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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird zu den wichtigsten Versicherungsarten überhaupt gezählt. Eine aktuelle Statistik der Versicherungswirtschaft zeigt nun, dass die Versicherer den Kunden nicht im Stich lassen. Mehr als drei von vier Anträgen auf BU-Rente werden positiv entschieden: und viele scheitern allein deshalb, weil sich der Antragsteller nicht mehr meldet.

Die privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherer bewilligen mehrheitlich eine BU-Rente, wenn der Versicherte einen entsprechenden Antrag stellt. Mehr als 77 Prozent der Leistungsanträge werden positiv entschieden, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft am Freitag in einem Pressetext. Das ausgewertete Datenmaterial stammt aus dem Jahr 2015, neuere Zahlen liegen nicht vor.

Viele Anträge allein deshalb abgelehnt, weil der Versicherte in den Job zurückkehren kann

Der Dachverband der Versicherer wertet die Zahlen als Beleg dafür, dass die Versicherer durchaus zuverlässig und loyal gegenüber ihren Kunden sind. “Versicherte können auf anhaltend hohe Leistungsquote bauen”, schreibt der GDV, und konstatiert: “In der weit überwiegenden Zahl der Fälle genehmigen die Versicherer die Anträge der Versicherten auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Wenn und Aber.”

Die vergleichsweise hohe Leistungsbereitschaft zeigt sich auch an der wichtigsten Ursache, weshalb die Versicherer Anträge ablehnen: In 28 Prozent der Fälle meldet sich der Antragsteller nicht wieder. In der Regel deshalb, weil sich der Gesundheitszustand des Antragstellers gebessert hat und er in seinen Job zurückkehren kann. Das ist eine positive Nachricht, weil viele Menschen in ihrem Beruf eben auch Sinn und Erfüllung finden.

Ermittelter Grad an Berufsunfähigkeit ist wichtiges Kriterium für Rente

Zweitwichtigster Grund für Ablehnung der BU-Rente ist mit 26 Prozent aller nicht bewilligten Anträge, dass der Versicherte den laut Vertrag vereinten Grad an Berufsunfähigkeit nicht erreicht. In der Regel besteht Anspruch auf eine Rente, wenn der Versicherte weniger als 50 Prozent seines bisherigen Pensums im Job leisten kann. Hier lauern tatsächlich Fallstricke, die in einen Rechtsstreit münden können. Es kann nämlich passieren, dass ein Gutachter des Versicherers den BU-Grad geringer einschätzt als ein Haus- oder Facharzt des Betroffenen. Deshalb sollte man zusätzlich zum BU-Schutz eine Rechtsschutzversicherung abschließen, so empfehlen Experten.

Drittwichtigstes Ablehnungskriterium: 24 Prozent der Anträge scheitern, weil der Versicherte den Leistungsantrag inklusive der dazugehörigen Fragen nicht oder nur unvollständig ausfüllt. Hierbei gilt es zu beachten, dass natürlich auch der Versicherer genau prüfen will, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, weil es immer wieder auch zu Betrug kommt. Deshalb muss der Antragsteller diesen Befund mit ärztlichen Diagnosen und Dokumenten bestätigen. Auch, wie es zur Berufsunfähigkeit kam und das Tätigkeitsprofil im Beruf aussah, muss man oft schriftlich erklären. Weil es hier auf Genauigkeit ankommt kann es hilfreich sein, beim Antrag professionelle Hilfe einzuholen.

Fest steht aber: Entgegen dem Klischee zahlen Berufsunfähigkeitsversicherer in der überwiegenden Mehrheit der Fälle eine Leistung aus, und zwar ohne Probleme. Deshalb sollte man auf den wichtigen Schutz auch nicht verzichten. Im Berichtsjahr 2016 haben die deutschen Lebensversicherer insgesamt 3,6 Milliarden Euro Kapital- und Rentenleistungen (2015: 3,44 Milliarden Euro) zur Invaliditätsabsicherung ausgeschüttet. Die durchschnittlich gezahlte Monatsrente beträgt dabei 630 Euro. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.

