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Immer mehr Banken verlangen von Ihren Kundinnen und Kunden einen Negativzins, umgangssprachlich auch “Strafzins” genannt. Zwar sind bisher nur Sparer betroffen, die große Guthaben auf dem Giro- und Tagesgeldkonto parken. Dennoch gilt es, genau hinzuschauen.

Die Zinsen sind seit Jahren im Keller: auch aufgrund der Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main. Sie verfolgt nicht nur das Ziel, durch den Kauf von Anleihen südliche EU-Länder zu stabilisieren. Sondern die niedrigen Zinsen sollen auch bewirken, dass Banken ihr Geld nicht bunkern, stattdessen Kredite an Firmen geben, um Investitionen und Konjunktur anzukurbeln. So müssen sogar die Geldhäuser aktuell einen negativen Einlagenzins von minus 0,4 Prozent zahlen, wenn sie das Geld bei der EZB parken.

Leider funktioniert das Modell nicht ganz so ideal wie gedacht, denn die Banken geben diesen Negativzins oft an ihre Kundinnen und Kunden einfach weiter. Verwahrentgelt nennt sich der etwas bürokratische Begriff dafür. Und das ist ein Grund, weshalb speziell auch die deutschen Bürger unter dieser Politik des “billigen” Geldes leiden. Sie müssen aufpassen, dass die Bank nicht Zinsen auf das Spar-Guthaben erhebt, welches auf dem Giro- oder Festgeldkonto lagert. Und es sind immer mehr Geldinstitute, die hier den Sparern in die Tasche greifen:

Laut einer Umfrage des Portals Biallo im Auftrag der Süddeutschen Zeitung erheben aktuell bereits 30 Banken einen Strafzins von ihren Privatkunden. Es dürften sogar noch weit mehr sein, denn auf die Anfrage der Studienmacher haben nur 160 von 1.200 angefragten Instituten geantwortet. Dabei wagte die erste Bank überhaupt erst im Jahr 2014 diesen Schritt: die Thüringer Skatbank, eine kleine öffentliche Einrichtung mit Sitz in Altenburg. Hier ist folglich zu erwarten, dass die Zahl der betroffenen Geldinstitute weiter steigt.

Aus diesem Grund hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) heute gegenüber der BILD-Zeitung angeregt, dass Strafzinsen auf Bankguthaben zumindest für Kleinsparer bis 100.000 Euro gesetzlich verboten werden sollen. Doch diese sind bisher ohnehin nicht betroffen. Viele der Institute langen erst mit einem Verwahrentgelt zu, wenn der Sparer mindestens 100.000 Euro, 500.000 oder gar eine Million Euro auf dem Konto hat.

In der Regel wird dann ebenfalls 0,4 Prozent per annum auf das Sparguthaben verlangt — wer 100.000 Euro hat, muss dann folglich 400 Euro im Jahr zahlen.

Gewerbekunden werden öfters mit Strafzins bedacht

Bankkunden mit größeren Vermögen sollten also schauen, ob sie eventuell schon einen Strafzins zahlen müssen. Auf jeden Fall gilt das aber für Kleinunternehmer und mittelständische Firmen, die ihr Geld gewerblich angelegt haben. Von Gewerbekunden verlangen nämlich laut Süddeutscher Zeitung schon 102 der 160 antwortenden Banken ein Verwahrentgelt. Üblich sind hier ebenfalls 0,4 Prozent auf das Anlagevermögen.

Dass viele mittelständische Betriebe schon finanzielle Auswirkungen des Negativzinses spüren, zeigt eine Umfrage des ifo-Institutes von 2017. Schon jede fünfte deutsche Firma im Bereich KMU ist demnach von Strafzinsen betroffen. Bei den mittleren Unternehmen (50 bis 250 Mitarbeiter) lag dieser Wert sogar bei 26 Prozent und bei großen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern klagen 29 Prozent über Strafzinsen.

Ein Bankschließfach ist doch einer der sichersten Orte der Welt? Denkste! Denn auch wer seine Wertsachen bei der Bank aufbewahrt, sollte sich vorher informieren, ob und in welchem Umfang mögliche Schäden versichert sind. Das zeigt ein aktuelles Beispiel aus der hessischen Provinz.

Viele Bürger wollen ihre Wertsachen, sei es geerbter Schmuck, eine teure Briefmarkensammlung, Bargeld oder ein Barren Gold, nicht in den eigenen vier Wänden aufbewahren. Sondern dort, wo sie vermeintlich sicher sind: in einem Bankschließfach hinter mehreren Türen, Überwachungskameras und den wachsamen Augen eines Wachdienstes. Dass dies ein gefährlicher Irrtum sein kann, mussten vor wenigen Wochen Bankkunden aus dem hessischen Landkreis Hildesheim erfahren.

Bankfächer waren nicht versichert

Die Kleinstadt Bad Salzdetfurth wurde von einer Überschwemmung heimgesucht, nachdem anhaltender Starkregen mehrere Flüsse über das Ufer treten ließ. Dabei wurde auch der Keller eines lokalen Geldinstitutes bis unter die Decke geflutet. Dumm nur, dass hier rund 280 Bankkunden ihre Wertsachen aufbewahrt hatten. Viele Bankkunden mussten hohe finanzielle Verluste durch den vollgelaufenen Keller verkraften. Doch von der Bank erhalten sie den Schaden nicht ersetzt, wie die “Hannoversche Allgemeine” und der NDR übereinstimmend berichten.

Die Schließfächer besaßen schlicht keine Elementarschadenversicherung. Eine solche springt ein, wenn bei Hochwasser Schäden entstehen. Ganze 50 Euro hat die Bank ihren Kunden nun als Schadensersatz angeboten, obwohl manche einen hohen Verlust im fünfstelligen Bereich beklagten, weil Bargeld oder andere Gegenstände durch das Wasser kaputtgingen.

Schließfächer werden mit und ohne Versicherung angeboten

Der Vorfall macht auf ein Problem aufmerksam, das vielen Bankkunden nicht bewusst ist. Wenn sie ein Schließfach mieten, bedeutet dies nicht automatisch, dass die darin aufbewahrten Gegenstände auch versichert sind. Kommt es dann zu einem Schaden durch Naturgewalten wie Feuer und Wasser oder wird gar der Inhalt geraubt, muss die Bank keinen Ersatz leisten. Hier gilt es, sich vorher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Sachen auch tatsächlich versichert sind.

Die gute Nachricht: Rund zwei Drittel aller Banken bieten ihre Schließfächer inklusive einer Versicherung an, so hat eine Untersuchung von Verbraucherschützern vor einigen Jahren ergeben. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Oft beschränkt die Bank ihre Leistung auf einen bestimmten Höchstbetrag, der sehr unterschiedlich ausfallen kann. Üblich sind zum Beispiel 2.000 oder 5.000 Euro Versicherungssumme.

Wer seine Gegenstände in einem Schließfach unterbringen will, sollte also das Thema Versicherungsschutz nicht vernachlässigen. Unter Umständen kann es sich lohnen, eine extra Versicherung für die weggesperrten Sachen abzuschließen.

Wer kürzlich in einem Geschäft mit EC-Karte bezahlt hat, sollte besser seinen Kontostand checken. Dank eines IT-Fehlers kam es deutschlandweit bei Zahlungen mit EC-Karten zu doppelten Abbuchungen. Welche Banken davon betroffen sind, ist aktuell noch nicht klar.

Bankkunden, aufgepasst! Eine technische Panne hat offenbar dazu geführt, dass Zahlungen mit EC-Karten doppelt verbucht worden. Das berichtet die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) auf ihrer Webseite. Das Problem sei am 23. März aufgetreten und könne bewirken, dass der überwiesene Beitrag mehrfach vom Konto des Kunden abgebucht wurde. „Der Durchschnittsbetrag der möglicherweise doppelt gebuchten Zahlungen dürfte bei rund 70 Euro liegen“, teilte ein Sprecher mit.

Nach Recherchen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) ist ein Fehler beim Bankdienstleister TeleCash Grund für die Panne. Auf dessen Dienste greifen nicht nur öffentliche Geldinstitute zurück, sondern auch andere Banken. Welche Geldinstitute genau betroffen sind, konnte das Unternehmen noch nicht sagen. Bundesweit betreibt der Anbieter nach eigenen Angaben 250.000 Kartenlesegeräte.

Kunden sollen Geld automatisch zurückerstattet bekommen

Grund zur Panik besteht aber nicht. Die betroffenen Bankkunden sollen durch eine automatische Korrekturbuchung das Geld wieder auf ihr Konto überwiesen bekommen, heißt es im Pressetext der Landesbank. Und weiter: „Eine Mitwirkung der Kunden durch Kontaktaufnahme mit ihrer Bank oder Sparkasse oder dem Händler ist dazu nicht erforderlich. Die Kunden können ihre EC/Girokarten weiterhin ohne Einschränkungen für Einkäufe einsetzen“.

Die Korrektur soll transparent auf dem Kontoauszug ausgewiesen werden. Dennoch sollten betroffene Bankkunden ihr Konto im Auge behalten – und beobachten, ob die Rückbuchung tatsächlich in den nächsten Tagen erfolgt.

Vorsicht, Internetbetrug! Aktuell warnt die südhessische Polizei vor neuen Email-Angriffen auf gutgläubige Nutzer. Kriminelle verschicken demnach Emails, die wie Handyrechnungen aussehen. Mit der angehängten Schadsoftware erhalten die Gangster Zugriff auf das Online-Konto.

Immer wieder versuchen Internetbetrüger, an sensible Nutzerdaten von potentiellen Opfern zu kommen und sie um Geld zu erleichtern. So auch bei einem aktuellen Fall von Cyberkriminalität, vor dem die hessische Polizei in einer Pressemeldung warnt. Wie die Behörde mitteilt, verschicken die Betrüger gefährliche Emails, die Originalrechnungen von der Deutschen Telekom, Vodafone oder O2 verblüffend ähnlich sehen.

Wer jedoch die Datei im Anhang dieser Mails öffnet oder den Link in der Mail anklickt, lädt sich Schadsoftware auf den Rechner. Der Trojaner spioniert nicht nur die Zugangsdaten zum Online-Banking aus, sondern kann auch die TAN-Sicherheitsabfrage manipulieren – und schon haben die Gangster Zugriff auf das Konto. In Südhessen wurden 2014 bereits 29 derartige Fälle zur Anzeige gebracht, der Schaden lag jeweils zwischen acht- und zehntausend Euro.

Deshalb gilt: auf keinen Fall die Mailanhänge oder Links in den Mails öffnen! Schutz vor den finanziellen Folgen eines derartigen Phishing-Angriffs bieten bestimmte Hausrat-Tarife, sofern eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Aktuell sind die Schadenszahlungen für derartige Delikte noch recht begrenzt, nur langsam setzt hier ein Umdenken bei den Versicherungsanbietern ein. Auch Rechtsschutzversicherungen beinhalten bereits Phishing-Bausteine, wenn eine entsprechende Geldforderung vor Gericht landet. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Endlich ist es soweit: in wenigen Tagen wird die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien angepfiffen. Viele Fans werden dann wieder schwarz-rot-goldene Flaggen an ihrem Auto befestigen, um die deutsche Nationalmannschaft zu unterstützen. Aber Vorsicht: Fan-Flaggen am PKW gefährden unter Umständen den Schutz durch die Kfz-Versicherung!

Wenn Jogi und seine Jungs in Brasilien den vierten Weltmeistertitel für Deutschland anstreben, wollen auch die Fans hierzulande ihre Unterstützung zeigen. Deshalb werden wieder viele Autofahrer kleine schwarz-rot-goldene Fähnchen am Auto befestigen. Ob an den Seitenscheiben angebracht oder quer über die Motorhaube gespannt, erfreuen sich die Autofahnen bei Fußballfans großer Beliebtheit.

Fan-Flaggen am Auto ungeeignet für hohe Geschwindigkeiten

Ganz ungefährlich ist die Sache allerdings nicht. Denn für hohe Geschwindigkeiten sind die instabilen Plastikstiele der Fahnen nicht ausgelegt, wie eine Versicherung warnt. Vor Autobahnfahrten sollten die Fan-Fähnchen deshalb unbedingt vom Auto entfernt werden. Wer ansonsten nicht auf die Flaggen verzichten will, der muss dafür Sorge tragen, dass sie sicher am Fahrzeug befestigt sind und die Sicht des Fahrers nicht behindern.

Aber Vorsicht: Bricht die Fahne während der Fahrt ab und verursacht einen Schaden, haftet in der Regel der Fahrer des beflaggten Fahrzeuges. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann hingegen eine Leistung verweigern, weil ein solches Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil für das Fahrzeug darstellt.

Besonders kritisch ist ein solcher Schaden dann, wenn eine fremde Person durch das Accessoire verletzt wird. Sollte der Geschädigte einen bleibenden Schaden davontragen, summieren sich die finanziellen Forderungen schnell auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag. Dann muss der Fahrer etwa für Schmerzensgeld, lebenslange Behandlungskosten und den Verdienstausfall aufkommen. Deshalb gilt: auch im WM-Fieber ist Verkehrssicherheit unbedingt Pflicht!

Auf geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten, müssen grundsätzlich Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Das Problem: Rund einem Drittel der Beschäftigten ist nicht einmal bewusst, dass sie geldwerte Vorteile beziehen.

Sogenannte „geldwerte Vorteile“ zählen in der Regel zum Arbeitslohn und müssen dementsprechend besteuert werden. Doch viele Bundesbürger wissen nicht einmal, dass sie solche Sachbezüge erhalten, wie eine aktuelle Emnid-Umfrage ergab. Nur 36,8 Prozent bejahten zunächst die Frage, ob sie von derartigen Leistungen profitieren. Als die Befragten jedoch von den Interviewern aufgeklärt wurden, was als „geldwerter Vorteil“ gewertet wird, stimmten plötzlich 68,4 Prozent zu.

Zu den geldwerten Vorteilen zählt mehr als nur der Dienstwagen oder das Diensthandy. Vielmehr müssen auch Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel, Benzingutscheine oder verbilligtes Kantinenessen hinzugerechnet werden. Sogar Kinogutscheine ohne Wertangabe, vergünstigter Wohnraum und bestimmte Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer gewährt werden, sind als Sachbezug zu besteuern. Wer das nicht weiß, macht sich schnell versehentlich eines Steuervergehens schuldig!

Wie aber werden geldwerte Vorteile steuerlich bewertet? Aktuell gibt es für Sachbezüge eine Freigrenze von 44 Euro monatlich (§8 II EStG). Bietet der Arbeitgeber seine Waren oder Dienstleistungen den eigenen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt an, dann ist ein Rabatt bis zu 4 Prozent stets steuerfrei (§ 8 III EStG). Für den darüber hinausgehenden Betrag gilt ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro. Bei der Überlassung eines Firmen-Pkw zu Privatzwecken gelten Sonderregelungen. Im Zweifel hilft es, einen Steuerberater bei der Bewertung von Sachleistungen hinzuzuziehen!

Auswertungen von Verträgen haben ergeben, dass der Großteil der Schäden in der Hausratversicherung auf Vandalismus und Diebstahl zurückzuführen ist. Die steigenden Schadensummen sind auch auf die fortschreitende Technisierung der Lebenswelt zurückzuführen.

2012 erreichten die Kosten für Einbruchschäden einen neuen Rekord: Durchschnittlich 3.300 Euro Schaden verursachte ein Einbruch. Die hohen Schäden sind dabei auch die fortschreitende Technisierung der Lebenswelt mit Smartphones, Tablet-PCs und Laptops zurückzuführen.
Diese seien leichter wiederzuverkaufen und deshalb für Einbrecher neben Schmuck und Bargeld besonders attraktiv.
Der Auswertung zufolge sind Menschen in den Ballungsgebieten – genannt werden Hamburg und Berlin – besonders gefährdet, einem Einbruch zum Opfer zu fallen.

Am stärksten betroffen ist die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen (29,7 Prozent) sowie die 40- bis 49-Jährigen (25,1 Prozent). Auf Personen, die über 70 Jahre alt sind, entfallen lediglich 6,3 Prozent der Schadensmeldungen.

Sicherheitstipps, um Einbrechern ihr Handwerk zu erschweren

Experten von Polizei und Versicherungen stellen immer wieder Tipps zusammen, die helfen sollen, Einbrüche zu vermeiden:

  1. Außenbereiche bei Dunkelheit beleuchten, beispielsweise durch Lampen mit Bewegungsmeldern.
  2. Anwesenheit signalisieren: Rollläden tagsüber hochziehen und nachts schließen.
  3. Keine Experimente: Türen immer abschließen; einfaches Zuziehen reicht nicht. Schlüssel nie an Außenverstecken deponieren.
  4. In Sicherungstechnik investieren, wie spezielle Schlösser für Fenster und Türen.
  5. Geprüfte und zertifizierte Alarmanlagen bieten zusätzliche Sicherheit.
  6. Bei Abwesenheit vorsorgen: Den Briefkasten leeren lassen, Licht und Rollläden durch Zeitschaltuhren steuern.

Weitere Schadensursachen

Mit 22 Prozent der Schadensmeldungen ist Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) die zweitgrößte Gefahr für den persönlichen Hausrat. Schäden durch Leitungswasser folgen mit 21,6 Prozent. An vierter Stelle stehen Sturm und Hagel stehen mit 8,1 Prozent. Eher selten: Elementarschäden – etwa in Folge von Hochwasser – mit 0,3 Prozent.

Am 12. Mai wird alljährlich der Internationale Tag der Pflege begangen. Und tatsächlich ist dies ein Thema, welches jede Aufmerksamkeit verdient hat. Denn in einer alternden Gesellschaft stellt sich die Frage, wie hilfsbedürftige Menschen auch in Zukunft würdevoll betreut werden können.

Laut Statistischem Bundesamt sind aktuell mehr als 2,34 Millionen Bundesbürger auf Pflegeleistungen angewiesen, Tendenz steigend. Tritt in der Familie ein Pflegefall auf, bedeutet das nicht nur für den Betroffenen eine enorme Einschränkung, sondern auch für die Angehörigen. Rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden betreut, wie das Bundesministerium für Gesundheit berichtet. Oft bedeutet das Einbußen bei Job und Karriere.

Auch die finanzielle Belastung ist für die Betroffenen hoch. Muss der Pflegebedürftige stationär betreut werden, reicht das Geld oftmals nicht aus. Wie der Barmer GEK Pflegereport errechnete, kostete ein Heimplatz im Jahr 2012 zwischen 1.622 Euro im Monat (Sachsen-Anhalt in Pflegestufe I) und stolzen 3.263 Euro (Nordrhein-Westfalen in Stufe III). Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt maximal die Hälfte davon. Was viele nicht wissen: Kinder sind laut Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Unterhalt verpflichtet, wenn die Eltern zum Pflegefall werden.

Private Pflegevorsorge kann sich auszahlen!

Doch was kann man tun, um das finanzielle Pflegerisiko abzusichern? Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Pflegevorsorge:

Bei einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag, an dem er pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe ausgezahlt. Das Geld kann dann an Angehörige ausgezahlt werden, falls sie privat Pflegeleistungen übernehmen. Oder man verwendet es für die Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes. Der Vorteil: wofür der Patient das ausgezahlte Geld letztendlich ausgibt, bleibt ihm selbst überlassen. Die Höhe des Pflegetagegeldes ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.

Bei einer Pflegekostenversicherung erstatten die Versicherer die verbleibenden Kosten im Pflegefall, die nicht durch den gesetzlichen Pflegeschutz gedeckt sind. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe. Entscheidend für die Auszahlung sind die jeweiligen Rechnungsbeträge für Pflegeleistungen, die der Versicherung vorzulegen sind, sowie das Urteil des Arztes. Nachteil dieser Versicherungssparte: Gerade wenn Angehörige eine Person pflegen und keine Betreuung im Heim stattfindet, ist der Nachweis über die Pflegekosten schwer zu führen.

Die Pflegerentenversicherung deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab. Je nach Hilfebedürftigkeit und Pflegestufe wird dabei eine laut Vertrag zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, für welche Pflegeleistung das Geld genutzt wird. Die Leistung kann oft auch als Todesfallleistung oder Altersrente ab dem 80. und 85. Lebensjahr erbracht werden.

Pflegepolicen staatlich förderbar

Auch der Gesetzgeber weiß um die Wichtigkeit der Pflegevorsorge. Deshalb werden bestimmte Formen der Pflegetagegeldversicherung seit dem 01. Januar 2013 staatlich gefördert, mit bis zu 5 Euro monatlich. Der Clou: bei den sogenannten Pflege-Bahr-Policen dürfen keine Menschen aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ausgeschlossen werden. Der Schutz bleibt nur jenen Menschen verwehrt, die bereits eine Pflegestufe haben.

