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Krankenkasse: Am heutigen Montag starten die neuen Termin-Servicestellen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sollen dafür sorgen, dass Kassenpatienten innerhalb von vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten. Das neue Konzept hat für die Patienten aber auch Nachteile.

Stundenlanges Telefonieren und monatelanges Warten, um einen Termin beim Internisten oder Orthopäden zu bekommen? Für viele gesetzlich Versicherte war dies bittere Realität. Aber das soll ab heute ein Ende haben, denn am Montag nehmen die neuen Servicestellen der regionalen kassenärztlichen Vereinigungen ihre Arbeit auf. Dank dieser Einrichtungen soll jeder Patient binnen vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten.

Facharzt-Termin nur gegen ärztliche Überweisung

Wer an dem neuen Verfahren teilnehmen will, muss einige Regeln beachten. So gilt: Ohne Überweisung des Hausarztes werden die Servicestellen nicht aktiv. Der Hausarzt vergibt eine Codenummer, mit deren Hilfe dann der entsprechende Facharzt zugeteilt wird.

Mit diesem Code wendet sich der Patient telefonisch an die Servicestelle der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung. Die Mitarbeiter nennen ihm daraufhin innerhalb einer Woche den entsprechenden Facharzt und weisen einen Termin zu. Zwischen der Anfrage und dem Termin beim Facharzt dürfen maximal 4 Wochen liegen.

Warum aber ist eine ärztliche Überweisung für das Verfahren erforderlich? Damit wollen die Krankenkassen verhindern, dass jeder Patient mit einem kleinen Zipperlein den Terminservice in Anspruch nimmt. Er soll jenen vorbehalten bleiben, die dringend eine fachärztliche Behandlung brauchen. Kliniken und Ärzte klagen schon seit längerem, dass Patienten selbst bei Kleinigkeiten die Notstationen der Krankenhäuser aufsuchen. Es gibt aber Ausnahmen: Für Untersuchungen beim Frauen- oder Augenarzt ist keine Überweisung erforderlich.

Lange Anfahrtswege sehr wahrscheinlich

Während Befürworter die Verbesserungen für den Patienten durch eine schnellere Terminvergabe hervorheben, stoßen die Servicestellen auch auf Kritik. So ist keineswegs gewährleistet, dass der Erkrankte seinen Wunscharzt zugewiesen bekommt. Er kann jedem beliebigen Facharzt zugelost werden. Wer an dem Verfahren teilnimmt, verzichtet de facto auf sein Recht der freien Arztwahl.

Welcher Arzt letztendlich die Behandlung übernimmt, ist abhängig von lokalen Gegebenheiten. Für die allgemeine fachärztliche Versorgung darf der Weg maximal 30 Minuten länger sein als zum nächstgelegenen Mediziner dieser Fachrichtung. Hierunter fallen: Frauenärzte, Augenärzte, Hausärzte, Neurologen, Hals-, Nasen- und Ohrenärzte, Urologen und Chirurgen. Anders hingegen bei Spezialgebieten, etwa Radiologen. Hierfür ist sogar eine 60minütige Anreise erlaubt! Speziell für ältere Menschen dürfte das eine hohe Hürde sein.

Darüber hinaus können die Servicestellen nicht für alle Behandlungen in Anspruch genommen werden. Termine bei einem Psychotherapeuten sind beispielsweise oft mit mehrmonatigen Wartezeiten verbunden, obwohl die Betroffenen sich in einer Krisensituation befinden und dringend Hilfe bräuchten. Aber hierfür ist die Terminvergabe nicht vorgesehen. Auch für Kieferorthopäden, Zahnärzte, Vorsorge- und Routineuntersuchungen muss sich auf einem anderen Weg um Termine bemüht werden.

Terminvergabe auch ohne Servicestelle möglich

Natürlich ist es gesetzlich Versicherten freigestellt, wie bisher bei der gewünschten Arztpraxis für eine Behandlung anzufragen, eine Teilnahme an dem neuen Verfahren keineswegs Pflicht. Kritiker fürchten gar, dass sich die Wartezeiten in den Arztpraxen insgesamt verlängern können, müssen doch die Patienten der Service-Stellen nun zusätzlich untergebracht werden. Das erfordert zusätzliche Bürokratie und auch ein Mehr an Organisationsgeschick. Ob und wie sich die Neuregelung auswirkt, muss der Praxistest zeigen.

Keine guten Neuigkeiten für gesetzlich Krankenversicherte: Im neuen Jahr heben viele Krankenkassen die Zusatzbeiträge an, zum Teil sogar deutlich. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, werden 59 von 88 bundesweit geöffneten Kassen teurer.

Die Bundesregierung hat den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung vor einem Jahr auf 14,6 Prozent des Bruttolohnes gesenkt und sprach davon, dass Kassenpatienten entlastet werden sollen. Der Haken dabei: Seitdem können die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge festlegen, wenn die ihnen zugeteilten Gelder nicht ausreichen. Und genau dies tun viele Versicherungen nun tatsächlich, sehr zum Leidwesen ihrer Mitglieder. Zwei von drei Anbietern heben 2016 die Zusatzbeiträge an!

Anstieg um bis zu 0,6 Prozentpunkte

Bei den Krankenkassen mit den höchsten Beitragssprüngen müssen die Versicherten ein Plus von 0,6 Prozentpunkten zahlen. Bei einem Monatsverdienst von 2.500 Euro bedeutet dies Mehrkosten von 180 Euro im Jahr. Ursache für den Mehrbedarf sind steigende Kosten im Gesundheitssystem, unter anderem aufgrund der Alterung der Gesellschaft und Mehrausgaben bei den Medikamenten. Ärgerlich: Teuerungen im Gesundheitssystem müssen die Arbeitnehmer seit der Reform allein schultern – der Arbeitgeberanteil wurde gedeckelt.

Doch abfinden müssen sich die Versicherten mit der Teuerung nicht. Wenn eine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Kassenpatienten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, um sich einen neuen Anbieter zu suchen. Das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, sobald die Krankenkasse ihre Mitglieder schriftlich über die Erhöhung des Beitrages informiert hat. Der Versicherer ist verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Weil dies in der Regel im Dezember geschieht, sollten sich Wechselwillige noch schnell informieren!

Beitrag nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal

Die Höhe des Beitrages ist aber nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal für oder gegen eine Krankenkasse. Wichtig ist unter anderem auch die Service- und Beratungsqualität. Wer mit seinem Versicherer bisher gute Erfahrungen gemacht hat, sollte deshalb genau abwägen, ob er zu einer anderen Kasse wechselt.

Sogar bei den Kassenleistungen beobachten Fachleute zunehmend Unterschiede. Manche Versicherungen zahlen zum Beispiel ein sogenanntes „Rooming In“, wenn das Kind ins Krankenhaus muss: Eltern profitieren dann von einer Unterbringung in der Nähe der medizinischen Einrichtung. Die Bezuschussung von Gesundheits- und Ernährungskursen fällt auch höchst unterschiedlich aus. Damit jeder Versicherte den passenden Anbieter findet, wird deshalb die Kundenberatung in der GKV immer bedeutender. Versicherungsvermittler können hier mit ihrem Know-how behilflich sein.

Wer genug verdient, kann auch einen Wechsel in die Private Krankenversicherung in Betracht ziehen. Auch hier ist eine Beratung wichtig, da die Leistungen in der PKV noch stärker differenzieren. Arbeitnehmer müssen im neuen Jahr mehr verdienen, wenn sie sich privat versichern wollen. Die hier maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) stieg von bislang 54.900 Euro auf 56.250 Euro im Jahr.

Immer mehr Deutsche zieht es in jungen Jahren ins Ausland. Die Verlockungen sind groß: Fremde Länder und Kulturen kennen lernen und gleichzeitig die Sprachkenntnisse ausbauen. Die Optionen sind vielschichtig.

Bei Studenten besonders beliebt sind Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programms. Dabei handelt es sich um das weltweit größte Förderprogramm von Auslandsaufenthalten an Universitäten. Erasmus-Student benötigen für die Zeit im Ausland prinzipiell keine Auslandskrankenversicherung. Sie bleiben für diesen Zeitraum in ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Leistungen vergleichen

Allerdings haben Erasmus-Studenten lediglich Anspruch auf die Leistungen, die gesetzlich Versicherten im Land Ihrer Partneruniversität zustehen. Dies kann gegebenenfalls zu deutlichen Leistungsunterschieden führen. Eine entsprechende zusätzliche Absicherung macht allein schon wegen etwaig notwendiger Krankenrücktransporte absolut Sinn und ist bereits für einen schmalen Taler erhältlich.

Bei Studenten die ein volles Studium im Ausland machen wollen oder nicht in den Genuss des Erasmus-Programms kommen, ist es etwas kniffliger. Zwar besteht innerhalb der Europäischen Union ein Sozialversicherungsabkommen, das die Versicherungsansprüche aller EU-Bürger regelt. Dennoch gilt es hier vorab genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang Krankenversicherungsschutz besteht.

