für Schäden, die durch Hochwasser und Starkregen entstehen. Dass damit aber nicht jeder Schaden gleichermaßen abgesichert ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm. Dort erlitt eine Hausbesitzerin eine bittere Niederlage gegen ihren Versicherer, weil die vertragliche Definition von “Rückstau” eine Einschränkung der Leistungspflicht vorsah.

Wie wichtig es ist, in Versicherungsverträgen auf die einzelnen Klauseln zu achten, zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm. Eine Hausbesitzerin musste dort eine bittere Niederlage einstecken, weil ein Versicherer die Vertragsklausel derart definiert hatte, dass er für ihren Schaden nicht mehr zahlen musste (Urteil vom 26. April 2017, 20 U 23/17).

Was ist ein Rückstau?

Konkret ging es um die Frage, ob im Rahmen einer Elementarschadenversicherung ein Rückstau-Schaden vorlag oder nicht. Nur dann hätte die Versicherung zahlen müssen. Bei einem Starkregen war die Kanalisation derart überlastet, dass das Abflussrohr der Dachterrasse verstopft gewesen ist. Deshalb konnte das Wasser nicht ablaufen. Es sammelte sich stattdessen auf der Terrasse, lief ins Haus und beschädigte dort Zimmer und Wände.

Dennoch muss der Versicherer für den Schaden nun nicht zahlen. Und das zu Recht, wie auch die Richter des Oberlandesgerichtes bestätigten. Ursache hierfür ist eine Vertragsklausel, die das Vorliegen eines Rückstaus an enge Bedingungen knüpft. “Rückstau liegt vor, wenn Wasser (…) bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt”, hieß es konkret im Vertragstext.

Dumm für die Hausbesitzerin: Das Wasser war eben nicht aus dem Regenfallrohr ausgetreten, wie auch ein Gutachter des Versicherers nachweisen konnte. Das Wasser konnte nur nicht ablaufen. Damit lag eben kein Rückstau laut Vertragstext vor. Bereits im Vorfeld hatten die Richter gegenüber beiden Streitparteien deutlich gemacht, dass die Klage unbegründet sei. Daraufhin zog die Hausbesitzerin ihre Klage zurück (OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2017, 20 U 23/17).

Auf Vertragsdetails achten!

Im Pressetext des Oberlandesgerichtes findet sich ein Satz, der geradezu als Aufforderung an Verbraucher gelesen werden kann, sich bei Vertragsabschluss ausführlich mit den Bedingungen eines Versicherungstarifs auseinanderzusetzen: “Dass eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen worden ist, bedeutet nicht, dass sämtliche Risiken abgedeckt sein müssten. Versichert sind nur die vertraglich vereinbarten Risiken”. Das heißt, die Verbraucher sollten sehr genau nachlesen, was laut Vertrag versichert ist – und was eben nicht.

Natürlich ist das nicht leicht, stecken doch viele Verträge voller Fachbegriffe und Versicherungs-Sprech. Deshalb sollte man sich nicht scheuen, die Hilfe eines Versicherungs-Fachmanns oder einer Fachfrau in Anspruch zu nehmen. Beispiel Rückstau: Hier machen manche Elementar-Versicherer weitere Vorgaben und Einschränkungen, die Hausbesitzer kennen sollten. Zum Beispiel, wenn ein Versicherer nur dann für einen Schaden zahlt, falls eine Rückstauklappe vorhanden ist. Andere Versicherer schließen nur den witterungsbedingten Rückstau ein, andere wiederum Rückstau durch ausufernde Gewässer. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wie schnell ein Unwetter zu erheblichen Versicherungsschäden führen kann, zeigen die Unwetter “Paul” und “Rasmund”. Beide wüteten im Juni nur wenige Tage und regional beschränkt. Dennoch schätzt die Versicherungswirtschaft den entstandenen Schaden auf 600 Millionen Euro.

Kurz, heftig und schmerzhaft: So lassen sich vielleicht die Unwetter charakterisieren, die Ende Juni und Anfang Juli über Deutschland niedergingen. Während das Tiefdruckgebiet “Paul” vor allem in Norddeutschland wütete, suchte “Rasmund” vor allem Berlin und Brandenburg heim. Der versicherte Schaden, den beide Tiefs anrichteten, ist immens. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt ihn vorläufig auf 600 Millionen Euro.

