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Für Fahrer von Mopeds, E-Scootern und S-Pedelecs ist der 1. März ein wichtiges Datum. Dann darf man nur noch mit neuem Versicherungskennzeichen auf die Straßen. 2024 ist blau die Farbe der Saison. Den Wechsel verpassen ist kein Alternative: Fahrer ohne Versicherungsschutz begehen eine Straftat und müssen Haftpflichtschäden im Zweifel selbst zahlen.

Fans flotter Kleinkrafträder, aufgepasst! Wie in jedem Jahr muss auch ab dem 1. März 2024 ein neues Versicherungskennzeichen am Gefährt angebracht sein, um das Zweirad benutzen zu dürfen. Diesmal muss das bisherige schwarze Kennzeichen gegen ein blaues eingetauscht werden.

Wer kein neues Zeichen hat, riskiert viel. Nicht nur begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn zum Beispiel eine dritte Person einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Die Schadensforderungen können im Zweifel im Millionen-Bereich liegen, wenn die betroffene Person dauerhaft beeinträchtigt ist! Der Verursacher bzw. die Verursacherin haftet mit dem gesamten Vermögen.

Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und mehr als 25 km/h Spitzengeschwindigkeit oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz. Darüber hinaus sind Quads und Trikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und motorisierte Krankenfahrstühle entsprechend abzusichern.

Mittlerweile haben es die Versicherer sehr vereinfacht, ein solches Kennzeichen zu beantragen. Viele bieten an, es online zu bestellen. In der Regel werden Baujahr, Fahrgestell-Nummer und Antriebsart abgefragt: entsprechende Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Eine Zulassungsstelle muss nicht extra aufgesucht werden. Aber Vorsicht: Von sich aus werden die Versicherer nicht tätig. Der Kfz-Schutz verlängert sich nicht automatisch wie bei einem PKW, folglich muss der gewünschte Versicherer aktiv angeschrieben werden.

Zusätzlich zur Haftpflicht empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko für das eigene Gefährt. Dann leistet der Versicherer auch, wenn das Moped oder Mofa geklaut wird: Was leider sehr oft geschieht. Gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge, werden Mopeds häufiger entwendet als Autos. Dabei beschränken sich die Diebes-Hochburgen nicht nur auf Städte wie Berlin, Bremen und Hamburg, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Auch im ländlichen Raum kommen Mopeds und Mofas oft abhanden: Etwa in Sachsen oder Sachsen-Anhalt.

Wer ein Moped oder Mofa hat, braucht ein neues Nummernschild. Ab 1. März 2023 ist Schwarz die Farbe der Saison. Ohne aktuelles Kennzeichen sollte sich keiner auf die Straße trauen.

Zeichen wechsle dich: Wer mit seinem Moped auf die Straße will, muss es jedes Jahr zum 1. März mit einem neuen Kennzeichen ausstatten. Auch 2023 bildet da keine Ausnahme. “Schwarz statt grün” lautet das Motto für die kommende Saison: Wer dann ohne schwarzes Nummernschild fährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr.

Klug ist das nicht, denn die Konsequenzen können bitter sein. Zum einen finanziell: Wer einer dritten Person schadet, muss dann mit seinem kompletten Privatvermögen für den Schadensersatz einstehen. Bedeutet im Fall einer bleibenden Beeinträchtigung zum Beispiel, dass der Kradfahrer für Schadensersatz, Lohnausfall, den behindertengerechten Umbau der Wohnung und eine Rente aufkommen muss. Schnell wird eine kleine Unachtsamkeit zur Schuldenfalle.

Zum anderen ist Fahren ohne gültiges Mopedkennzeichen auch mit Blick auf die rechtlichen Konsequenzen ein echtes Wagnis. Keineswegs handelt es sich um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine echte Straftat. Denn man gefährdet durch den Leichtsinn ja auch andere Menschen. Das kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Im Lebenslauf macht sich so ein Eintrag auch nicht gerade positiv und kann im schlimmsten Fall die Karriere zerstören.

Wer braucht eine Mopedversicherung?

