Beiträge

2022 verzeichneten deutsche Haushalte Rekordausgaben für Versicherungen. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte seine Prognose für das Jahr 2024. Daraus werden auch Beitragssteigerungen ersichtlich.

Deutsche Haushalte haben im Jahr 2022 durchschnittlich 1.596 Euro für Versicherungen ausgegeben, was einen Anstieg um fast 39 Prozent im Vergleich zu 2012 bedeutet. Dieser Zuwachs ist hauptsächlich auf gestiegene Versicherungsprämien zurückzuführen, nicht unbedingt auf eine vermehrte Anzahl von Versicherungsabschlüssen. Kapitalbildende Policen wie Lebensversicherungen sind in dieser Berechnung nicht enthalten.

Die durchschnittlichen Ausgaben für Versicherungen haben somit einen Höchststand erreicht. Im Jahr 2012 betrugen die Ausgaben noch 1.152 Euro. Diese Informationen basieren auf der Laufenden Wirtschaftsrechnung (LWR), einer freiwilligen Haushaltsumfrage, wobei Selbstständige und Einkommen über 18.000 Euro monatlich nicht einbezogen werden.

Das Statistische Bundesamt gibt konkrete Zahlen für die Kfz-Versicherung und die betriebliche Altersvorsorge an. Haushalte zahlten durchschnittlich 468 Euro (29 Prozent) für die Versicherung ihrer Kraftfahrzeuge und rund 288 Euro (18 Prozent) für freiwillige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Zusätzliche private Kranken- und Pflegeversicherungen, wie beispielsweise Krankenhaustagegeld, machten im Durchschnitt 240 Euro (15 Prozent) der Gesamtausgaben aus.

Für dieses Jahr prognostiziert der GDV in der Schaden- und Unfallversicherung Beitragszuwächse von 7,7 Prozent. “Vor allem die Entwicklung in der Kfz-Versicherung wird voraussichtlich von Nachholeffekten geprägt sein”, sagte GDV-Präsident Norbert Rollinger. “Auch steht zu befürchten, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden. Daher rechnen wir hier mit einem Beitragszuwachs von zehn Prozent für 2024.” Wie sich die aktuelle Situation konkret auf die Prämien auswirken wird, liegt in der Verantwortung der einzelnen Versicherer.

Auf dem Verkehrsgerichtstag debattierten Experten über zulünftige Entwicklungen im Verkehrsrecht. Eine Frage: Sollte das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bei bloßen Sachschäden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden? Die Versicherer bezogen klar Stellung.

Vom 24. bis 26. Januar 2024 fand in Goslar der Verkehrsgerichtstag statt. Dabei wurde auch die Zukunft des Paragraf 142 StGB “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” besprochen.

Derzeit gibt es Bestrebungen, die aktuelle Rechtslage dahingehend anzupassen, dass bei Unfällen ohne Personenschäden die Androhung eines Bußgelds ausreichen sollte, um unerlaubtes Entfernen zu verhindern bzw. zu ahnden. Die Befürworter solcher Überlegungen versprechen sich davon Entlastung für Polizei und Justiz.

Die Versicherer lehnen eine solche Entkriminalisierung von Unfallflucht bei bloßen Sachschäden ab. “Die Aggressivität im Straßenverkehr nimmt nach Erkenntnissen unserer Unfallforschung immer mehr zu. In dieser Situation noch die Unfallflucht zu bagatellisieren wäre ein völlig falsches Signal”, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach.

Die Versicherer fürchten, dass bei einer Änderung weniger Unfälle gemeldet und damit mehr Unfallopfer auf ihren Schäden sitzen bleiben würden.

“Wenn sich der Unfallverursacher nicht ermitteln lässt, müssen die Geschädigten die Kosten aus eigener Tasche bezahlen oder den Schaden über ihre Kfz-Kaskoversicherung abrechnen – mit der Folge, dass der Schadenfreiheitsrabatt sinkt und auch die Selbstbeteiligung zu zahlen ist”, so Käfer-Rohrbach. Bislang ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann.

Die Höhe der Geldstrafe bemisst das Gericht nach dem Nettoeinkommen des Unfallverursachers. Bei einer entsprechenden Verurteilung kann ein Unfallflüchtiger auch als vorbestraft gelten. “Trotz dieser hohen Strafandrohung gibt es in Deutschland jedes Jahr mehrere hunderttausend Fälle von Unfallflucht – die Einstufung als Ordnungswidrigkeit dürfte die Hemmschwelle für eine Unfallflucht weiter sinken lassen”, sagt Käfer-Rohrbach.

Positiver bewerten die Versicherer Überlegungen, die obligatorische Wartezeit und die Unfallmeldung bürgerfreundlicher zu gestalten. In der Praxis tauchen hier regelmäßig Fragen zur angemessenen Wartezeit auf. “Nach der aktuellen Regelung müssen die Unfallverursacher erst auf den Unfallgegner und – wenn dieser nicht kommt – auf die Polizei warten.

Hier könnte eine Online-Meldestelle oder die Möglichkeit, den Unfall digital per App zu melden sowohl Autofahrer als auch die Polizei entlasten – und Autofahrer vielleicht sogar motivieren, einen Unfall eher schnell zu melden als einfach weiterzufahren”, so Käfer-Rohrbach.

Kerzen und Feuerwerke erleuchten zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel die Wohnstuben sowie den nächtlichen Himmel. Mitunter geht dabei auch mal was zu Bruch oder gar in Flammen auf. Denn Alkohol und Feuer ergeben nicht immer eine gelungene Kombination. Welche Versicherung für Silvesterschäden kommen, zeigt folgender Überblick.

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Millionen Bundesbürger begrüßen zu Silvester das neue Jahr mit Böllern, Alkohol und rauschenden Partys. Dass dies auch ein erhöhtes Brand- und Unfallrisiko bedeutet, bestätigen Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Zum Jahresende 2022 zählten die Versicherer zum Beispiel 6.000 Brände, die einen Schaden von rund 23 Millionen Euro bewirkten. Eingerechnet sind in dieser Statistik auch Brände aus der Weihnachtszeit. Der durchschnittliche Schadenaufwand pro Leistungsfall lag bei 3.600 Euro. Rekordjahr der zusätzlichen Brände war das Jahr 2015. Damals gab es 12.000 Brände. Diese verursachten einen durchschnittlichen Schaden von 2.167 Euro.

Wer aber zahlt, wenn sich eine Silvesterrakete in die Wohnung verirrt oder gar -wortwörtlich- ins Auge geht?

Wohngebäudeversicherung

Für Hauseigentümer bedeutet Silvester ein erhöhtes Schadenrisiko. Kinder stecken Böller in die Briefkästen, Mieter zünden Tischfeuerwerke, fehlgeleitete Raketen beschädigen Fassaden und Dächer. Für die drohenden Reparaturkosten kommt eine Wohngebäudeversicherung auf.

Ein Blick in das Vertragswerk lohnt, um sicherzustellen, in welchem Rahmen Schutz besteht. So schließen manche Verträge eine Zahlung für Aufwendungen aus, die bei der Löschung des Brandes durch die Feuerwehr entstehen. Sogenannte Löschschäden sollten folglich inbegriffen sein.

Aber Vorsicht! Bagatellschäden wie einen zerbeulten Briefkasten sollte man mitunter besser selbst zahlen, statt sie an den Versicherer zu melden. Nach mehreren Schadensfällen kann der Anbieter den Vertrag kündigen und nicht immer ist es leicht, einen neuen zu finden. Die Wohngebäudeversicherung soll Schutz bei existentiellen Risiken bieten – etwa, wenn das Haus niederbrennt und der Schaden sich auf mehrere hunderttausend Euro beziffert.

Hausratversicherung

Adventskränze, trockene Gestecke und Tischfeuerwerke bilden einen idealen Brandherd. Für den angeschmorten Teppich nach einer Silvestersause zahlt die Wohngebäude-Police in der Regel nicht. Hierfür ist die Hausratversicherung zuständig, die u.a. für Schäden an Einrichtungsgegenständen einspringt. Auch, wenn das Smartphone durch ein fehlgeleitetes Tischfeuerwerk in der versicherten Wohnung kaputtgeht, springt die Hausratversicherung in der Regel ein.

Hierbei ist jedoch in den Verträgen darauf zu achten, ob die sogenannte “Einrede grober Fahrlässigkeit” greift. In diesem Fall kann der Versicherer eine Regulierung des Schadens unter Umständen schon verweigern, wenn Personen im alkoholisierten Zustand einen Brand verursachen oder das teure elektrische Gerät in der Nähe einer Gefahrenquelle benutzt wurde. Die gute Nachricht: Immer mehr Anbieter verzichten auf eine entsprechende Klausel!

Kfz-Versicherung

Silvester ist leider auch der Tag, auf den die Kaskoversicherer mit Bangen blicken. So mancher Fahrzeughalter findet Schmauchspuren am Lack oder gar Brand- und Explosionsschäden vor, wenn er mit seinem Auto ins neue Jahr starten will. Wer die Chance hat, sollte das geliebte Gefährt deshalb besser in einer Garage unterstellen, statt es am Straßenrand zu parken.

Wer zahlt aber, wenn eine Silvesterrakete den Lack des neuen Sportwagens beschädigte? Für Brand- und Explosionsschäden kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Brenzlich wird es hingegen, wenn das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde. Für diesen Fall muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden!

Private Haftpflichtversicherung

Zum erstem Mal bei den Schwiegereltern eingeladen – und schon landet das Rotweinglas auf dem teuren Perserteppich? In diesem Fall sollte man im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sein, damit man trotz des Missgeschicks einen positiven Eindruck hinterlässt. Eine solche Police greift nämlich, wenn man Dritten leichtsinnig oder unbedacht Schaden zufügt.

Noch wichtiger ist die Privathaftpflicht aber, wenn beim allzu leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerk eine fremde Person verletzt wird, etwa weil die Whiskeyflasche als Abschussrampe für die Rakete wenig taugte. Tatsächlich berichten die Behörden, dass zu Silvester viele Patienten mit Augenverletzungen und Hörschäden in die Notaufnahme kommen. Besser ist es freilich, im Umgang mit Feuerwerk die notwendige Sorgfalt walten zu lassen – und notfalls vor Mitternacht ein Glas weniger zu trinken.

Übrigens haften Eltern auch für die Dummheiten, die ihre Kinder mit Feuerwerk anstellen. Als ein 13-Jähriger zuhause Böller fand, sie zündete und einem Kind nachwarf, musste die Mutter 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie die nicht jugendfreie Pyrotechnik nicht sicher aufbewahrt hatte. Das bestätigte das Landgericht München mit einem Urteil (Az. 31 S 23681/00).

Unfallversicherung

Besonders folgenschwer können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar die Heilbehandlung, aber für Verletzungen mit bleibenden Körperschäden kommt sie in der Regel nicht mehr auf. Hier greift eine private Unfallversicherung. Ist der Schaden so schwer, dass sogar der Beruf aufgegeben werden muss, dann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente ein. Aber aufgepasst! Wer die Verletzungen mit selbstgebastelten Knallern herbeiführt, verwirkt in der Regel seinen Versicherungsschutz.

2022 stieg die Anzahl von Marderschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen an, wodurch Kfz-Versicherer für 214.000 beschädigte Autos aufkommen mussten.

Im vergangenen Jahr stiegen die Kosten für Marderschäden in der Kfz-Versicherung im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der von Mardern verursachten Schäden erhöhte sich von 208.000 auf 214.000, basierend auf den Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Laut Anja Käfer-Rohrbach, der stellvertretenden GDV-Hauptgeschäftsführerin, stieg zwar die Anzahl der Marderbisse leicht an, doch die individuellen Schäden sind teurer geworden: 2022 zahlten Versicherer durchschnittlich fast 500 Euro pro Marderbiss, was etwa zehn Prozent mehr als 2021 ausmacht.

Die Kosten für Marderbisse wurden für 2022 auf etwa 104 Millionen Euro beziffert, zwölf Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Nach Glasbruch und Wildunfällen waren Marderbisse die dritthäufigste Schadenart in der Teilkaskoversicherung.

In den letzten zehn Jahren blieb das Schadenaufkommen relativ stabil, jedoch stiegen die Schadenssummen deutlich an. 2012 und 2019 waren Spitzenjahre mit jeweils 233.000 beschädigten Fahrzeugen. Trotz weniger Schäden stiegen die Schadenssummen von rund 64 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 104 Millionen Euro 2022. Aktuell kostet jeder Marderbiss durchschnittlich rund 500 Euro, etwa zehn Prozent mehr als 2021 und 38,5 Prozent mehr als 2012.

Wie man sein Auto vor Marderbissen schützen kann:

  • Eine gründliche Motorreinigung nach einem Marderbesuch, am besten in einer Werkstatt.
  • Abschottungen des Motorraums, wie elastische Drahtgitter, um den Zugang zu Kabeln und Schläuchen zu verhindern.
  • Erhältlich sind auch Abwehrsysteme mit Ultraschall oder Stromstößen, um Marder fernzuhalten.
  • Eine weitere Option: Das Ummanteln von Kabeln und Schläuchen mit zusätzlichen Hartplastikschläuchen.

Teilkaskoversicherung zahlt, aber…

Die Teilkasko-Versicherung deckt in der Regel Marderschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen ab. Es ist jedoch wichtig vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob auch Folgeschäden durch Marderbiss abgedeckt sind.
Schäden an einem beschädigten Katalysator sind vergleichsweise gering. Wenn jedoch Kühlmittel austritt und dadurch ein Brand entsteht, deckt der Anbieter den Feuerschaden nur, wenn die Deckung für Folgeschäden besteht. Zudem sollte die Ersatzleistung für derartige Schadensfälle nicht begrenzt sein, da ein Marderbiss schnell einen Totalschaden verursachen kann!

Laut einer aktuellen Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die durchschnittlichen Kosten für die Reparatur eines Elektroautos nach einem Unfall deutlich höher als die Reparaturkosten für herkömmliche Verbrennungsmotorfahrzeuge. Ein einzelner Schadensfall ist demnach um etwa ein Drittel teurer.

In der Debatte über die Kosten der Elektromobilität kommt die Versicherungswirtschaft in einer neuen Studie zu einem Ergebnis, das sie selbst als “alarmierend” bezeichnet. “Die Reparaturkosten von Elektroautos sind wesentlich höher. Im Durchschnitt liegen sie um 30 bis 35 Prozent über den Kosten vergleichbarer Verbrennungsmotorfahrzeuge”, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen unter Verweis auf die Studie.

Die Studie basiert auf einem Vergleich von 37 Modellpaaren, bei denen die Autohersteller sowohl Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als auch vergleichbare Elektroautos anbieten. Dies beinhaltet beispielsweise den Vergleich der Reparaturkosten eines VW E-Golf VII mit einem VW Golf VII 1,4 TSI. Es wurden auch Fahrzeuge verschiedener Hersteller miteinander verglichen, wie etwa das Tesla Model S Allrad und den BMW 540I XDrive.

Die Studie zeigt, dass Elektroautos zwar höhere Reparaturkosten pro Schadensfall verursachen – etwa 30 bis 35 Prozent -, aber es gibt auch Zahlen, die aus Sicht der Versicherer für die Elektromobilität sprechen. “In der Kfz-Haftpflichtversicherung – also bei Unfällen, bei denen andere durch das Auto geschädigt werden – verursachen Elektroautos im Durchschnitt fünf bis zehn Prozent weniger Unfälle als vergleichbare Verbrenner”, so Asmussen. Noch deutlicher ist der Vorteil der Elektroautos in der Vollkaskoversicherung, also bei Schäden am eigenen Auto. “Hier entstehen bei den Elektroautos im Schnitt sogar rund 20 Prozent weniger Schäden”, so der GDV-Funktionär.

Die Versicherungswirtschaft fordert Maßnahmen, um die Kosten zu reduzieren. Christoph Lauterwasser, Geschäftsführer des Allianz Zentrums für Technik, nennt vier Hauptgründe für die höheren Kosten bei Elektroautos. Dazu gehören teure Reparaturen an den Batterien, da oft unklar ist, wie viel Speicherkapazität nach einem Unfall noch vorhanden ist und wie sicher die Batterien sind, was gelegentlich zu einem vollständigen Austausch führt. Ein weiterer Grund sind Unsicherheiten bei Werkstätten und Reparaturbetrieben im Umgang mit Elektroautos nach einem Unfall, da sie schwer gelöscht werden können und oft in Tauchbädern und Löschcontainern aufbewahrt werden, was häufig zu Totalschäden führt. Hinzu kommen lange Standzeiten und hohe Stundensätze in den Werkstätten.

Die Versicherungswirtschaft appelliert an die Hersteller und Werkstätten, den hohen Kosten entgegenzuwirken. Heinz Gressel, Vorsitzender des GDV-Ausschusses Kraftfahrt, drängt darauf, dass Batterien bereits beim Design der Fahrzeuge so gut wie möglich vor Schäden durch Unfälle geschützt werden sollen. Gleichzeitig sollten Werkstätten und Gutachtern aussagekräftige Diagnosedaten zum Zustand der Batterie nach einem Unfall zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollten wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Anleitungen für die Reparatur und/oder den teilweisen Austausch beschädigter Batterien verfügbar sein. Es sollten auch präzise Richtlinien für den Umgang mit stark beschädigten Elektroautos entwickelt und Werkstätten, Abschleppdienste und Feuerwehren entsprechend geschult werden.

Die Zahl der versicherten Autodiebstähle ist im vergangenen Jahr wieder gestiegen. So wurden im Jahr 2022 genau 12.277 kaskoversicherte PKW entwendet – das sind rund 25 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im vergangenen Jahr hatte die Zahl der gestohlenen Fahrzeuge noch bei 9.805 PKW gelegen. Das geht aus Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

Seit Beginn der Diebstahlstatistik haben sich die Werte aber grundlegend verringert. Zum Vergleich: Mitte der 1990er-Jahre registrierten die Versicherer noch rund 100.000 Diebstähle pro Jahr.

Der wirtschaftliche Schaden bleibt aber nach wie vor hoch. Pro Diebstahl mussten die Versicherten im Schnitt 20.300 Euro ersetzen. Insgesamt verursachten Autodiebe 2022 damit einen wirtschaftlichen Schaden von fast 250 Millionen Euro.

Hinsichtlich der Frage, welche Autos bevorzugt entwendet werden, zeigt sich ein deutlicher Trend: SUV sind bei den Kriminellen besonders gefragt. Die Liste führt die vierte Generation des Jeep Grand Cherokee an. Unter den zehn am häufigsten geklauten Modellreihen finden sich unter anderem zwei Range Rover-Modelle sowie Varianten des Lexus NX und des Toyota Land Cruisers.

Beim Diebstahl von Autoteilen ist laut GDV ein Anstieg von etwa 15 Prozent zu verzeichnen. Demnach wurden aus über 61.000 kaskoversicherten Autos fest eingebaute Teile gestohlen. Zu den beliebten Autoteilen der Diebe gehören Bordcomputer, Lenkräder oder Airbags. In Summe zahlten die Kfz-Versicherer allein für diese Form der Kriminalität weitere rund 114 Millionen Euro. Das ist ein Plus von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Kfz-Versicherung in Deutschland: Sind Wechselgedanken auf dem Vormarsch? Eine Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Autofahrer bleibt ihrer Kfz-Versicherung treu, aber diejenigen, die wechseln wollen, setzen ihren Wechselentschluss oft in die Tat um.

Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC denken in Deutschland derzeit fast die Hälfte der Autofahrer über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach. Konkret sind es derzeit 46 Prozent aller Autofahrer, die offen für einen Wechsel sind, während 51 Prozent angeben, dies nicht in Erwägung zu ziehen. Im Vorjahr waren noch 55 Prozent fest davon überzeugt, ihrer Versicherung treu zu bleiben.

Die Überprüfung und der Wechsel von Autoversicherungen sind besonders in den letzten Monaten des Jahres häufig. Dies liegt daran, dass das Versicherungsjahr für die meisten Autofahrer am 31. Dezember endet, und Kündigungen bis spätestens zum Stichtag am 30. November eingereicht werden müssen.

In der Umfrage des ADAC denken 38 Prozent der Autofahrer darüber nach, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, während bereits 8 Prozent diesen Schritt unternommen haben. Die Bereitschaft, die Versicherung zu wechseln, hängt auch stark vom Alter der Autofahrer ab. Besonders in der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen ist die Wechselbereitschaft ausgeprägt. Hier sind fast zwei von drei Befragten offen für einen Wechsel, wobei 50 Prozent darüber nachdenken und 12 Prozent sich bereits entschieden haben. Bei den Autofahrern über 60 Jahren hingegen bleiben 67 Prozent ihrer bestehenden Versicherung treu.

Die Umfrage liefert auch Einblicke in die tatsächlichen Wechselgewohnheiten der Autofahrer in der Vergangenheit. Ein Drittel der Befragten hat bereits mehrfach (29 Prozent) oder sogar sehr oft (5 Prozent) ihre Kfz-Versicherung gewechselt. Allerdings geben die meisten Autofahrer (44 Prozent) an, selten zu wechseln. 21 Prozent haben bisher noch nie eine andere Versicherung gewählt.

Die Umfrage enthüllt auch die Präferenzen der Autofahrer bezüglich ihrer Kfz-Versicherung. Für die Hälfte (50 Prozent) sind Leistungen und Service wichtiger, während 27 Prozent den Preis in den Vordergrund stellen. 22 Prozent konnten sich in dieser Frage nicht entscheiden.

Besonders preisbewusst sind junge Autofahrer, obwohl auch in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen 40 Prozent den Leistungen und dem Service den Vorzug geben, während 30 Prozent den Preis als wichtiger erachten.

Obwohl die Wechselbereitschaft vergleichsweise hoch ist, möchten die meisten Befragten ihrer Kfz-Versicherung treu bleiben, wahrscheinlich aufgrund der insgesamt positiven Bewertungen der Kfz-Versicherer durch ihre Kunden. 90 Prozent sind mit dem Leistungsumfang ihrer Versicherung zufrieden oder sehr zufrieden, 83 Prozent mit dem Kundenservice und immerhin noch 75 Prozent mit dem Preis. Besonders zufrieden sind die Kfz-Versicherer bei Autofahrern zwischen 50 und 59 Jahren. In dieser Altersgruppe sind 94 Prozent mit dem Leistungsumfang, 86 Prozent mit dem Kundenservice und 85 Prozent mit dem Preis zufrieden oder sehr zufrieden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Typklassen für etwa 32.000 verschiedene Pkw-Modelle neu bewertet. Dabei sind größere Umstufungen in den neuen Typklassen eher selten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung bleiben etwa 70 Prozent der Pkw in den Typklassen des Vorjahres.

Das betrifft etwa 29,4 Millionen Autofahrer. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, erklärt: “Große Veränderungen sind die Ausnahme, nur wenige Modelle werden um mehr als eine Klasse nach oben oder unten verschoben.”

Einige Beispiele zeigen, dass nur wenige Modelle um mehr als eine Klasse gestiegen oder gefallen sind. Zum Beispiel hat sich der Suzuki Ignis Allrad (Typ MF, seit 2016) und der Dacia Jogger (Typ DJF, seit 2022) in der Haftpflichtversicherung um drei bzw. zwei Klassen verbessert. Auf der anderen Seite sind der Ford Focus 1.0/ 74 kW (Typ DEH, seit 2018) und der Audi Q5 50 TDI Quattro (Typ FY, seit 2017) um drei Typklassen schlechter eingestuft worden.

In der Vollkasko ändern sich die Typklassen für etwa 39 Prozent der Fahrzeughalter. Davon profitieren etwa ein Drittel der Versicherten (34 Prozent) mit niedrigeren Einstufungen, was rund elf Millionen Fahrzeuge betrifft. Nur fünf Prozent der Vollkaskoversicherten werden in eine höhere Klasse eingestuft, was etwa 1,65 Millionen PKW betrifft.

Bei der Teilkasko bleiben die Einstufungen für etwa zwei Drittel der Autofahrer (66 Prozent) unverändert. Etwa drei von zehn der Versicherten mit Teilkaskoschutz (29 Prozent) erhalten eine niedrigere Typklasse, was etwa 6,0 Millionen Fahrzeughalter betrifft. Gleichzeitig müssen fünf Prozent der Autofahrer eine höhere Einstufung hinnehmen, was etwa 1,0 Millionen Fahrzeuge betrifft.

Besonders hoch eingestufte Typklassen betreffen oft leistungsstarke Oberklasse-Modelle und SUVs wie den Audi RS6 Avant 4.0 (Typ F2, seit 2019) und den BMW X6 M50D (Typ X6, seit 2014). Im Gegensatz dazu werden ältere Modelle und Kleinwagen wie der Fiat 500 1.2 (Typ 312, seit 2011) oder der Citroen C3 1.2 (Typ S, seit 2018) eher niedrig eingestuft.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat aktuell die neuen Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung bekanntgegeben, basierend auf den Schadensbilanzen von 400 Zulassungsbezirken in Deutschland. Circa 3,8 Millionen Autohalter müssen demnach Teuerungen befürchten, weil sie in eine höhere Regionalklasse rutschen. Für die Mehrheit aber ändert sich nichts.

Rund 3,8 Millionen Fahrzeughalter müssen sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung 2024 auf steigende Beiträge einstellen, weil sie in eine höhere Regionalklasse eingestuft werden. Das berichtet am Donnerstag der Versicherer-Dachverband GDV.

Grundsätzlich gilt: Je besser und niedriger die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Versicherungsbeitrag aus. Allerdings sind die Versicherer nicht daran gebunden, die Beiträge anzuheben oder herabzusetzen: Viele folgen aber der Einstufung des Verbandes.

Für rund 2,2 Millionen Autofahrer gibt es auch eine gute Nachricht: Sie können auf günstigere Prämien hoffen, weil sie besser bewertet wurden. Bei rund 36,4 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherten bleibt es hingegen bei den Regionalklassen des Vorjahres.

Bei der Frage, wo die Autos am meisten Kfz-Haftpflichtschäden verursachen und die Regionalklassen entsprechend ungünstig sind, bestätigt sich das Bild der letzten Jahre. In den Großstädten werden viele selbstverschuldete Unfälle registriert, auch in Teilen von Bayern. Trauriger Rekordhalter ist Berlin, wo fast 40 Prozent mehr Haftpflichtfälle gezählt werden als im Bundesschnitt. Dem entgegen sind vor allem in den norddeutschen Zulassungsbezirken wenige Unfälle zu verzeichnen, die Regionalklassen entsprechend günstig. Kaskoversicherung: Verbesserungen für viele Fahrzeughalter

In der Kaskoversicherung werden eigene Regionalklassen ausgewiesen. Hier werden neben Haftpflicht-Schäden auch Autodiebstähle, Glasschäden, Fahrzeugbrände, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse eingerechnet. Für fast 3,7 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte gelten künftig bessere, für 3,3 Millionen höhere Einstufungen. Keine Änderungen gibt es hingegen für 29,6 Millionen Kasko-Versicherte.

Eine Änderung der Regionalklasse muss aber -wie bereits oben erwähnt- nicht zu einer Änderung der Kfz-Prämie führen. Zum einen fließen bei deren Berechnung zahlreiche weitere Faktoren ein: etwa die Unfallhäufigkeit eines Autotyps, das Alter des Fahrers oder die Zahl der berechtigten Fahrer. Zum anderen herrscht auf dem Markt der Kfz-Versicherer ein erbitterter Preiskampf, der manchmal sogar dazu führt, dass die Versicherer mehr für Schäden ausgeben, als sie an Prämie einnehmen.

Laut Statistischen Bundesamt stieg die Zahl der bei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle. Doch das sind immer noch weniger als vor der Pandemie. Eine Ausnahme davon bilden allerdings Verkehrsunfälle unter Alkohol-Einfluß.

Verglichen mit dem Vorjahr stieg die Zahl der polizeilich registrierten Unfälle um etwa 4 Prozent auf rund 2,4 Millionen. Bei den allermeisten Unfällen – nämlich bei 2,1 Millionen – kam es zu einem Sachschaden. Personen kamen bei rund 290 000 Verkehrsunfällen zu Schaden. Damit stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden sehr deutlich um 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei Unfällen mit Sachschaden betrug der Anstieg hingegen lediglich 3 Prozent. Trotz dieser Anstiege erfasste die Polizei weniger Unfälle als vor der Corona-Pandemie.

Bedenkliche Ausnahme bilden allerdings die Verkehrsunfälle unter Alkohol-Einfluß. Schwankte deren Zahl zwischen den Jahren 2015 und 2019 zwischen 34.000 und 36.000, betrug sie während der Pandemie unter 33.000. Im Jahr 2022 wurden aber 38.771 Unfälle verzeichnet, bei denen mindestens eine Person alkoholisiert war. Das waren 19 Prozent mehr Alkoholunfälle als im Vorjahr.

Betrachtet man jene Alkoholunfälle, bei denen es zu Personenschäden kam, sind die Zahlen noch erschreckender: Bei 16.807 Alkoholunfällen wurden Menschen verletzt oder sogar getötet. Das sind 23 Prozent mehr als im Vorjahr.