Starkregen – ein Risiko, das viele Hausbesitzer unterschätzen!

Gerade “Rasmund” zeigt, dass sich die Unwetter-Risiken in den letzten Jahren verändert haben. Denn während man in Norddeutschland raues Wetter gewohnt ist, hat die Heftigkeit der Niederschläge, die Rasmund mit sich brachte, viele Menschen in Berlin und Brandenburg überrascht. Mancherorts fielen innerhalb von 24 Stunden über 200 Liter Regen auf einen Quadratmeter. Das ist, als würde man vierzig volle Eimer mit Wasser über einen kleinen Beistelltisch kippen.

Die Folgen waren verheerend: Straßen wurden überflutet, Keller liefen voll Wasser, Autos versanken teils im angesammelten Regenwasser. Allein der Starkregen verursachte wahrscheinlich einen versicherten Schaden von 60 Millionen Euro, berichtet der GDV. Das betrifft zwar alle Sparten, die bei solchen Unwetter-Ereignissen greifen: Neben der Elementarschaden- auch die Hausrat-, Kasko- und Gewerbeversicherung. Dennoch zeigt es, wie wichtig es ist, für solche Ereignisse vorzusorgen.

Denn Starkregen kann überall auftreten und nicht nur dort, wo Flüsse oder andere Gewässer zu finden sind. Deshalb empfiehlt sich eine Elementarschadenversicherung auch für Hausbesitzer, die ihr Eigenheim nicht in Wassernähe stehen haben. Und das ist im doppelten Sinne empfehlenswert. An Orten, die bisher nicht von Überschwemmungen und anderen Unwettern heimgesucht werden, ist das Haus besonders preiswert versicherbar.

Der Hintergrund: Eine private Wohngebäudeversicherung bietet allein keinen Schutz für Naturgefahren wie Hochwasser. Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die oft in Kombination mit einer Wohngebäude-Police gegen ein Aufgeld versicherbar ist. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz fürs Haus zu finden!

Sowohl Hausbesitzer als auch Gewerbebetriebe können zukünftig nur auf Soforthilfen nach Flutkatastrophen hoffen, wenn sie sich vergeblich um eine Elementarschadenversicherung bemüht haben. Darauf haben sich die Bundesländer am 1. Juni in Berlin geeinigt.

Künftig können Hausbesitzer und Gewerbetreibende nur noch auf Soforthilfen nach Flutkatastrophen hoffen, wenn sie sich vergeblich um eine private Elementar-Police bemüht haben. Das haben die Bundesländer nach einer entsprechenden Einigung am Donnerstag in Berlin beschlossen, berichtet die “Deutsche Presse-Agentur” (dpa). Eine entsprechende Richtlinie haben die Justizminister der Bundesländer bereits vor zwei Jahren beschlossen.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) nutzte dies, um an die Eigenverantwortung der Bürger zu appellieren. “Wer sich nicht versichert hat – und das aus wirtschaftlichen Gründen nicht gemacht hat, obwohl es durchaus möglich gewesen wäre – der wird zukünftig vom Staat keine Hilfe erfahren können”, sagte Tillich vor Pressevertretern. Man könne sowohl Unternehmen als auch Häuser versichern.

Anfrage bei Versicherern protokollieren lassen!

Hausbesitzer und die Unternehmer von kleinen und mittelständischen Betrieben sollten sich also schnell um eine Elementarschadenversicherung kümmern, wenn sich noch keine haben. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft sind derzeit in Deutschland elf Millionen Gebäude ohne Schutz.

Mitunter kann es passieren, dass gerade in Überschwemmungs-Risikogebieten die Bürger keinen oder nur einen teuren Vertrag angeboten bekommen. Dann sollte dies aber mit dem Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers dokumentiert werden, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu stehen. Das Beratungsprotokoll kann Gold wert sein, wenn man doch Staatshilfen einfordern muss.

Der Hintergrund: Eine private Wohngebäudeversicherung bietet allein keinen Schutz für Naturgefahren wie Hochwasser. Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die häufig als Zusatzbaustein zu einer Wohngebäude-Police, aber auch separat angeboten wird. Haushalte können sich mit einer solchen Police gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und sogar einen Vulkanausbruch absichern lassen.

