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Eine Grippewelle hat Deutschland ergriffen. Einige Experten raten dazu, sich immer noch impfen zu lassen: aber mit der sogenannten Vierfachimpfstoff, der besser gegen den weit verbreiteten Influenza-B-Virus schützt. Das Problem: Die Kosten dieses Impfstoffes werden derzeit nur von den privaten Krankenversicherern übernommen, nicht aber den gesetzlichen Krankenkassen.

Eine Grippewelle hat Deutschland im Griff! Und damit ist nicht etwa eine einfache Erkältung gemeint oder ein sogenannter grippaler Infekt, der oft nur kurz anhält und vergleichsweise harmlos ist. Sondern eine “richtige” Influenza, die oft stationär behandelt werden muss. Seit Beginn der Grippe-Saison sind bereits 23.000 Menschen erkrankt, so berichtet das Robert-Koch-Institut (RKI). Und 136 Menschen verloren sogar aufgrund der Krankheit ihr Leben.

Das lässt bei vielen Menschen die Frage laut werden, ob sich jetzt noch eine Impfung lohnt. Normalerweise empfehlen Gesundheitsexperten, dass sich die Menschen in den Herbstmonaten Oktober und November gegen Influenzaviren impfen lassen: Folglich dann, wenn die Grippe noch nicht wütet. Schließlich braucht der Schutz vierzehn Tage, bis er voll wirkt.

Aber auch jetzt könne eine Impfung noch sinnvoll sein, empfiehlt beispielsweise RKI-Expertin Susanne Glasmacher in einem Interview mit “Stern Online”. Das gelte vor allem für Risikogruppen, etwa ältere Menschen ab 60 Jahre. Denn eine Grippewelle könne drei bis vier Monate dauern.

Das Problem hierbei: In diesem Jahr greift vor allem der Influenza-Typ B “Yamagata” um sich. Rund drei Viertel der Neuinfektionen lässt sich darauf zurückführen. Dieser Typ ist nicht nur sehr heimtückisch, weil er direkt das Herz angreift, wodurch sich das Infarktrisiko erhöht. Die Krankenkassen ersetzen nur den sogenannten Dreifach-Impfstoff, der weit schlechter gegen diesen Typus schützt, aber billiger ist. Der weit besser wirkende Vierfachschutz wird nur von den privaten Krankenversicherern übernommen.

Wer sich noch impfen lassen will, sollte dennoch den Vierfachimpfstoff bevorzugen, raten die Experten. Und nachfragen, ob die Krankenkasse vielleicht dennoch einspringt. Denn diese geraten unter Druck. Tobias Welte, Direktor der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), hat am Freitag kritisiert, dass in diesem Jahr wieder der falsche Impfstoff empfohlen worden sei. Und auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), setzt sich dafür ein, dass die Kassen den teureren Schutz übernehmen müssen.

Ob und wann die Impfempfehlung geändert wird, so dass auch die Kassen für die Vierfachimpfung zahlen, entscheidet der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Spätestens zum kommenden Jahr könnte dann der Vierfachschutz Pflichtleistung auch für die Krankenkassen sein. Schließlich ist es für die Anbieter unter Umständen teurer, die teuren Folgekosten zu bezahlen: Behandlung, Reha, Medikamente etc. Wer sich in diesem Jahr nicht impfen lassen will, sollte dann spätestens im kommenden Herbst einen entsprechenden Schritt in Erwägung ziehen. Und den Rat seines Hausarztes einholen, ob und wie man sich impfen lassen kann.

Deutschland diskutiert über eine Bürgerversicherung! Dass die private Krankenversicherung noch immer viele Vorteile bietet, wird dabei gern übersehen. Denn in der Debatte sind auch viele Klischees im Spiel.

Soll die private Krankenvollversicherung für Neukunden abgeschafft werden? Diese Debatte steht im Raum, seitdem über eine Neuauflage der Großen Koalition debattiert wird. Denn besonders bei den Sozialdemokraten gibt es Stimmen, die sich für eine einheitliche Versicherung für alle Bürger aussprechen. Als wichtigstes Argument wird genannt, dass Ärzte für alle Patienten das gleiche Honorar bekommen sollen, damit gesetzlich Versicherte nicht mehr so lange auf einen Termin warten müssen. Schließlich zahlen die Privatversicherer in der Regel höhere Honorare.

Dass dabei leider auch viele Klischees in der Debatte vertreten sind, darauf hat nun Uwe Laue aufmerksam gemacht, Chef des PKV-Verbandes. Also jenen Verbandes, in dem die Privatversicherer organisiert sind. Vorurteil Nummer Eins betrifft den Vorwurf, dass gesetzlich Versicherte besonders lang auf einen Arzttermin warten müssten, während Privatversicherte diesen schnell bekommen.