Wer aber braucht ein solches Mopedkennzeichen? Zunächst Kleinkrafträder, Quads und Trikes bis einschließlich 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 Stundenkilometer Spitzengeschwindigkeit. Ebenso Segways, die bis zu 20 km/h schnell sind.

Aber auch für eBikes kann ein Mofaschild erforderlich sein: dann, wenn sie eine bestimmte Leistung erreichen. So brauchen Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h ebenfalls eine Versicherung. Wer sich in dieser Frage nicht sicher ist, sollte sich beraten lassen.

Für Fahrer von Mopeds, E-Scootern und S-Pedelecs ist der 1. März ein wichtiges Datum. Dann darf man nur noch mit neuem Versicherungskennzeichen auf die Straßen. 2022 ist grün die Farbe der Saison. Den Wechsel verpassen ist kein Alternative: Fahrerinnen und Fahrer ohne Versicherungsschutz begehen eine Straftat und müssen Haftpflichtschäden im Zweifel selbst zahlen.

Fans flotter Kleinkrafträder, aufgepasst! Wie in jedem Jahr muss auch ab dem 1. März 2022 ein neues Versicherungskennzeichen am Gefährt angebracht sein, um das Zweirad benutzen zu dürfen. Diesmal muss das bisherige blaue Kennzeichen gegen ein grünes eingetauscht werden.

Wer kein neues Zeichen hat, riskiert viel. Nicht nur begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn zum Beispiel eine dritte Person einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Die Schadensforderungen können im Zweifel im Millionen-Bereich liegen, wenn die betroffene Person dauerhaft beeinträchtigt ist! Der Verursacher bzw. die Verursacherin haftet mit dem gesamten Vermögen.

Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und mehr als 25 km/h Spitzengeschwindigkeit oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz. Darüber hinaus sind Quads und Trikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und motorisierte Krankenfahrstühle entsprechend abzusichern.

Mittlerweile haben es die Versicherer sehr vereinfacht, ein solches Kennzeichen zu beantragen. Viele bieten an, es online zu bestellen. In der Regel werden Baujahr, Fahrgestell-Nummer und Antriebsart abgefragt: entsprechende Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Eine Zulassungsstelle muss nicht extra aufgesucht werden. Aber Vorsicht: Von sich aus werden die Versicherer nicht tätig. Der Kfz-Schutz verlängert sich nicht automatisch wie bei einem PKW, folglich muss der gewünschte Versicherer aktiv angeschrieben werden.

Zusätzlich zur Haftpflicht empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko für das eigene Gefährt. Dann leistet der Versicherer auch, wenn das Moped oder Mofa geklaut wird: Was leider sehr oft geschieht. Gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge, werden Mopeds häufiger entwendet als Autos. Dabei beschränken sich die Diebes-Hochburgen nicht nur auf Städte wie Berlin, Bremen und Hamburg, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Auch im ländlichen Raum kommen Mopeds und Mofas oft abhanden: Etwa in Sachsen oder Sachsen-Anhalt.

Auch wenn noch keine absoluten Zahlen vorliegen, scheinen sich in Deutschland weniger Unfälle mit E-Rollern zu ereignen als Experten erwartet haben.

Seit Juni 2019 dürfen in Deutschland E-Scooter gefahren werden. Dafür brauchen Fahrzeughalter eine spezielle Versicherung. Schließlich werden die flotten Flitzer bis zu 20 km/h schnell und als motorisierte Fahrzeuge eingestuft. Die Versicherer haben spezielle E-Scooter-Tarife dafür im Angebot. Statt eines Nummernschildes wird einfach eine Plakette in Nähe des Rücklichtes angebracht.

In der Regel gilt der Versicherungsschutz für ein Jahr. Und nun hat tatsächlich ein großer Versicherer angekündigt, die Prämien für den Rollerschutz nach unten korrigieren zu wollen. Der Grund ist ein positiver: Es treten weit weniger Unfälle auf als ursprünglich angenommen. Hier sei an die Debatten vor der Einführung der Roller erinnert, wonach viele schwere Unfälle vorausgesagt wurden.

