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Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, dem wird vermeintlich eine schlechte Zahlungsmoral bescheinigt. Das kann sich auch negativ auf den Abschluss einer Versicherung auswirken. Was aber, wenn eine Versicherung vom Gesetzgeber Pflicht ist – zum Beispiel, um ein Auto zu nutzen?

Wer als Privatperson in Deutschland eine schlechte Bonität hat, etwa weil Zahlungen für den Handy-Vertrag wiederholt nicht pünktlich geleistet wurden, muss mit dem Eintrag bei einer Auskunftei rechnen. Die Bekannteste in Deutschland ist die Schufa. Das Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben über Daten zu 67,5 Millionen natürlichen Personen und 5,3 Millionen Unternehmen.

Viele Verbraucher wissen: ein negativer Schufa-Eintrag kann sich auch bei Abschluss eines Versicherungsvertrages negativ auswirken. Denn Versicherungen und Banken wollen in der Regel wissen, ob sie es mit einem zuverlässigen Beitragszahler zu tun haben. Was aber, wenn sich der Kfz-Versicherer querstellt, wenn man eine Autohaftpflicht abschließen will? Bekanntlich darf kein Fahrzeughalter auf die Straße, ohne eine gültige Kfz-Versicherung zu haben.

Gesetz schützt die Versicherungskunden

Die gute Nachricht: Kein Versicherer darf einem potentiellen Neukunden den Vertrag verweigern, weil dieser eine schlechte Bonität hat. Das steht im “Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter”, wie die Aufsichtsbehörde BaFin informiert. Es gibt wenige Ausnahmen, in denen ein Versicherer die Kfz-Haftpflicht nicht verpflichtend gewähren muss. Zum Beispiel, wenn der Verbraucher schon einmal bei der Gesellschaft versichert war – und dort mit arglistiger Täuschung auffiel. Unter Umständen kann der Versicherer allerdings einen Aufschlag auf die Prämie verlangen, wenn er Zahlungsausfälle befürchtet.

Probleme kann es aber geben, wenn die Person mit negativem Schufa-Eintrag eine Kaskoversicherung abschließen will. Den Abschluss einer Teil- oder Vollkasko können die Autoversicherer einem Antragsteller mit vermeintlich schlechter Zahlungsmoral grundsätzlich verweigern. Hier kann es mitunter aber helfen, das Gespräch mit dem Versicherer zu suchen und Kompromisse anzubieten – etwa eine jährliche Zahlung zu vereinbaren und in Vorleistung zu gehen. Eine weitere Option: Das Auto könnte auch über eine andere Person versichert werden!

Nicht immer ist übrigens ein Schufa-Eintrag gerechtfertigt: Bei der Speicherung von Daten kommt es auch immer wieder zu Fehlern. Hier kann es ratsam sein, eine kostenlose Selbstauskunft bei der Auskunftei einzuholen. Sie ist verpflichtet, fehlerhafte Einträge zu korrigieren.

Erneut warnen mehrere Medien vor der sogenannten Autocrasher-Masche. Dabei provozieren Kriminelle bewusst Unfälle, um dann Versicherungsleistungen abzuzocken. Das Vorgehen ist raffiniert – und oft ein Werk ganzer Banden. Dabei riskieren sie sogar Leben und Gesundheit der Betroffenen.

Ein freundlicher Mann winkt aus einer vorfahrtsberechtigten Seitenstraße heraus und verdeutlicht dem anderen Verkehrsteilnehmer, dass er auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet. Dann fährt er trotzdem plötzlich los – und bumst mit voller Wucht in die Seite des Autos hinein. Oder ein vorausfahrendes Auto legt an einer Ampel eine Vollbremsung hin, obwohl die Ampel eigentlich grün zeigt – und schon ist man hintendrauf gefahren.

Wem so etwas passiert, der ist wahrscheinlich Opfer eines “Autobumsers” oder “Autocrashers” geworden. Von Kriminellen also, die mit provozierten Unfällen Geld von der Versicherung erschleichen wollen. Aktuell warnen wieder mehrere Medien vor dieser Masche, unter anderem der “SWR”. Und das leider nicht unbegründet:

Immer häufiger treten derartige Vorfälle in Deutschland auf, die Kriminellen agieren oft hochprofessionell. Und leider riskieren sie auch Leben und Gesundheit der Opfer mit jeder Attacke. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, dass mittlerweile fast jeder zehnte Autounfall Auffälligkeiten zeigt, die auf Autocrasher hindeuten.

