Beiträge

Noch immer werden deutschlandweit zu viele Häuser in Überschwemmungsgebieten neu genehmigt und gebaut. Das kritisiert die Versicherungswirtschaft anhand aktueller Zahlen. Der Anteil von Häusern in hochwassergefährdeten Zonen sei seit dem Jahr 2000 sogar leicht gestiegen.

In Überschwemmungsgebieten wird nach wie vor zu viel neu gebaut. Das kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand einer hauseigenen Studie. In Deutschland seien demnach seit dem Jahr 2000 rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden – über 32.000 davon in Überschwemmungsgebieten. Pro Jahr kämen also etwa 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in den Risikogebieten hinzu.

Datenbasis für die Erhebung war das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo). Damit können Versicherer für jedes Gebäude die Hochwassergefährdung abschätzen. Insgesamt liegen in Deutschland rund 270.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten.

“Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. “Tatsächlich ist aber der prozentuale Anteil neuer Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten in den vergangenen 23 Jahren gestiegen.” Der GDV plädiert vor diesem Hintergrund für eine Anpassung des Bau- und Planungsrechts. “Nur durch klimaangepasstes Bauen können die volkwirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden”, sagt Asmussen.

Aus Sicht der Versicherer berücksichtigen die geltenden Bauvorschriften in Deutschland die Auswirkungen des Klimawandels und seine Folgen bislang nicht. Daher fordert der Verband, dass das Schutzziel “Klimaangepasstes Bauen” in die Baugesetzgebung aufgenommen wird. Bestehende Gebäude sollten zudem durch präventive Maßnahmen gegen Überschwemmung und Starkregen geschützt werden, fordert der Verband weiter. Der GDV hat ein Positionspapier “für ein zeitgemäßes und nachhaltiges Bauordnungs- und Bauplanungsrecht” vorgelegt. Die notwendigen Veränderungen sollen in den §§ 3, 13 und 66 der Musterbauordnung bzw. der korrespondierenden Landesbauordnungen verankert werden, fordert der Verband.

Die Sorge, dass zu viele Häuser neu in Risikozonen gebaut und Prävention vernachlässigt wird, ist auch ein Grund, weshalb der Verband eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Elementar- und Hochwasser-Risiken ablehnt. Eine solche gibt es unter anderem in Frankreich und einigen Kantonen der Schweiz. Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021, bei der in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 189 Menschen ihr Leben verloren, war erneut eine Debatte über eine solche Pflichtversicherung laut geworden: viele Gebäude hatten keinen privaten Schutz.

Statt einer Pflichtversicherung schlägt der GDV ein Modell vor, bei dem bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt werden, sofern Kunden nicht widersprechen. Neue Verträge sollen den Schutz automatisch beinhalten. Die Versicherungswirtschaft will aber auch durchsetzen, dass sich das Hochwasser-Risiko eines Hauses in der Höhe der zu zahlenden Prämie widerspiegeln soll. Argument für eine Pflichtversicherung ist hingegen gerade, dass die Policen für alle bezahlbar sein sollen. Unter anderem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen eine solche Pflichtversicherung.

Die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für Hausbesitzer ist Ziel der deutschen Ministerpräsidenten. Zuvor äußerte sich die Justizministerkonferenz zu verfassungsrechtlichen Bedenken.

“Die Situation bei der Elementarschadenversicherung entspricht der klimapolitischen Gesamtlage. Es ist kurz vor knapp. Deshalb braucht es eine verpflichtende Lösung, die den Einzelnen für eine individuelle Vorsorge weiterhin belohnt und den Staat gleichzeitig verbindlich in die Pflicht nimmt”, forderte jüngst Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV).

Eine Sichtweise, die sich auch in den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) wiederfindet. So bekannten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Juni 2022 zum Ziel der Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden.

Zuvor stellte die Arbeitsgruppe “Pflichtversicherung für Elementarschäden” ihren Bericht auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister vor. Davon ausgehend halten die Minister “die Einführung einer Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors für verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen”. Insbesondere dann, “wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen”, heißt es weiter im Beschluss der Justizminister.