Fest steht aber nach Branchenzahlen: Im Notfall bekommt jeder Patient sofort einen Termin. “Da wird jeder sofort versorgt, egal, wie er versichert ist. Und alle Versicherten – gesetzlich wie privat – haben grundsätzlich Zugang zu den gleichen hochklassigen Versorgungseinrichtungen”, sagte Laue dem “Handelsblatt”. Und 76 Prozent aller Bundesbürger bekommen einen Arzttermin noch am selben Tag oder am darauffolgenden Tag. Das ist in vielen Staaten, die eine Einheitskasse haben, anders: in Großbritannien müssen beispielsweise manche Patienten sechs Monate warten, bis sie in der Arztpraxis vorstellig werden dürfen!

Klischee Numero Zwei: Die private Krankenversicherung sei nur etwas für Gut- und Besserverdiener. Tatsächlich erzielen nur elf Prozent aller PKV-Versicherten Einkünfte über der gesetzlichen Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 4.800 Euro im Monat, erklärt Laue anhand von Branchenzahlen. 20 Prozent seien sogar Kinder, die in der GKV gar keine Prämien zahlen müssten, aber zusätzliche Kosten mitbrächten. Und gerade viele Selbstständige versichern sich privat, weil der Schutz hier mitunter billiger ist, als wenn sie bei einer Krankenkasse noch den Arbeitgeberanteil mit zahlen müssten.

Es ist gerade der Systemwettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, der in Deutschland ein hohes Versorgungsniveau sichert und andere Länder neidisch auf unser Gesundheitssystem schauen lässt, argumentiert Laue in dem Interview weiter. Fest steht, dass beide Versorgungssysteme Vor- wie Nachteile haben. Deshalb sollte auch der Schritt zu einer privaten Krankenversicherung gut überlegt sein und nicht ohne vorherige Beratung erfolgen. Wer einmal privat versichert ist, muss jedenfalls keine Angst haben, dass er den Status verlieren würde, wenn eine Bürgerversicherung kommt: Auch die SPD-Pläne sehen vor, dass die privat Krankenversicherten ihren Status behalten. Dieser dürfte ihnen auch juristisch nicht zu nehmen sein.

Nicht nur für privat Krankenversicherte lohnt sich ein Blick auf die Beiträge. Spätestens, seitdem die Bundesregierung es den Krankenkassen erlaubt hat, einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern zu erheben, ist die Höhe der Prämien auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Thema. Im kommenden Jahr könnten die Zusatzbeiträge in der GKV leicht sinken.

Gesetzlich krankenversichert – da muss ich doch nicht auf die Höhe der Versicherungsprämie schauen? So denken viele Mitglieder der Krankenkassen, denn die Wechselbereitschaft ist laut mehrerer Studien gering. Ganz so einfach ist es aber doch nicht mehr: Auch gesetzlich Versicherte müssen die Prämien zunehmend im Auge behalten.

Die Krankenkasse darf mehr verlangen

Seit 2015 dürfen die gesetzlichen Versicherer einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben, den sie auf den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil von 14,6 Prozent einfach draufpacken. Diesen Zusatzbeitrag müssen die Beschäftigten alleine stemmen. Und da gibt es bei den Kassen durchaus große Unterschiede. Von 0,3 bis 1,8 Prozent vom Bruttolohn reichen derzeit die Aufschläge.

Doch der Schätzerkreis der Krankenkassen hat gute Nachrichten für die Versicherten. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte nämlich im kommenden Jahr sinken, wenn auch nur minimal. Beträgt er derzeit 1,1 Prozent, so soll er dann auf 1,0 Prozent absinken. Gründe hierfür sind unter anderem die gute Konjunktur und die gute Beschäftigungslage. Dem Schätzerkreis gehören Mitglieder des Bundesgesundheitsministeriums, Bundesversicherungsamtes sowie des Krankenkassen-Spitzenverbandes an.

Krankenkasse muss Mitglieder rechtzeitig informieren

Es lohnt sich also, die Zusatzbeiträge im Auge zu behalten. Wie aber erfahre ich, wie sich die Prämien entwickeln? Ändert der eigene Kassenanbieter seine Prämie, so ist er verpflichtet, die jedes einzelne Mitglied rechtzeitig darüber zu informieren. Das muss spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit passieren. Dann haben die Versicherten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, falls der Beitrag steigt.