Der erste Wohnsitz ist entscheidend

Haben Studenten ihren ersten Wohnsitz nicht mehr in Deutschland, so ist der Verbleib in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nur noch schwer möglich und damit eine eigenständige Krankenversicherung für das Ausland unabdingbar.

Das beliebteste Land für ein Studium im Ausland ist Österreich. Das geht aus Zahlen des statistischen Bundesamts hervor. Auf den Plätzen folgen die Niederlande, Großbritannien und die Schweiz. Mit diesen Ländern besteht das bereits genannte Sozialversicherungsabkommen.

Für ein paar andere beliebte Länder, die außerhalb der EU liegen, gilt dies jedoch nicht. So kommt die USA auf den fünften Rang. Auch China (7.), Kanada (13.), Australien (14.) und Neuseeland (16.) befinden sich unter den Top 20 der beliebtesten Studienländer. Für diese Länder benötigen Studenten eine entsprechende Krankenversicherung.

Immer mehr Deutsche zieht es in jungen Jahren ins Ausland. Die Verlockungen sind groß: Fremde Länder und Kulturen kennen lernen und gleichzeitig die Sprachkenntnisse ausbauen. Die Optionen sind vielschichtig.

Bei Studenten besonders beliebt sind Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programms. Dabei handelt es sich um das weltweit größte Förderprogramm von Auslandsaufenthalten an Universitäten. Erasmus-Student benötigen für die Zeit im Ausland prinzipiell keine Auslandskrankenversicherung. Sie bleiben für diesen Zeitraum in ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Leistungen vergleichen

Allerdings haben Erasmus-Studenten lediglich Anspruch auf die Leistungen, die gesetzlich Versicherten im Land Ihrer Partneruniversität zustehen. Dies kann gegebenenfalls zu deutlichen Leistungsunterschieden führen. Eine entsprechende zusätzliche Absicherung macht allein schon wegen etwaig notwendiger Krankenrücktransporte absolut Sinn und ist bereits für einen schmalen Taler erhältlich.

Bei Studenten die ein volles Studium im Ausland machen wollen oder nicht in den Genuss des Erasmus-Programms kommen, ist es etwas kniffliger. Zwar besteht innerhalb der Europäischen Union ein Sozialversicherungsabkommen, das die Versicherungsansprüche aller EU-Bürger regelt. Dennoch gilt es hier vorab genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang Krankenversicherungsschutz besteht.

Der erste Wohnsitz ist entscheidend

Haben Studenten ihren ersten Wohnsitz nicht mehr in Deutschland, so ist der Verbleib in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nur noch schwer möglich und damit eine eigenständige Krankenversicherung für das Ausland unabdingbar.

Das beliebteste Land für ein Studium im Ausland ist Österreich. Das geht aus Zahlen des statistischen Bundesamts hervor. Auf den Plätzen folgen die Niederlande, Großbritannien und die Schweiz. Mit diesen Ländern besteht das bereits genannte Sozialversicherungsabkommen.

Für ein paar andere beliebte Länder, die außerhalb der EU liegen, gilt dies jedoch nicht. So kommt die USA auf den fünften Rang. Auch China (7.), Kanada (13.), Australien (14.) und Neuseeland (16.) befinden sich unter den Top 20 der beliebtesten Studienländer. Für diese Länder benötigen Studenten eine entsprechende Krankenversicherung.

GKV: Die Zusatzbeiträge für gesetzliche Krankenkassen könnten in den kommenden zwei Jahren ansteigen. Doch um welchen Betrag? Darüber herrscht zwischen den Gesundheitsexperten Uneinigkeit. Während der sogenannte Schätzerkreis der Krankenkassen eine Anhebung der Prämien um 0,2 Prozentpunkte für wahrscheinlich hält, rechnet ein Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen sogar mit einem Kostensprung von 0,6 Prozentpunkten.

Die Kassenbeiträge werden in den kommenden Jahren voraussichtlich ansteigen! Dies ist die schlechte Nachricht für alle gesetzlich Versicherten. Ursache hierfür sind die rapide anwachsenden Gesundheitskosten, etwa aufgrund einer Krankenhausreform und teurer werdender Medikamente. Der sogenannte Schätzerkreis der Krankenkassen, ein Gremium aus Mitgliedern der GKV-Versicherer, des Gesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamtes, geht für das Jahr 2016 von einer durchschnittlichen Kostensteigerung von 0,2 Prozentpunkten aus.

