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Sollten auch Demenzkranke eine Privathaftpflichtversicherung besitzen? Da eine Demenz nicht automatisch eine Deliktunfähigkeit nach sich zieht, raten Versicherungsexperten dazu, den bestehenden Privathaftpflicht-Vertrag nicht zu kündigen.

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen deliktunfähige Personen für vorsätzlich oder fahrlässig angerichtete Schäden keinen Ersatz leisten. In der Regel sind die Aufsichtspflichtigen für derartige Delikte haftbar zu machen, sofern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt: etwa die Eltern für ihre Kinder.

Deshalb kündigen viele Angehörige die Haftpflichtversicherung, wenn ein Mitglied der Familie an Demenz erkrankt. Doch das ist nicht ohne Risiko. Wie ein großer Verbraucherverein mitteilt, zieht eine Demenz nicht automatisch die Deliktunfähigkeit des Betroffenen nach sich. Das gilt vor allem dann, wenn sich die Krankheit noch in einem sehr frühen Stadium befindet.

Verursacht ein Demenzkranker einen Personen- oder Sachschaden, wird die Versicherung im Einzelfall prüfen, ob eine Deliktunfähigkeit vorgelegen hat. Im Zweifel obliegt die Einschätzung einem Amts- oder Landsgericht. Dann kann es passieren, dass sogar ein Demenzkranker in Haftung genommen wird!

Die voreilige Kündigung der Haftpflicht eines Erkrankten ist folglich nicht empfehlenswert. Dies gilt auch dann, wenn der Demenz-Patient bereits in die Obhut einer Pflegeeinrichtung gegeben wurde. Wer auf „Nummer Sicher“ gehen will, sollte im Haftpflichtvertrag nachlesen, ob eine Deliktunfähigkeitsklausel vereinbart ist. Dann leistet der Versicherer auch für die Schäden, die eine solche Person verursacht!

Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch von Patienten eines Alten- oder Pflegeheims steuerlich geltend gemacht werden. Vor allem, wenn sie im Heim einen eigenen Haushalt führen, ist dies unproblematisch.

Wer in einem Alten- oder Pflegeheim wohnt, der ist mitunter auch auf die Leistung einer Reinigungskraft, eines Essens-Services oder Hausmeisters angewiesen. Wie nun der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe (BDL) in Berlin mitteilt, können diese Ausgaben auch bei stationärer Betreuung von der Steuer abgesetzt werden – vor allem dann, wenn ein eigener Haushalt in der Einrichtung geführt wird.

Hausmeister- und Serviceleistungen absetzbar

In der Einkommenssteuer-Erklärung können Senioren zum Beispiel die Kosten für die Reinigung ihres Apartments und der Gemeinschaftsflächen geltend machen. Auch das Zubereiten und Servieren der Mahlzeiten fallen unter die absetzbaren Leistungen. Die Kosten für den Hausmeister und das Vorhalten einer 24-Stunden-Betreuung sind ebenfalls steuerlich begünstigt.

Schwieriger wird es hingegen, wenn kein eigener Haushalt in einer Betreuungseinrichtung unterhalten wird. Dann sind nur Leistungen absetzbar, die mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind – etwa das Zubereiten von Essen oder ein Wäscheservice, sofern die Leistungen im Heim erbracht werden.

Es droht eine Pflegelücke

Nicht absetzbar sind hingegen die hohen Betreuungs- und Pflegekosten selbst. Und das ist durchaus ein Risiko, bietet doch die gesetzliche Pflegeversicherung bestenfalls eine Art Teilkasko-Schutz. Abhängig von der Pflegestufe steuert die Pflegekasse zwischen 1.023 Euro und 1.918 Euro im Monat zu (vollstationäre Pflege) – die Heimkosten können aber über 3.000 Euro betragen.

Reicht die Rente nicht aus, um damit die Heimunterkunft zu finanzieren, bittet das Sozialamt Angehörige in gerader Linie zur Kasse. Neben Ehegatten, den Eltern und den leiblichen Kindern können sogar Enkel zur Zahlung verpflichtet werden! Hier hilft eine private Pflegeversicherung, das finanzielle Risiko für die Angehörigen zu minimieren. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung.