Dort wird auch darauf eingegangen, dass “weitergehende Maßnahmen zu ergreifen” seien, um aufgrund der “risikobasiert zu ermittelnden Prämien die Eigentümer von Hochrisiko-Objekten zu entlasten”.
Wie es weiter im Beschluss der Justizminister heißt, regen diese an, “die fachlich zuständigen Ministerien” sollten prüfen, mit welchen Maßnahmen die Versicherungsdichte beim Elementarschadenschutz erhöht werden könne.
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) bat in ihrem Beschluss die Bundesregierung, die “Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden anhand eines konkreten Regelungsvorschlags zu prüfen”. Dazu soll die Bundesregierung bis zur nächsten MPK im Dezember 2022 berichten.

Noch nie haben die Versicherer so viel für Schäden durch Naturgefahren ausgegeben wie in diesem Jahr. Neben der zerstörerischen Sturzflut im Ahrtal waren vor allem starke Hagelstürme ein Grund für hohe Kosten. Die Zahlen zeigen, wie wichtig Elementarschutz ist.

Es ist ein trauriger Rekord: Nie zuvor haben die Versicherer so viel für Naturschäden ausgegeben wie in diesem Jahr. “Mit versicherten Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen von rund 12,5 Milliarden Euro ist 2021 das teuerste Naturgefahrenjahr seit Beginn der Statistik Anfang der 1970er-Jahre”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Zahlen verkündete der Versicherer-Verband am Montag.

Die höchsten Schäden sind durch Überschwemmung und Starkregen entstanden: allein neun Milliarden Euro mussten die Versicherer hierfür zahlen. Weitere zwei Milliarden Euro entstanden durch Sturm- und Hagelschäden. Für Naturgefahren-Schäden an Kraftfahrzeugen mussten die Kfz-Versicherer 1,5 Milliarden Euro zahlen.

Flut im Juli: allein 8,2 Milliarden Euro versicherte Schäden

Die höchsten Schäden haben erwartungsgemäß die verheerenden Überschwemmungen verursacht, die im Juli auf Tief “Bernd” folgten: 8,2 Milliarden Euro mussten die Versicherer hierfür zahlen. 7,7 Milliarden mussten für Wohngebäude, Hausrat und Betriebe bezahlt werden, 450 Millionen für Schäden an Kraftfahrzeugen. Vom 13. bis 18. Juli hatte die Unwetterfront “Bernd” mit Starkregen vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern und Sachsen schwere Schäden angerichtet. Es war die schwerste Überschwemmung seit der Sturmflut 1962, die unter anderem Hamburg heimsuchte. 184 Menschen fanden allein in Deutschland den Tod, ganze Ortschaften wurden komplett zerstört.

Doch dies war nicht die einzige Katastrophe in diesem Jahr. Schon im Juni hatte eine Unwetter-Serie versicherte Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht. 700 Millionen Euro mussten die Autoversicherer in diesem Monat allein für Hagelschäden zahlen: Hierfür ist es in der Regel notwendig, mindestens eine Teilkasko abzuschließen.

Dass hohe Schäden durch Naturereignisse keine Seltenheit sind, zeigt auch der Schnitt der letzten Jahre: Der langjährige Mittelwert pro Jahr betrug auch vor den Juli-Hochwassern bereits 3,8 Milliarden Euro versicherte Schadenkosten. Das zeigt, wie wichtig eine Elementarschaden-Versicherung für das eigene Haus ist. Denn eine Wohngebäude-Police reicht in der Regel nicht aus, wenn Überschwemmungen und Hochwasser das Haus beschädigen. Nur mit einem solchen Extrabaustein -der auch als eigenständige Versicherung abschließbar ist- zahlt der Versicherer auch bei Naturgefahren.

Auch Gewerbegebäude versichert?

Das Unwetter im Juli hat tatsächlich den Anstoß gegeben, dass Hausbesitzer vermehrt eine solche Police nachfragen: mehr als 400.000 Verträge wurden seither branchenweit neu abgeschlossen. Aber noch immer ist mehr als jedes zweite Haus ohne Schutz. Und eine Leere aus dem Juli-Hochwasser ist auch, dass viele Betriebe ihre Werkstätten und Gewerbegebäude nicht gegen Überschwemmungen, Rückstau oder Hochwasser abgesichert hatten, ebensowenig wie die darin enthaltene Ware. Hier gilt es, vorzusorgen. Denn wenn Haus und Waren beschädigt werden, sodass im Grunde Totalschaden herrscht, können die Wenigsten dies aus eigener Tasche zahlen.

Die Zahlen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) sprechen eine deutliche Sprache: 1,3 Millionen Schäden verursachten Starkregenfälle binnen 16 Jahren, die Kosten summieren sich auf 6,7 Milliarden Euro. Und die Kosten werden aufgrund zunehmender extremer Wetterereignisse weiter ansteigen. Denn aufgrund des Klimawandels nehmen auch extreme Wetterereignisse wie Starkregen zu – und damit auch die Gefahr für Hochwasser und Überschwemmungen. Irrtümer zum Versicherungsschutz aber sorgen immer wieder dafür, dass Menschen sich gegen dieses Risiko nicht genügend absichern. Auf seiner Verbraucherseite “Die Versicherer” klärt deswegen der GDV aktuell über “die drei häufigsten Irrtümer bei Hochwasser” auf.

Wohngebäudeversicherung: Leistet nicht bei einem so genannten “Elementarschaden”

Irrtum eins: Wer eine Gebäudeversicherung hat, der brauche sich “nicht kümmern”. Was viele aber nicht wissen: Die Wohngebäudeversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz gegen drohende Hochwasserschäden. Denn zwar versichert die Wohngebäudeversicherung gegen Naturgefahren wie Sturm, Blitz oder Hagel. Sie sichert aber nicht gegen Elementargefahren wie Hochwasser.

Für diesen Versicherungsschutz nämlich braucht es eine erweiterte Naturgefahrenversicherung: Die sogenannte Elementarschadenversicherung. Die Elementarschaden-Deckung wird laut GDV als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Nur durch Abschluss dieses Zusatzbausteins sind Hausbesitzer und Mieter damit vor Zerstörungen geschützt, die auf Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen zurückgehen.


Auch fern großer Flüsse droht Gefahr

Ein zweiter Irrtum, über den der GDV aufklärt, ist in die Aussage gefasst: “Mein Haus ist nicht gefährdet, ich wohne weit weg vom Wasser”. So würden sich Menschen oft in Sicherheit wiegen, solange sie nicht an großen Flüssen – an der Donau zum Beispiel oder dem Rhein oder an der Elbe – wohnen würden. Doch diese vermeintliche Sicherheit entpuppt sich schnell als tückischer Trugschluss.

Denn große Regenmengen können in sehr kurzer Zeit auch kleine Gewässer überfluten lassen. Auch reicht als Ursache großer Schäden eine überlastete Kanalisation oder wild abfließendes Hangwasser bereits aus. Und diese Schäden verursachen hohe Kosten – häufig eine Summe von über 100.000 Euro.

Mehr noch: Wird ein Haus so stark beschädigt, dass es abrissgefährdet ist, sind in der Regel sogar bis zu sechsstellige Beträge nötig, um das Haus wieder aufzubauen oder von Grund auf zu sanieren. Solche Zahlen veranschaulichen, wie wichtig ein ausreichender Versicherungsschutz mit genügender Deckung aufgrund von Elementargefahren ist.

“Vater Staat” – gab die Verantwortung ab

Aber hilft nicht im Notfall auch Vater Staat? Mit Blick auf den Fluthilfefonds, der nach der Flutkatastrophe 2013 durch den Bundestag aufgelegt wurde, könnte man dies in der Tat glauben. Jedoch: Erneut handelt es sich um eine irrtümliche Annahme. Denn mit einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder aus dem Jahr 2017 wurden Nothilfen bei Hochwasser stark eingeschränkt.

Demnach erhalten nun nur noch jene Betroffene eine Leistung, die sich aufgrund der Lage ihres Anwesens oder ihres Hauses erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde – eine Verhärtung der Regeln, die zu mehr Eigenvorsorge gegen die Elementargefahr des Hochwassers führen soll. Freilich: Laut Angaben des GDV betrifft es nur wenige, denn 99 Prozent aller Häuser seien problemlos versicherbar. Folglich können auch nur noch wenige mit Hilfe von Vater Staat aufgrund von Hochwasserschäden oder von Überschwemmungen rechnen.

Die Hinweise zeigen: Eine Elementarschaden-Police ist also Pflicht – oder zumindest das Bemühen darum. Sollte man aber doch zu jenen wenigen Betroffenen gehören, die wirklich keinen solchen Zusatzbaustein abschließen können, lohnt das Beratungsprotokoll von Versicherungsvermittlern als Beweisstück.

Allen Hausbesitzern aber, die eine Elementarschadenversicherung erhalten, sei der Abschluss einer solchen Police angeraten. Und auch zur nötigen Deckungssumme hilft der Rat einer Fachfrau oder eines Fachmanns.

Erneut macht die Versicherungswirtschaft auf die Wichtigkeit einer Elementarschadenversicherung aufmerksam. Aus gutem Grund: In mehreren Bundesländern haben Hausbesitzer keinen Anspruch mehr auf Soforthilfen, wenn ein Hochwasser oder eine andere Naturkatastrophe das Haus beschädigte. Finanzielle Hilfe ist in der Regel daran gebunden, dass man sich erfolglos um eine private Versicherung bemühte: Die Politik will die Eigenvorsorge der Bürger stärken.

Nimmt das eigene Haus bei Hochwasser Schaden, greift in der Regel die Wohngebäude-Versicherung nicht. Stattdessen ist eine Elementarschadenversicherung vonnöten. Wie wichtig diese Absicherung ist, darauf macht aktuell der Versichererverband GDV aufmerksam. Denn auf Vater Staat oder die Bundesländer ist kein Verlass mehr, wenn ein Hochwasser existentielle Schäden anrichtete.

Politik setzt auf Eigenverantwortung

Fakt ist: Viele Bundesländer haben das Risiko eines Hochwasserschadens komplett an die Hausbesitzer delegiert. Seit dem 1. Juli 2019 gibt es zum Beispiel in Bayern grundsätzlich keine staatlichen Soforthilfen mehr bei Naturkatastrophen. Und in vielen anderen Bundesländern gibt es Unterstützung durch die Länder nur dann, wenn sie sich vergeblich um eine private Elementarschaden-Police gekümmert haben. Das geht auf einen Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zurück.

Laut dem Beschluss wurde festgelegt, dass “nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über sogenannte Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist.” Das gilt im Grunde für alle Bundesländer. Manche halten zwar weiterhin an Soforthilfen fest, aber eben nur in sehr begrenztem Umfang oder unter sehr strengen Bedingungen.

Das Saarland gewährleistet zum Beispiel maximal 1.500 Euro Soforthilfe, und Niedersachsen hat bei dem letzten Hochwasser 2017 ganze 500 Euro pro Person bzw. weitere 250 für Kinder ausgezahlt. Und auch in Rheinland Pfalz, wo bisher höhere Summen flossen, besteht kein Anspruch mehr bzw. wurde dieser deutlich nach unten korrigiert. Ministerpräsidentin Malu-Dreyer hatte im Mai 2019 angekündigt, die Nothilfen von bis zu 25.000 Euro zu streichen und nur noch maximal 2.500 Euro auszuzahlen.

Schaden oft über 100.000 Euro

Mit derart niedrigen Summen lässt sich der Verlust eines Eigenheimes oder einer anderen Immobilie natürlich nicht ausgleichen: schon gar nicht, wenn es so stark geschädigt wurde, dass es abrissgefährdet ist. In der Regel ist ein sechsstelliger Betrag vonnöten, um das Haus wieder aufzubauen und von Grund auf zu sanieren. Und auch die Inneneinrichtung ist ja in der Regel beschädigt und muss ersetzt werden: Hierfür kommt eine Hausratversicherung auf, sofern man eine hat.

Eine Elementarschaden-Police ist also Pflicht, oder zumindest das Bemühen darum. Wie aber kann man denn nachweisen, dass man vergeblich Schutz fürs eigene Haus suchte, um doch eventuell Ansprüche auf Hilfsgelder der Länder zu haben? Richtig: mit einem Beratungsprotokoll von Versicherungsvermittlern, das entsprechend aufzuheben ist — auch bei vergeblicher Suche. Probleme kann es unter Umständen geben, wenn das Haus in der höchsten Hochwassergefährungszone Zürs Geo 4 steht — obwohl auch da viele Immobilien abgesichert werden können. Allein 2018 zahlten die Versicherer erneut 500 Millionen Euro für Hochwasserschäden.

Wer sich vor Hochwasser-Risiken schützen will, der braucht in der Regel eine Elementarschadenversicherung. Sie wird als Extrabaustein zur Wohngebäude-Police oder eigenständiger Vertrag angeboten. Wie teuer so ein Schutz ist und ob man ihn ohne weiteres bekommt, hängt auch davon ab, in welche Gefahrenklasse nach dem Zürs-System die eigene Adresse eingestuft wird. Diese Daten wurden nun überarbeitet, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem Pressetext berichtet.

Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) ist ein geografisches Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft, das mehr als 21 Millionen Häuser und Adressen beinhaltet. Vergleichbar mit einer Landkarte, zeigt es, wo ein niedriges Hochwasserrisiko besteht und wo ein hohes.

Vier Gefährdungsklassen

Insgesamt vier Gefährdungsklassen gibt es. In Gefahrenklasse 1 tritt eine Überschwemmung seltener als alle zweihundert Jahre auf: Hier lassen sich Häuser sehr leicht versichern. Die Mehrheit der erfassten Häuser, nämlich 19,5 Gebäude, sind der niedrigsten Gefährdungsklasse zuzuordnen.

In der höchsten Gefahrenklasse 4 jedoch ist binnen 10-Jahres-Frist mit Hochwassern zu rechnen: entsprechend teuer kann hier der Schutz sein.

Doch der Dachverband der Versicherer hat gute Nachrichten für Hausbesitzer: Viele profitieren von besseren Einstufungen. Während für rund 92.500 Gebäude die Gefahrenklasse sinkt, sind nun 43.200 Häuser in einer höheren Risikozone.

Dabei profitieren gerade in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen viele Immobilieneigner davon, dass nun eine genauere Messung der Daten möglich ist. In Baden-Württemberg konnten knapp 60 Prozent und in Hessen 40 Prozent der Adressen der Gefahrenklasse 4 einer niedrigen zugeordnet werden.

Elementarschutz ist wichtig!

Auch, wer ein Haus in einer hohen Gefahrenklasse oder gar in der höchsten besitzt, sollte sich um eine Elementar-Police kümmern. Viele Bundesländer sind künftig nicht mehr bereit, bei Unwetter-Katastrophen den Steuerzahler zur Kasse zu bitten: Hilfsgelder gibt es dann nur noch, wenn der Hausbesitzer nachweist, sich vergeblich um einen privaten Vertrag gekümmert zu haben. In Deutschland sind derzeit 99 Prozent aller Häuser versicherbar, berichtet der GDV. Hier kann ein ausführliches Beratungsprotokoll als Beweis dienen, dass man sich bemüht hat eine entsprechende Police zu finden.

Am 22. September ist Herbstanfang. Das nimmt der Versicherungsdachverband zum Anlass, auf eine unterschätzte Gefahr hinzuweisen: Starkregen sorgt regelmäßig für Millionenschäden. Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Die kalte Jahreszeit hat uns nun wieder ganz offiziell im Griff. Denn auch, wenn der Sommer mehr als durchwachsen war: Am 22. September beginnt der kalendarische Herbst. Da passt es, dass in den vergangenen Nächten schon vielerorts Bodenfrost zu beklagen war und die Temperaturen sich tatsächlich herbstlich anfühlten.

Das wiederum nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Anlass, auf den abgelaufenen Sommer zurückzublicken. Und dieser hielt in vielen Regionen so manche unliebsame Überraschung bereit. Vor allem im Harz und der Region Berlin-Brandenburg sorgten anhaltende Niederschläge nicht nur für lange Gesichter, sondern auch für einen Millionenschaden.

Mehr als 60 Millionen Euro Schaden in Berlin und Brandenburg

Beispiel Berlin-Brandenburg: Die Region wurde vom nassesten Sommer überhaupt heimgesucht, seit der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Niederschlagsmengen misst. Mit 420 Litern pro Quadratkilometer fiel mehr als doppelt so viel Regen wie sonst zu dieser Jahreszeit üblich.

Allein die Dauerniederschläge vom 20. Juni bis 20. Juli verursachten einen Versicherungsschaden von 60 Millionen Euro: Keller wurden überflutet, Straßen überspült, Gewerbebetriebe mussten teils ihre Produktion für mehrere Tage unterbrechen. Auch im Harz war an der Eckertalsperre ein Millionenschaden zu beklagen.

Elementarschadenversicherung schützt!

Das Heimtückische an Starkregen: Er kann überall und zu jeder Jahreszeit auftreten, wie die oben genannten Beispiele zeigen. Und auch in Häusern für Wasserschäden sorgen, die nicht in Nähe eines Gewässers gebaut sind. Deshalb sollten Hausbesitzer über den Abschluss einer Elementarschaden-Police nachdenken. Denn nur sie schützt vor den Folgen, wenn dauerhafter Regen das Gebäude schädigt. Um die Einrichtung und technische Geräte ersetzt zu bekommen, sollte zusätzlich auch die Hausratversicherung darauf überprüft werden, ob und in welchem Umfang sie bei Elementargefahren greift.

Der GDV warnt aber zugleich vor Panikmache. “Solche extremen Wetterlagen mit stärksten, aber lokal eingeschränkten Regenfällen sind in Deutschland nichts Außergewöhnliches”, betont Olaf Burghoff, Leiter Sachstatistik beim GDV. Im Juli 2014 setzte beispielsweise ein Starkregen Münster fast komplett unter Wasser. In Erinnerung sind auch noch die Sommerunwetter von 2016, die Schäden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro anrichteten – vor allem in Bayern und Rheinland-Pfalz.

Sowohl Hausbesitzer als auch Gewerbebetriebe können zukünftig nur auf Soforthilfen nach Flutkatastrophen hoffen, wenn sie sich vergeblich um eine Elementarschadenversicherung bemüht haben. Darauf haben sich die Bundesländer am 1. Juni in Berlin geeinigt.

Künftig können Hausbesitzer und Gewerbetreibende nur noch auf Soforthilfen nach Flutkatastrophen hoffen, wenn sie sich vergeblich um eine private Elementar-Police bemüht haben. Das haben die Bundesländer nach einer entsprechenden Einigung am Donnerstag in Berlin beschlossen, berichtet die “Deutsche Presse-Agentur” (dpa). Eine entsprechende Richtlinie haben die Justizminister der Bundesländer bereits vor zwei Jahren beschlossen.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) nutzte dies, um an die Eigenverantwortung der Bürger zu appellieren. “Wer sich nicht versichert hat – und das aus wirtschaftlichen Gründen nicht gemacht hat, obwohl es durchaus möglich gewesen wäre – der wird zukünftig vom Staat keine Hilfe erfahren können”, sagte Tillich vor Pressevertretern. Man könne sowohl Unternehmen als auch Häuser versichern.

Anfrage bei Versicherern protokollieren lassen!

Hausbesitzer und die Unternehmer von kleinen und mittelständischen Betrieben sollten sich also schnell um eine Elementarschadenversicherung kümmern, wenn sich noch keine haben. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft sind derzeit in Deutschland elf Millionen Gebäude ohne Schutz.

Mitunter kann es passieren, dass gerade in Überschwemmungs-Risikogebieten die Bürger keinen oder nur einen teuren Vertrag angeboten bekommen. Dann sollte dies aber mit dem Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers dokumentiert werden, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu stehen. Das Beratungsprotokoll kann Gold wert sein, wenn man doch Staatshilfen einfordern muss.

Der Hintergrund: Eine private Wohngebäudeversicherung bietet allein keinen Schutz für Naturgefahren wie Hochwasser. Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die häufig als Zusatzbaustein zu einer Wohngebäude-Police, aber auch separat angeboten wird. Haushalte können sich mit einer solchen Police gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und sogar einen Vulkanausbruch absichern lassen.

Teure Soforthilfen nach Flutkatastrophe

In der Bundespolitik bedeutet der Beschluss der Bundesländer einen Paradigmenwechsel. Noch nach der letzten großen Flutkatastrophe im Jahr 2013, als speziell die Elbe ganze Städte überflutete, sprang der Staat den Bürgern mit großzügigen Soforthilfen bei. Mit 460 Millionen Euro hatte damals der Bund die Soforthilfeprogramme der Bundesländer unterstützt, so geht aus einem Bericht des Bundesinnenministeriums hervor. Weitere acht Milliarden Euro flossen damals in einen Wiederaufbaufonds.

Freilich erhielten diese Gelder nicht nur Privatpersonen und Kleinbetriebe, sondern etwa auch Kommunen und die Landwirtschaft. Aber allein Hausbesitzer bekamen 121,5 Millionen Euro an Soforthilfe ausgezahlt, um Häuser wieder bewohnbar zu machen und Hausrat zu ersetzen. 


Es ist eine positive Entwicklung: Immer mehr Hausbesitzer sichern ihre Immobilie gegen Hochwasserschäden ab. So stieg der Bestand an Elementarschadenversicherungen auch 2016 erneut an. Aber noch immer sind knapp 11 Millionen Häuser nicht versichert. Das kann gefährlich werden, denn auch Staatsgelder sollen zukünftig davon abhängig sein, ob sich ein Bürger um entsprechenden Schutz bemühte.

Wenn man das eigene Haus gegen sogenannte Elementargefahren absichern will, also gegen Hochwasser, Schneedruck, Erdbeben oder Rückstau, ist eine private Wohngebäudeversicherung nicht ausreichend. Für diesen Schutz muss eine zusätzliche Elementarschadenversicherung unterzeichnet werden, wahlweise als eigenständiger Vertrag oder Zusatzbaustein für eine Wohngebäude-Police im Angebot. Und immer mehr Hausbesitzer schließen tatsächlich derartige Verträge ab, wie jüngste Branchenzahlen zeigen.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind mittlerweile 40 Prozent aller deutschen Immobilien mit einer Elementarschadenversicherung geschützt. Betrachtet man den Schutz gegen Überschwemmungen durch Starkregen, haben sogar 43 Prozent einen entsprechenden Vertrag. Das berichtete der Branchenverband am Mittwoch in Berlin. In konkreten Zahlen bedeutet dies, dass ungefähr 6 Millionen Immobilien mittlerweile gegen Elementarrisiken versichert sind.

Landesregierungen werben für Absicherung

Der Trend zeigt deutlich nach oben, denn innerhalb der letzten 15 Jahre hat sich die Zahl der Elementarschaden-Verträge mehr als verdoppelt. Das freut nicht nur die Versicherungswirtschaft, sondern auch die Landesregierungen.

Neun Bundesländer hatten in den letzten Monaten Informationskampagnen lanciert, um die Bevölkerung für Überschwemmungs-Risiken und den Möglichkeiten der Absicherung zu sensibilisieren. Schließlich liegen die jüngsten Hochwasser-Ereignisse, bei denen viele Menschen ihr Hab und Gut verloren, erst wenige Monate zurück. Der Totalverlust des Eigenheims ist für viele Familien existenzbedrohend und die Kosten summieren sich schnell auf mehrere hunderttausend Euro.

Dabei ist es nicht ratsam, sich im Falle von Hochwasser-Katastrophen und anderen Naturgefahren auf Vater Staat zu verlassen. Als erstes Bundesland hat Bayern angekündigt, so berichtet der GDV, ab Juli 2019 keine Staatshilfen mehr an Flutopfer zu zahlen, wenn sie sich zuvor nicht wenigstens um eine private Elementarschaden-Police bemühten. Andere Bundesländer haben ebenfalls entsprechende Richtlinien verabschiedet. Grundlage ist ein Beschluss der Länder-Justizminister vom Frühjahr 2015. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung, welcher Schutz sich für das eigene Haus anbietet und was dieser kosten würde.

Um einen Überblick zu bekommen, in welchen Gebieten der Hausbau besonders durch Hochwasser gefährdet ist, genügt ein Blick in die Datenbank für Hochwassergefahren: dem sogenannten Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) Geo. Auf der Datenbank gibt es vier Kategorien, besonders gefährdete Gegenden bekommen den Wert Vier. Ein Update dieser Datenbank sortiert nun um: im Ergebnis gibt es für viele Menschen in Deutschland einen besseren Zugang zum Versicherungsschutz bei Elementargefahren.

Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, können sich nun 58.000 Hausbesitzer leichter gegen Hochwasser versichern als noch vor einiger Zeit. Der Grund ist einfach: die Anzahl der Gebäude, die in der BRD den Status hatten, besonders von Hochwasser gefährdet zu sein, hat um dreißig Prozent abgenommen.

Wie das Update verrät, werden derzeit nur noch 139.000 Gebäude in der Gefahrenklasse 4, also in der höchsten Gefahrenzone eingeordnet. Im Ergebnis sind also nur noch sieben Prozent der insgesamt über 21 Millionen Adressen in der BRD in der Zone 4, wo zumindest statistisch innerhalb der kommenden zehn Jahre ein Hochwasser Verheerungen anrichten könnte. So sank die Zahl von 197.000 Gebäuden in Zone 4 auf aktuell nur noch 139.000.

Rückgang von Gebäuden in höchster Gefahr

Durch die Zugabe von besseren Daten aus der öffentlichen Hand konnte die Datenbank nun erstmals eine flächendeckende Karte der Hochwassergefahren gestalten, woraus der Rückgang der Zahl von Gebäuden in Kategorie 4 resultiert. „Mehr Daten ermöglichen mehr Menschen leichteren Zugang zu Versicherungsschutz“, erklärt Alexander Erdland als Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die größte Freude wird mit den neuen Daten vor allem in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen und Niedersachsen aufkommen. Denn insbesondere Nordrhein-Westfalen erfuhr einen erheblichen Rückgang bei der Zahl der Adressen, die in der Gefahrenklasse 4 verzeichnet waren. Dieser Wert ging um 62 Prozent zurück, so befinden sich aktuell nur noch 7.200 Gebäude in NRW im höchsten Gefahrenbereich.

Doch nicht nur in NRW, auch in Thüringen, Sachsen und Niedersachsen konnte die Zahl der statistisch extrem gefährdeten Gebäude um mehr als die Hälfte reduziert werden. Darüber hinaus ist Niedersachsen das Bundesland mit dem größten absoluten Rückgang, denn im Zuge der aktualisierten Zahlen konnten knapp 20.000 Gebäude die Gefahrenzone 4 verlassen.

190.000 Gebäude werden heraufgestuft

So sind die erweiterten und erneuerten Daten nicht nur ein Grund zur Freude für Hausbesitzer, welche in direkt exponierten Überschwemmungsgebieten siedeln. Das Update bringt für circa 400.000 Gebäude ein Down-Grade der Gefahrenklasse. Aber 190.000 Gebäude werden in Folge der besseren Werte heraufgestuft, in gefährlichere Kategorien.

Nun interessiert nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Versicherer, wie sich Hochwasserrisiken in bestimmten Gebieten darstellen. So bietet dem Versicherer das Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) Orientierung bei der Einschätzung und Prämiengestaltung. Denn bei der Elementarschadenversicherungen ist die Kenntnis des Risikos für die Berechnung das A und O.

19.3 Millionen Adressen in Sicherheit

Im Zürs also sind 21,3 Millionen Gebäude erfasst und aufgeteilt in vier Gefahrenklassen. Dabei liegen 19,3 Millionen der Adressen in der Gefahrenklasse 1, das heißt, dass sich dort seltener als einmal in 200 Jahren eine Überschwemmung durch ein Hochwasser ereignen wird.

In der nächst höheren Gefahrenklasse 2, in der 1,6 Millionen Häuser verzeichnet sind, wird ein Hochwasser statistisch gesehen zumindest einmal in 100 bis 200 Jahren auftreten, während sich dieses in der Gefahrenklasse 3, das betrifft 220.000 Gebäude, schon einmal alle 10 bis 100 Jahre ereignen könnte.

Konkret heißt das nun, dass sich innerhalb der BRD gut 99 Prozent der Gebäude ganz unkompliziert und ohne Probleme versichern lassen gegen Überschwemmungen und Starkregen. Und auch die kleine Zahl der problematischen Fälle lässt sich mit Selbstbehalten oder nach individuellen baulichen Schutzmaßnahmen meist ebenfalls versichern, argumentiert der GDV.

Um einen Überschwemmungsschaden abzusichern, ist die Elementarschadenversicherung die Versicherung der Wahl. Jedes vierte Haus aus der Klasse 4 wurde bereits versichert, aber noch erheblich mehr Hausbesitzer könnten sich absichern, um die finanziellen Folgen der Schäden aus Naturereignissen wie Hochwasser, Erdrutsch oder Lawinen abzufangen.