Die Versicherungswirtschaft hat letzte Woche die Diebstahlstatistik für das Jahr 2016 vorgestellt. Und die hat es in sich: pro Tag werden in Deutschland 340 versicherte Autos geknackt. Der Gesamtschaden beziffert sich auf mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.

Autodiebe haben in Deutschland nach wie vor Hochkonjunktur. Diesen bitteren Schluss lässt die aktuelle Schadenstatistik des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu. Demnach wurden im vergangenen Jahr 18.000 kaskoversicherte Autos in Deutschland gestohlen, was gegenüber 2015 immerhin ein Rückgang um rund acht Prozent bedeutet. Und dennoch: an einem einzigen Tag werden hierzulande 340 Autos entwendet!

Mehr Schadensaufwendungen pro Diebstahl

Ein deutlicher Aufwärtstrend ist bei den Schadenskosten pro geklautem Fahrzeug zu beobachten. Im Durchschnitt mussten die Kfz-Versicherer 2016 für ein entwendetes Auto 16.400 Euro zahlen: das sind fünf Prozent mehr als im Jahr zuvor. Schließlich verwandeln sich die Autos auch außerhalb des Motorraums immer mehr zu wahren High-Tech-Maschinen. Fahrassistenten, Bewegungssensoren etc. treiben die Kosten pro Fahrzeug in die Höhe. Auch für den Diebstahl elektronischer Bauteile zahlten die Versicherer im Schnitt fast 500 Euro mehr als im Vorjahr: über 4.100 Euro!

Wird ein Fahrzeug entwendet, zahlt in der Regel die Teilkasko-Versicherung für den Schaden. Auch wenn Teile gestohlen werden, die fest mit dem Auto verbunden sind oder fest eingebaut, springt die Teilkasko ein: das gilt etwa für Dachgepäckträger oder die Stereoanlage. Ebenso ersetzt werden eingeschlagene Fensterscheiben. Auch wer Vollkasko-versichert ist, genießt Schutz: Hierin ist die Teilkasko eingeschlossen.

Wertgegenstände nicht im Auto lassen!

Problematisch ist es jedoch, wenn mobile Geräte oder Wertgegenstände aus dem Auto entwendet werden, etwa mobile Navis, Smartphones oder Tablets. Hierfür zahlt die Versicherung in der Regel nicht – beziehungsweise nur dann, wenn diese Leistung explizit im Vertrag genannt wird. Aber selbst in diesem Fall ist die Ersatzzahlung auf einen sehr niedrigen Betrag beschränkt.

Deshalb sollten Wertgegenstände nicht im Auto liegen gelassen werden, warnt der GDV: schon gar nicht auf dem Sitz oder in der Hutablage, so dass sie von außen gut sichtbar sind. Schließlich gilt die alte Redensart: “Gelegenheit macht Diebe”. Besonders begehrt bei den Kriminellen sind übrigens große und teure Autos wie SUV, Jeeps und Sportwagen. Hier sind oft kriminelle Banden am Werk, die die Autos auf Bestellung entwenden.

Am 22. September ist Herbstanfang. Das nimmt der Versicherungsdachverband zum Anlass, auf eine unterschätzte Gefahr hinzuweisen: Starkregen sorgt regelmäßig für Millionenschäden. Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Die kalte Jahreszeit hat uns nun wieder ganz offiziell im Griff. Denn auch, wenn der Sommer mehr als durchwachsen war: Am 22. September beginnt der kalendarische Herbst. Da passt es, dass in den vergangenen Nächten schon vielerorts Bodenfrost zu beklagen war und die Temperaturen sich tatsächlich herbstlich anfühlten.

Das wiederum nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Anlass, auf den abgelaufenen Sommer zurückzublicken. Und dieser hielt in vielen Regionen so manche unliebsame Überraschung bereit. Vor allem im Harz und der Region Berlin-Brandenburg sorgten anhaltende Niederschläge nicht nur für lange Gesichter, sondern auch für einen Millionenschaden.

Mehr als 60 Millionen Euro Schaden in Berlin und Brandenburg

Beispiel Berlin-Brandenburg: Die Region wurde vom nassesten Sommer überhaupt heimgesucht, seit der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Niederschlagsmengen misst. Mit 420 Litern pro Quadratkilometer fiel mehr als doppelt so viel Regen wie sonst zu dieser Jahreszeit üblich.

