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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft fast unverzichtbar. Umso ärgerlicher, dass viele Anbieter Menschen mit Asthma keinen BU-Schutz mehr bieten bzw. nur unter Ausschluss des entsprechenden Risikos. Um dennoch eine Versicherung zu finden, kann es helfen, eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherungen einzuholen.

Asthma ist keine seltene Krankheit: Laut einer Studie leiden rund 6,9 Prozent der deutschen Bevölkerung unter klinischen Atembeschwerden. Wollen diese Menschen eine BU-Versicherung abschließen, müssen sie oft Ausschlüsse und saftige Preisaufschläge akzeptieren, falls sie überhaupt einen Schutz finden.

Versicherer führen eine „schwarze Liste“ für auffällige Kunden

Das erschwert für Asthmatiker bereits die Antragstellung. Werden die Betroffenen von einem Versicherer abgelehnt, finden sie sich unter Umständen auf der schwarzen Liste der Versicherungswirtschaft wieder, dem sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS). Aber auch Falschaussagen sind bei der Antragstellung tabu, da der Versicherer sonst den Vertrag wegen Arglist anfechten kann.

Auffälligkeiten von Kunden, etwa auch Vorerkrankungen, können in das HIS eingetragen und für bestimmte Zeit gespeichert werden, so dass alle Versicherungen auf die Daten Zugriff haben. Diese Einträge bewirken aber nicht automatisch, dass der Kunden keinen Vertrag mehr erhält. Sie sind eher als „Signal“ für Sachbearbeiter zu verstehen, bestimmte Vorgänge in der Bearbeitung näher zu betrachten und zu prüfen. Die Verbraucher haben übrigens ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten in dieser Auskunftei gespeichert sind. Anfragen sind postalisch an den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) zu richten.

Um einen Eintrag in das HIS besser gleich zu vermeiden, empfiehlt es sich für Asthmatiker, beim Wunschversicherer eine anonyme Voranfrage einzuholen. Auf diese Weise kann man herausfinden, ob und zu welchem Preis die Gesellschaft auch Asthmatikern einen BU-Vertrag bietet. Während manche Versicherer den Schutz für Atemwegserkrankungen ganz ausschließen, erheben andere Risikozuschläge auf die Prämie, üblich sind zum Beispiel 50 Prozent.

Psychische Leiden wichtigster Grund für Berufsunfähigkeit

Anonyme Voranfragen empfehlen sich auch bei anderen chronischen Leiden, die den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren, etwa Tinnitus, einem Bandscheibenvorfall, Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis. Und selbst bei Ausschluss des entsprechenden Risikos ist ein Vertrag empfehlenswert, da diese Vorerkrankung nicht der einzige Gefahr für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf darstellt. Die häufigsten Gründe: 33,5 Prozent der BU-Fälle resultieren aus Nervenkrankheiten und psychischen Leiden, 21,17 Prozent aus Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (Zahlen für 2013). Ein Beratungsgespräch hilft bei der Wahl des passenden Tarifes!

Auch Versicherer sammeln Daten ihrer Kunden! Das tun sie ganz legal, schließlich wollen sie damit dem Missbrauch von Versicherungsleistungen vorbeugen. Weil nicht jeder Verdacht begründet ist, sollten Verbraucher von ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft Gebrauch machen.

Erst geht angeblich die teure Brille des Freundes kaputt, wenige Wochen später der Laptop der Freundin – da kann doch die Haftpflichtversicherung zahlen? Weil es immer wieder zum Missbrauch des Versicherungsschutzes kommt, haben die Versicherungen eine Meldedatei für Auffälligkeiten eingerichtet. Wenn sich bei einem Kunden die Schadensmeldungen häufen, muss er mit einem Eintrag in die Datei rechnen.

Diese Daten werden von der Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhoben. Die Meldungen umfassen sowohl Auffälligkeiten im Schadensfall als auch Häufungen von Schäden. In der Regel werden die Informationen nach 5 Jahren gelöscht – sofern es nicht zu einer neuen Meldung kam. Dann verlängert sich die Speicherung der Daten auf bis zu 10 Jahre. Man kann die sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) durchaus als „Schufa“ des Versicherungswesens bezeichnen.

Weil es jedoch immer wieder zu Irrtümern kommt, rät nun der Dachverband der Verbraucherzentralen, von dem Auskunftsrecht bei der Auskunftei Gebrauch zu machen. So könne es gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung schnell zu einer Häufung von Schadensfällen kommen. Im Sommer wird das Fahrrad aus dem Keller gestohlen, im Herbst geht ein Fenster wegen eines Hagelschlags kaputt: Schon sieht man sich zu Unrecht des Versicherungsbetrugs verdächtigt.

Die Folgen können sein, dass Versicherungsnehmern Prämienerhöhungen drohen oder ein neuer Versicherungsvertrag verweigert wird. Auch falsche Einträge wegen angeblicher Vorerkrankungen wirken sich schnell zum Nachteil des Kunden aus. Auf Antrag muss die Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos informieren, welche Daten sie erhoben hat. Bei Fehlern können Kunden eine Korrektur der Daten fordern.

