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Das Fahrrad-Geschäft boomt! Nie zuvor wurde in Deutschland so viel Geld mit Fahrrädern umgesetzt, längst ist daraus ein Milliardengeschäft geworden. Das liegt auch an den E-Bikes, die speziell von Senioren gern nachgefragt werden. Aber die Fahrt ins Grüne hat auch Tücken, wie die Unfallzahlen zeigen. Ein Grund, vorsichtig zu sein und vorzusorgen.

Wer auf die aktuellen Zahlen des Deutschen Fahrradmarktes schaut, kann nur staunen. 3,16 Milliarden Euro setzten die Händler 2018 mit Fahrrädern und E-Bikes um, so berichtete der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) vor wenigen Wochen. Das bedeutet ein Plus von 16,3 Prozent binnen Jahresfrist. Andere Branchen können da nur neidisch auf das Wachstum blicken. Insgesamt wurden 4,18 Millionen Räder verkauft. Der Fahrrad-Bestand in Deutschland ist nach Schätzungen des Verbandes auf 75,5 Millionen Räder angewachsen.

Keine Frage: In Deutschland gibt es einen kleinen Fahrrad-Boom. Das liegt vor allem auch an der steigenden Nachfrage nach E-Bikes. Mit 980.000 verkauften Rädern verfehlte der Absatz nur knapp die Millionenmarke. Kein Wunder: In einer alternden Gesellschaft ist es eine große Unterstützung, wenn man frei entscheiden kann, den Berg mit Muskelkraft hochzustrampeln oder den kleinen Hilfsmotor zuzuschalten. Und gerade in Großstädten sind Räder ein Mittel gegen Stau und fehlende Parkplätze.

Nicht ohne Versicherung!

Der Fahrspaß hat aber auch seine Schattenseiten, wie die aktuelle Unfallstatistik zeigt. Die Zahl der getöteten oder schwerverletzten Radfahrer steigt seit Jahren besonders in den Innenstädten. 2018 verloren 455 Radfahrer in Deutschland ihr Leben, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht: davon 89 auf E-Bikes. Zehntausende Radfahrer trugen schwerste Verletzungen davon, auch wenn die Unfallstatistik hier keine genaue Auskunft gibt: Als Schwerverletzter gilt schon, wer stationär behandelt werden muss.

Deshalb sollte man sich zunächst selbst schützen, vorausschauend fahren und immer einen Helm tragen. Aber auch der richtige Versicherungsschutz ist wichtig. Eine private Unfallversicherung kann die finanziellen Folgen auffangen, wenn man selbst einen Unfall verursacht oder ohne Fremdeinwirken zu Fall kommt, etwa weil man einer streunenden Katze ausweichen muss. Der Versicherer zahlt dann eine vorher vereinbarte Kapitalleistung und/oder Unfallrente, wenn eine laut Vertrag vereinbarte Beeinträchtigung infolge des Unfallereignisses eintritt. Schädigt man dritte Personen, leistet eine private Haftpflichtversicherung Abhilfe. Die sollte ohnehin jeder haben.

Schwieriger ist die Situation bei E-Bikes. Bis 25 km/h bzw. einem maximal 250 Watt starken Motor werden sie als Fahrräder eingestuft: hier ist keine extra Versicherung vonnöten. Anders sieht es hingegen aus, wenn es sich um leistungsstärkere S-Pedelecs handelt. Diese Zweiräder erreichen Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern, weshalb sie rechtlich als Mofas gelten. Hier muss auch eine Mopedversicherung abgeschlossen werden, um die schnellen Flitzer zu nutzen.

Radfahrer oft nicht Hauptverursacher des Unfalls

Wichtig ist aber mit Blick auf Radfahrer für alle Verkehrsteilnehmer: gegenseitige Rücksichtnahme! Hierbei sollte man bedenken, dass man auf dem Rad nahezu ungeschützt ist. Umso schwerer wiegen die Folgen eines Zusammenstoßes. Es ist übrigens ein häufig gehörtes Klischee, dass die Radfahrer durch Fehlverhalten selbst die Hauptschuld an den Unfällen tragen. Im Gegenteil: Das Gros fährt durchaus vorsichtig.