Allein die Dauerniederschläge vom 20. Juni bis 20. Juli verursachten einen Versicherungsschaden von 60 Millionen Euro: Keller wurden überflutet, Straßen überspült, Gewerbebetriebe mussten teils ihre Produktion für mehrere Tage unterbrechen. Auch im Harz war an der Eckertalsperre ein Millionenschaden zu beklagen.

Elementarschadenversicherung schützt!

Das Heimtückische an Starkregen: Er kann überall und zu jeder Jahreszeit auftreten, wie die oben genannten Beispiele zeigen. Und auch in Häusern für Wasserschäden sorgen, die nicht in Nähe eines Gewässers gebaut sind. Deshalb sollten Hausbesitzer über den Abschluss einer Elementarschaden-Police nachdenken. Denn nur sie schützt vor den Folgen, wenn dauerhafter Regen das Gebäude schädigt. Um die Einrichtung und technische Geräte ersetzt zu bekommen, sollte zusätzlich auch die Hausratversicherung darauf überprüft werden, ob und in welchem Umfang sie bei Elementargefahren greift.

Der GDV warnt aber zugleich vor Panikmache. “Solche extremen Wetterlagen mit stärksten, aber lokal eingeschränkten Regenfällen sind in Deutschland nichts Außergewöhnliches”, betont Olaf Burghoff, Leiter Sachstatistik beim GDV. Im Juli 2014 setzte beispielsweise ein Starkregen Münster fast komplett unter Wasser. In Erinnerung sind auch noch die Sommerunwetter von 2016, die Schäden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro anrichteten – vor allem in Bayern und Rheinland-Pfalz.

Der Versicherungsdachverband GDV hat am Mittwoch die neue Typklassen-Statistik für das kommende Jahr 2018 vorgestellt. In der Kfz-Versicherung können Typklassen die Höhe der Versicherungsprämie beeinflussen. Eher ungünstige Einstufungen haben dabei Luxusautos, Jeeps und SUV.

Wie hoch die Prämie in der Kfz-Versicherung ausfällt, hängt auch von den sogenannten Typklassen ab. Je niedriger die Typklasse, desto günstiger für den Autofahrer. Denn sie spiegelt die Schadens- und Unfallbilanz jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wieder, wofür die Fahrzeugschäden und Reparaturkosten der letzten drei Jahre eingerechnet werden, die Versicherer zahlen mussten.

Singt die Anzahl der Schäden, landet das Auto in einer niedrigeren Typklasse. Werden mehr Schäden gezählt, steigt sie. Verbindlich sind die Klassen aber nicht: es ist den Versicherern freigestellt, sich an ihnen zu orientieren. Fast alle tun dies aber und rechnen Änderungen in der Prämie jeweils zur Hauptfälligkeit ein, also in der Regel zum Jahreswechsel.

In der Kfz-Versicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), wofür vor allem Unfälle maßgeblich sind. In der Vollkasko 25 Typklassen (10-34): Hier werden auch Diebstahl, Wildunfälle und andere Kaskoschäden mit eingerechnet. Die Teilkasko kennt 24 Typklassen (10-33). Insgesamt berücksichtigt der GDV mehr als 26.000 Fahrzeugmodelle.

Kleinwagen haben oft niedrige Typklasse

Am Mittwoch hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nun die aktuelle Fassung der Typklassen-Statistik bekanntgegeben. Obwohl hier nicht alle Fahrzeugmodelle vorgestellt werden können, lässt sich eine deutliche Tendenz beobachten. Leistungsstarke Oberklasse-Modelle und Geländewagen werden in eine hohe Typklasse eingestuft. Ein Beispiel hierfür ist die aktuelle Generation des BMW 370D. Hingegen landen Kleinwagen wie der Citroen C4 oder KIA Picanto in einer günstigeren Typklasse, denn diese Fahrzeuge erzeugen im Schnitt weniger Schadenskosten.

Für die meisten Fahrer aber ändert sich nichts. Fast drei Viertel aller Fahrzeuge behalten in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Typklasse, die sie zuvor schon hatten. Die Typklasse allein lässt übrigens keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu. Eingerechnet werden müssen auch andere Faktoren: etwa die Regionalklasse, also ob am Ort der Zulassung oft Schäden auftreten.

