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Hier ein „Gefällt mir“, dort schnell ein Bild geteilt und einen Kommentar geschrieben. Viele Deutsche gehen recht sorglos mit sozialen Netzwerken um. Aktuell lassen sich viele User auch zu unbedachten Äußerungen hinreißen.

So sind Hasspostings insbesondere in Zusammenhang mit Flüchtlingen mittlerweile keine Ausnahme mehr. Zwar räumt Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit ein. Folglich darf jeder seine Meinung frei zu äußern – und zwar auch über die sozialen Medien wie Facebook, Xing, Twitter und Co.

Doch die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und kann auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Nämlich dann, wenn gesetzliche Grenzen überschritten werden oder der Ruf des Unternehmens geschädigt wird. Spätestens beim Tatbestand der Volksverhetzung können Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen.

Auch im privaten Bereich sind seit Langem auch Rufschädigung oder Mobbing im Internet keine Einzelfälle mehr. Immer mehr Menschen werden Opfer von Webattacken. Dabei kann man ungerechtfertigte Einträge löschen lassen und auch die Kosten für die Erhebung von Schadensersatzansprüchen in Rechnung stellen.

Sind beleidigende Kommentare, Bilder, Videos oder Diffamierungen erst im Internet, dann ist die Hilfe von Profis nötig: Internetexperten, die wissen, wie man Schmähbeiträge auf Facebook, Twitter, Google, Blogs oder Youtube entfernen lässt, und Rechtsanwälte, die dem Täter die rechtlichen Konsequenzen klarmachen.

Inzwischen gibt es einige Unternehmen, die Privatpersonen diese Art Online-Schutz bieten. Das Leistungsspektrum reicht dann von der Analyse und notfalls Rettung der Reputation im Netz bis zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Identitäts-Missbrauch.