Die Höhe des Zusatzbeitrages sollte aber nicht alleiniges Entscheidungskriterium für eine Kasse sein. Denn im schlimmsten Fall hat der Versicherer deshalb eine niedrigere Prämie, weil er bei Service oder Leistungen knausert. Diese sind zwar zum Großteil gesetzlich vorgeschrieben. Aber gerade bei den freiwilligen Leistungen gibt es große Unterschiede bei den Kassenanbietern. Wer also mit seiner Krankenkasse zufrieden ist, weil er im Falle einer Krankheit schnell und gut Unterstützung bekam, hat einen guten Grund, bei diesem Anbieter zu bleiben – trotz einer höheren Zusatzprämie.

Ist die private Krankenversicherung besonders von großen Beitragssprüngen betroffen? Dies liest man oft in den Medien. Eine aktuelle Langzeitstudie aber zeigt: Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen stehen die Privatversicherer gar nicht so schlecht da, wenn es um Beitragsanpassungen geht. Dass die Prämiensprünge mitunter recht hoch ausfallen können, hat mit gesetzlichen Vorschriften zu tun.

Sind die Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) stärker von Teuerungen betroffen als gesetzlich Versicherte? Dies wollte ein Privatversicherer genau wissen und gab zu dieser Frage beim unabhängigen IGES-Institut eine Studie in Auftrag. Die Statistiker verglichen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (1995 bis 2015), wie sich die Prämien in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Hierfür konnten die Wissenschaftler auf die Daten von 716.000 privat Krankenvollversicherten zurückgreifen.

Die Zahlen zeigen: Krankenkassen und Privatversicherer liegen bei der Beitragsentwicklung gar nicht so weit auseinander. Im Gegenteil: So seien die Prämien in den letzten zehn Jahren der Erhebung (2006 bis 2015) sogar bei den Krankenkassen schneller gestiegen als in den Tarifen der privaten Krankenversicherung. Bei den gesetzlichen Kassen habe die jährliche Prämienerhöhung im Schnitt bei 3,7 Prozent gelegen, im Schnitt der PKV-Tarife nur bei 2,2 Prozent. Ein Ergebnis, das viele überraschen dürfte.

Privatversicherer dürfen Prämien nur unter bestimmten Umständen anpassen

Warum aber steigen dann die Prämien in der privaten Krankenversicherung mitunter sprunghaft an? Dies hat regulatorische Gründe. Der Gesetzgeber schreibt den privaten Krankenversicherern vor, dass sie ihre Prämien nur dann anheben dürfen, wenn sogenannte auslösende Faktoren vorliegen. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert.

Diese Vorschrift bewirkt, dass die Versicherer ihre Beiträge oft jahrelang gar nicht anheben können, weil die auslösenden Faktoren nicht eingetreten sind. Das heißt, sie bleiben stabil. Wenn dann aber nach Jahren eine Prämienanpassung erfolgt, müssen frühere Teuerungen ebenfalls eingerechnet werden. Es entsteht folglich der Eindruck, als würden die Privatversicherer ihre Kunden besonders stark zur Kasse bitten. Das ist aber nicht der Fall: Sie passen ihre Prämien nur in einem anderen Rhythmus an als die Krankenkassen, nämlich mit größeren Abständen – und dann deutlicher.

Die Privatversicherer machen sich aktuell dafür stark, dass der Gesetzgeber hier eingreift und die Vorschriften ändert. Ähnlich wie die Krankenkassen wollen sie die Prämien regelmäßiger angleichen dürfen, dafür aber moderater. Denn die Herausforderungen sind in beiden Systemen ähnlich: Die Alterung der Gesellschaft führt zu steigenden Gesundheitskosten. Hier muss aber ein weiterer Vorteil der Privatversicherer erwähnt werden: Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind ein Leben lang garantiert. Dem entgegen haben die Krankenkassen ihren Leistungskatalog in den letzten Jahren stark zusammengestrichen.

Dennoch gilt: Wer sich eine private Krankenversicherung sucht, sollte über ein recht gesichertes Einkommen verfügen, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Voraussetzungen zu erörtern. Auch eine andere Studie zeigt, dass die meisten Kunden mit den Prämienanpassungen in der PKV einverstanden sind. Fast drei Viertel aller privat Vollversicherten zeigen sich laut einer Umfrage des Ratinghauses Assekurata mit der Beitrags-Entwicklung in der PKV “zufrieden bis vollkommen zufrieden”.

Die Krankenkassen leisten für Zahnersatz nur noch einen geringen Zuschuss. Mit bitteren Konsequenzen: immer mehr Menschen sind bereit einen Kredit aufzunehmen, wenn sie Zähne verlieren. Das muss nicht sein. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen!

Heute ist es ganz selbstverständlich, dass wir unsere Zähne pflegen, sie putzen und regelmäßig untersuchen lassen. Doch das war nicht immer so. Erst 1938, mit der Erfindung des Nylons, trat auch die Zahnbürste ihren Siegeszug an. Bis weit ins vorige Jahrhundert hinein war professionelle Zahnpflege hingegen ein Privileg, das betuchteren Kreisen vorbehalten blieb. Sie reinigten ihre Zähne mit Bürsten aus Knochen und Borsten – auf dem Land wusste sich die Bevölkerung mit Lappen und Schwämmen zu helfen.

Gepflegte Zähne sind eine Visitenkarte!

Dass gepflegte Zähne wichtig sind, hat nicht nur hygienische Gründe. Die Umfrage eines großen Webanbieters in Kooperation mit der Marktforschung promio.net zeigt: gepflegte Zähne werden von vielen Menschen als eine Art Visitenkarte wahrgenommen. Der Blick auf die Zähne entscheidet mit über Sympathie und kann sogar die Karriere beeinflussen.

79 Prozent der Deutschen sagen, schöne Zähne entscheiden mit über beruflichen Erfolg, und immer noch die Hälfte aller Befragten leitet den sozialen Status einer Person anhand der Zähne ab. „Gepflegte Zähne sind sexy“ geben immerhin 88 Prozent der repräsentativ befragten 1.029 Umfrageteilnehmer zu Protokoll.

Da wundert es kaum, dass die Bundesbürger für ihre Zahngesundheit tief ins Portemonnaie greifen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich weitestgehend aus der Erstattung von Zahnersatzleistungen zurückgezogen. Beläuft sich etwa der Kostensatz für Zahnersatz durch ein Implantat auf 3.000 Euro, so erstattet der Zuschuss der gesetzlichen Kassen ganze 387 Euro (Stand 2016). Eine Umfrage der CreditPlus Bank ermittelte: rund 36 Prozent der Bundesbürger würden für Zahnersatz einen Privatkredit aufnehmen!

Zahnzusatzversicherung: Ein Upgrade des Versicherungsschutzes kann helfen

Gesetzlich Versicherte aber müssen sich nicht verschulden, um Zähne ersetzt zu bekommen. Hierfür kann auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfehlenswert sein. Ein Markt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt: rund 14 Millionen Patienten haben bereits einen entsprechenden Vertrag. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren stetig angewachsen: seit 2005 hat sich die Zahl der Zahnzusatz-Policen verdoppelt.

Das Leistungsniveau ist hierbei von Tarif zu Tarif sehr verschieden. Dass aber auch viele gute Angebote auf dem Markt sind, bestätigt auch der Verbraucherschutz. Die Stiftung Warentest verlieh 2014 in einem Produktvergleich 55 von 189 Tarifen die Note „sehr gut“, viele andere schnitten immerhin noch mit „gut“ ab. Explizit lobten die Tester, dass sehr viele leistungsstarke Tarife im Angebot seien.

Abhängig vom Geldbeutel können Kunden hierbei entscheiden, wie viel die Zahnzusatzversicherung im Falle eines Zahnverlustes zuschießen soll und was man bereit ist, aus der eigenen Tasche zu zahlen. Viele Tarife decken selbst bei teurem Zahnersatz 80 bis 95 Prozent der Kosten ab, wenn man die Zuzahlung der Krankenkassen hinzurechnet. Damit wird der Zahnersatz auch ohne Kredit erschwinglich!

Wartezeiten und unterschiedliche Leistungskataloge

Wie auch bei anderen Versicherungen, sollten Kunden den Leistungskatalog der Zahnzusatzversicherung nicht unbeachtet lassen. Hier gilt das Motto: Leistung schlägt Preis! Eine wichtige Größe, auf die es sich zu achten lohnt, sind die vereinbarten Wartezeiten. Zu Beginn eines neuen Vertrags gelten meist acht Monate Wartezeit, während derer die Versicherung gar keine Zahnersatzkosten übernimmt. Zusätzlich beschränken fast alle Versicherer ihre Leistung in den ersten drei bis fünf Jahren auf eine anteilige Ersatzsumme.

Unterschiede gibt es auch bei der Erstattung von Leistungen wie einer professionellen Zahnreinigung, kieferorthopädischen Behandlungen sowie Sonderbehandlungen wie Akupunktur oder einer gewünschten Vollnarkose. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich besser mit den Tarifen vertraut zu machen!

Der Gesetzgeber hat Ersatzleistungen für Brillen aus dem Angebot der gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend herausgenommen. Das finden die Bundesbürger überhaupt nicht in Ordnung, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Zusätzlich schützen kann man sich mit einer privaten Zusatzversicherung.

Das Magazin „Apotheken Umschau“ hat jüngst eine Umfrage durchführen lassen, ob die Bundesbürger die Meinung vertreten, dass Brillen und Gläser Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein sollten. Die Antwort fiel mehr als deutlich aus. Stolze 86,1 Prozent der Befragten gaben zu Protokoll, sie fänden es „absolut nicht fair“, dass sich die Kassen aus der Beteiligung für Brillen zurückgezogen haben. Schließlich sei Kurzsichtigkeit eine „augenscheinliche Beeinträchtigung“ der Gesundheit.

Hohe Kosten: Viele tragen ihre Brille, so lange es geht

Die hohen Kosten wirken sich auch auf die Bereitschaft der Bundesbürger aus, Sehhilfen anzupassen. Schließlich verschlingt eine neue Gleitsichtbrille schnell mal 1.000 Euro. Und so sagten 17,5 Prozent der Befragten, sie hätten sich aus Kostengründen schon lange keine neue Brille mehr gekauft. Und drei Viertel aller Brillenträger nutzen ihr Modell, so lange es eben geht, selbst wenn das Modell schon kleine Fehler zeigt. Übrigens auch dann, wenn die Brillenstärke eigentlich angepasst werden müsste, weil die Sehkraft weiter nachgelassen hat. Hier zeigt sich: viele Bürger verzichten auf gutes Sehen, weil Brillen schlicht und einfach teuer sind. Befragt wurden für die repräsentative Umfrage über 2.000 Personen.

Doch zum jetzigen Zeitpunkt ist es unwahrscheinlich, dass die Kassen Leistungen für Brillen wieder stärker integrieren. Aufgrund der steigenden Kosten ist eher damit zu rechen, dass weitere Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgestrichen werden – auch, wenn viele Bürger dies unfair finden.

Breites Angebot an Krankenzusatzversicherungen

Zusätzlich vorsorgen können gesetzlich Versicherte durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung, die auch für Brillenersatzleistungen angeboten wird. Teilweise beinhalten diese Tarife auch weitere Leistungen zur Verbesserung der Sehschärfe – etwa Laserbehandlungen zur Korrektur eines Sehfehlers.

In der Regel leisten diese Versicherungen bis zu einer bestimmten Höchstsumme bzw. einem Prozentsatz der Behandlungskosten. Hierbei ist ein Vergleich des Tarifwerkes unbedingt zu empfehlen, ebenso ein Blick auf die Ausschlussklauseln.

Natürlich werden Krankenzusatzversicherungen nicht nur für Brillenleistungen angeboten. Äußerst beliebt sind zum Beispiel auch Zusatzversicherungen für Zahnersatz oder Heilpraktiker-Leistungen. Und wer sich mehr Komfort bei der Krankenhausbehandlung wünscht, etwa ein Ein- oder Zweibettzimmer, kann mit einer Krankenhauszusatzversicherung für mehr Behandlungskomfort sorgen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Krankenkasse: Am heutigen Montag starten die neuen Termin-Servicestellen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sollen dafür sorgen, dass Kassenpatienten innerhalb von vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten. Das neue Konzept hat für die Patienten aber auch Nachteile.

Stundenlanges Telefonieren und monatelanges Warten, um einen Termin beim Internisten oder Orthopäden zu bekommen? Für viele gesetzlich Versicherte war dies bittere Realität. Aber das soll ab heute ein Ende haben, denn am Montag nehmen die neuen Servicestellen der regionalen kassenärztlichen Vereinigungen ihre Arbeit auf. Dank dieser Einrichtungen soll jeder Patient binnen vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten.

Facharzt-Termin nur gegen ärztliche Überweisung

Wer an dem neuen Verfahren teilnehmen will, muss einige Regeln beachten. So gilt: Ohne Überweisung des Hausarztes werden die Servicestellen nicht aktiv. Der Hausarzt vergibt eine Codenummer, mit deren Hilfe dann der entsprechende Facharzt zugeteilt wird.

Mit diesem Code wendet sich der Patient telefonisch an die Servicestelle der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung. Die Mitarbeiter nennen ihm daraufhin innerhalb einer Woche den entsprechenden Facharzt und weisen einen Termin zu. Zwischen der Anfrage und dem Termin beim Facharzt dürfen maximal 4 Wochen liegen.