Aber auch individuelle Faktoren des Fahrzeughalters wie Alter, Zahl der Unfälle etc. finden bei der Versicherungsprämie Beachtung. Einfluss auf den Preis haben auch Größen wie die Verwaltungskosten eines Versicherers oder der Leistungskatalog des Tarifes. Und schon die Vereinbarung einer jährlichen Zahlweise der Prämie kann die Kosten deutlich senken. Hier hilft ein Beratungsgespräch, falls Autofahrer mit dem Wechsel ihres Kfz-Tarifs liebäugeln. Wer die Typklassen seines Autos abfragen will, findet die genaue Einordnung unter der Adresse https://www.gdv-dl.de/komplexe-suche/

“Smart Home”-Anwendungen im Haushalt erfreuen sich zunehmender Beliebtheit: Und auch die Hausratversicherer bieten schon entsprechende Lösungen hierfür an. Aber wer die Technik nutzt, sollte Sicherheitsstandards beachten. Denn Smart Home wirkt bis ins Schlafzimmer hinein!

“Smart Home” – so heißt ein neuer Trendbegriff, mit dem Hersteller von Haushalts- und Elektrogeräten um Kunden werben. Und tatsächlich verspricht die Technik einigen Komfort sowie weniger Energieverbrauch. Heizungen und Licht lassen sich per App fernsteuern, noch bevor man die Wohnung betritt. Oder eine App warnt, wenn sich ein Einbrecher an der Tür zu schaffen macht. Deshalb auch der Begriff “Smart”: Haushalts- und Multimediageräte interagieren mit anderen Anwendungen und machen so das Leben ein wenig angenehmer und leichter. Smarter eben.

Aber die Technik hat – wie so alles – auch Schattenseiten. Und vor diesen warnt aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Damit die Technik richtig funktioniert, muss sie nämlich zumeist ans Netz. Und ist folglich manipulierbar. Zum Beispiel durch DDoS-Attacken, bei denen sich Hacker unbefugt Zugriff zur Technik verschaffen – und großen Schaden anstellen. Dann werden Wasserhähne zum Laufen gebracht, Waschmaschinen gestartet oder der Heizkörper überhitzt.

Sicherheitsstandards beachten!

Wer “Smart Home”-Anwendungen nutzen will, sollte deshalb auf Sicherheitsstandards achten. Dazu gehört, dass der Anwender regelmäßig sicherheitsrelevante Updates auf die Geräte aufspielt, am besten automatisch. Hier gilt: Ein niedriger Preis ist nicht alles! Denn Billig-Hersteller von Smarthome-Geräten haben mitunter gar nicht die Ressourcen, um die Technik regelmäßig zu überarbeiten. Besser vorab informieren, ob und über welchen Zeitraum Sicherheitslücken beseitigt werden!

Punkt Zwei ist die Frage, ob die Technik auch abschaltbar ist – man sie also problemlos vom Netz nehmen kann. “Käufer müssen die Möglichkeit haben, die Netzwerkfunktionen von IoTund Smart Home-Geräten jederzeit mit einfachen Mitteln deaktivieren zu können”, schreibt der GDV in seinem Positionspapier. Und dazu gehört auch, dass die Geräte dann weiter nutzbar sind. Nicht auszudenken, wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine ihren Dienst versagen, sobald man sie vom Netz nimmt.

Auch auf Zugangspasswörter sollte geachtet werden. Auch diese müssen Mindeststandards erfüllen: Zum Beispiel, dass sie wenig standardisiert und nicht vorhersehbar sind. Und Datenschutz ist bei einer Technik natürlich auch ein wichtiges Thema, die im intimsten Bereich der eigenen vier Wände wirkt. Schließlich lassen sich auch Fernseher, PCs und andere Unterhaltungsgeräte über Smart Home-Anwendungen steuern. Besser vorher informieren!

Die Hausratversicherer haben sich auf “Smart Home” eingestellt: Manche Anbieter haben hierfür bereits spezielle Versicherungen entwickelt und kooperieren sogar mit Geräteherstellern. Schließlich erhoffen auch sie sich mehr Sicherheit, wenn etwa bei Rauchentwicklung in einem Zimmer der Wohnungsbesitzer auch über große Distanzen alarmiert werden kann. Aber dennoch: Im Zweifel ist es besser, nicht mit jeder Anwendung online zu sein. Sonst entwickelt sich der Traum vom Eigenheim schnell zum digitalen Albtraum. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Versicherungsbetrug wird von vielen Deutschen noch immer als Kavaliersdelikt gesehen. Beinahe jede zehnte Schadensmeldung enthalte Auffälligkeiten, berichtet nun der Dachverband der Versicherer. Und warnt vor den Konsequenzen, denn Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

Wie ehrlich sind Versicherungskunden? Das wollte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wissen und hat eine Sonderauswertung in Auftrag gegeben. Kriminalisten haben für die Studie mehrere tausend Schadensfälle in der Haftpflicht-, Sach- und Kfz-Versicherung begutachtet.

Rund neun Prozent Schadensmeldungen mit Auffälligkeiten

Das Ergebnis: Bei rund neun Prozent aller Schadensmeldungen handelte es sich um sogenannte Dubiosschäden. Das sind solche, bei denen die Experten Unregelmäßigkeiten feststellen. Mal passt die Schilderung nicht zum Schadensbild, dann wieder machen die Kunden widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein. Zwar sind Dubiosfälle kein eindeutiger Beleg für einen Betrug, deuten aber stark darauf hin.

“Natürlich ist die weitaus überwiegende Mehrheit unserer Kunden ehrlich und nicht jede dubiose Schadenmeldung ist ein Fall von Versicherungsbetrug”, sagt Roland Stoffels, Vorsitzender der Kommission Kriminalitätsbekämpfung im GDV. “Nichtsdestotrotz müssen Versicherer dubiose Schadenfälle eingehender prüfen und auf diese Weise Versicherungsbetrug entgegentreten” Denn die Betrüger bereichern sich auf Kosten des Versichertenkollektivs, gibt der Fachmann zu bedenken.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Fest steht: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer des Betruges überführt wird, muss mit Geldstrafen und sogar -im Extremfall- Gefängnis rechnen. Zusätzlich müssen die Betroffenen auch für die Sachverständigenkosten des Versicherers aufkommen, die bis zu 10.000 Euro betragen können, und die Kosten des Rechtsstreites tragen. Die Branche schätzt ihren Schaden durch Betrug auf jährlich vier bis fünf Milliarden Euro.

Doch es gibt einen weiteren denkbaren Grund für die oben genannten Dubiosschäden: Die Versicherungsnehmer machen bei der Schadensmeldung falsche oder ungenaue Angaben, weil sie damit überfordert sind. So kann es auch passieren, dass ein ehrlicher Kunde des Betruges verdächtigt wird, obwohl er wirklich einen Schaden hatte. Hier gilt es, den Schaden möglichst genau und umfassend zu dokumentieren, etwa durch Fotos und Zeugen. Auch ein Versicherungsfachmann kann Tipps geben, was bei der Schadensmeldung zu beachten ist.

Grundsätzlich gilt: Eine Versicherung muss dem Verbraucher nachweisen, dass er tatsächlich betrogen hat. Ansonsten ist sie zur Zahlung verpflichtet. Wer sich im Recht wähnt, sollte also gegenüber der Versicherung hartnäckig bleiben. Zeigt sich die Gesellschaft nicht gesprächsbereit, kann der Ombudsmann der Versicherung angerufen werden oder der Streit landet vor Gericht. Für diesen Fall empfiehlt sich der Abschluss einer extra Rechtsschutzversicherung.

Kleine und mittelständige Unternehmen werden häufig Opfer von Cyber-Attacken. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat nun auf seiner Webseite Musterbedingungen für Cyber-Versicherungen veröffentlicht. Diese sind zwar nicht verbindlich – geben aber eine Orientierung, was eine solche Versicherung beinhalten sollte.

Es ist ein Fakt: Cyber-Angriffe bedeuten eine zunehmende Gefahr für kleine und mittlere Unternehmen. Mehr als jede vierte Firma (28 Prozent) mit einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro wurde schon Ziel von Hackern, so eine forsa-Umfrage im Auftrag der Versicherungswirtschaft.

Ein solcher Angriff kann im Zweifel die Existenz eines Unternehmens gefährden. Um nur einen Teil der möglichen Folgen zu nennen: Kunden können nicht rechtzeitig beliefert werden, die Produktion steht über Tage still, sensible Geschäfts- und Kundendaten werden geklaut, die Firma erleidet einen Imageschaden. Oft muss zudem viel Geld in die Hand genommen werden, um Daten zu retten und die IT-Technik zu reparieren.

Cyber-Versicherungen schützen

Gegen Hackerangriffe helfen gewerbliche Cyber-Versicherungen. Hierbei handelt es sich um eine recht junge Versicherungssparte, sind die Gefahren durch Hacker doch erst mit der zunehmenden Vernetzung von Unternehmen entstanden. Umso größer war der Wildwuchs in der Branche: Es gab sehr verschiedene Verträge mit sehr unterschiedlichen Leistungsbausteinen. Zwar sollten gewerbliche Versicherungen ohnehin individuell auf eine Firma zugeschnitten sein. Aber die verschiedenen Angebote erschwerten eine Orientierung zusätzlich.

Das hat auch der Versicherer-Dachverband GDV erkannt und präsentiert nun Musterbedingungen für Cyber-Policen, die nach Aussage des Verbandes auf die Anforderungen kleiner und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten sind. Zwar sind diese Musterbedingungen unverbindlich. Doch vielen Versicherern dienen sie in der Regel als Orientierung, was unbedingt in einem Vertrag enthalten sein sollte. Die Musterbedingungen finden sich unter folgender Adresse: http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2017/04/AVB_Cyber_April_2017.pdf

Auch Kosten für IT-Forensiker und Krisenkommunikation

Die Versicherung sollte demnach nicht nur bei Datenklau und Betriebsunterbrechungen eine Leistung erbringen, sondern auch Kosten für IT-Forensiker oder Krisenkommunikation übernehmen. GDV-Präsident Erdland: “Die Versicherungswirtschaft kann so als Teil der Lösung dazu beitragen, den Kampf mit den Cyberkriminellen aufzunehmen.”

Unter Kosten für IT-Forensiker werden die notwendigen Aufwendungen gefasst, die notwendig sind, einen Schaden durch externe Computer- und Technikexperten feststellen und einschätzen zu lassen. Und unter Krisenkommunikation fallen jene Aufwendungen, die der Information des Kunden über einen Schaden dienen, etwa Anrufe per Call Center. Auch Maßnahmen zur Wiederherstellung des Images einer Firma können gemeint sein.

Wie bei anderen Versicherungen auch gilt: Es sollte genauestens im Vertrag einer Cyber-Versicherung nachgelesen werden, welche Leistungen zu welchen Bedingungen versichert sind. Sonst drohen Lücken im Schutz. Ein Beratungsgespräch ist bei solch komplexen Verträgen zu empfehlen!

Jeder vierte Inhaber eines mittelständischen Unternehmens ist bereits von Hacker-Angriffen betroffen gewesen. Eine Gefahr, deren finanzielle Folgen nicht unterschätzt werden sollten!

Vor einer großen Bedrohung für die deutsche Wirtschaft warnt aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn auch kleine und mittlere Unternehmen werden immer häufiger Ziel von Hacker-Attacken. Laut einer Forsa-Umfrage war jeder vierte Kleinbetrieb bzw. Mittelständler (28 Prozent) schon einmal von einer solchen Attacke betroffen und hat finanzielle Schäden erlitten. Tendenz steigend!