Teure Soforthilfen nach Flutkatastrophe

In der Bundespolitik bedeutet der Beschluss der Bundesländer einen Paradigmenwechsel. Noch nach der letzten großen Flutkatastrophe im Jahr 2013, als speziell die Elbe ganze Städte überflutete, sprang der Staat den Bürgern mit großzügigen Soforthilfen bei. Mit 460 Millionen Euro hatte damals der Bund die Soforthilfeprogramme der Bundesländer unterstützt, so geht aus einem Bericht des Bundesinnenministeriums hervor. Weitere acht Milliarden Euro flossen damals in einen Wiederaufbaufonds.

Freilich erhielten diese Gelder nicht nur Privatpersonen und Kleinbetriebe, sondern etwa auch Kommunen und die Landwirtschaft. Aber allein Hausbesitzer bekamen 121,5 Millionen Euro an Soforthilfe ausgezahlt, um Häuser wieder bewohnbar zu machen und Hausrat zu ersetzen. 


Und schon wieder tobt ein Sturm über Deutschland: Tief „Egon“ bringt viel Schnee, Wind und eisige Temperaturen mit sich. Damit man nicht auf einem finanziellen Schaden sitzen bleibt, empfiehlt es sich, einige Vorkehrungen zu treffen. Das gilt auch mit Blick auf Versicherungen!

1.) Ausreichend im Haus heizen!

Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel für Schäden am Haus, wenn Wasser- und Abflussrohre aufgrund allzu eisiger Temperaturen platzen. Aber Vorsicht! Natürlich haben auch die Versicherer ein Interesse daran, dass die Kunden ausreichend Vorsorge gegen Frostschäden treffen. Und das heißt: Häuser müssen ausreichend beheizt werden, damit der Wohngebäudeversicherer für den vollen Schaden einspringt. Viele Gesellschaften haben entsprechende Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definiert. Das gilt auch für Nebengebäude, die nicht durchgehend bewohnt werden.

2.) Rohre notfalls entleeren!

Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann so Rohre im Haus zum Platzen bringen. Speziell Rohre, die schlecht zu beheizen sind, sollten deshalb entleert und die Wasserzufuhr unterbrochen werden. Das gilt zum Beispiel für Anlagen im Garten, etwa an Gartenbrunnen, Schwimmbecken oder Regenanlagen. Auch hier kann der Wohngebäude-Versicherer seine Leistung kürzen, wenn nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde. Für Rohre und Leitungen im Außenbereich sind zudem spezielle Isolierungen im Handel erhältlich, die einen zusätzlichen Schutz gegen Kälte garantieren.

3.) Schneedruck und Dachlawinen vorbeugen!

Es passiert leider immer wieder, dass auch Dächer Schaden nehmen, wenn große Schneemassen sich darauf ansammeln. Kein Wunder, hat doch ein Kubikmeter Schnee ein Gewicht von 300 bis 800 Kilogramm. Wichtig: Eine normale Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, wenn das Dach unter der Last des Schnees Schaden nimmt oder gar einbricht. Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Die Elementarschadenversicherung ist als optionaler Zusatzbaustein in Zusammenhang mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung erhältlich.

Aber natürlich ist es besser, es erst gar nicht zu einem Einsturz des Daches kommen zu lassen. Wie schwer der Schnee auf dem Haus ist, hängt auch von dessen Beschaffenheit ab und ist nur von Experten genau zu bestimmen. Das Schneegewicht können örtliche Ingenieur- oder Architektenbüros ermitteln. Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, muss das Dach geräumt werden. Dabei sollten Laien auf die professionelle Hilfe von Experten vertrauen, bevor sie selbst ihre Gesundheit und ihr Leben in Gefahr bringen. In der Regel übernehmen Dachdecker-Firmen die Räumung des Daches.

4.) Gehwege räumen und streuen!

Hausbesitzer sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor dem Haus sicher sind. Zumindest dann, wenn die Kommune entsprechende Aufgaben an die Bürger delegiert hat. Und das tun sie gerne, denn die Kassen vieler Städte sind leer. Und auch Mieter müssen den Gehweg räumen, wenn entsprechende Pflichten im Mietvertrag definiert sind. Hier gilt: Nachlesen, was im Mietvertrag steht! Aber keine Sorge: rund um die Uhr muss nicht geräumt werden, um die Pflicht zur Verkehrssicherung zu erfüllen, auch nicht nachts. Orientierungswerte geben auch oft die Kommunen vor.