Die meisten Verletzungen sind zu beklagen, wenn Radfahrer mit PKW oder gar LKW kollidieren. Bei Unfällen mit Autos sind Radler nur zu 25 Prozent Hauptverursacher eines Unfalls, bei Unfällen mit LKW gar nur zu 20 Prozent, so geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. Rechnet man die Unfälle hinzu, bei denen auch Fußgänger verwickelt sind oder ein Radfahrer ohne Fremdeinwirken zu Schaden kommt, sind Radler etwa für vier von zehn Unfällen hauptverantwortlich, bei denen sie einen Personenschaden erleiden.

Das zeigt: Appelle an Radfahrer allein helfen nicht weiter. Alle Verkehrsteilnehmer müssen mehr Rücksicht nehmen, vor allem aber müsste die Radinfrastruktur in den Städten deutlich verbessert werden. So zeigt die Unfallforschung der Versicherer (UDV), dass viele Unfälle an unübersichtlichen und schlecht einsehbaren Straßenkreuzungen passieren. Auch zu wenig Sicherheitsabstand zum Radfahrer sind oft Grund für Zusammenstöße. Eine weitere häufige Unfallursache sind unachtsam geöffnete Fahrertüren, wenn ein Auto am Straßenrand parkt. Hier kann ein kleiner Tipp helfen: Autofahrer sollten die Türe mit der rechten Hand öffnen: und dabei den Kopf nach hinten drehen, ob nicht doch ein Radler kommt.

Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad geklaut. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor, die letzte Woche von Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgestellt wurde. Wer ein sehr teures Rad fährt, sollte deshalb den geliebten Drahtesel mit einer Versicherung gegen Diebstahl schützen.

In Deutschland wurden im Jahr 2017 genau 300.006 Fahrräder als gestohlen gemeldet. Dies zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2017, die vor wenigen Tagen in Berlin vorgestellt wurde. Heruntergerechnet bedeutet dies, dass alle zwei Minuten ein Bike in die Hände von Dieben fällt.

Besonders betroffen vom Fahrradklau sind erwartungsgemäß die Großstädte. Allein in der Hauptstadt Berlin kamen im letzten Jahr mehr als 27.000 Räder abhanden, in Hamburg knapp 14.500. Und sogar eine mittlere Großstadt wie Leipzig mit knapp 600.000 Einwohnern wird keineswegs seltener von Fahrraddieben heimgesucht: mehr als 10.000 Räder wurden hier geklaut.

Oft agieren dabei kriminelle Banden, die genau auskundschaften, wo sie zuschlagen können. Tagelang werden Orte beobachtet und ausspioniert, an denen viele Menschen ihre Räder abstellen. Das kann auch der Hinterhof sein. Wenn das Velo erstmal weg ist, sind die Chancen gering es wiederzubekommen. Weniger als jeder zehnte Diebstahl wird von der Polizei aufgeklärt.

Grund genug, entsprechend vorzusorgen. Schließlich sind auch Fahrräder immer besser ausgestattet und kosten schnell mal einen hohen vierstelligen Betrag. Unbedingt empfehlenswert ist es, das Rad polizeilich registrieren zu lassen. Denn werden geklaute Räder aufgefunden, steht die Polizei oft vor dem Problem, dass sie die Besitzer nicht ausfindig machen kann: Hier schafft eine Registrierung Abhilfe. Auch hat die Plakette, gut sichtbar am Rahmen angebracht, eine abschreckende Wirkung auf Diebe.

Zudem gehört natürlich jedes Rad mit einem guten Schloss gesichert, wenn man es unterwegs abstellt. Hier lohnt es sich, etwas mehr auszugeben. Der Schwachpunkt der Schlösser ist oft nicht die Kette, das Kabel oder der Bügel – je nachdem, wofür man sich entscheidet. Sondern tatsächlich die Schließvorrichtung, wo man den Schlüssel hineinsteckt. Mit einer einfachen Zange lässt sich diese Stelle bei wenig sicheren Schlössern leicht aufknacken – also vorher informieren, welches Schloss als sicher gilt!

Darüber hinaus sollte ein Fahrrad möglichst an einem festen Gegenstand angeschlossen werden. Denn mitunter transportieren die Diebe auch Fahrräder weg, die nur an sich selbst mit einem Schloss gesichert sind – etwa zwischen Gestell und Vorderrad. Wenn sie es dann nicht woanders knacken können, verkaufen sie die teuren Einzelteile.