Wenn in wenigen Tagen die Sommerferien enden, herrscht auch bei den ABC-Schützen helle Aufregung: Viele 6- bis 7jährige werden dann erstmals ihren Schulranzen schnüren. Rund 690.000 Kinder werden voraussichtlich in diesem Jahr eingeschult. Doch in die Zuckertüte gehören nicht nur Süßigkeiten, Füllfederhalter und ein Lineal hinein: Auch so mancher Versicherungsschutz sollte sich in der Tüte befinden!

Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Schulanfänger. Zwar springt der gesetzliche Unfallversicherungsträger (DGUV) auch bei Unfällen in der Schule und auf dem Weg dorthin ein. Doch zeigt sich der gesetzliche Unfallschutz äußerst lückenhaft. Schon wenn das Kind auf dem Nachhauseweg einen Umweg zum Spielplatz macht oder auf einen Baum klettert, kann es sein, dass der gesetzliche Schutz erlischt. Anders jedoch eine private Police: sie leistet in der Regel unabhängig von Zeitpunkt und Ursache des Unfalls!

Mindestens ebenso sinnvoll ist der Abschluss einer privaten Invaliditätsversicherung. Denn laut statistischen Zahlen resultieren nur 0,45 Prozent aller bleibenden Schäden bei Kindern aus einem Unfall. Weit häufiger sind jedoch Krankheiten wie z.B. eine bakterielle Meningitis Ursache für dauerhafte Beeinträchtigungen – in diesem Fall würde eine Unfallpolice nicht zahlen. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet hingegen eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald beim Kind eine Behinderung von mindestens 50 Prozent lauf SGB IX zu beklagen ist. Das Geld kann dann z.B. für Pflegeleistungen oder die Ausbildung des Kindes genutzt werden.

Eltern sollten auch den eigenen Versicherungsschutz überprüfen!

Wichtig ist jedoch nicht nur die Absicherung des Kindes – auch über den eigenen Versicherungsschutz sollten sich Eltern Gedanken machen. So sind Kinder in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten mit abgesichert, wenn sie Dritten einen Schaden zufügen. Im Straßenverkehr gelten Kinder jedoch erst ab 10 Jahren als deliktfähig. Verursacht ein jüngeres Kind einen Verkehrsunfall, zahlt die Haftpflicht nur, wenn laut Versicherungsvertrag eine Leistung für deliktunfähige Kinder vorgesehen ist. Sonst bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen!

Eine Absicherung für den eigenen Todesfall ist ebenfalls empfehlenswert. Denn auch, wenn man den Gedanken an den eigenen Tod am liebsten verdrängt – wirklich sicher ist niemand davor. Ein Todesfall kann für die Familie schnell das finanzielle Aus bedeuten, vor allem dann, wenn der Hauptverdiener plötzlich nicht mehr da ist. Hier schafft eine Risikolebensversicherung Sicherheit. Im Falle des Todes der versicherten Person erhält die im Vertrag begünstigte Personen eine vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt.

Welche weiteren Policen sich für Eltern und Kinder empfehlen, darüber schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!

Wenn in wenigen Tagen die Sommerferien enden, herrscht auch bei den ABC-Schützen helle Aufregung: Viele 6- bis 7jährige werden dann erstmals ihren Schulranzen schnüren. Rund 690.000 Kinder werden voraussichtlich in diesem Jahr eingeschult. Doch in die Zuckertüte gehören nicht nur Süßigkeiten, Füllfederhalter und ein Lineal hinein: Auch so mancher Versicherungsschutz sollte sich in der Tüte befinden!

Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Schulanfänger. Zwar springt der gesetzliche Unfallversicherungsträger (DGUV) auch bei Unfällen in der Schule und auf dem Weg dorthin ein. Doch zeigt sich der gesetzliche Unfallschutz äußerst lückenhaft. Schon wenn das Kind auf dem Nachhauseweg einen Umweg zum Spielplatz macht oder auf einen Baum klettert, kann es sein, dass der gesetzliche Schutz erlischt. Anders jedoch eine private Police: sie leistet in der Regel unabhängig von Zeitpunkt und Ursache des Unfalls!