Weit pessimistischer schätzt sogar Prof. Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen die Situation ein. Im Interview mit der BILD erklärte der bekannte Gesundheitsökonom, er halte sogar ein Plus von 0,6 Prozentpunkten in den kommenden zwei Jahren für wahrscheinlich. Die Versicherten müssen den Mehrbeitrag alleine leisten, denn der Arbeitgeberanteil wurde bei 7,3 Prozent eingefroren. Im Klartext: Der Durchschnittsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung könnte bis 2017 um bis zu 305 Euro im Jahr anwachsen. Seit Beginn diesen Jahres dürfen die Kassen wieder einen individuellen Zusatzbeitrag festsetzen.

Steigende Zusatzbeiträge bewirken Sonderkündigungsrecht

Mit steigenden Kassenbeiträgen müssen sich die Versicherten jedoch nicht abfinden. Wird der Zusatzbeitrag angehoben, haben die Versicherten ein erweitertes Sonderkündigungsrecht. Die Anbieter sind verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Dann darf der Versicherte innerhalb eines Monats kündigen. Es wird erwartet, dass die Mehrheit der Kunden im Dezember 2015 über Beitragsänderungen informiert wird.

Beim Wechsel der Krankenkasse sollten Kunden jedoch nicht allein auf die Höhe des Beitrages schauen. Wer mit dem Service seiner Versicherung zum Beispiel sehr zufrieden ist, der sollte dies für seine Entscheidung berücksichtigen. Auch unterscheiden sich die Krankenversicherungen zunehmend in ihren Leistungen. Nicht jede Kasse bietet etwa sogenanntes „Rooming in“ an: Also eine Unterstützung für Eltern, wenn das Kind ins Krankenhaus muss. Auch eine professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Standardrepertoire. Hier heißt es Vergleichen – und notfalls einen etwas teureren Schutz akzeptieren!

Kfz-Versicherung: Eine zunehmende Zahl an Autoversicherern bietet Senioren ab 69 Jahren keinen Schutz mehr. Der Grund: Betagte sind besonders häufig Unfallverursacher. Bei vielen Anbietern müssen die Rentner dieser Altersgruppe zudem mit deftigen Preisaufschlägen rechnen.

Wenn ältere Menschen auf dem Land wohnen, ist das Einkaufen nicht immer leicht. Der lokale Laden hat vor langer Zeit schon zugemacht, und der Bus fährt nur alle paar Stunden in die Stadt, wo sich der nächstgelegene Supermarkt befinden würde. Auch viele Banken schließen ihre Filialen im ländlichen Raum. Da bleibt gerade Senioren oft nichts anderes übrig, als sich hinter das Steuer des eigenen PKW zu setzen, wenn sie mobil bleiben wollen.

Betagte Fahrer zahlen deutlich mehr

Umso ärgerlicher ist der Umstand, dass hochbetagte Autofahrer oft keinen oder nur sehr teuren Schutz durch eine Kfz-Versicherung finden. Das Fachmagazin Versicherungsjournal hat eine Stichprobe mit einer Vergleichssoftware gemacht und herausgefunden, dass ein 80jähriger bei vielen Versicherern keinen Vertrag mehr abschließen kann.

Grundsätzlich müssen rüstige Bürger mit deutlichen Prämienaufschlägen rechnen, je älter sie sind. Nach 35 schadenfreien Jahren zahlt ein 60-Jähriger VW-Golf-Fahrer aus Düsseldorf beispielsweise bei einem Versicherer rund 280 Euro für seine Vollkasko-Versicherung; ein 80-Jähriger hingegen muss für denselben Tarif über 600 Euro berappen – mehr als das Doppelte!

Der Grund für diese Prämienaufschläge: Betagte Autofahrer tragen weit häufiger die Schuld an einem Unfall als andere Bevölkerungsgruppen. Sind 60jährige Senioren in einen Unfall verwickelt, haben davon 64 Prozent den Unfall selbst verursacht. Bei der Generation ab 75 Jahren liegt diese Quote schon bei 75 Prozent, wie die Unfallforscher der Versicherer herausgefunden haben.

Tarife vergleichen – und sich regelmäßig durchchecken lassen!

Ein Tarifvergleich kann für Senioren lohnen, denn nicht jeder Autoversicherer erhebt derart hohe Zuschläge. Noch wichtiger aber ist es, sich die Fahrtüchtigkeit im Alter bestätigen zu lassen. Viele Menschen der Generation Ü70 sehen schlechter und reagieren langsamer, sind zudem auf Medikamente angewiesen, die das Fahrverhalten weiter beeinträchtigen. Ein verbindlicher Fahrtest aber scheitert bisher am Widerstand der Automobilclubs und Lobbyverbände. Da kann es ratsam sein, sich vom Arzt auf Fahrtauglichkeit hin untersuchen zu lassen und den Führerschein freiwillig gegen ein Nahverkehrsticket einzutauschen. Schließlich geht es auch um die eigene Sicherheit.