Die Konsequenzen für die Unternehmen können bitter sein. Ob Produktionsausfall, Datenverlust oder Industriespionage – im Zweifel steht die Existenz auf dem Spiel. Wenn zum Beispiel ein Produkt nicht rechtzeitig geliefert werden kann, sieht sich eine Firma schnell mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Und Löhne müssen auch dann weitergezahlt werden, wenn ein Virus die gesamte Technik mehrere Tage lahmlegt. Der Schaden durch Hacker-Angriffe für die deutsche Wirtschaft wird vom IT-Branchenverband Bitkom auf bis zu 50 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Gefahren durch Hacker-Angriffe werden unterschätzt

Doch noch immer glauben viele Firmen-Inhaber, dass sie selbst gegen solche Angriffe gefeit sind. Laut Forsa-Umfrage sieht lediglich ein gutes Drittel der Unternehmer (36 Prozent) eine direkte Gefahr für den eigenen Betrieb. Die Sorglosigkeit resultiert zum Beispiel daraus, dass sich die Firmen zu klein wähnen, um ein interessantes Ziel für Hacker zu sein. Und das ist ein gefährlicher Irrglaube, wie GDV-Präsident Alexander Erdland warnt.

„Die Kriminellen wissen, wie sie auch vermeintlich uninteressante Daten zu Geld machen – nämlich indem sie einfach die Daten sperren und Lösegeld kassieren. Und für einen solchen Angriff ist kein Unternehmen zu klein“, erklärt Erdland. Deshalb sei nicht nur ein Versicherungsschutz unbedingt zu empfehlen – auch präventive Maßnahmen zum Schutz vor Hacker-Angriffen sollten ergriffen werden.

Cyber-Versicherung für Unternehmen

Schützen können sich die Unternehmen mit einer sogenannten Cyber-Versicherung. Das ist eine recht junge Sparte, die – abhängig vom Vertrag – beispielsweise die Kosten für Datenverlust übernimmt, etwa wenn Kundendaten abhanden kommen. Oder die anfallenden Kosten, wenn beschädigte Software wieder hergestellt werden muss. Es gibt sogar Versicherer, die das Krisen-Management bezahlen, wenn zum Beispiel ein Imageschaden abzuwenden ist. Abhängig vom Vertrag sind auch die Kosten für einen Betriebsausfall versicherbar.

Die Vielfalt an Produktlösungen ist bei Cyber-Versicherungen groß. Und auch für kleinere Firmen, deren Kasse weniger gut gefüllt ist, findet sich ein passender Schutz. Weil aber Cyber-Policen auf die speziellen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten sein sollten, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch. Dabei kann auch geklärt werden, welche weiteren Versicherungen eine mittelständische Firma besitzen sollte – etwa eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Jeder vierte Inhaber eines mittelständischen Unternehmens ist bereits von Hacker-Angriffen betroffen gewesen. Eine Gefahr, deren finanzielle Folgen nicht unterschätzt werden sollten!

Vor einer großen Bedrohung für die deutsche Wirtschaft warnt aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn auch kleine und mittlere Unternehmen werden immer häufiger Ziel von Hacker-Attacken. Laut einer Forsa-Umfrage war jeder vierte Kleinbetrieb bzw. Mittelständler (28 Prozent) schon einmal von einer solchen Attacke betroffen und hat finanzielle Schäden erlitten. Tendenz steigend!

Die Konsequenzen für die Unternehmen können bitter sein. Ob Produktionsausfall, Datenverlust oder Industriespionage – im Zweifel steht die Existenz auf dem Spiel. Wenn zum Beispiel ein Produkt nicht rechtzeitig geliefert werden kann, sieht sich eine Firma schnell mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Und Löhne müssen auch dann weitergezahlt werden, wenn ein Virus die gesamte Technik mehrere Tage lahmlegt. Der Schaden durch Hacker-Angriffe für die deutsche Wirtschaft wird vom IT-Branchenverband Bitkom auf bis zu 50 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Gefahren durch Hacker-Angriffe werden unterschätzt

Doch noch immer glauben viele Firmen-Inhaber, dass sie selbst gegen solche Angriffe gefeit sind. Laut Forsa-Umfrage sieht lediglich ein gutes Drittel der Unternehmer (36 Prozent) eine direkte Gefahr für den eigenen Betrieb. Die Sorglosigkeit resultiert zum Beispiel daraus, dass sich die Firmen zu klein wähnen, um ein interessantes Ziel für Hacker zu sein. Und das ist ein gefährlicher Irrglaube, wie GDV-Präsident Alexander Erdland warnt.