Mindestens ebenso sinnvoll ist der Abschluss einer privaten Invaliditätsversicherung. Denn laut statistischen Zahlen resultieren nur 0,45 Prozent aller bleibenden Schäden bei Kindern aus einem Unfall. Weit häufiger sind jedoch Krankheiten wie z.B. eine bakterielle Meningitis Ursache für dauerhafte Beeinträchtigungen – in diesem Fall würde eine Unfallpolice nicht zahlen. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet hingegen eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald beim Kind eine Behinderung von mindestens 50 Prozent lauf SGB IX zu beklagen ist. Das Geld kann dann z.B. für Pflegeleistungen oder die Ausbildung des Kindes genutzt werden.

Eltern sollten auch den eigenen Versicherungsschutz überprüfen!

Wichtig ist jedoch nicht nur die Absicherung des Kindes – auch über den eigenen Versicherungsschutz sollten sich Eltern Gedanken machen. So sind Kinder in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten mit abgesichert, wenn sie Dritten einen Schaden zufügen. Im Straßenverkehr gelten Kinder jedoch erst ab 10 Jahren als deliktfähig. Verursacht ein jüngeres Kind einen Verkehrsunfall, zahlt die Haftpflicht nur, wenn laut Versicherungsvertrag eine Leistung für deliktunfähige Kinder vorgesehen ist. Sonst bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen!

Eine Absicherung für den eigenen Todesfall ist ebenfalls empfehlenswert. Denn auch, wenn man den Gedanken an den eigenen Tod am liebsten verdrängt – wirklich sicher ist niemand davor. Ein Todesfall kann für die Familie schnell das finanzielle Aus bedeuten, vor allem dann, wenn der Hauptverdiener plötzlich nicht mehr da ist. Hier schafft eine Risikolebensversicherung Sicherheit. Im Falle des Todes der versicherten Person erhält die im Vertrag begünstigte Personen eine vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt.

Welche weiteren Policen sich für Eltern und Kinder empfehlen, darüber schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!

Wer lebt gesünder und bewusster – die Alten oder die Jungen? Laut einer aktuellen Studie haben die Über-50-Jährigen den Jüngeren einiges voraus. Sie ernähren sich gesünder, sind gelassener – und engagieren sich besonders oft ehrenamtlich.

Zu einem überraschenden Ergebnis kommt eine aktuelle Generationenstudie die Erfurter Forschungsinstitutes INSA. Demnach sind nicht die jungen Menschen wirklich „cool“, sondern jene, die bereits ihr 50. Lebensjahr überschritten haben. Viele der über 50-jährigen Deutschen leben gelassener und zugleich bewusster als die Jüngeren, wie die Forscher berichten.

Im Zuge der Untersuchung wurden in diesem und im vergangenen Jahr mehr als 3.000 Menschen befragt. Der bewusstere Lebenswandel der Generation 50Plus drückt sich dabei auch in einer gesünderen Ernährung aus. 71 Prozent der Über-50-Jährigen essen mindestens einmal am Tag Obst, 58 Prozent täglich Gemüse. Bei den jüngeren Umfrageteilnehmern trifft das nicht einmal auf jeden Zweiten zu.

Spezielle Unfallversicherungen für Senioren

Auch die Versicherungswirtschaft hat längst erkannt, dass Senioren längst nicht zum „Alten Eisen“ gehören. Und so finden sich mittlerweile spezielle Unfallversicherungstarife im Angebot, die genau auf die Bedürfnisse der „Golden Ager“ abgestimmt sind. Sei es eine Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch, ein Menüservice nach einer schweren Operation oder die Installation eines Hausnotrufes: Viele Seniorentarife bieten ein Leistungsplus zu reduzierten Prämien. Hier lohnt es sich nachzufragen! In der Regel ist ein solches Angebot ab dem 55. Lebensjahr abschließbar.