Haben Hausbesitzer ihre Räumpflicht vernachlässigt und ein Passant verletzt sich auf dem Glatteis, zahlt die Grundbesitzer-Haftpflicht. Für „normale“ Mieter ist bereits eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend, wenn aufgrund eigenem Verschulden Dritte zu Schaden kommen. Auch Eiszapfen und Dachlawinen müssen Hausbesitzer entfernen lassen, um Passanten zu schützen. Oder wenigstens ein entsprechendes Warnschild aufstellen.

Sturmtief „Axel“ fegt aktuell über Deutschland hinweg, im Norden an der Küste wird sogar eine Sturmflut erwartet. Der Wetterdienst kündigt jede Menge Schnee und Temperaturen von bis zu -26 Grad an. Grund genug, noch einmal Naturgefahren zu thematisieren: im Jahr 2016 mussten die Versicherer insgesamt zwei Milliarden Euro für Schäden aufgrund von Naturereignissen aufwenden.

Die Naturgefahrenbilanz 2016 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurde vor wenigen Tagen frisch veröffentlicht. Und der Zeitpunkt scheint gut gewählt: mit Sturmtief Axel steht ein wahrer Wüterich vor der Tür, der vielerorts großen Schaden anrichten könnte. Durch starken Wind mit Geschwindigkeiten von bis zu 75 Stundenkilometern gebe es mancherorts gefährliche Schneeverwehungen, heißt es vonseiten des Deutschen Wetterdienstes. In vielen Teilen Deutschlands muss mit Schnee und eisigen Temperaturen gerechnet werden.

Umso wichtiger ist es, sich die Auswirkungen der Naturgefahren ins Bewusstsein zu rufen. Und diese lassen sich an der Schadensbilanz der Versicherer gut ablesen. Insgesamt zwei Milliarden Euro mussten die Wohngebäude-, Hausrat- und Industrieversicherer im letzten Jahr zahlen, weil Stürme wüteten oder Flüsse über die Ufer traten. Eine enorme Summe! Wenn man zwei Milliarden Euro in 100-Euro-Scheinen übereinander stapelt, ergibt das einen Turm, der dreimal so hoch ist wie der Kölner Dom. Aufwendungen für zerstörte KFZ sind hierbei noch gar nicht eingerechnet.

Starkregen verursacht Milliardenschaden

Allein die Hälfte aller Versicherungs-Kosten fiel im letzten Jahr aufgrund zweier Ereignisse an: Ende Mai und Anfang Juni wüteten Elvira und Friederike über Süddeutschland. Und verursachten eine Milliarde Euro Schaden. Das ist deshalb bemerkenswert, weil die Schäden Folge von Starkregen waren: in kurzer Zeit regnete es so heftig, dass sich kleine Bäche in reißende Ströme verwandelten. Starkregen ist auch eine Bedrohung für Hausbesitzer, die nicht in der Nähe von Gewässern und Überschwemmungsgebieten wohnen. „Viele wissen gar nicht, dass sie immer und überall von Starkregen betroffen sein können”, kommentiert GDV-Präsident Alexander Erdland.

Deshalb sollten auch Hausbesitzer über eine passende Absicherung nachdenken, die eben nicht in Nähe eines Gewässers wohnen. Gegen Sturmschäden am Haus kann man sich mit einer Wohngebäudeversicherung schützen. Sie zahlt in der Regel, wenn der Wind mindestens mit 61 Stundenkilometern oder Windstärke 8 wütete. Für Schäden durch Starkregen oder Hochwasser ist die Wohngebäude-Police aber nicht ausreichend. Hierfür muss zusätzlich eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Gehen Möbel und andere Einrichtungsgegenstände durch Unwetter zu Bruch, hilft eine Hausratversicherung.

Um sich vor extremen Naturereignissen wie Starkregen oder Hochwasser zu schützen, ist eine Wohngebäudeversicherung allein nicht ausreichend. Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Ein Bundesland startet nun eine Informationskampagne, um Bürger besser aufzuklären.