Ob andere Versicherer ebenfalls diesen Schritt gehen werden bzw. dies öffentlich kommunizieren, bleibt abzuwarten. Die Gesellschaften haben ursprünglich ihre Tarife nach den Erfahrungen mit Mopeds und Mofas kalkuliert. Auch aus der Not heraus, weil es bisher ja keine Daten zu Unfällen mit E-Rollern gab: Folglich auch keine Werte, welche Schadenskosten sie verursachen.

Die Unfallgefahr sollte aber dennoch nicht verharmlost werden. So lässt eine aktuelle Studie aus den USA aufhorchen. Für das Fachblatt «Jama Surgery» haben Wissenschaftler die Daten von 100 Kliniken mit Notfallzentrum ausgewertet. Und festgestellt, dass die Zahl der Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen mit der zunehmenden Nutzung dieser Roller stark angestiegen ist: von 2014 bis 2018 um 222 Prozent auf mehr als 39.000. Hierzu muss ergänzt werden, dass die Roller in den USA schon weit etablierter sind.

Besonders erschreckende Erkenntnis der US-Studie: Ein Drittel der eingewiesenen Scooter-Fahrer hatte bei den Stürzen schwere Kopfverletzungen erlitten. Oft gehen diese mit bleibenden Schäden einher. Ein Grund, weshalb man auf einen Helm nicht verzichten sollte, auch wenn er in Deutschland nicht vorgeschrieben ist.

Auch sonst gilt es, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Alkohol ist auf den Rollern ohnehin Tabu: Hier gelten dieselben Grenzwerte, als würde man sich hinter das Steuer eines Autos setzen. Auch auf gewagte Stunts und Sprünge sollte man in jedem Fall verzichten, weil die Scooter alles andere als stabil sind: unzählige Internetvideos mit Stürzen künden von der Gefahr.

Als wichtige Unfallursache wurden zudem die kleinen Räder ausgemacht. Die Unfallforschung der Versicherer (UdV) fordert deshalb aktuell, dass diese einen Mindestdurchmesser von zehn Zoll (25,4 cm) aufweisen sollen. Hier sollte schon beim Kauf darauf geachtet werden, dass die Räder ausreichend groß und stabil sind. Wo vorhanden, müssen Radwege für die Gefährte genutzt werden: ansonsten die Straße.

Es ist jedes Jahr kurz vor Frühlingsbeginn das gleiche Prozedere: Wer ein Moped oder Mofa hat, braucht ein neues Nummernschild. Ab 1. März 2020 ist schwarz die Farbe der Saison. Ohne aktuelles Kennzeichen sollte sich keiner auf die Straße trauen.

Zeichen wechsle dich: Wer mit seinem Moped auf die Straße will, muss es jedes Jahr zum 1. März mit einem neuen Kennzeichen ausstatten. Auch 2020 bildet da keine Ausnahme. “Schwarz statt grün” lautet das Motto für die kommende Saison: Wer dann ohne schwarzes Nummernschild fährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr.

Klug ist das nicht, denn die Konsequenzen können bitter sein. Zum einen finanziell: Wer einer dritten Person schadet, muss dann mit seinem kompletten Privatvermögen für den Schadensersatz einstehen. Bedeutet im Fall einer bleibenden Beeinträchtigung zum Beispiel, dass der Kradfahrer für Schadensersatz, Lohnausfall, den behindertengerechten Umbau der Wohnung und eine Rente aufkommen muss. Schnell wird eine kleine Unachtsamkeit zur Schuldenfalle.

Zum anderen ist Fahren ohne gültiges Mopedkennzeichen auch mit Blick auf die rechtlichen Konsequenzen ein echtes Wagnis. Keineswegs handelt es sich um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine echte Straftat. Denn man gefährdet durch den Leichtsinn ja auch andere Menschen. Das kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Im Lebenslauf macht sich so ein Eintrag auch nicht gerade positiv und kann im schlimmsten Fall die Karriere zerstören.

Wer braucht eine Mopedversicherung?

Wer aber braucht ein solches Mopedkennzeichen? Zunächst Kleinkrafträder, Quads und Trikes bis einschließlich 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 Stundenkilometer Spitzengeschwindigkeit. Ebenso Segways, die bis zu 20 km/h schnell sind.