Noch ein Ergebnis der INSA-Studie überrascht: Demnach beabsichtigt jeder zweite Senior, im Ruhestand ein ehrenamtliches Engagement aufzunehmen. Derzeit engagiert sich ein knappes Drittel der Bundesbürger ehrenamtlich – 36 Prozent der über 50-Jährigen und 24 Prozent der Jüngeren. Für ehrenamtliche Tätigkeiten leistet in der Regel auch die gesetzliche Unfallversicherung.

Bereitschaft, den Partner zu pflegen

Dass mit dem Alter auch ein hohes Pflegerisiko verbunden ist, darüber sind sich die Bundesbürger bewusst. Und durchaus bereit, Opfer zu bringen. 84 Prozent der Umfrageteilnehmer wären zur Pflege ihrer Eltern oder ihres Lebenspartners bereit, wobei sich 87 Prozent der Älteren und 81 Prozent der Unter-50-Jährigen dazu bekennen.

Damit die Pflege finanziell abgesichert ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Auch dank der staatlich geförderten Pflege-Bahr-Policen ist das für betagtere Neukunden eine Option. Denn bei diesen Pflegetagegeldversicherungen darf der Versicherer niemanden aufgrund einer Vorerkrankung oder des Alters ablehnen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Der 08. August steht ganz im Zeichen der Samtpfötchen: weltweit wird an diesem Datum der Internationale Katzentag begangen. Doch wer sich einen Stubentiger in die eigenen vier Wände holt, sollte auch den Versicherungsschutz nicht vernachlässigen. Schließlich kann so einiges kaputt gehen, wenn die Katze umher tollt und über Fenstersimse oder Schränke schleicht.

Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden Dritter

Dringt das Kätzchen in die Nachbarwohnung ein und stößt dort eine teure Vase um, dann ist der Tierhalter hierfür haftbar zu machen. Um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, muss der Katzenfreund aber keine extra Tierhalterhaftpflicht abschließen. Eine einfache Privathaftpflichtversicherung reicht aus, um „zahme“ Haustiere wie Katzen abzusichern.

Aber Vorsicht: nicht für jeden Schaden kommt der Privathaftpflicht-Versicherer auf. Hinterlässt das Kätzchen Kratzspuren auf dem Parkett einer Mietwohnung, muss der Halter selbst zahlen. Denn Abnutzung und Verschleiß sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur falls Schäden „plötzlich und spontan“ entstehen, springt die Haftpflichtversicherung ein.

Katzenkrankenversicherung zahlt bei teuren OP-Kosten

Geht es der Katze gut, freut sich der Mensch – doch ist die Katze krank, muss er zahlen. Hat sich die Katze einen schwierigen Bruch zugezogen, stellt der Tierarzt für die notwendige Operation schnell eine Rechnung über mehrere tausend Euro aus. Besonders Freigängerkatzen sind bedroht, sich bei ihren nächtlichen Streifzügen eine Verletzung einzufangen. Schließlich lassen die Tiere jede Vorsicht vermissen, wenn sie eine Maus oder einen Vogel sehen.

Für die entstehenden Arztkosten bieten die Versicherer spezielle Katzenkrankenversicherungen oder Katzen-OP-Versicherungen an. Eine solche Police erstattet nicht nur den Schaden, wenn sich die Katze verletzt hat. Auch präventive Maßnahmen wie Impfungen oder Entwurmungskuren werden abhängig vom jeweiligen Vertrag erstattet. Einziger Wermutstropfen: Mit Kosten von über 20 Euro im Monat sind die Policen recht teuer. Deshalb muss jeder Katzenliebhaber selbst entscheiden, ob er alternativ etwas Geld zurücklegt.

Müssen Hunde im Auto angeschnallt werden? Dieser Frage ging die Unfallforschung eines großen Versicherers nach und führte Crash-Tests mit speziellen Hunde-Dummies durch. Das Ergebnis ist eindeutig: auch ein Hund braucht im PKW einen Sicherheitsgurt.