Die breite Absicherung ist zugleich ein Nachteil dieser Policen. Weil die Versicherer jeden Bundesbürger ohne Risikoaufschlag versichern müssen, sind die Tarife teils teurer als eine „herkömmliche“ Pflegeversicherung. Aber welche Police ist nun die richtige für mich? Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung – schließlich geht es beim Thema „Pflege“ auch immer um die Würde des Menschen!

Autofahrer, aufgepasst! Am 01.05.2014 tritt für die Flensburger Verkehrssünderdatei ein neues Punktesystem in Kraft. Doch was ändert sich für die Verkehrsteilnehmer? Dies zeigt der kurze Überblick.

Ein neues Punktesystem regelt ab dem 01. Mai, mit welchen Strafen Verkehrssünder bedacht werden können. Bislang erhielt ein Verkehrsteilnehmer zwischen 1 und 7 Punkten für schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und musste bei 18 Punkten den Führerschein abgeben. Zukünftig sind dies pro Vergehen nur noch 1 bis 3 Punkte – aber der Führerschein wird bereits ab einem Punktestand von 8 entzogen.

Punkte gibt es für Verstöße ab 60 Euro

Fürchten müssen Autofahrer zukünftig Punkte in Flensburg, wenn ihnen ein Verstoß ab einer Strafzahlung von 60 Euro nachzuweisen ist. Aber Vorsicht: für einige Delikte wird die Bußgeldhöhe angehoben, so dass Verkehrsrowdys tiefer in die Tasche greifen müssen.

60 Euro werden zukünftig fällig für Delikte wie: Handynutzung am Steuer (bisher 40 Euro), Fahren mit abgefahrenen Reifen (bislang 50 Euro) und Kind ohne Sicherung mitgefahren (bislang 40 Euro). Bei einem verbotswidrigen Verfahren von Umweltzonen gibt es zukünftig keinen Punkt mehr, aber als Bußgeld hierfür werden happige 80 Euro berechnet.

Die Maßnahmenstufen werden innerhalb des neuen Punktesystems für das Fahreignungsregister wie folgt festgelegt: 1 bis 3 Punkte Vormerkung, 4 bis 5 Punkte Ermahnung, 6 bis 7 Punkte Verwarnung, 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Punkt lässt sich abbauen, wenn der Fahrer innerhalb von 5 Jahren ein Fahreignungsseminar besucht und zu dem Zeitpunkt nicht mehr als 5 Punkte auf seinem Konto hat.

Neue Tilgungsfristen

Ändern werden sich im Zuge des neuen Punktesystems auch die Tilgungsfristen, innerhalb derer Autofahrer ihre Punkte in Flensburg abbauen können. Positiv für Verkehrssünder: jeder Delikt wird zukünftig einzeln gesehen und verfällt folglich auch einzeln. Dies hat den Vorteil, dass neue Punkte-Einträge nicht den Verfall bestehender Punkte hemmen, wie das bisher der Fall gewesen ist.

Allerdings verlängern sich die Fristen auch. Ab dem 1. Mai gelten Tilgungsfristen von zweieinhalb Jahren bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, fünf Jahren bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis sowie zehn Jahren für eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Für alle bisherigen Verkehrssünder gibt es zudem eine schlechte Nachricht: mit den neuen Regelungen verfallen die alten Punkte nicht einfach, die bis einschließlich dem 30.04.2014 angesammelt wurden. Sie werden umgerechnet und in das neue System überführt.

Punkte-Vergleich bisher/neu

Wieviele Punkte müssen Autofahrer zukünftig für bestimmte Verkehrsdelikte einplanen? Hier teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur folgende Werte mit:

  • 21km/h zu viel innerorts: bisher 1 Punkt, zukünftig 1 Punkt
  • 31 bis 40 km/h zu viel innerorts: bisher 3 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • 21 km/h zu viel außerorts: bisher 1 Punkt, zukünftig 1 Punkt
  • 51 bis 60 km/h zu viel: bisher 4 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • Drängeln auf der Autobahn: bisher 3 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • Rote Ampel überfahren: bisher 3 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • 0,8 Promille Alkohol: bisher 4 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol: bisher 7 Punkte, zukünftig 2 Punkte
  • Telefonieren mit dem Handy: bisher 1 Punkt, zukünftig 1 Punkt
  • Vorfahrt missachtet: bisher 3 Punkte, zukünftig 1 Punkt
  • Gefährliches Überholmanöver: bisher 2 Punkte, zukünftig 1 Punkt

Das Thema Nachhaltigkeit wird auch für Versicherungskunden immer wichtiger. Viele Anbieter haben das erkannt und bieten Geldanlagen an, die ökologisch saubere und sozial verantwortungsvolle Investments ermöglichen.

Schließen Privatkunden einen Altersvorsorgevertrag ab, erfahren sie in der Regel nicht, wie die Bank oder Versicherung das eingezahlte Geld anlegt. Nur wenigen Menschen ist dabei bewusst, dass der Anbieter möglicherweise entgegen der Interessen seiner Kunden investiert. Wer gegen Atomenergie protestiert, unterstützt vielleicht mit seiner Police einen Atomkraftbetreiber, ein Pazifist die Waffenindustrie, die Bioladenkundin Massentierhaltung. All das muss nicht zutreffen – ist aber möglich.

Wer ethisch bedenkliche Vorsorgeformen vermeiden will, für den bietet die Versicherungsbranche immer mehr Möglichkeiten. Sogenannte „Nachhaltigkeitsfonds“ oder auch Ethikfonds sind Geldanlagen, bei denen soziale und ökologische Kriterien im Vordergrund stehen. Und tatsächlich steigt die Nachfrage nach fairen Investments. Wie das Magazin ECOreporter berichtet, hat sich das Volumen offener Nachhaltigkeitsfonds in Deutschland seit dem Jahr 2000 verzwanzigfacht – auf heute mehr als 30 Milliarden Euro! Fast alle Versicherer bieten solche Produkte an.

Kriterien für Nachhaltigkeit

Wie aber wird garantiert, dass die Investments tatsächlich fair sind? Die Einstufung von Aktien für Nachhaltigkeitsfonds erfolgt nach drei Aspekten: einer Art schwarzen Liste mit Negativkriterien, den Positivkriterien und dem sogenannten „Best-in-class“-Ansatz.

Negativkriterium wäre etwa, wenn ein Unternehmen gegen ethische, soziologische und ökologische Standards verstößt. Wer also Rüstungs-, Atom- oder Gentechnik fördert, wird kaum als nachhaltig kategorisiert. Auch Kinderarbeit oder Dumpinglöhne können als Ausschlusskriterium dienen.

Als Positivkriterium zählt dagegen, wenn Aktien von Unternehmen stammen, die vorrangig auf erneuerbare Energien, menschenwürdige Arbeitsbedingungen oder Umweltschutz achten. Hier zeigt sich auch eine Tücke dieser Fonds, denn Basis dieser Einordnung ist eine Selbstverpflichtung des Investors. Bezeichnungen wie „ethisch“, „nachhaltig“ oder „öko“ sind gesetzlich nicht geschützt, so dass der Verbraucher im Zweifel noch einmal genau hinschauen sollte, in welche Firmen sein Geld fließt.

Beim „Best-in-class“-Ansatz entscheidet sich der Investor für Firmen, die in ihrer Branche als „Klassenbester“ bezüglich ökologischer und sozialer Standards gelten. Maßstab für die Bewertung kann zum Beispiel eine gute Platzierung beim „Dow Jones Sustainability Index“ sein. Bei diesem Wettbewerb streiten börsennotierte Unternehmen darum, neben wirtschaftlichen Kriterien auch solche für Ökologie und soziales Bewusstsein zu erfüllen. Nachteil dieses Ansatzes: Viele Unternehmen, die als Klassenprimus gelten, haben auch weniger nachhaltige Investments im Portfolio.

Nachhaltige Altersvorsorge ist möglich!

Bei aller Kritik an den Ethikfonds sind sie doch ein wichtiger Schritt, die Sensibilität der Verbraucher für nachhaltiges Investment zu wecken. Unter anderem haben die Versicherungen eine große Auswahl an alternativen Riester-Renten im Angebot. Auch bei Basis-Renten, Sofort-Renten, betrieblicher Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es spezielle Angebote für nachhaltige Policen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!