In den letzten Jahren ereigneten sich immer wieder schwere Unwetter in Deutschland, die Millionenschäden an Häusern hinterließen. Keller wurden überflutet und Mauern so schwer geschädigt, so dass manche Gebäude gar abgerissen werden mussten. Traurige Berühmtheit erlangte im Mai diesen Jahres die Kommune Braunsbach in Süddeutschland, die bei einem Hochwasser so schwer geschädigt wurde, dass nahezu die gesamte Innenstadt zerstört war.

Bundesland wirbt für Elementarschadenversicherung

Diese Ausgangssituation nimmt das Bundesland Nordrhein-Westfalen nun zum Anlass, für den Abschluss einer privaten Elementarschadenversicherung zu werben. Und die Bürger davor zu warnen, sich beim Thema Hochwasser-Vorsorge auf den Staat zu verlassen. Denn dieser springt immer häufiger für die Schäden der Bürger nicht mehr ein, wenn es heißt: „Landunter!“. Eine Elementar-Police zahlt hingegen, wenn das Haus durch Naturgefahren beschädigt wird.

„Bei der Vielzahl an Ereignissen kann das die öffentliche Hand nicht schultern“, begründete Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) am Montag die Zurückhaltung von Vater Staat bei Naturkatastrophen. Aufgrund des Klimawandels sei mit solchen Ereignissen aber häufiger zu rechnen.

Dass ausgerechnet Nordrhein-Westfalen eine Kampagne für die Elementarschadenversicherung startet, ist kein Zufall. Denn dort ist das Absicherungsniveau niedrig. Ganze 36 Prozent der Hausbesitzer haben einen entsprechenden Vertrag. Die Bürger seien „total unterversichert“, gibt Minister Remmel zu bedenken. Noch schlimmer sieht es in anderen Bundesländern aus. Speziell der Norden hat Defizite: in Niedersachsen haben nur 16 Prozent der Hausbesitzer einen Schutz gegen Naturgewalten, in Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils 17 Prozent.

In vielen Bundesländern keine Staatshilfen ohne Versicherungsschutz

Wie wichtig das Bemühen um eine Elementar-Police ist, zeigt ein Beschluss der Justizminister aus den Bundesländern von 2015. In vielen Bundesländern erhalten die Hausbesitzer nach Naturkatastrophen nämlich keine Staatshilfen mehr, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie sich um eine private Versicherung bemüht haben – etwa durch das Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers. Entsprechende Richtlinien wurden von mehreren Landesregierungen verabschiedet, zum Beispiel in Sachsen.

Versicherer zahlen in der Regel ohne Probleme

Dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt, müssen die Hausbesitzer nicht fürchten: in der Regel wird problemlos der Schaden ersetzt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale handle es sich um „Einzelfälle“, in denen die Versicherung nicht einspringen will, wie Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW dem Westdeutschen Rundfunk berichtet.

Allerdings müssen die Verbraucher bestimmte Obliegenheiten beachten, um den Schaden vollumfänglich ersetzt zu bekommen. Ganz wichtig: bei der Beantragung gegenüber der Versicherung korrekte und vollständige Angaben machen, etwa zur Beschaffenheit des Hauses. Hierbei kann ein Versicherungsvermittler helfen. Auch müssen Vereinbarungen eingehalten werden. Sieht der Vertrag etwa den Einbau einer Rückstauklappe in der Abwasserleitung vor, muss diese auch wirklich vorhanden sein.

Um einen Überblick zu bekommen, in welchen Gebieten der Hausbau besonders durch Hochwasser gefährdet ist, genügt ein Blick in die Datenbank für Hochwassergefahren: dem sogenannten Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) Geo. Auf der Datenbank gibt es vier Kategorien, besonders gefährdete Gegenden bekommen den Wert Vier. Ein Update dieser Datenbank sortiert nun um: im Ergebnis gibt es für viele Menschen in Deutschland einen besseren Zugang zum Versicherungsschutz bei Elementargefahren.

Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, können sich nun 58.000 Hausbesitzer leichter gegen Hochwasser versichern als noch vor einiger Zeit. Der Grund ist einfach: die Anzahl der Gebäude, die in der BRD den Status hatten, besonders von Hochwasser gefährdet zu sein, hat um dreißig Prozent abgenommen.