Natürlich kann man das Fahrrad auch mit einer Versicherung gegen Diebstahl schützen. Wird es aus der verschlossenen Wohnung, dem Keller oder einem Gemeinschaftsraum gestohlen, zahlt in der Regel die Hausratversicherung. Jedoch nicht, wenn es unterwegs entwendet wird. Hier muss in der Regel ein kostenpflichtiger Zusatzbaustein abgeschlossen werden oder eine eigenständige Fahrradversicherung. Aber Vorsicht: Die Verträge zeigen mitunter große Unterschiede. So ist die Höchstsumme in der Regel auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Auch schreiben es die meisten Versicherer vor, dass man das Rad polizeilich registrieren lässt – eben, damit der Besitzer überhaupt eine Chance hat, es von der Polizei zurückzuerhalten.

Endlich ist Frühling! Und damit auch wieder Zeit, das Fahrrad aus dem Keller zu holen. Nachdem Frost und Kälte lange Zeit Deutschland in einen Eisblock verwandelten, locken nun wieder milde Temperaturen zum Ausflug. Dabei sollte aber bedacht werden, dass Radfahren durchaus Gefahren birgt.

Keine Frage: Radfahren ist gesund, macht Spaß und leistet zudem einen Beitrag zu sauberer Luft in den Städten. Doch Radfahrer sind leider auch einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Knapp 65.000 Unfälle mit Fahrradbeteiligung ereigneten sich zum Beispiel im Jahr 2016, neuere Zahlen liegen nicht vor. Und weil Radfahrer nahezu ungeschützt sind, gehen viele Unfälle mit Verletzungen einher. Allein in der Hauptstadt Berlin erlitten im selben Jahr 631 Fahrer schwere Verletzungen.

Das Problem: Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Radfahren nur in sehr eingeschränkter Art und Weise ab. Nämlich dann, wenn sich der Radler auf dem Arbeitsweg oder Schulweg befindet. Für das Freizeitvergnügen aber muss eine private Unfall-Police abgeschlossen werden, damit man Schutz genießt. Einen solchen Vertrag besitzt aber weniger als jeder dritte Radfahrer.

Der Vorteil der Unfallversicherung: sie zahlt unabhängig davon, ob, wann und wie der Unfall zustande kam. Vorsicht ist jedoch bei Alkohol geboten: Hier sehen viele Verträge laut Klausel einen Höchstpegel vor, der nicht überschritten werden darf. Ohnehin sollte man sich alkoholisiert nicht auf sein Rad setzen. Schon wer eine auffällige Fahrweise zeigt, riskiert -abhängig vom Einzelfall- den Verlust des Führerscheins auch für das Auto. Darüber hinaus bietet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, falls der Sturz so schwer ist, dass es im Job nicht mehr weitergeht.

Darüber hinaus bietet sich für Radfahrer eine private Haftpflichtversicherung an. Sie springt ein, wenn Dritten durch unachtsame oder fehlerhafte Fahrweise ein Schaden entsteht. Zum Beispiel, wenn man verkehrswidrig auf dem Bürgersteig fährt und eine Rentnerin dabei zu Fall bringt, so dass sie stationär behandelt werden muss. Aber auch, wenn man versehentlich einen Kratzer am Sportwagen des Chefs hinterlässt, weil die Lücke doch zu eng war, um ohne Berührung vorbeizufahren, springt die Haftpflicht ein.

Vorsicht ist darüber hinaus bei E-Bikes und Pedelecs geboten. Sie brauchen eine spezielle Mofaversicherung, wenn sie mit Tretunterstützung mehr als 25 Stundenkilometer Spitzengeschwindigkeit auf die Straße bringen. Bei einem tretunabhängigen Motor wird eine solche Police schon ab 6 km/h benötigt. Auch Nummernschild und Helm sind hier Pflicht!

Aber natürlich ist es besser, es passiert erst gar nichts. Deshalb sollten Radfans immer einen Helm tragen, der schwere Kopfverletzungen verhindern hilft. Auch ausreichend Licht, helle Kleidung und Reflektoren an den Rädern erhöhen die Sicherheit. Vorsicht gilt zudem an unübersichtlichen Kreuzungen. Speziell im innerstädtischen Verkehr werden hier Radfahrer leider oft von abbiegenden LKW übersehen, weil sie sich im toten Winkel befinden. Hier empfiehlt sogar die Polizei, im Zweifel besser auf das Vorfahrtsrecht zu verzichten!

In welcher Stadt werden die meisten Fahrräder geklaut? Dieser Frage ging ein Online-Anbieter auf Basis der polizeilichen Kriminalstatistik nach. Es zeigte sich, dass viele Klauhochburgen in Ostdeutschland liegen. Spitzenreiter bei Fahrraddiebstählen ist aber eine westfälische Stadt.