Henning Mankell ist im Alter von nur 67 Jahren gestorben. Der Autor der beliebten „Wallander“-Romane starb in der Nacht zum 5. Oktober an einem Krebsleiden. Anlass auf eine Krankheit zu blicken, die noch immer für viele einen großen Schrecken bedeutet.

Es war der 28. Januar 2014, als Mankell im Interview mit einer schwedischen Tageszeitung berichtete, dass er an Krebs erkrankt sei. Tumore seien in Hals und Lunge entdeckt worden, sie hatten schon ausgestrahlt. Und auch, wenn der weltweit beliebte Krimiautor den Kampf gegen die Krankheit verloren hat: sein Beispiel gibt vielen Betroffenen Kraft. Bis zuletzt zeigte sich Mankell optimistisch, plante sogar eine größere Reise. “Meine Angst ist sehr groß, aber ich kann sie im Großen und Ganzen unter Kontrolle halten”, zitierte ihn die schwedische Zeitung Göteborgs Posten.

Auch über seine Krankheit gab Mankell öffentlich Auskunft – erst in einer Zeitungskolumne, später in seinem Buch „Treibsand – Was es heißt, ein Mensch zu sein“. Er wolle aus der Perspektive des Lebens schreiben, nicht des Todes, so seine Maxime. Mankell ermutigte damit seine Leser dazu, eine schwere Krankheit nicht zu verstecken, sondern die damit verbundenen Ängste und Schmerzen, aber auch Hoffnungen offen zu kommunizieren. Und so die Welt ein wenig menschlicher zu machen.

Jeder zweite Krebspatient dauerhaft geheilt

Patienten, die mit der Diagnose „Krebs“ konfrontiert werden, sollten nicht mutlos in die Zukunft blicken. In Deutschland kann mittlerweile jeder zweite Patient dauerhaft geheilt werden, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) berichtet. Diesbezüglich hat die Forschung große Fortschritte gemacht: noch vor 40 Jahren konnten weniger als 30 Prozent auf eine Heilung hoffen. Prävention und Früherkennung bleiben wichtig, weil eine Behandlung im Frühstadium die Chancen auf Heilung deutlich erhöht. Deshalb gilt: regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gehen!

Bei bestimmten Versicherungstarifen, etwa einer sogenannten Schwere-Krankheiten-Versicherung, kann eine Wartezeit für Krebserkrankungen bestehen. Diese Policen sind gleichsam unter dem englischen Namen „Dread-Disease-Versicherung“ geläufig. Zwar zahlen die Anbieter dieser Verträge an ihre Kunden einen hohen Einmalbeitrag aus, wenn eine im Vertrag vereinbarte Erkrankung auftritt. Viele Policen bieten so auch für bestimmte Tumorerkrankungen im fortgeschrittenen Stadium Schutz. Aber bestand die Tumorerkrankung schon während der Wartezeit und hatte der Versicherungsnehmer hiervon Kenntnis, erlischt der Versicherungsschutz.

Finanzielle Absicherung für das Krebsrisiko

Finanziell bedeutet Krebs ein großes Risiko. Muss die Person ihren Beruf aufgeben, springt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit monatlichen Rentenzahlungen ein. Hier ist zu beachten, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nur ein „Teilkaskoschutz“ ist und nicht alle entstehenden Kosten deckt. Auch eine Tagegeldversicherung schafft finanzielle Sicherheit, wenn ein Patient aufgrund von Chemotherapie oder langen Reha-Maßnahmen im Beruf pausieren muss. Die Dread-Disease-Versicherung wurde bereits angesprochen. Angehörige lassen sich mit einer Risikolebensversicherung absichern, wenn der Erkrankte doch vorzeitig aus dem Leben scheidet.

Henning Mankell war ein Mensch, der trotz Krankheit optimistisch nach vorne blickte. „Wenn Sie Flügel haben, fliegen Sie“, sagte er der Wochenzeitung Die Zeit. Diese positive Einstellung bescherte ihm trotz Krankheit noch viele glückliche Tage.

Am 1. Oktober wird der Weltvegetariertag begangen! Zu diesem Datum finden rund um den Globus Informationsveranstaltungen zu Themen wie fleischlose Ernährung und Massentierhaltung statt. Wie aber positionieren sich die Krankenkassen zum Verzicht auf den Fleischkonsum?

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen einer fleischlosen Ernährung insgesamt positiv gegenüber. Dies ergab eine Umfrage des Interessenverbandes für vegane und vegetarische Ernährung (VEBU) aus dem Jahr 2014. Demnach empfehlen 45 Prozent der großen Krankenkassen in Deutschland ihren Mitgliedern, weniger Fleisch zu essen und dabei auf saisonale und regionale Produkte auszuweichen. 75 Prozent stimmten der Aussage zu, dass eine vernünftig geplante vegetarische Ernährung gesundheitsförderlich sei.

Viele Bundesbürger sind übergewichtig

Wer auf Steak und Wurst nicht verzichten kann oder will, sollte in Maßen genießen und sich bewusst ernähren. Laut einer Studie des Bundesforschungsinstitutes für Ernährung und Lebensmittel, die bereits im Jahr 2008 stattgefunden hat, sind zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen hierzulande zu dick.

Jeder Fünfte ist so übergewichtig, dass die Forscher bereits von Fettleibigkeit sprechen. Übergewichtige haben ein besonders hohes Krankheitsrisiko. Sie leiden weit häufiger als der Bevölkerungsschnitt an Diabetes oder Bluthochdruck, auch die Gefahr eines Herzinfarktes ist hoch. Wer einen Body Mass Index (BMI) über 30 hat, dessen Diabetes-Risiko ist 30fach höher gegenüber Normalgewichtigen. Eine zusätzliche Gefahr: Viele Tiere in der Massentierhaltung werden präventiv mit Antibiotika gefüttert. Das kann auch beim Menschen dazu führen, dass resistente Keime entstehen und gängige Medikamente selbst bei leichten Krankheiten nicht anschlagen.

Krankenkassen bezuschussen eine professionelle Ernährungsberatung oder andere Angebote der präventiven Gesundheitsvorsorge. Schließlich sind gesunde Kunden auch für die Versicherer ein Garant, dass ihre Gesundheitskosten niedrig bleiben. Die Möglichkeiten reichen von Kursangeboten bis hin zu einer persönlichen Einzelberatung. Neben Ernährung umfasst die Bezuschussung auch Themenfelder wie Bewegung und Entspannung sowie Raucherentwöhnung. Ob auch Privatversicherer derartige Angebote bezuschussen, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. In der Regel tun sie es, da sie natürlich an gesunden Kunden interessiert sind.

Ernährung sollte in Familien kein Streitthema sein

Ganz gleich, ob man sich für oder gegen fleischlose Ernährung entscheidet: in der Familie ist Toleranz gefragt. “Essen sollte nie zum Streitpunkt werden”, erklärt Mathilde Kersting, Ernährungsberaterin aus Dortmund, gegenüber heute.de. So sehen sich viele Eltern mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Kinder kein Fleisch mehr Essen wollen: unter jungen Menschen ist der Wille zum Verzicht laut Umfragen größer. Das führt beim Sonntagsbraten schon mal zu langen Gesichtern, wenn Sohn oder Tochter plötzlich die Nahrungsaufnahme verweigern.

Ernährungsberaterin Kersting rät, dass sich Eltern gemeinsam mit ihren Kindern über Lebensmittel informieren, um falscher Ernährung entgegenzuwirken. Zwar könne auch vegetarische Nahrung den Bedarf an Nährstoffen vollständig decken, aber die Gefahr von Eisen- und Eiweißmangel ist hier durchaus gegeben. Vorgebeugt werden könne mit optimierter Mischkost, etwa eisenhaltigem Fruchtsaft oder Gemüse, Vollkornkost, Feldsalat oder Nudeln. Bei Kindern in der Wachstumsphase ist übrigens von veganer Ernährung (kein Fleisch, kein Fisch, keine Milch und keine Eier) abzuraten, da sie noch besonders viele Nährstoffe brauchen.

Apropos Weltvegetariertag: Unter den Menschen, die auf Fleischkonsum verzichten, sind durchaus prominente Zeitgenossen. Ex-Beatle Paul McCartney ist ebenso bekennender Vegetarier wie Schauspielerin Julia Roberts oder Moderatorin Michelle Hunziker.

Am 21. September wird der Welt-Alzheimertag begangen. 2015 ist der Welt-Alzheimertag gleichzeitig der Auftakt zur “Woche der Demenz”, die von der nationalen “Allianz für Menschen mit Demenz” ausgerufen wurde und vom 21.-27. September stattfindet. Zahlreiche Kongresse, Informationsveranstaltungen und Sendungen widmen sich dann weltweit der Erkrankung. Und tatsächlich ist Demenz ein Thema, das jede Beachtung verdient: Allein in Deutschland leben 1,4 Millionen Demenz-Patienten, die zu zwei Dritteln von ihren Angehörigen gepflegt werden.

