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Unverschuldet in die Schuldenfalle? Dies mag paradox klingen, ist es aber nicht. Denn die meisten Menschen überschulden sich nicht, weil sie über ihre Verhältnisse leben, sondern weil ein unvorhergesehenes Lebensereignis wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit die finanzielle Planung auf den Kopf stellt.

Laut dem aktuellen „Überschuldungsreport 2013“ des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) sind unvorhergesehene Lebensereignisse die wichtigsten Ursache, warum Menschen sich verschulden. Mit Abstand der häufigste Auslöser ist der Verlust der Arbeit (29 Prozent) vor einer Scheidung oder Trennung vom Lebenspartner (13 Prozent), einer schweren Krankheit (10,2 Prozent) oder anderen krisenhaften Ereignissen. Lediglich 9,3 Prozent aller Fälle sind hingegen auf „übermäßigen Konsum“ zurückzuführen, wie die Tageszeitung „Welt“ berichtet.

3,3 Millionen Haushalte verschuldet

Hochrechnungen zufolge sind derzeit 3,3 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Von Überschuldung spricht man dann, wenn die betroffenen Menschen nicht mehr ihre finanziellen Verpflichtungen bedienen können, ohne die eigene Grundversorgung zu gefährden. Mit anderen Worten: Es ist schlichtweg nicht genug Geld da, um die Miete zu zahlen, die Energierechnung zu begleichen oder Lebensmittel zu kaufen. Für Berater wie Peter Zwegat gibt es also immer gut zu tun. Durchschnittlich stehen die Betroffenen mit 34.932 Euro in der Kreide.

Was viele Menschen nicht wissen: Gerade die Nebenkosten wie Verzugszinsen und Inkassogebühren tragen dazu bei, dass sich die Schulden immer mehr summieren. Wenn ein Betroffener seine Schulden teilweise zurückzahlt, werden von den gezahlten Beiträgen zunächst Anwaltskosten und Verzugszinsen beglichen. Erst danach reduzieren sich die ursprünglichen Verbindlichkeiten. Dies ist insofern fatal, weil für die verbleibende Schuldenlast neue Strafzahlungen und Verzugszinsen fällig werden. Es ist ein Teufelskreis: Während man noch mit der Rückzahlung alter Zinsen beschäftigt ist, fallen bereits neue Zinsen an.

Dieses Phänomen nennen die Autoren der Studie „modernen Schuldenturm“, weil sich die Schulden durch Zinslast und Nebenkosten immer mehr aufbauschen. Laut Welt Online erhöhen sich die Forderungen durch die Verzugszinsen um durchschnittlich 10 Prozent, so dass im Schnitt allein 3.650 Euro an Zins gezahlt werden muss. Weitere 8 Prozent (rund 1.600 Euro) werden für die Eintreibung der Schulden fällig, etwa für Inkasso- und Gerichtskosten. Für die Betroffenen, die sowieso schon mit der Rückzahlung überfordert sind, ein hartes Brot.

Vorsorgen ist wichtig!

Um nicht selbst Opfer des Pleitegeiers zu werden, empfiehlt sich eine finanzielle Vorsorge für den Notfall. Denn krisenhafte Lebensereignisse stellen sich häufig plötzlich und unerwartet ein, so dass es meist schon zu spät ist, wenn man mit einer solchen Situation konfrontiert wird. Die Möglichkeiten, sein Geld anzulegen, sind vielfältig – Aktien, Immobilien, eine Lebensversicherung und unzählige andere Vorsorgeformen bieten sich an.

Den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell ab. Der Versicherer zahlt dann eine monatliche Rente, wenn der Beruf nicht mehr wie bisher ausgeführt werden kann. Auch sogenannte „Schwere-Krankheiten-Versicherungen“ erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Hier erhält der Versicherte eine Einmalzahlung, wenn bei ihm eine genau im Versicherungsvertrag definierte Krankheit festgestellt wird.

Auch die Versicherungswirtschaft hat sich darauf eingestellt, dass bei den Kunden gelegentlich Ebbe im Portemonnaie herrscht. Viele Versicherer gestatten eine Auszeit von der Beitragszahlung, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos wird. Dann muss in der Regel für 12 bis 18 Monate kein Beitrag entrichtet werden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Im nächsten Jahr wird der Strom wieder teurer! Die Ökostromumlage steigt auf den Rekordwert von 6,240 Euro pro Stunde, und deshalb müssen die Haushalte rund 40 Euro mehr im Jahr einplanen. Doch wer clever ist, kann mit wenigen Massnahmen viel Geld sparen.

Der Haushalt steckt voller Stromschlucker. Sei es der Fernseher, das Warmwasser oder die Beleuchtung: Viele Menschen wissen oftmals nicht, dass sie mit wenigen Handgriffen Geld sparen können. Und dabei ist es nicht einmal nötig, den Haushalt mit teuren und stromsparenden Neugeräten aufzurüsten.

In der Küche sollte man den Herd nicht direkt neben den Kühlschrank stellen. Denn der eine soll heizen, der andere kühlen. Die Wärmeausstrahlung des Backofens führt dazu, dass auch der Kühlschrank mehr Energie braucht, um die Kühlleistung stabil zu halten, und das kostet natürlich richtig Geld. Auch neben Heizung und Geschirrspüler sollte der Kühlschrank nicht stehen, da dann ebenfalls ein höherer Kühlaufwand erforderlich ist.

Auch beim Backen und Kochen können Gourmets richtig Geld sparen. Wenn die Backtemperatur erreicht ist, muss der Herd nicht die ganze Zeit aufgedreht werden. Die vorhandene Restwärme reicht in der Regel aus, damit der Kuchen trotzdem fertig gebacken wird. Das gleiche gilt für die Tiefkühlpizza. Wann der Herd abgedreht werden kann, wissen routinierte Köche in der Regel nach einigen Probeläufen.

Wer viele technische Geräte nutzt, der kann mit einer sogenannten „Master/Slave“-Steckdosenleiste die Stromzufuhr regulieren. Derartige Mehrfachsteckdosen erlauben es, zeitgleich bestimmte Geräte am Netz zu lassen, während bei anderen wiederum die Zufuhr unterbrochen wird. Der Computer kann also eingeschaltet bleiben, während zugleich der wenig genutzte Drucker und externe Boxen vom Strom getrennt werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass auch ausgeschaltete Geräte oder Geräte im Stand-By-Modus richtig Strom schlucken – selbst wenn sie gerade nicht genutzt werden!

Beim Kauf neuer Geräte lohnt ein Blick auf das EU-Energielabel, mit dem die Effizienz des jeweiligen Produktes ausgewiesen wird. Besonders sparsame Geräte erhalten das Label A+++, während verschwenderische mit der Kennzeichnung D oder schlechter Vorlieb nehmen müssen. Nicht nur für Waschmaschinen oder Kühlschränke gibt es derartige Energieklassen, sondern auch für Fernseher, Stereogeräte, DVD-Player oder Computer. Es lohnt also, beim Kauf genau hinzusehen! Wer beim Neuerwerb etwas mehr Geld ausgibt, kann langfristig beim Stromverbrauch sparen.

Im nächsten Jahr wird der Strom wieder teurer! Die Ökostromumlage steigt auf den Rekordwert von 6,240 Euro-Cent pro KWh und deshalb müssen die Haushalte rund 40 Euro mehr im Jahr einplanen. Doch wer clever ist, kann mit wenigen Massnahmen viel Geld sparen.

Der Haushalt steckt voller Stromschlucker. Sei es der Fernseher, das Warmwasser oder die Beleuchtung: Viele Menschen wissen oftmals nicht, dass sie mit wenigen Handgriffen Geld sparen können. Und dabei ist es nicht einmal nötig, den Haushalt mit teuren und stromsparenden Neugeräten aufzurüsten.

In der Küche sollte man den Herd nicht direkt neben den Kühlschrank stellen. Denn der eine soll heizen, der andere kühlen. Die Wärmeausstrahlung des Backofens führt dazu, dass auch der Kühlschrank mehr Energie braucht, um die Kühlleistung stabil zu halten, und das kostet natürlich richtig Geld. Auch neben Heizung und Geschirrspüler sollte der Kühlschrank nicht stehen, da dann ebenfalls ein höherer Kühlaufwand erforderlich ist.

Auch beim Backen und Kochen können Gourmets richtig Geld sparen. Wenn die Backtemperatur erreicht ist, muss der Herd nicht die ganze Zeit aufgedreht werden. Die vorhandene Restwärme reicht in der Regel aus, damit der Kuchen trotzdem fertig gebacken wird. Das gleiche gilt für die Tiefkühlpizza. Wann der Herd abgedreht werden kann, wissen routinierte Köche in der Regel nach einigen Probeläufen.

Wer viele technische Geräte nutzt, der kann mit einer sogenannten „Master/Slave“-Steckdosenleiste die Stromzufuhr regulieren. Derartige Mehrfachsteckdosen erlauben es, zeitgleich bestimmte Geräte am Netz zu lassen, während bei anderen wiederum die Zufuhr unterbrochen wird. Der Computer kann also eingeschaltet bleiben, während zugleich der wenig genutzte Drucker und externe Boxen vom Strom getrennt werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass auch ausgeschaltete Geräte oder Geräte im Stand-By-Modus richtig Strom schlucken – selbst wenn sie gerade nicht genutzt werden!

Beim Kauf neuer Geräte lohnt ein Blick auf das EU-Energielabel, mit dem die Effizienz des jeweiligen Produktes ausgewiesen wird. Besonders sparsame Geräte erhalten das Label A+++, während verschwenderische mit der Kennzeichnung D oder schlechter Vorlieb nehmen müssen. Nicht nur für Waschmaschinen oder Kühlschränke gibt es derartige Energieklassen, sondern auch für Fernseher, Stereogeräte, DVD-Player oder Computer. Es lohnt also, beim Kauf genau hinzusehen! Wer beim Neuerwerb etwas mehr Geld ausgibt, kann langfristig beim Stromverbrauch sparen.

Krankenkassen sind alle gleich? Nein, das stimmt so nicht. Es lohnt sich, auf die Extras zu achten: Sei es bei der Krebsvorsorge, bei homöopathischen Medikamenten oder der Beitragsrückerstattung.

Der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen ist stark eingeschränkt. Rund 90 Prozent aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und damit nahezu identisch, womit sichergestellt werden soll, dass jeder Patient Anspruch auf eine Grundversorgung hat. Und doch lohnt es sich genauer hinzuschauen, welche Extras eine Kasse ihren Versicherten bietet. Gerade bei den Zusatzleistungen gilt: Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse!

Leistungsunterschiede bei Vorsorgeuntersuchungen und in der Schwangerschaft

Große Unterschiede gibt es bei den Vorsorgeuntersuchungen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Während etwa die meisten Kassen die Vorsorge gegen Hautkrebs erst ab dem 35. Lebensjahr finanzieren, bieten andere Versicherungen diese Untersuchung schon ab 19 oder 20 Jahren an. Sonnenanbeter und andere Risikogruppen können von diesem Bonus profitieren.

Auch für Schwangere haben die Kassen ein sehr unterschiedliches Leistungsspektrum. Manche Anbieter bezahlen eine Haushaltshilfe, wenn aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden der Haushalt nicht weitergeführt werden kann. Lassen junge Familien lieber von einer Hebamme entbinden statt ein Krankenhaus aufzusuchen, finanzieren manche Kassen eine Rufbereitschaft für den Hebammendienst.

Homöopathische Behandlungen werden ebenfalls bereits von einigen Kassenanbietern bezuschusst oder erstattet. Davon profitieren alle Patienten, die lieber auf Naturheilverfahren setzen, statt gleich zu Pillen mit starken Wirkstoffen zu greifen. Sind auch solche Verfahren nach wie vor umstritten, haben doch die Kassen erkannt, dass sie eine wohltuende Wirkung für viele Patienten haben können.

Wer gesund bleibt, bekommt Geld zurück

Wer gesund lebt und selten einen Arzt aufsucht, der könnte von Kassentarifen mit Beitragsrückerstattung profitieren. Dann zahlt die Versicherung eine Prämie aus, wenn der Patient ein Jahr lang keine Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen hat. Vorsorgeuntersuchungen zählen in der Regel nicht dazu.

Auch Tarife mit einem Selbstbehalt werden von den Kassen angeboten. Dann muss der Patient eine vereinbarte Summe selbst zahlen, wenn er sich in Behandlung begibt – aber der Monatsbeitrag ist dafür etwas niedriger. Auch solche Wahltarife sind vor allem für Versicherte interessant, die selten krank werden. Daneben finden sich noch viele andere Tarifvarianten für gesundheitsbewusste Sparfüchse. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wer seinen gesetzlichen Krankenschutz zusätzlich aufbessern will, der kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder eine Bezuschussung von Sehhilfen lassen sich für einen fairen Preis absichern.

Krankenkassen sind alle gleich? Nein, das stimmt so nicht. Es lohnt sich, auf die Extras zu achten: Sei es bei der Krebsvorsorge, bei homöopathischen Medikamenten oder der Beitragsrückerstattung.

Der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen ist stark eingeschränkt. Rund 90 Prozent aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und damit nahezu identisch, womit sichergestellt werden soll, dass jeder Patient Anspruch auf eine Grundversorgung hat. Und doch lohnt es sich genauer hinzuschauen, welche Extras eine Kasse ihren Versicherten bietet. Gerade bei den Zusatzleistungen gilt: Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse!

Leistungsunterschiede bei Vorsorgeuntersuchungen und in der Schwangerschaft

Große Unterschiede gibt es bei den Vorsorgeuntersuchungen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Während etwa die meisten Kassen die Vorsorge gegen Hautkrebs erst ab dem 35. Lebensjahr finanzieren, bieten andere Versicherungen diese Untersuchung schon ab 19 oder 20 Jahren an. Sonnenanbeter und andere Risikogruppen können von diesem Bonus profitieren.

Auch für Schwangere haben die Kassen ein sehr unterschiedliches Leistungsspektrum. Manche Anbieter bezahlen eine Haushaltshilfe, wenn aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden der Haushalt nicht weitergeführt werden kann. Lassen junge Familien lieber von einer Hebamme entbinden statt ein Krankenhaus aufzusuchen, finanzieren manche Kassen eine Rufbereitschaft für den Hebammendienst.

Homöopathische Behandlungen werden ebenfalls bereits von einigen Kassenanbietern bezuschusst oder erstattet. Davon profitieren alle Patienten, die lieber auf Naturheilverfahren setzen, statt gleich zu Pillen mit starken Wirkstoffen zu greifen. Sind auch solche Verfahren nach wie vor umstritten, haben doch die Kassen erkannt, dass sie eine wohltuende Wirkung für viele Patienten haben können.

Wer gesund bleibt, bekommt Geld zurück

Wer gesund lebt und selten einen Arzt aufsucht, der könnte von Kassentarifen mit Beitragsrückerstattung profitieren. Dann zahlt die Versicherung eine Prämie aus, wenn der Patient ein Jahr lang keine Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen hat. Vorsorgeuntersuchungen zählen in der Regel nicht dazu.

Auch Tarife mit einem Selbstbehalt werden von den Kassen angeboten. Dann muss der Patient eine vereinbarte Summe selbst zahlen, wenn er sich in Behandlung begibt – aber der Monatsbeitrag ist dafür etwas niedriger. Auch solche Wahltarife sind vor allem für Versicherte interessant, die selten krank werden. Daneben finden sich noch viele andere Tarifvarianten für gesundheitsbewusste Sparfüchse. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wer seinen gesetzlichen Krankenschutz zusätzlich aufbessern will, der kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder eine Bezuschussung von Sehhilfen lassen sich für einen fairen Preis absichern.

Viele Hausbesitzer finden derzeit unliebsame Post in ihrem Briefkasten. Sie sollen deutlich höhere Prämien für ihre Wohngebäudeversicherung zahlen, sonst droht die Kündigung. Gerade wenn sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet und ein Elementarschutz vereinbart ist, kann es vernünftig sein, die Prämienerhöhung zu akzeptieren.

Im Juni versanken weite Teile Ost- und Süddeutschlands in den Fluten, sogar von einem „Jahrhunderthochwasser“ war die Rede. Nun weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass aktuell viele Hausbesitzer Schreiben erhalten, in denen die Weiterführung ihrer Wohngebäudeversicherung nur mit Preisaufschlägen angeboten wird. Wer nicht zustimme, müsse die Kündigung des Vertrages akzeptieren.

Dies gilt besonders für jene Eigentümer, die eine Elementarschadenversicherung vereinbart haben. Denn nur diese bietet Schutz bei Überschwemmungen. Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert zum Jahresende seinen Versicherungsschutz.

Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten schwer zu finden

Die betroffenen Kunden haben die Chance, sich nach einer neuen Wohngebäudeversicherung umzusehen. Dies ist aber gerade dann schwierig, wenn sich das Haus in einer Hochwasserrisikozone befindet. Wer in Städten wie Grimma oder Magdeburg wohnt, die erst kürzlich von Überschwemmungen heimgesucht worden, findet unter Umständen gar keinen Schutz mehr gegen Naturgewalten wie Hochwasser.

Deshalb kann es klüger sein, die Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist.

Elementarschutz ist wichtig

Hierbei sollten Hauseigentümer bedenken: Überschwemmungsschäden verschlingen schnell einen sechsstelligen Betrag. Deshalb sollte der Elementarschutz in Risikozonen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Übrigens rechtfertigen auch die Versicherungsanbieter die Preisaufschläge mit den immens hohen Schadenssummen. So habe man für die aktuellen Hochwasserschäden bereits 1,8 Milliarden Euro an Schäden beglichen – Geld, das vom Versichertenkollektiv erbracht werden müsse. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist darauf, dass bundesweit 98 Prozent aller Häuser versicherbar seien.

Viele Hausbesitzer finden derzeit unliebsame Post in ihrem Briefkasten. Sie sollen deutlich höhere Prämien für ihre Wohngebäudeversicherung zahlen, sonst droht die Kündigung. Gerade wenn sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet und ein Elementarschutz vereinbart ist, kann es vernünftig sein, die Prämienerhöhung zu akzeptieren.

Im Juni versanken weite Teile Ost- und Süddeutschlands in den Fluten, sogar von einem „Jahrhunderthochwasser“ war die Rede. Nun weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass aktuell viele Hausbesitzer Schreiben erhalten, in denen die Weiterführung ihrer Wohngebäudeversicherung nur mit Preisaufschlägen angeboten wird. Wer nicht zustimme, müsse die Kündigung des Vertrages akzeptieren.

Dies gilt besonders für jene Eigentümer, die eine Elementarschadenversicherung vereinbart haben. Denn nur diese bietet Schutz bei Überschwemmungen. Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert zum Jahresende seinen Versicherungsschutz.

Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten schwer zu finden

Die betroffenen Kunden haben die Chance, sich nach einer neuen Wohngebäudeversicherung umzusehen. Dies ist aber gerade dann schwierig, wenn sich das Haus in einer Hochwasserrisikozone befindet. Wer in Städten wie Grimma oder Magdeburg wohnt, die erst kürzlich von Überschwemmungen heimgesucht worden, findet unter Umständen gar keinen Schutz mehr gegen Naturgewalten wie Hochwasser.

Deshalb kann es klüger sein, die Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist.