Die Bundesbürger sind auf den Hund gekommen! Rund 5 Millionen der treuen Vierbeiner lebten 2013 in deutschen Haushalten, wie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) mitteilt. In 280.000 Familien lebten sogar 3 oder mehr Hunde. Die Popularität ist wenig verwunderlich, schließlich wusste schon Jazz-Legende Louis Armstrong: „Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.“

Allein bleiben die geselligen Tiere aber äußerst ungern, und so versteht es sich, dass sie ihr Herrchen oder Frauchen gelegentlich im Auto begleiten. Aber Vorsicht: Unerlässlich ist es dabei, den Hund mit einem Sicherheitsgeschirr anzuschnallen. Denn wie beim Menschen auch kann der Verzicht auf den Gurt verheerende Folgen haben, wenn es zum Unfall kommen sollte.

Hund fliegt mit hohem Tempo in Richtung Windschutzscheibe

Ein großer deutscher Versicherer wollte herausfinden, wie hoch die Verletzungsgefahr ist, wenn Hunde im Auto nicht angeschnallt werden. Ein Crash-Test mit Hundeattrappen zeigte teils erschreckende Ergebnisse. Die Techniker simulierten verschiedene Unfallsituationen und stellten fest, dass ein Hund bereits bei einer Geschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde eine Aufprallkraft entwickelt, die dem Vierzigfachen seines Körpergewichts entspricht.

Bei einem deutschen Schäferhund werden so aus dem ursprünglichen Gewicht von ca. 35 Kilogramm schnell über 1.400 Kilogramm, mit dem der Hund nach einem Unfall durch den Fahrzeuginnenraum fliegt. Das bedeutet: nicht nur für das Tier besteht ein erhebliches Risiko sich zu verletzen oder gar getötet zu werden, sondern auch für andere Insassen. Schließlich ist es nicht ohne Weiteres wegzustecken, wenn ein Gewicht von mehr als einer Tonne gegen den Kopf oder die Kniescheibe stößt.

Das Hundegeschirr bietet guten Schutz

Eins haben die Crash-Tests des Versicherers aber auch gezeigt: mit einem Hundegeschirr oder einer Hundebox, die in den Kofferraum montiert werden kann, sind Mensch und Tier im Auto geschützt. Während der ungesicherte Hunde-Dummy geradewegs in Richtung der Windschutzscheibe flog, blieb der angeschnallte Dummy auf der Rückbank sitzen. Es sollte also eine Selbstverständlichkeit sein, das Tier im Auto festzuschnallen. Nicht nur dem Hund zuliebe!

In den Kinderkliniken gibt es immer weniger Muttermilchbanken. Deshalb greifen Mütter, die ihr Kind nicht selbst stillen können, vermehrt auf Angebote aus dem Internet zurück, um den Säugling mit Muttermilch zu versorgen. Doch der Internethandel ist nicht ungefährlich: in der Regel wird die Milch hier nicht auf Keime und Krankheitserreger untersucht.

Für Säuglinge ist Muttermilch die beste Nahrung. Sie ist reich an wertvollen Vitaminen und Proteinen. Auch stärken die enthaltenen Antikörper das Immunsystem des Kindes. Viele Gesundheitsexperten sind sich einig, dass künstlich erzeugte Babynahrung keinen gleichwertigen Ersatz bieten kann. Kinder, die nicht mit Muttermilch groß gezogen werden, sind beispielsweise anfälliger für bestimmte Krankheiten.

Muttermilchbanken bieten Hilfe für Frauen, die nicht stillen können

Doch was ist mit jenen Frauen, die ihr Kind nicht selbst stillen können, etwa weil sie eine Entzündung oder eine Krankheit haben? Für diese jungen Mütter haben Kliniken sogenannte Muttermilchbanken eingerichtet. Frauen, die zu viel Muttermilch „produzieren“, können hier für die Babys nicht stillfähiger Mütter spenden und somit dazu beitragen, dass auch sie vom kostbaren Lebenssaft profitieren.

Ärgerlicherweise ist die Zahl der Muttermilchbanken in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen. Nur noch 13 von 200 Kinderkliniken in Deutschland bieten einen derartigen Service an, wie die Europaen Milk Bank Association (EMBA) berichtet. Allein auf dem Gebiet der neuen Bundesländer wurden in den letzten 25 Jahren 53 Einrichtungen dieser Art geschlossen. Und auch die Spendenbereitschaft der Mütter habe nachgelassen, klagen die Kinderkliniken.