“Die Kriminellen wissen, wie sie auch vermeintlich uninteressante Daten zu Geld machen – nämlich indem sie einfach die Daten sperren und Lösegeld kassieren. Und für einen solchen Angriff ist kein Unternehmen zu klein”, erklärt Erdland. Deshalb sei nicht nur ein Versicherungsschutz unbedingt zu empfehlen – auch präventive Maßnahmen zum Schutz vor Hacker-Angriffen sollten ergriffen werden.

Cyber-Versicherung für Unternehmen

Schützen können sich die Unternehmen mit einer sogenannten Cyber-Versicherung. Das ist eine recht junge Sparte, die – abhängig vom Vertrag – beispielsweise die Kosten für Datenverlust übernimmt, etwa wenn Kundendaten abhanden kommen. Oder die anfallenden Kosten, wenn beschädigte Software wieder hergestellt werden muss. Es gibt sogar Versicherer, die das Krisen-Management bezahlen, wenn zum Beispiel ein Imageschaden abzuwenden ist. Abhängig vom Vertrag sind auch die Kosten für einen Betriebsausfall versicherbar.

Die Vielfalt an Produktlösungen ist bei Cyber-Versicherungen groß. Und auch für kleinere Firmen, deren Kasse weniger gut gefüllt ist, findet sich ein passender Schutz. Weil aber Cyber-Policen auf die speziellen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten sein sollten, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch. Dabei kann auch geklärt werden, welche weiteren Versicherungen eine mittelständische Firma besitzen sollte – etwa eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Die Lebensversicherung ist out? Mitnichten! Nie zuvor haben Lebensversicherer so viel an ihre Kunden ausgezahlt wie heute, wie jüngste Branchenzahlen zeigen. Die Sparte bleibt ein wichtiger Baustein der deutschen Altersvorsorge.

Rekord bei den deutschen Lebensversicherern! Noch nie haben sie so hohe Summen an ihre Kunden ausgezahlt. Auf immerhin 88,9 Milliarden Euro bezifferten sich die Leistungen im Jahr 2016, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung berichtet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 7,1 Prozent.

Die Rekord-Auszahlungen lassen sich zum Teil auf einen Sondereffekt zurückführen. 2016 liefen viele Verträge aus, die 2004 kurz vor dem Ende der Steuerfreiheit für Aufbauleistungen abgeschlossen wurden. Diese sahen eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren vor: Viele Kunden schlossen damals noch einen Vertrag ab, um von der Steuerbefreiung zu profitieren.

Und dennoch: Die hohe Summe zeigt, dass die Lebensversicherung nach wie vor ein wichtiger Baustein der deutschen Altersvorsorge ist und noch immer oft nachgefragt wird. Immerhin gibt es in Deutschland circa 90 Millionen LV-Verträge! Das sind mehr Verträge, als Deutschland Einwohner hat.

Angestiegen sind auch die Zahlungen in einer besonders wichtigen LV-Sparte. Um 4,5 Prozent erhöhten sich die Renten- und anderen Kapitalleistungen in der Invaliditätsabsicherung, so dass die Versicherer hierfür 3,6 Milliarden Euro auszahlten. Zu diesen Versicherungen zählen Verträge wie die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Neue Klassik: Lebensversicherung setzt verstärkt auf Kapitalmarkt

Grundsätzlich lässt sich in der Lebensversicherungs-Sparte hin ein Trend zu Produkten der sogenannten Neuen Klassik erkennen. Schon fast jeder zweite Neuvertrag (46 Prozent) entfällt auf diese Tarife. “Neue Klassik” heißen diese Verträge, weil sie Elemente einer “traditionellen” Lebensversicherung mit neuen Bausteinen und Ideen verknüpfen.

Was verbirgt sich dahinter? Diese Lebensversicherungen bieten höhere Renditechancen durch abgespeckte Garantien: Die Versicherer können mehr Geld in Aktien und Fonds investieren statt in festverzinsliche Anleihen, was die Renditechancen erhöht. Zugleich aber sind diese Verträge auch stärker von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängig, was ein etwas höheres Risiko bedeutet. Alle diese Policen garantieren eine lebenslange Mindestrente. Über Vorteile und Nachteile der Neuen Klassik klärt ein Beratungsgespräch auf!