Warum aber ist eine ärztliche Überweisung für das Verfahren erforderlich? Damit wollen die Krankenkassen verhindern, dass jeder Patient mit einem kleinen Zipperlein den Terminservice in Anspruch nimmt. Er soll jenen vorbehalten bleiben, die dringend eine fachärztliche Behandlung brauchen. Kliniken und Ärzte klagen schon seit längerem, dass Patienten selbst bei Kleinigkeiten die Notstationen der Krankenhäuser aufsuchen. Es gibt aber Ausnahmen: Für Untersuchungen beim Frauen- oder Augenarzt ist keine Überweisung erforderlich.

Lange Anfahrtswege sehr wahrscheinlich

Während Befürworter die Verbesserungen für den Patienten durch eine schnellere Terminvergabe hervorheben, stoßen die Servicestellen auch auf Kritik. So ist keineswegs gewährleistet, dass der Erkrankte seinen Wunscharzt zugewiesen bekommt. Er kann jedem beliebigen Facharzt zugelost werden. Wer an dem Verfahren teilnimmt, verzichtet de facto auf sein Recht der freien Arztwahl.

Welcher Arzt letztendlich die Behandlung übernimmt, ist abhängig von lokalen Gegebenheiten. Für die allgemeine fachärztliche Versorgung darf der Weg maximal 30 Minuten länger sein als zum nächstgelegenen Mediziner dieser Fachrichtung. Hierunter fallen: Frauenärzte, Augenärzte, Hausärzte, Neurologen, Hals-, Nasen- und Ohrenärzte, Urologen und Chirurgen. Anders hingegen bei Spezialgebieten, etwa Radiologen. Hierfür ist sogar eine 60minütige Anreise erlaubt! Speziell für ältere Menschen dürfte das eine hohe Hürde sein.

Darüber hinaus können die Servicestellen nicht für alle Behandlungen in Anspruch genommen werden. Termine bei einem Psychotherapeuten sind beispielsweise oft mit mehrmonatigen Wartezeiten verbunden, obwohl die Betroffenen sich in einer Krisensituation befinden und dringend Hilfe bräuchten. Aber hierfür ist die Terminvergabe nicht vorgesehen. Auch für Kieferorthopäden, Zahnärzte, Vorsorge- und Routineuntersuchungen muss sich auf einem anderen Weg um Termine bemüht werden.

Terminvergabe auch ohne Servicestelle möglich

Natürlich ist es gesetzlich Versicherten freigestellt, wie bisher bei der gewünschten Arztpraxis für eine Behandlung anzufragen, eine Teilnahme an dem neuen Verfahren keineswegs Pflicht. Kritiker fürchten gar, dass sich die Wartezeiten in den Arztpraxen insgesamt verlängern können, müssen doch die Patienten der Service-Stellen nun zusätzlich untergebracht werden. Das erfordert zusätzliche Bürokratie und auch ein Mehr an Organisationsgeschick. Ob und wie sich die Neuregelung auswirkt, muss der Praxistest zeigen.

Keine guten Neuigkeiten für gesetzlich Krankenversicherte: Im neuen Jahr heben viele Krankenkassen die Zusatzbeiträge an, zum Teil sogar deutlich. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, werden 59 von 88 bundesweit geöffneten Kassen teurer.

Die Bundesregierung hat den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung vor einem Jahr auf 14,6 Prozent des Bruttolohnes gesenkt und sprach davon, dass Kassenpatienten entlastet werden sollen. Der Haken dabei: Seitdem können die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge festlegen, wenn die ihnen zugeteilten Gelder nicht ausreichen. Und genau dies tun viele Versicherungen nun tatsächlich, sehr zum Leidwesen ihrer Mitglieder. Zwei von drei Anbietern heben 2016 die Zusatzbeiträge an!

Anstieg um bis zu 0,6 Prozentpunkte

Bei den Krankenkassen mit den höchsten Beitragssprüngen müssen die Versicherten ein Plus von 0,6 Prozentpunkten zahlen. Bei einem Monatsverdienst von 2.500 Euro bedeutet dies Mehrkosten von 180 Euro im Jahr. Ursache für den Mehrbedarf sind steigende Kosten im Gesundheitssystem, unter anderem aufgrund der Alterung der Gesellschaft und Mehrausgaben bei den Medikamenten. Ärgerlich: Teuerungen im Gesundheitssystem müssen die Arbeitnehmer seit der Reform allein schultern – der Arbeitgeberanteil wurde gedeckelt.