Gefährlicher Trend: Muttermilchbörsen im Internet

Aufgrund der großen Nachfrage ist in Deutschland vor wenigen Monaten erstmals eine private Onlinebörse für Muttermilch an den Start gegangen, wo stillende und nicht stillfähige Mütter miteinander in Kontakt treten können. In anderen Ländern sind derartige Online-Angebote für Muttermilch schon länger etabliert. Doch Mediziner warnen: diese Kontaktbörsen können gefährlich sein.

Während nämlich in den Muttermilchbanken der Kliniken die Milch mit einem aufwendigen und teuren Verfahren behandelt wird, um Krankheitserreger und Keime abzutöten, findet dies bei den Tauschbörsen im Netz nicht statt. Auch müssen spendenwillige Mütter im Krankenhaus einen Gesundheitsbogen ausfüllen, wo sie etwa zu möglichem Drogenkonsum oder Krankheiten befragt werden. Bei Onlinebörsen sind diese Angaben hingegen freiwillig.

Und so warnt der Bundesverband für Kinder- und Jugendärzte davor, die Online-Tauschbörsen sorglos in Anspruch zu nehmen. „Spenderinnen können Medikamente oder Drogen nehmen, ansteckende Krankheiten wie Aids oder Hepatitis haben. Keine Mutter kann kontrollieren, ob die fremde Muttermilch für das eigene Kind unbedenklich ist“, sagt Verbandspräsident Wolfram Hartmann dem Onlineportal gründerszene.de

Selbst Vorkehrungen treffen!

Wenn Mütter dennoch für ihre Kinder bei einer Online-Börse Muttermilch kaufen wollen, müssen sie selbst Vorkehrungen für die Sicherheit treffen. Zum Beispiel können sie Spenderinnen in der Nähe ihres Wohnortes suchen und sich mit ihnen bekannt machen, um die Verlässlichkeit und Gesundheit der Spenderin einzuschätzen.

Zusätzlich bieten Milchinstitute den Service, fremde Muttermilch auf Keime untersuchen zu lassen. Aber eine Belastung mit dem HIV-Virus lässt sich so nicht nachweisen, ein Restrisiko bleibt also bestehen. Eventuell kann die Spenderin um ein Gesundheitszeugnis gebeten werden.

Ansonsten sind die Muttermilchbanken der Kinderkliniken erste Wahl, denn hier ist die Milch wirklich rundum sicher. Um Alternativen abzuklären, bieten Frauenärzte und Hebammen Rat und Unterstützung.

Wie können Eltern ihre Kinder gegen bleibende Gesundheitsschäden absichern? Viele Experten raten zu einer Invaliditätsversicherung – sie bietet unabhängig von der Ursache für die Beeinträchtigung Schutz. Eine Unfallversicherung zahlt hingegen nur, wenn auch tatsächlich ein Unfallereignis die Verletzung bewirkt hat.

Glaubt man aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Institutes (RKI), dann geht es den meisten Kindern hierzulande gut. Zwar haben rund 16,2 Prozent eine chronische Erkrankung wie zum Beispiel Herzkrankheiten, Migräne oder Diabetes. Aber nur jedes fünfte Kind aus dieser Gruppe sei dadurch eingeschränkt oder daran gehindert, mit anderen Kindern zu spielen und zu toben. Folglich schätzen 94 Prozent der Eltern den Gesundheitszustand ihrer Sprösslinge als gut oder sehr gut ein, wie die Kinder- und Jugendgesundheitsstudie KiGGS zeigt.

Unfallversicherung oder Invaliditätsversicherung?

Trotz dieser positiven Zahlen wollen Eltern ihre Kinder für den Fall absichern, dass sie sich schwer verletzen oder gar einen bleibenden Schaden davontragen. Für viele ist dabei eine private Kinder-Unfallversicherung die erste Wahl. Und das auch durchaus nachvollziehbar, klettern Kinder doch gerne auf Bäume, wagen rasante Fahrten mit dem Fahrrad oder tollen übermütig auf dem Klettergerüst herum. Wenn dabei ein Unfall passiert, kommt der Unfallversicherer für gesundheitliche Schäden auf und zahlt eine laut Vertrag vereinbarte Summe.

Was jedoch viele Eltern nicht wissen: Häufiger noch als Unfälle sind schwere Krankheiten wie z.B. eine bakterielle Meningitis die Ursache für bleibende Schäden bei Kindern. Nur 0,45 Prozent aller schweren Beeinträchtigungen resultieren demnach aus einem Unfall. Im Falle einer Erkrankung aber würde die Unfallversicherung nicht zahlen. Sie leistet wirklich nur, wenn die Beeinträchtigung aus einem Unfallereignis resultiert.

Deshalb empfehlen Versicherungsexperten alternativ den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung. Bei einer solchen Police ist der Sprössling umfassender abgesichert. In der Regel leistet der Versicherer eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald die Behinderung 50 Prozent gemäß Sozialgesetzbuch IX beträgt: unabhängig von der Ursache für das Handicap. Das Geld kann dann etwa für Pflegeleistungen oder die Ausbildung des Kindes genutzt werden.

Vielfältige Möglichkeiten der Absicherung

Darüber hinaus gibt es noch andere Möglichkeiten der Absicherung. So werden auch für Kinder Krankenzusatzversicherungen angeboten, mit denen die Kleinen von einer Chefarztbehandlung oder von zusätzlichen Reha- und Serviceleistungen profitieren. Eine sogenannte „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ zahlt einen vorher festgelegten Einmalbetrag aus, wenn das Kind an einer im Versicherungsvertrag definierten Krankheit erkrankt – das Geld kann dann zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau des Hauses verwendet werden. Auch Kombi-Versicherungen mit Elementen verschiedener Sparten sind auf dem Markt erhältlich. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Radfahrer auch dann den vollen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie zum Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm getragen haben. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil bestätigt (Az. VI ZR 281/13).

Im verhandelten Rechtsstreit mussten die Richter sich mit der Frage auseinander setzen, ob Radfahrern eine Teilschuld zugesprochen werden kann, wenn der Verzicht auf einen Fahrradhelm ihre Verletzung verschlimmert. Geklagt hatte eine Frau, die auf dem Weg zur Arbeit vom Rad stürzte, weil eine PKW-Führerin plötzlich die Tür ihres Fahrzeuges öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, kam zu Fall und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Ihren Beruf als Physiotherapeutin kann die Frau seitdem nur noch eingeschränkt ausüben. Einen Helm trug sie nicht.

Urteil der Vorinstanz zugunsten der Radfahrerin aufgehoben

In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Schleswig noch auf eine 20prozentige Teilschuld der Radfahrerin bestanden. Weil die Verletzungsgefahr im Straßenverkehr hoch sei, könne davon ausgegangen werden, „dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens einen Helm tragen wird“, argumentierten die Richter.

Doch der Bundesgerichtshof korrigierte in höchster Instanz das Urteil zugunsten der verunglückten Radlerin. Die Richter betonten, dass es in Deutschland keine Helmpflicht gebe und folglich der Radfahrerin kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Auch habe im Unfalljahr 2011 „kein allgemeines Verkehrsbewusstsein“ geherrscht, dass beim Radfahren das Tragen eines Helmes erforderlich und zumutbar sei. Lediglich elf Prozent aller bundesdeutschen Radfahrer trugen innerorts einen Kopfschutz, wie aus Erhebungen der Bundesanstalt für Straßenwesen hervorgeht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der PKW-Führerin muss der Radfahrerin nun sämtliche Kosten ersetzen, die aus dem Unfall resultieren. Auch ein Schmerzensgeld steht der Frau zu. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. VI ZR 281/13).

Trotz dieses Urteils sollten Menschen, die sich gerne aufs Velo schwingen, nicht auf einen Helm verzichten. Tests haben gezeigt, dass gerade bei leichten Stürzen die Gefahr einer Kopfverletzung deutlich reduziert werden kann, wenn man einen Schutzhelm trägt.