Aber auch für eBikes kann ein Mofaschild erforderlich sein: dann, wenn sie eine bestimmte Leistung erreichen. So brauchen Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h ebenfalls eine Versicherung. Wer sich in dieser Frage nicht sicher ist, sollte sich beraten lassen.

Diebstahl: ein nicht zu unterschätzendes Risiko

Auch der Diebstahlschutz sollte bei den kleinen Zweirädern nicht vernachlässigt werden. Das zeigen Zahlen des Versicherer-Dachverbandes GDV für das Jahr 2018. Demnach wurden von 1.000 Mopeds und Mofas im Schnitt ungefähr acht geklaut: insgesamt 2.086. Das klingt im Vergleich zum Raddiebstahl zwar immer noch harmlos. Bedacht werden sollte aber, dass deutlich weniger Krads und Mofas zugelassen sind, das Verhältnis entsprechend ungünstig ausfällt.

Mit einem Teilkasko-Schutz sind Mopeds gegen Diebstahl gesichert. Doch nicht nur das. Der geliebte Roller ist dann auch geschützt, wenn er beschädigt wird durch Ursachen wie Diebstahl, Brand, Hagel, Kurzschluss in der Verkabelung oder Unfälle mit Haarwild.

Eine Gesetzesänderung macht ihn nun auf Dauer möglich: Den Mopedführerschein mit 15. Bisher galt dies nur über Modellversuche in einigen Bundesländern. Jedoch ist die Einführung eines solchen Mopedführerscheins nun Ländersache. In einigen Bundesländern haben Jugendliche folglich Glück, in anderen das Nachsehen. Eine einheitliche Lösung für den Bund wird es nicht geben.

Gesetzesänderung: Bund gibt Entscheidung aus der Hand

Bislang gilt bundesweit ein Mindestalter von 16 Jahren für den Moped-Führerschein. Das jedoch wird sich für einige Bundesländer bald ändern. Denn eine Änderung des Straßenverkehrsrechts, die am 24. Oktober 2019 vom Bundestag beschlossen und drei Wochen später auch im Bundesrat abgesegnet wurde, macht den Mopedführerschein nun zur Ländersache. So haben die Bundesländer ab 2020 die Möglichkeit, eigene Rechtsverordnungen zu erlassen und den Mopedführerschein mit 15 einzuführen. Vorausgegangen ist der Gesetzesänderung ein Modellprojekt.

Ostdeutsche Bundesländer drängten auf Reform

Denn die Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten schon zuvor die Möglichkeit, in einem Modellprojekt den Mopedführerschein mit 15 zu erproben. Dies sollte eine höhere Mobilität für Jugendliche ermöglichen, die in ländlichen Regionen wohnen. Kämpfen doch insbesondere die ländlichen Regionen Ostdeutschlands mit einer hohen Abwanderung von jungen Familien aus strukturschwachen Gegenden in die Ballungsräume. Grund ist häufig auch eine schlechte Verkehrsanbindung und eine fehlende Infrastruktur. Ist der Nachwuchs in diesen Familien aber zeitig selbstständiger, werden Probleme der Verkehrsinfrastruktur abgemildert.

Kritiker des Führerscheins mit 15 freilich verwiesen auf die fehlende Fahrerfahrung der Jugendlichen und auf eine höhere Risikobereitschaft vieler junger Fahrer, wie Unfallstatistiken für den Autoverkehr zeigen. Jedoch ergab die Evolution des Modellversuchs: Der Anteil verkehrsauffälliger Jugendlicher wäre sehr gering. Da aber im Bundesrat keine Einheitlichkeit zum Führerschein mit 15 herrschte, lag es nahe, die Entscheidung zur Ländersache zu machen.

Einheitliche Lösung nicht in Sicht

Erste Länder wie Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Schleswig-Holstein kündigten an, nun über eigene Rechtsverordnungen den Mopedführerschein mit 15 einzuführen. Es gibt jedoch auch Bundesländer, die eine Veränderung der jetzigen Regelungen ablehnen. So kündigte zum Beispiel das Land Niedersachsen an, von der Option keinen Gebrauch zu machen. Demnach dürfen Jugendliche, die den Mopedführerschein mit 15 erwerben, nur in bestimmten Bundesländern mit dem Moped fahren.

Für Mopeds besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht

Zum Moped-Fahren ist die Fahrerlaubnisklasse AM nötig. Gefahren werden dürfen mit dieser Fahrerlaubnis leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter haben.

Bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden müssen die Fahrzeuge nicht – eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen laut Information des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV). Jedoch besteht Versicherungs- und demnach auch Kennzeichen-Pflicht. Denn durch das Versicherungskennzeichen oder die Versicherungsplakette weist der Halter nach, dass für das Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Wer ohne ein gültiges Nummernschild mit einem Moped fährt, hat nicht nur keinen Haftpflichtschutz. Der Fahrer begeht sogar eine Straftat. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Derzeit gilt, noch bis bis Februar 2020, ein grünes Mopedkennzeichen auf weißem Grund. Ab März 2020 muss jedoch wieder mit neuem Mopedkennzeichen gefahren werden – dann mit einem schwarzen Kennzeichen auf weißen Grund. Die Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.

Wer Alkohol getrunken hat, sollte sich nicht hinter den Lenker eines Autos setzen: so viel ist bekannt. Aber alternativ kann man sich doch nach einer Feier oder einem abendlichen Barbesuch auf den E-Scooter schwingen, um zumindest mit Tempo 20 nach Hause zu kommen? Ein gefährlicher Irrglaube, wie bisher schon mehrere Nutzer der flinken Roller erfahren mussten.

Kaum hat man einmal Durst, kommt auch noch Pech dazu. Diese Erfahrung in München musste jüngst ein junger E-Scooter-Fahrer machen, der mit seinem Roller gegen ein Polizeiauto prallte. Der Mann aus dem Starnberger Land war dabei stark alkoholisiert und musste seinen Führerschein abgeben.

Leider kein Einzelfall: Allein in der bayerischen Landeshauptstadt wurden seit Inkrafttreten der E-Scooter-Verordnung am 15. Juni 38 Fahrer unter Alkoholeinfluss angehalten, sechs weitere unter Drogen, wie das Polizeipräsidium München berichtet. Auch in Städten wie Köln und Erfurt berichtet die örtliche Polizei von mehreren Alkoholfahrten.

Ein E-Scooter ist kein Auto, aber…

Da E-Scooter erst seit drei Wochen überhaupt zugelassen sind, weisen die Polizeiberichte auf einen gefährlichen Irrglauben hin. Die bereits hohe Zahl der Alkoholsünder lässt vermuten, dass viele Besitzer von Rollern die Annahme vertreten, sie dürften sich auch nach ein paar Bierchen noch auf den Roller schwingen: quasi als Alternative zu dem Auto. Das ist aber schlicht Mumpitz. Denn für Elektroroller gelten dieselben Werte wie für Autofahrer. Wer 0,5 bis 1,09 Promille im Blut hat, muss mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in der Strafsünder-Kartei rechnen. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor.

Folglich weist auch die Polizei Köln in einem Pressetext darauf hin, “dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge, zum Beispiel Autos, geahndet wird. Je nach Grad der Alkoholisierung (Promillewert) beziehungsweise dem Umfang alkoholbedingter Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines E-Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach § 315 c StGB”. Vor allem Letzteres lässt aufhorchen, droht Alkoholsündern doch eine fünfjährige Gefängnisstrafe, wenn sie durch ihr Verhalten Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.

Die strengen Vorschriften kommen nicht von ungefähr, geht von den flinken E-Scootern doch ein erhebliches Unfallrisiko aus. Das zeigt eine detaillierte Studie aus dem US-Bundesstaat Oregon, von der “Welt Online” berichtet. Die Verkehrsbehörde Portland hat in einer viermonatigen Testphase 2018 insgesamt 176 Fahrer gezählt, die nach schweren Unfällen in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gebracht werden mussten. Das klingt zunächst nach einer überschaubaren Zahl. Allerdings muss bedacht werden, dass nur 2.000 E-Scooter überhaupt an dem Test teilnahmen: Rein statistisch ist also jeder elfte Fahrer verunglückt! Leichtere Unfälle wurden da gar nicht mit eingerechnet.

Wesentliches Unfallrisiko sind hierbei die kleinen Räder, die mit so manchem Schlagloch oder anderen Unebenheiten der Straße überfordert sind. Auch die hohe Geschwindigkeit trägt zur Gefahr bei. Zu bedenken gilt es darüber hinaus, dass es den Deutschen an Erfahrung mit den flotten Flitzern mangelt. “Wie schon beim Pedelec zu beobachten, sind die Benutzer völlig ungeübt mit dem neuen Gefährt und seinen fahrdynamischen Eigenschaften”, schreibt ein großer deutscher Versicherer — und fordert eine eigene Unfallstatistik für Scooter. Die strengen Alkoholgrenzwerte gelten auch für alle anderen Elektrokleinstfahrzeuge, etwa Segways, Elektro-Longboards und Hoverboards.

Versicherungspflicht — aber Helm ist nicht obligatorisch

Aufgrund der hohen Unfallgefahr müssen die E-Scooter auch haftpflichtversichert werden, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Spezielle Policen für die Elektroroller haben mittlerweile schon viele Versicherer im Angebot. Wichtig ist, dass Fahrer auch eine Plakette brauchen, die in der Nähe des Rücklichtes befestigt wird. Für Kinder unter 14 Jahren sind die schnellen Gefährte tabu.

Eine Helmpflicht besteht für die Roller hingegen nicht: auch wenn im Vorfeld der Einführung rege über eine solche diskutiert wurde. Trotzdem sollte dennoch ein Schutzhelm getragen werden. Gerade schwere Kopfverletzungen nach Stürzen sind im Straßenverkehr immer wieder Ursache für bleibende Schäden oder sogar eine dauerhafte Behinderung.

Spätestens zum 1. März heißt es wieder: neues Nummernschild aufschrauben! Zumindest, wenn man ein Moped oder Mofa sein Eigen nennt. Dann nämlich verlieren die alten Kennzeichen ihre Gültigkeit. Um nicht ohne Versicherungsschutz zu fahren und damit sogar eine Straftat zu begehen, sollte man sich rechtzeitig um den Schutz kümmern.

Aktuell werden die meisten Mofas aufgrund des Wetters noch in der Garage stehen. Doch das wird sich schnell ändern, wenn die ersten warmen Tage wieder die Nase kitzeln und die Freunde flotter Kleinkrads auf die Straße rufen. Gerade in Großstädten und bei Jugendlichen gewinnen Mopeds und Kleinkrafträder wieder an Popularität, so berichten Fahrlehrerverbände und Zweirad-Clubs. Sie sind sparsam im Verbrauch und brauchen deutlich weniger Platz als ein Auto: Das hilft auch bei der Suche nach einer Parkgelegenheit.

Doch alljährlich ab dem 28. Februar heißt es wieder: Wer noch kein neues Nummernschild hat, darf nicht mehr auf die Straße. Dann nämlich verlieren die blauen Mofa-Schilder ihre Gültigkeit. Stattdessen ist im Jahr 2019 wieder grün die Farbe der Saison. Sollten Zweirad-Fans den Stichtag verpassen, so sollten sie sich keineswegs mit altem Kennzeichen auf die Straße trauen. Nicht nur begehen die Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten selbst tragen.

Deshalb ist es empfehlenswert, sich schon zeitig um das neue Schild zu kümmern. In der Regel ist hierfür nur ein Schreiben oder eine anderweitige Kontaktaufnahme bei dem Versicherer notwendig, der dann das neue Schild ausstellt. So bleibt den meisten Kradfahrern der Weg zur Zulassungsstelle erspart. Weil Mofas bei Dieben äußerst beliebt sind – von 1.000 Fahrzeugen werden laut Polizeistatistik im Schnitt immerhin elf entwendet, lohnt zusätzlich ein Kaskoschutz. Dann zahlt auch der Versicherer, wenn das Gefährt geklaut wird oder anderweitig beschädigt.

Welche Fahrzeuge aber brauchen überhaupt ein Mofa-Kennzeichen? Zunächst Krads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Doch auch Elektrofahrräder müssen entsprechend versichert werden, wenn sie mit einer Tretunterstützung schneller als 25 km/h fahren können. Darüber hinaus Fahrräder ohne Tretunterstützung, die mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ausweisen.

Der Monat März hält für die Bürger wieder einige wichtige Neuerungen bereit. Unter anderem müssen die Besitzer von Fernseh-Antennen aufrüsten – und die Einlagensicherung bei Bausparkassen ist reduziert worden. Auch Mopedfahrer brauchen neue Schilder.

Neues Mopedkennzeichen

Freunde flotter Zweiräder haben den 01. März ohnehin in ihrem Kalender notiert. Denn dies ist das Datum, zu dem Mopeds und Mofas jährlich ein neues Kennzeichen haben müssen. Das grüne Kennzeichen wird ab heute ungültig, fortan darf nur noch mit einem schwarzen Nummernschild gefahren werden. Die Kennzeichen-Pflicht gilt unter anderem für Krads bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Auch Fahrräder mit Tretunterstützung, die schneller als 25 Stundenkilometer unterwegs sind, brauchen unter anderem ein neues Schild.

Wer noch kein neues Nummernschild für sein Moped hat, sollte sein Gefährt besser in der Garage lassen. Nicht nur ist der Haftpflicht-Schutz verwirkt, wenn man nicht rechtzeitig die Kennzeichen tauscht. Die Fahrt ohne gültiges Nummernschild wird zudem als Straftat gewertet. Die neuen Schilder können direkt beim Kraftfahrtversicherer beantragt werden.

Neuer Reisepass

Der deutsche Reisepass soll sicherer werden – und dafür wurde er mit neuen Features ausgestattet. Zwar zählt der Pass schon jetzt zu den fälschungssichersten Dokumenten auf der ganzen Welt, unter anderem aufgrund des elektronischen Chips. Nun erhält er neue Sicherheitsmerkmale wie ein Wasserzeichen und verbessertes Sicherheitspapier.

Damit steigt auch der Preis für den Reisepass auf 60 Euro an. Junge Menschen einschließlich 23 Jahren erhalten ihn hingegen zum günstigeren Preis von 37,50 Euro. Die gute Nachricht: Wer noch einen alten Reisepass hat, muss keinen neuen beantragen. Die Altdokumente behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Aus DVB wird DVB-T2

Wer noch sein Fernsehprogramm mittels einer Haus- und Zimmerantenne empfängt, muss unter Umständen einen neuen Receiver kaufen. Ab 29. März 2017 wird nämlich das Sendesignal von DVB-T auf dann DVB-T2 umgestellt. Das verspricht einen besseren Empfang und Bilder in HD-Qualität. Viele alte Receiver können aber das neue Signal nicht empfangen.

Hier gilt es zu schauen, ob das Gerät auch DVB-T2-fähig ist. Betroffen von der Umstellung sind laut den Verbraucherzentralen rund 3,4 Millionen Haushalte. Nutzer von Privatsendern wie RTL, Sat 1 und Pro Sieben müssen zudem ab 1. Juli 2017 rund 69 Euro Jahresbeitrag zahlen, wenn sie das Programm weiter empfangen wollen.

Bausparkassen lösen Sicherungsfonds auf

Die privaten Bausparkassen lösen zum März ihren Einlagensicherungsfonds BESF auf, der 1992 gegründet wurde. Damit sind Spareinlagen von Kunden über 100.000 Euro nicht mehr geschützt. Grund zur Panik besteht aber keine. Denn ohnehin sind nur 0,2 Prozent aller Einlagen von der Neuregelung betroffen – die anderen Vermögen genießen weiterhin vollen Schutz.

Wer mehr Geld als 100.000 Euro bei den Bausparkassen geparkt hat, kann sein Vermögen nun auf mehrere Institute verteilen, rät der Dachverband der Bausparkassen: Auch dann sind die Einlagen weiterhin zu einhundert Prozent sicher. Ursache für die Auflösung ist der aktuelle Niedrigzins an den Kapitalmärkten. Auch die Bausparkassen haben Schwierigkeiten, das Geld ihrer Kunden gewinnbringend anzulegen, und so wurde ihnen der zusätzliche Sicherungsfonds schlicht zu teuer.