Elementarschutz ist wichtig

Hierbei sollten Hauseigentümer bedenken: Überschwemmungsschäden verschlingen schnell einen sechsstelligen Betrag. Deshalb sollte der Elementarschutz in Risikozonen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Übrigens rechtfertigen auch die Versicherungsanbieter die Preisaufschläge mit den immens hohen Schadenssummen. So habe man für die aktuellen Hochwasserschäden bereits 1,8 Milliarden Euro an Schäden beglichen – Geld, das vom Versichertenkollektiv erbracht werden müsse. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist darauf, dass bundesweit 98 Prozent aller Häuser versicherbar seien.

Am Donnerstag wurde der Welttag des Hundes gefeiert. Wer noch ein nachträgliches Geschenk für seinen vierbeinigen Freund sucht und sich ebenfalls beschenken will, der kann eine Tierhaftpflichtversicherung für seinen Gefährten abschließen. In einigen Bundesländern ist eine entsprechende Police sogar Pflicht!

Deutschland ist auf den Hund gekommen! Rund 5,3 Millionen Vierbeiner mit feuchter Schnauze leben derzeit in der Bundesrepublik, vom kleinen Schoßhündchen bis zum bulligen Terrier. Weil die treuen Gefährten auch in anderen Teilen der Welt sehr beliebt sind, wird jedes Jahr zum 10. Oktober der „Welttag des Hundes“ gefeiert. Am Donnerstag war es wieder soweit – nicht wenige Besitzer legten ihrem Hund ein extra Leckerli in den Napf.

Aber so ein temperamentvolles Tier kann auch viel Schaden anrichten. Mehrere Bundesländer haben deshalb bereits eine Haftpflicht für Hunde eingeführt. In Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg darf kein Wuffi auf die Straße, der nicht über eine Tierhaftpflichtversicherung verfügt. Das gilt übrigens auch für kleine Hunde, die selbst vor einer Katze Reißaus nehmen würden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft.

Doch selbst in Bundesländern ohne gesetzlichen Zwang sollten Hundehalter über den Abschluss eines entsprechenden Haftpflichtvertrages nachdenken. Man stelle sich vor, der Hund rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall – wird dabei eine Person verletzt, kann der Schaden schnell 100.000 Euro übersteigen. Und auch, wenn das sonst so brave Tier einen Passanten beißt, weil dieser sich dem Hund von hinten nähert und ihn erschreckt, kann es richtig teuer werden. In beiden Fällen haftet der Hundehalter für das Verhalten seines Schützlings, wie aus Paragraph 833 des Bundesgesetzbuches hervorgeht.

Wer einen Kampfhund besitzt, muss diesen übrigens extra versichern. Eine einfache Tierhaftpflicht langt hierfür nicht aus, da kann der Bullterrier oder Mastiff noch so ein liebenswerter Gefährte sein. In der Regel verlangen die Versicherer einen Aufpreis, wenn ein Kampfhund versichert werden soll. Doch häufig ist das kein Problem, denn die Rasse wird schon beim Antrag auf eine Versicherung abgefragt und entsprechend eingeordnet. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Am Donnerstag wurde der Welttag des Hundes gefeiert. Wer noch ein nachträgliches Geschenk für seinen vierbeinigen Freund sucht und sich ebenfalls beschenken will, der kann eine Tierhaftpflichtversicherung für seinen Gefährten abschließen. In einigen Bundesländern ist eine entsprechende Police sogar Pflicht!

Deutschland ist auf den Hund gekommen! Rund 5,3 Millionen Vierbeiner mit feuchter Schnauze leben derzeit in der Bundesrepublik, vom kleinen Schoßhündchen bis zum bulligen Terrier. Weil die treuen Gefährten auch in anderen Teilen der Welt sehr beliebt sind, wird jedes Jahr zum 10. Oktober der „Welttag des Hundes“ gefeiert. Am Donnerstag war es wieder soweit – nicht wenige Besitzer legten ihrem Hund ein extra Leckerli in den Napf.

Aber so ein temperamentvolles Tier kann auch viel Schaden anrichten. Mehrere Bundesländer haben deshalb bereits eine Haftpflicht für Hunde eingeführt. In Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg darf kein Wuffi auf die Straße, der nicht über eine Tierhaftpflichtversicherung verfügt. Das gilt übrigens auch für kleine Hunde, die selbst vor einer Katze Reißaus nehmen würden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft.