Es ist ärgerlich: Da will man nur mal kurz in den Supermarkt flitzen oder geht ins Kino, doch wenn man wieder rauskommt, ist das Fahrrad weg. Und das, obwohl der geliebte Drahtesel doch mit einem Schloss gesichert war! Leider ist Fahrraddiebstahl in Deutschland gar nicht selten. Genau 332.486 Diebstähle wurden der Polizei im Jahr 2016 gemeldet, so geht aus der Kriminalstatistik hervor.

In Münster und Leipzig werden die meisten Räder geklaut

Das Online-Portal billiger.de hat diese Zahlen nun danach ausgewertet, in welchen Städten 2016 im Verhältnis zur Bewohnerzahl die meisten Räder geklaut wurden. Wie schon im Vorjahr war das westfälische Münster Hauptstadt der Fahrraddiebe: Je 100.000 Einwohner kamen hier 1.721 Bikes abhanden. Nicht viel besser das Ergebnis in Leipzig, wo 1.720 Räder pro 100.000 Einwohnern gestohlen wurden, in der Summe gar 9.642 Räder.

Auch die Plätze drei, vier und fünf der Klau-Zentren belegen ostdeutsche Städte. Halle an der Saale musste 1.543 Raddiebstähle pro 100.000 Einwohnern beklagen, Cottbus 1.513 und Magdeburg 1.492 Delikte. Doch auch in anderen Städten gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Im Schnitt werden in Deutschland fast 1.000 Räder pro Tag entwendet – Tendenz steigend! Der Gesamtschaden bezifferte sich im Vorjahr auf 177 Millionen Euro. Viele Räder landen auf dem Schwarzmarkt oder werden in andere Länder verkauft.

Hausratversicherung prüfen!

Wie aber sichert man sich finanziell gegen den Fahrradklau? Eine Hausratversicherung kommt in der Regel für den Schaden auf, wenn ein Rad aus der verschlossenen Wohnung oder aus Gemeinschaftsräumen geklaut wird. Nicht aber, wenn es auf der Straße verschwindet. Dafür muss häufig ein Aufpreis gezahlt werden. Wer bereits eine Hausrat-Police hat, sollte auf jeden Fall im Vertrag nachlesen, ob und in welchem Umfang Schutz besteht. Alternativ kann auch eine eigenständige Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

Damit die Versicherung tatsächlich zahlt, sind einige Dinge zu beachten. Als selbstverständlich sollte gelten, das Rad mit einem guten Schloss zu sichern. War es nicht abgeschlossen, muss der Versicherer nicht zahlen! Viele Anbieter verlangen mittlerweile auch, dass die Rahmennummer bei der Polizei erfasst wird. Aus gutem Grund: Werden geklaute Räder wiedergefunden, können die Besitzer oft nicht mehr ausfindig gemacht werden, weil sie es eben nicht haben registrieren lassen.

Die Aufklärungsquote bei Fahrrad-Diebstählen ist leider verschwindend gering. Nur 8,8 Prozent aller Delikte konnte 2016 aufgeklärt werden: Neun von zehn Bikes bleiben verschwunden. Wenn das Rad gestohlen wurde, sollte der Diebstahl dennoch umgehend der Polizei angezeigt werden. Nur dann kann der Betroffene sicher sein, dass die Versicherung ohne Umstände zahlt.

Wie gefährlich sind Pedelecs und E-Bikes? Dieser Frage ist die Unfallforschung der Versicherer (UVD) nachgegangen – und hat festgestellt, dass die Zweiräder mit Hilfsmotor kein höheres Unfallrisiko haben als „normale“ Fahrräder. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn allgemein werden Drahtesel oft in Unfälle verwickelt.

Das Elektrofahrrad erlebt einen ungebrochenen Boom. Seit Jahren steigen die Absatzzahlen der Flitzer mit Hilfsmotor stark an. Allein 2014 konnten 480.000 Exemplare der auch als Pedelecs bekannten Gefährte bundesweit verkauft werden, wie der Zweirad-Industrie-Verband berichtet.

Wie gefährlich Pedelecs sind, wollte aktuell die Unfallforschung der Versicherer (UDV) herausfinden. Und hat hierfür keine Kosten und Mühen gescheut. Nicht nur wurde die Verkehrsunfallstatistik ausgewertet, sondern auch eine vierwöchige Fahrverhaltensstudie durchgeführt. Insgesamt 90 E-Bikes und „normale“ Fahrräder haben die Verkehrsexperten mit Kameras und Sensoren bestückt, um zu ermitteln, ob Pedelecs öfters in Gefahrensituationen verwickelt werden.

Dabei stellte sich heraus, dass die Unterschiede in der Nutzung, in den gefahrenen Wegstrecken und bei den Geschwindigkeiten gering sind. „Nutzer setzen die Motorunterstützung offenbar in erster Linie ein, um fahrradähnliche Geschwindigkeiten mit geringerem Aufwand zu erreichen“, heißt es in einer Pressemeldung des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Das gelte besonders für ältere Radfahrer, die wichtigste Zielgruppe für Elektrofahrräder sind.

Unfallgefahr trotz allem hoch

Die gute Nachricht ist also, dass Elektrofahrräder kein größeres Unfallrisiko haben als normale Drahtesel. Dennoch darf man die Unfallgefahr nicht unterschätzen. Eine Auswertung der Unfallstatistik für 2014 ergab, dass Vorfälle mit Toten und Verletzten überproportional außerhalb von Ortschaften zu beklagen waren. Auch würden Autofahrer dazu neigen, die Geschwindigkeit der Pedelecs mit ihren flinken Hilfsmotoren zu unterschätzen.

So haben Radfahrer allgemein ein hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Allerdings wird die Art des Fahrrades nicht bei der offiziellen Unfallstatistik ausgewiesen, also nicht erfasst, ob die Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor unterwegs sind.

Keine Versicherungspflicht bis 25 km/h

Ob für E-Bikes eine Versicherungspflicht besteht, hängt übrigens von der Leistung ab. Bis 25 km/h bzw. einem maximal 250 Watt starken Motor werden sie als Fahrräder eingestuft. Hier muss keine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, auch ein Führerschein wird nicht benötigt.

Anders jedoch, wenn es sich um sogenannte S-Pedelecs handelt, die weit leistungsstärker sind. Diese Zweiräder erreichen Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern, weshalb sie rechtlich als Mofas gelten. Für derart schnelle Gefährte muss eine Mofa-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch Nummernschild und Helm sind hier unbedingt vorgeschrieben.

Wie gefährlich sind Pedelecs und E-Bikes? Dieser Frage ist die Unfallforschung der Versicherer (UVD) nachgegangen – und hat festgestellt, dass die Zweiräder mit Hilfsmotor kein höheres Unfallrisiko haben als „normale“ Fahrräder. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn allgemein werden Drahtesel oft in Unfälle verwickelt.

Das Elektrofahrrad erlebt einen ungebrochenen Boom. Seit Jahren steigen die Absatzzahlen der Flitzer mit Hilfsmotor stark an. Allein 2014 konnten 480.000 Exemplare der auch als Pedelecs bekannten Gefährte bundesweit verkauft werden, wie der Zweirad-Industrie-Verband berichtet.

Wie gefährlich Pedelecs sind, wollte aktuell die Unfallforschung der Versicherer (UDV) herausfinden. Und hat hierfür keine Kosten und Mühen gescheut. Nicht nur wurde die Verkehrsunfallstatistik ausgewertet, sondern auch eine vierwöchige Fahrverhaltensstudie durchgeführt. Insgesamt 90 E-Bikes und „normale“ Fahrräder haben die Verkehrsexperten mit Kameras und Sensoren bestückt, um zu ermitteln, ob Pedelecs öfters in Gefahrensituationen verwickelt werden.

Dabei stellte sich heraus, dass die Unterschiede in der Nutzung, in den gefahrenen Wegstrecken und bei den Geschwindigkeiten gering sind. „Nutzer setzen die Motorunterstützung offenbar in erster Linie ein, um fahrradähnliche Geschwindigkeiten mit geringerem Aufwand zu erreichen“, heißt es in einer Pressemeldung des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Das gelte besonders für ältere Radfahrer, die wichtigste Zielgruppe für Elektrofahrräder sind.

Unfallgefahr trotz allem hoch

Die gute Nachricht ist also, dass Elektrofahrräder kein größeres Unfallrisiko haben als normale Drahtesel. Dennoch darf man die Unfallgefahr nicht unterschätzen. Eine Auswertung der Unfallstatistik für 2014 ergab, dass Vorfälle mit Toten und Verletzten überproportional außerhalb von Ortschaften zu beklagen waren. Auch würden Autofahrer dazu neigen, die Geschwindigkeit der Pedelecs mit ihren flinken Hilfsmotoren zu unterschätzen.

So haben Radfahrer allgemein ein hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Allerdings wird die Art des Fahrrades nicht bei der offiziellen Unfallstatistik ausgewiesen, also nicht erfasst, ob die Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor unterwegs sind.

Keine Versicherungspflicht bis 25 km/h

Ob für E-Bikes eine Versicherungspflicht besteht, hängt übrigens von der Leistung ab. Bis 25 km/h bzw. einem maximal 250 Watt starken Motor werden sie als Fahrräder eingestuft. Hier muss keine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, auch ein Führerschein wird nicht benötigt.

Anders jedoch, wenn es sich um sogenannte S-Pedelecs handelt, die weit leistungsstärker sind. Diese Zweiräder erreichen Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern, weshalb sie rechtlich als Mofas gelten. Für derart schnelle Gefährte muss eine Mofa-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch Nummernschild und Helm sind hier unbedingt vorgeschrieben.

Wer nicht jeden Berg mit bloßer Muskelkraft hinaufstrampeln will und auch zum Schieben zu bequem ist, für den bieten Elektrofahrräder die ideale Lösung. 2014 wurden deutschlandweit rund 480.000 E-Bikes verkauft, wie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) berichtet. Besonders bei der Generation Ü50 erfreuen sich Fahrräder mit Hilfsmotor großer Beliebtheit. Warum soll man sich beim Radfahren nicht von einem Motor unterstützen lassen, wenn die Kraft im Alter nachlässt?

Keine Versicherungspflicht für Pedelecs bis 25km/h

Die Pflicht, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, besteht für die auch als „Pedelecs“ bekannten Gefährte nicht. Zumindest gilt dies dann, wenn das E-Bike einen maximal 250 Watt starken Motor hat und die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h gedrosselt ist. Dann entfällt auch die Helm- und Führerscheinpflicht.

Anders gestaltet sich die Situation bei den weit leistungsstärkeren S-Pedelecs, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen und mit einer Motorleistung bis 500 Watt ausgestattet sind. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, benötigt man für diese Zweiräder einen Führerschein der Klasse M und einen Helm. Auch brauchen S-Pedelecs ein Nummernschild und müssen wie ein Mofa mit der Haftpflichtversicherung versichert werden!

Unfallversicherung auch für „langsame“ E-Bikes

Radfahrer, die sich für ein nicht versicherungspflichtiges Pedelec mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit entscheiden, sollten sich dennoch Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen. So ist eine Unfallversicherung für Radler grundsätzlich zu empfehlen. Zwar zweigen Statistiken der Bayrischen Polizei, dass E-Bikes nicht häufiger in Unfälle verwickelt sind als „herkömmliche“ Fahrräder. Aber allgemein haben Radfahrer ein hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Hier hilft eine private Unfallversicherung, die finanziellen Folgen aufzufangen.

Auch eine private Haftpflichtversicherung sollten E-Bike-Nutzer im Gepäck haben. Wer mit seinem Pedelec zum Beispiel einen Fußgänger umfährt oder gegen ein parkendes Auto donnert, muss für den entstandenen Schaden einstehen. Hier empfiehlt es sich, im Versicherungsvertrag die Absicherung für E-Bikes zu prüfen: Nicht jeder Tarif bietet für die flinken Gefährte Schutz! Und auch auf einen Helm sollte man trotz fehlender Pflicht nicht verzichten – letztendlich geht es um die eigene Gesundheit.

Endlich ist es wieder soweit: Der Frühling lockt mit milden Temperaturen nach draußen! Das freut auch die Freunde des Radfahrens, die vielerorts schon wieder kräftig in die Pedalen treten. Aber Vorsicht: Radfahren ist durchaus nicht ohne Risiko.

Keine Frage, Radfahren ist gesund und macht Spaß. Aber wer sich mit seinem flotten Drahtesel auf die Straße begibt, setzt sich auch einem Risiko aus. Die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer ist 2014 um 35 Prozent gestiegen, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Besonders ältere Menschen sind gefährdet: Jeder zweite tödlich Verunglückte war älter als 65 Jahre!

Auch Verletzungen sind bei Unfällen und Stürzen keine Seltenheit. Was viele Bundesbürger nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt in der Regel nur, wenn sich der Rad-Unfall auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat oder ein Schüler auf dem Weg zur Schule verunglückte. In der Freizeit aber muss eine private Unfall-Police abgeschlossen werden, damit Schutz besteht. Hier herrscht noch Aufklärungsbedarf: Nicht einmal jeder dritte Deutsche besitzt eine solche Versicherung.

Wer oft mit dem Rad unterwegs ist, sollte deshalb über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken. Der Versicherer zahlt dann eine vorher vereinbarte Kapitalleistung und/oder Unfallrente, wenn eine laut Vertrag vereinbarte Beeinträchtigung infolge des Unfallereignisses eintritt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Schutz rund um die Uhr! Als Alternative bietet sich auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung an.

Eine weitere wichtige Police für Radfahrer ist überdies die Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn durch eigenes Fehlverhalten Dritten ein Schaden entsteht. Und das kann im Stadtgewimmel schnell geschehen! Plötzlich hat man versehentlich eine Rentnerin erwischt, die mit schweren Tüten die Einkaufsstraße langläuft. Oder der Sportwagen des Chefs hat einen Kratzer, weil man sich bei der Einfahrt auf den Betriebs-Innenhof verschätzt hat. Der Haftpflichtversicherer ersetzt in der Regel den Schaden, sofern er nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Aber natürlich ist es besser, wenn erst gar nicht etwas geschieht. Für die Sicherheit können Radfahrer selbst etwas tun. Selbstverständlich sollte es sein, einen Helm zu tragen – viele schwere Kopfverletzungen können so vermieden werden. Reflektoren an den Radspeichen und helle Kleidung sorgen dafür, dass man im Verkehr gut gesehen wird. Vorsicht ist auch geboten, wenn ein LKW im Stadtverkehr rechts abbiegen will – oft befinden sich dabei die Radler im toten Winkel des Außenspiegels, auch wenn sie eigentlich Vorfahrt haben. Hier ist es im Zweifel ratsam, abzusteigen und den Brummi-Fahrer vorzulassen.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Radfahrer auch dann den vollen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie zum Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm getragen haben. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil bestätigt (Az. VI ZR 281/13).

Im verhandelten Rechtsstreit mussten die Richter sich mit der Frage auseinander setzen, ob Radfahrern eine Teilschuld zugesprochen werden kann, wenn der Verzicht auf einen Fahrradhelm ihre Verletzung verschlimmert. Geklagt hatte eine Frau, die auf dem Weg zur Arbeit vom Rad stürzte, weil eine PKW-Führerin plötzlich die Tür ihres Fahrzeuges öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, kam zu Fall und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Ihren Beruf als Physiotherapeutin kann die Frau seitdem nur noch eingeschränkt ausüben. Einen Helm trug sie nicht.

Urteil der Vorinstanz zugunsten der Radfahrerin aufgehoben

In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Schleswig noch auf eine 20prozentige Teilschuld der Radfahrerin bestanden. Weil die Verletzungsgefahr im Straßenverkehr hoch sei, könne davon ausgegangen werden, „dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens einen Helm tragen wird“, argumentierten die Richter.

Doch der Bundesgerichtshof korrigierte in höchster Instanz das Urteil zugunsten der verunglückten Radlerin. Die Richter betonten, dass es in Deutschland keine Helmpflicht gebe und folglich der Radfahrerin kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Auch habe im Unfalljahr 2011 „kein allgemeines Verkehrsbewusstsein“ geherrscht, dass beim Radfahren das Tragen eines Helmes erforderlich und zumutbar sei. Lediglich elf Prozent aller bundesdeutschen Radfahrer trugen innerorts einen Kopfschutz, wie aus Erhebungen der Bundesanstalt für Straßenwesen hervorgeht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der PKW-Führerin muss der Radfahrerin nun sämtliche Kosten ersetzen, die aus dem Unfall resultieren. Auch ein Schmerzensgeld steht der Frau zu. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. VI ZR 281/13).

Trotz dieses Urteils sollten Menschen, die sich gerne aufs Velo schwingen, nicht auf einen Helm verzichten. Tests haben gezeigt, dass gerade bei leichten Stürzen die Gefahr einer Kopfverletzung deutlich reduziert werden kann, wenn man einen Schutzhelm trägt.

Seit Wochen lockt das schöne Frühlingswetter ins Freie. So mancher lässt da das Auto in der Garage stehen und schwingt sich aufs Fahrrad, um zur Arbeit zu radeln oder Erledigungen zu machen. Aber Vorsicht: Wenn die Radfahrer ausströmen, sind auch Langfinger unterwegs!

Es ist wieder Fahrradsaison – und damit auch Hochsaison für Diebe. Laut Kriminalstatistik werden jedes Jahr weit über 300.000 Fahrräder geklaut, Großstadt-Bewohner sind besonders gefährdet. Allein in der Hauptstadt Berlin nimmt die Polizei täglich 70 Anzeigen wegen entwendeter Drahtesel entgegen. Dass die Betroffenen ihr Gefährt jemals wiedersehen, ist unwahrscheinlich, denn nur etwa 10 Prozent aller Diebstähle können aufgeklärt werden.

Das richtige Fahrradschloss entscheidet!

Auch wenn die Gauner immer raffinierter werden und es keinen vollkommenen Schutz für das Velo gibt, so sorgt doch ein gutes Fahrradschloss für mehr Sicherheit. Dabei gilt die Faustregel: je robuster das Material, desto eher kann ein Dieb von seinem verderblichen Vorhaben abgebracht werden. Massive Stahlketten, Bügel- und Panzerkabelschlösser haben schon so manchen Fahrrad-Knacker zur Aufgabe gezwungen!

Die größte Sicherheit bietet ein Rahmenschloss. Der Nachteil: damit lässt sich ein Rad nicht überall festmachen. Auch ein Bügelschloss leistet gute Dienste, in weniger als drei Minuten ist es kaum aufzubrechen. Nicht zu empfehlen sind hingegen Spiralkabel oder Zahlenschlösser. Ob ein Schloss sicher ist, können Radfahrer anhand der Sicherheitsstufe erkennen, die viele Hersteller ausweisen. Die Stufen 7-10 bieten guten Schutz, 1-3 hingegen sind für geübte Langfinger kaum ein Hindernis.

Darüber hinaus entscheidet die richtige Befestigung, ob ein Rad ein leichtes Diebesgut ist oder nicht. Hinter- und Vorderrad sowie der Rahmen sollten an einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen sein – sogar in kollektiv genutzten Kellern und Fahrradabstellräumen.

Fahrradversicherung ist nicht gleich Fahrradversicherung

Wer sich nicht allein auf sein Schloss verlassen will, kann sich mit einer Fahrrad- oder Hausratversicherung gegen den Diebstahl schützen. Bei einer Hausratpolice wird in der Regel ein Aufpreis fällig, wenn das Fahrrad abgesichert werden soll. Auf jeden Fall gilt es im Vertrag nachzulesen, ob und in welchem Umfang Fahrräder Schutz genießen.

Das gilt auch deshalb, weil nicht jede Gesellschaft rund um die Uhr für gestohlene Drahtesel aufkommt. Manche Versicherer leisten keinen Ersatz, wenn das Rad in der Nacht zwischen 22 und 07:00 Uhr entwendet wurde. Auch teures Zubehör wie etwa ein Kinderanhänger ist nicht mit jeder Police geschützt.

Damit es die Langfinger nicht zu einfach haben, muss der Versicherte strenge Sorgfaltspflichten beachten. Als selbstverständlich betrachten es die Versicherer mittlerweile, dass das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss gesichert war. Auch schreiben die Versicherungsbedingungen oftmals vor, das Rad an einem fest verankerten Gegenstand wie etwa einem Laternenpfahl oder Fahrradständer zu befestigen.

Viele Versicherer zahlen nur für registrierte Räder

Ebenfalls wichtig: Viele Versicherungen leisten nur dann, wenn das gestohlene Rad polizeilich registriert war. Aber keine Sorge: Eine Registrierung des Fahrrades ist in vielen Städten bei der Polizei kostenfrei möglich. Wird das Rad zum Diebesgut, kann es so leichter in eine Fahndungsdatei übernommen werden. Zudem sieht sich die Polizei mit dem Problem konfrontiert, dass viele Räder sichergestellt, aber nicht mehr an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden können, weil die Adresse des Radeigners unbekannt ist.

Hier schafft eine Fahrradcodierung Abhilfe, denn in verschlüsselter Form werden Wohnort, Adresse sowie die Initialen des Besitzers eingraviert. Positiver Nebeneffekt: Auch Diebe schreckt eine derartige Markierung ab. Der Weiterverkauf eines codierten Fahrzeuges ist riskant, deshalb lassen Kriminelle lieber die Finger davon. Ein deutlich sichtbarer Aufkleber, der auf die Markierung hinweist, wirkt zusätzlich als Warnzeichen.