Für die Betroffenen ist das doppelt bitter. Sie müssen nicht nur mit gesundheitlichen Schäden rechnen. Sie müssen auch höhere Versicherungsprämien zahlen und bleiben auf den Kosten für den eigenen PKW sitzen, wenn sie keine Vollkasko haben. Die Kriminellen nutzen dabei bewusst aus, dass sie für einen Unfallschaden von der Kfz-Haftpflicht oft mehr Geld bekommen, als das alte Auto wert gewesen ist. Mitunter kooperieren sie auch mit Werkstätten, die erhöhte Rechnungen stellen. Der Schaden für die Versicherungswirtschaft wird auf zwei Milliarden Euro geschätzt.

Oft werden die Opfer auch eingeschüchtert – und zwar noch am Tatort. Dann kommen plötzlich angebliche Zeugen hinzu, die den Unfallverlauf im Sinne des Autocrashers stützen. Oder es wird verlangt, dass keine Polizei eingeschaltet werden soll – mit der Begründung, dass dann zusätzlicher Ärger drohe, weil man die Verkehrsregeln verletzt habe.

Dennoch: Wenn Autofahrer den Verdacht haben, dass sie Opfer eines solchen Autobumsers wurden, sollten sie sich keineswegs einschüchtern lassen. Betroffenen wird geraten, bei Verdachtsfällen die Polizei zu rufen, um eventuelle Auffälligkeiten anzuzeigen. Helfen könne es, den Unfall von allen Seiten zu fotografieren und sich Kennzeichen, Name und Adresse geben zu lassen. Auch sei es wichtig kein Schuldeingeständnis zu unterschreiben – das erschwert es deutlich, sein Recht doch noch durchzusetzen.

Es empfiehlt sich darüber hinaus, auch dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer anzuzeigen, dass man den Verdacht auf einen Autocrasher habe. Dann kann der Versicherer zum Beispiel prüfen, ob die betroffene Person zeitnah in andere Unfälle verwickelt gewesen ist, was den Verdacht erhärten würde. Viele Versicherer haben auch gesondert geschulte Gutachter für solche Fälle. Hier sei daran erinnert, dass es sich oft um Serientäter handelt. Erst kürzlich stand in Kiel ein Mann vor Gericht, dem 33 derartige Fälle nachgewiesen werden konnten.

Die Zahl der versicherten Wildunfälle stieg im Jahr 2017 auf ein Rekordhoch. Das geht aus Zahlen hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag veröffentlicht hat. Täglich kracht es demnach 750mal in Deutschland, weil ein Reh, Wildschwein oder ein anderer Waldbewohner vor ein Auto läuft.

Der Branchenverband der Versicherer hat am Dienstag frische Zahlen zu Wildunfällen vorgelegt. Und die zeigen: Immer mehr sind Autofahrer davon bedroht, dass ihnen ein Tier ins Auto läuft. Demnach war im Jahr 2017 ein Rekordhoch an versicherten Wildunfällen zu beklagen. In der Summe krachte es 275.000mal im Jahr. Im Vorjahr waren noch rund 11.000 Unfälle weniger zu beklagen.

Deutlich erhöht hat sich auch die Summe, die Versicherer für solche Schäden aufbringen müssen. Fast 744 Millionen Euro schütteten die Gesellschaften an geschädigte Autofahrer aus, während es 2016 noch knapp 682 Millionen gewesen sind. Das ist ein Zuwachs von stolzen neun Prozent.

Ein Grund für den Preisanstieg ist hierbei auch, dass die Autos immer teurere Technik haben, die teils schwierig zu reparieren ist. Erinnert sei hier an Sensoren für Bordcomputer und die Einparkhilfe. Im Durchschnitt zahlten die Versicherer pro Fall 2.700 Euro aus. 2016 lag der durchschnittlich geleistete Betrag noch bei 2.582 Euro pro Wildunfall.

Gut zu wissen: Bei Unfällen mit sogenanntem Haarwild springt bereits die Teilkasko ein. Allerdings ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss sich das Auto in Bewegung befunden haben und von ihm eine “typische Gefahr” ausgehen. Soll heißen: Wenn das Tier schon tot auf der Straße lag, wird es hingegen schwierig: dann muss die Teilkasko in der Regel nicht zahlen.

Ob die Teilkasko auch leistet, wenn ein Haus- oder Nutztier vors Auto rannte, hängt von der Ausgestaltung des Vertrages ab. In der Regel muss sie dies nicht. Aber immer mehr Kfz-Versicherer gehen im umkämpften Markt dazu über, den Schutz um entsprechende Extras zu erweitern. Dann besser gleich eine Vollkasko abschließen: Sie zahlt auch bei solchen Zusammenstößen.

Eine repräsentative YouGov-Studie im Auftrag eines großen Versicherers wollte herausfinden, ob junge Menschen überwiegend ihr eigenes Auto nutzen – oder das der Eltern fahren. Das Ergebnis lässt aufhorchen. Immerhin fast jeder zweite Autofahrer unter 25 Jahren (43 Prozent) ist demnach mit dem Auto der Eltern unterwegs.

Junge Menschen nutzen oft das Auto der Eltern. Das lässt natürlich Fragen nach dem Versicherungsschutz für die Fahranfänger aufkommen. Wenn Eltern den Nachwuchs in die Autoversicherung aufnehmen, müssen sie mit einer bis zu dreifach höheren Prämie rechnen. Denn die Versicherungsprämie bildet das individuelle Schadensrisiko ab und ist bei jungen Fahrerinnen und Fahrern besonders hoch. So startet der Nachwuchs meist mit der teuren Schadenfreiheitsklasse 0, wofür 95 – 100 Prozent des Grundbeitrags anfallen.

Und wenn man den Sohn oder die Tochter einfach fahren lässt, ohne dass er im Vertrag der Kfz-Versicherung steht? Die gute Nachricht: Die Kfz-Haftpflicht eines Fahrzeughalters muss für den Schaden aufkommen, wenn die Kinder am Steuer saßen, obwohl sie nicht in der Autoversicherung eingetragen sind. Und das gilt auch für die Kaskoversicherung, so zeigt zum Beispiel ein Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg (Az. 11 O 752/01). Ein Versicherer wurde demnach zur Zahlung des Schadens am eigenen Wagen verdonnert, nachdem ein Sohn mit dem Auto des Vaters gegen ein Verkehrsschild donnerte. Und dennoch lauern Risiken, wenn man den Nachwuchs nicht im Vertrag berücksichtigt.

Zwar: Als Versicherungsnehmer ist man nicht verpflichtet, bei Abschluss einer Police den Fahrerkreis anzugeben. Dennoch drohen hohe Kosten, falls der Nachwuchs mit dem elterlichen Wagen einen Unfall baut. Kommt es zum Schaden und eine andere Person ist den Wagen gefahren als in der Versicherung aufgenommen, kann die Versicherung eine Nachzahlung der höheren Prämie verlangen – unter Einbeziehung des tatsächlichen Fahrers und rückwirkend ab dem laufenden Versicherungsjahr.

Mehr noch: Auch Vertragsstrafen werden von einigen Versicherern verhängt, wenn die Gesellschaft nachweisen kann, dass der Fahrerkreis absichtlich nicht angegeben wurde. Laut test.de beträgt die Strafe oft die Höhe eines Jahresbeitrags. Die teure Schadenfreiheitsklasse ist also auch bei Nutzung des elterlichen Wagens für junge Fahrer*innen ein Problem.

Wie aber lässt sich, trotz des teuren Einstiegs, für Fahranfänger bei der Kfz-Prämie sparen? Sind die Kinder noch unter 18 Jahre alt, wäre das “begleitete Fahren ab 17” eine Möglichkeit. Statistiken zeigen, dass begleitetes Fahren das Unfallrisiko senkt. Deswegen werden Fahranfänger, die ihre Fahrprüfung bereits mit 17 Jahren ablegen und am “begleiteten Fahren” teilnehmen, auch bei Kfz-Versicherungen begünstigt.

Auch räumen Versicherer den Eltern ein, unfallfreie Jahre auf die Kinder zu übertragen, damit die Kinder vergleichsweise günstige Einstiegskonditionen erhalten. Das geht jedoch nur, wenn die Kinder einen Führerschein, aber noch keinen eigenen Versicherungsvertrag besaßen. Können doch nur so viele Jahre übertragen werden, wie der Empfänger einen Führerschein besitzt.

Im Auftrag eines Spezialversicherers führte das Marktforschungsinstitut Kantar TNS eine Onlinebefragung von 200 Oldtimer-Besitzern durch. Ziel war es, das Kauf- und Nutzungsverhalten sowie den Versicherungsstatus von Oldtimer- Besitzern zu erfragen. Das Ergebnis: Die meisten wollen ihr Auto fahren, weil sie den Fahrspaß schätzen – nur wenige kaufen ihren Oldie als Wertanlage.

Oldtimer, das stellte die Befragung heraus, werden hauptsächlich als Liebhaberstück für den Fahrspaß gekauft. Für 79 Prozent der Befragten hat der Fahrspaß beim Kauf eines Oldtimers oberste Priorität. Weitere 69 Prozent stimmten zudem der Aussage zu, sie würden den Wagen als Liebhaberstück kaufen.

Das Auto als Statussymbol und Wertanlage hingegen steht als Motiv des Kaufs weniger im Vordergrund: Nur 14 Prozent kaufen den Wagen aufgrund des Statusgewinns, den Kauf als Wertanlage bestätigten sogar nur 13 Prozent.

Oldtimer-Freaks wollen fahren und basteln

Freude am Fahren zeigt sich auch in Aussagen zur Nutzung: 81 Prozent der Oldtimer- Besitzer bezeichneten sich als “Ausfahrer”. Mehr als die Hälfte versteht sich überdies als Bastler und verfügt über entsprechende Fähigkeiten. Dennoch kauften die meisten ihr Liebhaberstück in einem guten (52 Prozent) oder sogar makellosen Zustand (20 Prozent).

Bei den Versicherungen dominiert noch die Standart-Kfz-Versicherung. Jedoch lässt sich gemäß der Umfrage ein Trend zu Spezialversicherungen erkennen: Während im Vorjahr nur 33 Prozent der befragten Oldtimer-Besitzer angab, einen Spezialtarif für Classic Cars zu besitzen, waren es dieses Jahr schon 40 Prozent. Neben der Versicherungsprämie steht hierbei die Schnelligkeit und der Service im Fokus der Auswahl: 73 Prozent gaben an, dass ihnen eine schnelle und kundenorientierte Schadensregulierung wichtig sei!

Spezielle Oldtimer-Versicherung? Je nachdem…

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl von speziellen Oldtimer-Versicherungen nach dem sogenannten “H”-Kennzeichen. Oft sind diese preiswerter als “herkömmliche” Kfz-Tarife, aber an bestimmte Bedingungen gebunden. So muss das Auto von einem Gutachter in Augenfang genommen werden. Er bewertet den Zustand des Autos – und ob es als “Kulturgut” tauglich ist. Diese Angebote sind abhängig vom Alter des Wagens, Modell, Alter des Fahrzeugführers und der Nutzungshäufigkeit. Sie werden sowohl als reine Haftpflicht- als auch Kaskotarife angeboten.

Wer einen solchen Kasko-Tarif abschließt, sollte den “tatsächlichen” Wert des Autos im Blick haben. Also jene Summe, die aufgebracht werden muss, um einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Auch ist zu bedenken, dass unter Umständen bei der Reparatur des geliebten Autos Ersatzteile nur schwer und teuer zu beschaffen sind. Die Summe für die Wiederherstellung des Fahrzeuges sollte also entsprechend hoch liegen – auch über dem derzeitigen Marktwert. Ein Beratungsgespräch klärt darüber auf, was noch zu beachten ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams als Beweis bei Verkehrsunfällen eingesetzt werden dürfen. Allerdings ist dies an strenge datenschutzrechtliche Vorgaben gebunden: die permanente Aufzeichnung bleibt verboten. Doch es gibt Möglichkeiten, diesen Widerspruch zu lösen.

Aufnahmen von Dashcams dürfen ab sofort als Beweismittel eingesetzt werden, um vor Gericht einen Unfallhergang aufzuklären. Das hat der Bundesgerichtshof diese Woche mit einem vielbeachteten Urteil entschieden (VI ZR 233/17).

Im konkreten Rechtsstreit hatte ein Mann aus Sachsen-Anhalt geklagt. Er war in einen Unfall verwickelt worden und hatte das Geschehen mit einer Dashcam aufgezeichnet. Mit den Filmen wollte der Mann beweisen, dass er nicht Verursacher des Unfalls gewesen ist. Aber die beiden Vorinstanzen erlaubten dies nicht. Die Aufzeichnungen verstoßen gegen das Datenschutzrecht der gegnerischen Unfallpartei, so die Begründung.

Doch der enttäuschte Autofahrer gab nicht auf und kämpfte sich bis vor den Bundesgerichtshof. Und dieser fällte nun ein Grundsatzurteil. Zwar betonten auch die Karlsruher Richter, dass die Aufnahmen das Recht auf Datenschutz verletzen würden. Aber bei einem Unfall müssten die Autofahrer ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen, deshalb sei dieser Aspekt nachrangig. Dashcam-Aufnahmen dürfen als Beweis verwendet werden.

Nun gibt es aber einen scheinbaren Widerspruch, betonten doch die Richter, dass das permanente Aufzeichnen des Verkehrs mit einer Dashcam unzulässig sei und auch nicht gewünscht werde. Man darf also die Dashcam als Beweismittel nutzen – aber den Verkehr erst gar nicht filmen? Hierfür gibt es eine Lösung, wie die Richter selbst betonen. So sei es technisch möglich, dass die Dashcam die Aufnahmen nur kurzzeitig speichere und dann wieder überschreibe. Erst wenn es zu einem Unfall komme, werde die Cam dann derart aktiviert, dass sie die Aufnahmen dauerhaft speichert. Hierbei sei an automatische Notruf-Systeme erinnert, die ebenfalls erst wirksam werden, wenn das Auto einen Zusammenstoß registriert.

Das gestattet auch den Versicherern ganz neue Möglichkeiten der Tarifgestaltung. So ist denkbar, dass Autofahrer künftig Rabatte erhalten, wenn sie eine Dashcam in ihr Fahrzeug installieren. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Wenn Autofahrer ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, wollen sie natürlich auch, dass sie ihren Schaden von der Versicherung des Verursachers ersetzt bekommen. Ein Urteil des Amtsgerichtes Konstanz bestätigt hierbei, dass die Kfz-Versicherer nicht beliebig bei den Werkstattkosten kürzen dürfen. So muss die Kfz-Haftpflicht auch für die Probefahrt und die notwendige Reinigung des reparierten Autos zahlen (Az.: 9 C 597/16).

Das Amtsgericht Konstanz hat mit einem Urteil die Rechte von Unfallgeschädigten gestärkt. Demnach muss der Kfz-Haftpflichtversicherer auch für die Probefahrt und Reinigung des PKW zahlen, wenn das Auto in die Werkstatt muss und entsprechende Kosten in einem Unfallgutachten veranschlagt werden. Der Versicherer darf diese Kosten nicht einfach dem Geschädigten aufbürden.

Im verhandelten Rechtsstreit war ein Autofahrer in einen Unfall verwickelt worden. Das Auto musste repariert werden. Dabei stellte die Werkstatt auch eine Probefahrt und eine Reinigung in Rechnung. Doch der Kfz-Haftpflichtversicherer wollte nur die “reinen” Reparaturkosten zahlen, nicht die Kosten für die Nachbereitung. Daraufhin klagte der enttäuschte Fahrzeughalter.

Der Mann bekam letztendlich Recht. Es handele sich schließlich um Kosten, die im Rahmen der Reparatur angefallen seien und sogar im Schadengutachten auftauchen, betonte das Amtsgericht Konstanz. Folglich muss der Versicherer die gesamten Kosten zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fahrzeughalter kann Reparatur in der Regel nicht überwachen

Zwar müssen Geschädigte alles tun, um die Schadenskosten niedrig zu halten, so bestätigten die Richter. Aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung habe ein Schadensverursacher alle Kosten zu ersetzen, die ein “verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten würde”. Folglich auch die notwendige Probefahrt.

Hierbei dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug in die Hände von Fachleuten gebe, wenn er einen Reparaturauftrag erteilt. Normalerweise kann ein Fahrer nur sehr begrenzt einschätzen, wie eine Reparatur in der Werkstatt ablaufe. Es fehlt schlicht an nötigem Wissen. Hier widerspreche es dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wenn der Betroffene auch noch mit Mehrbelastungen konfrontiert werde, die seinem Einfluss entzogen sind. Folglich muss der Versicherer die Werkstattrechnung voll erstatten.

Das Urteil ist zwar schon etwas älter – es datiert auf den 28. November 2018. Aber aktuell macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) darauf aufmerksam. Grund ist, dass Versicherer versuchen würden, bei Reparaturen gerade kleinere Kostenposten zulasten des Geschädigten aus der Rechnung zu streichen. Hier sollte man hartnäckig bleiben, wenn der Versicherer nicht zahlen will, und sich notfalls professionelle Unterstützung holen.

Mal eben fix eine Kfz-Versicherung im Internet abschließen? Das kann auch Tücken haben, wenn man die Feinheiten der Verträge und wichtige Leistungsbausteine nicht kennt. Aktuell warnt der TÜV Rheinland in einem Pressetext, dass Onlineabschlüsse eher etwas für erfahrene Kunden mit Vorkenntnissen sind – eben deshalb, weil die Beratung fehlt.

Laut Statistiken der Versicherungswirtschaft ist die Kfz-Versicherung tatsächlich jene Vertragsart, die mittlerweile am häufigsten online abgeschlossen wird. Jeder fünfte Neuvertrag bzw. 18,5 Prozent des Neugeschäfts finden über Vergleichsportale oder Direktversicherungen zum Kunden. Zum Vergleich: In der Lebensversicherung werden nur 3,7 Prozent aller Neuverträge per Mausklick gezeichnet, in der privaten Krankenversicherung gar nur 2,5 Prozent.

Das mag auch nicht verwundern, gelten Kfz-Tarife doch als vergleichsweise standardisiert und einfach. Dass dies ein Trugschluss ist, darauf machen nun erneut Verbrauchertester aufmerksam. Diesmal ist es der TÜV Rheinland, der davor warnt, die Komplexität der Verträge zu unterschätzen.

Zwar rät auch der TÜV dazu, dass es lohnen kann, online Policen zu vergleichen. Aber selbst dann ist es empfehlenswert einen Fachmann aufzusuchen, nachdem man sich bereits Vorwissen einholte. “Was im Gegensatz zu einer niedergelassenen Versicherung fehlt, ist der direkte Ansprechpartner – eine persönliche Beratung”, warnt der Pressetext mit Blick auf Online-Abschlüsse. Nur, wer auf ein solches Gespräch verzichten könne, sich auskenne und auch keine Schwierigkeiten mit Online-Formularen habe, sei bei Onlineanbietern an der richtigen Adresse.

Vorsicht vor dem Kleingedruckten!

Dass Kfz-Policen so einfach nicht sind, zeigt sich schon mit Blick auf den langen Leistungskatalog. Speziell bei Kaskoversicherungen kommen da einige Bausteine zusammen, mit denen viele Verbraucher nicht vertraut sind. Ein Beispiel: Manche Versicherer sehen bei einem Kaskoschaden hohe Selbstbeteiligungen vor, die der Versicherte selbst stemmen muss, wenn der Wagen repariert wird. Oder der Beitrag ist auch deshalb so niedrig, weil der Versicherte das Auto nur in eine Vertragswerkstatt schaffen darf, wenn etwas kaputtgeht. Das ist speziell dann von Nachteil, wenn sich keine solche Werkstatt in der Nähe des Wohnortes befindet. Auch sind bei manchen Kfz-Versicherern die Servicehotlines kostenpflichtig, so dass jeder Kundenkontakt extra Geld kostet.

Noch weniger zu durchschauen sind oft die Regeln, wenn der Fahrzeughalter selbst einen Unfall verursacht. Manche Tarife beinhalten nämlich sehr ungünstige Rückstufungstabellen, wie eine Untersuchung von “Finanztest” ergab: dann wird der Versicherte in eine weit niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft als bei der Konkurrenz. Schon ein einfacher Blechschaden kann so dazu führen, dass man über die Jahre gerechnet tausende Euro mehr zahlt als bei der ursprünglich vereinbarten Prämie. Heimtückisch: Gerade viele Vergleichsportale erlauben dem Verbraucher keinen Einblick in die Rückstufung.

Deshalb gilt: Wer sich mit den Kfz-Tarifen fit und sicher fühlt, kann online abschließen. Wer jedoch nicht mit den Details vertraut ist, sollte unbedingt ein Beratungsgespräch bevorzugen. Auch da kann man sich zuvor schonmal online informieren, um gezielt Fragen stellen zu können. Aber ein Versicherungsexperte weiß in der Regel, worauf es bei den Policen ankommt – und haftet auch für seinen Rat!

Etwa 15 Kfz-Versicherer haben derzeit sogenannte Telematik-Tarife im Angebot, bei denen der Fahrer Prämienrabatte erhält, wenn er eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise nachweisen kann. Die Nachfrage lässt derzeit zu wünschen übrig. Doch gerade für Fahranfänger kann eine solche Police empfehlenswert sein, denn es geht nicht nur um den Preis.

Telematik boomt? Nicht wirklich! Denn während in anderen Staaten, zum Beispiel auf dem angloamerikanischen Markt oder in Italien, die sogenannten Telematiktarife längst etabliert sind, werden sie in Deutschland noch sehr zurückhaltend nachgefragt. Selbst der deutsche Marktführer in der Autoversicherung, ein Anbieter aus Coburg mit 11,6 Millionen Verträgen, hat kaum 50.000 Telematik-Kunden, so berichtet das Branchenmagazin “Versicherungswirtschaft heute” am Montag.

Die App misst das Fahrverhalten

Verwunderlich ist das auch deshalb, weil die Branche große Hoffnungen in die Telematik gesetzt hatte und noch immer setzt. Hierbei gilt es allerdings auch zu berücksichtigen, dass solche Verträge erst seit wenigen Jahren im Angebot sind: 2013 wagte sich der erste deutsche Versicherer mit einer Telematik-Police auf den Markt. Das liegt vielleicht auch an dem Prinzip:

Der Fahrer ist dazu angehalten, seine Fahrweise mittels einer App oder Black Box messen zu lassen und die Daten an den Versicherer zu übermitteln. Dabei werden Daten wie Beschleunigungs- und Bremsverhalten, das Lenken in der Kurve sowie andere sensible Informationen aufgezeichnet. Das ist auf dem deutschen Markt nicht jedem Fahrer geheuer, zumal für Datenschutz hierzulande eine besonders hohe Sensibilität besteht. Wenn der Fahrer vorsichtig fährt, sind abhängig vom Anbieter deutliche Prämienersparnisse möglich.

Bezüglich des Datenschutzes betonen die Versicherer, dass sie nicht nur strengen Datenschutz-Gesetzen in Deutschland verpflichtet sind, sondern die Daten auch anonym aufzeichnen. Zudem ist bei den meisten Tarifen dem Kunden überlassen, ob und wann er sich mittels Datenmessung beteiligen will. Soll heißen: der Versicherte muss nicht mehr zahlen, wenn er mal für einen Monat die Daten nicht weitergibt. Er bekommt aber auch keinen Rabatt für den Zeitraum.

Junge Zielgruppe: Vorsichtiges Fahren wird gefördert

Dabei ist bei Telematikversicherungen nicht nur der Preis ein Argument, sich für eine solche Police zu entscheiden. Studien haben nämlich gezeigt, dass gerade Fahranfänger und junge AutofahrerInnen deutlich vorsichtiger fahren, wenn sie mittels Telematik ihr eigenes Fahrverhalten vor Augen geführt bekommen. Deshalb haben viele Versicherer junge Versicherungsnehmer als Hauptzielgruppe ausfindig gemacht. Sie bieten Programme, bei denen die Fahranfänger teils spielerisch ihre eigene Fahrweise analysieren und auswerten können. Die Telematik funktioniert auch als eine Art digitaler Fahrtrainer, der Tipps gibt.

Gerade Eltern sollten deshalb überlegen, ob sie für den Nachwuchs nicht einen Telematik-Tarif in der Autoversicherung abschließen wollen. Denn er hat auch eine disziplinierende Funktion, ohne dass Druck auf den jungen Fahrer oder die Fahrerin ausgeübt wird. Und das ist doch eigentlich eine gute Sache.

Etwa 15 Kfz-Versicherer haben derzeit sogenannte Telematik-Tarife im Angebot, bei denen der Fahrer Prämienrabatte erhält, wenn er eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise nachweisen kann. Die Nachfrage lässt derzeit zu wünschen übrig. Doch gerade für Fahranfänger kann eine solche Police empfehlenswert sein, denn es geht nicht nur um den Preis.

Telematik boomt? Nicht wirklich! Denn während in anderen Staaten, zum Beispiel auf dem angloamerikanischen Markt oder in Italien, die sogenannten Telematiktarife längst etabliert sind, werden sie in Deutschland noch sehr zurückhaltend nachgefragt. Selbst der deutsche Marktführer in der Autoversicherung, ein Anbieter aus Coburg mit 11,6 Millionen Verträgen, hat kaum 50.000 Telematik-Kunden, so berichtet das Branchenmagazin “Versicherungswirtschaft heute” am Montag.

Die App misst das Fahrverhalten

Verwunderlich ist das auch deshalb, weil die Branche große Hoffnungen in die Telematik gesetzt hatte und noch immer setzt. Hierbei gilt es allerdings auch zu berücksichtigen, dass solche Verträge erst seit wenigen Jahren im Angebot sind: 2013 wagte sich der erste deutsche Versicherer mit einer Telematik-Police auf den Markt. Das liegt vielleicht auch an dem Prinzip:

Der Fahrer ist dazu angehalten, seine Fahrweise mittels einer App oder Black Box messen zu lassen und die Daten an den Versicherer zu übermitteln. Dabei werden Daten wie Beschleunigungs- und Bremsverhalten, das Lenken in der Kurve sowie andere sensible Informationen aufgezeichnet. Das ist auf dem deutschen Markt nicht jedem Fahrer geheuer, zumal für Datenschutz hierzulande eine besonders hohe Sensibilität besteht. Wenn der Fahrer vorsichtig fährt, sind abhängig vom Anbieter deutliche Prämienersparnisse möglich.

Bezüglich des Datenschutzes betonen die Versicherer, dass sie nicht nur strengen Datenschutz-Gesetzen in Deutschland verpflichtet sind, sondern die Daten auch anonym aufzeichnen. Zudem ist bei den meisten Tarifen dem Kunden überlassen, ob und wann er sich mittels Datenmessung beteiligen will. Soll heißen: der Versicherte muss nicht mehr zahlen, wenn er mal für einen Monat die Daten nicht weitergibt. Er bekommt aber auch keinen Rabatt für den Zeitraum.

Junge Zielgruppe: Vorsichtiges Fahren wird gefördert

Dabei ist bei Telematikversicherungen nicht nur der Preis ein Argument, sich für eine solche Police zu entscheiden. Studien haben nämlich gezeigt, dass gerade Fahranfänger und junge AutofahrerInnen deutlich vorsichtiger fahren, wenn sie mittels Telematik ihr eigenes Fahrverhalten vor Augen geführt bekommen. Deshalb haben viele Versicherer junge Versicherungsnehmer als Hauptzielgruppe ausfindig gemacht. Sie bieten Programme, bei denen die Fahranfänger teils spielerisch ihre eigene Fahrweise analysieren und auswerten können. Die Telematik funktioniert auch als eine Art digitaler Fahrtrainer, der Tipps gibt.

Gerade Eltern sollten deshalb überlegen, ob sie für den Nachwuchs nicht einen Telematik-Tarif in der Autoversicherung abschließen wollen. Denn er hat auch eine disziplinierende Funktion, ohne dass Druck auf den jungen Fahrer oder die Fahrerin ausgeübt wird. Und das ist doch eigentlich eine gute Sache.