Doch selbst in Bundesländern ohne gesetzlichen Zwang sollten Hundehalter über den Abschluss eines entsprechenden Haftpflichtvertrages nachdenken. Man stelle sich vor, der Hund rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall – wird dabei eine Person verletzt, kann der Schaden schnell 100.000 Euro übersteigen. Und auch, wenn das sonst so brave Tier einen Passanten beißt, weil dieser sich dem Hund von hinten nähert und ihn erschreckt, kann es richtig teuer werden. In beiden Fällen haftet der Hundehalter für das Verhalten seines Schützlings, wie aus Paragraph 833 des Bundesgesetzbuches hervorgeht.

Wer einen Kampfhund besitzt, muss diesen übrigens extra versichern. Eine einfache Tierhaftpflicht langt hierfür nicht aus, da kann der Bullterrier oder Mastiff noch so ein liebenswerter Gefährte sein. In der Regel verlangen die Versicherer einen Aufpreis, wenn ein Kampfhund versichert werden soll. Doch häufig ist das kein Problem, denn die Rasse wird schon beim Antrag auf eine Versicherung abgefragt und entsprechend eingeordnet. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Am 10. Oktober wird der Internationale Welttag der seelischen Gesundheit gefeiert. In vielen Städten und Gemeinden finden dann Aktionen statt, um auf die Wichtigkeit des Themas hinzuweisen. Wer sich vor den finanziellen Folgen einer psychischen Erkrankung schützen will, sollte hinsichtlich des Versicherungsschutzes einiges beachten.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei psychischen Leiden

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Vorsorge, wenn man aufgrund einer seelischen Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der Versicherer zahlt dann eine monatliche Rente. Wie wichtig dieser Schutz auch mit Blick auf die seelische Gesundheit ist, zeigen aktuelle Zahlen. Mehr als 28 Prozent der Menschen, die derzeit Leistungen aus einer BU in Anspruch nehmen, tun dies aufgrund einer Nervenkrankheit oder psychischen Erkrankung.

Damit sind psychische Schäden der häufigste Grund, wenn Menschen ihren Beruf vorzeitig aufgeben müssen. Erst danach folgen Ursachen wie Unfälle oder eine Erkrankung des Bewegungsapparates. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Diagnose „Burnout“ in der Regel keinen Leistungsfall bewirkt – noch hat die Wissenschaft das Burnout-Syndrom nicht als Krankheit eingestuft. Erst wenn Burnout eine schwere Depression bewirkt, ist die Versicherung verpflichtet zu zahlen.

Billigtarife in der PKV oft mit eingeschränktem Schutz

Auch bei den preiswerten Tarifen in der privaten Krankenversicherung sollten wechselwillige Kunden genau nachlesen, welche Leistungen im Falle eines Seelenleidens erbracht werden. So manches Dumpingangebot bietet nur einen eingeschränkten Leistungskatalog, so dass auch für psychische Erkrankungen keine oder nur sehr eingeschränkte Leistungen vorgesehen sind. Wer dann an einer seelischen Störung erkrankt, der muss seine psychotherapeutischen Sitzungen selbst zahlen.

Dies kann gerade für Freiberufler ein hohes Risiko bedeuten, wenn keine Ersparnisse vorhanden sind. Oftmals erfordern seelische Erkrankungen eine lange und teure Therapie bis zur vollständigen Genesung. Fallen dann noch die Einnahmen weg, weil man im Beruf nicht mehr voll leistungsfähig ist, wird der fehlende Schutz schnell zur Armutsfalle.

Deshalb sollten PKV-Versicherte im Zweifelsfall lieber etwas mehr Geld für ihren Vertrag ausgeben und psychische Erkrankungen mitversichern. Im Ernstfall zahlt sich der bessere Schutz aus. Um ein vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf aufzufangen, kann auch der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein.