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Helau und Alaaf! Ab heute beginnt wieder die närrische Zeit. Dass manch stolzer Prinz oder manch tanzfreudiges Funkenmariechen dabei nicht an Versicherungen denkt, leuchtet zwar ein, kann sich aber als Fehler entpuppen. Denn leider gilt: Faschingszeit ist auch Unfallzeit!

Die fünfte Jahreszeit ist auch die Zeit, in der man mal richtig über die Stränge schlagen darf. Da werden Krawatten abgeschnitten, Tänze gewagt und so mancher alkoholische Cocktail getrunken. In Karnevalshochburgen wie Köln, Mainz oder Düsseldorf haben viele Firmen Betriebsurlaub.

Doch die närrische Zeit birgt auch Risiken. Das Statistische Bundesamt berichtet, dass die Gefahr alkoholbedingter Unfälle zu Karneval um circa ein Viertel erhöht ist. Und eine Umfrage der Meinungsforscher von YouGov kam zu dem Ergebnis, dass jeder sechste Karnevalist in der Faschingszeit schon mal zu schaden kam. Kein Wunder, wenn sich zu Alkohol noch Tanz, Feuerwerk und Ausgelassenheit hinzugesellen!

Deshalb sollten Karneval-Fans eine Unfallversicherung haben. Sie springt für die finanziellen Folgeschäden ein, wenn man doch mal beim Tusch von der Bierbank kippt. Aber Vorsicht! So manche Unfall-Police hat in den Vertragsbedingungen eine Alkoholklausel. Hier ist festgeschrieben, dass der Versicherer ab einem bestimmten Alkoholpegel die Leistung stark kürzen oder ganz verweigern darf. Branchenüblich sind 1,3 Promille.

Ebenfalls unerlässlich in der närrischen Zeit: eine Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn man Dritten einen Schaden verursacht. Und ohnehin sollte einen solchen Vertrag jeder haben, wie auch der Verbraucherschutz betont. Denn wer andere Personen schädigt, haftet dafür laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit seinem gesamten Vermögen – ein Leben lang! Schon wer eine andere Person anrempelt, so dass sie schwer stürzt und dauerhaft arbeitsunfähig wird, sieht sich schnell mit sechs-, gar siebenstelligen Forderungen konfrontiert. Doch auch, wenn man leicht angeheitert den Schlüssel verlor und die gesamte Schließanlage des Hauses gewechselt werden muss, kommt -abhängig vom Vertrag- eine gute Haftpflicht-Police auf.

Apropos arbeitsunfähig: Ergänzend zum Unfallschutz empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie springt ein, wenn man aufgrund eines Sturzes seine Arbeit aufgeben muss. Denn eine Unfallversicherung zahlt tatsächlich nur, wenn die Beeinträchtigung auch aus einem Unfall resultierte. Das bedeutet in der Regel: wenn das Ereignis von außen und unfreiwillig auf den Körper wirkte. Dem entgegen zahlt ein guter BU-Versicherer auch, wenn das Aus im Beruf aufgrund einer Krankheit oder anderen Verletzung erfolgte.

Wenn beim Fasching doch mal das Tischfeuerwerk die Wohnung in Brand setzt und der teure Teppich Schaden nahm, ist es gut eine Hausratversicherung zu haben. Hierbei sollte jedoch auch darauf geachtet werden, ob und in welchem Umfang grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Sonst kann es auch schnell den Schutz kosten, wenn man angetrunken mit Feuerwerk in der eigenen Wohnung hantierte.

Grundsätzlich gilt: Lieber einen Tropfen weniger trinken! Und natürlich Hände weg vom Steuer. Denn auch die Kfz-Versicherer kennen keinen Spaß, wenn man betrunken Auto fuhr und auf diese Weise sich und andere gefährdete. Laut Verkehrsgerichtstag darf ein Versicherer seine Leistung schon hälftig kürzen, wenn ein Fahrer mit 0,5 Promille unterwegs war und einen Unfall verursachte. Auch wenn die Alkohol-Fahrt als Straftat eingestuft wird, geht man unter Umständen leer aus. Das kann schon ab 0,3 Promille passieren: abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

Sei es der Karneval, das Oktoberfest oder die Klassenfahrt des Schulkindes: Eine zunehmende Zahl von Anbietern bringt Kurzzeit-Unfallversicherungen für bestimmte Anlässe auf den Markt, die sich bequem per App abschließen lassen. Doch diese Policen sind oft nicht nur teuer, sondern bieten auch nur eingeschränkten Schutz.

Immer da, wo sich Menschen zum feuchtfröhlichen Gaudi treffen, lauert auch eine erhöhte Unfallgefahr. Da bildet der Karneval natürlich keine Ausnahme. Wenn Funkenmariechen auf den Tischen tanzen, falsche Cowboys ihre Plastik-Colts schwingen oder Opa im Matrosenkostüm zur Polonaise aufbricht, da geht auch schnell mal etwas zu Bruch.

Schutz nur vorübergehend?

Die Versicherer haben das Potential solcher Veranstaltungen erkannt und bieten Unfallpolicen an, die kurzfristig und für wenige Tage abgeschlossen werden können. Diese tragen dann so originelle Namen wie „Jeckenschutz“ und gelten tatsächlich nur in den närrischen Tagen. Doch Verbraucherschützer sehen solche Versicherungen kritisch. Denn sie tragen dazu bei, dass sich die Bundesbürger nicht dauerhaft gegen Risiken absichern, die doch jeden Tag drohen.

Beispiel private Unfallversicherung: Pro Jahr verunglücken 800.000 Menschen so schwer, dass sie Anrecht auf Leistungen aus ihrem Versicherungsvertrag haben. Und keineswegs nur dann, wenn Papa im Männerballett die Beine schwingt oder die Mama als Funkenmariechen mit dem Salto überfordert ist. Die meisten Unfälle ereignen sich tatsächlich da, wo man sich am sichersten fühlt: In den eigenen vier Wänden!

Das Statistische Bundesamt schätzt, dass in Deutschland jährlich circa 8,9 Millionen Menschen bei einem Unfall verletzt werden, davon etwa 2,73 Millionen im Haushalt und 2,63 Millionen im Freizeitbereich. Stürze sind die häufigste Unfallursache, zum Beispiel weil man beim Fensterputz auf einem unstabilen Hocker balanciert. Ein Unfallschutz tut also das ganze Jahr über Not. Entsprechend sollten Verbraucher auch dauerhaft für ein solches Risiko vorsorgen.

Niedrige Versicherungssumme

Ein weiterer Grund trägt dazu bei, dass die Kurzzeit-Policen in die Kritik geraten sind: Viele bieten nur eine niedrige Invaliditätssumme, zum Beispiel 50.000 Euro. Damit lassen sich die Folgen einer Invalidität kaum auffangen, kann doch bereits der behindertengerechte Umbau des Hauses einen fünfstelligen Betrag verschlingen. Experten empfehlen stattdessen eine Grundsumme von minimal 100.000 Euro sowie die Vereinbarung einer sogenannten Progression. Dann steigen die Versicherungsleistungen ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional.

Grundsätzlich gilt: Ein eingeschränkter Schutz ist besser als gar keiner. Und so bieten sich die Kurzzeitpolicen dann an, wenn Jecken vergaßen, vor dem Fasching eine vollwertige Police zu zeichnen. Ansonsten sollte man aber eine vollwertige Unfallversicherung bevorzugen, sind die „Karneval-Unfallversicherungen“ doch auch sehr teuer. Kostet der Vertrag für den 3 Tage im Fasching zum Beispiel 5 Euro, dann ergibt das auf das Jahr hochgerechnet schon einen vierstelligen Betrag. Und auch auf die Leistungsausschlüsse sollte man achten. Manche Versicherer zahlen nicht, wenn sich der Unfall unter Alkoholeinfluss ereignete: Ein solcher Schutz taugt im Fasching nur als Gag für die Büttenrede.