Doch abfinden müssen sich die Versicherten mit der Teuerung nicht. Wenn eine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Kassenpatienten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, um sich einen neuen Anbieter zu suchen. Das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, sobald die Krankenkasse ihre Mitglieder schriftlich über die Erhöhung des Beitrages informiert hat. Der Versicherer ist verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Weil dies in der Regel im Dezember geschieht, sollten sich Wechselwillige noch schnell informieren!

Beitrag nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal

Die Höhe des Beitrages ist aber nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal für oder gegen eine Krankenkasse. Wichtig ist unter anderem auch die Service- und Beratungsqualität. Wer mit seinem Versicherer bisher gute Erfahrungen gemacht hat, sollte deshalb genau abwägen, ob er zu einer anderen Kasse wechselt.

Sogar bei den Kassenleistungen beobachten Fachleute zunehmend Unterschiede. Manche Versicherungen zahlen zum Beispiel ein sogenanntes „Rooming In“, wenn das Kind ins Krankenhaus muss: Eltern profitieren dann von einer Unterbringung in der Nähe der medizinischen Einrichtung. Die Bezuschussung von Gesundheits- und Ernährungskursen fällt auch höchst unterschiedlich aus. Damit jeder Versicherte den passenden Anbieter findet, wird deshalb die Kundenberatung in der GKV immer bedeutender. Versicherungsvermittler können hier mit ihrem Know-how behilflich sein.

Wer genug verdient, kann auch einen Wechsel in die Private Krankenversicherung in Betracht ziehen. Auch hier ist eine Beratung wichtig, da die Leistungen in der PKV noch stärker differenzieren. Arbeitnehmer müssen im neuen Jahr mehr verdienen, wenn sie sich privat versichern wollen. Die hier maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) stieg von bislang 54.900 Euro auf 56.250 Euro im Jahr.

Am 1. Oktober wird der Weltvegetariertag begangen! Zu diesem Datum finden rund um den Globus Informationsveranstaltungen zu Themen wie fleischlose Ernährung und Massentierhaltung statt. Wie aber positionieren sich die Krankenkassen zum Verzicht auf den Fleischkonsum?

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen einer fleischlosen Ernährung insgesamt positiv gegenüber. Dies ergab eine Umfrage des Interessenverbandes für vegane und vegetarische Ernährung (VEBU) aus dem Jahr 2014. Demnach empfehlen 45 Prozent der großen Krankenkassen in Deutschland ihren Mitgliedern, weniger Fleisch zu essen und dabei auf saisonale und regionale Produkte auszuweichen. 75 Prozent stimmten der Aussage zu, dass eine vernünftig geplante vegetarische Ernährung gesundheitsförderlich sei.

Viele Bundesbürger sind übergewichtig

Wer auf Steak und Wurst nicht verzichten kann oder will, sollte in Maßen genießen und sich bewusst ernähren. Laut einer Studie des Bundesforschungsinstitutes für Ernährung und Lebensmittel, die bereits im Jahr 2008 stattgefunden hat, sind zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen hierzulande zu dick.

Jeder Fünfte ist so übergewichtig, dass die Forscher bereits von Fettleibigkeit sprechen. Übergewichtige haben ein besonders hohes Krankheitsrisiko. Sie leiden weit häufiger als der Bevölkerungsschnitt an Diabetes oder Bluthochdruck, auch die Gefahr eines Herzinfarktes ist hoch. Wer einen Body Mass Index (BMI) über 30 hat, dessen Diabetes-Risiko ist 30fach höher gegenüber Normalgewichtigen. Eine zusätzliche Gefahr: Viele Tiere in der Massentierhaltung werden präventiv mit Antibiotika gefüttert. Das kann auch beim Menschen dazu führen, dass resistente Keime entstehen und gängige Medikamente selbst bei leichten Krankheiten nicht anschlagen.

Krankenkassen bezuschussen eine professionelle Ernährungsberatung oder andere Angebote der präventiven Gesundheitsvorsorge. Schließlich sind gesunde Kunden auch für die Versicherer ein Garant, dass ihre Gesundheitskosten niedrig bleiben. Die Möglichkeiten reichen von Kursangeboten bis hin zu einer persönlichen Einzelberatung. Neben Ernährung umfasst die Bezuschussung auch Themenfelder wie Bewegung und Entspannung sowie Raucherentwöhnung. Ob auch Privatversicherer derartige Angebote bezuschussen, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. In der Regel tun sie es, da sie natürlich an gesunden Kunden interessiert sind.