Wie das Update verrät, werden derzeit nur noch 139.000 Gebäude in der Gefahrenklasse 4, also in der höchsten Gefahrenzone eingeordnet. Im Ergebnis sind also nur noch sieben Prozent der insgesamt über 21 Millionen Adressen in der BRD in der Zone 4, wo zumindest statistisch innerhalb der kommenden zehn Jahre ein Hochwasser Verheerungen anrichten könnte. So sank die Zahl von 197.000 Gebäuden in Zone 4 auf aktuell nur noch 139.000.

Rückgang von Gebäuden in höchster Gefahr

Durch die Zugabe von besseren Daten aus der öffentlichen Hand konnte die Datenbank nun erstmals eine flächendeckende Karte der Hochwassergefahren gestalten, woraus der Rückgang der Zahl von Gebäuden in Kategorie 4 resultiert. „Mehr Daten ermöglichen mehr Menschen leichteren Zugang zu Versicherungsschutz“, erklärt Alexander Erdland als Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die größte Freude wird mit den neuen Daten vor allem in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen und Niedersachsen aufkommen. Denn insbesondere Nordrhein-Westfalen erfuhr einen erheblichen Rückgang bei der Zahl der Adressen, die in der Gefahrenklasse 4 verzeichnet waren. Dieser Wert ging um 62 Prozent zurück, so befinden sich aktuell nur noch 7.200 Gebäude in NRW im höchsten Gefahrenbereich.

Doch nicht nur in NRW, auch in Thüringen, Sachsen und Niedersachsen konnte die Zahl der statistisch extrem gefährdeten Gebäude um mehr als die Hälfte reduziert werden. Darüber hinaus ist Niedersachsen das Bundesland mit dem größten absoluten Rückgang, denn im Zuge der aktualisierten Zahlen konnten knapp 20.000 Gebäude die Gefahrenzone 4 verlassen.

190.000 Gebäude werden heraufgestuft

So sind die erweiterten und erneuerten Daten nicht nur ein Grund zur Freude für Hausbesitzer, welche in direkt exponierten Überschwemmungsgebieten siedeln. Das Update bringt für circa 400.000 Gebäude ein Down-Grade der Gefahrenklasse. Aber 190.000 Gebäude werden in Folge der besseren Werte heraufgestuft, in gefährlichere Kategorien.

Nun interessiert nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Versicherer, wie sich Hochwasserrisiken in bestimmten Gebieten darstellen. So bietet dem Versicherer das Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) Orientierung bei der Einschätzung und Prämiengestaltung. Denn bei der Elementarschadenversicherungen ist die Kenntnis des Risikos für die Berechnung das A und O.

19.3 Millionen Adressen in Sicherheit

Im Zürs also sind 21,3 Millionen Gebäude erfasst und aufgeteilt in vier Gefahrenklassen. Dabei liegen 19,3 Millionen der Adressen in der Gefahrenklasse 1, das heißt, dass sich dort seltener als einmal in 200 Jahren eine Überschwemmung durch ein Hochwasser ereignen wird.

In der nächst höheren Gefahrenklasse 2, in der 1,6 Millionen Häuser verzeichnet sind, wird ein Hochwasser statistisch gesehen zumindest einmal in 100 bis 200 Jahren auftreten, während sich dieses in der Gefahrenklasse 3, das betrifft 220.000 Gebäude, schon einmal alle 10 bis 100 Jahre ereignen könnte.

Konkret heißt das nun, dass sich innerhalb der BRD gut 99 Prozent der Gebäude ganz unkompliziert und ohne Probleme versichern lassen gegen Überschwemmungen und Starkregen. Und auch die kleine Zahl der problematischen Fälle lässt sich mit Selbstbehalten oder nach individuellen baulichen Schutzmaßnahmen meist ebenfalls versichern, argumentiert der GDV.

Um einen Überschwemmungsschaden abzusichern, ist die Elementarschadenversicherung die Versicherung der Wahl. Jedes vierte Haus aus der Klasse 4 wurde bereits versichert, aber noch erheblich mehr Hausbesitzer könnten sich absichern, um die finanziellen Folgen der Schäden aus Naturereignissen wie Hochwasser, Erdrutsch oder Lawinen abzufangen.