Bei Fragen zu dem Informationssystem kann auch ein Versicherungsvermittler weiterhelfen. Die Auskunftei der Versicherer ist unter folgender Postadresse zu erreichen:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

Auch Versicherer sammeln Daten ihrer Kunden! Das tun sie ganz legal, schließlich wollen sie damit dem Missbrauch von Versicherungsleistungen vorbeugen. Weil nicht jeder Verdacht begründet ist, sollten Verbraucher von ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft Gebrauch machen.

Erst geht angeblich die teure Brille des Freundes kaputt, wenige Wochen später der Laptop der Freundin – da kann doch die Haftpflichtversicherung zahlen? Weil es immer wieder zum Missbrauch des Versicherungsschutzes kommt, haben die Versicherungen eine Meldedatei für Auffälligkeiten eingerichtet. Wenn sich bei einem Kunden die Schadensmeldungen häufen, muss er mit einem Eintrag in die Datei rechnen.

Diese Daten werden von der Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhoben. Die Meldungen umfassen sowohl Auffälligkeiten im Schadensfall als auch Häufungen von Schäden. In der Regel werden die Informationen nach 5 Jahren gelöscht – sofern es nicht zu einer neuen Meldung kam. Dann verlängert sich die Speicherung der Daten auf bis zu 10 Jahre. Man kann die sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) durchaus als „Schufa“ des Versicherungswesens bezeichnen.

Weil es jedoch immer wieder zu Irrtümern kommt, rät nun der Dachverband der Verbraucherzentralen, von dem Auskunftsrecht bei der Auskunftei Gebrauch zu machen. So könne es gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung schnell zu einer Häufung von Schadensfällen kommen. Im Sommer wird das Fahrrad aus dem Keller gestohlen, im Herbst geht ein Fenster wegen eines Hagelschlags kaputt: Schon sieht man sich zu Unrecht des Versicherungsbetrugs verdächtigt.

Die Folgen können sein, dass Versicherungsnehmern Prämienerhöhungen drohen oder ein neuer Versicherungsvertrag verweigert wird. Auch falsche Einträge wegen angeblicher Vorerkrankungen wirken sich schnell zum Nachteil des Kunden aus. Auf Antrag muss die Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos informieren, welche Daten sie erhoben hat. Bei Fehlern können Kunden eine Korrektur der Daten fordern.

Bei Fragen zu dem Informationssystem kann auch ein Versicherungsvermittler weiterhelfen. Die Auskunftei der Versicherer ist unter folgender Postadresse zu erreichen:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

Auch Versicherer sammeln Daten ihrer Kunden! Das tun sie ganz legal, schließlich wollen sie damit dem Missbrauch von Versicherungsleistungen vorbeugen. Weil nicht jeder Verdacht begründet ist, sollten Verbraucher von ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft Gebrauch machen.

Erst geht angeblich die teure Brille des Freundes kaputt, wenige Wochen später der Laptop der Freundin – da kann doch die Haftpflichtversicherung zahlen? Weil es immer wieder zum Missbrauch des Versicherungsschutzes kommt, haben die Versicherungen eine Meldedatei für Auffälligkeiten eingerichtet. Wenn sich bei einem Kunden die Schadensmeldungen häufen, muss er mit einem Eintrag in die Datei rechnen.

Diese Daten werden von der Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhoben. Die Meldungen umfassen sowohl Auffälligkeiten im Schadensfall als auch Häufungen von Schäden. In der Regel werden die Informationen nach 5 Jahren gelöscht – sofern es nicht zu einer neuen Meldung kam. Dann verlängert sich die Speicherung der Daten auf bis zu 10 Jahre. Man kann die sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) durchaus als „Schufa“ des Versicherungswesens bezeichnen.

Weil es jedoch immer wieder zu Irrtümern kommt, rät nun der Dachverband der Verbraucherzentralen, von dem Auskunftsrecht bei der Auskunftei Gebrauch zu machen. So könne es gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung schnell zu einer Häufung von Schadensfällen kommen. Im Sommer wird das Fahrrad aus dem Keller gestohlen, im Herbst geht ein Fenster wegen eines Hagelschlags kaputt: Schon sieht man sich zu Unrecht des Versicherungsbetrugs verdächtigt.

Die Folgen können sein, dass Versicherungsnehmern Prämienerhöhungen drohen oder ein neuer Versicherungsvertrag verweigert wird. Auch falsche Einträge wegen angeblicher Vorerkrankungen wirken sich schnell zum Nachteil des Kunden aus. Auf Antrag muss die Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos informieren, welche Daten sie erhoben hat. Bei Fehlern können Kunden eine Korrektur der Daten fordern.

Bei Fragen zu dem Informationssystem kann auch ein Versicherungsvermittler weiterhelfen. Die Auskunftei der Versicherer ist unter folgender Postadresse zu erreichen:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden