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Viele Menschen kennen das: ein hoher Überziehungs- oder Dispositionskredit (kurz “Dispo”) ist ein treuer Begleiter der eigenen Monatsplanung. Irgendwann brauchte man halt einfach mehr Geld – sei es für den eigenen Familienurlaub, für Feste wie Weihnachten oder für eine größere Anschaffung. Und seitdem sind sowohl die Überziehung des Kontostands als auch dafür fällige Zinsen ein fester Bestandteil der eigenen Monatsplanung. Zwar schmerzen die monatlichen hohen Kosten für die Kontoüberziehung, aber bis zum nächsten Weihnachtsgeld ist ja alles wieder gut. So beißt man halt lieber in den sauren Zins-Apfel – denn für solche vorübergehend prekären Situationen ist der Dispositionskredit ja da!

Der “Dispo” ist keine “sichere Sache”

Was viele aber nicht wissen: So sicher, wie viele ihren Dispositionskredit für die monatliche Haushaltsplanung meinen, ist er gar nicht. Denn zwar gilt als Faustregel vieler Banken: Orientierung für den Kreditrahmen ist das dreifache Nettogehalt. Und dennoch – obwohl sich am Nettogehalt seit Jahren nichts geändert hat und obwohl auch die Orientierungssumme keineswegs ausgeschöpft wurde – flattert plötzlich ein Schreiben der Bank mit Kündigung des Kredits oder mit deutlicher Verengung des Kreditrahmens ins Haus. Gerade in der jetzigen Zeit mit erheblich gestiegenen Energie- und Miet-Nebenkosten sowie gestiegener Preise kann so eine Korrektur des Dispositionskredits zur privaten Katastrophe werden.

Banken gehen auf Nummer sicher – und lagern Risiken aus

Denn plötzlich müssen nicht nur laufende Kosten geschultert werden. Innerhalb kürzester Zeit – oft im Zeitrahmen innerhalb von zwei Monaten – muss auch noch das Geld zum Ausgleich des Dispositionskredits aufgetrieben werden. Das fällt vielen Haushalten nicht leicht – wäre es anders, hätte man den Kreditrahmen ja gar nicht ausgeschöpft. In der jetzigen Zeiten sind solche Kündigungen oder Korrekturen aber besonders wahrscheinlich.

Wissen doch auch die Geldhäuser in einer Zeit von Inflation und russischem Angriffskrieg in der Ukraine um die gestiegenen Geldnöte ihrer Kunden – und lagern deswegen Risiken gern auf ihre Kunden aus. Die Annahme dahinter: Wer aktuell mit Nettoeinkommen und Dispositionskredit gerade so über die Runden kommt, wird es zukünftig durch gestiegene Preise nicht mehr schaffen. Da ist es besser, schnell das Geld zurückzuholen, bevor es zur Katastrophe kommt – recht viele Geldhäuser zeigen leider in solchen Situationen keineswegs die Haltung eines Samariters.

Meist sind die Banken rechtlich abgesichert

Und die schlechte Nachricht ist: Banken haben zu einer solchen auch grundlosen Kündigung des Dispositionskredits durchaus ihr gutes Recht. Denn Bedingungen der Kreditgewährung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Geldhäuser festgeschrieben. Und diese AGB beinhalten meist juristisch “sattelfeste” Klauseln, die eine solche Kündigung mit einer Rückzahlung innerhalb von zwei Monaten auch ohne triftigen Grund (wie z.B. eine Verschlechterung des Nettogehalts) ermöglichen.

Auch eine Bank kann nicht in Willkür walten

Wer also von einer Einschränkung oder Kündigung seines Dispositionskredits betroffen ist, sollte sich zunächst an seine Bank wenden und um die Vereinbarung eines Rückzahlungsplans bitten. Hier aber kann es sein, dass die Bank dazu auch rechtlich verpflichtet ist. Besteht doch auch für die Kündigung des Dispositionskredits keineswegs das Recht auf Willkür.

Stattdessen haben Banken die Pflicht, eine “angemessene” Rückzahlungspflicht im Sinne des Kunden zu gewähren. Und hierbei muss die Bank auf die individuellen Interesse des Kunden Rücksicht nehmen. Die Pflicht ist häufig auch in die AGB-Klauseln eingegangen. Geht es um eine Gewähr einer längeren Rückzahlungspflicht als innerhalb der üblichen zwei Monate, muss die Bank also dem Kunden entgegen kommen, wenn ein triftiger Grund hierfür vorliegt.

Aus diesem Grund sollten betroffene Verbraucher sich auch so schnell wie möglich mit einem Schreiben an ihre Bank wenden, sobald die Kunden von einer Kündigung oder Korrektur ihres Dispositionskredits betroffen sind und zeitgleich die zurückgeforderte Kreditsumme nicht innerhalb von zwei Monaten aufbringen können. In diesem Schreiben sollten die Gründe ausführlich dargelegt werden, die für die Gewährung einer längeren Rückzahlungspflicht im Kundeninteresse sprechen. Problematisch ist, dass es häufig einen weiten Auslegungsspielraum für diese individuellen Gründe gibt.

Manchmal hilft nur der Gang zum Anwalt

Die gute Nachricht: Weil die Banken von den Nöten ihrer Kunden wissen und ebenfalls um ihre Pflichten wissen, bieten sie in der Regel auch eine verlängerte Rückzahlungsmöglichkeit an. Jedoch gibt es auch immer wieder Fälle, in denen sich Banken stur stellen und so tatsächlich ihre Kunden in Not bringen. Dann hilft zunächst eventuell ein Ombudsmann oder ein Schlichtungsstelle der entsprechenden Bank oder Sparkasse – hierhin sollten sich Kunden stets wenden, wenn erste Versuche einer Bitte um eine längere Rückzahlungspflicht fehl schlugen.

Es sind aber auch Fälle bekannt, in denen selbst der Ombudsmann oder die Schlichtungsstelle nicht erfolgreich waren. Und hier sollte man sich schnell professionelle Hilfe suchen – und den Rat eines Anwalts hinzuziehen. Denn zwar kann die Bank den Dispo jederzeit kündigen. Das Kundeninteresse bei der Rückzahlungsfrist aber hierbei übergehen – das darf die Bank nicht.

Drei Viertel der deutschen Haushalte besitzt keine Risikolebensversicherung, so zeigt eine aktuelle Umfrage. Dabei kann sich eine solche Police als existentiell wichtig entpuppen, um die eigene Familie vor dem finanziellen Bankrott zu schützen. Denn im Ernstfall müssen alle Kosten und Kredite weiter bedient werden, auch wenn ein Mitglied aus der Familie auf tragische Weise zu Schaden kam.

Es ist ein schöner Trend: Viele Familien investieren in bleibende Werte, indem sie zum Beispiel ein Eigenheim bauen oder ein Grundstück erwerben, das einmal die eigenen Kinder nutzen können. Das zeigen zum Beispiel Statistiken der Bauwirtschaft. Wurden im Jahr 2016 noch 278.000 neue Wohnungen errichtet, so könnten es in diesem Jahr schon 320.000 sein. Die Tendenz ist auch dank niedriger Zinsen steigend.

Wer ein solches Projekt umsetzt, sollte seine Familie aber auch finanziell für den Fall absichern, dass man einmal vorzeitig aus dem Leben scheidet. Auch, wenn viele jetzt laut aufstöhnen mögen: Ja, es ist ein äußerst unpopuläres Thema, dass ein Familienmitglied oder dessen Lebenspartner aus dem Leben scheidet. Und doch sollte man das Thema nicht verdrängen. Es bedeutet für die Hinterbliebenen oft ein Armutsrisiko, wenn größere finanzielle Anschaffungen und laufende Kosten weiter bezahlt werden müssen, nachdem ein Mensch verstarb. Damit ist nicht nur das Eigenheim gemeint, sondern auch der Kredit für ein neues Auto oder die Ausbildungskosten für die Kinder.

Drei Viertel ohne Hinterbliebenenschutz

Vor diesem Hintergrund ist es erschreckend, dass drei Viertel der deutschen Haushalte bzw. 74 Prozent auf einen Hinterbliebenenschutz verzichten. So zumindest lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers. Zugleich geben 83 Prozent der Verbraucher an, dass sie aktiv Verantwortung für ihre Familie tragen, auch in finanziellen Dingen. Im Einzelnen fühlten sich 64 Prozent für den Partner verantwortlich, 61 Prozent für ihre Kinder. Der Ausfall dieser Menschen, so sehr er bereits die Seele belastet, kann auch finanziell oft nicht gestemmt werden. Jede(r) dritte Alleinerziehende ist auf Sozialleistungen angewiesen.

Deshalb empfiehlt es sich, die Hinterbliebenen mit einer entsprechenden Vorsorge abzusichern. Mittel der Wahl kann beispielsweise besagte Risikolebensversicherung sein. Viele Verbraucher wissen nicht, dass damit keineswegs eine kapitalbildende Lebensversicherung gemeint sein muss, mit der sich Hinterbliebenenabsicherung und eigene Altersvorsorge koppeln lässt. Wer Versicherung und Geldanlage lieber trennt und hierfür separate Verträge abschließt, muss für seinen Hinterbliebenenschutz weit geringere Beiträge zahlen.

Attraktiv ist eine solche Police auch für Paare und Patchwork-Familien, die ohne Trauschein zusammenleben. Denn in der Regel kann der Versicherte selbst im Vertrag bestimmen, wer das Geld im Ernstfall erhalten soll. Diesbezüglich sind die Verträge weit besser für alternative Lebensmodelle geeignet als etwa der Hinterbliebenen-Schutz der gesetzlichen Rente, bei dem ein Trauschein oft Muss ist. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Vertrag zu finden!

Ja: Auch die Lebensversicherer vergeben Baudarlehen. Und weil das Bauen im Niedrigzins immer attraktiver wird und eine Immobilie auch als Altersvorsorge taugt, haben die Versicherer im letzten Jahr so viele Baudarlehen ausgegeben wie nie zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Summe der vergebenen Kredite auf 7,6 Milliarden Euro.

Eine „neue Steinzeit“ sei angebrochen – so scherzt der Branchenverband GDV auf seiner Webseite. Grund hierfür ist, dass das Bauen in Deutschland einen selten da gewesenen Boom erlebt. Immer mehr Bürger wollen ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen und nehmen dafür einen Kredit auf.

Das zeigt sich auch an den deutschen Lebensversicherern. Diese erteilten 2015 Finanzierungszusagen in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro, wobei jedoch nur 7,6 Milliarden Euro tatsächlich ausgezahlt wurden. Das geht aus Zahlen des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hervor. Zwar ist der Marktanteil der Lebensversicherer am gesamten Baukreditgeschäft mit 3,6 Prozent recht überschaubar. Aber der Zuwachs gegenüber dem Jahr 2014 beachtlich. Um 18 Prozent konnten die Versicherungsgesellschaften in dieser Sparte zulegen!

Dass überwiegend Privatpersonen von den Krediten profitieren, zeigt ebenfalls die Statistik. Der Großteil der finanzierten Bauprojekte seien Eigenheime und Eigentumswohnungen (90 Prozent). Lediglich ein kleiner Teil entfalle auf den Geschosswohnungsbau. Aktuell bieten 20 Gesellschaften diese Kredite an: auch als Wohn-Riester in der staatlich geförderten Form.

Kein Hausbau ohne Sicherheiten!

Doch auch im Niedrigzins gilt die Regel: kein Hausbau ohne ausreichende Sicherheiten! Dazu gehört ein krisenfester Arbeitsplatz sowie ein finanzielles Polster, falls man -aus welchen Gründen auch immer- mit der Bedienung des Kredites Schwierigkeiten bekommt. Auch die Finanzierungsnebenkosten sollten beim Hausbau bedacht werden: Gelder also für den Notar, die Grundsteuer, Erschließungskosten für ein Grundstück et cetera. Wer diese zusätzlichen Kosten nicht einrechnet, landet schnell in der Schuldenfalle.

Und wer bedient eigentlich den Kredit, wenn mal der Hauptverdiener ausscheidet? Auch auf solche Eventualitäten müssen Häuslebauer vorbereitet sein – so unbequem die Frage auch sein mag. Zusätzliche Sicherheit bietet zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung des Arbeitskraft-Verlustes. Und falls das Schlimmste eintreten sollte, kann man die Hinterbliebenen mit einer Risikolebensversicherung finanziell absichern. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Der Nutzen von Restschuldversicherungen ist umstritten. Wer sich dennoch mit einem solchen Vertrag gegen den Kreditausfall absichern will, sollte die Verträge genauestens lesen – und Anbieter vergleichen.

Wenn eine Familie ein eigenes Haus bauen will und dafür einen Kredit aufnimmt, sollte sie sich auch Gedanken machen, wie die Raten bedient werden können, wenn eine wichtige Einnahmequelle wegbricht. Viele Banken empfehlen in diesem Fall den Abschluss einer sogenannten Restschuldversicherung. Sie übernimmt die Kreditzahlungen, wenn der Hauptverdiener erwerbsunfähig wird oder gar stirbt.

Doch der Nutzen von Restschuldversicherungen ist umstritten. Zum einen sind sie so teuer, als würde der Versicherungsnehmer einen zusätzliches Darlehen aufnehmen. Bei einem Ratenkredit über 10.000 Euro mit 5jähriger Laufzeit können die Prämien schnell auf 1.000 Euro klettern. Zum anderen haben viele Verträge strenge Ausschlusskriterien, die dafür sorgen, dass man im Schadensfall dennoch nicht sein Geld bekommt. Einige Anbieter verweigern beispielsweise eine Leistung, wenn der Kunde innerhalb von drei Jahren an Krebs erkrankt.

Deshalb sollten Kunden genau prüfen, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung wirklich sinnvoll ist. Laut Recherchen des ZDF-Magazins „ZDFzoom“ werden Verbraucher bei der Bankberatung über Kosten und Risiken kaum aufgeklärt. Schreibt der Kreditgeber vor, dass zwingend eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss, so sind die Kosten für die RSV nach deutschem Recht in den Effektivzins einzurechnen. Bei einem freiwilligen Abschluss ist das nicht der Fall. Damit ist dem Kunden der Überblick über die tatsächlichen Kosten verwehrt.

Es gibt auch Alternativen! Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Risikolebensversicherung und vielleicht noch eine Unfallversicherung besitzt, ist für den Kreditausfall gut abgesichert. Zudem gilt: Der Abschluss einer Restschuldversicherung sollte nicht ohne Anbietervergleich erfolgen. Bei einer Versicherung sind die Verträge in der Regel günstiger als bei einer Bank, berichtet der Bund der Versicherten. Wer beim teuersten Anbieter abschließe, zahle mitunter dreimal so viel wie beim billigsten.

Viele Menschen schließen derzeit ein Immobiliendarlehen ab, denn noch nie war die Hypothek so günstig wie heute. Aufgrund der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt geben auch Banken die Ersparnisse weiter – Bauherren zahlen für ein Darlehen nicht halb so hohe Zinsen wie noch vor fünf Jahren. Dabei lohnt ein Blick auf weitere Kosten.

Was viele Kunden nicht bedenken, sind die Bereitstellungszinsen für einen Baukredit. Hier langen die Banken richtig zu. Allein dafür, dass der zugesagte Kreditbetrag zur Auszahlung bereit gehalten wird, berechnen einige Geldhäuser 3 Prozent Zinsen. Diese verteuern das Darlehen schnell um mehrere tausend Euro, wie die Stiftung Warentest in einer Pressemitteilung bekannt gibt.

Bei vielen Banken ist der Bereitstellungszins nahezu identisch. Dennoch gibt es Unterschiede, weil die Zahl der Freimonate, in denen keine Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen, stark variiert. Einige Kreditgeber verlangen diesen Zins bereits nach zwei Monaten, andere hingegen erst nach einem Jahr.

Effektivzins wird ohne Bereitstellungszins berechnet

Bei der Berechnung des Effektivzinses für Darlehen fließen die Bereitstellungszinsen nicht mit ein, auch keine Teilauszahlungszuschläge. Diese können einen Kredit je nach Situation aber enorm verteuern. Verbraucher und Bauherren sollten deshalb auch einen Blick auf diese Zahlen werfen.

Der Zeitraum von der Baugenehmigung bis zum fertiggestellten Haus dauert meist ein Jahr oder sogar länger. Dabei müssen die Häuslebauer während der Bauphase doppelt zahlen. Es fallen die Zinsen auf die Kreditsumme sowie die Bereitstellungszinsen auf den noch nicht in Anspruch genommenen Kreditanteil an. Ein Vergleich kann also lohnen!

Wer seinen Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen will und dafür einen Kredit aufnimmt, der achtet in der Regel auf die Höhe der Zinsen. Doch Verbraucher sollten auch darauf achten, welche Gebühren anfallen, wenn der Kreditvertrag nachträglich geändert wird. Manche Kreditinstitute und Versicherungen bieten den Service gratis an, andere verlangen hierfür tausende Euro.

Es kann schnell passieren, dass ein Kreditvertrag zur Baufinanzierung nachträglich geändert werden muss. Ein Paar kann sich zum Beispiel trennen, obwohl es jahrelang gemeinsam an einem Eigenheim baute. Wenn dann ein Partner den Vertrag alleine übernimmt und ein anderer ausscheidet, wird es schnell teuer!

Tausende Euro Unterschied bei nachträglicher Vertragsänderung

Eine Stichprobe der Verbraucherzentralen hat ergeben, dass die Gebühren für die Kreditänderung höchst unterschiedlich ausfallen können. Bei einer Vertragssumme über 200.000 Euro bieten manche Banken den Service gratis an, andere verlangen bis zu 2.000 Euro Gebühr für die nachträgliche Vertragsänderung! Viele Anbieter verlangen eine Summe zwischen 200 und 300 Euro.

Hart schlage die Branche etwa zu, wenn die Kunden Glück haben und sich ihre Wohnsituation zum Besseren wendet, berichtet das Verbraucherinstitut. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn in einem Objekt statt der gerade gekauften Wohnung im Untergeschoss doch die begehrtere unter dem Dach frei wird. Zwar sei eine Übertragung des Darlehensvertrages auf die neue Wohnung problemlos möglich. Aber gratis gebe es die Änderung der Grundschulden nicht: sie kostet zwischen 200 und 2.000 Euro.

Teuer kann es auch werden, wenn ein Bauherr unverhofft erbt und vor der Darlehensauszahlung zusätzliches Eigenkapital einbringen will. Wer mit dem ererbten Geld die zunächst geplante Darlehens-Summe reduzieren möchte, wird verpflichtet eine sogenannte Nichtabnahme-Entschädigung zu zahlen. Bei der Berechnung gelten dieselben Regeln wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung, die bei einer außerplanmäßigen Rückzahlung des Kredites gefordert wird. Auch hier können die Unterschiede mehrere hundert Euro betragen.

Kosten vergleichen!

Verbraucher sind daher gut beraten, vor dem Abschluss einer Baufinanzierung nicht nur die Zinsen, sondern auch die Gebühren für eventuell anfallende Extraleistungen kritisch zu vergleichen. Mitunter muss hierbei aktiv nachgefragt werden, da nicht jedes Kreditinstitut die Kosten transparent ausweist. Ein Beratungsgespräch schafft Abhilfe!