Der Monat März hält für die Bürger wieder einige wichtige Neuerungen bereit. Unter anderem müssen die Besitzer von Fernseh-Antennen aufrüsten – und die Einlagensicherung bei Bausparkassen ist reduziert worden. Auch Mopedfahrer brauchen neue Schilder.

Neues Mopedkennzeichen

Freunde flotter Zweiräder haben den 01. März ohnehin in ihrem Kalender notiert. Denn dies ist das Datum, zu dem Mopeds und Mofas jährlich ein neues Kennzeichen haben müssen. Das grüne Kennzeichen wird ab heute ungültig, fortan darf nur noch mit einem schwarzen Nummernschild gefahren werden. Die Kennzeichen-Pflicht gilt unter anderem für Krads bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Auch Fahrräder mit Tretunterstützung, die schneller als 25 Stundenkilometer unterwegs sind, brauchen unter anderem ein neues Schild.

Wer noch kein neues Nummernschild für sein Moped hat, sollte sein Gefährt besser in der Garage lassen. Nicht nur ist der Haftpflicht-Schutz verwirkt, wenn man nicht rechtzeitig die Kennzeichen tauscht. Die Fahrt ohne gültiges Nummernschild wird zudem als Straftat gewertet. Die neuen Schilder können direkt beim Kraftfahrtversicherer beantragt werden.

Neuer Reisepass

Der deutsche Reisepass soll sicherer werden – und dafür wurde er mit neuen Features ausgestattet. Zwar zählt der Pass schon jetzt zu den fälschungssichersten Dokumenten auf der ganzen Welt, unter anderem aufgrund des elektronischen Chips. Nun erhält er neue Sicherheitsmerkmale wie ein Wasserzeichen und verbessertes Sicherheitspapier.

Damit steigt auch der Preis für den Reisepass auf 60 Euro an. Junge Menschen einschließlich 23 Jahren erhalten ihn hingegen zum günstigeren Preis von 37,50 Euro. Die gute Nachricht: Wer noch einen alten Reisepass hat, muss keinen neuen beantragen. Die Altdokumente behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Aus DVB wird DVB-T2

Wer noch sein Fernsehprogramm mittels einer Haus- und Zimmerantenne empfängt, muss unter Umständen einen neuen Receiver kaufen. Ab 29. März 2017 wird nämlich das Sendesignal von DVB-T auf dann DVB-T2 umgestellt. Das verspricht einen besseren Empfang und Bilder in HD-Qualität. Viele alte Receiver können aber das neue Signal nicht empfangen.

Hier gilt es zu schauen, ob das Gerät auch DVB-T2-fähig ist. Betroffen von der Umstellung sind laut den Verbraucherzentralen rund 3,4 Millionen Haushalte. Nutzer von Privatsendern wie RTL, Sat 1 und Pro Sieben müssen zudem ab 1. Juli 2017 rund 69 Euro Jahresbeitrag zahlen, wenn sie das Programm weiter empfangen wollen.

Bausparkassen lösen Sicherungsfonds auf

Die privaten Bausparkassen lösen zum März ihren Einlagensicherungsfonds BESF auf, der 1992 gegründet wurde. Damit sind Spareinlagen von Kunden über 100.000 Euro nicht mehr geschützt. Grund zur Panik besteht aber keine. Denn ohnehin sind nur 0,2 Prozent aller Einlagen von der Neuregelung betroffen – die anderen Vermögen genießen weiterhin vollen Schutz.

Wer mehr Geld als 100.000 Euro bei den Bausparkassen geparkt hat, kann sein Vermögen nun auf mehrere Institute verteilen, rät der Dachverband der Bausparkassen: Auch dann sind die Einlagen weiterhin zu einhundert Prozent sicher. Ursache für die Auflösung ist der aktuelle Niedrigzins an den Kapitalmärkten. Auch die Bausparkassen haben Schwierigkeiten, das Geld ihrer Kunden gewinnbringend anzulegen, und so wurde ihnen der zusätzliche Sicherungsfonds schlicht zu teuer.