Der Begriff „Demenz“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet frei übersetzt etwa „abnehmender Verstand“. Und tatsächlich ist die Demenz als Krankheitssymptom mit einem schwindenden Verlust der kognitiven, sozialen und motorischen Fähigkeiten verbunden. Viele Patienten sind aber gerade in der Anfangszeit noch gut erreichbar und wollen nicht aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden. Umso wichtiger ist es, dass die Angehörigen auch finanzielle und soziale Unterstützung bei der Pflege erfahren – etwa durch die Pflegeversicherung.

Gesetzliche Pflegeversicherung: Bessere Leistungen für Demenzkranke

Die gesetzliche Pflegeversicherung bot Demenzkranken lange Zeit nur unzureichend Schutz, da der Pflegebegriff vor allem Leistungen für körperliche Gebrechen vorsah, nicht aber für geistige Beeinträchtigungen. Weil auch Demenzkranke im fortgeschrittenen Stadium auf eine Rundumbetreuung angewiesen sind, hat der Gesetzgeber hier in den letzten Jahren nachbessern müssen: ein Reformprozess, der noch nicht abgeschlossen ist.

Das sogenannte Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), noch unter schwarz-gelb beschlossen, sowie das Erste Pflegestärkungsgesetz der großen Koalition bewirkten Leistungserweiterungen speziell im ambulanten Bereich. Aktuell im Gesetzgebungsverfahren vorbereitet wird das zweite Pflegestärkungsgesetz, das weitere Besserstellungen für Demenzkranke und pflegende Angehörige vorsieht.

Pflegestufe 0 für „Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“

Recht frisch ist die Einführung einer sogenannten Pflegestufe 0 für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Angehörige oder andere Personen, die Demenzkranke ehrenamtlich pflegen, ein Pflegegeld von monatlich 123 Euro als Aufwandsentschädigung. Die Leistung ist allerdings deutlich niedriger als die Beträge, die die Pflegeversicherung für eine professionelle Hilfe zahlt. Liegt bereits eine andere Pflegestufe vor, werden die Beiträge bei gleichzeitig vorliegender Alltagskompetenz zusätzlich aufgestockt.

Wenn Angehörige ihre pflegebedürftigen Verwandten nicht im nötigen Maß selbst pflegen können, übernehmen zugelassene Pflegedienste, teilstationäre Einrichtungen oder Pflegeheime einen Teil oder die gesamte Versorgung. Sie rechnen ihre sogenannten „Pflegesachleistungen“ direkt mit der Pflegeversicherung ab. Hierfür ist in der Pflegestufe 0 ein monatlicher Höchstbetrag von 231 Euro vorgesehen (nach SGBXI § 36).

Betroffene können Pflegesachleistungen auch in Form von Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen (SGB XI, § 41). Wenn ein Ehepartner zum Beispiel berufstätig ist, können Demenzkranke tagsüber in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, wobei die Pflegenden auch hier einen Eigenanteil berappen müssen.

Entlastung für pflegende Angehörige soll darüber hinaus die „Verhinderungspflege“ bringen, etwa wenn diese einmal Urlaub machen und verreisen wollen. Wird die notwendige Ersatzpflege durch Personen geleistet, die keine nahen Angehörigen sind, oder durch einen ambulanten Pflegedienst, stehen pro Jahr bis zu 1.612 Euro zur Deckung der damit verbundenen Kosten zur Verfügung. Der zeitliche Anspruch wurde auf 6 Wochen ausgedehnt. Weitere Formen der Unterstützung erklärt die kostenlose Broschüre „Wegweiser Demenz“, herausgegeben von der Bundesregierung, unter www.wegweiser-demenz.de.

Zweites Pflegestärkungsgesetz soll Demenzkranke ab 2017 besserstellen

Zusätzliche Verbesserungen für Demenzkranke soll das sogenannte 2. Pflegestärkungsgesetz bringen, das vom Bundeskabinett im August verabschiedet wurde. Inkrafttreten wird es stufenweise ab 2017. Statt drei Pflegestufen werden dann fünf sogenannte „Pflegegrade“ eingeführt. Sie sollen eine noch genauere Bestimmung des Pflegebedarfs garantieren. Mit der zweiten Pflegereform haben Demenzkranke zukünftig Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, verspricht das Bundesgesundheitsministerium.

Geprüft wird mittels eines neuen Begutachtungsverfahrens. Geringe, erhebliche und schwere Beeinträchtigungen werden in die Pflegegrade 1 bis 3 eingestuft, Pflegegrad 4 gilt für schwerste Beeinträchtigungen und bei Grad 5 kommen “besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung” hinzu. Bei der Einstufung in den Pflegegrad wird auch darauf geachtet, in welchem Umfang der Pflegebedürftige noch in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Weitere Kriterien sind die kognitiven Fähigkeiten, die Mobilität und eventuelle psychische Problemlagen.