Ernährung sollte in Familien kein Streitthema sein

Ganz gleich, ob man sich für oder gegen fleischlose Ernährung entscheidet: in der Familie ist Toleranz gefragt. “Essen sollte nie zum Streitpunkt werden”, erklärt Mathilde Kersting, Ernährungsberaterin aus Dortmund, gegenüber heute.de. So sehen sich viele Eltern mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Kinder kein Fleisch mehr Essen wollen: unter jungen Menschen ist der Wille zum Verzicht laut Umfragen größer. Das führt beim Sonntagsbraten schon mal zu langen Gesichtern, wenn Sohn oder Tochter plötzlich die Nahrungsaufnahme verweigern.

Ernährungsberaterin Kersting rät, dass sich Eltern gemeinsam mit ihren Kindern über Lebensmittel informieren, um falscher Ernährung entgegenzuwirken. Zwar könne auch vegetarische Nahrung den Bedarf an Nährstoffen vollständig decken, aber die Gefahr von Eisen- und Eiweißmangel ist hier durchaus gegeben. Vorgebeugt werden könne mit optimierter Mischkost, etwa eisenhaltigem Fruchtsaft oder Gemüse, Vollkornkost, Feldsalat oder Nudeln. Bei Kindern in der Wachstumsphase ist übrigens von veganer Ernährung (kein Fleisch, kein Fisch, keine Milch und keine Eier) abzuraten, da sie noch besonders viele Nährstoffe brauchen.

Apropos Weltvegetariertag: Unter den Menschen, die auf Fleischkonsum verzichten, sind durchaus prominente Zeitgenossen. Ex-Beatle Paul McCartney ist ebenso bekennender Vegetarier wie Schauspielerin Julia Roberts oder Moderatorin Michelle Hunziker.

Kassenpatienten haben das Recht, nach einer Diagnose auch die Zweitmeinung eines anderen Arztes einzuholen. Aber nicht einmal jeder Zweite macht davon Gebrauch, wie die aktuelle Umfrage einer Betriebskrankenkasse zeigt.

Wer mit einer schweren Diagnose konfrontiert wird, die eine Operation erforderlich macht, ist zunächst geschockt. Warum hat es ausgerechnet mich getroffen? Muss ich wirklich unter das Messer? Derartige Fragen gehen dann vielen Patienten durch den Kopf. Sicherheit kann hier die Zweitmeinung eines weiteren Arztes geben, der den Befund noch einmal kritisch hinterfragt und unter Umständen eine alternative Therapie empfiehlt.

Gesetzlich Versicherte haben ein Recht darauf, diese Zweitmeinung einholen zu dürfen. Dies ist spätestens seit der „Charta der Patientenrechte“ verbürgt, auf die sich 2003 die Bundesärztekammer und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt haben. Doch laut der Umfrage einer großen Betriebskrankenkasse nutzten bisher lediglich 46 Prozent der Patienten die Chance, eine Zweitmeinung einzuholen. Am fehlenden Wissen kann es nicht liegen: 86 Prozent der Deutschen wissen von dem Anspruch.

Gründe für Verzicht vielfältig

Warum aber scheuen viele Patienten diese Option? Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen hat der Arzt als Fachmann eine hohe Autorität – diese infrage zu stellen, empfinden Laien oft als anmaßend. Zum anderen wollen es sich die Patienten mit ihrem meist langjährigen Arzt nicht verscherzen. Die Angst: Ärzte könnten es als Vertrauensbruch werten, wenn dem eigenen Befund nicht getraut wird.

Auch dass es sich bei vielen Diagnosen um psychische Extremsituationen handelt, die vom Erkrankten erst einmal verdaut werden müssen, spielt bei der Passivität eine Rolle. Und nicht immer ist gewährleistet, dass man zeitnah einen neuen Facharzt-Termin bekommt.

Zweitmeinung ermöglicht gezieltere Therapie

Dennoch sollten Patienten es nicht scheuen, eine Zweitmeinung einzuholen. Oft ermöglicht diese eine gezieltere Therapie und eine bessere Abstimmung der Behandlungsmethoden. Gerade bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder Rückenleiden sind Zweitmeinungen längst üblich.

Wer privat versichert ist, kann in der Regel auch eine Zweitmeinung einholen – bei vielen Anbietern ohne Aufschlag. Aber das ist abhängig vom jeweiligen Tarif. So hat eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergeben, dass mitunter bei Zweitbegutachtungen von Zahnärzten Zuzahlungen zu leisten sind – im verschmerzbaren Bereich von etwa 50 bis 75 Euro. Hier sollte Rücksprache mit dem jeweiligen Versicherer gehalten werden, ob und in welchem Umfang er für das Arzthonorar zahlt.