Wer bereits eine Pflegestufe zugesprochen bekam, muss aber keine Sorge haben, dass er durch die Reform der Bundesregierung schlechtergestellt wird. Die alten Pflegestufen sollen für Bestandspatienten weiter gelten – und eine Neubewertung nur dann wirksam werden, wenn damit Leistungsverbesserungen für den Patienten verbunden sind.

Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur „Teilkasko“

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt aber nur einen Teil der entstehenden Kosten im Falle der Pflegebedürftigkeit, die Deckungslücke kann im Fall der stationären Pflege schnell mehrere tausend Euro betragen. Deshalb empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung.

Im Bedingungswerk sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag tatsächlich eine Leistung bei Demenz bzw. ab aktuell Pflegestufe 0 vorsieht. Auch sollte eine Anpassungsoption bedingungsgemäß vorgesehen sein, wenn sich die Definition der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung wie im Falle der Pflegereform ändert. So ist gewährleistet, dass zukünftige Anpassungen vom Versicherer berücksichtigt sind.

PKV: Der Herbst ist für wechselwillige Versicherte einer privaten Krankenversicherung besonders interessant. Wollen sie den Anbieter wechseln, muss das Kündigungsschreiben häufig drei Monate vor Beendigung des Versicherungsjahres den Versicherer erreichen. Auch Prämienanhebungen werden den Kunden meist im November mitgeteilt – und bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wer noch in diesem Jahr seine private Krankenversicherung will, etwa weil er mit den Leistungen unzufrieden ist, sollte den Stichtag 30. September nicht verpassen. Bei vielen Versicherungen ist eine Kündigung bis zu drei Monate vor Beendigung des Versicherungsjahres möglich. Doch in der Regel muss die Kündigung den Versicherer bis zu diesem Datum erreicht haben. Wer den Postweg wählt, sollte folglich schon zeitiger sein Schreiben absenden.

Prämienanhebung bewirkt Sonderkündigungsrecht

Viele Privatpatienten werden auch mit Bangen auf den Monat November warten. Es ist der Monat, in dem die Krankenversicherer ihren Kunden mitteilen, ob sie im kommenden Jahr die Beiträge erhöhen oder stabil halten. Versicherungsexperten prognostizieren für 2016 steigende Prämien in der PKV. Der Hintergrund: Wegen des Niedrigzinses am Kapitalmarkt haben die Privatversicherer zunehmend Probleme, die Altersrückstellungen für ihre Kunden gewinnbringend anzulegen. Gestiegen sind in den letzten Monaten auch die Gesundheitskosten.

Aber keine Sorge: Hebt der Krankenversicherer die Prämien an, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Das Schreiben hierzu muss den Versicherer binnen einer Zwei-Monats-Frist erreichen, nachdem der Kunde über die Beitragsanpassung informiert wurde. Wechselwillige sollten sich aber zeitig genug um einen neuen Schutz kümmern, damit der Wechsel lückenlos erfolgen kann. Sonst besteht der alte Vertrag fort.

Wechsel nicht ohne umfassende Information und Beratung

Eine Kündigung der Krankenversicherung will sehr gut überlegt sein. Denn der neue Versicherer wird in der Regel auf sein Recht beharren, durch Gesundheitsfragen Vorerkrankungen und chronische Leiden zu erfahren. Diese führen zu deutlich höheren Beiträgen oder sogar dazu, dass ein bestimmtes Risiko gar nicht mehr versicherbar ist. Schummeln bei den Gesundheitsfragen kommt nicht in Frage. Sonst kann die Krankenversicherung den Vertrag wegen Arglist anfechten und der Betroffene steht komplett ohne Schutz da. Sogar ein Wechsel zurück zum alten Anbieter ist dann nicht ohne Weiteres möglich.

Gerade für ältere Versicherungsnehmer empfiehlt sich eine weitere Option: Seit dem Jahr 2009 haben Krankenversicherte das Recht, bei ihrem derzeitigen Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereit hält. Diese Möglichkeit räumt Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ein. Weil die Anbieter mit Lockangeboten junge Gutverdiener anlocken wollen, haben sie mitunter tatsächlich leistungsstarke und preiswerte Tarife im Portfolio. Aber auch bei einem solchen Wechsel droht der Verlust von Leistungen, muss der neue Tarif doch vergleichbar, aber nicht identisch sein. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!